Allgemeine Teilnahmebedingungen von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL für Messeveranstaltungen

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1 Allgemeine Teilnahmebedingungen von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL für Messeveranstaltungen 1 Veranstalter 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Messeveranstaltungen, die von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL, Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh, Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Str. 19, Stuttgart, (nachfolgend: BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL) durchgeführt werden. 1.2 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL bietet im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben und dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Jahresprogramm Messebeteiligungen im In- und Ausland für baden-württembergische Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Wirtschaftsorganisationen, Wirtschaftsfördereinrichtungen sowie Cluster-Einrichtungen an. 1.3 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ist das Kompetenzzentrum von Baden-Württemberg zur Internationalisierung von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung und in der Rechtsform einer GmbH tätig. Die Leistungen von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL sowie die Teilnahme an Messeveranstaltungen von BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL unterstehen den Vorschriften des Zivilrechts. 1.4 Für die Durchführung von Messen bedient sich BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL dritter Durchführungsgesellschaften. 2 Geltungsbereich 2.1 Angebote, Ausschreibungen und Leistungen im Hinblick auf die Messe erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgend wiedergegebenen AGB in ihrer jeweils neuesten Fassung. Zusätzlich sind die AGB von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL im Internet unter jederzeit frei abrufbar und können vom Leistungsempfänger in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden.

2 Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Messeveranstaltungen über die Leistungen von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL mit demselben Leistungsempfänger, ohne dass BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Vom Leistungsempfänger stammende allgemeine Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen zu den AGB von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL gelten ausschließlich dann, wenn und insoweit nur für den betroffenen Einzelfall sie von BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL als Zusatz zu diesen AGB schriftlich bestätigt wurden. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL in Kenntnis etwaiger allgemeiner Bedingungen des Leistungsempfängers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt. 2.3 Bei Vertragsabschluss bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Im Einzelfall ausdrücklich mit BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL getroffene individuelle Vereinbarungen des Leistungsempfängers (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser AGB) haben soweit sie nach Abschluss des Vertrages zustande kamen in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Individualvereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder wenn ein solcher nicht vorliegt die schriftliche Bestätigung an den Leistungsempfänger maßgeblich. 3 Leistungsempfänger Leistungsempfänger bezgl. der Messe-Veranstaltungen sind baden-württembergische Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Wirtschaftsorganisationen, Wirtschaftsfördereinrichtungen sowie Cluster-Einrichtungen. 4 Anmeldung 4.1 Ankündigungen, Angebote und Ausschreibungen von Veranstaltungen durch BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL sind unverbindlich. Der Anmeldeschluss für die jeweilige Messeveranstaltung ergibt sich aus der Ausschreibung sowie den Angebots- und Anmeldeunterlagen. 4.2 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch Übersendung des unterschriebenen Anmeldeformulars an BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL bzw. an die in der Ausschreibung oder den Angebots- und Anmeldeunterlagen angegebene Stelle. Eine Anmeldung unter Bedingungen oder Vorbehalten ist unwirksam.

3 Der Eingang der Anmeldung wird dem Leistungsempfänger von BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL als Veranstalter schriftlich bestätigt. 4.4 Leistungsempfängern, die sich mit Zahlungsverpflichtungen aus früheren Veranstaltungen in Verzug befinden, kann BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL die Teilnahme verweigern. 4.5 Mit Zugang der von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL erteilten schriftlichen Annahmeerklärung beim Leistungsempfänger kommt der Vertrag zwischen BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL und dem Leistungsempfänger über die Messeteilnahme zustande. Wenn möglich wird dem Leistungsempfänger mit der Annahmeerklärung von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ein Plan übersandt, aus dem die Lage und die Maße des Messestandes ersichtlich sind. Etwaige Maßdifferenzen und sich daraus ergebende geringfügige Unterschiede zwischen Plan- und Ist-Größe des Messestandes sind unerheblich, soweit dies für die Berechnung des Teilnahmebeitrages nicht von Bedeutung ist. 4.6 Ergibt sich nach Anmeldeschluss, dass die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche nicht für alle von den Leistungsempfängern angemeldeten Flächen ausreicht, wird BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL eine Reduzierung der von den jeweiligen Leistungsempfängern angemeldeten Flächen vornehmen. Auf diese Abweichung zwischen angemeldeter Fläche und gewährter Fläche wird BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ausdrücklich in der Annahmeerklärung hinweisen. Widerspricht der Leistungsempfänger dieser Änderung der Fläche nicht binnen 10 Arbeitstagen nach Zugang der Annahmeerklärung so gilt die Änderung als angenommen. 5 Änderungen nach Vertragsschluss BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL oder die von ihr beauftragte Durchführungsgesellschaft können auch nach Abschluss des Teilnahmevertrages Änderungen in der Platzzuteilung vornehmen, insbesondere die Ausstellungsfläche des Leistungsempfängers nach Lage, Art, Maße und Größe ändern, Ein-, Um- und Ausgänge verlegen oder verändern, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder wegen Überzeichnung der Messeveranstaltung erforderlich ist oder aufgrund des Umstandes notwendig wird, dass weitere Leistungsempfänger zugelassen werden müssen. Gleiches gilt wenn die wirtschaftliche Ausnutzung der Flächen und Räume Änderungen erforderlich werden lässt. Sämtliche nachträglichen Änderungen werden jedoch den Rahmen des dem Leistungsempfänger Zumutbaren nicht verlassen.

4 - 4-6 Leistungsumfang 6.1 Art und Umfang der von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL angebotenen Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung und sonstigen Angebots- und Anmeldeunterlagen. 6.2 Mit den Messeveranstaltungen bietet BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL dem Leistungsempfänger die Gelegenheit zur Anbahnung von Geschäftskontakten. In keinem Fall garantiert BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL die tatsächliche Anbahnung von Geschäftskontakten oder den erfolgreichen Abschluss von Geschäften oder Kooperationen. Werden Recruiting-Veranstaltungen im Rahmen von Messen zur Unterstützung der Fachkräftesuche durchgeführt, so bietet BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL lediglich die Gelegenheit Fachkräfte kennenzulernen. 6.3 Soweit in der Ausschreibung und/oder den Angebots- und Anmeldeunterlagen Leistungen im Zusammenhang mit der Anreise, der Unterkunft oder der Verpflegung der Leistungsempfänger oder sonstige Reiseleistungen aufgeführt sind, werden diese nicht von BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL angeboten. BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL tritt lediglich als Vermittler für das dort angegebene Reisebüro oder den Reiseveranstalter auf und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung dieser Leistungen. 6.4 Sofern in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen keine abweichende Regelung getroffen wird, sind nachfolgende Tätigkeiten Aufgaben des Leistungsempfängers: rechtzeitiger Transport der Ausstellungsgüter bis zum Ausstellungsstand und zurück. Für die speditionelle Abwicklung innerhalb des Geländes der Messe können BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL oder die Durchführungsgesellschaft vor Ort einen Platzspediteur jederzeit verbindlich vorschreiben. Lagerung des Leergutes, Benutzung von Hebe- und Förderanlagen, Einsatz von Personal zum Ein- und Auspacken, für das Aufstellen der Ausstellungsgüter und deren Demontage, die Wiederverpackung und sonstige damit zusammenhängende Tätigkeiten, Standbetreuung, Sicherstellung, dass die Gegenstände den Einfuhrbestimmungen des Veranstaltungslands entsprechen und zwar auch dann, wenn BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL den Transport solcher Gegenstände organisiert,

5 - 5 - Organisieren rechtzeitiger Anreise, z.b. von Einreisevisa, Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc., die Ausstattung und innere Einzelgestaltung der Messestände. Für die Art und Gestaltung sind jedoch die am Veranstaltungsort geltenden Bauvorschriften und Baurichtlinien von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL sowie der beauftragten Durchführungsgesellschaft maßgebend. Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, seine Gestaltungsmaßnahmen vorher mit BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL sowie mit der Durchführungsgesellschaft abzustimmen. Eine Standgestaltung, die den am Veranstaltungsort geltenden Bauvorschriften oder Baurichtlinien nicht entspricht, kann von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL sowie von der beauftragten Durchführungsgesellschaft auf Kosten des Leistungsempfängers entfernt oder geändert werden. Im Übrigen gilt Ziff dieser AGB. 6.5 Hat der Leistungsempfänger Dritte mit Leistungen beauftragt, die außerhalb des Leistungsumfanges von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL liegen, so hat er die hierdurch verursachten Kosten selbst zu tragen. 7 Teilnahmebeitrag und Zahlungsbedingungen 7.1 Die Kosten des Leistungsempfängers für die Anreise zu den Veranstaltungen, für Unterkunft und Verpflegung sowie sonstige Reiseleistungen sind, soweit in der Ausschreibung und/oder den Angebots- und Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, im Teilnahmebeitrag nicht enthalten. 7.2 Die Bedingungen für die Zahlung des Teilnahmebeitrages richten sich nach den in der jeweiligen Ausschreibung und/oder den Angebots- und Anmeldeunterlagen genannten Bestimmungen. Soweit nichts anderes vorgesehen ist, wird der Teilnahmebeitrag dem Leistungsempfänger mit der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Soweit in der Rechnung nichts anderes angegeben ist, ist er mit Zugang der Rechnung fällig. 7.3 Kommt der Leistungsempfänger mit der Zahlung in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach 247 BGB erhoben. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL weiter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und anderweitig über die Standfläche zu verfügen.

6 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL bestimmt im Einzelfall für jede Messeveranstaltung, ob mit der Anmeldung eine Anzahlung oder Vorkasse des Teilnahmebeitrages für die Leistungen verlangt wird, die von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL erbracht werden. Die jeweilige Zahlungsfrist für die Anzahlung oder die Vorkasse ergibt sich aus der Ausschreibung und/oder den Angebots- und Anmeldeunterlagen. 7.5 Wird die Anzahlung oder Vorkasse nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Zahlungsfrist geleistet, ist BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL berechtigt, bereits nach Ablauf dieser Frist vom Teilnahmevertrag zurückzutreten (vgl. Ziff dieser AGB) und dem Leistungsempfänger die Teilnahme an der Messeveranstaltung zu verweigern, auch wenn die weiteren Voraussetzungen des Zahlungsverzugs nicht vorliegen. Dasselbe gilt, wenn der gesamte Teilnahmebeitrag nicht bis zum Beginn der Messeveranstaltung bezahlt wird. 7.6 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL kann die Rechnungsstellung und den Einzug des Teilnahmebeitrags an beauftragte Dienstleister übertragen. 8 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 8.1 Der Leistungsempfänger kann Rechte aus dem mit BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL bestehenden Vertragsverhältnis nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL auf Dritte übertragen. 8.2 Der Leistungsempfänger kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. 8.3 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Leistungsempfänger nur insoweit zu als es auf demselben Vertragsverhältnis mit BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL beruht. 8.4 Minderungsansprüche wegen Mängeln der Ausstellungsfläche können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Ansprüchen beruhen. Rückforderungsansprüche des Leistungsempfängers gem. 812 BGB bleiben unberührt. 9 Ausstellungsgüter, Direktverkauf und Standpersonal 9.1 Es dürfen nur Waren ausgestellt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen oder in deutscher Lizenz hergestellt wurden. Weitere Ausnahmen können in begründeten Fällen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL zugelassen werden. 9.2 Alle Ausstellungsgüter sind in der Anmeldung einzeln und mit genauer Bezeichnung aufzuführen. Feuergefährliche, stark riechende Exponate oder Ausstellungsgüter, deren Vor-

7 - 7 - führung mit Lärm verbunden ist, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL sowie der beauftragten Durchführungsgesellschaft ausgestellt werden. 9.3 Ausstellungsstücke dürfen während der Dauer der Veranstaltung nicht entfernt werden. Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, für eine fachkundige Standbetreuung während der gesamten Dauer der Messe zu sorgen. 10 Unteraussteller 10.1 Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an einen Leistungsempfänger überlassen. Dieser Leistungsempfänger ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL berechtigt, die von ihm vorher zu benennenden Unteraussteller baden-württembergische Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Wirtschaftsorganisationen, Wirtschaftsfördereinrichtungen sowie Cluster- Einrichtungen in seinen Stand aufzunehmen. BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL erteilt die Zustimmung erst, wenn die in Betracht kommenden Unteraussteller schriftlich die vorliegenden AGB und die für die jeweilige Veranstaltung vorhandene Ausschreibung sowie die Angebots- und Anmeldeunterlagen anerkannt haben. Der Unteraussteller unterliegt denselben Bestimmungen wie der Leistungsempfänger Der Leistungsempfänger haftet für ein Verschulden seiner Unteraussteller und deren Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden und für Verschulden seiner eigenen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für evtl. eingesetzte Verrichtungsgehilfen. Der Leistungsempfänger und die Unteraussteller haften gegenüber BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL als Gesamtschuldner. 11 Absage und Rücktritt durch BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL 11.1 BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ist berechtigt, die Messeveranstaltung abzusagen, wenn bis zu dem in der Ausschreibung und/oder den Angebots- und Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder aufgrund von Rücktritten bis zum Anmeldeschluss nicht mehr vorliegt. Sofern in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestzahl zehn Leistungsempfänger. Ist in der Ausschreibung und/oder den Angebots- und Anmeldeunterlagen eine Anzahlung oder Vorkasse vorgesehen, so ist BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL außerdem berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn bei Anmeldeschluss nicht wenigstens die Mindestteilnehmerzahl vorliegt und die fälli-

8 - 8 - gen Anzahlungen oder Vorkasseleistungen an BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL erbracht sind. Bei Absage werden bezahlte Teilnahmebeiträge erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche der bereits angemeldeten Leistungsempfänger sind ausgeschlossen BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ist berechtigt, die Messeveranstaltung abzusagen sowie zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern oder vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn Streik, Unruhen, Bürgerkrieg, Unglücksfälle, Katastrophen, politische Umstürze, Terroranschläge oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich von BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL liegen, eine solche Maßnahme erfordern. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff bis 13.3 dieser AGB hat der Leistungsempfänger in solchen Fällen keinen Anspruch auf Ersatz ihm entstehender Schäden oder Verluste. BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL teilt dem Leistungsempfänger den Eintritt der genannten Ereignisse unverzüglich mit. Im Übrigen gilt das Rücktrittsrecht des Leistungsempfängers gemäß Ziff dieser AGB Baden-Württemberg International ist berechtigt, gegenüber einem einzelnen Leistungsempfänger vom Vertrag zurückzutreten, - wenn der Leistungsempfänger die Anzahlung oder Vorkasse gem. Ziff. 7.4 und 7.5 dieser AGB nicht innerhalb der dafür bestimmten Frist geleistet hat; - wenn über das Vermögen des Leistungsempfängers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird; hiervon hat der Leistungsempfänger BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL unverzüglich zu unterrichten. - wenn der Leistungsempfänger in der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, die die Voraussetzungen für seine Teilnahmeberechtigung betreffen, oder wenn die in Ziff. 3 dieser AGB genannten Voraussetzungen für die Teilnahme bei Zulassung nicht vorlagen oder später weggefallen sind. - wenn der Leistungsempfänger den Messestand nicht rechtzeitig, in der Regel spätestens einen Tag vor Beginn der Messeveranstaltung übernommen hat. 12 Rücktritt des Leistungsempfängers 12.1 Der Leistungsempfänger kann vom Vertrag mit BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL zurücktreten. Der Rücktritt muss BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL schriftlich mitgeteilt werden. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zu dem in der Ausschreibung und/oder den Angebots- und Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss entfällt der Teilnahmebeitrag. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zwei

9 - 9 - Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnet BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL 50 % des Teilnahmebeitrags, bei späterem Rücktritt oder bei Fernbleiben des Leistungsempfängers ohne vorherige Rücktrittserklärung den gesamten Teilnahmebeitrag. Der Leistungsempfänger kann im Einzelfall nachweisen, dass bei BADEN- WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL geringere Aufwendungen und Vergütungen für bereits erbrachte Leistungen angefallen sind Die Stornierung von Leistungen des Reiseveranstalters oder sonstigen Anbieters von Reiseleistungen (Ziff. 6.3 dieser AGB) und die bei einer Stornierung dieser Leistungen anfallenden Kosten und Gebühren richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Veranstalters oder Anbieters Wird die Veranstaltung gemäß Ziff dieser AGB in veränderter Form durchgeführt und ist eine Teilnahme an der veränderten Veranstaltung für den Leistungsempfänger nicht mehr von Interesse, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich gegenüber BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL erklärt werden. Soweit die Messeveranstaltung zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits teilweise stattgefunden hat, bleibt der Leistungsempfänger zur Zahlung des auf diesen Teil entfallenden Teilnehmerbeitrags verpflichtet Verluste oder Verzögerungen beim Transport von Veranstaltungs- und Informationsmaterialien, Mustern, Warenproben, Modellen o.ä. (Ziff. 6.4 dieser AGB) oder die Verweigerung der Einfuhr oder der Einreise durch das Veranstaltungsland berechtigen den Leistungsempfänger nicht zum Rücktritt vom Teilnahmevertrag. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff bis 13.3 dieser AGB sind auch alle weiteren Ansprüche wegen solcher Verluste oder Verzögerungen ausgeschlossen. 13 Haftungsbegrenzung 13.1 Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL wegen anfänglicher Sachmängel der Ausstellungsfläche wird ausgeschlossen BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL haftet im Übrigen gleich aus welchem Rechtsgrund, nur - und dies gilt auch dann, wenn BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL leitende Angestellte oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat wenn: (a) BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt,

10 (b) BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL arglistig Mängel der Ausstellungsfläche verschweigt, (c) der von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL vermieteten Ausstellungsfläche eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, (d) durch BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind; sowie (e) BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL gegen so genannte Kardinalpflichten verstoßen hat, d.h. (aa) bei wesentlichen Pflichtverletzungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder (bb) bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf ("Kardinalpflichten") Im Fall der Ziff (e) dieser AGB ist unsere Haftung allerdings bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt c BGB bleibt unberührt Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Leistungsempfängers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden In den in Ziff bis 13.3 dieser AGB nicht genannten Fällen ist die Haftung von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Teilnahmevertrag sowie aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn Baden-Württemberg International Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL übernimmt als bloßer Veranstalter insbesondere keine Haftung für den Inhalt von Gesprächen, Abmachungen und Verabredungen zwischen den Leistungsempfängern von Veranstaltungen. BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL garantiert auch nicht den Erfolg von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Absprachen, die sich aus Veranstaltungen ergeben Die Leistungsempfänger werden durch Rundschreiben und sonstige Informationen über die Durchführung der Veranstaltung unterrichtet. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff bis 13.3 dieser AGB haben die Leistungsempfänger Folgen, die durch Nichtbeachten dieser Rundschreiben entstehen, selbst zu vertreten.

11 Zollgarantieerklärung Für den Fall, dass von einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland für die Einfuhr von Ausstellungsgütern anstelle einer erforderlichen Sicherheitsleistung eine Reexportgarantieerklärung für eingeführtes Ausstellungsgut der Leistungsempfänger abgegeben wird, haftet der Leistungsempfänger unmittelbar gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, wenn Ausstellungsgüter nach Schluss der Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig ausgeführt werden. 15 Verjährung Ansprüche gegen BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL verjähren innerhalb von 18 Monaten. Dies gilt nicht, wenn BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL vorsätzlich handelte, einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die in 548 BGB geregelte Verjährung von lediglich 6 Monaten bleibt unberührt. 16 Zuschussgewährung Im Hinblick auf mögliche Zuschüsse an die Leistungsempfänger wird an dieser Stelle insbesondere auf StGB (Subventionsbetrug) - 3 bis 5 Subventionsgesetz vom des Gesetzes über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht vom in der jeweils geltenden Fassung aufmerksam gemacht. Subventionserhebliche Tatsachen i.s.v. 264 StGB stellen die Angaben zu Ziff. 3 dieser AGB und die Angaben dar, die zu den in der Ausschreibung und den Angebots- und Anmeldeunterlagen geregelten Zulassungsvoraussetzungen geltend gemacht wurden. 17 Datenschutz Unter Einhaltung der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden die BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Antragsbearbeitung bzw. Durchführung der Veranstaltung an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet.

12 Schlussbestimmungen 18.1 Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL ist Stuttgart Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen von BADEN-WÜRTTEMBERG INTERNATIONAL unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.

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