Seite 1. Mediadaten 2011 Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar Deutsches. W Verlagsanstalt Handwerk

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1 Mediadaten 2011 Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2011 Deutsches Handwerksblatt W Seite 1 Verlagsanstalt Handwerk

2 Profil Seite 2 verlag: Wir sind seit über 80 Jahren der Spezialist für das Handwerk. Als modern aufgestelltes Medienhaus decken wir den Informationsbedarf der gesamten Branche ab: Bücher, elektronische Medien, Fachpublikationen. titel: Seit Jahrzehnten ist das DHB das Entscheidermedium für Unternehmer im Handwerk. Als Marktführer im Verbreitungsgebiet informiert es mit seiner Gesamtauflage nahezu jeden dritten Handwerksbetrieb in Deutschland. leser: Inhaber, Geschäftsführer und leitende Angestellte in Handwerksbetrieben ziehen wichtige Informationen, die sie für ihren betrieblichen Alltag brauchen, aus ihrem Handwerksblatt. themen: Unsere Leser können sich auf ein kompetentes Redaktionsteam verlassen und werden über alle wichtigen Themen rund ums Handwerk informiert: Wirtschaftspolitik, Unternehmensführung, Technik, Aus- und Weiterbildung.

3 Verlagsangaben Seite 3 Erscheinungsweise: Zeitungsausgabe: 2 monatlich Magazinausgabe: monatlich Jahrgang: 2011/63. Jahrgang Web-Adresse: Mitgliedschaften: IVW, VDZ, Deutsche Fachpresse, ZDH Organ: offizielles Mitteilungsorgan von 16 Handwerkskammern Verlagsleitung: Hans Jürgen Below Verlag: Verlagsanstalt Handwerk GmbH Postanschrift: Postfach Düsseldorf Hausanschrift: Auf m Tetelberg Düsseldorf Telefon: 0211/ Telefax: 0211/ Internet: info@verlagsanstalt-handwerk.de Redaktion Chefredaktion: Dr. Rüdiger Gottschalk (v.i.s.d.p.) Chef vom Dienst: Dagmar Bachem Fachredakteure: Dr. Bettina Heimsoeth Brigitte Klefisch Bernd Lorenz Redaktionsassistenz: Gisela Käunicke Telefon: 0211/ Telefax: 0211/ info@handwerksblatt.de Anzeigen Leitung: Erwin Klein Telefon: 0211/ klein@verlagsanstalt-handwerk.de Disposition: Sabine Zerbe Telefon: 0211/ Telefax: 0211/ zerbe@verlagsanstalt-handwerk.de Jennifer Franze Telefon: 0211/ Telefax: 0211/ franze@verlagsanstalt-handwerk.de Rubrikanzeigen: Birgit Japes Telefon: 0211/ Telefax: 0211/ japes@verlagsanstalt-handwerk.de Sonderproduktionen Redaktionsleiter: Gregor Henn Telefon: 0211/ Telefax: 0211/ henn@verlagsanstalt-handwerk.de Vertrieb Leitung: Harald Buck Telefon: 0211/ Telefax: 0211/ buck@verlagsanstalt-handwerk.de Bezugspreis: Jahresabonnement Inland 30,00 (inkl. Versand und MwSt.) Erfüllungsort / Gerichtsstand: Düsseldorf Bankverbindung: Postbank Dortmund BLZ Kto.-Nr Zahlungsbedingungen: Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug Mehrwertsteuer: Alle aufgeführten Anzeigenpreise zuzüglich gesetzlicher MwSt.

4 Termine 2011 Seite 4 Januar Februar März April Mai Juni Zeitung Ausgabe Erscheinungstag Anzeigenschluss 1/ Zeitung magazin Ausgabe Erscheinungstag Anzeigenschluss Ausgabe Erscheinungstag Anzeigenschluss Juli August September Oktober November Dezember 13/ magazin Ausgabe Erscheinungstag Anzeigenschluss Anzeigenschluss = Druckunterlagenschluss

5 Sonderthemen 2011 Seite 5 Januar Februar März April Mai Juni SONDERtHEMA Messeplanung wichtige Messen, effiziente Messeplanung IT im Handwerk Hard- und Software Finanzierung Kredite und Fördermittel Gewerbebau/ Raumlösungen Hallen- und Gerüstbau Energie erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energieberatung Büroservice Callcenter, Sekretariatsvertretung Zeitung magazin Erscheinungstag Anzeigenschluss Erscheinungstag Anzeigenschluss Juli August September Oktober November Dezember SONDERtHEMA Marketing Kunden finden, Kunden binden Aus- und Weiterbildung Qualifizierung, Seminare Sicherheit im Betrieb Arbeitsschutz, Sicherheitstechnik Berufsbekleidung aktuelle Trends, neue Kollektionen Versicherungen Schutz rund ums Unternehmen Mobilität Fuhrparkmanagement Zeitung magazin Erscheinungstag Anzeigenschluss Erscheinungstag Anzeigenschluss W messetermine Domotex Hannover Bau München IMM Cologne Hair and Beauty Frankfurt am Main Clean Energy Power Stuttgart mitteldeutsche handwerksmesse Leipzig CeBit Hannover ISH Frankfurt Internationale Handwerksmesse München Internationale Saarmesse Saarbrücken Hannover Messe interzum Köln LIGNA Hannover Intersolar München IAA PKW Start Messe Essen A+A Düsseldorf Mode Heim Handwerk Essen

6 Gesamtausgabe Seite 6 Die Gesamtausgabe des Deutschen Handwerksblatts informiert nahezu jeden dritten Handwerksbetrieb in Deutschland. Verbreitete Auflage: Exemplare IVW 2/2010 1/1 1/2 hoch 1/2 quer 1/3 hoch 1/3 quer 1/4 Eckfeld 1/4 quer A4 mm-preise Inselanzeigen Anzeigenteil Marktplatz schwarz/ weiss , , , , , , , ,54 27,00 7,97 6,50 zweifarbig , , , , , , , ,48 33,50 10,70 7,90 mehrfarbig , , , , , , , ,04 39,50 15,47 9,20 Preise inkl. Anschnitt bei Magazinausgaben Farbmindestgröße Gesamtausgabe 270 mm Anzeigenmindestgröße 1-spaltig / 20 mm Chiffregebühr 10,00 W Zuschläge Vorzugsplatzierung 25 % Anschnitt* 10 % 2. / 3. Umschlagseite inkl. Anschnitt (nur mehrfarbig)* 20 % Bunddurchdruck 10 % 4. Umschlagseite inkl. Anschnitt (nur mehrfarbig)* 25 % * nur in Magazinausgaben möglich

7 Gesamtausgabe Seite 7 W preisanteile Gesamtausgabe Preisanteil Zeitungsausgaben 1/1 1/2 quer A4 mm-preis schwarz/weiß , , ,10 4,59 zweifarbig , , ,60 6,44 mehrfarbig , , ,60 9,34 W DHB Anzeigenkooperation Berlin-Brandenburgisches Handwerk Handwerkswirtschaft Aachen DHB Gesamtausgabe 1/1 A4 schwarz/weiss , ,12 Preisanteil Magazinausgaben schwarz/weiß 4.015, , ,44 3,38 zweifarbig 5.060, , ,88 4,26 mehrfarbig 7.282, , ,44 6,13 zweifarbig , ,33 Bei Einzelbuchung gelten die Preise für Regionalbelegungen siehe Seite 8. mehrfarbig , ,89 W Rabattstaffel Malstaffel Mengenstaffel 3 Anzeigen 3 % 6 Anzeigen 5 % mm 5 % 12 Anzeigen 10 % mm 10 % 18 Anzeigen 15 % mm 15 % 22 Anzeigen 20 % mm 20 % Berlin-Brandenburgisches Handwerk verbreitete Auflage: (IVW 2/2010) Format: 210 mm 297 mm Satzspiegel: 170 mm 257 mm Handwerkswirtschaft Aachen verbreitete Auflage: (IVW 2/2010) Format: 315 mm 450 mm Satzspiegel: 276,5 mm 415 mm Rabattgewährung (außer Beilagen) bei Abnahme innerhalb eines Abschlussjahres. Abschlussführend bei der Gesamtausgabe ist das Zeitungsformat (1/1 Seite =3325 Gesamt-mm).

8 Regionalausgaben Seite 8 Zeitung magazin verbreitete Auflage mm-preis s/w mm-preis zweifarbig mm-preis mehrfarbig 1/1 Seite mehrfarbig Kombi DHB Zeitungsausgaben ,94 6,92 10, ,00 Regionalkombi NRW * 4,04 5,05 7, ,50 Regionalkombi Nordrhein * 2,46 3,08 4, ,50 Kammerausgabe Düsseldorf ,99 2,49 4, ,00 Kammerausgabe Köln ,77 2,49 3, ,50 Regionalkombi Westfalen * 2,46 3,08 4, ,50 Kammerausgabe Südwestfalen ,51 1,90 2, ,75 Kammerausgabe Dortmund ,54 1,93 2, ,50 Kammerausgabe Ostwestfalen-Lippe ,54 1,93 2, ,50 Kammerausgabe Münster ,54 1,93 2, ,50 Regionalkombi Rheinland-Pfalz * 2,20 2,72 4, ,75 Kammerausgabe Koblenz ,54 1,93 2, ,50 Kammerausgabe Trier ,16 1,45 2, ,75 Kammerausgabe Rheinhessen ,16 1,45 2, ,75 Kammerausgabe Pfalz ,54 1,93 2, ,50 Kammerausgabe Saarland ,54 1,93 2, ,50 Kammerausgabe Leipzig ,54 1,93 2, ,50 Kombi DHB Magazinausgaben ,63 4,58 6, ,92 Regionalkombi Brandenburg * 2,33 2,98 4, ,44 Kammerausgabe Potsdam ,14 1,48 2, ,32 Kammerausgabe Frankfurt (Oder) ,90 1,15 1, ,84 Kammerausgabe Cottbus ,90 1,15 1, ,84 Kammerausgabe Ostmecklenburg-Vorpommmern ,31 1,71 2, ,36 Anzeigenmindestgröße 1-spaltig / 20 mm, Farbmindestgröße Kammerausgaben 120 mm, Preise inkl. Anschnitt bei Magazinausgaben IVW 2/2010 *Verlagsangaben Nachlässe (bei Belegung mehrerer Kammerausgaben): 2 Kammerausgaben = 10 % 3 Kammerausgaben= 15 % ab 4 Kammerausgaben = 20 %

9 Verbreitungsgebiet m a ga zi n Deutsches Handwerksblatt Mit 12 Zeitungs- und 4 Magazinausgaben informiert das DHB nahezu jeden dritten Handwerksbetrieb in Deutschland. Zeitu ng W Ihre Ansprechpartner für regionale Werbung Sabine Zerbe Telefon 0211/ Telefax: 0211/ zerbe@verlagsanstalt-handwerk.de Jennifer Franze Telefon 0211/ Telefax: 0211/ franze@verlagsanstalt-handwerk.de

10 Regionalausgaben Seite 9 W Inselanzeige (Textteilanzeige) Mindestgröße 1-spaltig / 20 mm mm-preis s/w mm-preis zweifarbig mm-preis mehrfarbig Titelkopfanzeige 4c Format: 48 mm 60 mm Zeitungsausgaben 19,00 23,50 27, ,00 Magazinausgaben 10,00 12,50 14,50 nicht möglich Kammerausgaben 8,00 10,00 12,00 auf Anfrage W rubrikanzeigen / marktplatz mm-preis s/w mm-preis zweifarbig mm-preis mehrfarbig Zeitungsausgaben 4,10 5,15 6,20 Magazinausgaben 2,95 3,60 4,60 Mindestgröße 1-spaltig / 20 mm (44 mm x 20 mm) Chiffregebühr 10,00 Beispiel: 1-spaltig / 20 mm hoch S/W Zeitungsausgaben 82,00 zzgl. MwSt. Magazinausgaben 59,00 zzgl. MwSt. Tecklenborn Dortmund-Wambel info@sv-wzm.de Tel. 0231/ Fax 0231/ mm W Ihr Ansprechpartner für den Marktplatz Birgit Japes Telefon: 0211/ Telefax: 0211/ japes@verlagsanstalthandwerk.de 44 mm

11 Technische Daten Seite 10 Format Spaltenbreite Anzeigenteil Spaltenbreite Textteil Halfcover Druckverfahren: Rollen-Offset Zeitung papierformat: 350 mm 510 mm satzspiegel: 323 mm 475 mm anschnitt: nicht möglich spaltig: 44 mm 2-spaltig: 90 mm 3-spaltig: 137 mm 4-spaltig: 183 mm 5-spaltig: 230 mm spaltig: 50 mm 2-spaltig: 105 mm 3-spaltig: 160 mm 4-spaltig: 214 mm Vorderseite: 150 mm 369 mm Rückseite: 150 mm 482,5 mm Raster: 40er Raster Farbmindestgröße: 270 mm (Kammerausgaben 120 mm) Umrechnungsfaktor: 1,17 (1 Textspalte = 1,17 Anzeigenspalten) 6-spaltig: 275 mm 5-spaltig: 269 mm 7-spaltig: 323 mm 6-spaltig: 323 mm Format Spaltenbreite Anzeigenteil Spaltenbreite Textteil Halfcover Druckverfahren: Bogen-Offset magazin papierformat: 210 mm 297 mm satzspiegel: 185 mm 270 mm anschnitt: Beschnittzugabe 3 mm spaltig: 44 mm 2-spaltig: 90 mm 3-spaltig: 137 mm 4-spaltig: 185 mm spaltig: 50 mm 2-spaltig: 105 mm Vorderseite: 105 mm 222 mm* Rückseite: 105 mm 297 mm* * plus 3 mm Beschnitt Raster: 70er Raster Farbmindestgröße: 270 mm (Kammerausgaben 120 mm)

12 Formatbeispiele Seite 11 1/1 1/2 1/3 1/4 A4 hoch quer hoch quer Eckfeld quer Zeitung Magazin Zeitung Format (mm Breite mm Höhe) gesamt-mm magazin mit anschnitt (mm Breite mm Höhe) 3 mm Beschnittzugabe ohne Anschnitt (mm Breite mm Höhe) gesamt-mm

13 Beilagen und Einhefter Seite 12 W Beilagen Preise Beilage bis 20 g 165,00 Beilage bis 30 g 180,00 Beilage bis 40 g 215,00 Beilage bis 50 g 235,00 Selektionen nach Gewerk und/oder PLZ Mindestauflage Selektionen Preis je inkl. Vertriebsgebühren 10 % Aufschlag Expl. Formate Zeitungsausgaben: mindestens mm maximal mm Magazinausgaben: mindestens mm maximal mm W Auflagenanalyse Exemplare Druckauflage Verbreitete Auflage abonnierte Exemplare davon Mitgliederstücke sonstiger Verkauf Verkaufte Auflage Freistücke Rest-, Archiv- und Belegexemplare 807 IVW 2/2010 W einhefter und Tip-on Cards (nur im Magazin möglich) Preise W auflage nach Gewerken Handwerksgruppen Exemplare Bau- und Ausbaugewerbe Tip-on Card / Booklet Einhefter Preis je inkl. Vertriebsgebühren 125,00 bis 20 g Basisanzeige 1/1 Seite 4c Beilagenpreis plus 10 % Aufschlag Papiergewicht mindestens 80 g/qm Elektro- und Metallgewerbe Holzgewerbe Nahrungsmittelgewerbe Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigungsgewerbe Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe Verlagsangaben

14 Datenanlieferung Seite 13 Beilagen Anlieferung: Eine Woche vor Erscheinen unter Angabe von Stückzahl, Ausgabenart (Zeitung/Magazin) und Ausgabennummer. An jeder Verpackungseinheit sollte sichtbar ein Muster angebracht sein. Die genaue Beilagenmenge für den jeweiligen Druckort wird mit der Auftragsbestätigung genannt. Zeitungsausgaben: Aschendorff Druckzentrum GmbH & Co. KG An der Hansalinie Münster Magazinausgaben: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien Marktweg Geldern Muster: 5 Exemplare vorab an den Verlag: Verlagsanstalt Handwerk GmbH Sabine Zerbe Auf m Tetelberg Düsseldorf Verarbeitung: Gefalzte Beilagen müssen in Kreuzbruch-, Wickel- oder Mittelfalz mit Falz an der Längsseite verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz sind nicht möglich. Die Beilagen müssen für eine maschinelle Verarbeitung geeignet sein. Besteht eine Beilage aus mehreren Teilen, ist eine feste Verbindung erforderlich. Weitere Informationen unter: anzeigen Anlieferung: Verlagsanstalt Handwerk GmbH Sabine Zerbe: 0211/ zerbe@verlagsanstalt-handwerk.de Um digitale Anzeigen / Druckunterlagen annehmen und reibungslos weiterverarbeiten zu können, bitten wir, bestimmte Bedingungen zu beachten. Diese Bedingungen können Sie sich downloaden unter: Farbanzeigen, Belege, Proofs: Bitte liefern Sie zu jeder Anzeige einen verbindlichen Ausdruck. Für den Druck von Anzeigen in Euroskala (cmyk) benötigen wir ein druckverbindliches Proof. Ohne das verbindliche Proof übernehmen wir keine Gewährleistung für das Druckergebnis. Gewährleistung: Wir können nur belichten lassen, was auf den Datenträgern vorhanden ist. Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und insbesondere Farben können wir keinerlei Haftung übernehmen. Preise: Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Daten, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben werden in Rechnung gestellt. Dies gilt gleichermaßen für zusätzliche Satz- und Lithoarbeiten. Diese DTP- Arbeiten werden nach dem Zeitaufwand des erforderlichen Eingriffs berechnet. Alle anderen Arbeiten im Bereich der Vorstufe erfragen Sie bitte in der Anzeigenabteilung unseres Hauses. Gerne stellen wir Ihnen im Grafikbereich eine kompetente Beratung zur Seite.

15 Sonderproduktionen Seite 14 W schaffen Sie Vertrauen im Handwerk. Nutzen Sie unsere Kompetenz und unser journalistisches Know-how, um mit der Zielgruppe Handwerk zu kommunizieren. Wir bieten Ihnen eine große Bandbreite an Präsentationsformen. W sonderproduktionen im Überblick W Sprechen Sie uns an, wenn Sie im Handwerk komplexe Botschaften platzieren wollen. Gregor Henn Telefon: 0211/ Telefax: 0211/ henn@verlagsanstalt-handwerk.de Stefan Buhren Telefon: 0211/ buhren@verlagsanstalt-handwerk.de Claudia Stemick Telefon: 0211/ stemick@verlagsanstalt-handwerk.de W Redaktionelle Beilagen W Imagebroschüren W Kundenmagazine

16 W Leseraktionen W Advertorials

17 Sonderproduktionen Seite 16 W Periodika mit redaktionellen Schwerpunktthemen W Videos W Events W begleitende Publikationen

18 Onlinewerbung Seite 17 handwerksblatt.de die Website für den Mittelstand ist der professionelle Begleiter für die Unternehmer im Handwerk deckt mit ihrem redaktionellen Konzept den Informationsbedarf der gesamten Branche ab bietet einen hohen Nutzwert durch vielfältige Serviceangebote Ob als Monokampagne oder crossmedial handwerksblatt.de bringt Sie zu den Entscheidern im Handwerk. Werbeform Format in Pixel TKP Fullsizebanner ,00 Skyscraper ,00 ContentAd ,00 Page Impressions: insgesamt im 2. Quartal 2010 Web-Adresse: Kontakt: Liz Thielen Telefon: 0211/ Telefax: 0211/ Datenanlieferung: Mindestens 5 Werktage vor Schalttermin per an: thielen@handwerksblatt.de Dateiformate: JPG, JPEG, PNG, GIF-Format oder Flashdateien, max. Größe 200 KB Logobanner ,00 Wallpaper Pagepeel/Microsite Weitere Ad Specials wie Advertorial, Newsletter oder Video sind möglich. Lassen Sie sich beraten: 0211/ ,00 55,00

19 HANDWERKS Im Das Profil Handwerk mehr Infos unter: PR E SS E COM Seite 18 W Handwerksbetriebe in Deutschland F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F F W Umsatz in ,8 Mrd. inkl. Umsatzsteuer W Investitionspotenzial 71,7 Mrd. in den nächsten 2 Jahren W Verteilung der Betriebe auf die Handwerksgruppen Elektro- und Metallgewerbe 28,8 % Bau- und Ausbaugewerbe 27,9 % Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigungsgewerbe 19,3 % Holzgewerbe 10,6 % Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe 5,9 % Nahrungsmittelgewerbe 4,3 % Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe 3,2 % Betriebe (aller Anlagen) insgesamt: W Drei von vier Entscheidern im Handwerk lesen ihren Handwerkstitel. Alle Handwerker im Verbreitungsgebiet der drei Kammertitel n = W Jeder zweite befragte Leser gibt die Ausgabe an mindestens einen Mitleser weiter. Ø 2,0 Leser pro Exemplar Alle Leser im Verbreitungsgebiet der drei Kammertitel n = 822 Quellen: ZDH ; IFAK- Befragung August 2008; Stichprobe: Handwerker im Verbreitungsgebiet der drei Kammertitel Norddeutsches Handwerk, Deutsches Handwerksblatt und Deutsche Handwerkszeitung. IPM5 Studie Februar bis Mai 2010 Holzmann Medien GmbH & Co. KG

20 Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 19 Ziffer 1 Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Eintragungen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als Anzeigen bezeichnet) von Werbung Treibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als Werbung Treibende bezeichnet) in einer Zeitung, Zeitschrift, Nachschlagewerk oder Internetplattform zum Zweck der Verbreitung. Ziffer 2 Ein Abschluss ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbung Treibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbung Treibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. Ziffer 3 Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. Ziffer 4 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen- Millimeter umgerechnet. Ziffer 5 Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Ziffer 6 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Ziffer 7 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderenwerbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ziffer 8 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Ziffer 9 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige. Ziffer 10 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/ Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichenwunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Ziffer 12 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Ziffer 13 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Ziffer 14 Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Ziffer 15a Aus einer Auflagenminderung kann vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 15b nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer Garantieauflage bis zu Exemplaren mindestens 20 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu Exemplaren mindestens 15 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu Exemplaren mindestens 10 v. H. beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 22 bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Ziffer 15b (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen). Abweichend von Nummer 15a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu Exemplaren 10 v.h. überschreitet. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 22 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantie zu Grunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens Euro beträgt. Ziffer 16 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet.wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht... g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Ziffer 17 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach derenwohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Ziffer 18 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbung Treibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. ziffer 19 Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Ziffer 20 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbung Treibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durchvorlage eines Handelsregisterauszuges, nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrück-lichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. Ziffer 21 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutzund sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Ziffer 22 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoffoder Energieverknappung und dergleichen sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

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