Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

Transkript

1 Entwurf 15. Dezember 2009 DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ()

2 Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel Zweites Kapitel Drittes Kapitel Seite Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich... 2 Bestellung... 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde... 4 Sicherheitstechnische Fachkunde... 5 Bericht... Übergangsbestimmungen 6 Übergangsbestimmungen... In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten 7 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten... Anlage 1 (zu 2 Abs. 2) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten... Anlage 2 (zu 2 Abs. 3) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten... Anlage 3 1 (zu 2 Abs. 4) Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu Beschäftigten... Anlage 4 1 (zu 2 Abs. 4) Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten durch Kompetenzzentren... Anhang 1 2 (zu 2 i.v.m. Anlage 2) Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Anhang 2 2 (zu 4 ) Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit Anhang 3 2 (zu Anlage 2 Abschnitt 2) Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben Anhang 4 2 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Anhang 5 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 1 UV-Träger, die Anlage 3 oder 4 nicht übernehmen, führen hier auf entfällt. 2 Die Anhänge 1 bis 4 enthalten keine rechtsverbindlichen Regelungen.

3 Erstes Kapitel Grundlegende Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat. 2 Bestellung (1) Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen. Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat. (2) Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1. (3) Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Bestimmungen nach Anlage 2. (4) Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann der Unternehmer nach Maßgabe von Anlage 3 bzw. Anlage 4 ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten bis zu... (Konkrete Regelungen des jeweiligen UVT einsetzen; Anlage 3: Obergrenze 50; Anlage 4: 10) beträgt. (5) Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu legen; bei der Berechnung des Schwellenwertes in den Absätzen 2, 3 und 4 findet die Regelung des 6 Abs. 1 Satz 4 des Arbeitsschutzgesetzes entsprechende Anwendung. (6) Der Unfallversicherungsträger kann im Einzelfall im Einvernehmen mit der nach 12 Arbeitssicherheitsgesetz zuständigen Behörde Abweichungen von den Absätzen 2, 3 und 4 zulassen, soweit im Betrieb die Unfall- und Gesundheitsgefahren vom Durchschnitt abweichen und die abweichende Festsetzung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Als Vergleichsmaßstab dienen Betriebe der gleichen Art. 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde Der Unternehmer kann die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als gegeben ansehen bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, 1. die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder 2. die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin zu führen. 3

4 4 Sicherheitstechnische Fachkunde (1) Der Unternehmer kann die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit als nachgewiesen ansehen, wenn diese den in den Absätzen 2 bis 5 festgelegten Anforderungen genügen. (2) Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie 1. berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben, 2. danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und 3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Sicherheitsingenieur zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen. (3) In der Funktion als Sicherheitsingenieur können auch Personen tätig werden, die über gleichwertige Qualifikationen verfügen. (4) Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen, wenn sie 1. eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben, 2. danach eine praktische Tätigkeit als Techniker mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und 3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker mindestens vier Jahre lang als Techniker tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat. 4

5 (5) Sicherheitsmeister erfüllen die Anforderungen, wenn sie 1. die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, 2. danach eine praktische Tätigkeit als Meister mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und 3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat. (6) Der Ausbildungslehrgang nach den Absätzen 2, 4 und 5 umfasst die Ausbildungsstufe I (Grundausbildung), Ausbildungsstufe II (Vertiefende Ausbildung), Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) und das begleitende Praktikum. Bestandteile der Ausbildungsstufe III sind die nachfolgenden Rahmenthemen: (Konkrete Regelungen des jeweiligen UVTs einsetzen) (7) Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse durch Fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte ihrer Ausbildungsstufe III. 5 Bericht Der Unternehmer hat die gemäß 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben. 5

6 Zweites Kapitel Übergangsbestimmungen 6 Übergangsbestimmungen (1) Der Unternehmer kann abweichend von 3 davon ausgehen, dass Ärzte über die erforderliche Fachkunde verfügen, wenn sie 1. eine Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer darüber besitzen, dass sie vor dem 1. Januar 1985 ein Jahr klinisch oder poliklinisch tätig gewesen sind und an einem arbeitsmedizinischen Einführungslehrgang teilgenommen haben und 2. a) bis zum 31. Dezember 1985 mindestens 500 Stunden innerhalb eines Jahres betriebsärztlich tätig waren oder b) bis zum 31. Dezember 1987 einen dreimonatigen Kurs über Arbeitsmedizin absolviert haben und über die Voraussetzungen nach Nummer 2 Buchstaben a) oder b) eine von der zuständigen Ärztekammer erteilte Bescheinigung beibringen. Die Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer muss vor dem 31. Dezember 1996 ausgestellt worden sein. (2) Der Nachweis der Fachkunde nach 4 Abs. 2 bis 5 gilt als erbracht, wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Unfallverhütungsvorschrift als solche tätig ist und die Fachkundevoraussetzungen der Unfallverhütungsvorschrift Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A 6/7/GUV-V A 6/7) vom... (setzt UVT ein!) vorliegen. (3) (Übergangsbestimmungen hinsichtlich bisheriger Unternehmermodelle und bestehender Verträge mit Dienstleistungsunternehmen werden vom UVT ergänzt. Gilt nur für die gewerblichen BGen und die EUK; UV-Träger der ö.h. tragen hier ein: entfällt ) (4) Abweichend von den Bestimmungen nach 7 tritt Anlage 3 dieser Unfallverhütungsvorschrift am 1. Januar 2013 in Kraft. (Gilt nur für die UVT der öffentlichen Hand, die Anlage 3 bisher nicht erlassen haben; BGen tragen hier ein: entfällt)) 6

7 Drittes Kapitel In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten 7 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A2, GUV-V A2) bzw. Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (GUV-V A 6/7) vom in der Fassung vom außer Kraft. 7

8 Anlage 1 (zu 2 Abs. 2) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten Wesentliche Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen. Sie können kombiniert werden. Grundbetreuungen beinhalten die Unterstützung bei - der Erstellung bzw. - der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Dies kann dadurch geschehen, dass der Erstberatende den Sachverstand des jeweils anderen Sachgebietes hinzuzieht. Die Grundbetreuung wird bei maßgeblicher Änderung der Arbeitsverhältnisse, spätestens aber nach... Jahren wiederholt: (Konkrete Regelungen des jeweiligen UVT unter Anwendung der Orientierungshilfe für die Einordnung der Branche/Berufsgenossenschaft in die n I, II und III der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung des Fachausschusses Organisation des Arbeitsschutzes einsetzen: I: höchstens 1 Jahr; II: höchstens 3 Jahre; III: höchstens 5 Jahre Fristen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bleiben unberührt. Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Anlassbezogene Betreuungen: Der Unternehmer ist verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen. Besondere Anlässe für eine Betreuung durch den Betriebsarzt beziehungsweise die Fachkraft für Arbeitssicherheit können unter anderem sein die Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben, grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren, Einführung neuer Arbeitsverfahren, Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe, Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben, Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit, 8

9 Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten, Erstellung von Notfall- und Alarmplänen. Ein weiterer Anlass für das Tätigwerden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kann unter anderem die Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren sein. Weitere Anlässe für das Tätigwerden eines Betriebsarztes können unter anderem sein eine grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen, die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, Beurteilungen und Beratungen, Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen, Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen und der (Wieder-) Eingliederung von Rehabilitanden, die Häufung gesundheitlicher Probleme, das Auftreten posttraumatischer Belastungszustände. (Weitere Konkretisierungen kann der jeweilige UVT vornehmen) Der Betrieb muss über angemessene und aktuelle Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die abgeleiteten Maßnahmen und das Ergebnis der Ü- berprüfung ersichtlich sind. Solche Unterlagen können auch Berichte nach 5 dieser Unfallverhütungsvorschrift sein. Ergänzend zur Grundbetreuung können anlassbezogene Beratungen zu spezifischen Fachthemen im Einzelfall auch durch Personen mit spezieller anlassbezogener Fachkunde erbracht werden, die nicht über eine Qualifikation als Betriebsarzt bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen. Dies kann beispielsweise für Beratungen im Zusammenhang mit Lärmminderungs-, Brandschutz- und Lüftungsmaßnahmen zutreffen. Eine Kombination mit der Grundbetreuung ist in diesen Fällen nicht zulässig. Unternehmer können sich zur gemeinsamen Nutzung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Regelbetreuung zusammenschließen, soweit die Möglichkeiten zur Organisation im Betrieb nicht ausreichen. Die Beschäftigen sind über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu informieren und darüber in Kenntnis zu setzen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist. 9

10 Anlage 2 (zu 2 Abs. 3) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten 1. Allgemeines Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z.b. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) sowie unter Verweis auf 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren. Die Aufgaben der in allen Betrieben anfallenden Grundbetreuung nach Abschnitt 2 werden in Anhang 3 näher erläutert. Maßgeblich für die Bemessung des Betreuungsumfangs der Grundbetreuung sind die für alle Betriebe geltenden Einsatzzeiten gemäß Abschnitt 2. Zweiter Bestandteil der Gesamtbetreuung ist der betriebsspezifische Teil, dessen Aufgaben nach Abschnitt 3 in Anhang 4 näher erläutert werden. Relevanz und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung werden durch den Unternehmer gemäß Abschnitt 3 ermittelt und regelmäßig überprüft. Der Unternehmer hat sich durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen. Die Beschäftigten sind über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu informieren und darüber in Kenntnis zu setzen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen, sondern Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung. Wegezeiten können nicht als Einsatzzeiten angerechnet werden. Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung sind im Rahmen der regelmäßigen Berichte von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nach 5 zu dokumentieren. 10

11 2. Grundbetreuung Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen gemäß Abschnitt 4 zugeordnet. Für die Grundbetreuung sind für jede der drei n folgende Zeiten pro Beschäftigtem und Jahr erforderlich: I II III Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem) 2,5 1,5 0,5 Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr je Beschäftigtem, für jeden Leistungserbringer anzusetzen. (Konkrete Angabe des jeweiligen UVT möglich; der UVT kann in Anhang 1 für bestimmte Betriebsarten die Aufteilung der Summenwerte auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit empfehlen.) Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder: 1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung 1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung 2 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhältnisprävention 2.1 Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen 2.2 Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen 3 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhaltensprävention 3.1 Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen 3.2 Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten 3.3 Information und Aufklärung 3.4 Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten 4 Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 4.1 Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation 4.2 Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung 4.3 Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen 4.4 Kommunikation und Information sichern 4.5 Berücksichtung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen 11

12 4.6 Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren 4.7 Ständige Verbesserung sicherstellen 5 Untersuchung nach Ereignissen 5.1 Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen 5.2 Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen 5.3 Verbesserungsvorschläge 6 Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten 6.1 Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen 6.2 Beantwortung von Anfragen 6.3 Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen 6.4 Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren 7 Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten 7.1 Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen 7.2 Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern 7.3 Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes 7.4 Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten 8 Mitwirken in betrieblichen Besprechungen 8.1 Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern 8.2 Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften 8.3 Teilnahme an Besprechungen der betriebliche Beauftragten entsprechend 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz 8.4 Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlung 8.5 Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften 8.6 Sitzung des Arbeitsschutzausschusses 9 Selbstorganisation 9.1 Ständige Fortbildung (Aktualisierung und Erweiterung) 9.2 Wissensmanagement entwickeln und nutzen 9.3 Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten 9.4 Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträger und den zuständigen Behörden nutzen 12

13 3. Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft. Die Aufgabenfelder sind: 1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 1.1 Besondere Tätigkeiten 1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen 1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken 1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge 1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz 1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen in Zusammenhang mit der Arbeit 1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements (Konkrete Angabe des jeweiligen UVT möglich; soweit es sich bei den regelmäßig vorliegenden Aufgabenfeldern um betriebsartenspezifische Besonderheiten handelt, kann der UVT in Anhang 1 Einsatzzeiten empfehlen. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon ausgenommen.) 2 Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation 2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten 2.2 Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen 2.3 Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien 2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren 2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung 3 Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation 3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen 3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin 13

14 4 Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen 4.1 Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung Ein Verfahren zur Ermittlung der Betreuungsleistungen einschließlich der Anwendung der Auslöse- und Aufwandskriterien ist in Anhang 4 näher erläutert. Die Ermittlung von Dauer und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung beinhaltet die Prüfung durch den Unternehmer, welche Aufgaben im Betrieb erforderlich sind und die Festlegung des entsprechenden Personalaufwandes für die Aufgabenerledigung. Er hat auf der Grundlage des ermittelten Personalaufwandes die Betreuungsleistung mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen und schriftlich zu vereinbaren. 14

15 4. Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen Die nachfolgende Tabelle weist die Zuordnung der Betriebe anhand des WZ-Schlüssels der jeweiligen Betriebsart zu den Betreuungsgruppen der Grundbetreuung nach Abschnitt 2 aus. (Konkrete Angaben des jeweiligen UVT, welche Betriebsarten entsprechend der Zuständigkeit aus der Tabelle aufgeführt werden. Eine vollständige Tabelle mit der Zuordnung aller Betriebsarten wird bei der DGUV vorgehalten.) Lfd. Nr. WZ 2008 Kode Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - Stand: WZ Bezeichnung I (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) 2,5 h 1 A ABSCHNITT A - LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 2 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten Anbau einjähriger Pflanzen Anbau mehrjähriger Pflanzen Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken Tierhaltung Gemischte Landwirtschaft UK Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten Forstwirtschaft und Holzeinschlag Forstwirtschaft UK Holzeinschlag UK, Sammeln von wild wachsenden Produkten (ohne Holz) Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag Fischerei und Aquakultur Fischerei Aquakultur 103 B ABSCHNITT B - BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN Kohlenbergbau II 1,5 h Steinkohlenbergbau Braunkohlenbergbau Gewinnung von Erdöl und Erdgas Gewinnung von Erdöl Gewinnung von Erdgas Erzbergbau Eisenerzbergbau NE-Metallerzbergbau Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 001, Gewinnung von Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin 001, Gewinnung von Ton und Kaolin Sonstiger Bergbau; Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g. 001, 002 III 0,5 h 15

16 Lfd. Nr. WZ 2008 Kode WZ Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden I 2,5 h 001, Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden 149 C ABSCHNITT C VERARBEITENDES GEWERBE Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 001, 002 II 1,5 h III 0,5 h Schlachten und Fleischverarbeitung Fischverarbeitung Obst- und Gemüseverarbeitung Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten 018, Milchverarbeitung Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) Herstellung von Speiseeis Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen Herstellung von Back- und Teigwaren Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln Herstellung von Zucker Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) Herstellung von Futtermitteln Getränkeherstellung Getränkeherstellung Herstellung von Spirituosen Tabakverarbeitung Herstellung von Textilien Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei Weberei Veredlung von Textilien und Bekleidung Herstellung von sonstigen Textilwaren Herstellung von Bekleidung Herstellung von Bekleidung (ohne Pelzbekleidung) Herstellung von Pelzwaren Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen Herstellung von Leder und Lederwaren (ohne Herstellung von Lederbekleidung) Herstellung von Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung) Herstellung von Schuhen Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke Herstellung von sonstigen Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus

17 Lfd. Nr. WZ 2008 Kode WZ Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) I 2,5 h II 1,5 h Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe 015, Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe 015, Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern III 0,5 h Herstellung von Druckerzeugnissen Druck- und Medienvorstufe Binden von Druckerzeugnissen u. damit verbundene Dienstleistung Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 015, Kokerei und Mineralölverarbeitung Kokerei Mineralölverarbeitung Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutzund Desinfektionsmitteln Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen Herstellung von Chemiefasern Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 011, Herstellung von Gummiwaren 011, Herstellung von Kunststoffwaren 011, 012, 015, Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Herstellung von Glas und Glaswaren Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren Herstellung von keramischen Baumaterialien Herstellung von sonstigen Porzellan- und keramischen Erzeugnissen Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau (Kalksandsteinwerke)

18 Lfd. Nr. WZ 2008 Kode WZ Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) I 2,5 h II 1,5 h Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau Herstellung von Frischbeton (Transportbeton) Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton) Herstellung von Faserzementwaren Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g Metallerzeugung und -bearbeitung Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen Gießereien Herstellung von Metallerzeugnissen Stahl- und Leichtmetallbau Herstellung von Metalltanks und -behältern; Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel) Herstellung von Waffen und Munition Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik a. n. g Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen Herstellung von sonstigen Metallwaren Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen; Herstellung von Uhren Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten , 031, III 0,5 h 18

19 Lfd. Nr. WZ 2008 Kode WZ Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) I 2,5 h II 1,5 h Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern 015, Herstellung von elektrischen Ausrüstungen Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen Herstellung von Batterien und Akkumulatoren Herstellung von Kabeln und elektrischem Installationsmaterial Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten Herstellung von Haushaltsgeräten Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g Maschinenbau Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen Herstellung von Werkzeugmaschinen Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen 008, Sonstiger Fahrzeugbau Schiff- und Bootsbau 008, Schienenfahrzeugbau 008, Luft- und Raumfahrzeugbau Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen Herstellung von Fahrzeugen a. n. g Herstellung von Möbeln Herstellung von Möbeln 008, 012, Herstellung von Matratzen 008, 012, Herstellung von sonstigen Möbeln 008, 012, Herstellung von sonstigen Waren Herstellung von Münzen, Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen Herstellung von Musikinstrumenten Herstellung von Sportgeräten Herstellung von Spielwaren Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien Herstellung von Erzeugnissen a. n. g. 008 III 0,5 h 19

20 Lfd. Nr. WZ 2008 Kode WZ Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen I 2,5 h II 1,5 h Reparatur von Metallerzeugnissen, Maschinen und Ausrüstungen Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g D ABSCHNITT D ENERGIEVERSORGUNG Energieversorgung Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Wärme- und Kälteversorgung 784 E ABSCHNITT E WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN Wasserversorgung Wasserversorgung Abwasserentsorgung UK Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung Sammlung von Abfällen UK, 030, Abfallbehandlung und -beseitigung UK, 030, 033, Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle Rückgewinnung 030, 033, 012, Rückgewinnung sortierter Werkstoffe Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung F ABSCHNITT F - BAUGEWERBE Hochbau Erschließung von Grundstücken; Bauträger Bau von Gebäuden 008, Tiefbau Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken 037, Brücken- und Tunnelbau Leitungstiefbau und Kläranlagenbau Sonstiger Tiefbau Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten 037, Bauinstallation Sonstiger Ausbau 008, 012, 037, Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten 720 III 0,5 h 20

21 Lfd. Nr. WZ 2008 Kode WZ Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) 881 G ABSCHNITT G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN I 2,5 h II 1,5 h Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Handel mit Kraftwagen Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen 008, Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) III 0,5 h Handelsvermittlung Handelsvermittlung von Karton, Papier und Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Geschenk- und Werbeartikeln, Verpackungsmitteln und Tapeten Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Musikalien und sonstigen Druckerzeugnissen Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren 030, Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern Großhandel mit Foto und optischen Erzeugnissen 030, Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör Sonstiger Großhandel Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt 030, Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen) 030, Apotheken Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten , , UK Nord 030,

22 Lfd. Nr. WZ 2008 Kode WZ Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) 1161 H ABSCHNITT H VERKEHR UND LAGEREI Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen I 2,5 h II 1,5 h III 0,5 h Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 720, Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr 033, Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte Transport in Rohrfernleitungen Schifffahrt UK Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt Luftfahrt Personenbeförderung in der Luftfahrt Güterbeförderung in der Luftfahrt und Raumtransport Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr Lagerei 030, Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 030, 033, Betrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge UK Betrieb von Wasserstraßen UK Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt eigentlich: Betrieb von Häfen???!!! UK Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge >> eigentlich: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt UK Post-, Kurier- und Expressdienste Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 730, I ABSCHNITT I GASTGEWERBE Beherbergung Hotels, Gasthöfe und Pensionen Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten UK Campingplätze UK Sonstige Beherbergungsstätten Gastronomie Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen 720, Ausschank von Getränken 1282 J ABSCHNITT J INFORMATION UND KOMMUNIKATION Verlagswesen Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software) 030,

23 Lfd. Nr. WZ 2008 Kode WZ Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) I 2,5 h II 1,5 h III 0,5 h Verlegen von Zeitungen einschließlich Vertrieb Verlegen von Software Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb; Kinos Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien Rundfunkveranstalter Hörfunkveranstalter 015, Fernsehveranstalter Telekommunikation 720, Leitungsgebundene Telekommunikation 720, Drahtlose Telekommunikation 720, Satellitentelekommunikation 720, Sonstige Telekommunikation 720, Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 015, 031, 720, Informationsdienstleistungen Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen 015, 031, K ABSCHNITT K ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN Erbringung von Finanzdienstleistungen Zentralbanken und Kreditinstitute UK, 031, Beteiligungsgesellschaften Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen Sonstige Finanzierungsinstitutionen 031, Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) Versicherungen Krankenversicherungen (Betriebskrankenkassen) 015, Rückversicherungen Pensionskassen und Pensionsfonds Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten , 031, , UK 23

24 Lfd. Nr. WZ 2008 Kode WZ Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) I 2,5 h II 1,5 h Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten Fondsmanagement L ABSCHNITT L GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN Grundstücks- und Wohnungswesen Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 1433 M ABSCHNITT M ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung 031 III 0,5 h Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 015, 031, 720, Public-Relations- und Unternehmensberatung Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung Architektur- und Ingenieurbüros UK, 031, Technische, physikalische und chemische Untersuchung 036, UK, 031, Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin UK, 031, Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 031, Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kulturund Kunstwissenschaften UK, Werbung und Marktforschung Werbung 015, Markt- und Meinungsforschung Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design 015, , ,

25 Lfd. Nr. WZ 2008 Kode WZ Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) I 2,5 h II 1,5 h Fotografie und Fotolabors 015, Übersetzen und Dolmetschen Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g Veterinärwesen N ABSCHNITT N ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN III 0,5 h Vermietung von beweglichen Sachen 033, 031, Vermietung von Kraftwagen 033, 031, Vermietung von Gebrauchsgütern Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights) Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften Vermittlung von Arbeitskräften UK, Befristete Überlassung von Arbeitskräften (gewerblich) 031, UK Sonstige Überlassung von Arbeitskräften 78.4 Befristete Überlassung von Arbeitskräften (kaufm-verw.) Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen 031, UK Nord Reisebüros und Reiseveranstalter Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien Private Wach- und Sicherheitsdienste 033, 031, Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen Detekteien Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau UK Hausmeisterdienste Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln Reinigung von Verkehrsmitteln Desinfektion und Schädlingsbekämpfung Sonstige Reinigung a. n. g. UK Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops 015, , 015, 031,

26 Lfd. Nr. WZ 2008 Kode WZ Bezeichnung (a.n.g. = anderweitig nicht genannt) I 2,5 h II 1,5 h III 0,5 h Call Center 015, 031, Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter UK, 015, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen Abfüllen und Verpacken O ABSCHNITT O ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG; SOZIALVERSICHERUNG Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Öffentliche Verwaltung UK, Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung UK Sozialversicherung 031, P ABSCHNITT P ERZIEHUNG UND UNTERRICHT Erziehung und Unterricht 031, Kindergärten und Vorschulen 036, UK, Grundschulen UK, Weiterführende Schulen UK, 033, Allgemein bildende weiterführende Schulen Sekundarbereich I 036, Allgemein bildende weiterführende Schulen Sekundarbereich II 036, Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht UK, Sonstiger Unterricht 036, UK, 033, 031, Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht Q ABSCHNITT Q GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN Gesundheitswesen Krankenhäuser 036, UK Vorsorge- und Rehabilitationskliniken Arzt- und Zahnarztpraxen Arztpraxen für Allgemeinmedizin Facharztpraxen Zahnarztpraxen Gesundheitswesen a. n. g. 036, UK, 033, , 720,

Unternehmensstatistik der IHK Dresden einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen

Unternehmensstatistik der IHK Dresden einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen HR-Firmen* KGT Insgesamt davon ZN+BST A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 233 25 537 770 01 Landwirtschaft, Jagd u. damit verbundene Tätigkeiten

Mehr

Unternehmensstatistik der IHK Dresden einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen

Unternehmensstatistik der IHK Dresden einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen HR-Firmen* KGT Insgesamt davon ZN+BST A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 249 31 585 834 01 Landwirtschaft, Jagd u. damit verbundene Tätigkeiten

Mehr

CODE ELEMENTE A Land und Forstwirtschaft; Fischerei B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C Herstellung von Waren

CODE ELEMENTE A Land und Forstwirtschaft; Fischerei B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C Herstellung von Waren CODE ELEMENTE A Land und Forstwirtschaft; Fischerei 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 03 Fischerei und Aquakultur B Bergbau und Gewinnung von

Mehr

Gewerbliche Existenzgründungen nach Wirtschaftszweigen gemäß WZ 2008

Gewerbliche Existenzgründungen nach Wirtschaftszweigen gemäß WZ 2008 Gewerbliche Existenzgründungen Gewerbliche Existenzgründungen nach en 2013 bis 2017 in Deutschland - und Vertikalstruktur in % Existenzgründungen 2) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1.865 1.601 1.581

Mehr

Gewerbliche Nebenerwerbsgründungen nach Wirtschaftszweigen gemäß WZ 2008

Gewerbliche Nebenerwerbsgründungen nach Wirtschaftszweigen gemäß WZ 2008 Gewerbliche Nebenerwerbsgründungen nach en gemäß WZ 2008 Gewerbliche Nebenerwerbsgründungen 2013 bis 2017 in Deutschland nach en - Nebenerwerbsgründungen 2) A Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 2.386

Mehr

1. Hauptgruppen und ihre Entwicklung IHK-Mitgliedsbetriebe nach Wirtschaftszweigen im August 2018 davon: Im Handelsregister

1. Hauptgruppen und ihre Entwicklung IHK-Mitgliedsbetriebe nach Wirtschaftszweigen im August 2018 davon: Im Handelsregister Seite 1 / 13 1. Hauptgruppen und ihre Entwicklung IHK-Mitgliedsbetriebe nach Wirtschaftszweigen im August 2018 davon: Im Handelsregister eingetragen Kleingewerbetreibende Wirtschaftszweig Insgesamt Handel;

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0586 DE 01.01.2009 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 586/2001 DER

Mehr

Unfallgeschehen. Auszug aus dem Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014"

Unfallgeschehen. Auszug aus dem Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014 Tabelle TB Meldepflichtige Unfälle (Arbeitsunfälle und Wegeunfälle) in den Jahren 202 bis 20 Veränderung Unfallart 20 20 202 von 20 zu 20 von 20 zu 202 absolut % absolut % 2 6 7 8 Meldepflichtige Arbeitsunfälle...

Mehr

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten Anlage 2 Zu 2 Abs. 3 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten 1. Allgemeines Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen

Mehr

Gliederung der Wirtschaftszweige 2008 ( NACE)

Gliederung der Wirtschaftszweige 2008 ( NACE) Gliederung der Wirtschaftszweige 2008 ( NACE) A ABSCHNITT A - LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 01.1 Anbau einjähriger Pflanzen 01.3 Betrieb

Mehr

014 Tierhaltung 110 Getränkeherstellungi 015 Gemischte Landwirtschaft 120 Tabakverarbeitung 016 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen

014 Tierhaltung 110 Getränkeherstellungi 015 Gemischte Landwirtschaft 120 Tabakverarbeitung 016 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen Seite 1/7 ZENTRALE DIENSTE Oberschwaben WZW Wirtschaftszweige-Schlüsselverzeichnis 011 Anbau einjähriger Pflanzen 107 Herstellung von Back- und Teigwaren 012 Anbau mehrjähriger Pflanzen 108 Herstellung

Mehr

Branchenverzeichnis - Kurzform

Branchenverzeichnis - Kurzform Branchenverzeichnis - Kurzform LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 01.1 Anbau einjähriger Pflanzen 01.2 Anbau mehrjähriger Pflanzen 01.3 Betrieb

Mehr

AdressenService: Branchenverzeichnis Kurzform

AdressenService: Branchenverzeichnis Kurzform AdressenService: Branchenverzeichnis Kurzform LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 01.1 Anbau einjähriger Pflanzen 01.2 Anbau mehrjähriger Pflanzen

Mehr

Branchenschlüssel (WZ08)

Branchenschlüssel (WZ08) Branchenschlüssel (WZ08) 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 011 Anbau einjähriger Pflanzen 012 Anbau mehrjähriger Pflanzen 013 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu

Mehr

Leistungs-und Strukturstatistik - Vorläufige Ergebnisse 2016

Leistungs-und Strukturstatistik - Vorläufige Ergebnisse 2016 PRODUKTION UND DIENSTLEISTUNGEN INSGESAMT B-N, S95 (ohne Abschnitt K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) 323.491 2.769.360 660.403.952 B Bergbau 348 6.172 1.966.907 B06 Gewinnung

Mehr

Schwetzingen und Weinheim

Schwetzingen und Weinheim Zuständigkeitsbereich Heidelberg Schwetzingen und Weinheim Wiesloch, Sinsheim und Eberbach Ausbildung 06221-524- 06202-9312- 06222-9205- 06221/524- Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten

Mehr

Branchenkennzahlen. Bundesministerium für Finanzen Seite: 1

Branchenkennzahlen. Bundesministerium für Finanzen Seite: 1 Bundesministerium für Finanzen Seite: 1 Branchenkennzahlen BKZ WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN A LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 011 Anbau einjähriger Pflanzen 012 Anbau mehrjähriger Pflanzen 013 Betrieb von

Mehr

212 H. v. pharmazeutischen Spezialitäten u. sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 22 H. v. Gummi- u. Kunststoffwaren 221 H. v. Gummiwaren 222 H. v.

212 H. v. pharmazeutischen Spezialitäten u. sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen 22 H. v. Gummi- u. Kunststoffwaren 221 H. v. Gummiwaren 222 H. v. 01 Landwirtschaft, Jagd u. damit verbundene Tätigkeiten 011 Anbau einjähriger Pflanzen 0112 Anbau v. Reis 0114 Anbau v. Zuckerrohr 0115 Anbau v. Tabak 0116 Anbau v. Faserpflanzen 0119 Anbau v. sonstigen

Mehr

Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein schwieriges Verhältnis?

Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein schwieriges Verhältnis? Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung Ein schwieriges Verhältnis? Klassischer Arbeitschutz vor dem Arbeitsschutzgesetz Konzepte zur Unfallverhütung Konzepte der Arbeits- und Sozialmedizin

Mehr

Verdienste und Arbeitskosten

Verdienste und Arbeitskosten Statistisches Bundesamt Fachserie 16 Reihe 2 Verdienste und Arbeitskosten Indizes der Arbeitnehmerverdienste Hinweis: Aufgrund eines Berechnungsfehlers wurden im Rahmen der vorliegenden Publikation die

Mehr

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 31. Dezember 2010 DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd hat

Mehr

Anmeldung Informations- und Networkingveranstaltung Iranische Delegation Capability of the German Water Sector

Anmeldung Informations- und Networkingveranstaltung Iranische Delegation Capability of the German Water Sector Anmeldung Informations- und Networkingveranstaltung Iranische Delegation Capability of the German Water Sector 3. Mai 2018, 12:00 18:00 Uhr German Water Partnership, Reinhardtstraße 32, Berlin Unternehmen:

Mehr

Merkblatt Wirtschaftszweigklassifikation

Merkblatt Wirtschaftszweigklassifikation Merkblatt Wirtschaftszweigklassifikation Kurzanleitung: Diese Kurzanleitung soll Ihnen als Hilfestellung bei der Einstufung in den für Ihr Unternehmen gültigen Wirtschaftszweig nach der Gliederung der

Mehr

Die vollständig ausgefüllt und unterschrieben Anmeldeunterlagen bitte an Frau Eva Puchala, Repräsentantin AHK Singapur senden:

Die vollständig ausgefüllt und unterschrieben Anmeldeunterlagen bitte an Frau Eva Puchala, Repräsentantin AHK Singapur senden: Anmeldung Geschäftsanbahnung Industrie 4.0 in Singapur Die vollständig ausgefüllt und unterschrieben Anmeldeunterlagen bitte an Frau Eva Puchala, Repräsentantin AHK Singapur senden: mail@puchala-ime.com

Mehr

Anmeldung zur Markterkundungsreise Myanmar,

Anmeldung zur Markterkundungsreise Myanmar, MARKTERKUNDUNGSREISE MYANMAR 2019 Anmeldung zur Markterkundungsreise Myanmar, 09.-13.09.2019 Anmeldeschluss: 31.06.2019 Bitte per E-Mail senden an: econan international GmbH, Sabrina Lopp, s.lopp@econan.com

Mehr

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A2 (bisher: BGV A6/A7) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mehr

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte 99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung

Mehr

Der Arbeitgeberservice Heidelberg Stand: 10.06.2013 Alle Arbeitsvermittler/innen erreichen Sie über unsere zentrale Email-Adressen: Hauptagentur Heidelberg Geschäftsstelle Eberbach Geschäftsstelle Sinsheim

Mehr

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat folgende Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

Ich nehme teil an der Informations- und Networkingveranstaltung am , 09:15-14:00 Uhr, im Rahmen der IFAT (Raum B22)

Ich nehme teil an der Informations- und Networkingveranstaltung am , 09:15-14:00 Uhr, im Rahmen der IFAT (Raum B22) Anmeldung Beteiligung Informationsreise für Entscheidungsträger aus Mexiko und Zentralamerika Prozess- und Industriewasserwirtschaft 14. 17. Mai 2018, München und Umgebung Unternehmen: Name/ Vorname: Position/

Mehr

Zusammenfassung der LSDB-Statistik (kumulierter Datenbestand bis )

Zusammenfassung der LSDB-Statistik (kumulierter Datenbestand bis ) 2880/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage von 8. Anzeigen wegen Unterentlohnung: Inland Ausland betroffene Arbeitnehmer beantragte Strafe Inland 073 3963 2.497.390,2 Ausland 35 477 22.452.770,00

Mehr

Dienstleistungsunternehmen in Hamburg im Jahr 2014

Dienstleistungsunternehmen in Hamburg im Jahr 2014 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: J I - j 14 HH Dienstleistungsunternehmen in Hamburg im Jahr 2014 Herausgegeben am: 19. September 2016 Impressum Statistische

Mehr

Dienstleistungsunternehmen in Schleswig-Holstein im Jahr 2014

Dienstleistungsunternehmen in Schleswig-Holstein im Jahr 2014 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: J I - j 14 SH Dienstleistungsunternehmen in Schleswig-Holstein im Jahr 2014 Herausgegeben am: 19. September 2016 Impressum

Mehr

Umwelt. Statistisches Bundesamt. Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz. Fachserie 19 Reihe 3.2

Umwelt. Statistisches Bundesamt. Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz. Fachserie 19 Reihe 3.2 Statistisches Bundesamt Fachserie 19 Reihe 3.2 Umwelt Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz 2010 Erscheinungsfolge: 3-jährlich Erschienen am 13. November 2012 Artikelnummer: 2190320107004

Mehr

Dienstleistungsunternehmen in Schleswig-Holstein im Jahr 2015

Dienstleistungsunternehmen in Schleswig-Holstein im Jahr 2015 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: J I - j 15 SH Dienstleistungsunternehmen in Schleswig-Holstein im Jahr 2015 Korrektur Herausgegeben am: 9. August

Mehr

NOGA 2008 Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige. Struktur

NOGA 2008 Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige. Struktur NOGA 2008 Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige Struktur Neuchâtel, 2008 Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) herausgegebene Reihe «Statistik der Schweiz» gliedert sich in folgende Fachbereiche:

Mehr

Bestellung von Anschriftenmaterial

Bestellung von Anschriftenmaterial Bitte ausgefüllt zurücksenden an: Industrie- und Handelskammer Erfurt Ihr Ansprechpartner: Sabrina Poggensee Zentrale Dienste Service Center Arnstädter Straße 34 Telefon: 0361 3484-290 99096 Erfurt Fax:

Mehr

Mehr Informationen unter

Mehr Informationen unter Mehr Informationen unter www.emas.de/ueber-emas/emas-in-zahlen/ Gesamtliste aller EMAS-Teilnehmer (IHKs und HWKs): PDF-Link auf emas.de EMAS-Umwelterklärungssammlung: PDF-Link auf emas.de Deutschland-Trend

Mehr

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 15. Dezember 2009 DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) - abgestimmter Mustertext - in der Fassung vom 1. Januar 2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

A.01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten

A.01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten BRANCHENCODES A - LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI A.01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten A.02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag A.03 Fischerei und Aquakultur B - BERGBAU UND GEWINNUNG

Mehr

Beispiel 1: Restaurantbetrieb mit 55 Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen

Beispiel 1: Restaurantbetrieb mit 55 Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen 6 Beispiel : Restaurantbetrieb mit Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen Aufgabenfeld Inhaltliche Leistung Zeit gesamt. Gefährdungsbeurteilung.

Mehr

Dienstleistungsunternehmen in Hamburg im Jahr 2015

Dienstleistungsunternehmen in Hamburg im Jahr 2015 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: J I - j 15 HH Dienstleistungsunternehmen in Hamburg im Jahr 2015 Herausgegeben am: 9. August 2017 Impressum Statistische

Mehr

Verdienste und Arbeitskosten

Verdienste und Arbeitskosten Statistisches Bundesamt Verdienste und Arbeitskosten Reallohnindex und Nominallohnindex Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verwendung in Wertsicherungsklauseln in den Erläuterungen. 2. Vierteljahr 2017

Mehr

Zusammenfassung der LSDB-Statistik (Datenbestand bis )

Zusammenfassung der LSDB-Statistik (Datenbestand bis ) 6029/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage 1 1 von 5 Zusammenfassung der LSDB-Statistik (Datenbestand 01.05.2011 bis 30.06.2015) 1. Anzeigen wegen Unterentlohnung: Anzahl: 1.369 ( 691 Inland / 678

Mehr

Anteile der Unternehmen und Beschäftigtenanteile nach Größenklassen 90,2% Anteil an allen Unternehmen

Anteile der Unternehmen und Beschäftigtenanteile nach Größenklassen 90,2% Anteil an allen Unternehmen Unternehmen, Betriebe und (Unternehmensregister) Freiberufl., wissensch. u. techn. Dienstleistungen Unternehmen in der Region Stuttgart nach Wirtschaftszweigen Handel, Kfz-Instandhaltung und -reparatur

Mehr

Systematik der Wirtschaftszweige gemäß NACE Rev. 2

Systematik der Wirtschaftszweige gemäß NACE Rev. 2 Systematik der Wirtschaftszweige gemäß NACE Rev. 2 Die hier aufgeführten Wirtschaftszweige sind entsprechend der im Rahmen der Außenwirtschaftsstatistik verwendeten Branchengliederung dargestellt. Sie

Mehr

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell Anlage 3 Zu 2 Abs. 4 Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell 1. Allgemeines Bei der Anwendung der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen

Mehr

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Entwurf 15. Dezember 2009 DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) - abgestimmter Mustertext - in der Fassung vom 22. Juli 2010

Mehr

Ziele und Vorteile der betriebsspezifischen Betreuung

Ziele und Vorteile der betriebsspezifischen Betreuung Ziele und Vorteile der betriebsspezifischen Betreuung Fachtagung DGUV Vorschrift 2 & psychische Belastungen 2. Oktober 2012 Dr. Martin Weber Ziel der DGUV Vorschrift 2 Konzept für die betriebsärztliche

Mehr

Referenznummer des Mitgliedstaats. Name der Region (NUTS)

Referenznummer des Mitgliedstaats. Name der Region (NUTS) Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem

Mehr

Arbeitgeber-Service. Ihre Ansprechpartner der Agentur für Arbeit Offenbach INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Zwei sich reichende Hände

Arbeitgeber-Service. Ihre Ansprechpartner der Agentur für Arbeit Offenbach INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Zwei sich reichende Hände Zwei sich reichende Hände Ihre Ansprechpartner der Agentur für Arbeit Offenbach INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Arbeitgeber-Service Einklinker DIN lang Logo Der Arbeitgeber-Service Ihr Partner am Arbeitsmarkt

Mehr

wo ist mein Fabriksken?*

wo ist mein Fabriksken?* wo ist mein Fabriksken?* *In dem Buch Streifzüge 2 trägt das Kapitel über Lüdenscheid den Zusatz: Wo ist denn mein Fabriksken?. Das soll in Lüdenscheid der erste Satz sein, den Kinder sprechen können.

Mehr

Verbindliche Anmeldung für die Informations- und Präsentationsveranstaltung am 16. Mai 2018 von 10:00 bis ca. 12:30 Uhr zum Thema

Verbindliche Anmeldung für die Informations- und Präsentationsveranstaltung am 16. Mai 2018 von 10:00 bis ca. 12:30 Uhr zum Thema Bitte diese Anmeldung bis zum 11.05.2018 zurücksenden an MENA Business GmbH, Fax 030-20 45 58 60; jwingler@menaprojektpartner.de. Verbindliche Anmeldung für die Informations- und Präsentationsveranstaltung

Mehr

Verdienste und Arbeitskosten

Verdienste und Arbeitskosten Statistisches Bundesamt Verdienste und Arbeitskosten in Deutschland 2014 Erscheinungsfolge: vierjährlich Erschienen am 25. Oktober 2016 Artikelnummer: 5622103149004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 bis zu 50 Beschäftigten

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 bis zu 50 Beschäftigten Anlage 3 (zu 2 Abs. 4) Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 bis zu 50 Beschäftigten 1. Allgemeines Bei der Anwendung der alternativen

Mehr

Die Unfallverhütungsvorschrift. DGUV Vorschrift 2. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Unfallverhütungsvorschrift. DGUV Vorschrift 2. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Dr. H. Wetterich Inhalt Wozu eine solche Vorschrift? Was regelt diese Vorschrift? Wie regelt es diese

Mehr

Anteile der Unternehmen und Beschäftigtenanteile nach Größenklassen 89,7% Anteil an allen Unternehmen

Anteile der Unternehmen und Beschäftigtenanteile nach Größenklassen 89,7% Anteil an allen Unternehmen Unternehmen, Betriebe und (Unternehmensregister) Unternehmen in der Region Stuttgart nach Wirtschaftszweigen Freiberufl., wissensch. u. techn. Dienstleistungen 18,0% Handel, Kfz-Instandhaltung und -reparatur

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen

Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen Dipl.-Ing. Thomas Nolde DGUV Vorschrift 2 Folie 1 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht J I 2 j / 16 Dienstleistungen in Berlin 2016 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht J I 2 j / 16 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen im Juli 2018 Herausgeber

Mehr

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Innerbetrieblich Die innerbetrieblichen Organe sollen ebenso wie die außerbetrieblichen Organe den Unternehmer bei der betrieblichen Sicherheitsarbeit

Mehr

Produzierendes Gewerbe

Produzierendes Gewerbe Artikel- 3515 18011 Produzierendes Gewerbe E I 3 - m 11/18 Fachauskünfte: (0711) 641-27 15 03.01.2019 Auftragseingangs- und Umsatzindex im Verarbeitenden Gewerbe*) Baden-Württembergs im Mit dem Berichtsmonat

Mehr

Antrag auf Mitgliedschaft

Antrag auf Mitgliedschaft Antrag auf Mitgliedschaft Hiermit stelle ich einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Deutschen Wirtschaftsvereinigung (DWV). A. Angaben zur Firma Firmenname Name des Geschäftsführers ID oder Passnummer

Mehr

Produzierendes Gewerbe

Produzierendes Gewerbe Statistisches Bundesamt Produzierendes Gewerbe Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe Veränderungsraten und Reichweiten Erscheinungsfolge: monatlich Erschienen am 18. September Artikelnummer: 5421502171074

Mehr

Produzierendes Gewerbe

Produzierendes Gewerbe Artikel- 3515 18010 Produzierendes Gewerbe E I 3 - m 10/18 Fachauskünfte: (0711) 641-27 15 04.12. Auftragseingangs- und Umsatzindex im Verarbeitenden Gewerbe*) Baden-Württembergs im Mit dem Berichtsmonat

Mehr

Wirtschaftszweig-Nummern

Wirtschaftszweig-Nummern Anhang zur Tagesmeldung Wirtschaftszweig-Nummern (Auszug Branchencodetabelle WZ 2008)* Bezeichnung Metallerzeugung und -bearbeitung 24 Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl Herstellung von Blankstahl

Mehr

1. Betriebe und Beschäftigte nach Wirtschaftsabschnitten/-abteilungen im Kreis Paderborn 1

1. Betriebe und Beschäftigte nach Wirtschaftsabschnitten/-abteilungen im Kreis Paderborn 1 VI. Produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und Tourismus 1. Betriebe und nach Wirtschaftsabschnitten/-abteilungen im Kreis Paderborn 1 (Stand: 2013) Wirtschaftsabschnitt/-abteilung 2 Betriebe Sozialversicherungspflichtig

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

NACE Rev. 2 Struktur und Korrespondenzen zu der NACE Rev. 1.1 und der ISIC Rev.4

NACE Rev. 2 Struktur und Korrespondenzen zu der NACE Rev. 1.1 und der ISIC Rev.4 NACE Rev. 2 Struktur und Korrespondenzen zu der NACE Rev. 1.1 und der ISIC Rev.4 A LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 01.1 Anbau einjähriger Pflanzen

Mehr

Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst.

Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst. Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Guten Tag, Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte

Mehr

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 393/7

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 393/7 30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 393/7 ANHANG I NACE REV. 2 ABSCHNITT A LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 01.1 Anbau einjähriger

Mehr

Antrag auf Mitgliedschaft

Antrag auf Mitgliedschaft Antrag auf Mitgliedschaft Hiermit stelle ich einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Deutschen Wirtschaftsvereinigung (DWV). A. Angaben zur Firma Firmenname Name des Geschäftsführers ID oder Passnummer

Mehr

NACE Rev. 2 Struktur und Korrespondenzen zu der NACE Rev. 1.1 und der ISIC Rev.4

NACE Rev. 2 Struktur und Korrespondenzen zu der NACE Rev. 1.1 und der ISIC Rev.4 NACE Rev. 2 Struktur und Korrespondenzen zu der NACE Rev. 1.1 und der ISIC Rev.4 A LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 01.1 Anbau einjähriger Pflanzen

Mehr

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 393/7

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 393/7 30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 393/7 ANHANG I NACE REV. 2 ABSCHNITT A LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 01.1 Anbau einjähriger

Mehr

Verdienste und Arbeitskosten

Verdienste und Arbeitskosten Statistisches Bundesamt Verdienste und Arbeitskosten Reallohnindex und Nominallohnindex Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verwendung in Wertsicherungsklauseln in den Erläuterungen. Hinweis: Im Rahmen

Mehr

Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008

Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 WZ 2008 Kode A WZ 2008 - Bezeichnung ABSCHNITT A - LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 01.1 Anbau einjähriger Pflanzen 01.11 Anbau von Getreide

Mehr

2 DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. vom 1. Januar 2011

2 DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. vom 1. Januar 2011 2 DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 1. Januar 2011 Januar 2011 2 Inhaltsverzeichnis Seite Erstes Kapitel Zweites Kapitel Drittes Kapitel

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte 06.10.2010 Gliederung 1. Einführung 2. Fachpolitische

Mehr

Grobe Struktur der NACE Rev. 2

Grobe Struktur der NACE Rev. 2 Grobe Struktur der NACE Rev. 2 Abschnitt Überschrift Abteilungen A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 01 03 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 05 09 C Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von

Mehr

Zuständigkeitsbereich Heidelberg Schwetzingen Sinsheim Weinheim Wiesloch Ausbildung

Zuständigkeitsbereich Heidelberg Schwetzingen Sinsheim Weinheim Wiesloch Ausbildung Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten Hr. Haag - 406 Fr. Heesen -102 Hr. Braun - 35 Hr. Heinrich - 104 Forstwirtschaft und Holzeinschlag Hr. Haag - 406 Fr. Heesen -102 Hr. Braun - 35 Hr.

Mehr

ABSCHNITT A - LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI

ABSCHNITT A - LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 4. Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen Die nachfolgende Tabelle weist die Zuordnung der Betriebe anhand des -Schlüssels der jeweiligen Betriebsart zu den Betreuungsgruppen der Grundbetreuung

Mehr

StatistischesBundesamt Fachserie16,Reihe2.2 Tabele4

StatistischesBundesamt Fachserie16,Reihe2.2 Tabele4 StatistischesBundesamt Fachserie16,Reihe2.2 Tabele4 vonebisj66 LöhneundGehälter AngesteltenverdiensteimProduzierendenGewerbe; Handel;Kredit-undVersicherungsgewerbe Januar2004 EURO Erscheinungsfolge:vierteljährlich

Mehr

DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Dr. Günter Müller-Heidt 27.08.2010 Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) fordert seit 1974 die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften

Mehr

Statistisches Bundesamt. Statistische Wochenberichte. Wirtschaft, Handel und Verkehr - Monatszahlen. Erschienen in der 52. Kalenderwoche 2018

Statistisches Bundesamt. Statistische Wochenberichte. Wirtschaft, Handel und Verkehr - Monatszahlen. Erschienen in der 52. Kalenderwoche 2018 Statistisches Bundesamt Statistische Wochenberichte Wirtschaft, Handel und Verkehr - Monatszahlen Erschienen in der 52. Kalenderwoche 2018 Erscheinungsfolge: wöchentlich Fachliche Informationen zu dieser

Mehr

DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 2 DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 1. Januar 2012 Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften Seite 1 Geltungsbereich..............................................

Mehr

Der direkte Weg zu Ihrem Arbeitgeber-Service

Der direkte Weg zu Ihrem Arbeitgeber-Service gewerblicher Bereich Frau Keil 0641/9393-148 Herr Weeg 0641/9393-762 Metallerzeugnisse bearbeitung; Elektro- Datenverarbeitungsgeräte; Energieversorgung Wasserversorgung; Abwasserentsorgung; Recycling;

Mehr

Statistische Wochenberichte

Statistische Wochenberichte wissen.nutzen. Wirtschaft, Handel und Verkehr - Monatszahlen Erschienen in der 17. Kalenderwoche 2019 Erscheinungsfolge: wöchentlich Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt

Mehr

Statistisches Bundesamt. Statistische Wochenberichte. Wirtschaft, Handel und Verkehr - Monatszahlen. Erschienen in der 2. Kalenderwoche 2017

Statistisches Bundesamt. Statistische Wochenberichte. Wirtschaft, Handel und Verkehr - Monatszahlen. Erschienen in der 2. Kalenderwoche 2017 Statistisches Bundesamt Statistische Wochenberichte Wirtschaft, Handel und Verkehr - Monatszahlen Erschienen in der 2. Kalenderwoche 2017 Erscheinungsfolge: wöchentlich Fachliche Informationen zu dieser

Mehr

Exportunternehmen im Verarbeitenden Gewerbe laut Umsatzsteuerstatistik nach Wirtschaftszweigen - KMU

Exportunternehmen im Verarbeitenden Gewerbe laut Umsatzsteuerstatistik nach Wirtschaftszweigen - KMU nach Wirtschaftszweigen - KMU Kleine und mittlere - Anzahl Wirtschaftszweig Kleine und mittlere Exportunternehmen 1),2) Anzahl 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 2.860 2.950 3.012 3.049 3.124

Mehr

Dienstleistungen. 1. Vierteljahr Statistisches Bundesamt

Dienstleistungen. 1. Vierteljahr Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Fachserie 9 Reihe 3 Dienstleistungen Konjunkturstatistische Erhebung in bestimmten Dienstleistungsbereichen Umsatz- und Beschäftigungsindizes 1. Vierteljahr 2010 Erscheinungsfolge:

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht E I 1 j / 17 Verarbeitendes Gewerbe (sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) in Berlin Jahr 2017 statistik Berlin Brandenburg Ergebnisse des Monats- und Jahresberichts

Mehr

Drittes Kapitel Inkrafttreten und Außerkrafttreten 7 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Anlage 1 (zu 2 Abs. 2)

Drittes Kapitel Inkrafttreten und Außerkrafttreten 7 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Anlage 1 (zu 2 Abs. 2) Anlage 1 (zu 2 Abs. 2) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten Wesentliche Grundlage von Art und Umfang der sind die im Betrieb vorliegenden

Mehr

Leitbranche (LB) Zuständigkeit im OAK Ansprechpartner Telefon

Leitbranche (LB) Zuständigkeit im OAK Ansprechpartner Telefon Gewerbeaufsicht Leitbranche (LB) Zuständigkeit im OAK Ansprechpartner Telefon 07361 503- Chemie (LB 1) Chemische Industrie, Mineralölverarbeitung Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Metall (LB 2)

Mehr

Umwelt. Statistisches Bundesamt. Umsatz mit Umweltschutzgütern und Umweltschutzleistungen. Fachserie 19 Reihe 3.3

Umwelt. Statistisches Bundesamt. Umsatz mit Umweltschutzgütern und Umweltschutzleistungen. Fachserie 19 Reihe 3.3 Statistisches Bundesamt Fachserie 19 Reihe 3.3 Umwelt Umsatz mit Umweltschutzgütern und Umweltschutzleistungen 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 15. August 2014 Artikelnummer: 2190330127004

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/694 21. Wahlperiode 12.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 05.06.15 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Anhang Klassifikation der Wirtschaftszweige

Anhang Klassifikation der Wirtschaftszweige Anhang Wirtschaftszweigklassifikationen ermöglichen es, die wirtschaftlichen Tätigkeiten statistischer Einheiten in allen amtlichen Statistiken einheitlich zu erfassen. Dabei kann die Klassifikation in

Mehr

Umwelt. Statistisches Bundesamt. Umsatz mit Umweltschutzgütern und Umweltschutzleistungen. Fachserie 19 Reihe 3.3

Umwelt. Statistisches Bundesamt. Umsatz mit Umweltschutzgütern und Umweltschutzleistungen. Fachserie 19 Reihe 3.3 Statistisches Bundesamt Fachserie 19 Reihe 3.3 Umwelt Umsatz mit Umweltschutzgütern und Umweltschutzleistungen 2011 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 31.07.2013 Artikelnummer: 2190330117004 Ihr

Mehr

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 393/ 7

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 393/ 7 30.12.2006 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 393/ 7 ANHANG I NACE REV. 2 ABSCHNITT A LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 01.1 Anbau einjähriger

Mehr