Verein der Freunde und Züchter des Berberpferdes e. V. -VFZB- SATZUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verein der Freunde und Züchter des Berberpferdes e. V. -VFZB- SATZUNG"

Transkript

1 Verein der Freunde und Züchter des Berberpferdes e. V. -VFZB- SATZUNG Abschnitt B Zuchtbuchordnung Verein der Freunde und Züchter des Berberpferdes e.v. Für die Zucht der Berberpferde (Cheval Barbe) und der Araber-Berberpferde (Cheval Arabe-Barbe) Neufassung beschlossen auf der VFZB Mitgliederversammlung am in Bad Hersfeld. Inhalt: 1. Zweck der Zuchtbuchordnung (ZBO) Zuchtprogramm Umfang der Zuchtpopulationen Die Zuchtziele Die Zuchtmethoden Die Führung der Zuchtbücher Die Abschnitte des VFZB Zuchtbuches Die Selektionsmaßnahmen-Hengstkörung und Zuchtstutenbeurteilung Die Leistungsprüfungen Widerspruchsregelung Bedeckungen mit nicht im VFZB Zuchtbuch eingetragenen Hengsten Zuchtbuchführung Verantwortlichkeit des Züchters Aufzeichnungen in den Zuchtbetrieben Künstliche Besamung, Embryotransfer und Klonen Equidenpass inklusive Zuchtbescheinigung und Eigentumsurkunde Equidenpass inklusive Zuchtbescheinigung für importierte Pferde aus Drittländern Identifizierung und Kennzeichnung der Pferde Feststellung der Abstammung Namensgebung Internationale Lebensnummer (UELN) Abmeldung aus dem Zuchtbuch Wiederaufnahme in das Zuchtbuch VFZB Wettbewerbe, VFZB- und O.M.C.B. Championate VFZB Elitehengst und VFZB Elitestute Staatsprämien Änderungsordnung VFZB ZBO Anlagen Seite 1 von 32

2 1. Zweck der Zuchtbuchordnung (ZBO) 1.1. Die ZBO regelt die ordnungsmäßige Durchführung der Zucht aller im VFZB eingetragenen Zuchtpferde nach Maßgabe des Vereins der Züchter und Freunde des Berberpferdes (VFZB e.v.). Die ZBO ist Bestandteil der Satzung des VFZB Der räumliche Geltungsbereich der ZBO (Zuchtgebiet) ergibt sich aus Abschnitt A (Vereinsrechtliche Vorschriften) 3 der VFZB Satzung. Der sachliche Geltungsbereich der ZBO (Zuchtpopulationen) erstreckt sich auf das Berberpferd und das Araber- Berberpferd Der ZBO unterliegen alle Mitglieder des Verbandes. Wer Dienstleistungen des VFZB in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, die Mitgliedschaft zu erwerben Über alle Streitigkeiten aus Anlass und im Rahmen der ZBO entscheidet der nach Maßgabe und Satzung des VFZB eingerichtete VFZB Vorstand und Zuchtausschuss mehrheitlich unter Vorsitz des Vorsitzenden des VFZB Der VFZB e.v. ist Mitglied im Weltberberpferdeverband, der Organisation Mondiale du Cheval Barbe (O.M.C.B.) mit Sitz in 148, Avenue de l`aln Caroubier Hussein Dey Alger, Algerien. Im räumlichen und sachlichen Geltungsbereich dieser ZBO vertritt der VFZB e.v. seine Mitglieder zugleich auch in den ausführenden Organen der O.M.C.B Die O.M.C.B. führt mit ihren angeschlossenen Mitgliedszuchtverbänden das Ursprungszuchtbuch für das Berberpferd (cheval barbe pur) und das Araber-Berberpferd (cheval arabe-barbe). Die Beschlüsse der O.M.C.B. für die Zucht des Berberpferdes und für die Zucht des Araber-Berberpferdes werden vom VFZB als Ursprungszuchtbuch im Sinne der Entscheidung 92/353/EWG anerkannt Algerien, Marokko und Tunesien werden von der O.M.C.B. und in der VFZB ZBO mit Ursprungszuchtländer ( pays de berceau ) für die Rassen Berberpferd und Araber-Berberpferd bezeichnet bzw. genannt Alle verwendeten Abkürzungen/Begriffsbestimmungen in dieser Zuchtbuchordnung werden in Anlage Nr. 2 bzw. Anlage Nr. 4 erläutert bzw. definiert. 2. Zuchtprogramm 2.1. Das Zuchtprogramm des VFZB umfasst alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Rasse des Berberpferdes und des Araber- Berberpferdes zu erhalten und einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das Zuchtziel zu erreichen. Hierzu gehören insbesondere: die Zuchtziele (ZBO Kapitel 4.), die Zuchtmethoden (ZBO Kapitel 5.), die Führung der Zuchtbücher mit einer Unterteilung in Abschnitte (ZBO Kapitel 6. und 7.), die Selektionsmaßnahmen(ZBO Kapitel 8.), die Leistungsprüfungen (ZBO Kapitel 9.) Es wird beabsichtigt, Zuchtwertschätzungen durchzuführen, sobald ausreichend Leistungsdaten für die betreuten Rassen zur Verfügung stehen. 3. Umfang der Zuchtpopulationen Zum umfassen die VFZB Zuchtpopulationen für die Rassen Berberpferd: 75 eingetragene Zuchtstuten/ 24 eingetragene Zuchthengste Araber-Berberpferd: 50 eingetragene Zuchtstuten/ 11 eingetragene Zuchthengste 4. Die Zuchtziele Von der O.M.C.B. Organisation wurde im Jahr 1987 ein Rassenstandard (Standard Du Cheval Barbe, Anlage Nr. 1 dieser ZBO) für die Merkmale des Exterieurs des Berberpferdes aufgestellt, der in den nachfolgenden Zuchtzielvorgaben berücksichtigt wird Das Zuchtziel des Berberpferdes Zur Erhaltung und Verbesserung des Berberpferdes verfolgt der VFZB das folgende Zuchtziel: Es wird ein typgerechtes, rittiges Pferd gezüchtet, das im Zuchtgebiet insbesondere für den Freizeitsport geeignet ist. Neben der rassetypischen korrekten Ausprägung der Körperformen und den rassetypischen Bewegungen soll das Berberpferd Gesundheit, Belastbarkeit und Ausdauer besitzen. Besonderer Wert wird auf gute Charaktereigenschaften und ein gelassenes, ausgeglichenes Temperament gelegt Äußere Erscheinung Farbe: alle Farben. Größe (WH): Für das Berberpferd ist im O.M.C.B. Standard aus dem Jahr 1987 (Anlage Nr.1 dieser ZBO) eine Durchschnittsgröße (Widerristhöhe Stockmaß, WH) von 155 cm angegeben. In der VFZB Zuchtpopulation sollen Hengste zwischen 150 cm und 160 cm, Stuten zwischen 148 cm und 160 cm Stockmaß Widerristhöhe zum Zeitpunkt der Zuchtbucheintragung haben. Abweichungen werden bei der Exterieurbeurteilung der Pferde berücksichtigt. Röhrbeinumfang: Der Röhrbeinumfang am Vorderbein soll nach O.M.C.B. Standard (Anlage Nr.1 dieser ZBO) bei ausgewachsenen Berberpferden nicht unter 18 cm liegen. Abweichungen werden bei der Exterieurbeurteilung der Pferde berücksichtigt Rasse- und Geschlechtstyp Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines quadratischen, abgerundeten und harmonischen Reitpferdes. Die Ausstrahlung der Hengste soll männlich aber zurückhaltend sein, die der Stuten mütterlich und gelassen. Erwünscht ist ein mutiges, lernwilliges, außergewöhnlich rittiges, Seite 2 von 32

3 geschmeidiges, leistungsbereites und leistungsfähiges Pferd mit Ausgeglichenheit, hoher Belastbarkeit, Robustheit und Ausdauer. Das Langhaar soll dicht, lang, glänzend und stark sein und weist häufig eine natürliche Wellung auf. Unerwünscht sind insbesondere ein eckiges oder schlaksiges Erscheinungsbild, heftige, schwierige, nervöse, scheue, unrittige, behäbige oder widerwillige Pferde, ein plumper Kopf, ein stumpfsinniger Blick, unklare Gelenke, dünnes oder spärliches Langhaar und bei Zuchtpferden fehlender Geschlechtsausdruck Kopf, Hals Erwünscht: Der edle, trockene Kopf soll lang und schmal sein, das Profil ist leicht gewölbt mit stark abgerundeter Nasenknorpelpartie, Ramsnasen sind rassetypisch. Die Nüstern sind unauffällig, klein, länglich und wenig markant, die Augen liegen hinter der Stirnlinie seitlich am Kopf und sind eher klein und etwas von den Lidern bedeckt, der Glaskörper steht dicht über das Braunenbein hervor, die Augenfarbe soll dunkel sein. Die Stirn ist breit und verjüngt sich auf Jochbeinhöhe drastisch, das Nasenbein ist in der Mitte links und rechts von tiefen, trockenen Einwölbungen gerahmt. Die Ganasche soll unauffällig und wohlproportioniert sein, die Kinnlinie gerade und eben, das Kinn fest, wohlausgeprägt und markant. Der Unterhals mündet auf der Hälfte der Ganasche in den Kopf, die Ganasche ist an der Unterseite geschlossen und nicht ausgehöhlt. Die Lippen und das Maul sollen fest, aber entspannt sein. Das Genick soll lang mit eleganter, beigezäumter Kopfhaltung sein. Der eher kurze Hals ist im Ansatz kräftig und gut verankert, der Oberhals ist konvex geschwungen und kräftig bei genügend Unterhals. Der Übergang in den ausgeprägten Widerrist soll fließend sein. Unerwünscht sind eine zu schmale oder vorgewölbte Stirn, dicht beieinander stehende zu kurze Ohren, ein Hechtkopf oder der Ansatz davon. Nicht erwünscht sind ebenfalls zu tief liegende Augen mit stumpfem Blick und weite oder sehr ausgeprägte Ganaschen. Unerwünscht sind insbesondere ein Axthieb, ein dünner, flacher, langer Hals, ein Kipphals oder Hirschhals und wenig Ober- und zu viel Unterhals Gebäude Erwünscht ist ein Pferd im Quadratformat. Der Winkel der Schulter harmoniert mit dem der Kruppe, eine etwas schmale Brust ist rassetypisch (besonders in der Jugend), die Brustmuskulatur soll kräftig ausgeprägt sein (Bug). Der Widerrist soll weit und sanft in den Rücken reichen. Die Schulter soll genügend lang und geneigt sein. Der Rücken soll kräftig, gerade und kurz sein, mit starker Nierenpartie (Stuten dürfen etwas länger im Rücken sein). Die Kruppe abfallend, abgerundet und von großzügiger Länge. Der Schweifansatz ist tief und eingesteckt, die Hinterhand muskulös und durch starke Winkelung zur Hankenbiegung befähigt. Die Bemuskelung der Hinterhand soll birnenförmig sein (von hinten gesehen in Kniehöhe umfangreicher als an der Hüfte). Unerwünscht sind ein flacher oder kurzer Widerrist, eine sehr breite Brust, ein langer, schwacher, weggedrückter Rücken und Rückendeformierungen wie Karpfenrücken oder Senkrücken, sowie eine horizontale, schwache oder zu kurze Kruppe und ein abgespreizt getragener Schweif Fundament Erwünscht: Die Gliedmaßen sind gerade, trocken und stark, die Vorderbeine eher engstehend. Die starke Vorbrust (Bug) ist rassetypisch wie die kurzen, starken Röhrenknochen und kleine bis mittelgroße, robuste Hufe. Unerwünscht sind Teller- oder Zwanghufe, schwache Röhrenknochen und insbesondere zehenenge, bodenweite, bodenenge, rück- und vorbiegige Gliedmassenstellung sowie steile oder zu weiche Fesselung Bewegungen Erwünscht: Geradlinige Bewegungen, flüssiger, taktmäßiger, geschmeidiger Schritt (4-Takt), Trab (2-Takt) und Galopp (3-Takt) sind erwünscht. Wichtig sind guter Untertritt bei mäßigem Raumgriff, versammelter, energischer Antritt und Trittsicherheit. Gerne sieht man mäßige Knieaktion. Eine Veranlagung zum Tölt ist nicht unerwünscht. Das Berberpferd soll beim Stillstehen gelassen sein und seinem Führer willig und selbstbewusst folgen. Unerwünscht sind Gangfehler wie Streichen, Bügeln, Schlurfen, Drehen etc., sowie fehlender Schwung Innere Werte Erwünscht: Das Verhalten der Pferde untereinander und mit dem Menschen ist besonders umgänglich, stets gelassen und ausgeglichen, wach und intelligent. Eine starke emotionale Bindung an die Bezugsperson ist erwünscht, wie auch ein angenehmes Sozialverhalten Artgenossen gegenüber. Unerwünscht sind insbesondere aggressive, phlegmatische, ängstliche, ungehorsame, schreckhafte Pferde, sowie Pferde mit ausgeprägten Verhaltensabweichungen wie Schlagen, Koppen und Weben Das Zuchtziel des Araber-Berberpferdes Zur Zucht und zur züchterischen Verbesserung des Araber-Berberpferdes verfolgt der VFZB das folgende Zuchtziel: Es wird ein vielseitig einsetzbares rittiges Pferd gezüchtet, das im Zuchtgebiet gleichermaßen für den Freizeitsport wie für den Leistungssport, insbesondere auch für den Distanzsport geeignet ist. Der Typ und das Exterieur des Pferdes sollen noch deutlich vom Berberpferd geprägt sein. Das Araber- Berberpferd soll Gesundheit, Belastbarkeit und Ausdauer besitzen. Besonderer Wert wird auf gute Charaktereigenschaften und ein gelassenes, ausgeglichenes Temperament gelegt Äußere Erscheinung Farbe: alle Farben Größe: Für das Berberpferd/ Araber-Berberpferd ist im O.M.C.B. Standard aus dem Jahr 1987 (Anlage 1 dieser ZBO) eine Durchschnittsgröße (Widerristhöhe Stockmaß) von 155 cm angegeben. In der VFZB Zuchtpopulation sollen Hengste zwischen 150 cm und Seite 3 von 32

4 160 cm; Stuten zwischen 148 cm und 160 cm Stockmaß Widerristhöhe zum Zeitpunkt der Zuchtbucheintragung haben. Abweichungen werden bei der Exterieurbeurteilung der Pferde berücksichtigt. Röhrbeinumfang: Der Röhrbeinumfang am Vorderbein soll nach O.M.C.B. Standard (Anlage Nr. 1 dieser ZBO) bei ausgewachsenen Pferden möglichst nicht unter 18 cm liegen. Abweichungen werden bei der Exterieurbeurteilung der Pferde berücksichtigt Rasse- und Geschlechtstyp Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines in Tendenz quadratischen, abgerundeten und harmonischen Reitpferdes. Die Ausstrahlung der Hengste soll männlich aber zurückhaltend sein, die der Stuten mütterlich und gelassen. Der Araber-Berber soll in allen Exterieurbereichen die positiven Eigenschaften des Berbers und des Vollblutarabers harmonisch und gefällig in sich vereinen, was sich besonders in einer stärkeren orientalischen Ausstrahlung und eleganterem Körperbau ausdrücken und in raumgreifenden, schwingenden Bewegungen niederschlagen soll. Bei zunehmendem Berberanteil sollen die Charaktereigenschaften des Berbers stärker zur Geltung kommen. Erwünscht ist ein mutiges, lernwilliges, außergewöhnlich rittiges, geschmeidiges, leistungsbereites und leistungsfähiges Pferd mit Ausgeglichenheit, hoher Belastbarkeit und Ausdauer. Unerwünscht sind insbesondere ein eckiges oder schlaksiges Erscheinungsbild, heftige, schwierige, nervöse, scheue, unrittige, behäbige oder widerwillige Pferde, ein plumper Kopf, ein stumpfsinniger Blick, unklare Gelenke, dünnes oder spärliches Langhaar und bei Zuchtpferden fehlender Geschlechtsausdruck Kopf, Hals Erwünscht: Der edle, trockene Kopf soll Berber- oder Arabermerkmale aufweisen. Die Ganasche soll wohlproportioniert sein, die Kinnlinie gerade und eben, das Kinn fest, wohlausgeprägt und markant. Die Lippen und das Maul sollen fest, aber entspannt sein. Das Genick soll lang mit eleganter, beigezäumter Kopfhaltung sein, der Hals ist im Ansatz kräftig und gut verankert, der Oberhals ist konvex geschwungen und kräftig bei genügend Unterhals. Der Übergang in den starken Widerrist soll fließend sein. Unerwünscht sind zu tief liegende Augen mit stumpfem Blick. Unerwünscht sind insbesondere ein Axthieb, ein dünner, flacher, langer Hals, ein Kipphals oder Hirschhals sowie wenig Ober- und zu viel Unterhals Gebäude Erwünscht ist ein Pferd in Tendenz Quadratformat. Der Winkel der Schulter harmoniert mit dem der Kruppe, die Brustmuskulatur soll kräftig ausgeprägt sein, die Brust nicht zu schmal. Der Widerrist soll weit und sanft in den Rücken reichen. Die Schulter soll genügend lang und geneigt sein. Der Araber-Berber soll über eine ausgeprägte Gurtentiefe verfügen, der Rücken soll kräftig, gerade und kurz sein, mit starker Nierenpartie (Stuten dürfen etwas länger im Rücken sein). Die Kruppe ist eher abfallend und von großzügiger Länge, die Hinterhand muskulös und durch günstige Winkelung zur Hankenbiegung befähigt. Die Bemuskelung der Hinterhand soll birnenförmig sein (von hinten gesehen in Kniehöhe umfangreicher als an der Hüfte). Unerwünscht sind Pferde im Langrechtecktyp, ein flacher oder kurzer Widerrist, eine schmale oder sehr breite Brust, ein langer, schwacher, weggedrückter Rücken und Rückendeformierungen wie Karpfenrücken oder Senkrücken, sowie eine schwache, abgeschlagene oder zu kurze Kruppe Fundament Erwünscht: Die Gliedmaßen sind gerade, trocken und stark. Die kurzen, starken Röhrenknochen sind ebenso rassetypisch wie die kleinen bis mittelgroßen, robusten Hufe. Unerwünscht sind jegliche Formen der Fehlstellung, Teller- oder Zwanghufe, schwache Röhrenknochen und insbesondere zehenenge, bodenweite, bodenenge, rück- und vorbiegige Gliedmaßenstellung sowie steile oder zu weiche Fesselung Bewegungen Erwünscht: Geradlinige Bewegungen, flüssiger, taktmäßiger, geschmeidiger Schritt (4-Takt), schwungvoller, raumgreifender, federnder Trab (2-Takt) und kadenzierter, ausgreifender Galopp (3-Takt) sind erwünscht. Wichtig sind guter Untertritt, energischer Antritt, und Trittsicherheit. Eine Veranlagung zum Tölt ist nicht unerwünscht. Das Araber-Berberpferd soll beim Stillstehen gelassen sein und seinem Führer willig und selbstbewusst folgen. Unerwünscht sind Gangfehler oder Anomalitäten im Bewegungsablauf wie Streichen, Bügeln, Schlurfen, Drehen sowie fehlender Schwung Innere Werte Erwünscht: Das Verhalten der Pferde untereinander und mit dem Menschen ist besonders umgänglich, stets gelassen und ausgeglichen, wach und intelligent. Eine starke emotionale Bindung an die Bezugsperson ist erwünscht, wie auch ein angenehmes Sozialverhalten Artgenossen gegenüber. Unerwünscht sind insbesondere aggressive, phlegmatische, ängstliche, ungehorsame, schreckhafte Pferde sowie Pferde mit ausgeprägten Verhaltensabweichungen wie Schlagen, Koppen und Weben. 5. Die Zuchtmethoden 5.1. Das Zuchtbuch des Berberpferdes ist in Europa geschlossen. Zuchtmethode ist die Reinzucht. Von den O.M.C.B. Mitgliedszuchtverbänden wird keine Besondere Zuchtbuch-Abteilung geführt Das Zuchtbuch des Araber-Berberpferdes ist in Europa geschlossen. Von den O.M.C.B. Mitgliedszuchtverbänden wird keine Besondere Zuchtbuch-Abteilung geführt. Das Zuchtziel des Araber-Berberpferdes wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Für Kreuzungszwecke erkennt die O.M.C.B. Berberpferde und Arabische Vollblutpferde an. Nachkommen aus Reinzucht von Berberpferden und aus Reinzucht von Arabischen Vollblutpferden sind nicht zugelassen. Nachkommen aus der Verpaarung Berberpferd Seite 4 von 32

5 mit Arabischem Vollblutpferd sind als Araber-Berberpferd zugelassen. Arabische Vollblutpferde für Kreuzungszwecke müssen, mit den Vorgaben der O.M.C.B., eine von der World Arabian Horse Organisation (WAHO) anerkannte Zuchtbescheinigung haben, die zur Anerkennung durch den VFZB e.v. zusätzlich den Anforderungen der TierZOV genügt Berberpferde und Araber-Berberpferde aus den Ursprungszuchtländern Algerien, Marokko und Tunesien können vom VFZB in das VFZB Zuchtbuch eingetragen werden, wenn sie in den Ursprungszuchtländern in das Zuchtbuch der Rassen eingetragen waren und den Anforderungen an ein Zuchttier genügen. Dies ist stets mit einem Exportzertifikat nachzuweisen. Für Zuchtpferde aus anderen Zuchtbüchern, die in das VFZB Zuchtbuch zu Zuchtzwecken eingetragen werden sollen, kann der VFZB ein Exportzertifikat verlangen. Das Exportzertifikat wird auf Kosten des Pferdebesitzers vom VFZB bei dem jeweils zuständigen Zuchtverband beantragt Bei Unstimmigkeiten über die Zuchtbescheinigung eines Pferdes wendet sich der Vorstand an das Zuchtbuch des Pferdes und an die O.M.C.B. Organisation. Die Entscheidung des O.M.C.B. Ursprungszuchtbuches ist für den VFZB bindend. 6. Die Führung der Zuchtbücher 6.1. Der VFZB führt zwei Filialzuchtbücher für Berberpferde (Section Cheval Barbe) Araber-Berberpferde (Section Cheval Arabe-Barbe) 6.2. Die Filialzuchtbücher werden in Abschnitten, wie folgt geführt: Die Hauptabteilungen der Zuchtbücher für Hengste der Rasse Berberpferd und für Hengste der Rasse Araber-Berberpferd werden unterteilt in die Abschnitte: Hengstbuch I Hengstbuch II Die Hauptabteilungen der Zuchtbücher für Stuten der Rasse Berberpferd und für Stuten der Rasse Araber-Berberpferd werden unterteilt in die Abschnitte: Stutbuch I Stutbuch II Die O.M.C.B. Organisation sieht eine Unterteilung der Zuchtbücher in Abschnitte nicht vor. Es wird von den Zuchtverbänden in den Ursprungszuchtländern für Berberpferde und für Araber-Berberpferde jeweils nur ein Hengstbuch (répertoire des étalons approuvés) und ein Stutbuch (répertoire des juments), getrennt für die beiden Rassen, geführt Die Eintragung eines Zuchtpferdes in die entsprechenden Abschnitte des VFZB Zuchtbuches erfolgt auf Antrag eines VFZB Mitglieds, das Eigentümer oder Halter des Tieres ist, unter Beachtung der tierzuchtrechtlichen Vorgaben, wenn die Identität des Pferdes nach den in der VFZB ZBO Punkt 17 ff. festgelegten Kriterien festgestellt ist, sowie die weiteren Anforderungen der ZBO erfüllt sind. Die Eintragung von Zuchttieren in einen Abschnitt des VFZB Zuchtbuches und seine VFZB Prämierungsergebnisse werden in den Equidenpass inklusive Zuchtbescheinigung eingetragen Pferde aus anderen tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtbüchern werden, sofern sie für die jeweilige Rasse zugelassen sind, unter ihrem bisherigen Namen in den Abschnitt des VFZB Zuchtbuches eingetragen, deren Kriterien sie entsprechen Ein Zuchthengst muss vor der ersten Zuchtnutzung in das VFZB Hengstbuch oder/und in das Hengstbuch eines anderen anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sein Die Eintragung einer Stute in das VFZB Stutbuch muss spätestens dann vorgenommen werden, wenn dem VFZB der erste Nachkomme zur Identifikation und Registrierung gemeldet wird. Falls eine Stute vor dem Termin, auf dem sie zur Eintragung hätte vorgestellt werden sollen eingegangen ist, dann ist eine nachträgliche Eintragung der Stute möglich. Diese Möglichkeit dient nur der Ausstellung eines Equidenpasses inklusive Zuchtbescheinigung für das letztgeborene Fohlen. Es muss nachgewiesen werden, dass die eingegangene Stute die Mutter des Fohlens ist Eingetragen werden Berber- und Araber-Berberstuten, mindestens 3-jährig (Geburtsdatum), Berber- und Araber-Berberhengste, mindestens 3-jährig (Geburtsdatum), wobei empfohlen wird Hengste frühestens 4-jährig zur Zucht einzusetzen. Sämtliche vereinsfremden Equidenpässe inklusive Zuchtbescheinigung werden mittels schriftlicher Rückbestätigung (Exportzertifikat, gemäß 5.3 der VFZB ZBO) der ausstellenden Stelle überprüft. Bei der Wiedereintragung eines Pferdes in das Zuchtbuch des VFZB werden seine früheren Ergebnisse im VFZB-Zuchtbuch übernommen. Arabische Vollblutstuten, mindestens 3-jährig (Geburtsdatum), Arabische Vollbluthengste, frühestens im fünften Lebensjahr, sofern für die Pferde eine Zuchtbescheinigung von einem, von der WAHO anerkannten Zuchtbuch für Arabische Vollblutpferde vorgelegt wird, die zusätzlich den Anforderungen der TierZVO genügt, das betreffende Pferd mittels Gentest als Nichtträger für die Erbkrankheiten: Schwere Kombinierte Immundefizienz (SCID-Nichtträger), Zerebelläre Abiotrophie (CA-Nichtträger), Polysaccharidspeichermyopathie Typ1 (PSSM1-Nichtträger) und als Nichtträger der Lavender Fohlenerkrankung des Asil-Arabers (LFS-Nichtträger) bestätigt ist und die Eintragungsbedingungen dieser ZBO erfüllt sind. Seite 5 von 32

6 6.8 Mindestleistungen für die Zuchtbuchabschnitte (Hengstbuch I, Stutbuch I) Zur Eintragung eines Pferdes in das Hengstbuch I/ Stutbuch I müssen bei der Exterieurbeurteilung alle in der nachfolgenden Tabelle aufgezeigten Mindestnoten und die Mindestmittelnote/ Gesamtnote erreicht werden. Die Durchführung der Exterieurbeurteilung wird in der ZBO Punkt und Punkt aufgezeigt. Berberpferd: Araber-Berberpferd: Hengste Stuten Hengste Stuten Vollblutaraber Stuten Rasse-und Geschlechtstyp 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 Kopf, Hals 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 Gebäude 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 Fundament 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 Bewegungen 6,00 6,00 6,50 6,50 7,00 Mindestmittelnote/Gesamtnote 7,00 6,50 7,00 6,50 7,00 Stuten unter der Gesamtnote 6,50 können in das Stutbuch II eingetragen werden. Hengste unter der Gesamtnote 7,00 können in das Hengstbuch II eingetragen werden. Für Arabische Vollbluthengste tritt anstelle der VFZB Bewertung die Bewertung eines amtlich anerkannten Zuchtverbandes für Arabische Vollblutpferde. Arabische Vollblutstuten und Arabische Vollbluthengste können zu Kreuzungszwecken nur in das Stutbuch I bzw. in das Hengstbuch I eingetragen werden. 7. Die Abschnitte des VFZB Zuchtbuches Zur Eintragung der Zuchthengste und der Zuchtstuten in die Zuchtbuchabschnitte des VFZB Zuchtbuches sind jeweils alle Anforderungen, wie nachfolgend aufgezeigt, von einem Zuchtpferd zu erfüllen: 7.1. Hengstbuch I für Berberpferde (Hauptabteilung) Eingetragen werden mindestens dreijährige (Geburtsdatum) und ältere Berber Hengste aus einem anerkannten Zuchtbuch/ einer Zuchtbuchsektion für Berberpferde; Hengste aus den Ursprungszuchtländern mit Nachweis einer Eintragung in ein Zuchtbuch ihrer Rassen, gemäß 5.3 dieser ZBO, die gemäß ZBO 18 ff. identifiziert wurden, und die als Nichtträger der Erbkrankheit PSSM1 getestet wurden, und die eine Körung mindestens mit der Gesamtnote 7,0 und den Mindestleistungen gemäß ZBO 6.8 und/ oder die Anerkennung einer Körung gemäß ZBO 8.1 bestanden haben, und die gemäß ZBO 9.4 eine Leistungsprüfung - Reiten bestanden haben Gekörte Hengste und Hengste mit der Anerkennung einer Körung, die noch keine Leistungsprüfung-Reiten abgelegt haben, können in das Hengstbuch I nur befristet, unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zum Jahresende ihres sechsten Geburtstages erfolgreich abgelegt haben. Danach werden alle gekörten Hengste ohne Leistungsprüfung-Reiten in das Hengstbuch II eingetragen. Diese können in Hengstbuch I aufsteigen, sobald sie die Prüfung erfolgreich bestanden haben Hengstbuch I für Araber-Berberpferde (Hauptabteilung) Eingetragen werden mindestens dreijährige (Geburtsdatum) und ältere Araber-Berber Hengste aus einem anerkannten Zuchtbuch/ einer Zuchtbuchsektion für Araber-Berberpferde, Hengste aus den Ursprungszuchtländern mit Nachweis einer Eintragung in ein Zuchtbuch ihrer Rassen, gemäß 5.3 dieser ZBO, die gemäß ZBO 18 ff. identifiziert wurden, die eine Körung mindestens mit der Gesamtnote 7,0 und den Mindestleistungen gemäß ZBO 6.8 und/ oder die Anerkennung einer Körung gemäß ZBO 8.1 bestanden haben, die gemäß ZBO 9.4 eine Leistungsprüfung-Reiten bestanden haben und die als Nichtträger des Erbdefekts SCID und der Erbkrankheit PSSM1 getestet wurden Gekörte Hengste und Hengste mit der Anerkennung einer Körung, die noch keine Leistungsprüfung-Reiten abgelegt haben, können in das Hengstbuch I nur befristet, unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zum Jahresende ihres sechsten Geburtstages erfolgreich abgelegt haben. Danach werden alle gekörten Hengste ohne Leistungsprüfung-Reiten in das Hengstbuch II eingetragen. Diese können in Hengstbuch I aufsteigen, sobald sie die Prüfung erfolgreich bestanden haben Hengste der Rasse Arabisches Vollblutpferd werden für Kreuzungszwecke frühestens im fünften Lebensjahr nur dann in das VFZB Hengstbuch I für Araber-Berberpferde übernommen, wenn sie in einer, im Zuchtgebiet des VFZB anerkannten Seite 6 von 32

7 Züchtervereinigung für Arabische Vollblutpferde, in der Hauptabteilung des Hengstbuches (Hengstbuch I) des zuständigen Zuchtverbandes unbefristet eingetragen sind und einen Nachweis als Nichtträger für die Erbanlagen der Erbdefekte SCID, CA LFS und PSSM1 haben Hengstbuch II für Berberpferde (Hauptabteilung) Eingetragen werden mindestens dreijährige (Geburtsdatum) und ältere Berber Hengste aus einem anerkannten Zuchtbuch/ einer Zuchtbuchsektion für Berberpferde, Hengste aus den Ursprungszuchtländern nur mit Nachweis ihrer Zuchtbucheintragung, gemäß 5.3. dieser ZBO, die gemäß ZBO Punkt 18 ff. identifiziert wurden und die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können Hengstbuch II für Araber-Berberpferde (Hauptabteilung) Eingetragen werden mindestens dreijährige (Geburtsdatum) und ältere Araber-Berber Hengste aus einem anerkannten Zuchtbuch/ einer Zuchtbuchsektion für Araber-Berberpferde, Hengste aus den Ursprungszuchtländern nur mit Nachweis ihrer Zuchtbucheintragung, gemäß 5.3 dieser ZBO, die gemäß ZBO Punkt 18 ff. identifiziert wurden und die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können Hengste der Rasse Arabisches Vollblutpferd werden für Kreuzungszwecke nicht in das Hengstbuch II für Araber-Berberpferde übernommen Stutbuch I für Berberpferde (Hauptabteilung) Eingetragen werden mindestens dreijährige (Geburtsdatum) und ältere Berber Stuten aus einem anerkannten Zuchtbuch/ einer Zuchtbuchsektion für Berberpferde, Stuten aus den Ursprungszuchtländern mit Nachweis einer Eintragung in ein Zuchtbuch ihrer Rassen, gemäß 5.3. dieser ZBO, die gemäß ZBO Punkt 18 ff. identifiziert wurden und die als Nichtträger der Erbkrankheit PSSM1 getestet wurden, und die auf einer Leistungsprüfung-Exterieur mindestens die Gesamtnote 6,50 erhalten haben, wobei für alle Teilbeurteilungen die Mindestnoten gemäß ZBO 6.8. erreicht werden müssen Stutbuch I für Araber-Berberpferde (Hauptabteilung) Eingetragen werden mindestens dreijährige (Geburtsdatum) und ältere Araber-Berber Stuten aus einem anerkannten Zuchtbuch / einer Zuchtbuchsektion für Araber-Berberpferde, Stuten aus den Ursprungszuchtländern mit Nachweis einer Eintragung in ein Zuchtbuch ihrer Rassen, gemäß 5.3. dieser ZBO, die gemäß ZBO Punkt 18 ff. identifiziert wurden, die auf einer Leistungsprüfung-Exterieur mindestens die Gesamtnote 6,50 erhalten haben, wobei für alle Teilbeurteilungen die Mindestnoten gemäß ZBO 6.8. erreicht werden müssen und die als Nichtträger des Erbdefekts SCID und der Erbkrankheit PSSM1 getestet wurden Stuten der Rasse Arabisches Vollblutpferd werden für Kreuzungszwecke nur dann in das VFZB Stutbuch I für Araber- Berberpferde übernommen, wenn sie mindestens dreijährig (Geburtsdatum) sind, nach gemäß ZBO Punkt 18 ff. identifiziert wurden, eine von der WAHO anerkannte Zuchtbescheinigung haben, die zusätzlich den Anforderungen der TierZOV genügt und in einer, im Zuchtgebiet des VFZB anerkannten Züchtervereinigung für Arabische Vollblutpferde, in die Hauptabteilung des Stutbuchs, Stutbuch I, eingetragen sind oder auf einer VFZB Leistungsprüfung-Exterieur mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei für alle Teilbeurteilungen die Mindestnoten gemäß ZBO 6.8. erreicht werden müssen und einen Nachweis als Nichtträger für die Erbdefekte SCID,CA, LFS und PSSM1 haben Stutbuch II für Berberpferde (Hauptabteilung) Eingetragen werden mindestens dreijährige (Geburtsdatum) und ältere Berber Stuten aus einem anerkannten Zuchtbuch/ einer Zuchtbuchsektion für Berberpferde, Stuten aus den Ursprungszuchtländern mit Nachweis einer Eintragung in ein Zuchtbuch ihrer Rassen, gemäß 5.3. dieser ZBO, die gemäß ZBO Punkt 18 ff. identifiziert wurden und die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können Stutbuch II für Araber-Berberpferde (Hauptabteilung) Eingetragen werden mindestens dreijährige (Geburtsdatum) und ältere Seite 7 von 32

8 Seite 8 von 32 Araber-Berber Stuten aus einem anerkannten Zuchtbuch/ einer Zuchtbuchsektion für Araber-Berberpferde, Stuten aus den Ursprungszuchtländern mit Nachweis einer Eintragung in ein Zuchtbuch ihrer Rassen, gemäß 5.3. dieser ZBO, die gemäß Punkt 18 ff. ZBO identifiziert wurden und die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können Stuten der Rasse Arabisches Vollblutpferd werden nicht in das Stutbuch II eingetragen. 8. Die Selektionsmaßnahmen-Hengstkörung und Zuchtstutenbeurteilung 8.1. Hengstkörung Die Körung ist die Entscheidung des VFZB über den Einsatz eines Hengstes im Rahmen des Zuchtprogramms. Die O.M.C.B. Organisation sieht eine Hengstkörung in den Mitgliedszuchtverbänden ebenfalls vor. Die empfohlene Zielgruppe für die Körung sind fünfjährige und ältere Hengste der Rasse Berberpferd und Araber-Berberpferd Zur VFZB Körung werden mindestens dreijährige und ältere Hengste zugelassen. In die Körentscheidung gehen insbesondere die Merkmale der äußeren Erscheinung ein Die Körung umfasst: die Identifizierung und Vorstellung des Hengstes an der Hand, die Ausrüstung bei der Vorstellung eines Hengstes muss Trensenzäumung sein, die Erhebung der Körpermaße: Widerristhöhe, Röhrbeinumfang /Vorderbein und Rumpflänge, eine Leistungsprüfung-Exterieur einschließlich Freilauf in allen Gangarten und einer Pflasterprobe (siehe auch ZBO 9 ff.), die Vorlage eines tierärztlichen Gesundheitszeugnisses Die Körentscheidung lautet: gekört (evtl. mit Auflagen und den damit verbundenen Fristen), wenn der Hengst die Anforderungen dieser ZBO in Bezug auf die Leistungsprüfung-Exterieur (Gesamtnote 7,0 und mehr sowie Erreichen der Mindestnote in jedem Teilkriterium) erfüllt, nicht gekört, wenn der Hengst die Anforderungen dieser ZBO in Bezug auf die Leistungsprüfung-Exterieur nicht erfüllt (weniger als Gesamtnote 7,0 oder Unterschreiten der geforderten Mindestnote eines Teilkriteriums) Die Körentscheidung ist dem Besitzer des Hengstes schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung "gekört" ist in den Equidenpass inklusive Zuchtbescheinigung einzutragen Die Körung ist zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung nicht vorgelegen hat. Die Körung ist zu widerrufen, wenn eine Voraussetzung nachträglich weggefallen ist. Die Körung kann widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und der Besitzer diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat Damit ein Hengst zur Körung zugelassen werden kann, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein: der Equidenpass inklusive Zuchtbescheinigung muss vorliegen, die Identität des Hengstes muss direkt vor der Körung vom Zuchtbuchführer des Vereins oder einer vom Zuchtbuchführer beauftragten Person anhand der Farb- und Abzeichenbeschreibung und der Transponderkennzeichnung überprüft werden, ein Untersuchungsattest eines Tierarztes muss vorliegen, welches befundfrei und nicht älter als 4 Wochen vor Körtermin ist, anlässlich der tierärztlichen Untersuchung hat der Antragsteller eine schriftliche Erklärung über alle ihm bekannten operativen Eingriffe einschl. Arthroskopien zum Zwecke körperlicher Korrekturen vorzulegen, es dürfen sich keine Hinweise auf gesundheitliche Mängel aufzeigen, die eine Zuchttauglichkeit oder den Zuchtwert beeinträchtigen können. Gesundheitliche Mängel sind u.a.: o eine Beeinträchtigung der Geschlechtsorgane, die erhebliche Bedenken gegen die Zuchttauglichkeit des Hengstes rechtfertigen, o Erscheinungen, die auf eine vererbbare Krankheitsdisposition schließen lassen, o operative Eingriffe zum Zwecke körperlicher Korrekturen, o Zahnfehler wie Über- und Unterbiss (Toleranz halbe Zahnbreite) Körungen von Zuchthengsten der Rasse Berberpferd/ Araber-Berberpferd außerhalb des VFZB werden für mindestens dreijährige und ältere Hengste vom VFZB anerkannt ( Anerkennungskörung ), wenn die Körung durch einen anerkannten Zuchtverband erfolgt ist oder der betreffende Hengst in den Ursprungszuchtländern Marokko, Algerien und Tunesien bereits uneingeschränkt zur Zucht für das Berberpferd/ Araber-Berberpferd anerkannt wurde und in das Hengstbuch einer dieser Ursprungszuchtländer eingetragen ist. Diese Hengste sind vor der Eintragung in das VFZB Hengstbuch I der VFZB Bewertungskommission zu einer Anerkennung der Körung vorzustellen und müssen im Übrigen die weiteren Voraussetzungen dieser ZBO (insbesondere zur erfolgreich bestandenen Leistungsprüfung-Reiten und Mindestalter) zur unbefristeten Eintragung in das VFZB Hengstbuch I erfüllen. Hengste mit der Anerkennung einer Körung, die noch keine Leistungsprüfung-Reiten abgelegt haben, können in das Hengstbuch I befristet, unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zum Jahresende ihres sechsten Geburtstages erfolgreich abgelegt haben. Danach werden alle gekörten Hengste ohne Leistungsprüfung-Reiten in das Hengstbuch II eingetragen. Diese können in Hengstbuch I aufsteigen, sobald sie die Prüfung erfolgreich bestanden haben.

9 Die VFZB Anerkennung einer Körung umfasst: die Vorstellung des betreffenden Hengstes an der Hand anlässlich einer VFZB Zuchtveranstaltung, die Ausrüstung bei der Vorstellung eines Hengstes muss Trensenzäumung sein, die Identifikation des Pferdes, die Erhebung von Widerristhöhe, Röhrbeinumfang/ Vorderbein und der Rumpflänge, die Prüfung eines aktuellen Gesundheitszeugnisses einschl. einer Erklärung zu operativen Eingriffen und die Prüfung der vorgelegten Körunterlagen Der VFZB erkennt die Körung durch einen anderen Verband nicht an, wenn Hengste mit einem mangelhaften Gesundheitszeugnis und/oder gesundheitlichen Mängeln vorgestellt werden, die insbesondere die Zuchttauglichkeit des Pferdes einschränken VFZB Prämierungsklassen werden bei der Eintragung dieser Pferde mit der Anerkennung vereinsfremder Körung nicht vergeben. Um zusätzlich in eine der VFZB Prämienklassen eingetragen bzw. eingestuft werden zu können, muss das Zuchtpferd auf Antrag des Eigentümers oder Halters auf einer VFZB Körung vorgestellt und beurteilt werden. Mit der VFZB Körung wird das Zuchtpferd dann in den Abschnitt des VFZB Zuchtbuches eingetragen, dessen Beurteilungskriterien es entspricht Zuchtstutenbeurteilung Zur Aufnahme in das VFZB Stutbuch I werden die Stuten beurteilt. Die Aufnahme umfasst: die Identifizierung gemäß ZBO 17 ff., die Erhebung von Widerristhöhe, Röhrbeinumfang/ Vorderbein und Rumpflänge, die Leistungsprüfung-Exterieur einschließlich Pflasterprobe und Freilauf in allen Gangarten (ZBO 9 ff.). Die O.M.C.B. Organisation sieht eine Eintragung der Stuten zu Zuchtzwecken mit Erhebung der Körpermaße: Widerristhöhe, Röhrbeinumfang/ Vorderbein und Rumpflänge ohne eine Leistungsprüfung-Exterieur vor. 9. Die Leistungsprüfungen 9.1. Leistungsprüfung-Exterieur und Leistungsprüfung-Reiten Der VFZB führt Leistungsprüfungen-Exterieur für Stuten und Hengste zur Feststellung des Zuchtwertteils Exterieur ( äußere Erscheinung ) unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufs der Pferde und Leistungsprüfungen-Reiten zur Feststellung des Zuchtwertteils Reitleistung für Hengste, Stuten und Wallache unter besonderer Berücksichtigung der Rittigkeit und des Verhaltens der Pferde durch. Die Eigenleistungsprüfungen für Berberpferde und Araber-Berberpferde erfolgen nach den Bestimmungen der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Pferden (der PfZLpV) als Feldprüfungen. Für Zuchthengste ist die bestandene Leistungsprüfung-Reiten Voraussetzung zum unbefristeten Eintrag in das VFZB Hengstbuch I/ Hauptabteilung für Berberpferde und/oder Araber- Berberpferde. Die O.M.C.B. Organisation sieht eine Leistungsprüfung-Exterieur (Körung) nur für Zuchthengste und keine Leistungsprüfungen-Reiten für Stuten, Hengste und Wallache vor Die Bewertungskommissionen Zuständig für die Beurteilung der Pferde sind Bewertungskommissionen, deren Entscheidung von Sachkunde, Unabhängigkeit und Neutralität geprägt ist. Die Mitglieder der Bewertungskommission dürfen in den letzten sechs Monaten insbesondere nicht Eigentümer, Trainer oder Agent des zu prüfenden Pferdes gewesen sein. Ebenso darf kein Kommissionsmitglied Züchter des zu prüfenden Pferdes sein. Die personelle Zusammensetzung der Kommissionen wird von den Mitgliedern des VFZB Vorstandes und des VFZB Zuchtausschusses für jede VFZB Leistungsprüfung gemeinsam berufen. Der Bewertungskommission für die Exterieurbeurteilung/ Leistungsprüfung-Exterieur der Pferde müssen mindestens zwei vom VFZB benannte Rassezuchtrichter und der Zuchtleiter angehören. Bei Verhinderung des Zuchtleiters ist ein weiterer Rassezuchtrichter einzusetzen. Mindestens ein vom VFZB benannter Zuchtrichter sollte zugleich auch anerkannter O.M.C.B. Zuchtrichter sein bzw. auf der O.M.C.B. Richterliste geführt werden. Zur VFZB Hengstkörung (Leistungsprüfung-Exterieur) müssen der Bewertungskommission, nach den Vorgaben der O.M.C.B., mindestens zwei anerkannte O.M.C.B. Zuchtrichter angehören, die auf der O.M.C.B. Zuchtrichterliste geführt werden. Zur Hengstkörung strebt der VFZB dabei die Beteiligung eines O.M.C.B. anerkannten Zuchtrichters aus den Ursprungszuchtländern Marokko, Tunesien oder Algerien an. Der Bewertungskommission für eine Leistungsprüfung-Reiten müssen mindestens ein vom VFZB benannter Rassezuchtrichter und der Zuchtleiter angehören. Bei Verhinderung des Zuchtleiters ist ein weiterer Rassezuchtrichter einzusetzen. Zusätzlich können weitere Fachpersonen-Reiten (zum Beispiel anerkannter Ausbilder, FN Richter) zur Fachberatung hinzugezogen werden. Die VFZB Zuchtrichteranwärter werden zur Assistenz mit Hilfsaufgaben eingesetzt. Die Liste der anerkannten VFZB und O.M.C.B. Zuchtrichter und der VFZB Zuchtrichteranwärter ist auf der VFZB Internetseite eingestellt bzw. kann auf Anfrage auch von der VFZB Geschäftsstelle bezogen werden. Die Liste der anerkannten O.M.C.B. Zuchtrichter aus den Ursprungszuchtländern kann bei der O.M.C.B. Geschäftsstelle angefragt werden Leistungsprüfung-Exterieur: Die Beurteilung der Pferde erfolgt im getrennten Richtverfahren auf Sammelveranstaltungen (Körung, Zuchtbucheintragungen), um die Beurteilung unter vergleichbaren Bedingungen nach den Vorgaben der PfZLpV zu ermöglichen. Nur in begründeten Seite 9 von 32

10 Ausnahmefällen, über die der VFZB Vorstand auf Antrag eines Züchtermitglieds gemeinsam mit dem VFZB Zuchtausschuss für jeden Einzelfall entscheidet, kann die Leistungsprüfung-Exterieur für Stuten auch außerhalb von Sammelveranstaltungen durchgeführt werden Die Beurteilung durch die Bewertungskommission erfolgt für Stuten und Hengste nach den folgenden Teilkriterien: Rasse- und Geschlechtstyp mit Berücksichtigung der angestrebten rassetypischen Größenmaße (Widerristhöhe, Röhrbeinumfang/Vorderbein, Rumpflänge) der Pferde, Kopf und Hals, Gebäude, Fundament, einschließlich Gliedmaßenführung auf einer Pflasterprobe im Schritt und Trab, Bewegungen, einschließlich Schritt, Trab und Galopp im Freilauf Zum Bestehen der Leistungsprüfung müssen stets alle fünf Teilkriterien ausgeführt und beurteilt werden. Für jedes dieser fünf Teilkriterien ist von den Richtern die Note 1-10 nach der PfZLpV zu vergeben. Es sind ganze und halbe Noten im Bereich von 1 bis 10 zulässig. Zur Berechnung der Mittelnoten für die fünf Teilkriterien wird die Summe der Einzelnoten der Richter jeweils durch die Anzahl der Richter dividiert und auf die zweite Stelle nach dem Komma gerundet. Dies ergibt dann die Mittelnote für ein Teilkriterium. Zur Ermittlung der Gesamtnote wird die Summe der nicht gerundeten Mittelnoten aller fünf Kriterien durch die Anzahl der Kriterien = 5 dividiert und das Ergebnis auf die zweite Stelle nach dem Komma gerundet. Die Notenberechnung erfolgt mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogrammes. Die Gesamtnote und die Mittelnoten aus den Teilkriterien der Exterieurbeurteilung werden auf der Internetseite des VFZB veröffentlicht und können auf Anfrage auch bei der VFZB Geschäftsstelle erhalten werden. Die Ziffer Null (0) wird für ein nicht ausgeführtes/ nicht bewertetes Teilkriterium vergeben, in diesem Fall wird keine Gesamtnote ermittelt, die Leistungsprüfung ist nicht bestanden Gemäß der PfZLpV werden Einzelnoten von 1-10 vergeben. Den Noten sind die nachfolgenden Prädikate zugeordnet: Note 10 ausgezeichnet Note 9 sehr gut Note 8 gut Note 7 ziemlich gut Note 6 befriedigend Note 5 genügend Note 4 mangelhaft Note 3 ziemlich schlecht Note 2 schlecht Note 1 sehr schlecht Ziffer 0 nicht ausgeführt Nach dem Ergebnis der Exterieurbeurteilung erfolgt die Einstufung der Stuten in die verbandseigenen VFZB-Prämienklassen eins (PK1), zwei (PK2) und drei (PK3): Gesamtnote Prämienklasse 1 8,00-10,00 Gesamtnote Prämienklasse 2 7,00-7,99 Gesamtnote Prämienklasse 3 6, Stuten der Rasse Arabisches Vollblutpferd nehmen nicht am VFZB Prämierungssystem teil Nach dem Ergebnis der Exterieurbeurteilung erfolgt die Einstufung der Hengste in die verbandseigenen VFZB-Prämienklassen eins (PK1), zwei (PK2) und drei (PK3): Gesamtnote Prämienklasse 1 8,00-10,00 Gesamtnote Prämienklasse 2 7,50-7,99 Gesamtnote Prämienklasse 3 7,00-7, Zuchtstuten und Zuchthengste, die in das VFZB Zuchtbuch eingetragen sind, können auf begründeten Antrag erneut einer VFZB Bewertungskommission vorgestellt werden. Diese entscheidet über eine Höherbewertung. Der Antrag auf erneute Vorstellung zu einer Höherbewertung ist schriftlich, mindestens vier Wochen vor einem VFZB Zuchttermin zu stellen. Über die Annahme des Antrages zur erneuten Vorstellung entscheidet der VFZB Vorstand gemeinsam mit dem VFZB Zuchtausschuss Leistungsprüfung-Reiten Der VFZB führt Leistungsprüfungen-Reiten als Feldprüfungen für Hengste, Stuten und Wallache im Sinne des Tierzuchtgesetzes durch. Es Seite 10 von 32

11 wird die Veranlagung der Pferde in den Grundgangarten und der Rittigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Merkmale Charakter und Temperament, allgemeines Leistungsvermögen, Leistungsbereitschaft und Bereitwilligkeit in einer Feldprüfung, gemäß den Vorgaben der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellungen bei Pferden vom 2. Februar 2001 (BGBl Seite 198) und ihren Ergänzungen geprüft. Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung der Pferde im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse Berberpferd/ Araber-Berberpferd. Das Bestehen der Prüfung wird vom VFZB in einem Prüfungszeugnis bestätigt. In das VFZB Stutbuch I eingetragene Stuten erhalten zugleich das Zuchtbuchprädikat -VFZB Leistungsstute-, gekörte Hengste den unbefristeten Eintrag in das VFZB Hengstbuch I (Hauptabteilung). Zur Bewertung der Pferde werden analog zur Leistungsprüfung-Exterieur Einzelnoten von 1 (sehr schlecht) bis 10 (ausgezeichnet) vergeben. Es sind nur ganze oder halbe Noten zulässig. Zum Bestehen der Leistungsprüfung müssen stets alle Teilkriterien ausgeführt und mit Noten von 1 bis 10 beurteilt werden. Die O.M.C.B. Organisation sieht eine Leistungsprüfung-Reiten nicht vor Ort und Durchführung: Die Prüfung dauert einen Tag. Ort und Termin werden vom VFZB Vorstand und Zuchtausschuss festgelegt und ausgeschrieben Zulassungsbedingungen und Gebühren: Teilnahmeberechtigt sind: 4-jährige und ältere Hengste, 4-jährige und ältere Stuten und 4-jährige und ältere Wallache, wobei die Zielgruppe fünfjährige und sechsjährige Pferde sind, im Besitz von VFZB Mitgliedern mit einem Equidenpass inklusive Zuchtbescheinigung der Rasse Berberpferd / Araber-Berberpferd. Es ist dem Vorstand des VFZB freigestellt, die Prüfung zusätzlich auch für Pferde im Besitz von VFZB Nichtmitgliedern auszuschreiben Alle teilnehmenden Pferde müssen die aktuell ausgeschriebenen VFZB-Teilnahmebedingungen erfüllen (Impfschutz, Haftpflichtversicherung). Es werden Prüfungsgebühren erhoben, die mit der Anmeldung zu zahlen sind Die Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN Warendorf) in ihrer jeweils gültigen Fassung sind für alle Teilnehmer bindend. Die ADMR wird in ihrer aktuellen Fassung auf der VFZB Internetseite eingestellt. Für Pferde, die in den letzten vier Wochen vor der Prüfung gegen Krankheiten oder Verletzungen medikamentös behandelt wurden, ist bis 3 Tage vor Prüfungsbeginn ein tierärztlicher Nachweis über den Einsatz der Medikamente vorzulegen. Der VFZB ist berechtigt, auf Antrag der Richterkommission eine Medikationskontrolle nach den ADMR zu Lasten des Pferdebesitzers mit einer Blut- oder Urinprobe durchführen zu lassen und positiv getestete Pferde mit öffentlicher Bekanntgabe auf der VFZB Internetseite rückwirkend von der Prüfung auszuschließen Prüfungsabschnitte: Die VFZB Leistungsprüfung-Reiten besteht aus den folgenden Prüfungsabschnitten (ZBO Anlage Nr. 3a). Abschnitt 1: Überprüfung-Interieurmerkmale während des Prüfungstages für alle teilnehmenden Pferde; Abschnitt 2: Prüfung unter dem Reiter im Dressurviereck für alle teilnehmenden Pferde; Abschnitt 2H: Zusätzlich nur für Zuchthengste eine gemeinsame Vorstellung unter dem Reiter im Dressurviereck; Abschnitt 3: Geführte VFZB-Gehorsamkeitsprüfung für alle teilnehmenden Pferde. Abschnitt 1: Überprüfung-Interieurmerkmale Die Überprüfung von Merkmalen des Interieurs während des Prüfungstages erfolgt durch zwei benannte Zuchtrichter/Zuchtrichteranwärter (Anlage Nr. 3a). Dazu werden die Pferde zum Prüfungsbeginn in Boxen eingestallt. Die Kosten der Boxenunterbringung trägt der Pferdebesitzer. Die Ergebnisse einer mindestens viermaligen Überprüfung werden mit Angabe der Uhrzeit auf einem Erhebungsbogen (ZBO Anlage Nr. 3a) festgehalten und der Bewertungskommission Leistungsprüfung-Reiten zur abschließenden Ermittlung der Gesamtnoten vorgelegt. Die Überprüfung muss bei allen Pferden mindestens die Gesamtbeurteilung Befriedigend, 6,0 ergeben, andernfalls ist die gesamte VFZB Leistungsprüfung-Reiten nicht bestanden. Abschnitt 2: Leistungsprüfung im Dressurviereck Zur Prüfung unter dem Reiter ist eine Aufgabe zu reiten (ZBO Anlage Nr. 3a, Abschnitt 2). Vergeben werden Einzelnoten von 1 bis 10 für die Beurteilungsmerkmale: Schritt, Trab, Galopp, Rittigkeit, Gesamteindruck. Die Beurteilung erfolgt im getrennten Richtverfahren durch die Bewertungskommission für die Leistungsprüfung-Reiten (ZBO 9 ff.). Es können ganze und halbe Noten von 1 (sehr schlecht) bis 10 (ausgezeichnet) vergeben werden. Jedes Mitglied der Bewertungskommission vergibt eine eigene Note, Beratungen untereinander sind dabei zulässig. Die Summe der Noten aller Teilkriterien wird durch fünf dividiert. Hieraus ergibt sich die Gesamtnote. Es müssen stets alle fünf Beurteilungsmerkmale ausgeführt und mit Noten von 1 bis 10 beurteilt werden. Die Ziffer Null (0) steht für nicht ausgeführt / nicht bewertet, in diesem Fall wird keine Gesamtnote ermittelt, die Prüfung ist nicht bestanden. Die Prüfung hat keinen Wettbewerbscharakter. Ein einmaliges Verreiten führt nicht zum Prüfungsausschluss. Zur Feststellung der Beurteilungsmerkmale ist es den Mitgliedern der Bewertungskommission freigestellt, eine Wiederholung von Teilaufgaben im An- Seite 11 von 32

12 schluss an die Prüfungsaufgabe anzuweisen. Zum Bestehen der VFZB Leistungsprüfung-Abschnitt 2 muss von allen Pferden in den Teilprüfungen Schritt, Trab und Galopp mindestens die Note 5 (ausreichend, genügend) und in den Teilprüfungen Rittigkeit und Gesamteindruck mindestens die Note 6 (befriedigend) erreicht werden. In die Beurteilung fließt die Berücksichtigung der Merkmale Temperament, allgemeines Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft mit ein. Die Teilprüfung Abschnitt 2 der Leistungsprüfung- Reiten ist bestanden, wenn mindestens die Beurteilung Befriedigend, 6,0 in der Gesamtnote erreicht wird. Abschnitt 2H: Zusätzlich nur für Hengste: Gemeinsame Vorstellung unter dem Reiter in der Gruppe Der Tradition des VFZB entsprechend wird für Hengste zusätzlich das Bestehen einer gemeinsamen Vorstellung unter dem Reiter verlangt. Die Gruppe muss mindestens drei teilnehmende Pferde umfassen, die in der Abteilung nach Weisung der Bewertungskommission geritten werden. Die Prüfungsgruppe wird von der Kommission zusammengestellt. Ein zu prüfendes Pferd darf dabei keinen Heimatstallgefährten in der Gruppe haben. Sollten weniger als drei Hengste zur Leistungsprüfung-Reiten gemeldet sein, wird die Prüfungsgruppe mit Hengsten/und/oder Wallachen, die zum VFZB Berbertreffen gemeldet sind, ergänzt. Die Weisung der Kommission entspricht im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Rittigkeitsprüfung-Einzelvorstellung (ZBO Anlage Nr.3a, Abschnitt 2). Geprüft wird das Verhalten der Pferde bei der gemeinsamen Vorstellung. Es wird mit den Beurteilungsrichtlinien in der ZBO Anlage Nr. 3a nur eine Note in den Stufen von 1 (sehr schlecht) bis 10 (ausgezeichnet) für Gesamteindruck unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens unter dem Reiter in der Gruppe vergeben. Es sind ganze und halbe Noten im Bereich von 1 bis 10 zulässig. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Zuchthengst mindestens die Gesamtnote Befriedigend, 6,0 erreicht. Hengste, die eine Gesamtnote mit Befriedigend, 6,0 für Gesamteindruck durch die Bewertungskommission hierbei nicht erreichen, haben die gesamte VFZB Leistungsprüfung nicht bestanden. Die Ziffern Null (0) steht für nicht ausgeführt / nicht bewertet, in diesem Fall ist die Prüfung nicht bestanden. Reitstil und Ausrüstung: Der Reitstil für den Abschnitt 2 und für den Abschnitt 2H der Prüfung ist beliebig, die Ausrüstung der Pferde kann wie in den Ursprungsländern üblich sein, auch Westernreitausrüstung ist erlaubt. Jedes teilnehmende Pferd ist der Bewertungskommission zur Überprüfung der Ausrüstung zu Beginn der Prüfung vorzustellen. Hebelgebisse dürfen erst bei 5-jährigen und älteren Pferden eingesetzt werden, wenn diese von erfahrenen Reitern (Nachweis z.b. durch Turniererfolge, Reitabzeichen, Berufsreiter) vorgestellt werden. Als gebisslose Zäumung sind keine Hebelzäumungen (z.b. mechanische Hackamore/"Glücksrad",..) zugelassen. Hilfszügel sind nicht erlaubt. Die Reiter/innen tragen schwarze Hose, weiße Bluse oder weißes Hemd und Reitsicherheitshelm. Reitwesten mit/ ohne VFZB Vereinsemblem sind erlaubt. Sporen und/oder Gerte sind erlaubt. Die Reiter/innen von Zuchthengsten müssen volljährig sein (min. 18 Jahre). Abschnitt 3: Geführte VFZB Gehorsamkeitsprüfung für alle teilnehmenden Pferde Die geführte VFZB Gehorsamkeitsprüfung prüft Bereitwilligkeit, Mut, Vertrauen, Leistungsbereitschaft, Gelassenheit und Gehorsam der Pferde. Die Ausrüstung muss für Zuchthengste Trensenzäumung sein, für Stuten und Wallache ist auch Halfter zugelassen. Bandagen, Gamaschen, Springglocken sind zum Schutz der Pferde erlaubt. Zuchthengste dürfen nur von volljährigen Personen vorgestellt werden. Die Führpersonen tragen schwarze Hose, weiße Bluse oder weißes Hemd und Reitsicherheitshelm. Führgerte ist erlaubt. Verhaltener Stimmeinsatz der Führperson ist erlaubt. Aufgabenstellung: Für die Prüfung sind in einem Parcours fünf Aufgaben zu absolvieren. Sie werden in der ZBO Anlage Nr. 3a und auf der VFZB Internetseite beschrieben. Die VFZB Bewertungskommission entscheidet vor Prüfungsbeginn über den ordnungsgemäßen Aufbau. Eine technische Aufbauänderung (Materialauswahl) darf nur im begründeten Ausnahmefall erfolgen, sie wird den Teilnehmern vor Prüfungsbeginn bekannt gegeben. Den Teilnehmern ist es erlaubt den Parcours vor Prüfungsbeginn abzugehen. Durch Flatterband/Müllpassage; Über einen Teppich; Plane über den Pferderücken; Durch eine Gasse mit Regenschirmen; Durch einen Trichter rückwärts richten. Beurteilung: Das geführte Pferd soll dem Pferdeführer im Parcours aufmerksam, gelassen, ruhig und deutlich bereitwillig folgen. Es soll mit leicht durchhängendem Zügel/Führseil stets fleißig und ohne Zwang neben dem Pferdeführer gehen. Verweigert das Pferd und/oder ist eine Aufgabe nicht absolviert (ZBO Anlage 3a, Abschnitt 3, Beurteilungsbogen), dann ist für jede Aufgabe nur ein Wiederholversuch erlaubt. Dies wird von der Bewertungskommission angesagt mit Aufgabe nicht absolviert, eine Wiederholung erlaubt. Bei Scheitern der Wiederholung wird von der Bewertungskommission angesagt Keine weitere Wiederholung der Aufgabe erlaubt. Seite 12 von 32

Zuchtprogramm für die Rasse Pura Raza Espanola (PRE)

Zuchtprogramm für die Rasse Pura Raza Espanola (PRE) Zuchtprogramm für die Rasse Pura Raza Espanola (PRE) Vorbemerkung Die Zucht von Pferden der Rasse Pura Raza Espanola (PRE) in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse Caballo Falabella

Zuchtprogramm für die Rasse Caballo Falabella Zuchtprogramm für die Rasse Caballo Falabella Vorbemerkung Die Zucht des Caballo Falabella wird im Westfälischen Pferdestammbuch e. V. als Filialzuchtbuch betrieben. Die Führung des Zuchtbuches über den

Mehr

Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines Gebirgspferdes

Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines Gebirgspferdes 977 Bardigiano a. Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Bardigiano in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen Populationen betrieben. Die deutschen

Mehr

Für die Zucht des Anglo-Kabardiner in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: ca. 154 cm bis ca. 164 cm

Für die Zucht des Anglo-Kabardiner in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: ca. 154 cm bis ca. 164 cm 971 Anglo-Kabardiner a. Ursprung Die Zucht von Anglo-Kabardiner in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen

Mehr

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Vorbemerkungen Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.v., Am Dolderbach

Mehr

Zuchtbuch Kleines Deutsches Pony

Zuchtbuch Kleines Deutsches Pony Zuchtbuch Kleines Deutsches Pony Grundsätze: Gemäß Entscheidung 92/353/EWG Das Ursprungszuchtbuch Kleines Deutsches Pony wird geführt vom Zuchtverband für deutsche Pferde e.v. (ZfdP). 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben

Mehr

Rappen, Dunkelbraune, Braune, Falben, Füchse, Schimmel, Isabell; erwünscht sind Pferde mit keinen übermäßig großen Kopfabzeichen

Rappen, Dunkelbraune, Braune, Falben, Füchse, Schimmel, Isabell; erwünscht sind Pferde mit keinen übermäßig großen Kopfabzeichen 952 Bosniake (Bosnisches Gebirgspferd) a. Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Bosniake in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen Populationen betrieben.

Mehr

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Zuchtprogramm für die Rasse des Norikers Vorbemerkung Der Landespferdezuchtverband Salzburg, Mayerhoferstraße 12, A-5751 Maishofen

Mehr

durchschnittlich 156 cm Widerristhöhe

durchschnittlich 156 cm Widerristhöhe 962 Polopferd (Caballo de Polo Argentino) 962a Ursprung Die Zucht von Polopferden in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse Noriker

Zuchtprogramm für die Rasse Noriker Zuchtprogramm für die Rasse Noriker Vorbemerkung Die Zucht von Pferden der Rasse Noriker in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

4.. Ardenner (Trait Ardennais) Cheval de Trait Ardennais (Belgien, Luxemburg, Frankreich)

4.. Ardenner (Trait Ardennais) Cheval de Trait Ardennais (Belgien, Luxemburg, Frankreich) 4.. Ardenner (Trait Ardennais) Cheval de Trait Ardennais (Belgien, Luxemburg, Frankreich) a. Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Ardenner in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen

Mehr

1007 Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Polopferdes

1007 Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Polopferdes 1007 Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Polopferdes Vorbemerkungen Das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den

Mehr

Für die Zucht von Pferden der Rasse Konik polski in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: Wälder Osteuropas; zurückgehend auf den Tarpan

Für die Zucht von Pferden der Rasse Konik polski in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: Wälder Osteuropas; zurückgehend auf den Tarpan 518 Zuchtprogramm für die Rasse des Konik (polski) a. Ursprung Die Zucht von Konik polski in Deutschland wird von den anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die

Mehr

mutiges, edles, gutmütiges, vielseitiges, gelehriges, jedoch auch anspruchsvolles Allroundpferd

mutiges, edles, gutmütiges, vielseitiges, gelehriges, jedoch auch anspruchsvolles Allroundpferd 914 Zuchtprogramm für die Rasse Lusitano 914a Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Lusitano in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen Populationen

Mehr

Grundsätze des Ursprungszuchtbuches gemäß Entscheidung 92/353/EWG. der Deutschen Quarter Horse Association (DQHA) für die Rasse American Quarter Horse

Grundsätze des Ursprungszuchtbuches gemäß Entscheidung 92/353/EWG. der Deutschen Quarter Horse Association (DQHA) für die Rasse American Quarter Horse Grundsätze des Ursprungszuchtbuches gemäß Entscheidung 92/353/EWG der Deutschen Quarter Horse Association (DQHA) für die Rasse American Quarter Horse Bei Aufstellung der Grundsätze war es das Bestreben

Mehr

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Zuchtprogramm für die Rasse des Freibergers Vorbemerkung Der Schweizerische Freibergerzuchtverband, Les Longs Prés, CH-1580

Mehr

Herkunft USA, Kanada (auf belgischer Genbasis/ Genialogie) ca. 165 cm bis über 200 cm Hengste mind. 175 cm

Herkunft USA, Kanada (auf belgischer Genbasis/ Genialogie) ca. 165 cm bis über 200 cm Hengste mind. 175 cm 455 Belgian Draft Horse a. Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Belgian Draft Horse in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen als

Mehr

Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse American Saddlebred Horse

Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse American Saddlebred Horse Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse American Saddlebred Horse Die Rasse stammt aus den USA und wird dort betreut von der American Saddlebred Horse Association, 4083 Iron Works Parkway,

Mehr

913 Zuchtprogramm für die Rasse Lipizzaner

913 Zuchtprogramm für die Rasse Lipizzaner 913 Zuchtprogramm für die Rasse Lipizzaner 913a Ursprung Die Zucht von Lipizzaner in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

ZfdP Zuchtprogramm Kleines Deutsches Pony

ZfdP Zuchtprogramm Kleines Deutsches Pony Zuchtprogramm Kleines Deutsches Pony 1 Präambel Die Zucht des Kleinen Deutschen Ponys wird im Zuchtverband für deutsche Pferde e.v. (ZfdP) betrieben. Der ZfdP ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg

Mehr

B.IX. Zuchtprogramme für weitere Rassen

B.IX. Zuchtprogramme für weitere Rassen B.IX. Zuchtprogramme für weitere Rassen B.IX.1 Zuchtprogramm für die Rasse Achal Tekkiner Vorbemerkung Die Zucht von Achal Tekkinern in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)

Mehr

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Zuchtprogramm für die Rasse des Süddeutsches Kaltblutpferdes Vorbemerkungen Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.v.,

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Süddeutsches Kaltblutpferdes

Zuchtprogramm für die Rasse des Süddeutsches Kaltblutpferdes Zuchtprogramm für die Rasse des Süddeutsches Kaltblutpferdes Vorbemerkungen Die Zucht von Süddeutschen Kaltblütern in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen

Mehr

USA, Kanada (auf belgischer Genbasis/ Genealogie)

USA, Kanada (auf belgischer Genbasis/ Genealogie) 455 Zuchtprogramm für die Rasse Belgian Draft Horse 455a Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Belgian Draft Horse in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

In diesem Zuchtprogramm sind die folgenden Grundsätze der Ursprungszuchtbuch führenden Züchtervereinigung für die Rasse Aegidienberger aufgeführt:

In diesem Zuchtprogramm sind die folgenden Grundsätze der Ursprungszuchtbuch führenden Züchtervereinigung für die Rasse Aegidienberger aufgeführt: 951 Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers a. Ursprung Die Zucht von Aegidienberger in Deutschland wird von den anerkannten Züchtervereinigzungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben.

Mehr

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Zuchtprogramm für die Rasse des Schleswiger Kaltblutes Vorbemerkung Das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hammburg e.v., Steenbeker

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys Vorbemerkung Die Zucht des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts

Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Vorbemerkungen Die Zucht des Schwarzwälder Kaltblutes wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Zuchtprogramm für die Rasse Hannoversches Kaltblut Vorbemerkung Das Stammbuch für Kaltblutpferde Niedersachsen e.v., mit Sitz

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Criolllos

Zuchtprogramm für die Rasse des Criolllos Zuchtprogramm für die Rasse des Criolllos Vorbemerkung Die Zucht von Criollos in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.v. (Rechtsnachfolge

Mehr

alle Farben, häufig Gold- oder Silberschattierung, zum Teil stark ausgeprägte Abzeichen, auch Schecken

alle Farben, häufig Gold- oder Silberschattierung, zum Teil stark ausgeprägte Abzeichen, auch Schecken 979 Achal Tekkiner Partbred a. Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Achal Tekkiner Partbred in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

Satzungsänderung lt. Beschluss der Delegiertenversammlung vom

Satzungsänderung lt. Beschluss der Delegiertenversammlung vom Satzungsänderung lt. Beschluss der Delegiertenversammlung vom 18.06.2014 3 TÄTIGKEITSGEBIET 1.2 Das erweiterte Zuchtgebiet erstreckt sich auf den übrigen Bereich der Bundesrepublik Deutschland sowie die

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.v. (Rechtsnachfolge

Mehr

976 Zuchtprogramm für die Rasse Warlander. 976 a. Ursprung. 976 b. Zuchtziel. 976 c. Zuchtmethode

976 Zuchtprogramm für die Rasse Warlander. 976 a. Ursprung. 976 b. Zuchtziel. 976 c. Zuchtmethode 976 Zuchtprogramm für die Rasse Warlander 976 a. Ursprung Die Zucht des Warlanders in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording

Mehr

Für die Zucht des Leutstettener Pferdes in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: edles, trockenes, belastbares und ausdauerndes Reitpferd

Für die Zucht des Leutstettener Pferdes in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: edles, trockenes, belastbares und ausdauerndes Reitpferd 920 Zuchtprogramm für die Rasse Leutstettener Pferd Vorbemerkung Die Zucht des Leutstettener Pferdes in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

Das Zuchtziel. Haflinger Pferdezuchtverband Tirol. Rasse. Herkunft

Das Zuchtziel. Haflinger Pferdezuchtverband Tirol. Rasse. Herkunft Das Zuchtziel Haflinger Pferdezuchtverband Tirol Rasse Das Haflinger Pferd Herkunft Aus bodenständigen Kleinpferden und dem Halbblutorientalen 133 El`Bedavi XXII (1868) mit dem Hengst 249 Folie als Begründer

Mehr

REGLEMENT DES HERDEBUCHES FÜR BERBERPFERDE IN DER SCHWEIZ

REGLEMENT DES HERDEBUCHES FÜR BERBERPFERDE IN DER SCHWEIZ SVBP Schweizerischer Verband des Berberpferdes ASCB Association Suisse du Cheval Barbe Mitglied der O.M.C.B. Organisation Mondiale du Cheval Barbe REGLEMENT DES HERDEBUCHES FÜR BERBERPFERDE IN DER SCHWEIZ

Mehr

Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen

Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen 24 Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys Vorbemerkung Die Zucht des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys wird vom VPZ/M-V in einer

Mehr

Besondere Bestimmungen für den Andalusier

Besondere Bestimmungen für den Andalusier Besondere Bestimmungen für den Andalusier (Anhang zu Teil II und III) I. Zuchtprogramm für die Rasse des Andalusiers Vorbemerkung Die Zucht von Andalusiern wird im Rahmen eines Filialzuchtbuches betrieben,

Mehr

Verein der Freunde und Züchter des Berberpferdes e.v. Ausschreibung

Verein der Freunde und Züchter des Berberpferdes e.v. Ausschreibung 1 1.Veranstalter Verein der Freunde und Züchter des Berberpferdes e.v. Ausschreibung VFZB e.v. Leistungsprüfung-Reiten am 27. August 2016 für Hengste, Stuten und Wallache Der VFZB e.v. führt am Samstag,

Mehr

Verein der Freunde und Züchter des Berberpferdes e.v. Ausschreibung

Verein der Freunde und Züchter des Berberpferdes e.v. Ausschreibung 1 Verein der Freunde und Züchter des Berberpferdes e.v. Ausschreibung VFZB e.v. Leistungsprüfung-Reiten am 16. August 2014 für Hengste, Stuten und Wallache 1.Veranstalter Der VFZB e.v. führt am 16. August

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Classic Ponys

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Classic Ponys Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Classic Ponys Vorbemerkung Die Zucht des Deutschen Classic Ponys wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in

Mehr

41. Zuchtprogramm für die Rasse Süddeutsches Kaltblut

41. Zuchtprogramm für die Rasse Süddeutsches Kaltblut IV. BESONDERE BESTIMMUNGEN B. Zuchtprogramme weiterer Rassen 41. Zuchtprogramm für die Rasse Süddeutsches Kaltblut Vorbemerkungen Die Zucht der Rasse Süddeutsches Kaltblut wird vom Verband in einer eigenständigen

Mehr

Begriffsbestimmungen. VFZB Satzung und Zuchtprogramme

Begriffsbestimmungen. VFZB Satzung und Zuchtprogramme Begriffsbestimmungen VFZB Satzung und Zuchtprogramme Zuchttier, ein reinrassiges Zuchttier. reinrassiges Zuchttier, ein Tier, das in der Hauptabteilung eines Zuchtbuchs eingetragen ist oder aber vermerkt

Mehr

alle Grundfarben, Falben, Creme-Gen-Varianten keine Schecken Abzeichen am Kopf und an den Füßen erlaubt (weiße Beine nicht erlaubt)

alle Grundfarben, Falben, Creme-Gen-Varianten keine Schecken Abzeichen am Kopf und an den Füßen erlaubt (weiße Beine nicht erlaubt) 976 Zuchtprogramm für die Rasse Warlander a. Ursprung Die Zucht des Warlanders in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Grundsätze für die Zucht der Rasse Missouri Fox Trotter gemäß Entscheidung KOM 92/353/EWG

Grundsätze für die Zucht der Rasse Missouri Fox Trotter gemäß Entscheidung KOM 92/353/EWG European Missouri Fox Trotting Horse Association e.v. (EMFTHA) Grundsätze für die Zucht der Rasse Missouri Fox Trotter gemäß Entscheidung KOM 92/353/EWG Rechtlich Grundlagen EUROPEAN MISSOURI FOX TROTTING

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees):

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees):

Mehr

Besondere Bestimmungen für den Hackney

Besondere Bestimmungen für den Hackney Besondere Bestimmungen für den Hackney (Anhang zu Teil II und III) I. Zuchtprogramm für die Rasse des Hackneys Vorbemerkung Die Zucht von Hackneys wird im Rahmen eines Filialzuchtbuches betrieben, in dem

Mehr

950 Zuchtprogramm für die Rasse Kleines Deutsches Pony

950 Zuchtprogramm für die Rasse Kleines Deutsches Pony 950 Zuchtprogramm für die Rasse Kleines Deutsches Pony 950a Ursprung Die Zucht des Kleinen deutschen Ponys in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Für die Zucht des Paso Pferdes in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel:

Für die Zucht des Paso Pferdes in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: 710 Zuchtprogramm für die Rasse des Paso Pferdes Vorbemerkung Die Zucht von Paso Pferden in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys Vorbemerkung Die Zucht des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen

Mehr

Anmeldung zur Körung der DQHA - w!.com Bitte in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine ausfüllen

Anmeldung zur Körung der DQHA - w!.com Bitte in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine ausfüllen Anmeldung zur Körung der DQHA - w!.com Bitte ausfüllen bzw. folgende Unterlagen der Nennung beifügen: 1. Eine Kopie des Certificate of Registration der AQHA (Vorder- und Rückseite). Der Anmelder muss in

Mehr

47. Zuchtprogramm für die Rasse Deutsches Partbred Shetland Pony

47. Zuchtprogramm für die Rasse Deutsches Partbred Shetland Pony IV. BESONDERE BESTIMMUNGEN B. Zuchtprogramme weiterer Rassen 47. Zuchtprogramm für die Rasse Deutsches Partbred Shetland Pony Vorbemerkungen Die Zucht des Deutschen Partbred Shetland Pony wird vom Verband

Mehr

Zuchtprogramm für Kaltblutrassen

Zuchtprogramm für Kaltblutrassen Zuchtprogramm für Kaltblutrassen 20 Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Vorbemerkungen Der VPZ/M-V hält im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die vom Pferdezuchtverband

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts

Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Vorbemerkungen Die Zucht des Schwarzwälder Kaltblutes wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

Grundsätze des Pferdestammbuchs Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Deutschen Polopferdes

Grundsätze des Pferdestammbuchs Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Deutschen Polopferdes Grundsätze des Pferdestammbuchs Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Deutschen Polopferdes a) Grundsätze für die Abstammungsaufzeichnung (The system for recordung

Mehr

413 Zuchtprogramm für die Rasse Schwarzwälder Kaltblut

413 Zuchtprogramm für die Rasse Schwarzwälder Kaltblut 413 Zuchtprogramm für die Rasse Schwarzwälder Kaltblut 413a Ursprung Die Zucht des Schwarzwälder Kaltblutes wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

B.VII Zuchtprogramme für Gangpferderassen

B.VII Zuchtprogramme für Gangpferderassen B.VII Zuchtprogramme für Gangpferderassen B.VII.10 Zuchtprogramm für die Rasse des Paso Pferdes Vorbemerkung Die Zucht von Paso Pferden in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

Mehr

Deutschland mit ursprünglicher Basis in Lateinamerika (Argentinien, Costa Rica, Ecuador, Kuba, Panama,. Kolumbien, Puerto Rico, Venezuela u.

Deutschland mit ursprünglicher Basis in Lateinamerika (Argentinien, Costa Rica, Ecuador, Kuba, Panama,. Kolumbien, Puerto Rico, Venezuela u. 710 Zuchtprogramm für die Rasse Paso Pferd 710a Ursprung Die Zucht von Paso Pferden in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Grundsätze der Rasse American Paint Horse des Paint Horse Club Germany e.v.

Grundsätze der Rasse American Paint Horse des Paint Horse Club Germany e.v. Grundsätze der Rasse American Paint Horse des Paint Horse Club Germany e.v. gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse American Paint Horse Grundsätze PHCG e.v. Stand 10.12.2015 Seite 1 von 7 1. Mindestangaben

Mehr

Grundsätze des Rheinischen Pferdestammbuch e.v. für das Rheinisch- Deutsche Kaltblut gemäß Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1992 (92/353/EWG)

Grundsätze des Rheinischen Pferdestammbuch e.v. für das Rheinisch- Deutsche Kaltblut gemäß Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1992 (92/353/EWG) Grundsätze des Rheinischen Pferdestammbuch e.v. für das Rheinisch- Deutsche Kaltblut gemäß Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1992 (92/353/EWG) Die Zucht des Rheinisch-Deutschen Kaltblutes wird in

Mehr

412 Zuchtprogramm für die Rasse des Schleswiger Kaltblutpferdes

412 Zuchtprogramm für die Rasse des Schleswiger Kaltblutpferdes 412 Zuchtprogramm für die Rasse des Schleswiger Kaltblutpferdes Vorbemerkung Das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Rheinisch-Deutschen Kaltblutes

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Rheinisch-Deutschen Kaltblutes Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Rheinisch-Deutschen Kaltblutes Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg

Mehr

506 Zuchtprogramm für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony

506 Zuchtprogramm für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony 506 Zuchtprogramm für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony 506a Ursprung Die Zucht des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen

Mehr

Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter

Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter Richtlinie für die Feldprüfung von Shetlandhengsten der Zuchtrichtung Fahren (Stand: Juli 2013) gemäß 28 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees): Name,

Mehr

Zuchtprogramme für die Rassen des Schweren Warmblutes

Zuchtprogramme für die Rassen des Schweren Warmblutes Zuchtprogramme für die Rassen des Schweren Warmblutes 18 Zuchtprogramm für die Rasse des Sächsisch-Thüringischen Schweren Warmblutes Vorbemerkung Der VPZ/M-V hält im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen

Mehr

413 Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts

413 Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts 413 Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Vorbemerkungen Die Zucht des Schwarzwälder Kaltblutes wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen Zuchtprogramm für die Rasse des American Miniature Horse des Rheinischen Pferdestammbuch e.v.

Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen Zuchtprogramm für die Rasse des American Miniature Horse des Rheinischen Pferdestammbuch e.v. Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen des Rheinischen Pferdestammbuch e.v. 1. Angaben zum Ursprungszuchtbuch... 3 2. Geographisches Gebiet... 3 3. Umfang der Zuchtpopulation im Verband... 3 4.

Mehr

Zuchtprogramm Knabstrupper. Vorbemerkung. 1 Zuchtziel (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Zuchtprogramm Knabstrupper. Vorbemerkung. 1 Zuchtziel (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Zuchtprogramm Knabstrupper Vorbemerkung Die Zucht des Knabtruppers wird im ZfdP als Filialzuchtbuch betrieben. Die Vorgaben und Grundsätze der KNN (Danish Breeding Associations for the Knabstrupper Horses

Mehr

923 Zuchtprogramm für die Rasse des Tinkers

923 Zuchtprogramm für die Rasse des Tinkers 923 Zuchtprogramm für die Rasse des Tinkers Vorbemerkung Die deutschen Züchtervereinigungen führen im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts gemeinsam das Zuchtbuch über den Ursprung

Mehr

Grundsätze des Zuchtverbandes für das Ostfriesische und Alt-Oldenburger Pferd gemäß Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1992 (92/353/EWG)

Grundsätze des Zuchtverbandes für das Ostfriesische und Alt-Oldenburger Pferd gemäß Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1992 (92/353/EWG) Grundsätze des Zuchtverbandes für das Ostfriesische und Alt-Oldenburger Pferd gemäß Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1992 (92/353/EWG) Mit den Vorgaben des Zuchtprogramms für das Ursprungszuchtgebiet

Mehr

710 Zuchtprogramm für die Rasse Paso Pferd

710 Zuchtprogramm für die Rasse Paso Pferd 710 Zuchtprogramm für die Rasse Paso Pferd 710a Ursprung Die Zucht von Paso Pferden in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Europäisches Westernpferd

Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Europäisches Westernpferd Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Europäisches Westernpferd / Stocktyp 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees): Name, UELN-Nr, Identifizierung

Mehr

Grundsätze des Ursprungszuchtbuches gemäß Entscheidung 92/353/EWG der Deutschen Quarter Horse Association (DQHA) für die Rasse American Quarter Horse

Grundsätze des Ursprungszuchtbuches gemäß Entscheidung 92/353/EWG der Deutschen Quarter Horse Association (DQHA) für die Rasse American Quarter Horse Grundsätze des Ursprungszuchtbuches gemäß Entscheidung 92/5/EWG der Deutschen Quarter Horse Association (DQHA) für die Rasse American Quarter Horse vom 17.05.201 in der am xx.xx.2015 genehmigten Änderungsfassung

Mehr

2. Definition der Merkmale der Rasse oder der vom Zuchtbuch erfassten Zuchtpopulation

2. Definition der Merkmale der Rasse oder der vom Zuchtbuch erfassten Zuchtpopulation Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Oldenburger Springpferd Das Ursprungszuchtbuch wird geführt vom Springpferdezuchtverband Oldenburg-International e.v. 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben

Mehr

2. Definition der Merkmale der Rasse oder der vom Zuchtbuch erfassten Zuchtpopulation

2. Definition der Merkmale der Rasse oder der vom Zuchtbuch erfassten Zuchtpopulation Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Oldenburger Das Ursprungszuchtbuch wird geführt vom Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes e.v. 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch:

Mehr

Grundsätze des Ursprungszuchtbuches gemäß Entscheidung 92/353/EWG der Deutschen Quarter Horse Association (DQHA) für die Rasse American Quarter Horse

Grundsätze des Ursprungszuchtbuches gemäß Entscheidung 92/353/EWG der Deutschen Quarter Horse Association (DQHA) für die Rasse American Quarter Horse Grundsätze des Ursprungszuchtbuches gemäß Entscheidung 92/5/EWG der Deutschen Quarter Horse Association (DQHA) für die Rasse American Quarter Horse vom 17.05.201 in der am xx.xx.2015 genehmigten Änderungsfassung

Mehr

Besondere Bestimmungen für das Deutsche Partbred-Shetland-Pony (Anhang zu Teil II und III)

Besondere Bestimmungen für das Deutsche Partbred-Shetland-Pony (Anhang zu Teil II und III) Besondere Bestimmungen für das Deutsche Partbred-Shetland-Pony (Anhang zu Teil II und III) I. Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Partbred-Shetland-Ponys Vorbemerkungen Die Deutsche Partbred-Shetland-Ponyzucht

Mehr

a) Grundsätze für die Abstammungsaufzeichnung (The system for recordung pedigrees):

a) Grundsätze für die Abstammungsaufzeichnung (The system for recordung pedigrees): Grundsätze der Deutschen Reiterlichen Vereinigung angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Edelbluthaflingers a) Grundsätze für die Abstammungsaufzeichnung

Mehr

4. Eigenschaften und Hauptmerkmale Rasse: Trakehner (Ostpreussisches Warmblutpferd Trakehner Abstammung)

4. Eigenschaften und Hauptmerkmale Rasse: Trakehner (Ostpreussisches Warmblutpferd Trakehner Abstammung) Grundsätze des Verbandes der Züchter und Freunde des Ostpreußischen Warmblutpferdes Trakehner Abstammung e.v. Trakehner Verband gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 Anhang I, Teil 2 und 3 für die Rasse

Mehr

Zuchtprogramme für die Rassen des Schweren Warmblutes

Zuchtprogramme für die Rassen des Schweren Warmblutes Zuchtprogramme für die Rassen des Schweren Warmblutes 18 Zuchtprogramm für die Rasse des Sächsisch-Thüringischen Schweren Warmblutes Vorbemerkung Die Zucht des Sächsisch-Thüringischen Schweren Warmblutes

Mehr

Westfälisches Reitpferd

Westfälisches Reitpferd Anlage 1 Westfälisches Reitpferd I. Vorbemerkungen Das westfälische Reitpferd wird vornehmlich in dem Zuchtgebiet Westfalen gezüchtet. II. Zuchtziele Die grundlegenden Zuchtziele sind wie folgt definiert:

Mehr

Grundsätze für die Zucht der Rasse Altwürttemberger gemäß der VO(EU) 2016/1012 Anhang 1, Teil 2 und 3

Grundsätze für die Zucht der Rasse Altwürttemberger gemäß der VO(EU) 2016/1012 Anhang 1, Teil 2 und 3 Grundsätze für die Zucht der Rasse Altwürttemberger gemäß der VO(EU) 2016/1012 Anhang 1, Teil 2 und 3 Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e. V., Am Dolderbach 11, 72532 Gomadingen- Marbach, ist die

Mehr

803 Zuchtprogramm für die Rasse American Quarter Horse

803 Zuchtprogramm für die Rasse American Quarter Horse 803 Zuchtprogramm für die Rasse American Quarter Horse 803a Ursprung Die Zucht von American Quarter Horses in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

980 Spanisches Sportpferd (Caballo de Deporte Espanol)

980 Spanisches Sportpferd (Caballo de Deporte Espanol) 980 Spanisches Sportpferd (Caballo de Deporte Espanol) a. Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Spanisches Sportpferd in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

B.IX Zuchtprogramme für weitere Rassen

B.IX Zuchtprogramme für weitere Rassen B.IX Zuchtprogramme für weitere Rassen B.IX.20 Zuchtprogramm für die Rasse des Leutstettener Pferdes Vorbemerkung Die Zucht des Leutstettener Pferdes in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen

Mehr

920 Zuchtprogramm für die Rasse des Leutstettener Pferdes

920 Zuchtprogramm für die Rasse des Leutstettener Pferdes 920 Zuchtprogramm für die Rasse des Leutstettener Pferdes Vorbemerkung Die Zucht des Leutstettener Pferdes in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

Häufige Fragen zur Beantragung von Papieren und Zuchtbucheintragungen

Häufige Fragen zur Beantragung von Papieren und Zuchtbucheintragungen Häufige Fragen zur Beantragung von Papieren und Zuchtbucheintragungen 1. Warum muss man für die Bearbeitung/Ausstellung von Equidenpässen EMFTHA Mitglied sein? / Warum muss man für den Zuchtbucheintrag

Mehr

Richtlinien für die Bewertung von Quarab Horses

Richtlinien für die Bewertung von Quarab Horses Richtlinien für die Bewertung von Quarab Horses und für die Rassen Arabisches Vollblut, American Quarter Horse und Paint Horse Hoftermine-Tour 2015 Veranstalter: German Quarab Horse Association e.v. Eichenhain

Mehr

Westfälisches Reitpferd

Westfälisches Reitpferd Anlage 1 Westfälisches Reitpferd I. Vorbemerkungen Das westfälische Reitpferd wird vornehmlich in dem Zuchtgebiet Westfalen gezüchtet. II. Zuchtziele Die grundlegenden Zuchtziele sind wie folgt definiert:

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Kleines Deutsches Reitpferd

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Kleines Deutsches Reitpferd Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Kleines Deutsches Reitpferd 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Edelbluthaflinger

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Edelbluthaflinger Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Edelbluthaflinger Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.v.

Mehr