Kaskoversicherung. Tarif Kfz. Broker. Kfz-Partner. Allianz Elementar Versicherungs-AG. Gültig ab 1. September 2013
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- Karlheinz Lenz
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1 Tarif Kfz Allianz Elementar Versicherungs-AG Kfz-Partner Kaskoversicherung Broker Gültig ab 1. September 2013 Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1130 Wien, Hietzinger Kai , Telefon: , Telefax: , eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU , DVR: , Internet: Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 ( (08.13)_wes
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3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 I. Allgemeiner Teil Vertragsgrundlagen Versicherungssteuer Zahlungsweise Kurztarif Mindestprämie Grundsätze der Tarifanwendung Umsatzsteuer Garagenrisiko (Besondere Bedingung Nr. 4827) Wechselkennzeichen (Besondere Bedingung Nr. 4828) Bergekosten bei Totalschaden (Besondere Bedingung Nr. 0467)... 5 II. Besonderer Teil - Bestimmungen für die einzelnen Fahrzeugarten Krafträder Pkw, Kombi, Lkw bis 1 t Nutzlast Omnibusse und Omnibusanhänger Kraftwagen zur Güterbeförderung Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge Fahrzeuge mit besonderer Verwendungsbestimmung Schulfahrzeuge Probefahrtkennzeichen Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter Anhänger ANHANG Schneepflüge, Fräsen, Miststreuer, Seilwinden, Frontlader, Raupenschlepper, etc.: Schi-Doo KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker 1
4 2 KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker
5 I. Allgemeiner Teil 1. Vertragsgrundlagen Dieser Tarif findet auf die Fahrzeug-Kaskoversicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern Anwendung, denen die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB), entweder in Verbindung mit den Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Vollkaskoversicherung (Kollisionskaskoversicherung KKB) oder Fahrzeug-Teilkaskoversicherung (Elementarkaskoversicherung EKB) zugrunde liegen. Er gilt für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die den dauernden Standort in Österreich haben. 2. Versicherungssteuer Bei sämtlichen Prämien ist die Versicherungssteuer von derzeit 11 % eingerechnet (Bruttotarif). 3. Zahlungsweise Die Prämien des Tarifs sind n, die im Voraus zu entrichten sind. Eine halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Ratenzahlung kann vereinbart werden: Zahlweise monatlich (nur mit Abbucher möglich) vierteljährlich halbjährlich möglich ab von EUR Prämienzuschlag 6 % 5 % 3 % 4. Kurztarif Für kurzfristige Versicherungen sind bei einer Versicherungsdauer bis zu 3 Tagen...5 % der bis zu 17 Tagen...12 ½ % der bis zu 1 Monat...20 % der für jeden weiteren Monat weitere...10 % der zu berechnen. Diese Staffel gilt auch für vorübergehende Erweiterungen des Versicherungsschutzes. Für die anschließende einmalige Verlängerung einer kurzfristigen Versicherung ist als Prämie der Differenzbetrag zwischen der ursprünglichen Prämie und der sich nach dem Kurztarif für die Gesamtlaufzeit ergebenden Prämie zu berechnen. Im Fall einer weiteren Verlängerung ist die Prämie wie bei einem Neuabschluss zu berechnen. 5. Mindestprämie Die Mindestprämie für jede einzelne Polizze beträgt in der Vollkasko EUR 45, in der Teilkasko EUR 25. Dies gilt auch für kurzfristige Verträge. KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker 3
6 6. Grundsätze der Tarifanwendung Maßgebend für die Feststellung der Fahrzeugart sind die Eintragungen im Fahrzeuggenehmigungsdokument sowie die im Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) angegebenen Verwendungsbestimmungen. Die Tatsache, dass ein Fahrzeug innerhalb eines Jahres zeitweise nicht benützt wird (z.b. mit Rücksicht auf Witterungsverhältnisse, Reparaturen), ist bei der Prämienfestsetzung berücksichtigt. Nachlässe können daher nicht eingeräumt werden. Der Listenpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Fahrzeugliste. Für Fahrzeuge älterer Baujahre sind auf Grund der erhöhten Reparaturaufwendungen im Schadenfall keine Baujahrnachlässe vorgesehen. Sonderausstattung und Zubehör: Siehe Regelungen bei den jeweiligen Fahrzeugarten. 7. Umsatzsteuer Es gelten folgende Bestimmungen für alle Fahrzeuge: Netto-Listenpreis: Wird für die Prämienberechnung der Netto-Listenpreis (ohne USt) herangezogen, wird im Versicherungsfall die Umsatzsteuer nicht ersetzt. Soll sich die Versicherung auch auf den Ersatz der Umsatzsteuer beziehen. Umsatzsteuer-Ersatz... Prämienzuschlag 20 % Brutto-Listenpreis: Wird für die Prämienberechnung der Brutto-Listenpreis (inkl. USt) herangezogen, wird im Versicherungsfall die Umsatzsteuer ersetzt. Wenn ein Versicherungsnehmer den Ersatz der Umsatzsteuer nicht beansprucht: (Besondere Bedingung Nr. 4829)... Prämiennachlass 17 % 8. Garagenrisiko (Besondere Bedingung Nr. 4827) Für den Fall, dass das Fahrzeug durch Abmeldung ( 43 KFG 1967) oder Hinterlegung von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln ( 52 KFG 1967) ununterbrochen länger als einen Monat stillgelegt ist, werden für den Zeitraum der nachgewiesenen Stillegung folgende Nachlässe eingeräumt: Vollkasko... Prämiennachlass 66 2/3 % Teilkasko... Prämiennachlass 33 1/3 % 9. Wechselkennzeichen (Besondere Bedingung Nr. 4828) Bei Zuweisung eines Wechselkennzeichens gemäß 48 (2) KFG 1967 gilt für die bei demselben Versicherer bestehenden Fahrzeug-Kaskoversicherungen folgendes: Die höchste Prämie ist voll zu berechnen. Bei der (den) niedrigere(n) Prämie(n) der Vollkasko... Prämiennachlass 50 % Bei der (den) niedrigere(n) Prämie(n) der Teilkasko... Prämiennachlass 33 1/3 % 4 KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker
7 10. Bergekosten bei Totalschaden (Besondere Bedingung Nr. 0467) Abweichend von Artikel 2 Punkt 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Vollkaskoversicherung (Kollisionskaskoversicherung KKB) bzw. Artikel 2 Punkt 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Teilkaskoversicherung (Elementarkaskoversicherung EKB) ersetzt der Versicherer bei Totalschaden bis zu einem Höchstbetrag von EUR auch die notwendigen Kosten für die Bergung und die Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte, die das Fahrzeug zur Verwertung übernimmt. Diese Bedingung ist anwendbar auf HG II: PKW, Kombi und Wohnmobile mit Verwendungsbestimmung keine besondere Verwendung HG V: LKW bis 1 t und LKW über 1 t mit Verwendungsbestimmung gewerbsmäßig oder Werksverkehr HG V: Wohnmobile über 3,5 t mit Verwendungsbestimmung keine besondere Verwendung HG XI: alle Anhänger Bergekosten bei Totalschaden... Prämienzuschlag 2,7 % KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker 5
8 II. Besonderer Teil - Bestimmungen für die einzelnen Fahrzeugarten 11. Krafträder Motorfahrräder Kleinmotorräder Sonstige Motorräder und Motorräder mit Beiwagen Motordreiräder Krafträder zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers Invalidenkraftfahrzeuge 11.1 Versicherungsarten Leistungsumfang Vollkasko Teilkasko Versicherungsschutz für das e Fahrzeug und die im versperrten Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten Teile gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch: Naturgewalten: Hagel, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch, Felssturz, Steinschlag, Lawinen, Schneedruck Brand, Explosion, Schmorschäden 1 mit eingeschränktem mit in jedem Versicherungsfall ohne Diebstahl, unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Raub 1 Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr 1 Parkschäden: Kollision mit einem unbekannten Kfz nicht Vandalismusschäden: mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen nicht Unfallschäden: Kollision durch Fremd- und Eigenverschulden nicht 1 Behördliche Meldepflicht 11.2 Tarifierung Die ergibt sich aus dem Listenpreis laut Fahrzeugliste zuzüglich dem Wert von Sonderausstattung, Zubehör und technischer Ausrüstung. Berechnungsfaktoren: Vollkasko... 22,14 % inkl. Vers.Steuer Vollkasko mit eingeschränktem... 26,57 % inkl. Vers.Steuer Teilkasko...3,50 % inkl. Vers.Steuer Krafträder zur gewerbsm. Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers:... Anfrage Geschäftsannahme Prämienzuschläge, wie für den teilweisen Entfall des es und für Selbstfahrer- Vermietfahrzeuge sowie Prämiennachlässe, wie für Garagenrisiko und Wechselkennzeichen beeinflussen die Höhe des prämienabhängigen Mindestselbstbehaltes nicht. Hingegen wirken Prämienänderungen wegen Versicherung oder Nichtversicherung von Umsatzsteuer auch auf die Höhe des es. Krafträder: Alters-Vorteil (Besondere Bedingung Nr. 0496) Bei Krafträdern (Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder und Motorroller) wird ein Nachlass von 20 % auf die Tarifprämie eingeräumt, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mindestens 25 Jahre alt ist (=Abschlussjahr minus Geburtsjahr mindestens 25). 6 KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker
9 12. Pkw, Kombi, Lkw bis 1 t Nutzlast Pkw, Kombi, Wohnmobile bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t Pkw und Kombi mit Antrieb durch elektrische Energie Pkw und Kombi zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers Pkw und Kombi zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern Lkw bis 1 t Nutzlast 12.1 Versicherungsarten Es besteht die Möglichkeit für die drei Risikogruppen (RG) einen zu wählen, ausgenommen für Verlust von Gegenständen des persönlichen Bedarfs und Kleingläser (beide immer ohne ) und ausgenommen Glasschäden (fixer ). In nachstehender Übersicht sind die Grundvarianten dargestellt. RG Leistungsumfang Vollkasko Teilkasko Versicherungsschutz für das e Fahrzeug und die im versperrten Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten Teile gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch: Naturgewalten: Hagel, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch, Felssturz, Steinschlag, Lawinen, Schneedruck Brand, Explosion, Schmorschäden Diebstahl, unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Raub 1 1 Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Tieren aller Art auf Straßen mit öffentlichem Verkehr 1 Schäden durch Tierbiss Dachlawinen, von Gebäuden herabfallende Eiszapfen und andere Eisgebilde Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen Bedarfes (ausgenommen Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere, Mobiltelefone, PDAs (Personal Digital Assistants), Laptops und Digitalkameras) durch Einbruchdiebstahl bis zur Höhe von EUR 750,- 1 Bruchschäden an Kleingläsern (Scheinwerfer, Blinkercellon, Innen- und Außenspiegel, Heckleuchten) ohne Rücksicht auf die Schadenursache Bruchschäden an Front-, Seiten- und Heckscheiben sowie Schäden an Panoramaglasdächern ohne Rücksicht auf die Schadenursache 2 Parkschäden: Kollision mit einem unbekannten Kfz Vandalismusschäden: mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen Unfallschäden: Kollision durch Fremd- und Eigenverschulden 3 eingeschränk ter in jedem Versicherung sfall EUR 900,- EUR 900,- EUR 900,- EUR 900,- EUR 900,- EUR 900,- mit Park- und Vandalismus schaden ohne Park- und Vandalismusschaden ohne mit EUR 350,- EUR 350,- EUR 350,- EUR 350,- EUR 350,- EUR 350,- EUR 300,- EUR 300,- EUR 300,- EUR 300,- EUR 300,- EUR 350,- EUR 900,- EUR 350,- EUR 350,- EUR 900,- EUR 350,- EUR 350,- EUR 900,- nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht 1 Behördliche Meldepflicht 2 Dieser entfällt, wenn die Reparatur ohne Austausch der Scheibe durchgeführt wird. 3 Behördliche Meldepflicht nur in der Teilkasko KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker 7
10 Allianz Full Service-Kasko (Voll- und Teilkasko) (Besondere Bedingung Nr. 8287) Versicherungsleistung bei Teilschaden Über die zentrale Rufnummer der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft ( österreichweit zum Ortstarif) können sie bei Schadenfällen in Österreich rasch Hilfe anfordern. Montag bis Freitag, in der Zeit von 07 bis 18 Uhr bietet ihnen die Allianz Elementar ein umfassendes Serviceangebot und rasche professionelle Unterstützung im Schadenfall an. Die generelle Notwendigkeit einer schriftlichen Schadenmeldung entfällt, die telefonische Information über den Schadenfall genügt und wir organisieren für Sie die folgenden kostenlosen Allianz Full Service Leistungen - die gesamte Organisation der Reparatur von der Auswahl der zertifizierten Top-Werkstatt (Allianz Partnerwerkstatt) bis zur Reinigung des Fahrzeuges - bei Bedarf die Abholung des Fahrzeuges vom Wohnort des Versicherungsnehmers und Rückstellung nach erfolgter Reparatur - bei Bedarf einen kostenlosen Leihwagen der Kategorie Pkw nach Verfügbarkeit (ausgenommen sind Kraftstoffkosten, Reinigungskosten bei übermäßiger Verschmutzung und der gemäß den Verleihbedingungen der Top-Werkstatt vorgesehene im Schadenfall, bzw. die Versicherungsprämie für den Entfall des es) - die gesamte Schadenabwicklung sowie - die direkte Verrechnung mit der Werkstätte Die Full Service Leistungen können nur bei Reparatur des Fahrzeuges in einer Allianz- Partnerwerkstatt beansprucht werden Tarifierung Privat- und Gewerbetarif Der Privattarif findet Anwendung auf natürliche Personen mit Fahrzeugen ohne besondere Verwendungsbestimmung. Der Gewerbetarif findet auf die sonstigen Risken Anwendung (juristische Personen, jegliche Art der gewerblichen Verwendung) Tarif-Kriterien Für die Tarifierung von Pkw, Kombi und Lkw bis 1 t Nutzlast werden Personen- und Fahrzeugdaten herangezogen: Person Natürliche Person: Juristische Person: Alter (nur bei natürlichen Personen) jede physische Person Firmen jeder Art, Vereine etc. Ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr des Versicherungsnehmers. Listenpreis Listenpreis im jeweiligen Baujahr (Jahr der Erstzulassung) laut Fahrzeugliste des Tarifs zuzüglich der prämienpflichtigen Werte von Sonderausstattung und Zubehör (siehe Punkt 12.3 Sonderausstattung, Zubehör und technische Ausrüstung) Fahrzeugart Pkw oder Kombi Lkw bis 1 t Nutzlast Verwendungsbestimmung Motorleistung in kw (nur bei Pkw und Kombi) Maßgeblich ist die Eintragung im Typenschein (Bescheid über die Einzelgenehmigung); Bruchteile von kw sind auf volle kw aufzurunden. 8 KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker
11 Fahrzeugalter ist die Anzahl der ganzen Jahre zwischen Erstzulassung des Fahrzeuges und Versicherungsbeginn (bzw. bei Nichtvorhandensein des Datums der Erstzulassung die Differenz zwischen Baujahr und Jahr des Versicherungsbeginns). Region auf Basis des behördlichen Kfz-Kennzeichens (Bezirk, in dem die Zulassung des Fahrzeuges erfolgt ist). Fahrzeugmarke Sitzplätze Kraftstoffart Prämiennachlässe im Privattarif Bonus-/Maluseinstufung Bei der Tarifierung von Pkw, Kombi und Lkw bis 1 Tonne wird die aktuelle Bonus/Malus- Einstufung des Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages des zu versichernden Fahrzeuges berücksichtigt, sofern auch die Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Elementar besteht oder gleichzeitig beantragt wird. Während der Laufzeit der beantragten Kaskoversicherung erfolgt keine Änderung in der Höhe der Einstufung. Diese Tarifeinstufung gilt nicht bei kurzfristigen Verträgen. Fahrer-Vorteil Vollkasko (Besondere Bedingung Nr. 8207) Auf Grund der Angabe des Versicherungsnehmers, dass das Fahrzeug ausschließlich von dem oder den in der Versicherungsurkunde genannten Fahrer(n) (maximal 2 Personen, Alter derselben zwischen 25 und 70 Jahren) gelenkt wird, wurde in der Kfz-Kaskoversicherung ein Nachlass von 10 % auf die Tarifprämie eingeräumt. Für Versicherungsfälle, die von einem anderen als den genannten Fahrern verursacht wurden, wird der in der Versicherungsurkunde angeführte zusätzliche angerechnet. Der wird zusätzlich zu etwaigen anderen en aus diesem Vertrag vorgeschrieben. Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung durch den Versicherer unverzüglich den Fahrer (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) zum Zeitpunkt des Unfalles zu nennen, widrigenfalls der in der Versicherungsurkunde angeführte zusätzliche bei der Abrechnung des Schadens berücksichtigt wird Sonderausstattung, Zubehör und technische Ausrüstung Die Versicherung von Sonderausstattung, Zubehör und technischer Ausrüstung ist eine "Versicherung auf erstes Risiko". Sie kann durch Angabe ihres Gesamtlistenpreises beantragt werden. Eine Deklaration der einzelnen Ausstattungsgegenstände ist nicht erforderlich. Beantragte Sonderausstattung, Zubehör und technische Ausrüstung ist bis EUR prämienfrei mit. Nach Antragstellung angeschaffte Sonderausstattung, Zubehör und technische Ausrüstung ist bis zu einem Betrag von EUR 400 prämienzuschlagsfrei mit. KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker 9
12 12.4 Versicherungsleistung bei Totalschaden von Leasingfahrzeugen Besondere Bedingung Nr Bei Vereinbarung der Besonderen Bedingung 0483 leistet der Versicherer für die ersten 5 Jahre nach erstmaliger Zulassung des Fahrzeuges im Falle des Totalschadens (inkl. Totaldiebstahl) gemäß der nachstehenden Staffel. Zeitraum ab der erstmaligen Zulassung Versicherungsleistung in % des Listenpreises exklusive Umsatzsteuer Bis 6 Monate 95% 7. bis 12. Monat 90% 13. bis 24. Monat 80% 25. bis 36. Monat 70% 37. bis 48. Monat 55% 49. bis 60. Monat 45% Im Privattarif... kein Prämienzuschlag Im Gewerbetarif... Prämienzuschlag 10 % 12.5 Neuwertentschädigung Besondere Bedingung Nr Bei einem Totalschaden (inklusive Totaldiebstahl) innerhalb von 18 Monaten ab der erstmaligen Zulassung ersetzt der Versicherer 100% des Kaufpreises, den der Versicherungsnehmer für das Fahrzeug bezahlt hat (Abänderung des Artikel 2 Punkt 1.2 der KKB bzw. EKB). Der Nachweis des Kaufpreises erfolgt durch die Ankaufsrechnung. Gilt für PKW/Kombi und LKW bis 1 t ohne besondere Verwendung (Privat). kein Prämienzuschlag Grobe Fahrlässigkeit Besondere Bedingung Nr Der Versicherer erbringt Entschädigungsleistung auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen außer der Lenker hat das Ereignis herbeigeführt in einem durch Suchtgift oder Alkohol beeinträchtigtem Zustand im Sinne der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung es liegt ein Diebstahl vor. Gilt für PKW/Kombi und LKW bis 1 t ohne besondere Verwendung (Privat). kein Prämienzuschlag Oldtimer (Pkw/Kombi) Risikoannahme: Wie bei Oldtimer Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung Listenpreis: Der Wert ist vom Sachverständigen festzustellen (gilt als Höchstentschädigungsleistung). Faktoren gemäß Fahrzeugbeschreibung...Prämiennachlass 40 % 10 KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker
13 12.8 Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug (Klasse L6e) und Vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinien 2002/24/EG (Klasse L7e) Versicherungsarten Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug (Klasse L6e): Eigengewicht max. 350 kg; Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm 3 (bei Antriebsart Benzin) bzw. mehr als 50 cm 3 und max. 4 kw (bei anderer Antriebsart, z.b. Diesel) Vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinien 2002/24/EG (Klasse L7e) (z.b. optisches Aussehen wie ein 1-/ 2-sitziges Motorrad mit 4 Rädern) Eigengewicht nicht mehr als 400 kg oder bei Güterbeförderung 550 kg, max. 15 kw Leistungsumfang gemäß Punkt 12.1 (Pkw, Kombi, Lkw bis 1 t Nutzlast) Tarifierung Gemäß Punkt 12.2 (Pkw/Kombi) Die ergibt sich aus dem Listenpreis des Fahrzeuges zuzüglich dem EUR 2.000,- übersteigenden Wert von Sonderausstattung, Zubehör und technischer Ausrüstung. KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker 11
14 13. Omnibusse und Omnibusanhänger 13.1 Versicherungsarten Leistungsumfang Vollkasko Teilkasko Versicherungsschutz für das e Fahrzeug und die im versperrten Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten Teile gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch: mit eingeschränktem mit in jedem Versicherungsfall ohne Naturgewalten: Hagel, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch, Felssturz, Steinschlag, Lawinen, Schneedruck ohne ohne Brand, Explosion, Schmorschäden 1 ohne ohne Diebstahl, unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Raub 1 ohne ohne Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr 1 ohne ohne Parkschäden: Kollision mit einem unbekannten Kfz nicht Vandalismusschäden: mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen nicht Unfallschäden: Kollision durch Fremd- und Eigenverschulden nicht 1 Behördliche Meldepflicht 13.2 Tarifierung Die ergibt sich aus dem Listenpreis des Fahrzeuges zuzüglich dem Wert von Sonderausstattung, Zubehör und technischer Ausrüstung. Berechnungsfaktoren: Vollkasko...6,22 % inkl. Vers.Steuer Vollkasko mit eingeschränktem...6,84 % inkl. Vers.Steuer Teilkasko...1,40 % inkl. Vers.Steuer 13.3 Sonderausstattung Vom Listenpreis der gesamten Ausstattungsgegenstände ist mit dem Prämiensatz 6,22 % (6,84 %) inkl. Vers.Steuer zur Vollkasko bzw. 1,40 % inkl. Vers.Steuer zur Teilkasko die zusätzliche Prämie zu ermitteln und der Jahrestarifprämie für das betreffende Fahrzeug hinzuzurechnen svarianten Es gelten die Bestimmungen gemäß Punkt KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker
15 14. Kraftwagen zur Güterbeförderung Lkw über 1 t Nutzlast, Sattelzugfahrzeuge, Transportkarren, Wohnmobile mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t Transportkarren, Kraftwagen zur Güterbeförderung mit Antrieb durch elektrische Energie Lkw zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers Zugmaschinen Motorkarren Kühlfahrzeuge: Lkw mit Kühlaufbauten, Sattelzugmaschinen in Verwendung mit Kühlaufliegern, Anhänger / Sattelauflieger mit Kühlaufbauten Tankfahrzeuge zur Beförderung anderer als gefährlicher Güter: Lkw mit Tankaufbauten, Sattelzugfahrzeuge in Verwendung mit Tankaufliegern, Anhänger mit Tankaufbauten, Tankauflieger 14.1 Versicherungsarten Leistungsumfang Vollkasko Teilkasko Versicherungsschutz für das e Fahrzeug und die im versperrten Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten Teile gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch: Naturgewalten: Hagel, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch, Felssturz, Steinschlag, Lawinen, Schneedruck mit eingeschränktem Brand, Explosion, Schmorschäden 1 Diebstahl, unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Raub Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr 1 Parkschäden: Kollision mit einem unbekannten Kfz Vandalismusschäden: mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen Unfallschäden: Kollision durch Fremd- und Eigenverschulden 1 Behördliche Meldepflicht 1 mit in jedem Versicherungsfall ohne nicht nicht nicht 14.2 Tarifierung Berechnungsfaktoren: zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern: Vollkasko...7,71 % inkl. Vers.Steuer Vollkasko mit eingeschränktem...8,48 % inkl. Vers.Steuer Teilkasko...1,40 % inkl. Vers.Steuer alle anderen: Vollkasko...6,60 % inkl. Vers.Steuer Vollkasko mit eingeschränktem...7,26 % inkl. Vers.Steuer Teilkasko...1,40 % inkl. Vers.Steuer KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker 13
16 Aufbauten und Ausrüstungen bei Lkw über 1 t Nutzlast sind mit dem nachstehend angeführten prozentuellen Prämienzuschlag zu berücksichtigen. Bei Zusammentreffen mehrerer Aufbauten bzw. Ausstattungsgegenstände sind die genannten prozentuellen Prämienzuschläge zu addieren und deren Summe der jeweiligen Kaskoprämie zuzuschlagen. Ausgenommen hievon sind jene Aufbauten, die in den Fahrzeuglisten als Grundbestandteil des Fahrzeuges angeführt sind und somit im Listenpreis bzw. in der Prämie bereits berücksichtigt sind. Aufbauten bzw. Ausrüstung Zuschläge in % Pritsche, Ladebrücke ohne Verdeck 10 Pritsche, Ladebrücke mit Verdeck (Hamburgerverdeck, Zollverschlussplane) 12 Rungen 12 Kasten/Koffer (ausgen. Kühlaufbauten) 20 Kipper 20 Sattelzugfahrzeug 5 Schlaf-/Doppelkabine 3 Vorschaltgetriebe 3 Allrad 20 Ladebordwand 10 Ladekran 25 Lkw zur gewerbsmäßigen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers:... Anfrage Geschäftsannahme 14.3 Sonderausstattung Vom Listenpreis der gesamten Ausstattungsgegenstände ist - sofern ein Prämienzuschlag gemäß Punkt 14.2 nicht vorgesehen ist - mit dem Prämiensatz 7,71 % (8,48 %) bzw. 6,60 % (7,26 %) inkl. Vers.Steuer zur Vollkasko bzw. 1,40 % inkl. Vers.Steuer zur Teilkasko die zusätzliche Prämie zu ermitteln und der Jahrestarifprämie für das betreffende Fahrzeug hinzuzurechnen svarianten Im Bedarfsfall können erhöhte e angeboten werden. Der tarifliche lautet: 5 %, mind. EUR 500 max. EUR Bei Erhöhung des Mindestselbstbehaltes entfällt die Maximalgrenze. 5 %, mind. max. Prämiennachlass ,0 % tariflich ,5 % ,0 % ,0 % ,0 % ,0 % ,0 % ,0 % ,0 % 14 KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker
17 15. Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge Fahrzeuge, die ausschließlich zur Verwendung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und ihren Nebenbetrieben und in Betrieben land- und forstwirtschaftlicher Genossenschaften mit Ausnahme der der Gewerbeordnung unterliegenden Betriebe bestimmt sind. Zugmaschinen Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (einschließlich Mähdrescher) Motorkarren Sonderkraftfahrzeuge, die nicht oder nicht ausschließlich auf Rädern laufen Es gelten die Bestimmungen für Kraftwagen zur Güterbeförderung (Punkt14). Bei allen Versicherungsarten:... Prämiennachlass 20 % 16. Fahrzeuge mit besonderer Verwendungsbestimmung Abschleppwagen Mähdrescher (die nicht unter Punkt 0 fallen) Feuerwehrwagen, Kraftwagen für den Bergrettungsdienst Kraftwagen für den Rettungsdienst und Krankenwagen Leichenwagen Müll- und Fäkalienabfuhrwagen Fahrzeuge des Straßendienstes Mannschaftstransportwagen des öffentlichen Sicherheitsdienstes Es gelten die Bestimmungen für Kraftwagen zur Güterbeförderung (Punkt 14). 17. Schulfahrzeuge Kraftwagen Krafträder Anhänger Es gelten die Bestimmungen für die jeweiligen Fahrzeugarten. 18. Probefahrtkennzeichen Risikoübernahme und Prämie:... Anfrage Geschäftsannahme KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker 15
18 19. Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter Tankfahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter im Sinne des GGBG Lkw mit Tankaufbauten Sattelzugfahrzeuge in Verwendung mit Tankaufliegern Anhänger mit Tankaufbauten Tankauflieger 19.1 Versicherungsarten Es gelten die Bestimmungen für Kraftwagen zur Güterbeförderung (Punkt Versicherungsarten) Tarifierung Berechnungsfaktoren: zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern (TGS ): Vollkasko...7,71 % inkl. Vers.Steuer Vollkasko mit eingeschränktem...8,48 % inkl. Vers.Steuer Teilkasko...1,88 % inkl. Vers.Steuer alle anderen: Vollkasko...6,60 % inkl. Vers.Steuer Vollkasko mit eingeschränktem...7,26 % inkl. Vers.Steuer Teilkasko...1,88 % inkl. Vers.Steuer 19.3 Sonderausstattung Es gelten die Bestimmungen für Kraftwagen zur Güterbeförderung (Punkt. 14). 20. Anhänger Es gelten die Bestimmungen für Kraftwagen zur Güterbeförderung (Punkt. 14). ANHANG Schneepflüge, Fräsen, Miststreuer, Seilwinden, Frontlader, Raupenschlepper, etc.: Es gelten die Bestimmungen für Kraftwagen zur Güterbeförderung (Punkt. 14). Bei land- und forstwirtschaftlicher Verwendung:... Prämiennachlass 20 % Schi-Doo Es gelten die Bestimmungen für Krafträder 16 KFZ-Kasko-Tarif 09/2013 Broker
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