Allgemeine Geschäftsbedingungen. von. BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL für für Veranstaltungen und Dienstleistungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL für für Veranstaltungen und Dienstleistungen 1 Veranstalter 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Dienstleistungen und Veranstaltungen, die von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL, Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh, Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Str. 19, Stuttgart, (nachfolgend: BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL) durchgeführt werden. 1.2 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL bietet im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben und dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Jahresprogramm Dienstleistungen und Veranstaltungen im In- und Ausland für baden-württembergische Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Wirtschaftsorganisationen, Wirtschaftsfördereinrichtungen sowie Cluster-Einrichtungen an, wenn nach eigener Überzeugung ein ausreichendes Interesse baden-württembergischer Unternehmen besteht. 1.3 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ist das Kompetenzzentrum von Baden-Württemberg zur Internationalisierung von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung und in der Rechtsform einer GmbH tätig. Die Leistungen von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL sowie die Durchführung von Dienstleistungen und Veranstaltungen unterstehen den Vorschriften des Zivilrechts. 2 Geltungsbereich 2.1 Angebote, Ausschreibungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgend wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer jeweils neuesten Fassung. Zusätzlich sind die AGB von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL im Internet unter jederzeit frei

2 2 abrufbar und können vom Leistungsempfänger in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden. 2.2 Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäfte für Dienstleistungen und Veranstaltungen von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL mit demselben Leistungsempfänger, ohne dass BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Vom Teilnehmer stammende allgemeine Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen zu den AGB von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL gelten ausschließlich dann, wenn und insoweit nur für den betroffenen Einzelfall sie von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL als Zusatz zu diesen AGB schriftlich bestätigt wurden. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL in Kenntnis etwaiger allgemeiner Bedingungen des Leistungsempfängers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt. 2.3 Bei Vertragsabschluss bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Im Einzelfall ausdrücklich mit BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL getroffene individuelle Vereinbarungen des Leistungsempfängers (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser AGB) haben soweit sie nach Abschluss des Vertrages zustande kamen in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Individualvereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder wenn ein solcher nicht vorliegt die schriftliche Bestätigung an den Leistungsempfänger maßgeblich. 3 Leistungsempfänger Leistungsempfänger der von Baden-Württemberg angebotenen Veranstaltungen und Dienstleistungen sind baden-württembergische Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Wirtschaftsorganisationen, Wirtschaftsfördereinrichtungen sowie Cluster- Einrichtungen. 4 Anmeldung 4.1 Ankündigungen, Angebote und Ausschreibungen von Veranstaltungen und Dienstleistungen durch BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL sind unverbindlich. Der Anmeldeschluss für die jeweilige Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung oder den Angebots- und Anmeldeunterlagen.

3 3 4.2 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch Übersendung des unterschriebenen Anmeldeformulars an BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL bzw. an die in den Angebots- und Anmeldeunterlagen angegebene Stelle. Eine Anmeldung unter Bedingungen oder Vorbehalten ist unwirksam. 4.3 Die Leistungsempfängerzahl für Veranstaltungen ist begrenzt. BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL berücksichtigt die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Eine Bestätigung des Eingangs dieser stellt jedoch noch keine rechtsverbindliche Anmeldebestätigung dar. 4.4 Leistungsempfängern, die sich mit Zahlungsverpflichtungen aus früheren Veranstaltungen in Verzug befinden, kann BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL die Teilnahme verweigern. 4.5 Der Leistungsempfänger erhält von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL eine Bestätigung seiner Anmeldung. Mit Absendung dieser Bestätigung kommt ein Teilnahmevertrag zwischen BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL und dem Leistungsempfänger zustande. 5 Leistungsumfang 5.1 Art und Umfang der von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL angebotenen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und den Anmeldeunterlagen. 5.2 Mit den Dienstleistungen und Veranstaltungen bietet BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL dem Leistungsempfänger die Gelegenheit zur Anbahnung von zielgruppenspezifischen Kontakten. In keinem Fall garantiert BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL die tatsächliche Anbahnung von Geschäftskontakten oder den erfolgreichen Abschluss von Geschäften oder Kooperationen. 5.3 Soweit in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen Leistungen im Zusammenhang mit der Anreise, der Unterkunft oder der Verpflegung der Leistungsempfänger oder sonstige Reiseleistungen aufgeführt sind, werden diese nicht von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL angeboten. BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL tritt lediglich als Vermittler für das dort angegebene Reisebüro oder den Reiseveranstalter auf und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung dieser Leistungen.

4 4 5.4 Soweit in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, liegt die Anlieferung von Veranstaltungs- und Informationsmaterialien, Mustern, Warenproben, Modellen o.ä. in der Verantwortung des Leistungsempfängers. Auch wenn BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL den Transport solcher Gegenstände organisiert, obliegt es dem Leistungsempfänger sicherzustellen, dass die Gegenstände den Einfuhrbestimmungen des Veranstaltungslands entsprechen. Im Übrigen gilt Ziff Hat der Leistungsempfänger Dritte mit Leistungen beauftragt, die außerhalb des Leistungsumfanges von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL liegen, so hat er die hierdurch verursachten Kosten selbst zu tragen. 6 Teilnahmebeitrag und Zahlungsbedingungen 6.1 Die Kosten des Leistungsempfängers für die Anreise zu den Veranstaltungen, für Unterkunft und Verpflegung sowie sonstige Reiseleistungen sind, soweit in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, im Teilnahmebeitrag nicht enthalten. 6.2 Die Bedingungen für die Zahlung des Teilnahmebeitrages oder der Vergütung für die Dienstleistung richten sich nach den im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen genannten Bestimmungen. Soweit nichts anderes vorgesehen ist, wird der Teilnahmebeitrag dem Leistungsempfänger mit der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Soweit in der Rechnung nichts anderes angegeben ist, ist er mit Zugang der Rechnung fällig. Vergütungen für Dienstleistungen werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen in Rechnung gestellt. 6.3 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL bestimmt im Einzelfall für jede Veranstaltung, ob mit der Anmeldung eine Anzahlung oder Vorkasse des Teilnahmebeitrages für die Leistungen verlangt wird, die von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL erbracht werden. Die jeweilige Zahlungsfrist für die Anzahlung oder die Vorauskasse ergibt sich aus der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen. Anzahlungen oder Vorkasse für die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. 6.4 Kommt der Leistungsempfänger mit einer Zahlung in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach 247 BGB erhoben. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

5 5 6.5 Wird die Anzahlung oder Vorkasse nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Zahlungsfrist geleistet, ist BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL berechtigt, bereits nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten (vgl. Ziff. 7.3) und dem Leistungsempfänger die Teilnahme an der Veranstaltung oder die Erbringung der Dienstleistung zu verweigern, auch wenn die weiteren Voraussetzungen des Zahlungsverzugs nicht vorliegen. Dasselbe gilt, wenn der gesamte Teilnahmebeitrag für Veranstaltungen nicht bis zum Beginn der Veranstaltung bezahlt wird. 6.6 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL kann die Rechnungsstellung und den Einzug des Teilnahmebeitrags an beauftragte Dienstleister übertragen. 7 Absage und Rücktritt des Veranstalters 7.1 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn bis zu dem in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder aufgrund von Rücktritten bis zum Anmeldeschluss nicht mehr vorliegt. Sofern in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestzahl zehn Leistungsempfänger. Ist in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen eine Anzahlung oder Vorauskasse vorgesehen, so ist BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL außerdem berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn bei Anmeldeschluss nicht wenigstens die Mindestteilnehmerzahl vorliegt oder die fälligen Anzahlungen oder Vorauskasseleistungen an BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL nicht erbracht sind. Bei Absage werden bezahlte Teilnahmebeiträge erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche der bereits angemeldeten Leistungsempfänger sind ausgeschlossen. 7.2 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen sowie zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern oder vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn Streik, Unruhen, Bürgerkrieg, Unglücksfälle, Katastrophen, politische Umstürze, Terroranschläge oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich von BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL liegen, eine solche Maßnahme erfordern. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 9.1 bis 9.2 hat der Leistungsempfänger in solchen Fällen keinen Anspruch auf Ersatz ihm entstehender Schäden oder Verluste. BADEN-

6 6 WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL teilt dem Leistungsempfänger den Eintritt der genannten Ereignisse unverzüglich mit. Im Übrigen gilt Ziff BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ist berechtigt, gegenüber einem einzelnen Leistungsempfänger vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Anzahlung oder Vorkasse nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Zahlungsfrist geleistet wird (vgl. 6.5). 7.4 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ist berechtigt, gegenüber einem einzelnen Leistungsempfänger vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Leistungsempfängers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird; hiervon hat der Leistungsempfänger BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL unverzüglich zu unterrichten. 7.5 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ist ferner berechtigt, gegenüber einem einzelnen Leistungsempfänger vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Leistungsempfänger in der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, die die Voraussetzungen für seine Teilnahmeberechtigung betreffen, oder wenn die in Ziff. 3 genannten Voraussetzungen für die Teilnahme bei Zulassung nicht vorlagen oder später weggefallen sind. 8 Rücktritt des Leistungsempfängers 8.1 Der Leistungsempfänger kann vom Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung mit BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL zurücktreten. Der Rücktritt muss BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL schriftlich mitgeteilt werden. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zu dem in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss entfällt der Teilnahmebeitrag. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnet BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL 50 % des Teilnahmebeitrags, bei späterem Rücktritt oder bei Fernbleiben des Leistungsempfängers ohne vorherige Rücktrittserklärung den gesamten Teilnahmebeitrag. Der Leistungsempfänger kann im Einzelfall nachweisen, dass bei BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL geringere Aufwendungen und Vergütungen für bereits erbrachte Leistungen angefallen sind. 8.2 Die Stornierung von Leistungen des Reiseveranstalters oder sonstigen Anbieters von Reiseleistungen (Ziff. 5.3) und die bei einer Stornierung dieser Leistungen anfallenden Kosten

7 7 und Gebühren richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Veranstalters oder Anbieters. 8.3 Wird die Veranstaltung gemäß Ziff. 7.2 in veränderter Form durchgeführt und ist eine Teilnahme an der veränderten Veranstaltung für den Leistungsempfänger nicht mehr von Interesse, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich gegenüber BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL erklärt werden. Soweit die Veranstaltung zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits teilweise stattgefunden hat, bleibt der Leistungsempfänger zur Zahlung des auf diesen Teil entfallenden Leistungsempfängerbeitrags verpflichtet. 8.4 Verluste oder Verzögerungen beim Transport von Veranstaltungs- und Informationsmaterialien, Mustern, Warenproben, Modellen o.ä. (Ziff. 5.4) oder die Verweigerung der Einfuhr durch das Veranstaltungsland berechtigen den Leistungsempfänger nicht zum Rücktritt vom Teilnahmevertrag. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 9.1 bis 9.2 sind auch alle weiteren Ansprüche wegen solcher Verluste oder Verzögerungen ausgeschlossen. 9 Haftungsbegrenzung 9.1 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL haftet gleich aus welchem Rechtsgrund, nur - und dies gilt auch dann, wenn BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL leitende Angestellte oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat wenn: (a) BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, (b) durch BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind; sowie (c) BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL gegen so genannte Kardinalpflichten verstoßen hat, d.h. (aa) bei wesentlichen Pflichtverletzungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder

8 8 (bb) bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf ("Kardinalpflichten"). 9.2 Im Fall 9.1 (c) dieser AGB ist unsere Haftung allerdings bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. 9.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Leistungsempfängers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 9.4 In den in Ziff. 9.1 bis 9.2 nicht genannten Fällen ist die Haftung von BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Teilnahmevertrag sowie aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat. 9.5 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL übernimmt als bloßer Veranstalter oder Dienstleister insbesondere keine Haftung für den Inhalt von Gesprächen, Abmachungen und Verabredungen zwischen den Leistungsempfängern von Veranstaltungen. BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL garantiert auch nicht den Erfolg von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Absprachen, die sich aus Veranstaltungen ergeben. 9.6 Die Leistungsempfänger werden durch Rundschreiben und sonstige Informationen über die Durchführung der Veranstaltung unterrichtet. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 9.1 bis 9.2 haben die Leistungsempfänger Folgen, die durch Nichtbeachten dieser Rundschreiben entstehen, selbst zu vertreten. 10 Verjährung Alle Ansprüche des Leistungsempfängers gegen BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL verjähren innerhalb von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Leistungsempfänger von dem Anspruch Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. In jedem Fall verjähren Ansprüche des Leistungsempfängers innerhalb von 5 Jahren ab dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt.

9 9 11 Schlussbestimmungen 11.1 Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ist Stuttgart Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. 12 Datenschutz Unter Einhaltung der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden die BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Antragsbearbeitung bzw. Durchführung der Veranstaltung an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet.

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