Systemstabilitätsverordnung SysStabV. SysStabV: Inhalt. SysStabV: Zweck und Gültigkeit. 1: Zweck: 2: Gültigkeit:

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1 Systemstabilitätsverordnung SysStabV SysStabV: Inhalt Zweck und Gültigkeit der SysStabV ( 1 und 2) Verpflichtung der Netzbetreiber im Niederspannungsnetz ( 4) Verpflichtung der Netzbetreiber im Mittelspannungsnetz ( 5) Durchführung der Nachrüstung ( 8) Fristen ( 8) Pflichten der Anlagebetreiber ( 9) Lösung mit ABB Wechselrichtern SysStabV: Zweck und Gültigkeit Die Systemstabilitätsverordnung ist am in Kraft getreten 1: Zweck: «eine Gefährdung der Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetztes durch Anlagen zur Erzeugung von Energie aus solarer Strahlungsenergie bei Über- und Unterfrequenz zu vermeiden» 2: Gültigkeit: a) Niederspannungsnetz Installierte Leistung > 10kWp und Inbetriebnahme zwischen und ) Installierte Leistung >100kWp und Inbetriebnahme zwischen und ) b) MS Netz Installierte Leistung >30kWp und Inbetriebnahme zwischen und ) 1) Ab diesem Zeitpunkt gilt die VDE-AR-N ) Ab diesem Zeitpunkt gilt die BDEW

2 SysStabV: Verpflichtung der Netzbetreiber im NS Netz 4: Verpfl ichtung der Netzbetreiber im Niederspannungsnetz Die Netzbetreiber sind im Niederspannungsnetz verpfl ichtet dass: 1. die an ihr Netz angeschlossenen Wechselrichter gemäss VDE-AR-N 4105 umgerüstet werden. sollte dies nicht ohne Gerätetausch sein: 2. die P=f(f) Kurve gemäss BDEW aktiviert ist sollte dies nicht ohne Gerätetausch sein: Die Netzbetreiber sind im Niederspannungsnetz verpfl ichtet dass: 3. die Überfrequenzabschaltung wie folgt eingestellt wird: 3.1 Fall eine Aufl ösung von < 0.1Hz ist auf: 50.25Hz; 50.35Hz; 50.45Hz; 50.55Hz; 50.65Hz; 50.75Hz; 50.86Hz; 50.95Hz 3.2 Falls eine Aufl ösung von< 0.1Hz NICHT ist auf: 50.30Hz; 50.40Hz; 50.50Hz; 50.60Hz; 50.70Hz; 50.80Hz; 50.90Hz; 51.00Hz Sollte dies nicht ohne Gerätetausch sein: 4. besteht spfl icht Es besteht ebenfalls spfl icht wenn die Wechselrichter die FNN Übergangsregelung zur VDE-AR-N 4105 erfüllen. 5: Verpfl ichtung der Netzbetreiber im Mittelspannungsnetz: Die Netzbetreiber sind im Mittelspannungsnetz verpfl ichtet dass: 1. die an ihr Netz angeschlossenen Wechselrichter Kapitel (u.a. Leistungsreduzierung) und Kapitel (Zuschaltbedingungen) gemäss BDEW erfüllen: sollte dies nicht ohne Gerätetausch sein: 2 ABB Solarwechselrichter Garantieprogramm

3 2. die Überfrequenzabschaltung wird wie folgt eingestellt: 2.1 Falls eine Auflösung von < 0.1Hz ist auf: 51.05; 51.15; 51.25Hz; 51.35Hz; 51.45Hz; 2.2 Falls eine Auflösung von < 0.1Hz NICHT ist auf: 51.10Hz; 51.20Hz; 51.30Hz; 51.40Hz; Sollte dies nicht ohne Gerätetausch sein: 3. Besteht Pflicht zur Nachrüstung SysStabV: Durchführung und Fristen 8: Durchführung und Fristen 1. Fachkraft die Nachrüstung durch eine Elektrofachkraft durchgeführt wird, welche: 1) Im Installateursverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist, oder 2) Beauftragter oder Angestellter des Wechselrichterherstellers ist. Wünsche des Anlagebetreibers bei der Auswahl der Fachkraft sind unter definierten Bedingungen angemessen zu berücksichtigen. 2. Informationen vom Wechselrichterhersteller Sollten zur Vorbereitung der Nachrüstung Informationen vom Wechselrichterhersteller erforderlich sein so hat der Netzbetreiber diese schriftlich aufzufordern und eine Frist von mindestens 4 Wochen zu gewähren 3. Vorankündigung des Termins zur Der vom Netzbetreiber vorgeschlagene Termin muss mindestens 4 Wochen im voraus angekündigt werden 4. Übergangsfristen 1. Anlagen > 100kW Die muss bis zum 31. August 2013 erfolgt sein 2. Anlagen > 30kW bis 100kW Die muss bis zum 31. Mai 2014 erfolgt sein 3. Anlagen >10kW bis 30kW Die muss bis zum 31. Dezember 2014 erfolgt sein Garantieprogramm ABB Solarwechselrichter 3

4 SysStabV: Pflichten der Anlagenbetreiber 9: Pflichten des Anlagebetreibers 1. Informationspflicht Anlagenbetreiber sind verpflichtet die zur Vorbereitung der Nachrüstung erforderlichen Informationen fristgemäss und in der geforderten Form an den Netzbetreiber zu liefern 2. eren Anlagenbetreiber sind verpflichtet die zum vorgeschlagenen Zeitpunkt zu eren oder einen neuen Zeitpunkt nicht später als 3 Wochen, vorzuschlagen! vorgeschlagene Termin muss mindestens 4 Wochen im voraus angekündigt werden SysStabV: Vorgehen mit ABB Wechselrichtern In Zusammenarbeit mit Ecofys wurde für die ABB Wechselrichter folgendes Vorgehen beschlossen: Betroffen sind Wechselrichter mit dem Produktionsdatum 2010 und Die Wechselrichter werden dabei NICHT über die Serienummern sondern über das Produktionsdatum (z.bsp. WK 03/12) identifiziert. Die Wechselrichter gemäss den folgenden Tabellen werden gemäss behandelt. Dies bedeutet das die Abschaltfrequenz auf den vordefinierten Wert gemäss Tabelle eingestellt werden muss Die geschieht mit folgenden einfachen Hardware- und Softwaretools: Hardware: Laptop, Software: Program oder Manager LITE Die Zentralwechselrichter PVI-55.0 bis PVI (in der Tabelle als «55kW Drawer» aufgeführt) dürfen ausschliesslich durch ABB Mitarbeiter oder durch autorisierte Vertragspartner umgerüstet werden. Bei allen anderen Geräte kann die von einer Fachkraft gemäss 8 durchgeführt werden. Es wird daher Ermächtigung von ABB bet. 4 ABB Solarwechselrichter Garantieprogramm

5 50,2 HZ nach SysStabV Wechselrichter Typenbezeichnung Baujahr Lösungsvariant Niederspannung Neue Abschaltfrequenz Lösungsvariante Mittelspannung durch Elektroinstallateur durch Servicepartner bete Hardware bete Software PVI-2000-OUTD 2010 L 3a PVI-2000-OUTD 2011 L 3a PVI L 3a PVI-3.0-OUTD 2010 L 3a PVI-3.0-OUTD 2011 L 3a PVI-3600-OUTD 2010 L 3a PVI L 3a PVI-3.6-OUTD 2011 L 3a PVI-4.2-OUTD 2010 L 3a PVI-4.2-OUTD 2011 L 3a PVI-5000-OUTD-DE 2010 L 3a PVI-5000-OUTD-DE 2011 L 3a Garantieprogramm ABB Solarwechselrichter 5

6 50,2 HZ nach SysStabV Wechselrichter Typenbezeichnung Baujahr Lösungsvariant Niederspannung Neue Abschaltfrequenz Lösungsvariante Mittelspannung durch Elektroinstallateur durch Servicepartner bete Hardware bete Software PVI-6000-OUTD 2010 L 3a PVI-6000-OUTD 2011 L 3a PVI-10.0-OUTD 2010 L 3a PVI-10.0-OUTD 2011 L 3a Rev. A PVI-10.0-I- OUTD-S L 3a PVI-12.5-OUTD 2010 L 3a PVI-12.5-OUTD 2011 L 3a PVI-12.0-I- OUTD-S L 3a TRIO-20.0-TL-OUTD 2011 L 3a TRIO-27.6-TL-OUTD 2011 L 3a kW Drawers (1) 2010 L 3a NEIN CVI 55kW Drawers (1) 2011 L 3a NEIN CVI 1) 55kW Einschübe in den Geräten PVI-55.0, PVI-110.0, PVI PVI-220.0, PVI und PVI-330.0

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