Merkblatt M 12. Ausgabe BG-Information BGI 607. Fachausschuss Bauliche Einrichtungen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

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1 Merkblatt M 12 Ausgabe Fachausschuss Bauliche Einrichtungen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung BG-Information BGI 607 Stehleitern

2 Stehleitern sind im Bereich des Einzelhandels überdurchschnittlich häufig anzutreffen. Demzufolge ist auch das Unfallgeschehen mit jährlich rund mel depflichtigen Arbeitsunfällen entsprechend hoch und geht nicht selten mit schweren, z.t. bleibenden Körper - schäden einher. Neben technischen Ursachen, die heute nur noch einen geringen Anteil am Unfallgeschehen ausmachen, ist insbesondere das Verhalten der Leiterbenutzer unfallursächlich. So ereignet sich jeder 5. Unfall durch das übermäßige seitliche Hinaus lehnen auf der Stehleiter. Weitere Unfallursachen lie gen in dem ruckartigen Bewegen auf der Leiter, dem überhasteten Auf- oder Absteigen, dem nicht bestimmungsgemäßen Verwenden der Leiter (z.b. dem Be nutzen einer Stehleiter als Anlege leiter), sowie dem Umstürzen einer ungesicherten Leiter im Verkehrsweg (Bild 1). Bild 1: So kann eine Stehleiter im Verkehrsweg durch eine zweite Person gesichert werden. eingesetzt. Das Auseinandergleiten von Steig- und Stützschenkel wird durch eine Spreizsicherung (Bild 2) verhin dert, die je nach Bauhöhe als Brücken heber gestaltet sein kann. In zusammengeklapptem Zustand ist die Stufenstehleiter leicht zu transpor- Aus der Zusammenstellung der Unfallursachen wird deutlich, dass die Si - cherheit beim Umgang mit Stehleitern sowohl von der ordnungsgemäßen Be - schaffenheit der Leiter als auch von den im folgenden aufgeführten Maßnahmen zum sicheren Umgang abhängen. Bauarten Nach der Bauart unterscheiden sich Stehleitern in Sprossen- und Stufenstehleitern, die entweder von einer oder von beiden Seiten aus bestiegen werden können. Sehr häufig wird die Stufenstehleiter mit Plattform und Haltevorrichtung Bild 2: Stufenstehleiter mit Textilgurten als Spreizsicherung. 2

3 tieren und abzustellen. Zur Erhöhung der Standsicherheit gibt es auch Ausführungen mit seitlich angeordneten Stützen, die vor Gebrauch ausgeschwenkt werden. Die Größe von Stufenstehleitern mit Plattform sollte so bemessen sein, dass der Benutzer die maximal erforderliche Reichhöhe bequem, d.h. ohne sich zu recken, von der Plattform aus erreichen kann (Bild 3). Bei Verwendung zu großer Leitern können Arbeiten nicht mehr von der Plattform aus durchgeführt werden. Damit wird deren Vorteil durch die große Standfläche mit Haltemöglichkeit verschenkt. Darüber hinaus sind zu große Leitern schwer und sperrig. Stufenstehleitern ohne Plattform ha - ben in der Regel auch keine Haltevorrichtung. Bei der Auswahl dieser Lei - terbauart muss berücksichtigt werden, dass die obersten beiden Stufen nicht bestiegen werden dürfen. Dies gilt auch für die be sonders in handwerklichen Bereichen anzutreffenden beidseitig besteigba ren Sprossenstehleitern, die auch bei freihändigem Arbeiten einen sicheren Halt bieten können (Bild 4). Für Elektroinstallationsarbeiten eignen sich Sprossenstehleitern aus Holz oder glasfaserverstärktem Kunststoff. Sie bieten Schutz vor Körperdurchströmung, da sie vom Erdpotential isolieren. Zu den ein- oder beidseitig besteigbaren Stufenstehleitern mit Plattform und Haltevorrichtung zählen auch die Podestleitern. Von der vergleichsweise großen Plattform lassen sich auch sperrige Gegenstände gut handhaben. Die Plattform ist mit Ausnahme des Zuganges durch ein Geländer mit Handlauf, Knie- und Fuß leiste umwehrt Bild 3 Bild 4: So kann man als Handwerker sicher von der Sprossenstehleiter aus arbeiten. 3

4 für Montagearbeiten bei Kunden) bietet sich die Verwendung von hö - henverstellbaren Sprossenstehlei tern an. Diese bestehen aus zwei Un - terteilen und einem in Sprossenabständen verschiebbaren Oberteil, das zur Höhenverstellung ausgezogen und in der gewünschten Höhe an den Unterteilen arretiert wird. Der Vorteil gegen über herkömmlichen Sprossenstehlei - tern besteht darin, dass sie optimal an die Arbeitshöhe angepasst werden kann. Höhenverstellbare Stehleitern sind konstruktiv bedingt schwerer gebaut als andere Stehleitern. Da ihrer Standsicherheit die maximale einstellbare Höhe zugrunde liegt, sind sie in nicht voll ausgefahrenen Positionen standsicherer als vergleichbar hohe Stehleitern (Bild 6). Bild 5: Podestehleiter. (Bild 5). Gegenüber anderen Stehleiterbauarten weist die Podestleiter für den Benutzer eine höhere Stand sicher - heit auf. Podestleitern sind schwerer als an dere Stehleiterbauarten. Zum Transport sind sie deshalb je nach Bauart an zwei bzw. allen vier Holm enden mit Rollen ausgerüstet. Podestleitern sind in Arbeitsbereichen geeignet, in denen sperrige Waren transportiert werden (z. B. in Baumärkten). Darüber hinaus findet diese Leiterbauart überall dort Verwendung, wo Arbeiten über einen längeren Zeit raum durchgeführt werden müssen. Beim Einsatz von Stehleitern in stän dig wechselnden Arbeitsbereichen (z. B. Bild 6: Höhenverstellbare Stehleiter. 4

5 Beschaffenheit Grundlegende Anforderungen an die Beschaffenheit von Leitern sind in der BG-Information Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (BGI 694) sowie DIN EN bis enthalten. Dazu gehören die im folgenden aufgeführten Merkmale: Stehleitern müssen mit einer Be - triebsanleitung versehen sein. Die Hersteller bzw. Importeure von Leitern sind verpflichtet, Leitern mit einer dauerhaft angebrachten Be - triebsanleitung auszustatten. Aus der Betriebsanleitung gehen die wichtigsten Verhaltensregeln für die Leiterbenutzung (beispiels weise der Hinweis, Stehleitern nur bei gespannten Spreizsicherungen zu benutzen) hervor (Bild 7). Stehleitern müssen sicher begehbar sein. Bei Leitern aus Metall wird dies durch eine Profilgebung der Sprossen bzw. Stufen z. B. durch Berip - pung oder spezielle Lochung er - reicht. max. 150 kg 3 4 min. 1m Bild 7: Betriebsanleitung des Herstellers 5

6 Leiterzubehör Für Arbeiten, die mit häufigem Besteigen der Leiter, z. B. beim Einräumen von Regalen, verbunden sind, bietet sich die Beschaffung einer Ablage zur vorübergehenden Lagerung von Ge genständen an (Bild 8). Dadurch wird die Zahl der Auf- und Abstiege gesenkt und der Benutzer ist weniger der Ge fahr des Fehltretens oder des Abrutschens von einer Stufe bzw. Sprosse ausgesetzt. Für Reinigungs-, Maler- oder leichte Reparaturarbeiten von Sprossen leitern aus bietet sich die Verwendung eines S-förmigen Hakens an. Dieser kann aus entsprechend stabilem Draht etc. Ieicht selbst hergestellt werden und dient zur Aufnahme eines Behältnisses für Farbe, Werkzeug usw. Ebenso gute Dienste leistet eine im oberen Bereich der Stehleiter angebrachte Tasche, die der bequemen Ablage bzw. Entnahme von Werkzeugen, Schrauben etc. dient und beim Zusammenklappen der Leiter mit eingefaltet wird. Auf festem Untergrund (z. B. Trep - penabsätzen etc.) kann der Höhenunterschied auch durch eine Holmverlängerung ausgeglichen werden, die fest mit dem Holm verbunden ist oder nachträglich dort angebracht werden kann (Bild 9). Je nach Ausführung lässt sich die Holmverlängerung auch stufenlos verstellen, so dass Höhenunterschiede exakt ausgeglichen werden können. Beschaffung Um den Einsatz ungeeigneter Auf - stiege zu vermeiden, muss der Unternehmer geeignete Leitern in der erforderlichen Anzahl bereitstellen. Bei Leitern, die das GS-Zeichen tra gen, gewährleistet der Hersteller, dass dieser das Geräte- und Produktsicherheits gesetz (GPSG) erfüllen. Um die Bild 8: Ablage als Zubehör. Bild 9: Holmverlängerung. 6

7 Gewähr hierfür zu erhalten, ist jeder Unternehmer daher gut beraten, nur Stehleitern mit dem GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") zu be schaffen. Eine Leiter ist geeignet, wenn sie den am Einsatzort zu erwartenden Anfor - derungen standhält. Deshalb kann eine Leiter, die nur zum gelegentlichen Aufsteigen benutzt wird, in Leichtbauweise ausgeführt sein, wäh rend eine Leiter, die z.b. von Handwer kern benutzt wird oder auf der schwere Lasten befördert werden, über die Mindestanforderungen hinaus stabiler ausgeführt sein muss. Die erforderliche Anzahl hängt vom Einzelfall ab und ist je nach Benutzungshäufigkeit in einzelnen Berei chen und deren Entfernungen zueinander festzulegen. Als günstig ist an zusehen, wenn in jeder Abteilung in nerhalb größerer Lagerbereiche in je der Regalreihe - eine geeignete Leiter bereitsteht. Die Beantwortung folgender Fragen kann bei der Auswahl der richtigen Stehleiter hilfreich sein: Wie viele Leitern sollen eingesetzt werden? Wie lang, bzw. wie hoch muss die Leiter sein? Wie sind die Aufstellflächen be - schaffen? Soll die Leiter auf Treppen oder auf Aufstellflächen mit unterschied - lichen Höhen zum Einsatz kommen? Welche Umgebungsbedingungen lie gen am Arbeitsplatz vor? Werden die Leitern überwiegend von Mitarbeiterinnen benutzt? (Dann sollten Stufenstehleitern bereitgestellt werden) Sind Leiterzusatzteile anwendbar? Soll eine Stehleiter ohne GS-Zeichen beschafft werden, dann sollte der Bestellungsauftrag gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Grund sätze der Prävention (BGV A 1) um folgenden Text ergänzt werden: Der vorstehende Auftrag wird er teilt unter der Bedinung, dass die Ausführung den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten si cher heits - tech nischen und arbeitsmedizinischen Regeln entspricht. Unterweisung Der Unternehmer muss sicherstellen, dass die Beschäftigten Leitern vorschriftsmäßig benutzen. Hierzu ist es erforderlich, die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im sicheren Umgang mit Leitern zu unterweisen. Die Unterweisung der Beschäftigten, auch der langjährig erfahrenen Mitarbeiter, sollte in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, wiederholt werden. Die Durchführung und das Ergebnis der Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden. Zusätzlich hat es sich als notwendig erwiesen, das sicherheitsgerechte Be - nutzen der Leitern im Alltag zu beobachten und gegebenenfalls weitere Unterweisungen durchzuführen, bis die richtige Arbeitsweise zur sicheren Gewohnheit geworden ist. Die folgenden Hinweise zum sicheren Benutzen von Stehleitern eignen sich für die Unterweisungen der Beschäf tigten. 7

8 Keine ungeeigneten Aufstiege be - nutzen Ungeeignete Aufstiege, wie z.b. Hocker, Stühle, Regale etc., dürfen wegen der Absturzgefahr anstelle von Leitern nicht benutzt werden. Stehleitern bestimmungsgemäß verwenden Die Beschäftigten dürfen Stehleitern nur zu den Zwecken benutzen, für die diese nach ihrer Bauart be stimmt sind. Die Verwendung einer Stehleiter als Anlegeleiter ist aufgrund der Gefahr des Wegrutschens der Leiterfüße, des Leiterkopfes und der Be - schädigung der Gelenke un zulässig. Stehleitern nur in vollständig ausgeklapptem Zustand besteigen Spreizsicherungen (Gurte, Ketten, Seile etc.) verhindern das Auseinandergleiten der beiden Leiterschenkel (Bild 10). Bei Stufensteh leitern mit Sicherheitsbrücke übernimmt der Brückenheber diese Funktion. Bei nicht gespannten Spreizsicherungen bzw. nicht vollständig abgesenktem Brückenhe ber kommt es zum ruckartigen Auseinandergleiten der Leiterschenkel, was zum Abstürzen des Leiterbenutzers führen kann. Stehleitern nicht ungesichert in Verkehrswegen aufstellen Bei Arbeiten auf Verkehrswegen, z.b. in Türnähe oder Verkaufsbereichen mit entsprechend hohem Personenaufkommen, muss die Leiter gegen Umstürzen, z.b. durch eine zweite Per - son, gesichert werden (Bild 1). Bild 10: So stellt man eine Stehleiter auf. Ketten oder Gurte müssen gespannt sein. Keine schadhaften Leitern benutzen Schadhafte Leitern müssen der Be - nutzung entzogen werden und dürfen erst nach sachgerechter Reparatur wieder benutzt werden. Deshalb müssen Schäden dem/der Vor gesetzten gemeldet werden. Stehleitern nur auf festem Untergrund aufstellen Es ist darauf zu achten, dass Leiterfüße nicht auf Kisten, Steinen, Steinstapeln, Tischen oder unbefestigtem Untergrund aufgestellt werden. Nicht von Stehleitern übersteigen Es ist gefährlich und deshalb un zu läs - sig, von Stehleitern auf höhergele - gene Arbeitsplätze oder Regale über - zusteigen, da Stehleitern dabei allzu leicht zur Seite umkippen können. Maximale Steighöhe einer Stehleiter berücksichtigen Haltebügel von Stehleitern mit Plattform dürfen nicht bestiegen werden. Ebenso sind die jeweils obersten beiden Sprossen/Stufen von beidseitig besteigbaren Stehleitern nicht zum Be treten vorgesehen, sondern dienen dem besseren Halt auf der Leiter. 8

9 Körperposition auf der Leiter be - achten Seitliches Hinauslehnen kann in Verbindung mit den bei jeder Tätigkeit mehr oder weniger stark auftretenden Kräften zum Umkippen der Leiter führen. Deshalb gilt es ge ge ben - enfalls durch mehrfaches Um stellen der Leiter bei umfangreichen Tätigkeiten die Leiter möglichst di rekt vor der Arbeitsstelle aufzustellen. Be - sonders bei Stehleitern ist es wich tig, dass nur nach vorn und nicht quer zur Steigrichtung gearbeitet wird. Feste Schuhe tragen Stehleitern dürfen nur mit Schuhen begangen werden, die dem Fuß genügend Halt bieten (Bild 11). Schuhe ohne Fersenriemen sind z.b. nicht geeignet. Leitertransport Stehleitern trägt man am sichersten zusammengeklappt in senkrechter Lage längs des Körpers. Die Mitnahme von Stehleitern auf Fahrtreppen und Fahrsteigen ist wegen der Ge - fahr des Verkantens und Hängenbleibens nicht zulässig. Bild 11: Tragen Sie beim Benutzen von Leitern feste, den Fuß umschließende Schuhe. Arbeiten, die nicht von der Steh leiter aus durchgeführt werden sollen Die Durchführung von Arbeiten, diebei einen größeren Kraft- und Zeitaufwand benötigen, ist von der Stehleiter aus zu unsicher. Hierzu müssen standfeste Alternativen benutzt werden z.b. bei maschinellen Stemm- und Schweißarbeiten ein Gerüst, eine Arbeitsbühne oder Podestleiter; beim beidhändigen Transportieren von Gegenständen eine Podestleiter bzw. der generelle Verzicht auf Leitereinsatz durch bodennahe Lagerung oder Palettierung mit Flurförderzeugen. Prüfung Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass Stehleitern regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Hierzu muss er den Zeitraum zwischen diesen Überprüfungen in Abhängigkeit von der Benutzungshäufigkeit und Beanspruchung sowie unter Berücksichtigung der be - trieb lichen Gegebenheiten festlegen, wobei eine Überprüfung mindestens einmal jährlich erfolgen sollte. Erfahrungsgemäß bereitet die Einhaltung von Prüffristen und die Erfassung aller im Betrieb vorhandenen Leitern Schwierigkeiten, wenn hierfür nicht be - stimmte Hilfsmittel verwendet werden. Um die Erfassung und regelmä ßige Prüfung aller Leitern sicherzustellen, emp- 9

10 fiehlt es sich, diese zu nu m merieren und in einem Leiterkontrollbuch zu erfassen. Bei der regelmäßigen Leiterprüfung ist insbesondere zu achten auf: Verschleiß, Verformung und Zerstö - rung von Leiterbauteilen, fehlende Bauteile ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (Gelenke). Diese systematische Überprüfung von Lei tern lässt sich am besten unter Zu hil - fe nahme einer Prüfliste, die konkrete Fragen zur Arbeitssicherheit im Zu sam - men hang mit Leitern enthält, durchführen. Als Bei spiel einer Prüfliste ist das Leiter-Kon trollblatt, gemeinsam entwickelt vom Verband der Leitern- und Fahr ge rüstehersteller e.v. und dem Fach aus schuss Bauliche Einrichtungen der Be rufs genossenschaften, auf Seite 11 ab gebildet. Diese Vorlage kann auf DIN A 4 ver größert kopiert werden, so wird pro Kopie das Prüfergebnis jeweils einer Leiter festgehalten. Darüber hinaus bietet die BGHW - Sparte Einzelhandel eine Prüfliste Leitern an, enthalten im Ringbuch Prüflisten Ar beits sicher heit. Stellt der Prüfer Mängel fest, die die Si - cherheit beeinträchtigen und die nicht durch ihn selbst sofort abgestellt werden können, so muss er den Unternehmer hierüber informieren. Dieser muss daraufhin veranlassen, dass die schadhaften Aufstiege der Benutzung ent zogen werden. Erst nach sachkundiger In stand - setzung, die gewährleistet, dass Auf - stiege wieder ihre ursprüngliche Trag - fähigkeit und Standsicherheit auf wei sen, dürfen diese erneut verwendet werden. Rechtsquellen und Schriften Unfallverhütungsvorschrift Grund sätze der Prävention (BGV A 1)* BG-Information Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (BGI 694)* DIN EN 131 Leitern ; Teile 1 bis 4 Medienpaket Der Weg nach oben * Es umfasst Bestell-Nr. eine 7 min. Videokassette V 4* ein Übungsheft A 35* Plakate P1 P5* die Merkblätter Stehleitern M 12* und Tritte M 48* Plakat Hoch hinaus - aber mit Köpfchen P 23* Plakat Sicher hoch hinaus P 55* Merkblatt Mehrzweckleitern M 31* Broschüre Unterweisungen B 36* sowie Ringbuch Prüflisten Arbeitssicherheit A 234* * Diese Schriften bietet die BGHW - Sparte Einzelhandel ihren Mitgliedsbetrieben kostenlos an. Die in diesem Merkblatt enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. 10

11 Leiter-Kontrollblatt Inventar-Nummer der Leiter Standort/Abteilung Anzahl der Sprossen/Stufen Hersteller/Händler Artikel-/Typ-Nummer Datum der Anschaffung Name des Sachkundigen Beauftragten Prüfkriterien 1. Prüfung 2. Prüfung 3. Prüfung 4. Prüfung 5. Prüfung Holme Verformung Beschädigung (z.b. Risse) Scharfe Kanten, Splitter, Grat Abnutzung Schutzbehandlung (bei Holz) Sprossen/Stufen/Plattform Verformung Beschädigung Scharfe Kanten, Splitter, Grat Verbindung zum Holm (Bördelung, Schraubverbindung, Nietverbindung, Schweißnaht) Abnutzung (z.b. Trittfläche, Plattformauflage) Spreizsicherung Vollständigkeit/Befestigung Funktionsfähigkeit Beschädigung/Korrosion Beschlagteile Beschädigung/Korrosion Vollständigkeit/Befestigung Funktionsfähigkeit Abnutzung Schmierung (mech. Teile) Leiterfüße/Rollen Vollständigkeit/Befestigung Abnutzung/Korrosion Funktionsfähigkeit Zubehör (z.b. Holmverlängerung, Fußverbreiterung, Wandabstützung) Vollständigkeit/Befestigung Kennzeichnung Betriebsanleitung (Piktogramm) Kontrollergebnis Leiter i.o. / verwendungsfähig Reparatur notwendig Leiter sofort verschrotten Bemerkung Nächste Prüfung (Monat/Jahr) Leiter überprüft Datum Unterschrift

12 Betriebsanweisung Zum sicheren Benutzen von Stehleitern 1. Anwendungsbereich Diese Betriebsanweisung enthält allgemeine Regeln für das Benutzen von Stehleitern. 2. Gefahren für Mensch und Umwelt Gefahren ergeben sich beim Benutzen von Stehleitern durch die Möglichkeit des Herunterfallens, ein Umkippen der Leiter, Abrutschen der Leiter oder des Benutzers, Herunterspringen und das Herabfallen von Gegenständen. Ungeeignete Aufstiege (z. B. Hocker, Stühle, Regale, Getränkekisten) stellen eine erhebliche Unfallgefahr dar. 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Keine ungeeigneten Aufstiege verwenden Stehleitern nicht als Anlegeleitern benutzen (es besteht die Gefahr des Weg - rutschens) Stehleitern vor Benutzung überprüfen -> keine schadhaften Leitern be nutzen Stehleitern nicht ungesichert in Verkehrswegen aufstellen. (Bei Arbeiten im Verkaufsbereich mit entsprechend hohem Personenaufkommen, muss die Leiter gegen Umstürzen, z. B. durch eine 2. Person gesichert werden.) Stehleitern nicht hinter geschlossenen Türen aufstellen. Stehleitern nur auf festem Untergrund (nicht auf Kisten, Steinen, Tischen o.ä) aufstellen Spreizsicherung vor dem Besteigen spannen Beim Benutzen von Leitern nicht zu weit hinauslehnen, Schwerpunkt be - achten Nicht von Stehleitern, z. B. in Regale, übersteigen (Kippgefahr) Mit dem Gesicht zur Stehleiter auf- und absteigen und sich mit mindestens einer Hand festhalten. Feste Schuhe tragen (Schuhe ohne Fersenriemen sind nicht geeignet zum Besteigen von Leitern) Gesamtgewicht von Werkzeug und Material nicht mehr als 10 kg Leitertransport: zusammengeklappt in senkrechter Lage längs des Körpers 4. Verhalten bei Störungen Schadhafte Leitern und Tritte sind der Benutzung zu entziehen Vorgesetzte und,,leiterbeauftragten informieren. 5. Verhalten bei Unfällen; Erste Hilfe Ersthelfer heranziehen. Notruf: 112 Unfall melden. 6. Instandhaltung; Entsorgung Reparaturen, Wartungsarbeiten und Inspektionen dürfen nur von hiermit beauftragten Personen durchgeführt werden,,leiterbeauftragter : hier Name und Telefon Muster-Betriebsanweisung Geschäftsleitung Mustermann BGHW - Sparte Einzelhandel Prävention, Postfach 12 08, Bonn Telefon / (Bestellung), (Beratung), Telefax / Bestellung per medien-bonn@bghw.de Internet: Druck: Brandt GmbH, Bonn (04.08)

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