Informationen zum Studiengang. Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik. Abschluss: Bachelor of Arts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationen zum Studiengang. Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik. Abschluss: Bachelor of Arts"

Transkript

1 Informationen zum tudiengang Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik Abschluss: Bachelor of Arts

2 Inhalt 1. Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik... 3 Gegenstand... 3 tudienanforderungen... 4 Berufliche Tätigkeitsfelder Allgemeine Informationen zum tudium... 5 Bachelor- und Masterstudiengänge... 5 Modularisierung... 5 Workload und Leistungspunkte... 6 Lehrveranstaltungsformen Aufbau des tudiums Bachelor of Arts (B.A.) NFF... 7 tudienverlaufspläne... 8 Weitere Aspekte des tudiums Prüfungen Weiterführende tudiengänge tudienordnung Der Weg zum tudienplatz im tudiengang NFF an der JLU Zulassungsvoraussetzungen prachvoraussetzungen Bewerbungsverfahren Zulassungsbescheid und Immatrikulation emesterbeitrag Fristen und Termine tudienbeginn tudieneinführungswoche Chipkarte tudienfinanzierung Wohnen Der tudienort Gießen Die Justus-Liebig-Universität Modulbeschreibungen der Module des ersten tudienjahres in den Hauptfächern Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs Informations- und Beratungsangebote der Justus-Liebig-Universität Impressum Herausgeber Zentrale tudienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen Erwin-tein-Gebäude, Goethestr. 58, Gießen Redaktion Beate Pitzler tand April 2016 Druck Druckerei der JLU Druckdatum/Anzahl / 30 Datei: Z:\ZB\Daten\A - Bachelor-Master of Arts\BA of Arts\BA NFF\-BNFF-Druckvorbereitung-April16.docx 2

3 Liebe Leserin, lieber Leser, ein tudium geht immer mit zahlreichen Veränderungen einher. Als tudentin tudent befassen ie sich sehr intensiv mit neuen Themen in neuer Umgebung, lernen viele Menschen kennen, und oft ändern sich auch Ihre gesamten Lebensumstände. Dieser tudienführer soll ie unterstützen, zumindest einige der Fragen zu beantworten, die sich Ihnen im Zusammenhang mit einem tudium der Neueren Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik (NFF) an der Justus-Liebig-Universität (JLU) stellen können. Dabei richtet sich diese Broschüre insbesondere an tudieninteressierte, die einen ersten Einblick in tudieninhalte und tudienstrukturen suchen, tudienanfänger/innen, die Fragen zum tart ins tudium an der Justus-Liebig-Universität haben und Hochschulwechsler/innen, die sich über die Besonderheiten des tudiums an der Justus- Liebig-Universität informieren möchten In diesem Heft finden ie grundlegende Informationen zu den tudienfächern und -inhalten, zu sprachlichen Voraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren, zum tudienaufbau, den Prüfungen, zum Auslandssemester, zum Praxisbezug des tudiums sowie zu möglichen Berufs- bzw. Tätigkeitsfeldern. Damit sollen diese schriftlichen Informationen Ihnen ein erstes Bild dieses tudiengangs vermitteln. ie sollen und können aber nicht die persönliche Information und Beratung in der Universität ersetzen. Wenn ie also weitere Fragen klären und Unsicherheiten ausräumen möchten, sollten ie die Informations- und Beratungsmöglichkeiten der Universität nutzen. ie sind am Ende der Broschüre aufgeführt. Die Zentrale tudienberatung (ZB) ist bemüht, den tudienführer stets auf dem neuesten tand zu halten. Angesichts kurzfristiger Änderungsmöglichkeiten kann dafür aber keine Gewähr übernommen werden. Die aktuell bindenden Rahmenrichtlinien für das tudium finden ie immer in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) im Internet unter tand: April 2016 Änderungen nach Erscheinen sind möglich! 1. Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik Gegenstand Der tudiengang Bachelor of Arts Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik (BA NFF) schafft in umfassender Weise Grundlagen für die wissenschaftlich reflektierte Vermittlung von Fremdsprachen in privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen. Dazu gehören eine gründliche fremdsprachliche und sprachpraktische Ausbildung, wissenschaftliche fremdsprachendidaktische Kenntnisse sowie sprachwissenschaftliche literatur-/kulturwissenschaftliche chwerpunktsetzungen. Zugleich legt der BA NFF die Grundlagen für die forschende und wissenschaftliche Professionalisierung des Lehrens und Lernens von Fremdsprachen. Durch die Wahl einer weiteren Fremdsprache als Nebenfach vermittelt der tudiengang auch die wissenschaftlichen Grundlagen einer mehrsprachigkeitsorientierten Vermittlung von Fremdsprachen. Der tudiengang integriert von Beginn an den Erwerb intensiver Kenntnisse der prachen, der Kulturen und der Literaturen mindestens zweier Fremdsprachen und ihrer Didaktik auf hohem Niveau. Damit werden die notwendigen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen systematisch mit dem Erwerb fremdsprachendidaktischer Kenntnisse und Fähigkeiten verknüpft. Das Prinzip der Mehrsprachigkeit wird auf diese Weise in der truktur des tudienganges gespiegelt, und es ist 3

4 sichergestellt, dass fremdsprachendidaktische Vermittlungskompetenzen immer an entsprechende sprachliche Kompetenzen und an inhaltlich-fachliche Kenntnisse im Bereich der fremdsprachlichen Literaturen und Kulturen gebunden sind. Der BA NFF setzt sich zusammen aus einem sprachlichen Hauptfach (Anglistik/Englisch, Galloromanistik/Französisch Hispanistik/panisch), einem sprachlichen Nebenfach (Anglistik/Englisch, Galloromanistik/Französisch, Hispanistik/panisch Lusitanistik/Portugiesisch) und einem didaktischen Nebenfach, das sich auf das Hauptfach bezieht (Didaktik der englischen prache (Teaching English as a Foreign Language) Didaktik der romanischen prachen). Dabei dürfen gleichnamige Fächer nicht als Haupt- und Nebenfach kombiniert werden. Fächer und Fächerkombinationen wählbare Fächer sprachl. Hauptfach sprachl. Nebenfach Anglistik/ Englisch X X Galloromanistik/ Französisch X X Hispanistik/ panisch X X Lusitanistik/ Portugiesisch X Didaktik der englischen prache (Teaching English as a Foreign Language) Didaktik der romanischen prachen didakt. Nebenfach X X tudienanforderungen Voraussetzung für ein erfolgreiches tudium der Neueren Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik ist Interesse an der vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen prachen, ihrer Entwicklung, ihren Erscheinungsformen, mit den Kulturräumen, in denen sie gesprochen werden, sowie mit ihrer Vermittlung im Bereich der nachschulischen fremdsprachlichen Erwachsenen- und der beruflichen Weiterbildung. Das tudium der Haupt- und Nebenfächer Englisch, Französisch und panisch setzt ein hohes sprachliches Eingangsniveau voraus. tudieninteressierte sollten diese prachen daher in der gymnasialen Oberstufe möglichst mit gutem Erfolg erlernt haben entsprechende prachzertifikate erworben haben. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, müssen fehlende Kenntnisse kurzfristig mit dem Erwerb der geforderten prachzertifikate vor tudienbeginn ausgeglichen werden. In Bereich der Lusitanistik/ Portugiesisch werden Vorkenntnisse nicht vorausgesetzt. Informationen zum Nachweis der prachvoraussetzungen s. Kap. 6. Berufliche Tätigkeitsfelder Der tudiengang BA NFF bereitet vor auf die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die mehrsprachige Vermittlung von Fremdsprachen im gesamten Bereich der nachschulischen fremdsprachlichen Erwachsenenund der beruflichen Weiterbildung; wissenschaftlich fundierte Tätigkeiten im Bereich der Lehrwerk-, der Material- und der oftwareentwicklung für die fremdsprachliche Aus- und Weiterbildung; die berufsbezogene -begleitende Vermittlung von Fremdsprachen als Arbeitssprachen. 4

5 2. Allgemeine Informationen zum tudium Bachelor- und Masterstudiengänge Bei den Bachelor- und Masterstudiengängen handelt es sich um eine gestufte tudienstruktur bzw. um ein zweistufiges ystem von Abschlüssen. Mit dem Bachelor wird der erste berufsqualifizierende Abschluss bzw. der erste akademische Grad erworben. Er ermöglicht sowohl den Einstieg in die Berufstätigkeit als auch, einen weiterführendes Masterstudium aufzunehmen. Die tudiendauer von Bachelorstudiengängen beträgt in der Regel drei Jahre bzw. sechs tudiensemester. Masterstudiengänge sind weiterführende tudiengänge, die den Abschluss eines Bachelorstudiengangs eines vergleichbaren tudiengangs voraussetzen. ie können entweder direkt im Anschluss an ein Bachelorstudium nach einiger Zeit der Unterbrechung (z.b. aufgrund einer Berufstätigkeit Familienphase) studiert werden. Ein Masterstudiengang dauert in der Regel zwei Jahre und führt zu einem akademischen Abschluss, der im Niveau mindestens dem bisherigen Universitätsdiplom entspricht und anschließend eine Promotion ermöglicht. Inhaltlich führt ein Masterstudiengang das tudienprogramm eines Bachelorstudiengangs entweder weiter und vertieft es wissenschaftlich bzw. forschungsorientiert der tudiengang bildet einen wissenschaftlich vertieften chwerpunkt. Als konsekutiv wird ein tudienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelorstudiengang und einem direkt darauf aufbauenden Masterstudiengang besteht (z.b. Bachelor of Arts NFF und Master of Arts NFF). Oft können aber auch Masterstudiengänge aus fachverwandten tudienbereichen gewählt werden, sofern die Voraussetzungen durch das bisherige tudium gegeben sind. Welche Voraussetzungen verlangt werden, um ein Masterstudium aufnehmen zu können, regelt die jeweilige Fachordnung des Masterstudienganges. Modularisierung Bachelor- und Masterstudiengänge sind modularisiert, d.h., sie sind in einzelne Module gegliedert. Ein Modul bündelt thematisch, systematisch und/ methodisch zusammenhängende Inhalte und setzt sich aus verschiedenen Veranstaltung(styp)en in diesem Themenbereich zusammen (z.b. Vorlesung und Übung Vorlesung, Praktikum und eminar). Module können Pflicht-, Wahlpflicht- Wahlmodule sein. Für jedes Modul ist in der Modulbeschreibung genau definiert, welche fachlichen Inhalte vermittelt werden und welche Lernziele für die tudierenden mit dem tudium dieses Moduls erreicht werden sollen. Um das tudium erfolgreich abschließen zu können, müssen sämtliche vorgegebenen Module absolviert und bestanden werden. Dazu müssen in jedem Modul eine mehrere Prüfungen abgelegt werden. Zahl, Umfang und Inhalte der Module, die Voraussetzungen, unter denen die Module absolviert werden können, sowie Prüfungsverfahren sind in den fachspezifischen Bestimmungen der jeweiligen Fächer geregelt. Da die Veranstaltungen eines Moduls in der im tudienverlaufsplan angegeben Reihenfolge besucht werden müssen, die Veranstaltungen oft nur einmal pro Jahr (entweder im Winter- im ommersemester) angeboten werden, Module oft über mehrere emester laufen und Module zum Teil Voraussetzung für nachfolgende Module sind, ergibt sich in modularisierten tudiengängen in der Regel eine klare truktur mit einem relativ festen tundenplan. 5

6 Workload und Leistungspunkte Festgelegt ist auch der Arbeitsaufwand (Workload), der für jedes Modul erforderlich ist, um sich die Inhalte anzueignen und die Prüfungen bestehen zu können. Dabei wird bei der Entwicklung des tudienganges für jedes Modul ein Gesamtwert an tunden berechnet, in den eingehen der Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltungen (Präsenzzeit), Zeiten der Vor- und Nachbereitung, Aufwand z.b. für die Prüfungsvorbereitung, das Abfassen eines Protokolls die Vorbereitung eines eminarvortrages und der Zeitaufwand für die Prüfung selbst. Der Workload für ein tudienjahr ist in der Regel mit 1800 tunden veranschlagt. Das sind 900 tunden pro emester und entspricht ca. 40 tunden pro Woche, also einer Vollzeitarbeitsstelle. Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls werden Leistungspunkte, sogenannte Credit Points (CP) vergeben. Die Bewertung mit CP erfolgt nach den Regeln des "European Credit Transfer ystem", kurz ECT. o bewertete Veranstaltungen, die an anderen Hochschulen z. B. bei einem Auslandsstudium besucht und mit Prüfungen abgeschlossen wurden, können im Bachelor- Masterstudiengang anerkannt werden, die inhaltliche Passung vorausgesetzt. Dabei entsprechen jeweils 30 Arbeitsstunden für das tudium in einem Modul einem CP. Leistungspunkte sind also ein Maß für den geforderten Workload im tudium. Module können unterschiedlich umfangreich sein. o können sie nur drei, aber auch zwölf CP umfassen. Pro tudiensemester werden bei durchschnittlich 900 Arbeitsstunden 30 CP erreicht. Ein gesamtes Bachelor-tudium umfasst bei einer Regelstudienzeit von sechs emestern mindestens 180 CP, ein viersemestriger Master-tudiengang 120 CP. Lehrveranstaltungsformen Die tudieninhalte werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt: In einer Vorlesung werden i.d.r. grundlegende Lehrinhalte einer größeren tudierendengruppe durch Vortrag vermittelt. eminare haben etwa chulklassengröße. tudierende beteiligen sich durch Diskussion, Referat und/ wissenschaftliche Hausarbeit. eminare, die zu tudienbeginn Grundlagen vermitteln, werden oft Proseminare genannt. In Übungen bearbeiten die tudierenden zur Vertiefung des toffes konkrete Beispiele. Dazu gehören in fremdsprachlichen Fächern auch sprachpraktische Übungen, in denen die Hör-, prach-, Lese- und chreib-kompetenzen der jeweiligen prache geschult werden. Kolloquien dienen der vertiefenden Diskussion einzelner Teilgebiete und richten sich i.d.r. an tudierende fortgeschrittener emester. Der Umfang einer Lehrveranstaltung wird in emesterwochenstunden (W) angegeben. Hat eine Lehrveranstaltung einen Umfang von zwei W, bedeutet dies, dass sie ein emester lang jede Woche zwei tunden lang stattfindet. Der übliche Umfang von Lehrveranstaltungen beträgt zwei vier W. Dabei dauert eine W wie eine chulstunde 45 Minuten, zwei W dementsprechend 90 Minuten, die i.d.r. ohne Pause abgehalten werden. Ist als Veranstaltungszeit z.b. -12 Uhr angegeben, beginnt die Veranstaltung i.d.r. um.15 Uhr und endet um Uhr, es sei denn, die Zeitangabe ist mit dem Zusatz s.t. versehen..t. bedeutet hier sine tempore, lat. für ohne Zeit, d.h. die Veranstaltung beginnt pünktlich um.00 Uhr und endet entsprechend um Uhr. Pro Woche sind ca. 20 W an Lehrveranstaltungen vorgesehen, in manchen emestern etwas mehr, in anderen weniger. Nicht eingerechnet sind dabei die Zeiten der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, für Referate, Hausarbeiten und zur Klausurvorbereitung. Die Termine der Lehrveranstaltungen werden rechtzeitig vor emesterbeginn im Vorlesungsverzeichnis ( bekanntgegeben. Wie ie anhand dessen Ihren tundenplan zusammenstellen, erfahren ie in der tudieneinführungswoche vor Beginn des ersten emesters. 6

7 gebräuchliche Abkürzungen AtA Allgemeiner tudentinnen- Ausschuss, die gewählte Interessenvertretung aller tudierenden CO/ KO Kolloquium c.t. cum tempore (lat.: mit Zeit), die Lehrveranstaltung beginnt 15 Minuten nach der angegebenen Zeit (akademisches Viertel) FB Fachbereich GK Grundkurs JLU Justus-Liebig-Universität Gießen K Kurs LN Leistungsnachweis LV Lehrveranstaltung NVV Nordhessischer Verkehrsverbund P Proseminar RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund / E eminar K prachkurs / oe ommersemester (1. April bis 30.eptember) s.t. sine tempore (lat.: ohne Zeit), die Lehrveranstaltung beginnt pünktlich zur angegeben Zeit tew tudieneinführungswoche W emesterwochenstunde Ü Übung T Tutorium (Übung unter Anleitung einer/ eines tudierenden aus einem höheren emester) W Wintersemester (1. Oktober bis 31. März) Vorlesung (e)vv (elektronisches) Vorlesungsverzeichnis 3. Aufbau des tudiums Bachelor of Arts (B.A.) NFF Die Bachelor-tudiengang Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik" hat eine Regelstudienzeit von sechs emestern; der weiterführenden Master-tudiengang NFF ist für vier emester konzipiert. Im Bachelorstudiengang entfallen auf das Hauptfach ca. 50 Prozent, auf das sprachliche Nebenfach ca. 25 Prozent und auf die Didaktik des Hauptfaches ca. 25 Prozent des Gesamtstudiums. Als Hauptfächer können gewählt werden: Anglistik/ Englisch Galloromanistik/ Französisch Hispanistik/ panisch Als sprachliche Nebenfächer können gewählt werden: Anglistik/ Englisch Galloromanistik/ Französisch Hispanistik/ panisch Lusitanistik /Portugiesisch Als didaktische Nebenfächer können gewählt werden: Didaktik der englischen prache (Teaching English as a Foreign Language) Didaktik der romanischen prachen Gleichnamige Fächer können nicht als Haupt- und sprachliches Nebenfach miteinander kombiniert werden, d.h. Haupt- und sprachliches Nebenfach müssen aus verschiedenen Einzelphilologien gewählt werden. Das didaktische Nebenfach muss sich auf das Hauptfach beziehen. Das tudium NFF umfasst 18 Module mit insgesamt 180 Credit Points: Im tudium des Hauptfaches sind acht Module à CP zu absolvieren. Die Abschluss-Arbeit (Thesis-Modul) wird zu einem fremdsprachendidaktischen Thema des Hauptfaches erstellt und umfasst ebenfalls CP. Das sprachliche Nebenfach besteht aus vier Modulen à CP. 7

8 Im didaktischen Nebenfach müssen ebenfalls vier Module im Umfang von je CP absolviert werden, wobei ein Modul im Auslandssemester besucht wird und ein weiteres ein Praktikum mit Vor- und Nachbereitung beinhaltet (s.u. WEITERE APEKTE DE TUDIUM). Ein weiteres Modul im Umfang von CP soll zur chulung sog. Außerfachlicher Kompetenzen (AfK) in einem nicht bereits gewählten tudienfach nach freier Wahl belegt werden. tudienverlaufspläne Hauptfach Anglistik/Englisch (80 CP + CP Thesismodul) Legende s. eite 9 Modulbezeichnung/ emester CP Modulcode Pflichtmodule Wahlpflichtmodule (entweder 2 Module aus 6a/7a/8a + 1 Modul aus 6b/7b/8b ODER 1 Modul aus 6a/7a/8a + 2 Module aus 6b/7b/8b) chwerpunkt Literatur chwerpunkt prache Modul 1: Introduction to Literary and Cultural tudies 05-ANG-LB-LitCult Modul 2: English Linguistics 05-ANG-LB-ELing Modul 3:Introductory Language and Communication Course 05-ANG-LB-LCC1 Modul 4: Advanced Language and Communication Course 05-ANG-LB-LCC2 Modul 5: Cultural tudies 05-ANG-LB-Cultt Modul 6a: Literary Genres 05-ANG-LB-LitGen Modul 7a: Literary Periods 05-ANG-LB-LitPer Modul 8a: Literary Theory 05-ANG-LB-LitTheo Modul 6b: Applied English Linguistics 05-ANG-LB-ApplEL Modul 7b: English Historical Linguistics 05-ANG-LB-HistLing Modul 8b: New Englishes 05-ANG-LB-NewEng 30 GK GK GK Ü Ü umme CP 80 Modul 9: BA Thesis-Modul (im chwerpunktbereich) 05-ANG-B-Thesis T alternatives emester: s. Modulbeschreibung Ü Ü Ü Ü 8

9 Legende: BP = Blockpraktikum GK = Grundkurs P = Praktikum PN = Praktikumsnachbereitung P = Proseminar PV = Praktikumsvorbereitung = eminar K P T Ü W = prachkurs = prachpraktische Übung = Thesis = Übung = Vorlesung = Wissenschaftliche Übung Hauptfach Galloromanistik/Französisch (80 CP + CP Thesismodul) Modulbezeichnung/ emester CP Modulcode prachpraxis I P P 05-ROM-B-prPrF-1 prachwissenschaft I W 05-ROM-B-prF-1 P Pflichtmodule Wahlpflichtmodule Wahlpflichtbereich II Wahlpflichtbereich I (1 von 3) (1 von 3) Literaturwissenschaft I (Hauptfachmodul) 05-ROM-B-LitF-1 Landeskunde/ Kulturwissenschaft (Hauptfachmodul) 05-ROM-B-LKKultF prachpraxis II 05-ROM-B-prPrF-2 prachpraxis (Ausland) 05-ROM-B-prPrFE prachwissenschaft 05-ROM-B-prFE Literaturwissenschaft 05-ROM-B-LitFE Literaturwissenschaft mit landeskundlichkulturwissenschaftlichem chwerpunkt 05-ROM-B-LitKultFE prachwissenschaft II 05-ROM-B-prF-2 Literaturwissenschaft II 05-ROM-B-LitF-2 Literaturwissenschaft mit landeskundlichkulturwissenschaftlichem chwerpunkt II 05-ROM-B-LitKultF umme CP 80 Bachelor-Thesis-Modul (im chwerpunktbereich) 05-ROM-B-ThesisF T alternatives emester: s. Modulbeschreibung W W P P P P P P W W W 9

10 Hauptfach Hispanistik/panisch (80 CP + CP Thesismodul) Legende s. eite 9 Modulbezeichnung/ emester CP Modulcode prachpraxis I P P 05-ROM-B-prPr-1 prachwissenschaft I W 05-ROM-B-pr-1 P Pflichtmodule Wahlpflichtmodule Wahlpflichtbereich II Wahlpflichtbereich I (1 von 3) (1 von 3) Literaturwissenschaft I 05-ROM-B-Lit-1 Landeskunde/ Kulturwissenschaft 05-ROM-B-LKKult prachpraxis II 05-ROM-B-prPr-2 prachpraxis (Ausland) 05-ROM-B-prPrE prachwissenschaft 05-ROM-B-prE Literaturwissenschaft 05-ROM-B-LitE Literaturwissenschaft mit landeskundlichkulturwissenschaftlichem chwerpunkt 05-ROM-B-LitKultE prachwissenschaft II 05-ROM-B-pr-2 Literaturwissenschaft II 05-ROM-B-Lit-2 Literaturwissenschaft mit landeskundlichkulturwissenschaftlichem chwerpunkt II 05-ROM-B-LitKult umme CP 80 Bachelor-Thesis-Modul (im chwerpunktbereich) 05-ROM-B-Thesis T P P P P P P W W W

11 Nebenfach Anglistik/Englisch (40 CP) Legende s. eite 9 Modulbezeichnung/ Modulcode CP emester Modul 1: Introduction to Literary and Cultural tudies 05-ANG-LB-LitCult GK Pflichtmodule Modul 2: English Linguistics 05-ANG-LB-ELing Modul 3:Introductory Language and Communication Course 05-ANG-LB-LCC1 GK GK Ü Ü Ü Modul 5: Cultural tudies 05-ANG-LB-Cultt umme CP 40 Nebenfach Galloromanistik/Französisch (40 CP) Legende s. eite 9 Modulbezeichnung/ emester CP Modulcode prachpraxis I P P 05-ROM-B-prPrF-1 prachwissenschaft I W 05-ROM-B-prF-1 P Pflichtmodule Literaturwissenschaft I (Nebenfachmodul) 05-ROM-B-NF-LitF-1 Landeskunde/ Kulturwissenschaft (Nebenfachmodul) 05-ROM-B-NF-LKKultF umme CP 40 P P P Nebenfach Hispanistik/panisch (40 CP) Legende s. eite 9 Modulbezeichnung/ emester CP Modulcode prachpraxis I P P 05-ROM-B-prPr-1 Pflichtmodule prachwissenschaft I W 05-ROM-B-pr-1 P Literaturwissenschaft I P 05-ROM-B-Lit-1 Landeskunde/ Kulturwissenschaft P 05-ROM-B-LKKult P umme CP 40 11

12 Nebenfach Lusitanistik/Portugiesisch (40 CP) Legende s. eite 9 Modulbezeichnung/ emester CP Modulcode prachpraxis P P 05-ROM-B-prPrP prachwissenschaft Ü W 05-ROM-B-prP P Pflichtmodule Literaturwissenschaft 05-ROM-B-LitP Landeskunde/ Kulturwissenschaft 05-ROM-B-LKP umme CP 40 / W W Ü / W P P Nebenfach Didaktik der englischen prache (Teaching English as a Foreign Language, 40 CP) Legende s. eite 9 Modulbezeichnung/ emester CP Modulcode Teaching English as a Foreign Language I / 05-ANG-LB-TEFL-1 T Teaching English as a Foreign Language II 05-ANG-LB-TEFL-2 Fachdidaktisches Blockpraktikum im BA NFF 05-ANG-B-PrakNFF P Teaching English as a Foreign Language IIa 05-ANG-LB-TEFL-2a umme CP 40 Pflichtmodule Nebenfach Didaktik der romanischen prachen (40 CP) Legende s. eite 9 Modulbezeichnung/ emester CP Modulcode Fachdidaktik I P 05-ROM-B-FDR-1 Ü Pflichtmodule Fachdidaktik II (Praktikumsmodul) 05-ROM-B-PrakR Fachdidaktik III 05-ROM-B-FDRE BP Fachdidaktik IV 05-ROM-B-FDR-2 P umme CP 40 12

13 Weitere Aspekte des tudiums Praxisorientierung (während) des tudiums Die Orientierung an den Berufs- und Tätigkeitsfeldern im gesamten Bereich der Fremdsprachenvermittlung ist das leitende Prinzip des tudienganges NFF. Das verpflichtende und von Lehrenden im BA NFF betreute und angeleitete Praktikum in entsprechenden nachschulischen privaten und öffentlichen Institutionen auf dem ektor der Fremdsprachenvermittlung stellt einen weiteren Berufsfeld- und Praxisbezug her. Das Praktikum soll den tudierenden Kenntnisse über die Tätigkeiten und die Organisation im Betrieb vermitteln, insbesondere in privaten und öffentlichen außerschulischen Instituten und Betrieben, die Fremdsprachenunterricht in Englisch, Französisch panisch anbieten. Es sollen Erfahrungen praxisbezogener Probleme wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und sozialer Art zum Verständnis von Forschung und Lehre an der Universität gesammelt werden. Der Zusammenhang von tudium und Praxis soll damit deutlich werden. Insbesondere sollen betriebliche Zusammenhänge, Mitarbeiterführung und Management kennengelernt werden. In der Regel werden Praktika in Institutionen von öffentlichen Trägern der Erwachsenenbildung, privaten prachenschulen, Betrieben, die betriebsinternen Fremdsprachenunterricht anbieten, Unternehmen und Einrichtungen, zu deren Tätigkeitsfeldern die Vermittlung von Fremdsprachen gehört absolviert. Es muss sich bei all den genannten Tätigkeitsfeldern um Fremdsprachenunterricht in den prachen Englisch, Französisch und/ panisch um damit verbundene Tätigkeitsfelder handeln. Das Praktikum umfasst mindestens 8 W Vorbereitung, 5 Wochen Praktikum und 8 W Nachbereitung. Es ist auch möglich und empfehlenswert, das Praktikum an einer Institution in einem Betrieb im Ausland zu absolvieren. Einschlägige Vorpraktika und Berufsausbildungen können ganz teilweise anerkannt werden. Grundsätzlich nicht anerkannt werden schulische Praktika. Die Praktikumsordnung ist im Kap. 5 dieser Broschüre zu finden. Auslandssemester Das Auslandssemester, das in der Regel im dritten tudienjahr absolviert wird, fördert die interkulturellen Kompetenzen der tudierenden. Das fremdsprachendidaktische Praktikum kann auch im Zusammenhang mit dem Auslandssemester ( danach) absolviert werden. Zudem kann die BA- Thesis in der Fremdsprache des Hauptfaches (Englisch, Französisch, panisch) angefertigt werden, sofern eine entsprechende Betreuung und Bewertung gewährleistet werden kann. Prüfungen Der Lernerfolg wird regelmäßig überprüft. In jedem Modul werden studienbegleitend Prüfungsleistungen in unterschiedlicher Form verlangt. Dazu gehören im BA NFF mündliche Prüfungen, Klausuren, Hausarbeiten, Projektberichte, Kolloquien, eminarvorträge, Präsentationen, Portfolios und Praktikumsberichte. Dabei können Prüfungen entweder modulbegleitend modulabschließend durchgeführt werden. Im ersten Fall findet je eine Prüfung zu den einzelnen Modulbestandteilen wie Vorlesung eminar statt. Im anderen Fall wird der toff des gesamten Moduls in einer Prüfung behandelt. Welche Prüfungen abgelegt werden müssen, ist in der jeweiligen Modulbeschreibung aufgeführt. ind alle Leistungen erbracht, ist das Modul bestanden. Die Note geht als Fachnote i.d.r. in das Abschlusszeugnis ein. Der tudiengang ist bestanden, wenn sämtliche für das gewählte Hauptfach und die beiden Nebenfächer als verpflichtend vorgesehene Module bestanden sind. Die traditionellen, umfangreichen Abschlussprüfungen wie in den Diplom- Magisterstudiengängen gibt es nicht mehr. Den Abschluss des tudiums bildet die Bachelor-Arbeit (auch Thesis genannt), 13

14 eine mehrmonatige wissenschaftliche Hausarbeit zu einem selbstgewählten Thema aus dem Hauptfach. ie ist ebenfalls einem Modul zugeordnet. Die Bachelor-Thesis soll zeigen, dass ie in der Lage sind, innerhalb einer gegebenen Frist mit wissenschaftlichen Methoden eine Aufgabe selbstständig zu bearbeiten, die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen fachwissenschaftlichen und sprachpraktischen Kenntnisse und Qualifikationen erworben haben und die Fähigkeit besitzen, fremdsprachliche und fremdsprachendidaktische Erkenntnisse und Methoden selbständig anzuwenden und in der beruflichen Praxis gewinnbringend miteinander zu verknüpfen. Das Thema der Thesis wählen ie selbst in Absprache mit dem Prüfer. Offiziell ausgegeben wird es vom Prüfungsausschuss. Die Bearbeitungsdauer der Bachelor-Thesis beträgt 12 Wochen. Die Frist kann vom Prüfungsausschuss in begründeten Fällen bis zu 4 Wochen verlängert werden. Prüfungsanmeldung und Rücktritt Für ein Modul und alle dazu gehörigen Prüfungen ist angemeldet, wer sich für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Moduls entschieden, den Platz beantragt und ihn erhalten hat. Eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen ohne Anmeldung ist nicht möglich! Wer für ein Modul gemeldet ist, ist damit auch verpflichtet, die Veranstaltung und die Prüfungen zu absolvieren. Wer nicht teilnehmen kann will, muss sich beim Prüfungsamt unbedingt rechtzeitig bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungstermin abmelden! Wer sich nicht abmeldet, erhält die Note ungenügend" für das Modul und ist damit durchgefallen. Dies gilt auch für die tudienanfänger im ersten emester! Bei Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen ist der allein auf die 3-Tages-Frist gestützte Rücktritt ausgeschlossen. Der Rücktritt ist dem zuständigen Prüfungsausschuss schriftlich mitzuteilen. Bei Vorliegen triftiger Gründe wie Krankheit ist der Rücktritt von der Prüfung auf Antrag auch innerhalb der Frist von 3 Tagen möglich. Der Antrag muss sofort nach bekannt werden der Gründe beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Die Gründe müssen glaubhaft gemacht und bei Krankheit muss mit dem Antrag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Im Zweifelsfall kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Eine Entscheidung über die Anerkennung der Gründe muss vor dem Prüfungstermin erfolgen. Prüfungswiederholung Zu beachten ist, dass Prüfungen nur begrenzt wiederholbar sind, entweder als Ausgleichsprüfungen für nicht bestandene Teilprüfungen als Wiederholungsprüfung zum toff des gesamten Moduls. ind alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft, wird dieses Modul als nicht erfolgreich abgeschlossen gewertet. Handelt es sich dabei um ein Pflichtmodul, bedeutet dies, dass das tudium in diesem tudienfach nicht fortgesetzt und abgeschlossen werden darf. Nicht bestandene modulabschließende Prüfungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Besteht die Modulprüfung aus der umme modulbegleitender Prüfungen und wird eine modulabschließende Prüfung erforderlich, kann die Wiederholung der modulabschließenden Prüfung mit einer Auflage versehen werden. Prüfungstermine und Wiederholungstermine werden zu Beginn eines emesters durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. Benotung der Prüfungen Die Prüfungen werden nach dem ECT-ystem benotet. In welchem Verhältnis die Ergebnisse einzelner Teilprüfungen in die Gesamtnote eines Moduls eingehen, ist in den Modulbeschreibungen in Anlage 2 der peziellen Ordnung für den tudiengang BA NFF festgelegt. Die Gesamtnote bei Abschluss des tudiums wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten, wobei die Note des Thesis-Moduls in die Berechnung 2-fach eingeht. Die AfK- Leistungsnachweise gehen nicht in die Gesamtnote ein. 14

15 Alle weiteren Regelungen zum tudiengang und den Prüfungen sind in den jeweils aktuell gültigen Fassungen der Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte tudiengänge an der JLU (AllB) und der peziellen Ordnung für den Bachelor-tudiengang Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik enthalten. Die dort veröffentlichten Regelungen sind rechtsverbindlich und können jederzeit im Internet eingesehen werden, s. Kap. 4. Weiterführende tudiengänge Eine Fortsetzung des tudiums ist u.a. im konsekutiven Master-tudiengang Master of Arts Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik an der Justus-Liebig-Universität möglich. Voraussetzung für die Zulassung ist der Abschluss des Bachelor-tudienganges NFF in einem anderen einschlägigen Bachelorstudiengang mit einer Prädikatsnote ( gut besser). Auch der Übergang zu Masterstudiengängen anderer Hochschulen kann möglich sein. 4. tudienordnung In der tudienordnung (pezielle Ordnung) sind die Rahmenbedingungen für den tudiengang dargelegt. Die tudienordnung regelt u.a. Zulassungsvoraussetzungen, tudieninhalte sowie Zahl und Umfang der Prüfungen. Es empfiehlt sich, die tudienordnung sorgfältig zu lesen, um sich mit den Anforderungen und Regeln des tudiums frühzeitig vertraut zu machen. Die aktuelle Version der tudienordnung finden ie immer unter Der Verweis AllB bei den einzelnen Paragraphen bezieht sich auf die Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte tudiengänge. Dort sind sämtliche grundsätzlichen Regelungen für alle Bachelor- und Master- tudiengänge der JLU niedergelegt. Die aktuelle Version der AllB finden ie immer unter pezielle Ordnung für den Bachelor-tudiengang Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik (NFF) mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom in der Fassung des 6. Änderungsbeschlusses vom 05. Februar 2014 In Ergänzung der Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte tudiengänge (ALLB) der JLU v (ta. 2154) hat der Fachbereich 05 prache Literatur Kultur der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende pezielle Ordnung verabschiedet. 1 (zu 1 Abs 1 AllB) Der Bachelor-tudiengang Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und umfasst sechs emester. (2) Am Bachelor-tudiengang sind die folgenden Fächer des Fachbereiches 05 beteiligt: a) Anglistik Anglistik Teaching English as a Foreign Language b) Romanistik Galloromanistik/Französisch Hispanistik/panisch Portugiesisch Didaktik der romanischen prachen und Kulturen (3) Aus den in Abs 2 genannten Fächern können Haupt- und Nebenfächer entsprechend Anlage 4 in den dort ermöglichten Kombinationen gewählt werden. (4) Der tudiengang umfasst: Ein Erstes Hauptfach (80 CP), in dem die Thesis ( CP) verfasst wird, ein Erstes und 15

16 ein Zweites Nebenfach (je 40 CP) sowie Außerfachliche Kompetenzen ( CP). (5) Die tudienvoraussetzungen für die Fächer des tudienganges werden in Anlage 3 geregelt. 2 (zu 1 Abs 2 AllB) (1) Das tudium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in den Fächern Anglistik, Französisch, Portugiesisch und panisch sowie ihrer Fachdidaktiken. Es macht die tudierenden mit der prache, den Literaturen und den Kulturen jener Länder vertraut, in denen Englisch, Französisch, Portugiesisch und/ panisch gesprochen wird. Darüber hinaus vermittelt dieser tudiengang die Grundlagen und Forschungsergebnisse der entsprechenden Fachdidaktiken. (2) Die tudierenden werden dazu befähigt, ihre Kenntnisse der prachen und Kulturen in der Anwendung und Vermittlung von Fremdsprachen außerhalb schulischer Institutionen anzuwenden. Ziel der nach Hauptfach benannten tudiengänge ist es, in der betreffenden prache und ihren Kulturen besonders umfassend und intensiv auf deren Anwendung und Vermittlung vorzubereiten. (3) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, dass die Kandidatin der Kandidat die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse und Qualifikationen erworben hat und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden selbstständig anzuwenden (4) Zu dem tudium gehört ein Pflichtpraktikum an einer Fremdsprachen vermittelnden Bildungseinrichtung. Näheres regelt die Praktikumsordnung (s. 7 Abs 1). 3 (zu 2 AllB) Der Fachbereich 05 prache Literatur Kultur der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht nach erfolgreich abgeschlossenem tudium den Grad des Bachelor of Arts (BA). 4 (zu 5 AllB) Die Module werden in Anlage 2 beschrieben. 5 (zu 5 Abs 4 und 8 AllB) Innerhalb der Module kann die Zulassung zu bestimmten Veranstaltungen vom erfolgreichen Abschluss modulbegleitender Prüfungen abhängig gemacht werden. Entsprechende Vorgaben sind den Modulbeschreibungen der Fächer zu entnehmen. pezielle Ordnung für den Bachelor 5a (zu 7 AllB) (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung ist die vollständige Teilnahme an allen für ein emester geplanten und durchgeführten itzungen der Lehrveranstaltung. Vorlesungen sind von dieser Regelung ausgenommen (2) Fehlzeiten im Umfang von bis zu drei itzungen lassen den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung unberührt. (3) Bei dem Versäumen von mehr als drei itzungen bis zur Hälfte der Anzahl der für ein emester geplanten und durchgeführten itzungen ist zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Zulassung zur Prüfung für jede weitere versäumte itzung eine Kompensationsleistung zu erbringen. Art und Umfang der Kompensationsleistung bestimmt die/der Lehrende. (4)Zulassungen zur Prüfung vor Ende der Lehrveranstaltungszeit eines emesters erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Regelungen der Abs ( 6 Abs 1 AllB) (1) Die Zahl der Module der tudienfächer wird in den Anhängen der Fächer geregelt. (2) Der Bachelor-tudiengang umfasst insgesamt 180 CP. (3) Alle Module der fremdsprachenphilologischen Haupt- und Nebenfächer umfassen je CP. (4) Die BA-Thesis ( CP) wird im Hauptfach bzw. im ersten Hauptfach angefertigt. (5) Zur chulung außerfachlicher Kompetenzen müssen Kreditpunkte aus Modulen nach freier Wahl im Umfang von CP aus dem Bereich Außerfachliche Kompetenzen eingebracht werden. In diesen Nachweis dürfen solche Module der Außerfachlichen Kompetenzen nicht eingebracht werden, in denen Inhalte bearbeitet bzw. Kompetenzen erworben werden sollen, die auch Gegenstand von Pflichtmodulen von in die Gesamtnote nach 20 eingebrachten Wahlpflichtmodulen 16

17 sind. Module der Außerfachlichen Kompetenzen werden bewertet, nicht benotet. 7 ( zu 9 Abs 1 atz 1 AllB) (1) Die tudierenden müssen ein Auslandssemester und ein didaktisches Praktikum absolvieren. Das Praktikum regelt die Praktikumsordnung (Anlage 5). (2) Weist der tudierende nach, dass er trotz intensiven Bemühens keinen gebührenfreien Platz an einer Hochschule des angezielten prachraums gefunden hat und ist ihm die Eigenfinanzierung nicht zumutbar ist ihm ein Auslandssemester aus anderen wichtigen nachgewiesenen Gründen nicht zumutbar, kann der Prüfungsausschussvorsitzende auf den Nachweis des Auslandssemesters verzichten. Der tudierende hat die für das Auslandssemester vorgesehenen Module an der JLU zu absolvieren. Mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden vereinbart der tudierende, wie wesentliche Teile der speziellen aus dem Auslandssemester erwarteten Kompetenzen erworben werden können. 8 (zu Abs 1 atz 1 AllB) (1) Der Prüfungstyp (modulbegleitend modulabschließend) ist jeweils in den Modulbeschreibungen in Anlage 2 festgelegt. (2) Besteht die Modulprüfung aus der umme von modulbegleitenden Prüfungen einer Kombination von modulbegleitenden Prüfungen und einer Modulabschlussprüfung und führt das Gesamtergebnis zum Nichtbestehen, ist eine Ausgleichsprüfung gemäß Abs 1 ätze 2-5 AllB erforderlich. Die Form der Ausgleichsprüfung wird in der Modulbeschreibung geregelt. (3) Die Note der Ausgleichsprüfung wird zu gleichen Teilen aus der Note der Erstprüfung und der Note der Ausgleichsprüfung errechnet. 9 (zu Abs 1 atz 3 AllB) Die Verfahren zur Notenbildung sind in den Modulbeschreibungen in Anlage 2 festgelegt. Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt gemäß 28, 29 AllB. (zu Abs 3 atz 1 AllB) (1) Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen, Klausuren, Hausarbeiten, Projektberichte, Kolloquien, eminarvorträge, Präsentationen, Portfolios Praktikumsberichte. (2) Die Dauer einer Klausurarbeit beträgt mindestens 45, maximal 90 Minuten. (3) Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt pro Prüfling mindestens 15 Minuten, höchstens 20 Minuten. Zwei bis maximal vier Kandidaten/Kandidatinnen können einen gemeinsamen schriftlichen Antrag auf Gruppenprüfung an den Prüfungsausschuss stellen. Der/die Ausschussvorsitzende entscheidet im Einvernehmen mit dem Prüfer/der Prüferin. (4) Eine Präsentation findet auf der Basis einer schriftlichen Ausarbeitung einer Thematik aus dem toffgebiet eines Moduls statt. Die Dauer der mündlichen Präsentation beträgt mindestens 15 und höchstens 30 Minuten. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung beträgt mindestens 8 und höchstens 15 eiten. (5) Eine Hausarbeit besteht aus der schriftlichen Ausarbeitung einer Thematik aus dem toffgebiet eines Moduls. Der Umfang einer Hausarbeit beträgt mindestens 15 und höchstens 25 eiten. Die Bearbeitungszeit einer Hausarbeit endet spätestens 6 Wochen nach Ende der Lehrveranstaltungszeit des emesters, in dem die Hausarbeit ausgegeben wurde. (6) Eine Projektarbeit besteht aus der Dokumentation der Planung, Durchführung und Auswertung eines wissenschaftlichen Projekts. Es gelten die gleichen Umfangsangaben wie für Hausarbeiten in Abs. 5. Die Bearbeitungszeit von Portfolios und Projektberichten endet spätestens 6 Wochen nach Ende der Vorlesungszeit. (7) Präsentationen, Hausarbeiten und Projektarbeiten können auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, eitenzahlen anderer objektiver Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach den Abs. 4 bis 6 erfüllen. 17

18 (8) Die genaue veranstaltungsspezifische Ausgestaltung der schriftlichen Arbeiten obliegt dem/den Lehrenden der Veranstaltung. (9) Die Form der Prüfungen ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen angegeben. 11 (zu 11 Abs 1 atz 1 und 2 AllB) Der tudienverlauf ist in Anlage 1 beschrieben. 12 (zu 12 Abs. 3 AllB) Für anerkannte Teilzeitstudierende werden im Rahmen der tudienberatung der Fächer jeweils individuell angepasste tudienverlaufspläne erstellt. 13 (zu 13 AllB) Der tudiengang kann nur im Wintersemester begonnen werden. 14 (zu 20 Abs. 3 AllB) Bei der Meldung zum Thesis-Modul muss die Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse (Transcript of Records) vorgelegt werden. Es müssen die Module des tudiensemesters nach tudienverlaufsplan mit Ausnahme eines Moduls bestanden sein. 15 (zu 23 Abs 1 atz 1 AllB) (1) Die Meldungen zu den Prüfungen eines Moduls erfolgen automatisch mit der Anmeldung zu diesem Modul. (2) Anmeldungen zu den Modulen des ersten tudiensemesters müssen spätestens in der zweiten Woche der Lehrveranstaltungen des ersten emesters erfolgen, die Anmeldungen zu den Modulen aller weiteren emester erfolgen spätestens in der letzten Woche des vorausgehenden emesters. 16 (zu 26 Abs. 4 AllB) Die Abschlussarbeit kann nach Absprache mit den Prüferinnen und Prüfern auch in englischer bzw. französischer prache abgefasst werden, wenn eine entsprechende Bewertung gesichert ist. 17 (zu 26 Abs. 5 AllB) Die Bearbeitungsdauer der Bachelor-Thesis beträgt 12 Wochen. Die Frist kann vom Prüfungsausschuss in begründeten Fällen bis zu 4 Wochen verlängert werden. Das Thema der Thesis wird im Einvernehmen mit dem Prüfer vom Prüfungsausschuss ausgegeben. 18 (zu 26 Abs 6 AllB) Eine Rückgabe des Themas der Bachelor- Thesis ist einmalig bis zu vier Wochen nach Ausgabe unter Vorlage einer sachlichen Begründung in schriftlicher Form zulässig. Nach der Rückgabe wird unverzüglich ein neues Thema ausgegeben, dessen Rückgabe ausgeschlossen ist. 19 (zu 30 Abs 2 atz 2 AllB) Der tudiengang ist bestanden, wenn sämtliche als verpflichtend vorgesehenen Module bestanden sind und Kreditpunkte im Umfang von 180 erworben worden sind. 20 (zu 31 Abs 1 AllB) Die Gesamtnote wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten mit Ausnahme der Module gemäß 6 Abs 5 -, wobei die Note des Thesis-Moduls in die Berechnung 2-fach eingeht. 21 (zu 32 AllB) Für jede bzw. jeden tudierenden wird eine tabellarische Zusammenstellung der Prüfungsleistungen in deutscher prache angefertigt, die die Modultitel, das Datum der Prüfungen, die Noten der Modulprüfungen, die Gesamtnote und den Titel der Bachelor- Thesis enthält. 22 (zu 34 Abs 4 AllB) Prüfungstermine und Wiederholungstermine werden zu Beginn eines emesters durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. 23 (zu 39 Abs 1 AllB) Die Übergangsregelung für Absolventen der Magister-tudiengänge aus dem Jahr 2007/08 tritt in Kraft, wenn die Vordiplom Zwischenprüfung vor In-Kraft-Treten dieser peziellen Ordnung noch nicht erfolgreich abgelegt wurde. 18

19 24 (zu 39 Abs 2 AllB) (1) Module nach dieser Ordnung werden für das erste emester erstmals im Wintersemester 2007/08, für das zweite emester im ommersemester 2008, für das dritte emester im Wintersemester 2008/09, für das vierte emester im ommersemester 2009, für das fünfte emester im Wintersemester 2009/20 und für das sechste emester im ommersemester 20 angeboten. (2) Veranstaltungen im Rahmen von Bachelor-Modulen können bei inhaltlicher Entsprechung uneingeschränkt auf Veranstaltungen angerechnet werden, die nach den Magisterordnungen zu studieren sind. 25 (zu 39 AllB) (1) tudierende, die den Diplom-tudiengang Angewandte Fremdsprachen und Wirtschaft den Diplom-tudiengang Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik begonnen haben, können wählen, ob sie den tudiengang nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende führen in einen Bachelor-tudiengang wechseln. Es gilt 39 der Allgemeinen Bestimmungen. (2) pezielle Lehrveranstaltungen für das Grund- und Hauptstudium in Diplom- tudiengängen werden bis zum Wintersemester 11/12 angeboten. Danach belegen die tudierenden nach einer Beratung dem Diplomstudium äquivalente Module in den Bachelor- und Master-tudiengängen. Die Ausweisung der Äquivalenz erfolgt über den Prüfungsausschuss, vertreten durch das tudiendekanat. (3) Alle Prüfungen des Vordiploms müssen spätestens zu Beginn des ommersemesters 2012 angetreten sein. Alle Prüfungen des Diploms müssen spätestens zu Beginn des ommersemesters 2014 angetreten sein. Bei nachgewiesenem Teilzeitstudium und in Härtefällen trifft der Prüfungsausschuss für die Diplomstudiengänge angemessene Regelungen. 26 (zu 40 AllB) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Zum Außerkrafttreten der Diplom- tudiengänge Angewandte Fremdsprachen und Wirtschaft sowie Neuere Fremdsprachen und Didaktik wird auf 26 der peziellen Ordnung MFKW verwiesen. Gießen, Prof. Dr. Cora Dietl Dekanin des FB 05 19

20 5. Der Weg zum tudienplatz im tudiengang NFF an der JLU Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzung zum tudiengang NFF an der JLU ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur ein vergleichbarer Abschluss), die Fachhochschulreife, eine Meisterprüfung der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Gegenwärtig ist der tudiengang an der JLU nicht zulassungsbeschränkt. Wer die Zulassungsvoraussetzung erfüllt und sich frist- und formgerecht mit vollständigen Unterlagen bewirbt, erhält in jedem Fall einen tudienplatz. Zulassungsbeschränkungen können sich jedoch ändern. Bitte informieren ie sich regelmäßig unter prachvoraussetzungen Das tudium der Fächer Anglistik/ Englisch, Galloromanistik/ Französisch und Hispanistik/ panisch setzt ein hohes sprachliches Eingangsniveau voraus. Diese prachvoraussetzungen gelten sowohl, wenn das entsprechende Fach als Hauptfach, als auch wenn es im Nebenfach gewählt wird. Die prachkenntnisse müssen noch nicht bei der Bewerbung, sondern bei der Einschreibung nachgewiesen werden (s. weiter unten Abschnitt Zulassungsbescheid und Immatrikulation). Beim Nebenfach Lusitanistik/ Portugiesisch werden Vorkenntnisse dieser Art nicht vorausgesetzt. Lateinkenntnisse werden nicht verlangt. Die aktuellen Informationen zu den prachvoraussetzungen sind immer zu finden unter Weitere als die hier genannten Nachweise (z.b. muttersprachliche Kenntnisse ohne Nachweis, Ausbildung zur/ zum Fremdsprachenkorrespondent/in, tudium der prache an einer anderen Hochschule o.ä.) werden nicht anerkannt. Die prachvoraussetzungen im Einzelnen: tudienfächer "Anglistik/Englisch" (Haupt- und Nebenfach) Für das tudium dieses Faches (Haupt- und Nebenfach) sind prachkenntnisse in Englisch und einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen: Englischkenntnisse, nachgewiesen durch: chulische Vorkenntnisse: Leistungskurs Englisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 8 Punkte (Note befriedigend); Grundkurs Englisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens Punkte (Note gut); Kurse im Fach Englisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfungen im arithmetischen Mittel mindestens 9 Punkte (Note Befriedigend). Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem der folgenden taaten: Australien, Irland, Kanada, Neuseeland, UA, Vereinigtes Königreich, üdafrika. Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem taat, in dem Englisch Amtssprache ist. Test of English as a Foreign Language (TOEFL): wobei das ein gleiches Kompetenzniveau bescheinigende Testergebnis im Institutional Testing Program mindestens 500 von 677 Punkten betragen muss, in der Internet-Version (ibt) mindestens 61 von 120 Punkten betragen muss, First Certificate of English : Mindestnote A Certificate in Advanced English (CAE): Bestanden 20

21 Certificate of Proficiency English (CPE): Bestanden Cambridge English of peakers of Other Languages (EOL-Test): bestanden International English Language Testing ystem (IELT): Mindestgesamtnote 6, bei einer Mindestnote von 5,5 in jedem Testbereich Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung über eine Nichtschülerprüfung erworben haben, weisen die sprachlichen Voraussetzungen durch die Mindestnote in der Nichtschülerprüfung nach: Englisch: mindestens 11 Punkte. prachnachweis bis zur Einschreibung Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch: chulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch: Abiturzeugnis Bescheinigung der chule über den Umfang und das letztes Ergebnis (Note mindestens ausreichend ) des schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 tunden Nichtschülerprüfung (mindestens 11 Punkte panisch Französisch) wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann entsprechend der Regelungen Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen. sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das Latinum bzw. Graecum entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen (diese Prüfung wird vom staatlichen chulamt angeboten) nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende prachkurse an. prachnachweis bis Ende des zweiten Fachsemesters tudienfach Galloromanistik/Französisch (Haupt- und Nebenfach) Für das tudienfach Galloromanistik/Französisch (Haupt- und Nebenfach) sind prachkenntnisse in Französisch und einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen: Französischkenntnisse, nachgewiesen durch: chulische Vorkenntnisse: Leistungskurs Französisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 9 Punkte (Note befriedigend); Grundkurs Französisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 11 Punkte (Note gut); Kurse im Fach Französisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfungen im arithmetischen Mittel mindestens Punkte (Note Gut). Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem französischsprachigen Bildungsgang in einem taat, in dem Französisch Amtssprache ist. Bei muttersprachlichen tudienbewerbern, die den Nachweis des Erwerbs einer lokalen Hochschulzugangsberechtigung aus Ländern erbringen, in denen Französisch Verkehrssprache ist, findet eine Einzelfallprüfung der Unterlagen statt. prachzertifikat DELF (Diplôme d Etudes en Langue Française), Niveau B1. 21

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident 02.09.2009 7.35.05 Nr. 1 Spezielle Ordnung für den Bachelor Studiengang Fassungsinformationen Spezielle Ordnung für den Bachelor Studiengang

Mehr

Informationen zu Romanistik. Galloromanistik/Französisch Hispanistik/Spanisch Lusitanistik/Portugiesisch. Abschluss: Master of Arts

Informationen zu Romanistik. Galloromanistik/Französisch Hispanistik/Spanisch Lusitanistik/Portugiesisch. Abschluss: Master of Arts Informationen zu Romanistik Galloromanistik/Französisch Hispanistik/panisch Lusitanistik/Portugiesisch Abschluss: Master of Arts tand: April 2012 Inhalt 1. Master of Arts: Romanistik... 3 1.1. bersicht

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 03.09.2009 7.36.05 Nr. 4 Spezielle Ordnung für den Master-Studiengang Spezielle Ordnung für den Master-Studiengang mit dem Abschluss Master

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 17.12.2010 7.36.03 Nr.9 Spezielle Ordnung für den Masterstudiengang Spezielle Ordnung für den Masterstudiengang vom 09.06.2009 Fassungsinformationen

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 09.09.2010 7.36.03 Nr. 8 Beschluss Genehmigung Inkrafttreten Prüfungsordnung FBR 03: 06.09.2009 Präsident: 29.06.2010 09.09.2010 1. Änderungsbeschluss

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 16.09.2010 7.36.06 Nr. 1 Spezielle Ordnung für den Master-Studiengang Spezielle Ordnung Beschluss Genehmigung In-Kraft-Treten FBR 06 JLU:

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 17.12.2010 7.36.03 Nr.9 Spezielle Ordnung für den Masterstudiengang Spezielle Ordnung für den Masterstudiengang vom 09.06.2009 Fassungsinformationen

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3.

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3. Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft in der vom 1. Oktober 2007 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus ergibt. - der Fassung der

Mehr

Informationen zu English Literary Studies

Informationen zu English Literary Studies Informationen zu English Literary tudies Abschluss: Master of Arts tand: April 2012 Inhalt 1. Master of Arts: English Literary tudies... 3 1.1. Übersicht zum tudienfach... 3 1.2. tudienziel und Inhalte...

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 16.09.2010 7.36.06 Nr. 1 Fassungsinformationen des Fachbereichs 06 - Psychologie und Sportwissenschaft - vom 27.08.2010 und vom 09.06.2010

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 17.12.2010 7.36.03 Nr. 10 Spezielle Ordnung für den Masterstudiengang Fassungsinformationen Spezielle Ordnung für den Masterstudiengang vom

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 09.09.2010 7.36.03 Nr. 8 Spezielle Ordnung für den Masterstudiengang des Fachbereichs 03 - Sozial- und Kulturwissenschaften vom 06.09.2009

Mehr

Anlage 1 Studienverlaufspläne zur SpezO MFKW

Anlage 1 Studienverlaufspläne zur SpezO MFKW ahlpflichtmodule (entweder 2 Module chwerpunkt Literatur + 1 Modul chwerpunkt prache ODER 1 Modul chwerpunkt Literatur + 2 Module chwerpunkt prache) chwerpunkt prache chwerpunkt Literatur Pflichtmodule

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang English and American Culture and Business Studies/Anglistik, Amerikanistik und Wirtschaftwissenschaften des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 20.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 20. Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für das Studienfach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung

Mehr

72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13

72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur mit Haupt- und Nebenfach der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1.4 Studienverlaufspläne Wirtschaftswissenschaften für den Bachelor- Studiengang MFKW... 11

Inhaltsverzeichnis. 1.4 Studienverlaufspläne Wirtschaftswissenschaften für den Bachelor- Studiengang MFKW... 11 pezielle Ordnung für den Bachelor-tudiengang Anlage 1: tudienverlaufspläne berarbeitete Fassung im Zuge der 9. Novelle der Gemeinsamen Anlage 2 für die Bachelor-tudiengänge des FB 05 vom 15..2014 02.09.2009

Mehr

1.) Geltungsbereich und Bezüge ) Studienvoraussetzungen Studienvoraussetzungen für das Fach ENGLISCH... 2

1.) Geltungsbereich und Bezüge ) Studienvoraussetzungen Studienvoraussetzungen für das Fach ENGLISCH... 2 Mne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW) 02.09.2009 7.35.05 Nr.III S. 1 Anlage 3 der Speziellen Ordnung für die Bachelor-Studiengänge des FB 05 Sprache, Literatur, Kultur Mne Fremdsprachen, Kultur

Mehr

Anlage 1 Studienverlaufspläne zur SpezO MFKW

Anlage 1 Studienverlaufspläne zur SpezO MFKW pezielle Ordnung für den Bachelor-tudiengang Anlage 1: tudienverlaufspläne 02.09.2009 7.35.05 Nr. 2. 1 Anlage 1 tudienverlaufspläne zur pezo MFK 1.1 tudienverlaufspläne Anglistik für den Bachelor-tudiengang

Mehr

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006 Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-15.pdf)

Mehr

2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine

2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine 6. Englisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Über die Regelungen von 2 Abs. 2 hinaus wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute aktive und passive englische Sprachkenntnisse

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Vom 19. März 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-8)

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Englisch

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Englisch (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Das Fach Englisch wird im fachwissenschaftlichen Pflichtmodul mit mindestens 6 ECTS-cr studiert. Hinzu kommen ein fachdidaktisches Modul im Umfang

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-12.pdf)

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Geschichte

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Geschichte (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Wird das Fach Geschichte im Masterstudiengang als Hauptfach studiert, sind mindestens 12 ECTS-Credits (cr) in fachwissenschaftlichen Modulen zu erwerben.

Mehr

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik Ordnung des Studiengangs M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik Ausführungsbestimmungen mit Anhängen I: Studien- und Prüfungsplan II: Kompetenzbeschreibungen III: Modulhandbuch (nur elektronisch

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 16.10.2008 7.35.03 Nr. 6 7.36.03 Nr. 6 Spezielle Ordnung für die Bachelor und Masterstudiengänge Berufliche und Betriebliche Beschluss Genehmigung

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember 2009 Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat am 8. Dezember 2009 gemäß 87 Nummer

Mehr

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management Prüfungsordnung berufsbegleitender MBA General Management Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden MBA-Studiengang General Management des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge im Hauptfach Geschichte

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge im Hauptfach Geschichte (in der Fassung vom 30. Juli 2009) 1 Studienumfang (1) Im Hauptfach Geschichte sind insgesamt 120 ECTS-Credits (cr) zu erwerben, im Ergänzungsbereich mindestens 20 ECTS-Credits. (2) Gem. 2 Abs. 4 der Prüfungs-

Mehr

vom 2. September 2013 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Nr. 01/2014, S. 15)

vom 2. September 2013 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Nr. 01/2014, S. 15) Zwölfte Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang vom 2. eptember 2013 (Veröffentlichungsblatt

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Deutsch

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Deutsch (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Das Fach Deutsch wird im fachwissenschaftlichen Pflichtmodul mit mindestens 6 ECTS-cr studiert. Hinzu kommen ein fachdidaktisches Modul im Umfang

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 31.03.2015 aufgeh. durch 8 Abs. 2 der Verordnung

Mehr

Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-14, 16: Fachbereich 05 Fach: British Studies Bestimmungen für das Kernfach: British Studies

Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-14, 16: Fachbereich 05 Fach: British Studies Bestimmungen für das Kernfach: British Studies Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-14, 16: Fachbereich 05 Fach: British Studies Bestimmungen für das Kernfach: British Studies A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse

Mehr

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Mathematik in Kombination mit. Master of Education (M.Ed.)

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Mathematik in Kombination mit. Master of Education (M.Ed.) Satzungsbeilage 2014-II, Seite 145 von 268 Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Mathematik in Kombination mit Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und

Mehr

Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni

Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni 2011 637 2 Durchführung von Prüfungen als e-klausur (1) Eine e-klausur ist eine Prüfung, deren Erstellung, Durchführung und Auswertung (mit Ausnahme

Mehr

1. Englisch. 2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine

1. Englisch. 2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine 1. Englisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Über die Regelungen von 2 Abs. 2 hinaus wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/ Vom 14. August 2013 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2013/2013-45.pdf)

Mehr

Informationen zu. Slavische Sprachwissenschaft. in den Studiengängen

Informationen zu. Slavische Sprachwissenschaft. in den Studiengängen Informationen zu Slavische Sprachwissenschaft in den Studiengängen MA Sprache, Literatur, Kultur MA Geschichts- und Kulturwissenschaften MA Moderne Sprachen und Sprachwissenschaft Inhalt 1. Slavistische

Mehr

I. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums 2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn 3 Studienaufbau

I. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums 2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn 3 Studienaufbau Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für die Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Besonderer Teil für den

Mehr

Anhang zu 2, 3, 5, 6, Fachbereich 05. B. A. English Literature and Culture Bestimmungen für das Kernfach: English Literature and Culture

Anhang zu 2, 3, 5, 6, Fachbereich 05. B. A. English Literature and Culture Bestimmungen für das Kernfach: English Literature and Culture Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-17 Fachbereich 05 B. A. English Literature and Culture Bestimmungen für das Kernfach: English Literature and Culture A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Fachspezifische Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 11. November 2008 Der Rektor hat am 11. November 2008 nach

Mehr

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 665 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 018 ausgegeben zu Saarbrücken,. Juli 018 Nr. 58 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Anlage 1 - Fachspezifische Bestimmungen für das erweiterte Hauptfach

Mehr

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012)

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012) Informationen zum Studium BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012) Der BA-Studiengang im Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft ist

Mehr

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Französisch

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Französisch Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums des

Mehr

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Amerikastudien (American Studies) Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Amerikastudien (American Studies) Zentrale Studienberatung TUDIENFÜHRER BACHELOR OF ART Amerikastudien (American tudies) Zentrale tudienberatung 1. TUDIENGANG: B.A. AMERIKATUDIEN (AMERICAN TUDIE) 2. ABCHLU: Bachelor of Arts 3. REGELTUDIENZEIT: 6 emester LEITUNGPUNKTE:

Mehr

Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik

Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik Abschluss: Master of Arts Inhalt 1. Master of Arts: Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik (NFF)... 3 Gegenstand... 3 Wählbare Fächer und Fächerkombinationen...

Mehr

Informationen zum Studienfach

Informationen zum Studienfach Informationen zum Studienfach Geographie als Nebenfach in den Studiengängen B.A. Geschichts- und Kulturwissenschaften B.A. Sprache, Literatur, Kultur Stand: Oktober 2012 Inhalt 1. Das Studienfach Geographie

Mehr

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie A 07-02-1 Codiernummer 09.07.09 letzte Änderung 04-1 Auflage - Seitenzahl Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie vom 9. Juli 2009 1

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik/ Language Sciences mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik/ Language Sciences mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik/ Language Sciences mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 31. Oktober 2008 Der Fachbereichsrat 10 (Literatur- und Sprachwissenschaften)

Mehr

(in der Fassung vom 27. Juli 2017)

(in der Fassung vom 27. Juli 2017) (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Das Fach Russisch kann im Masterstudiengang als Erweiterungsfach mit einem Studienumfang von 120 ECTS-cr studiert werden. (2) Davon entfallen 90 ECTS-cr

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6. Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6. Juli 2011 Der Fachbereichsrat 06 (Rechtswissenschaft) hat in seiner

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium Fach Russisch

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium Fach Russisch (in der Fassung vom 10. September 2015) 1 Studienumfang (1) Das wird in den fachwissenschaftlichen Pflichtmodulen mit mindestens 64 ECTS-cr studiert. Hinzu kommt die Fachdidaktik im Umfang von 5 ECTS-cr.

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Spanisch (Erwerb von 75 ECTS-Punkten)

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Spanisch (Erwerb von 75 ECTS-Punkten) atzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach (Erwerb von 75 ECT-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 2. März 2016 (Fstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2016-26)

Mehr

Studienvoraussetzungen der Speziellen Ordnungen für die Master-Studiengänge* des Fachbereichs 05 - Sprache, Literatur, Kultur Gemeinsame Anlage 3

Studienvoraussetzungen der Speziellen Ordnungen für die Master-Studiengänge* des Fachbereichs 05 - Sprache, Literatur, Kultur Gemeinsame Anlage 3 03.09.2009 7.36.05 Nr.III S. 1 Studienvoraussetzungen der Speziellen Ordnungen für die Master-Studiengänge* des - Sprache, Literatur, Kultur Gemeinsame Anlage 3 vom 20. 5.2009 * Diese Anlage regelt die

Mehr

417.02/696 MA. Inhalt. I. Allgemeines. 1 Geltungsbereich. 2 Akademischer Grad; Profiltyp. 3 Studienbeginn

417.02/696 MA. Inhalt. I. Allgemeines. 1 Geltungsbereich. 2 Akademischer Grad; Profiltyp. 3 Studienbeginn Prüfungsordnung für den Deutsch-ungarischen Masterstudiengang Germanistische Sprach-, Kulturund Literaturwissenschaft des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel und des

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 7.36.02 Nr. 1 Spezielle Ordnung für die Master-Studiengänge in Betriebs- und Volkswirtschaftslehre Ordnung FBR 28.06.2006 Beschluss Genehmigung

Mehr

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 8. Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 23.07.2012 7.35.02 Nr. 2 Spezielle Ordnung für den Bachelor-Studiengang Spezielle Ordnung für den Bachelor-Studiengang des Fachbereichs 02

Mehr

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät prach-, Literatur- und Kulturwissenschaften tudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Germanistik/prachwissenschaft im Magisterstudiengang Vom 09.09.2003 Aufgrund

Mehr

Technische Universität Dresden. Rahmenstudienordnung. für den Studiengang Lehramt an Grundschulen

Technische Universität Dresden. Rahmenstudienordnung. für den Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Rahmenstudienordnung für den tudiengang Lehramt an Grundschulen Vom 14.10.2002 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat achsen (ächsisches Hochschulgesetz

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung -

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung - Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung - Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) B I.

Mehr

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien Fachspezifische Bestimmungen zur Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education an der Ruhr-Universität Bochum vom 12. Oktober 2005 Französisch, Italienisch, Spanisch Stand: 02.05.2006

Mehr

(in der Fassung vom 27. November 2012)

(in der Fassung vom 27. November 2012) (in der Fassung vom 27. November 2012) I. Geltungsbereich 1 Der Studiengang richtet sich an Absolventen geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlicher BA-Studiengänge und bietet die Möglichkeit zur osteuropabezogenen

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg für den European Joint Master s Degree in English and American Studies Vom 30. September 2011 (Fundstelle:

Mehr

geändert durch Satzungen vom 5. November Mai Februar 2016

geändert durch Satzungen vom 5. November Mai Februar 2016 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-14, 16: Fachbereich 05 Fach: American Studies Bestimmungen für das Kernfach: American Studies

Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-14, 16: Fachbereich 05 Fach: American Studies Bestimmungen für das Kernfach: American Studies Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-14, 16: Fachbereich 05 Fach: American Studies Bestimmungen für das Kernfach: American Studies A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Chemie an der Universität Bayreuth. Vom 10. Mai 2006

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Chemie an der Universität Bayreuth. Vom 10. Mai 2006 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Chemie an der Universität Bayreuth Vom 10. Mai 2006 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

Im Verlauf des Studiums ist an Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen in folgendem zeitlichen Gesamtumfang (SWS) teilzunehmen ( 6 Abs.

Im Verlauf des Studiums ist an Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen in folgendem zeitlichen Gesamtumfang (SWS) teilzunehmen ( 6 Abs. Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-17 Fachbereich 05 B.A. American Studies Bestimmungen für das Kernfach: American Studies A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse

Mehr

Bachelor-Studiengang Biochemie

Bachelor-Studiengang Biochemie Bachelor-Studiengang Biochemie Informationen für Erstsemester zur Abwicklung studienbegleitender Prüfungen Prüfungssekretariat Biochemie Dekanat für Biowissenschaften, INF 234, 5. OG, Raum 515 Aufbau des

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Fachspezifische Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule der Universität Bremen

Mehr

Inhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan

Inhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen der Universität Kassel vom 29. April 2014 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Akademischer

Mehr

Fachspezifischer Teil zur studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang

Fachspezifischer Teil zur studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang Fachspezifischer Teil zur studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang GEOGRAPHIE Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Kultur- und Geowissenschaften hat am 04.12.2013 den

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Romanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-10.pdf)

Mehr

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG für den Studiengang Regionalmanagement (Bachelor of Arts) am Fachbereich Wirtschaft, gültig ab WS 2004/05. Die folgenden fachspezifischen

Mehr

Bachelor of Arts (B.A.) Anglistik / Amerikanistik

Bachelor of Arts (B.A.) Anglistik / Amerikanistik Bachelor of Arts (B.A.) Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bakkalaureus-Artium-Studiengang der Universität Mannheim - Fachspezifischer Teil - Anglistik / Amerikanistik Dieser fachspezifische Teil gilt

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM 05.12.2016 - Der Präsident - Az.: Dez.4-Ho Studiengangsprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Nachhaltige Entwicklung und Angewandte Nachhaltigkeit der Hochschule Bochum vom 05. Dezember

Mehr

Informationen zu English Cultural Studies

Informationen zu English Cultural Studies Informationen zu English Cultural Studies Abschluss: Master of Arts in den Studiengängen M.A. Sprache, Literatur, Kultur M.A. Geschichts- und Kulturwissenschaften Stand: April 2012 Inhalt 1. Master of

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg für die Masterstudiengänge Germanistik: Sprachwissenschaft/German Linguistics und Germanistik:

Mehr

Fächerspezifische Bestimmungen. für das Unterrichtsfach Englisch. für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Fächerspezifische Bestimmungen. für das Unterrichtsfach Englisch. für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Englisch für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge an der Technischen Universität

Mehr

Technische Universität Dresden. Rahmenstudienordnung. für den Studiengang Lehramt an Mittelschulen

Technische Universität Dresden. Rahmenstudienordnung. für den Studiengang Lehramt an Mittelschulen Technische Universität Dresden Rahmenstudienordnung für den tudiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 14.10.2002 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat achsen (ächsisches Hochschulgesetz

Mehr

Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und Prüfungsordnung der Justus-Liebig-Universität vom 23. August 2006 für das Lehramt an Gymnasien

Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und Prüfungsordnung der Justus-Liebig-Universität vom 23. August 2006 für das Lehramt an Gymnasien 03.01.2008 7.83.00 S. 1 Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und Prüfungsordnung der Justus-Liebig-Universität vom 23. August 2006 für das Lehramt an Gymnasien 1. Bezüge Alle in dieser Ordnung

Mehr

/910. Inhalt. III. Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen. Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 12/2009 vom

/910. Inhalt. III. Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen. Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 12/2009 vom Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Deutsch als Fremd- und Zweitsprache des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 29. Oktober 2008 Inhalt I. Allgemeines

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Klassische hilologie Vom 30. September 2013 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2013/2013-62.pdf)

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) Besonderer Teil II 5 für das Fach Englisch Aufgrund

Mehr

Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Bachelorarbeit

Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Bachelorarbeit Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Bearbeitungsfrist Acht Wochen Zwei Monate 7 4 1 Bachelorarbeit (empirisch oder experimentell: 12 Wochen) (empirisch oder experimentell: drei Monate)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. IV. Schlußbestimmung 19 Inkrafttreten

Inhaltsverzeichnis. IV. Schlußbestimmung 19 Inkrafttreten Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Prähistorische Archäologie am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin Präambel Aufgrund von 14 Abs. 1 Nr.

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Masterfach Bildung und Förderung in der Frühen Kindheit

Fachspezifische Bestimmungen für das Masterfach Bildung und Förderung in der Frühen Kindheit - 1 - Anhang A 2: Fachspezifische Bestimmungen für das Masterfach Bildung und Förderung in der Frühen Kindheit Form des Studiums Zwei-Fach-Master Besondere Bestimmungen Das Masterfach Bildung und Förderung

Mehr

Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung

Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Bearbeitungsfrist Acht Wochen

Mehr

Formular. Name, Vorname: Matrikelnummer Uni MA: vorherige Universität: vorheriger Studiengang vorheriges Studienfach:

Formular. Name, Vorname: Matrikelnummer Uni MA: vorherige Universität: vorheriger Studiengang vorheriges Studienfach: Zentraler Prüfungsausschuss Zuständig für die tudiengänge: Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät Bachelorstudiengänge Politik und oziologie Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät Masterstudiengänge

Mehr

Masterstudiengänge. Wintersemester 2017/18

Masterstudiengänge. Wintersemester 2017/18 Masterstudiengänge Wintersemester 2017/18 Justus-Liebig-Universität Gießen Die Justus-Liebig-Universität (JLU) bietet ein breites Fächerspektrum. Das tudienangebot umfasst rund 150 tudiengänge/-fächer

Mehr

Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.

Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1. Amtliche Bekanntmachung Nr. 29/2018 Veröffentlicht am: 23.04.2018 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Der Fachbereichsrat 10 hat auf seiner Sitzung am 26. Juni 2013 gemäß 87 Absatz 1 Nummer

Mehr

Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung

Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Modul Bachelorarbeit Das Modul

Mehr

/693 BA. III. Schlussbestimmung 12 In-Kraft-Treten

/693 BA. III. Schlussbestimmung 12 In-Kraft-Treten Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsromanistik/Französisch des Fachbereichs Sprachund Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 20. Mai 2009 Inhalt I. Allgemeines 1 Geltungsbereich

Mehr

1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92

1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92 1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92 nis zu gewähren. Die Aufgabenstellung einschließlich der Musterlösung, das Bewertungsschema, die einzelnen Prüfungsergebnisse sowie

Mehr