Energieausweis für Wohngebäude Nr

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1 GEBÄUDE Gebäudeart Mehrfamilienhäuser Erbaut 1991 Gebäudezone MFH Massivbauweise Katastralgemeinde Lauterach Straße Rosenweg 5a KG-Nummer PLZ/Ort 6923 Lauterach Grundstücksnummer 31/3 EigentümerIn Eigentümergemeinschaft Rosenweg Energieausweis-Nr SPEZIFISCHERHEIZWÄRMEBEDARFBEI3400HEIZGRADTAGEN(REFERENZKLIMA) A++ A+ A B C 83kWh/m²a D E F G ERSTELLT Firma Rhomberg Bau GmbH ErstellerIn-Nr ErstellerIn Bmst. Peter Greußing Geschäftszahl 12/05 GWR-Zahl keine Angabe Gültigkeitsdatum Unterschrift Ausstellungsdatum Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der Richtlinie 6 Ausgabe April 2007 Energieeinsparung und Wärmeschutz des Österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) EAW-Schlüssel: SBWMETWA EA SW-a EA-WG

2 GEBÄUDEDATEN KLIMADATEN Brutto-Grundfläche 544,65 m² Klimaregion W beheiztes Brutto-Volumen 1.471,54 m³ Seehöhe 412 m charakteristische Länge (lc) 1,79 m Heizgradtage Kd Kompaktheit (A/V) 0,56 1/m Heiztage 249 d mittlerer U-Wert (U/m) 0,72 W/m²K Norm-Außentemperatur -11,2 C LEK-Wert 56,76 Soll-Innentemperatur 20 C WÄRME-UNDENERGIEBEDARF Referenzklima absolut spezifisch Standortklima absolut spezifisch Anforderung Land Vorarlberg HWB kwh/a 83,45 kwh/m²a kwh/a 86,67 kwh/m²a keine WWWB kwh/a 12,77 kwh/m²a HTEB-RH kwh/a 68,56 kwh/m²a HTEB-WW kwh/a 8,10 kwh/m²a HTEB kwh/a 77,32 kwh/m²a HEB kwh/a 176,77 kwh/m²a keine EEB kwh/a 176,77 kwh/m²a PEB CO 2 ERLÄUTERUNGEN Heizwärmebedarf (HWB): Vom Heizsystem in die Räume abgegebene Wärmemenge, die benötigt wird, um während der Heizsaison bei einer standardisierten Nutzung einer Temperatur von 20 C zu halten. Heiztechnikenergiebedarf (HTEB): Energiemenge, die bei der Wärmeerzeugung und -verteilung verloren geht. Endenergiebedarf (EEB): Energiemenge, die dem Energiesystem des Gebäudes für Heizung und Warmwasserversorgung inklusive notwendiger Energiemengen für die Hilfsbetriebe bei einer typischen Standardnutzung zugeführt werden muss. Detaillierte Informationen und Auswertungen zu diesem Energieausweis finden Sie unter: Die Energiekennzahlen dieses Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten unterschiedlicher Lage können aus Gründen der Geometrie und der Lage hinsichtlich ihrer Energiekennzahlen von den hier angegebenen abweichen. EA SW-a EA-WG

3 ERGÄNZENDEINFORMATIONEN/VERZEICHNIS Gebäudeart Beschreibung Baukörper Anlass für die Erstellung Zustandseinschätzung am OBJEKTE WG: Mehrfamilienhäuser Alleinstehender Baukörper kein baurechtliches Verfahren (Bestand) Ist-Zustand DieseZustandsbeschreibungbasiertaufderEinschätzungdesEAW- Erstelerszudem gegebenenzeitpunktundkannsichjederzeitändern. Hintergrund der Ausstellung Anforderungen keine Verkauf/Vermietung Aushangpflicht Sanierungsberatung Förderung andere Gründe AufSeite2sinddieAnforderungenlt.BTV 41fürdieangegebenen Jahreangegeben. WARosenwegHaus5a(Block3) Nutzeinheiten: 6 Obergeschosse: 3 Untergeschosse: 1 Beschreibung:WA Rosenweg Haus 5a (Block 3) ENERGIEAUSWEIS-ERSTELLER Sachbearbeiter Zeichnungsberechtigte(r) Stefan Gisinger Telefon: s.gisinger@gmx.at Bmst. Peter Greußing Rhomberg Bau GmbH Pariserstraße Lauterach Telefon: marlies.zehenthofer@rhombergbau.at Webseite: Berechnungsprogramm GEQ, Version 2012, ERGÄNZENDEBESCHREIBUNG DERGEBÄUDEZONE siehe Bericht "Allgemeine Hinweise, Empfehlungen und Nachweise zum EWA" BERECHNUNGSGRUNDLAGEN siehe Bericht "Allgemeine Hinweise, Empfehlungen und Nachweise zum EWA" HINWEISEZUM ENERGIEAUSWEIS siehe Bericht "Allgemeine Hinweise, Empfehlungen und Nachweise zum EWA" 1.3

4 VERZEICHNIS 1.EnergieausweisSeiten - Seiten 1 und 2 - Ergänzende Informationen / Verzeichnis Seiten Anforderungen Seite Bauteilaufbauten Seiten EmpfehlungenzurVerbesserung Seiten Anhängezum EAW: A.Anhang1 Seiten A.1 - A.23 Der vollständige Energieausweis inklusive Anhänge kann auf heruntergeladen werden. 1.4

5 2.ANFORDERUNGEN ANFORDERUNGENANTEILEDESENERGIETECHNISCHENSYSTEMS Anforderung Wärmerückgewinnung (Quelle: OIB-RL 6 (6.4)) erfüllt (keine raumlufttechn. Anlage vorgesehen / vorhanden) In dem betrachteten Gebäude/-teil ist keine raumlufttechnische "Zu- und Abluftanlage" vorhanden. Die Anforderung der OIB-RL 6 (Ausgabe April 2007) Punkt 6.4 "Wärmerückgewinnung" ist im Bestand nicht zwingend einzuhalten. DieseAngabedientnurzurDokumentationdes Gebäudestandards. SONSTIGEANFORDERUNGEN Anforderung zentrale Wärmebereitstellung (Quelle: OIB-RL 6 (7.4)) Anforderung elektr. Direkt- Widerstandsheizung (Quelle: OIB-RL 6 (7.5)) Empfehlungen zur Verbesserung NB Anf. erfüllt (nicht vorh., Gebäude mit Gas beheizt) NB Anf. erfüllt (keine E- Heizung vorhanden) liegenbei Die Anforderung der OIB-RL 6 (Ausgabe April 2007) Punkt 7.4 "Zentrale Wärmebereitstellungsanlage" ist nur bei Neubauten zwingend einzuhalten. Sie ist erfüllt, da der jährliche Heizwärmebedarf des Gebäudes nicht mehr als 25 kwh pro m² konditionierter Brutto- Grundfläche beträgt. DieseAngabedientnurzurDokumentationdes Gebäudestandards. Die Anforderung der OIB-RL 6 (Ausgabe April 2007) Punkt 7.5 "Elektrische Widerstandsheizungen" ist nur bei Neubauten zwingend einzuhalten. Sie ist erfüllt, da bei dem betreffenden Gebäude/-teil keine elektrische Widerstandsheizung vorhanden ist. DieseAngabedient nurzurdokumentationdesgebäudestandards. Gemäß OIB Richtlinie 6 (Ausgabe April 2007, d) hat ein Energieausweis Empfehlungen von Maßnahmen zur Verbesserung zu enthalten (ausgenommen bei Neubau), deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduzieren und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig sind. Diese finden Sie auf einer der nächsten Seiten des Energieausweises. Alle Dokumente und rechtlichen Grundlagen, auf die in diesem Energieausweis verwiesen wird, finden Sie hier: 2.1

6 3.BAUTEILAUFBAUTEN OPAKEBAUTEILE,SEITE1/4 AUSSENWAND WÄNDE gegen Außenluft Schicht(von innen nach außen) d cm λ W/mK R m²k/w R si (Wärmeübergangswiderstandinnen) 0,13 1. RÖFIX 300 Innenfeinputz 0,20 0,540 0,00 2. Gipsputz 1,50 0,800 0,02 3. Ziegel - Hochlochziegel 1200 kg/m³ 36,00 0,370 0,97 4. Zementputz 1,50 1,000 0,02 5. RÖFIX 700 Edelputz weiss 0,30 0,540 0,01 R se (Wärmeübergangswiderstandaußen) 0,04 R'/R'(relativerFehlere 0%) 1,19/1,19 Gesamt 39,50 1,19 Bauteildicke:39,5cm UBauteil lt. RL6, 5.1 Wert: 0,84 W/m²K Anforderung: keine Erfüllung: - Für unveränderte Bauteile gibt es bei unveränderten Bestandsgebäuden keine Anforderung an den U-Wert. Die Anforderung an den U-Wert (lt. OIB-RL6, 5.1, = 0,35 W/m²K) für neue / instandgesetzte Bauteile wird nicht erfüllt. Diese Angabe dient nur zur Dokumentation! WARMEZWISCHENDECKE DECKEN innerhalb von Wohn- und Betriebseinh. ohne U-Wert-Anforderung Schicht(von innen nach außen) d cm λ W/mK R m²k/w R si (Wärmeübergangswiderstandinnen) 0,13 1. Parkett 2-Schicht 1,25 0,150 0,08 2. Zementestrich 5,00 1,700 0,03 3. Polystyrol EPS 20 5,00 0,038 1,32 4. Stahlbeton 20,00 2,500 0,08 5. Gipsputz 1,00 0,800 0,01 6. RÖFIX 300 Innenfeinputz 0,20 0,540 0,00 R se (Wärmeübergangswiderstandaußen) 0,13 R'/R'(relativerFehlere 0%) 1,78/1,78 Gesamt 32,45 1,78 Bauteildicke:32,45cm UBauteil Für diesen Bauteiltyp gibt es keine Anforderungen in der OIB-RL6. lt. RL6, 5.1 Wert: 0,56 W/m²K Anforderung: keine Erfüllung: - Die Bauteildarstellung auf dieser Seite ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne schriftliche Zustimmung des Energieinstitut Vorarlberg / Landes Vorarlberg nicht weiterverwendet werden. Die U-Wert-Berechnung im Rahmen des EAW ersetzt kein dampfdiffusions- oder schallschutztechnisches Gutachten. 3.1

7 3.BAUTEILAUFBAUTEN OPAKEBAUTEILE,SEITE2/4 DACHSCHRäGEHINTERLüFTET DECKEN u.dachschrägen g. Außenluft, Dachräume u.über Durchfahrten Schicht(von innen nach außen) d cm λ W/mK R m²k/w R si (Wärmeübergangswiderstandinnen) 0,10 1. Holz - Schnittholz Nadel, gehobelt, techn. getr. 1,25 0,120 0,10 2. Inhomogen(horizontaleElemente) 3,00 57,50cm (92%) Luft steh., W-Fluss n. oben 26 < d < = 30 mm 3,00 0,200 0,15 5,00cm (8%) Holz - Schnittholz Nadel, gehobelt, techn. getr. 3,00 0,120 0,25 3. SisalexT 30 0,01 0,180 0,00 4. Inhomogen(vertikaleElemente) 16,00 70,00cm (88%) Steinwolle MW-W 16,00 0,041 3,90 10,00cm (13%) Sparren 16,00 0,120 1,33 5. Holzhartfaserplatte (quer zur Faser) 0,40 0,150 0,03 R se (Wärmeübergangswiderstandaußen) 0,10 R'/R'(relativerFehlere 1%) 3,73/3,63 Gesamt 20,66 3,68 Bauteildicke:20,66cm UBauteil lt. RL6, 5.1 Wert: 0,27 W/m²K Anforderung: keine Erfüllung: - Für unveränderte Bauteile gibt es bei unveränderten Bestandsgebäuden keine Anforderung an den U-Wert. Die Anforderung an den U-Wert (lt. OIB-RL6, 5.1, = 0,20 W/m²K) für neue / instandgesetzte Bauteile wird nicht erfüllt. Diese Angabe dient nur zur Dokumentation! KEHLBALKENDECKEZUUNKONDITIONIERTEM GESCHLOSS.DACHRAUM DECKEN u.dachschrägen g. Außenluft, Dachräume u.über Durchfahrten Schicht(von innen nach außen) d cm λ W/mK R m²k/w R si (Wärmeübergangswiderstandinnen) 0,10 1. Holz - Schnittholz Nadel, gehobelt, techn. getr. 1,25 0,120 0,10 2. Inhomogen(horizontaleElemente) 3,00 57,50cm (92%) Luft steh., W-Fluss n. oben 26 < d < = 30 mm 3,00 0,200 0,15 5,00cm (8%) Holz - Schnittholz Nadel, gehobelt, techn. getr. 3,00 0,120 0,25 3. SisalexT 30 0,01 0,180 0,00 4. Inhomogen(vertikaleElemente) 16,00 70,00cm (88%) Steinwolle MW-W 16,00 0,041 3,90 10,00cm (13%) Sparren 16,00 0,120 1,33 5. Spanplatte V100 2,10 0,135 0,16 R se (Wärmeübergangswiderstandaußen) 0,10 R'/R'(relativerFehlere 2%) 3,88/3,76 Gesamt 22,36 3,82 Bauteildicke:22,36cm UBauteil lt. RL6, 5.1 Wert: 0,26 W/m²K Anforderung: keine Erfüllung: - Für unveränderte Bauteile gibt es bei unveränderten Bestandsgebäuden keine Anforderung an den U-Wert. Die Anforderung an den U-Wert (lt. OIB-RL6, 5.1, = 0,20 W/m²K) für neue / instandgesetzte Bauteile wird nicht erfüllt. Diese Angabe dient nur zur Dokumentation! Die Bauteildarstellung auf dieser Seite ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne schriftliche Zustimmung des Energieinstitut Vorarlberg / Landes Vorarlberg nicht weiterverwendet werden. Die U-Wert-Berechnung im Rahmen des EAW ersetzt kein dampfdiffusions- oder schallschutztechnisches Gutachten. 3.2

8 3.BAUTEILAUFBAUTEN OPAKEBAUTEILE,SEITE3/4 AUSSENWANDDG AUFTERRASSE WÄNDE gegen Außenluft Schicht(von innen nach außen) d cm λ W/mK R m²k/w R si (Wärmeübergangswiderstandinnen) 0,13 1. RÖFIX 300 Innenfeinputz 0,20 0,540 0,00 2. Gipsputz 1,50 0,800 0,02 3. Ziegel - Hochlochziegel 1200 kg/m³ 25,00 0,370 0,68 4. Zementputz 1,50 1,000 0,02 5. RÖFIX 700 Edelputz weiss 0,30 0,540 0,01 R se (Wärmeübergangswiderstandaußen) 0,04 R'/R'(relativerFehlere 0%) 0,89/0,89 Gesamt 28,50 0,89 Bauteildicke:28,5cm UBauteil lt. RL6, 5.1 Wert: 1,13 W/m²K Anforderung: keine Erfüllung: - Für unveränderte Bauteile gibt es bei unveränderten Bestandsgebäuden keine Anforderung an den U-Wert. Die Anforderung an den U-Wert (lt. OIB-RL6, 5.1, = 0,35 W/m²K) für neue / instandgesetzte Bauteile wird nicht erfüllt. Diese Angabe dient nur zur Dokumentation! AUSSENDECKEDACHTERRASSE DECKEN u.dachschrägen g. Außenluft, Dachräume u.über Durchfahrten Schicht(von innen nach außen) d cm λ W/mK R m²k/w R si (Wärmeübergangswiderstandinnen) 0,10 1. RÖFIX 300 Innenfeinputz 0,20 0,540 0,00 2. Gipsputz 1,00 0,800 0,01 3. Stahlbeton 20,00 2,500 0,08 4. Polyurethan-Hartschaumplatten 6,00 0,033 1,82 5. Sarnafil TG 66 0,18 0,200 0,01 R se (Wärmeübergangswiderstandaußen) 0,04 R'/R'(relativerFehlere 0%) 2,06/2,06 Gesamt 27,38 2,06 Bauteildicke:27,38cm UBauteil lt. RL6, 5.1 Wert: 0,48 W/m²K Anforderung: keine Erfüllung: - Für unveränderte Bauteile gibt es bei unveränderten Bestandsgebäuden keine Anforderung an den U-Wert. Die Anforderung an den U-Wert (lt. OIB-RL6, 5.1, = 0,20 W/m²K) für neue / instandgesetzte Bauteile wird nicht erfüllt. Diese Angabe dient nur zur Dokumentation! Die Bauteildarstellung auf dieser Seite ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne schriftliche Zustimmung des Energieinstitut Vorarlberg / Landes Vorarlberg nicht weiterverwendet werden. Die U-Wert-Berechnung im Rahmen des EAW ersetzt kein dampfdiffusions- oder schallschutztechnisches Gutachten. 3.3

9 3.BAUTEILAUFBAUTEN OPAKEBAUTEILE,SEITE4/4 DECKEZUUNKONDITIONIERTEM UNGEDäMMTENKELLER DECKEN gegen unbeheizte Gebäudeteile Schicht(von innen nach außen) d cm λ W/mK R m²k/w R si (Wärmeübergangswiderstandinnen) 0,17 1. Parkett 2-Schicht 1,25 0,150 0,08 2. Zementestrich 5,00 1,700 0,03 3. Polystyrol EPS 20 5,00 0,038 1,32 4. Stahlbeton 20,00 2,500 0,08 R se (Wärmeübergangswiderstandaußen) 0,17 R'/R'(relativerFehlere 0%) 1,85/1,85 Gesamt 31,25 1,85 Bauteildicke:31,25cm UBauteil lt. RL6, 5.1 Wert: 0,54 W/m²K Anforderung: keine Erfüllung: - Für unveränderte Bauteile gibt es bei unveränderten Bestandsgebäuden keine Anforderung an den U-Wert. Die Anforderung an den U-Wert (lt. OIB-RL6, 5.1, = 0,40 W/m²K) für neue / instandgesetzte Bauteile wird nicht erfüllt. Diese Angabe dient nur zur Dokumentation! Die Bauteildarstellung auf dieser Seite ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne schriftliche Zustimmung des Energieinstitut Vorarlberg / Landes Vorarlberg nicht weiterverwendet werden. Die U-Wert-Berechnung im Rahmen des EAW ersetzt kein dampfdiffusions- oder schallschutztechnisches Gutachten. *1nichtU-relevant 3.4

10 3.BAUTEILAUFBAUTEN TRANSPARENTEBAUTEILE,SEITE1/1 FENSTER,FENSTERTÜREN,VERGLASTETÜRENjeweilsin Wohngebäuden(WG)gegenAußenluft(bezogenauf Prüfnormmaß) Rahmen: Holz-Rahmen Fichte < = 74 Stockrahmentiefe < 91 U f = 1,20 W/m²K Verglasung: 2-fach-Isolierglas Klarglas (6-8-6) U g = 1,10 W/m²K Linearer Wärmebrückenkoeffizient psi = 0,070 W/mK U w bei Normfenstergröße: 1,31 W/m²K Anfdg. an U w lt. RL6, 5.1: keine Heizkörper: ja, mit Abdeckung lt. RL FürunveränderteBauteilegibtesbeiunveränderten BestandsgebäudenkeineAnforderunginderOIB-RL6.DieU-Wert- Anforderungfürneue/instandgesetzteBauteile(lt.OIB-RL6,5.1, max.1,40w/m²k)wirderfült.dienb-anforderunganaußenliegende, transparentebauteilemitdavorangeordnetem Heizkörper(lt.OIB- RL6,5.2.2)wirderfült,dazwischenHeizkörperundtransparentem Bauteileinegeeignete,nichtdemontierbareoderintegrierte Abdeckungmiteinem WärmedurchlasswiderstandRvonmind.1 m²k/w angebrachtist.dieseangabedientnurzurdokumentation! DACHFLÄCHENFENSTERgegenAußenluft Rahmen: Holz-Rahmen Fichte < = 74 Stockrahmentiefe < 91 U f = 1,20 W/m²K Verglasung: 2-fach-Isolierglas Klarglas (6-8-6) U g = 1,10 W/m²K Linearer Wärmebrückenkoeffizient psi = 0,070 W/mK U w bei Normfenstergröße: 1,31 W/m²K Anfdg. an U w lt. RL6, 5.1: keine Heizkörper: nein FürunveränderteBauteilegibtesbeiunveränderten BestandsgebäudenkeineAnforderungandenU-Wert.DieU-Wert- Anforderungfürneue/instandgesetzteBauteile(lt.OIB-RL6,5.1, max.1,70w/m²k)wirderfült.dieseangabedientnurzur Dokumentation! Anz. U w [W/m²K] Bezeichnung 4 2,60 0,55 x 0,98 1 2,60 0,78 x 1,39 Anz. U w [W/m²K] Bezeichnung 30 1,38 0,80 x 1,25 8 1,42 0,80 x 0,80 FENSTER,FENSTERTÜREN,VERGLASTETÜRENjeweilsin Wohngebäuden(WG)gegenAußenluft(bezogenauf Prüfnormmaß) Rahmen: Holz-Rahmen Fichte < = 74 Stockrahmentiefe < 91 U f = 1,20 W/m²K Verglasung: 2-fach-Isolierglas Klarglas (6-8-6) U g = 1,10 W/m²K Linearer Wärmebrückenkoeffizient psi = 0,070 W/mK U w bei Normfenstergröße: 1,31 W/m²K Anfdg. an U w lt. RL6, 5.1: keine Heizkörper: nein FürunveränderteBauteilegibtesbeiunveränderten BestandsgebäudenkeineAnforderungandenU-Wert.DieU-Wert- Anforderungfürneue/instandgesetzteBauteile(lt.OIB-RL6,5.1, max.1,40w/m²k)wirderfült.dieseangabedientnurzur Dokumentation! U w Anz. [W/m²K] Bezeichnung 4 1,32 0,93 x 2,20 4 1,32 2,80 x 2,20 3 1,50 0,60 x 0,60 2 1,53 0,70 x 1,50 Seitenteile Hauseingangstüre 1 1,34 0,95 x 1,50 Hauseingangstüre Die U-Wert-Berechnung im Rahmen des EAW ersetzt kein dampfdiffusions- oder schallschutztechnisches Gutachten. 3.5

11 4. EMPFEHLUNGEN ZUR VERBESSERUNG ( _EmpfehlungenundVerbesserungsmanahmen_.pdf) SEITE 1 / 8 Bericht: Allgemeine Hinweise, Empfehlungen und Nachweise, zum EWA 1) Bilddokumentation und Übersicht 2) Beschreibung der Gebäudezone Haus 5a (lt. Baueingabe Block 3) 3) Berechnungsgrundlagen a) Plangrundlagen: Baueingabepläne komplett mit Schnitten, Grundrissen etc.( Zahl: WAV /19/91 vom 27.Feb. 1991). b) Berücksichtigte Änderungen zu den Plänen: Die Häuser haben alle durchgängig im DG auf 2,4m Raumhöhe eine Kehlbalkendecke. Der Kniestock zwischen Außenwand und Wohnraum wurde hingegen der Baueingabe nicht ausgeführt. Der Kniestock gegen unbeheizt endet mit der Außenwand. (Angabe Hausverwaltung) Ersteller: i.v. Bmst. Gisinger Stefan Bericht vom

12 4. EMPFEHLUNGEN ZUR VERBESSERUNG ( _EmpfehlungenundVerbesserungsmanahmen_.pdf) SEITE 2 / 8 Bericht: Allgemeine Hinweise, Empfehlungen und Nachweise, zum EWA c) Begehung: vor Ort durch Herrn Daniel Mohr (Rhombergbau) und durch den Hausverwalter im Oktober d) Angaben der Aufbauten: Anhand der Begehung vor Ort, Baueingabeplänen und Angaben durch den Hausverwalter. 4) Nachweis zur Vermeidung der sommerlichen Überhitzung Der Nachweis wurde im Haus 5b im DG Wohnzimmer mit südwestlicher Ausrichtung nachgewiesen. Und gilt exemplarisch für die Häuser 5 bis 5d Mwi vorhanden = 3.925,76 kg/m² Mwi erforderlich = 2.000,00 kg/m² Kriterien erfüllt Ersteller: i.v. Bmst. Gisinger Stefan Bericht vom

13 4. EMPFEHLUNGEN ZUR VERBESSERUNG ( _EmpfehlungenundVerbesserungsmanahmen_.pdf) SEITE 3 / 8 Bericht: Allgemeine Hinweise, Empfehlungen und Nachweise, zum EWA 5) Untersuchung möglicher Verbesserungen in Bezug auf den Heizwärmebedarf und gültigen Anforderungen der BTV Vorarlberg. a) Maßnahmen die erforderlich wären um die nächst besser Gebäudeklasse des Energieausweises zu erhalten: Das gegenständliche bestehende Objekt befindet sich in der Gebäudeklasse C. Um die Gebäudeklasse B zu erreichen sind mindestens folgende Maßnahmen erforderlich: Kurzzeichen Bauteil Vorschlag Verbesserungsmaßnahme zur Erreichung der BTV gültig 2012 Materialstärke der Verbesserung [cm] Lamdawert der Verbesserung [W/mK] KD01 Kellerdeckendämmung EPS 5 0,04 AW01 Wärmedämmverbundsystem EPS 8 0,04 DS01 Aufdachdämmung PU 8 0,027 AD01 Dachbodenaufdämmung EPS 5 0,04 AW02 Wärmedämmverbundsystem EPS 10 0,04 FD01 Terrassendämmung PU 10 0,04 Wir weisen darauf hin, dass die angegebenen Verbesserungen in der vorigen Tabelle nochmals auf Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzung zu prüfen sind. Ersteller: i.v. Bmst. Gisinger Stefan Bericht vom

14 4. EMPFEHLUNGEN ZUR VERBESSERUNG ( _EmpfehlungenundVerbesserungsmanahmen_.pdf) SEITE 4 / 8 Bericht: Allgemeine Hinweise, Empfehlungen und Nachweise, zum EWA b) Maßnahmen die erforderlich sind u-wert Anforderungen an die Bauteile lt. Bautechnikverordnung (BTV) 2012 des Landes Vorarlberg zu erreichen: Mit den Maßnahmen gemäß 5)a) sind die Mindestanforderungen gemäß aktueller BTV erfüllt. Die geforderten u-werte für Fenster, Türen und Tore lt. BTV Vorarlberg können Sie aus der nachstehenden Tabelle entnehmen. Diese Tabelle gibt auch einen Gesamtüberblick über die aktuellen u-wert Mindestanforderungen der aktuellen Bautechnikverordnung. Ersteller: i.v. Bmst. Gisinger Stefan Bericht vom

15 4. EMPFEHLUNGEN ZUR VERBESSERUNG ( _EmpfehlungenundVerbesserungsmanahmen_.pdf) SEITE 5 / 8 Bericht: Allgemeine Hinweise, Empfehlungen und Nachweise, zum EWA c) Maßnahme zu Erreichung der Anforderungen der BTV 41 OIB Richtlinie 6: Nachweis: HWBBGF- ref erforderlich für Wohnhäuser = 36,11 / lc + 21,11 = 41,29 [kwh/(m².a)] Mit den empfohlenen Maßnahmen des Punktes 5)a) sind die Anforderungen an den HWBBGF- ref erforderlich für Wohnhäuser nicht erfüllt. In der Tabelle sind die empfohlenen Maßnahmen zur Erfüllung der BTV 41 OIB Richtlinie 6 angeführt. Kurzzeichen Bauteil Vorschlag Verbesserungsmaßnahme zur Erreichung der BTV 41 OIB Richtlinie 6 Materialstärke der Verbesserung [cm] Lamdawert der Verbesserung [W/mK] AW01 Wärmedämmverbundsystem EPS 10 0,04 Wir weisen darauf hin, dass die angegebenen Verbesserungen in der vorigen Tabelle nochmals auf Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzung zu prüfen sind. Ersteller: i.v. Bmst. Gisinger Stefan Bericht vom

16 4. EMPFEHLUNGEN ZUR VERBESSERUNG ( _EmpfehlungenundVerbesserungsmanahmen_.pdf) SEITE 6 / 8 Bericht: Allgemeine Hinweise, Empfehlungen und Nachweise, zum EWA 6) Überblick Wohnbau Förderung Altbau 2012 Bauteilsanierung: Die einfachste Art der thermischen Sanierung unter Berücksichtigung der Wohnbauförderung ist die Bauteilsanierung. Um Anspruch auf eine Bauteilsanierung zu bekommen müssen die folgenden aktuellen Mindestdämmstandards der Wohnbauförderung der Landes Vorarlberg erreicht werden. Umfassende Sanierung: Bei Ihren Überlegungen Ihre Immobilie thermisch aufzuwerten und schadhafte Bauteile zu sanieren, sollten Sie die umfassende Sanierung unbedingt in Betracht ziehen. Auf den ersten Blick scheint die Bauteilsanierung eine einfache Möglichkeit zu sein. Unter Einbindung von möglichen Fördermitteln können die dringend zu sanierenden Bauteile ausgetauscht bzw. thermisch aufgewertet werden. Bei der Entscheidung, ob eine Sanierung als Bauteilsanierung oder umfassende Sanierung umgesetzt werden soll, braucht es zwingend eine Beratung eines Bautechnikers mit ganzheitlichem Überblick über die einzelnen Gewerke hinaus. Bei einer Bauteilsanierung fehlt dieser ganzheitliche Überblick oft. Bei einer umfassenden Sanierung werden diese Gewerke übergreifenden Aspekte weitgehend abgedeckt und beleuchtet. So werden in der Planung einer umfassenden Sanierung die noch verbleibende Lebensdauer aller Bauteile des Gebäudes, Bauphysik und Auswirkungen bei Änderung der Bauteile im Bestand, Kondensat Verhalten nach Sanierung, Schallschutz und Möglichkeiten der Haustechnik und deren sinnvolle Umrüstung untersucht und optimal abgestimmt. Generell wird bei einer umfassenden Sanierung eine höhere Energieeinsparung erreicht und der Wohnkomfort auf heutige Standards angehoben. Im Falle einer umfassenden Sanierung gemäß den aktuellen Förderrichtlinien des Landes Vorarlberg sind somit detaillierte gesonderte Berechnungen und ein Gebäudeausweis nötig. Eine umfassende Sanierung und deren Förderstufen basieren auf einem entsprechend verbesserten individuellen HWB Wert, Optimierung der Haustechnik und einer entsprechenden Anzahl von Ökopunkten. Ersteller: i.v. Bmst. Gisinger Stefan Bericht vom

17 4. EMPFEHLUNGEN ZUR VERBESSERUNG ( _EmpfehlungenundVerbesserungsmanahmen_.pdf) SEITE 7 / 8 Bericht: Allgemeine Hinweise, Empfehlungen und Nachweise, zum EWA Soll eine umfassende Sanierung umgesetzt werden, empfehlen wir Ihnen eine Sanierungsberatung bei Rhomberg inkl. Protokoll in Anspruch zu nehmen. Bei dieser Beratung werden sie über die thermische Sanierung der Gebäudehülle, Verbesserung der Haustechnik sowie der dazugehörigen möglichen Förderungen der aktuellen Wohnbauförderung optimal beraten und informiert. Genauere Informationen über die Fördermöglichkeiten finden Sie im Internet unter Ersteller: i.v. Bmst. Gisinger Stefan Bericht vom

18 4. EMPFEHLUNGEN ZUR VERBESSERUNG ( _EmpfehlungenundVerbesserungsmanahmen_.pdf) SEITE 8 / 8 Bericht: Allgemeine Hinweise, Empfehlungen und Nachweise, zum EWA 7) Allgemeine Hinweise Was ist ein Energieausweis? Der Energieausweis (EAW) ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Im EAW sind mehrere thermische Kennzahlen enthalten, die wichtigste ist der Heizwärmebedarf. Österreich hat im Mai 2006 ein Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden und Nutzungsobjekten beschlossen. Die Landesgesetze regeln die Vorschriften bei Neubau, Zubau und umfassender Sanierung, sowie alle Regeln über Berechnung, Inhalt, Form und Ausstellerbefugnis. Mit 1. Januar 2008 für Neubauten und mit 1. Januar 2009 für den Altbau wird der Energieausweis in Österreich zum Pflichtpapier. Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie ist für alle neuen Gebäude ein Energieausweis verpflichtend. Ab 2009 ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Gültigkeit des Energieausweises: Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum diese Energieausweises. Ergebnisse und Haftung: Die berechneten Kennwerte und Details dieses Energieausweises dienen ausschließlich zur Darstellung des Heizwärmebedarfs (lt. OIB- Richtlinie 6, Stand Oktober 2011) Wir sind bemüht, den Energieausweis auf Basis der neuesten Erkenntnisse zu berechnen. Die Haftung muss daher auf die korrekte Anwendung der Berechnungsrichtlinien und ÖNORMEN in der zum Zeitpunkt der Ausstellung des Energieausweises verfügbaren Umsetzung beschränkt werden. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Die tatsächlichen Verbrauchswerte können teilweise erheblich davon abweichen, da in der Berechnung ein Normnutzungsverhalten, idealisierte Eingangsparameter (Defaultwerte) und standardisierte Rahmenbedingungen zugrunde gelegt wurden. Aus der Verwendung des Berichts kann keinerlei Haftung abgeleitet werden. Alle Bauteilaufbauten und andere Annahmen müssen bei einer Verbesserung von Fachplanern und Bauphysiker noch im Detail untersucht werden. Die Ergebnisse des Energieausweises dienen ausschließlich normierter Vergleichszwecke, der Information und Ermittlung baurechtlicher Anforderungen. Die Ergebnisse des Energieausweises können eine normgemäße Dimensionierung der haustechnischen Anlagen nach den geltenden Normen nicht ersetzen! Ersteller: i.v. Bmst. Gisinger Stefan Bericht vom

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