Investitionsförderung in der Slowakei NOVELLE DES GESETZES ZUR INVESTITIONSFÖRDERUNG ZUM 1. JANUAR 2016
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- Hansi Albrecht
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1 NOVELLE DES GESETZES ZUR INVESTITIONSFÖRDERUNG ZUM 1. JANUAR 2016 Zum Jahreswechsel 2015/16 änderten sich die Bedingungen für die staatliche Investitionsförderung. Im Dezember 2015 trat das Gesetz Nr. 336/2015 zur Förderung der am wenigsten entwickelten Bezirke in Kraft, welche künftig von verschiedenen Formen von Vorteilen einschließlich staatlicher Fördermittel, Befreiung von der Sozial- und Krankenversicherung, Zuschüsse und kommunaler Fördermittel profitieren können. Diesbezüglich wurde auch das Investitionsfördergesetz Nr. 561/2007 novelliert. Bei Investitionsvorhaben in besonders strukturschwachen Gebieten in den Bereichen industrielle Fertigung und Reiseverkehr sinkt die Mindesthöhe der förderfähigen Kosten auf Euro. Zugleich sinkt auch der Anteil für die Anschaffung neuer Produktions- und technologischer Anlagen auf 30% des Investitionsvolumens. In der Industrie muss das Vorhaben zur Schaffung von mindestens zehn und im Tourismus von mindestens fünf neuen Arbeitsplätzen führen. Die Höhe der staatlichen Förderung hängt von der regionalen Arbeitslosenquote ab, wobei die Obergrenze bei 35% der gesamten förderfähigen Investitionskosten liegt (Bratislava 0%, 25%, Mittel- und 35%). Für mittelständische Unternehmen kann die Grenze auf 45% und für Kleinbetriebe bis auf 55% erhöht werden. Dies gilt auch für besonders strukturschwache Regionen. FÖRDERWÜRDIG SIND INVESTITIONEN IN: Industrieproduktion Technologiezentren Zentren für strategische Dienstleistungen Fremdenverkehr (Tourismus) FÖRDERUNG IST MÖGLICH IN FORM VON: Bezuschussung der Anschaffung von materiellem und immateriellem Anlagevermögen Steuervergünstigungen Bezuschussung neu geschaffener Arbeitsplätze Übertragung von unbeweglichem Anlagevermögen in Kommunalbesitz bzw. Besitz einer höheren Gebietskörperschaft zu einem niedrigeren Preis als dem Marktpreis Eine Beihilfe kann von sämtlichen Projekttypen in den genannten Formen beantragt werden. Dabei hat jede der oben aufgeführten Kategorien eigenständige Bedingungen zu erfüllen, um als förderwürdig zu gelten. Erstattungsfähige Aufwendungen sind Grundstücke, Gebäude, ein neuer Technologie- bzw. Maschinenpark, immaterielle Vermögenswerte (Lizenzen, Patente, etc.) sowie Lohnkosten für neu geschaffene Arbeitsplätze (bis zu zwei Jahren).
2 Bei den zu erwerbenden Technologieeinrichtungen muss es sich um neue Technologien handeln, die nicht mehr als zwei Jahre vor der Anschaffung hergestellt worden sind und zu den üblichen Marktbedingungen erworben wurden. TECHNOLOGIEZENTREN: Die Förderung von Technologiezentren und Zentren für strategische Dienstleistungen ist unabhängig von der Region. Das jeweilige Projekt muss jedoch folgende Kriterien erfüllen: Technologiezentren Mindestinvestitionshöhe: EUR Eigenkapital: mind EUR Anteil an Akademikern im Unternehmen: mind. 70 % mind. 30 neue Arbeitsplätze Zentren für strategische Dienstleistungen Mindestinvestitionshöhe: EUR Eigenkapital: mind EUR Anteil an Akademikern im Unternehmen: mind. 60 % mind. 40 neue Arbeitsplätze INDUSTRIE: Die Mindesthöhe der zu tätigenden Investitionen ist abhängig von der Arbeitslosenquote im jeweiligen Kreis. Ebenso verhält es sich mit dem Anteil neuer Technologien an den zu beschaffenden Anlagen. Mit der Novelle des Gesetzes über Investitionsbeihilfen ist als weitere Bedingung die Schaffung von mindestens 40 neuen Arbeitsplätzen hinzugekommen. In strukturschwachen Gebieten liegt die Mindestzahl an neuen Arbeitsplätzen bei 10. Niedriger als Höher als Mindestens um 50% höher als Strukturschwache Gebiete Mindestinvestitionsvolumen KMU Anteil an neuen Technologien Eigenkapitalhöhe Großunternehmen Großunternehmen KMU 10 Mio. EUR 5 Mio. EUR 60% 5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR 50% 2,5 Mio. EUR 1,25 Mio. EUR 3 Mio. EUR 1,5 Mio. EUR 40% 1,5 Mio. EUR 0,75 Mio. EUR 0.2 Mio. EUR 0,1 Mio. EUR 30% 0,1 Mio. EUR 0,05 Mio. EUR
3 ÜBERSICHT ÜBER DIE SLOWAKISCHEN KREISE ZUR BESTIMMUNG DES JEWEILIGEN MINDESTINVESTITIONS- VOLUMENS, GÜLTIG FÜR DAS JAHR 2016: Quelle: Der Kreis Bratislava ist von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Bei Bestimmung des Fördervolumens werden die Gegebenheiten in den einzelnen Regionen gesondert betrachtet. Umfang und Form der Beihilfen hängen stark vom konkreten Kreis ab, in dem die Investition getätigt werden soll. Auf Investitionsbeihilfen besteht nach wie vor kein Rechtsanspruch. HÖCHSTSÄTZE FÜR DIE INVESTITIONSFÖRDERUNG NACH LANDESTEILEN: Förderintensität insgesamt 25% 35% 35% Zuschüsse 25% 35% 35% Steuererleichterung 25% 35% 35% Eigentumsübertragung 25% 35% 35% Zuschüsse für neue Arbeitsplätze Vgl. Übersicht auf der nachfolgenden Seite
4 Übersicht über Höchstzuschüsse für neue Arbeitsplätze, gültig für das Jahr 2016: Quelle: Maximaler Zuschuss pro neuem Arbeitsplatz in der Industrie (EUR) Maximaler Zuschuss pro neuem Arbeitsplatz in Zentren für strategische Dienstleistungen (EUR) Zone A Zone B Zone C Zone D Maximaler Zuschuss pro neuem Arbeitsplatz in Technologiezentren (EUR) Zone A Zone B Zone C Zone D Zone A Zone B Zone C Zone D Maximaler Zuschuss pro neuem Arbeitsplatz im Tourismusgewerbe (EUR) Zone A Zone B Zone C Zone D - - -
5 WEITERFÜHRENDE KONTAKTE: SARIO - Slovenská agentúra pre rozvoj investícií (Slowakische Agentur für Investitionsförderung) Martinčekova 17 SK Bratislava Tel.: , sario@sario.sk Web: Ministerstvo hospodárstva Slovenskej republiky (Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik) Mierová 19 SK Bratislava 212 Tel: Web: Abteilung für Investitionsförderung: oder: (engl.) Ministerstvo dopravy, výstavby a regionálneho rozvoja Slovenskej republiky (Ministerium für Verkehr, Bau und Regionalentwicklung der Slowakischen Republik) Námestie slobody č. 6 SK Bratislava Tel.: info@mindop.sk Web: Abteilung für Tourismus: (engl.) Hinweis: Dieses Merkblatt stellt eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen dar. Es dient lediglich der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Stand: April 2016 IHR ANSPRECHPARTNER: Katharina Getlik, M.A. (Leiterin Marktberatung & Recht) Deutsch-Slowakische Industrie und Handelskammer Suché mýto 1, SK Bratislava Tel.: / getlik@dsihk.sk ww.dsihk.sk
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