Auerbacher Stadtanzeiger

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auerbacher Stadtanzeiger"

Transkript

1 Auerbacher Stadtanzeiger Jahrgang 20 Freitag, den 3. Dezember 2010 Nummer 23/2010 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. mit den Ortschaften Beerheide, Schnarrtanne, Rebesgrün und Reumtengrün - Anzeige - Getränke

2 2 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010 Aus der Sitzung des Stadtrates am 18. Oktober 2010 Öffentlicher Sitzungsteil: Beschluss BV/0519/10/BS Neuerlass der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Auerbach/Vogtl. Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Neuerlass der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Auerbach. Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Auerbach Auf Grundlage 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Auerbach in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen. A) Benutzung der Obdachlosenunterkunft 1 Öffentliche Einrichtung Die Stadt Auerbach betreibt eine Obdachlosenunterkunft als öffentliche Einrichtung. Sie soll insbesondere obdachlosen Gemeindeangehörigen eine vorübergehende Unterkunft einfacher Art gewährleisten. 2 Begriff der Obdachlosigkeit (1) Obdachlos im Sinne dieser Satzung ist, - wer ohne Unterkunft ist, - wem der Verlust seiner ständigen oder vorübergehenden Unterkunft unmittelbar bevorsteht, - wessen Unterkunft unzureichend ist und keinen menschenwürdigen Schutz vor den Unbilden der Witterung bietet oder die Benutzung seiner Unterkunft mit Gefahren verbunden ist (2) Nicht als obdachlos im Sinne dieser Satzung gilt, wer nicht sesshaft ist und nach seiner Lebensart auch keine Anzeichen für eine künftige Sesshaftigkeit erkennen lässt oder wer als Minderjähriger aus der Obhut der Personenberechtigten entwichen ist, herumstreunt, gefährdet oder verwahrlost ist und deshalb in die Obhut des Jugendamtes genommen werden müsste. 3 Aufnahme und Benutzungsverhältnis (1) Aufnahme in die Obdachlosenunterkunft erhält, wer obdachlos im Sinne dieser Satzung ist und auf Antrag eine Genehmigung zur Übernachtung durch die Stadt Auerbach erhalten hat. Der Antrag ist bis spätestens 12:00 Uhr des Tages zu stellen, an dem das Benutzungsverhältnis erstmals ausgeübt werden soll. Die Genehmigung zur Übernachtung ist stets in widerruflicher Weise zu erteilen. (2) Nutzungsberechtigt ist, wer im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes ist und deutscher Staatsgehöriger ist. (3) Die Benutzung der Obdachlosenunterkunft ist nur in der Zeit von 17:30 bis 07:30 des folgenden Tages gestattet. Über Ausnahmen, wie z. B. bei Krankheit oder witterungsbedingt entscheidet die Stadt Auerbach. (4) Vor der Aufnahme hat der Antragsteller von sich aus auf etwaige Gefährdung anderer Benutzer (durch ansteckende Krankheiten usw.) hinzuweisen. Die Stadt Auerbach kann darüber hinaus bei konkreten Anhaltspunkten vor der Aufnahme den Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis verlangen, dass ärztliche Bedenken gegenüber der Benutzung der Einrichtung nicht bestehen. (5) Die Räume oder Bettenplätze werden dem Benutzungsberechtigen durch die Stadtverwaltung bzw. einen Bevollmächtigten zugewiesen. Die Zuweisung begründet jedoch kein Mietverhältnis im Sinne des BGB. Dem Benutzungsberechtigten können bei Erfordernis jederzeit andere Räume oder Bettenplätze zugewiesen werden. 4 Benutzung der Unterkunft (1) Die Einrichtung darf nur von aufgenommenen Personen im Sinne 3 und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Die zur Verfügung gestellten Räume und Bettenplätze sind pfleglich zu behandeln, in einem ordentlichen Zustand zu halten, vor Beschädigung zu schützen und zweckbestimmt zu benutzen. Die Stadt Auerbach erlässt dazu eine Hausordnung an die alle Benutzer gebunden sind. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Stadt Auerbach die Nutzungsgenehmigung sofort widerrufen. (3) Die Benutzer haben den Anordnungen der Bediensteten der Stadtverwaltung (Sozialamt, Ordnungsamt) oder bevollmächtigten Dritten Folge zu leisten. (4) Dem Benutzer ist nur die Mitnahmen von persönlichen Sachen gestattet, die für die Zeit des Aufenthaltes unbedingt notwendig sind. Die Stadt Auerbach gewährt keine Haftung bei Verlust. Das Mitbringen von Tieren sowie die Tierhaltung in der Einrichtung sind untersagt. (5) Der Konsum und das Einbringen von Alkohol und Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz sind in der Einrichtung untersagt. (6) Das Mitführen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen ist untersagt. (7) Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder mutwillige Beschädigung am Gebäude oder Inventar entstehen, können dem Benutzer in Rechnung gestellt werden. Die Veränderung der zugewiesenen Räume oder Bettenplätze in jeglicher Form ist untersagt. 5 Beendigung des Nutzungsverhältnisses (1) Das Nutzungsrecht endet mit dem Folgetag des Endes der Genehmigung zur Übernachtung nach 3 Abs. 1 dieser Satzung. (2) Das Nutzungsrecht endet sofort, wenn die Voraussetzungen nach 2 nicht mehr vorliegen oder ein Entzug der Genehmigung zur Übernachtung infolge eines Verstoßes gegen die Hausordnung festgestellt wurde. (3) Bei Beendigung des Nutzungsrechtes hat der Benutzer alle mitgebrachten Gegenstände zu entfernen und die Unterkunft in einem sauberen Zustand zu verlassen. (4) Sofern der Benutzer die Einrichtung nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht verlässt, ist die Stadt Auerbach zur sofortigen Räumung berechtigt. Eine Fristsetzung hierfür ist nicht erforderlich. B) Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen Unterkunft 6 Gebührenpflicht (1) Für die Benutzung der in der Einrichtung in Anspruch genommenen Räume oder Bettenplätze werden Gebühren nach Maßgabe des 7 festgelegten Gebührensätze erhoben. Gebührenpflichtig sind Personen, denen die Genehmigung zur Übernachtung nach 2 erteilt wurde. (2) Die Gebührenpflicht beginnt mit der Zuweisung eines Raumes oder Bettenplatzes. (3) Die Gebührenpflicht endet mit dem Tag, an dem der Unterkunftsplatz vor Auszug in einem ordnungsgemäß geräumten und sauberen Zustand übergeben wird. 7 Gebührenhöhe (1) Die Benutzungsgebühr beträgt pro Person und Übernachtung 11,00. Die Gebühr umfasst auch alle Betriebskosten, die für die Benutzung entstehen (Heizung, Wasser, Elt). (2) Benutzer, die vor Eintritt der Obdachlosigkeit mindestens 3 Monate in der Stadt Auerbach mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, werden 50 v. H. der Benutzungsgebühr nach Absatz 1 erlassen. (3) Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beträgt die Benutzungsgebühr 5,00 pro Übernachtung.

3 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 3 8 Zahlung der Gebühr Die Gebühr ist vom Benutzer bar im Voraus zu zahlen bzw. hat der Benutzer mit Antragstellung eine Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers vorzulegen. C) Schlussbestimmungen 9 Verwaltungszwang Die Stadt Auerbach kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. 10 Inkrafttreten Die Satzung tritt am in Kraft. Die Satzung vom zuletzt geändert am tritt mit diesem Tag außer Kraft. Auerbach, Hinweis nach 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat. 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Aus der Sitzung des Stadtrates am 15. November 2010 Öffentlicher Sitzungsteil: Beschluss BV/0547/10/OA Zustimmung zur Berufung der stellvertretenden Gemeindewehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Auerbach/Vogtl. Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. erteilt nach satzungsgemäß durchgeführter Wahl die Zustimmung, dass der Oberbürgermeister Herrn Steffen Götz und Herrn Daniel Vogel zu Stellvertretenden Gemeindewehrleitern der Freiwilligen Feuerwehr Auerbach/Vogtl. auf die Dauer von 5 Jahren berufen wird. Beschluss BV/0544/10/GLM Beschluss des forstlichen Wirtschaftsplanes 2011 für den Kommunalwald der Stadt Auerbach Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den forstlichen Wirtschaftsplan 2011 für den Kommunalwald der Stadt Auerbach im Umfang des Entwurfes des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Plauen vom Beschluss BV/0548/10/GLM Vergabe von Bauleistungen: Park der Generationen Nord BA 1 -Baufeldfreimachung Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. vergibt die Bauleistungen zum BA 1 -Baufeldfreimachung zum Bauvorhaben Park der Generationen Nord an die Firma Lengenfelder Recycling/Planschützer Naturstein GmbH, Burgweg 6, Neuensalz Die Angebotssumme beträgt ,80 brutto. Beschluss BV/0533/10/GLM 2. Änderung zum Baubeschluss Sanierung und Ausbau Dachgeschoss Schloß Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Erhöhung der Baukosten für das Bauvorhaben Sanierung und Ausbau Dachgeschoss Schloß um auf brutto inklusive Planungsleistung. Beschluss BV/0542/10/BPL 8. Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (InSEK) der Stadt Auerbach/Vogtl. Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtland beschließt die 8. Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Auerbach/ Vogtland vom Stand Oktober Beschluss BV/0549/10/HA Ausbildungsoffensive der Stadt Auerbach Der Stadtrat der Stadt Auerbach beschließt, den Stellenplan der Stadt Auerbach so anzupassen, dass freiwerdende Altersteilzeitstellen in 2011 und folgend nicht wieder besetzt werden. Die wegfallenden Stellen sind durch innerbetriebliche Restrukturierungsmaßnahmen zu organisieren (Auslernende Auszubildende, Einsatz von technischer Unterstützung etc.). Gleichzeitig ist in 2011 eine Ausbildungsoffensive zu starten. Zielsetzung für 2011 soll die Ausbildung von 4 Auszubildenden sein (3 Verwaltungsfachkräfte, 1 Bibliotheksfachkraft). Stellen, welche zwingend durch fachliche Spezialanforderungen nicht intern besetzt werden können, werden dem Stadtrat und seinen Ausschüssen zur Diskussion vorgelegt und durch diese beschlossen. Beschluss BV/0528/10/HA Sitzungsplan des Stadtrates der Stadt Auerbach und seiner Ausschüsse für das Jahr 2011 Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt gemäß 36 Abs. 2 SächsGemO den Sitzungsplan des Stadtrates der Stadt Auerbach und seiner Ausschüsse. Sitzungsplan des Stadtrates der Stadt Auerbach und seiner Ausschüsse für das Jahr 2011 Sitzungen des Stadtrates Ort: Rathaus Auerbach, Ratssaal Beginn: 17:00 Uhr Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Sitzungen des Verwaltungsausschusses Ort: Rathaus Auerbach, Ratssaal Beginn: 17:00 Uhr Mittwoch, den Mittwoch, den Mittwoch, den Mittwoch, den Mittwoch, den Mittwoch, den Mittwoch, den Mittwoch, den Mittwoch, den Mittwoch, den Mittwoch, den

4 4 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010 Sitzungen des Technischen Ausschusses Ort: Rathaus Auerbach, Ratssaal Beginn: 17:00 Uhr Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Montag, den Dienstag, den Sitzungen des Ältestenrates Ort: Bürgermeisterzimmer Beginn: 17:30 Uhr Donnerstag, den Donnerstag, den Donnerstag, den Donnerstag, den Donnerstag, den Donnerstag, den Donnerstag, den Donnerstag, den Donnerstag, den Donnerstag, den Donnerstag, den Bildung-, Kultur-, Sozial- und Tourismusausschuss Ort: Operativ vor Ort, bzw. Nebenstelle Schulstraße 1 Beginn: 16:00 Uhr Dienstag, den Dienstag, den Dienstag, den Dienstag, den Dienstag, den Dienstag, den Nichtöffentlicher Sitzungsteil Beschluss BV/0526/10/GLM Zustimmung zum Grundstückskaufvertrag UR Nr. 554/2010 mit Vertragsänderung/-aufhebung UR Nr. 1512/2010 vom Beschluss BV/0540/10/GLM Vermietung von Räumlichkeiten im Gebäude Andreas-Schubert-Straße 19, Auerbach an den Arbeiter-Samariter-Bund, Kreisverband Vogtland e. V. Beschluss BV/0554/10/GLM Beschluss zur Auswahl von Firmen für die Teilnahme an der beschränkten Ausschreibung zum Bauvorhaben Sanierung und Umnutzung Bahnhofstraße 1 zur Gemeinbedarfseinrichtung Los Fluchttreppe Beschluss BV/0555/10/GLM Beschluss zur Auswahl von Firmen für die Teilnahme an der beschränkten Ausschreibung zum Bauvorhaben Sanierung und Umnutzung Bahnhofstraße 1 zur Gemeinbedarfseinrichtung Los Außenanlagen Beschluss BV/0557/10/GLM Beschluss zur Auswahl von Firmen für die Teilnahme an der beschränkten Ausschreibung zum Bauvorhaben Umbau und Sanierung Schloß Auerbach Los 12 - Lüftungsanlage Beschluss BV/0546/10/OBM Übertragung der ausgereichten Ausfallbürgschaft für Darlehen der AWO Auerbacher Wohnbau GmbH auf einen anderen Gläubiger Umtausch der Hundesteuermarken Vollzug der Satzung der Stadt Auerbach über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 05. Mai 2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom (veröffentlicht im Stadtanzeiger Nr. 2/2009 am ) Achtung, Hundehalter der Stadt Auerbach einschließlich der Ortschaften Beerheide, Schnarrtanne, Rebesgrün und Reumtengrün: vom 4. Januar 2011 bis 29. Januar 2011 werden in der Stadtverwaltung Auerbach, Nicolaistr. 51 (Rathaus). 1. Etage, Zimmer 2.11 während der Sprechzeiten: Montag 9.00 Uhr Uhr Dienstag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag 9.00 Uhr Uhr im Haus des Gastes, Reiboldsgrüner Str. 5 in der Ortschaft Schnarrtanne während der Sprechzeiten: Montag geschlossen Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr im Rathaus, Hauptstr. 70 in der Ortschaft Rebesgrün während der Sprechzeiten: Dienstag Uhr Uhr in den Räumen des Sportlerheims des VfL Reumtengrün, Am Sportplatz 1 in der Ortschaft Reumtengrün während der Sprechzeiten: Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr vom 11. Januar 2011 bis 22. Januar 2011 werden in den Räumen der Firma Möbel Heckel, Talweg 4 in der Ortschaft Beerheide während der Geschäftszeiten: Montag - Freitag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr die Hundesteuermarken für die Rechnungsjahre ausgegeben. In den Ortschaften Schnarrtanne, Rebesgrün, Reumtengrün und Beerheide werden die Hundesteuermarken nur umgetauscht. Kann die Hundesteuermarke für 2009/2010 nicht vorgelegt werden, wird die neue Hundesteuermarke für nur in der Stadtverwaltung Auerbach, Nicolaistr. 51 (Rathaus), Auerbach, gegen eine Verwaltungsgebühr ausgehändigt. Ab dem 1. Februar 2011 sind die Hundesteuermarken für die Vorjahre ungültig. Der Umtausch der Hundesteuermarken ist somit für den Hundehalter zwingend notwendig. Nach 12 der Hundesteuersatzung der Stadt Auerbach muss der Hundehalter die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbesitzes laufenden Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen. Für jeden steuerpflichtigen Hund wird von der Stadtverwaltung Auerbach eine Hundesteuermarke ausgegeben. Die Hundesteuermarke ist auf Verlangen eines Beauftragten der Stadt Auerbach vorzuzeigen. Wir weisen nochmals auf die Meldepflicht gemäß 11 der Hundesteuersatzung der Stadt Auerbach hin. Wer gegen die Hundesteuersatzung der Stadt Auerbach verstößt, handelt gemäß dieser Satzung ordnungswidrig im Sinne des 6 Abs. 2 Ziff. 2 SächsKAG und kann entsprechend 6 Abs. 3 Sächs- KAG mit einer Geldbuße bis zu EUR belegt werden. Zum Umtausch sind die Steuernummer (Personen-Konto) des Hundehalters und die abgelaufene Hundesteuermarke mitzubringen. Bei Verhinderung des Umtausches durch den Hundehalter ist eine Vollmacht zu erteilen. Wird die abgelaufene Hundesteuermarke nicht zum Umtausch vorgelegt, wird gem. 12 Abs. 3 und 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Auerbach die neue Hundesteuermarke für als Ersatzmarke ausgehändigt. Hierfür werden Verwaltungsgebühren erhoben. Stadtverwaltung Auerbach Fachbereich Finanzen Sachgebiet Steuern Bekanntmachung der Landesdirektion Chemnitz über die Planfeststellung B Ortsumgehung Göltzschtal Az.: /16/16 vom 5. November 2010 Mit Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz vom 5. November Az.: /16/16 - ist der Plan für das Bauvorhaben B Ortsumgehung Göltzschtal gemäß 17 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden. Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt.

5 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 5 In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes vom 6. Dezember 2010 bis einschließlich 20. Dezember 2010 in der Stadt Falkenstein, Willy-Rudert-Platz, Falkenstein/Vogtland, im Bauamt, 1. Etage im Beratungsraum während der Dienststunden Montag von 9.00 bis Uhr Dienstag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch von 9.00 bis Uhr Donnerstag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag von 9.00 bis Uhr in der Stadt Auerbach/Vogtland, Nicolaistraße 51, Auerbach, im Tiefbauamt, Zimmer 2.4, im Erdgeschoss während der Dienststunden Montag von 7.00 bis Uhr Dienstag von 7.00 bis Uhr Donnerstag von 7.00 bis Uhr in der Stadt Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32, Rodewisch, im Bauamt, Zimmer 211 während der Dienststunden Montag von 8.30 bis Uhr Dienstag von 8.30 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag von 8.30 bis Uhr und bis Uhr Freitag von 8.30 bis Uhr in der Gemeinde Neustadt, Oelsnitzer Straße 40, Neustadt/Vogtland, in der 1. Etage während der Dienststunden Montag von 9.00 bis Uhr Dienstag von 9.00 bis Uhr Donnerstag von 9.00 bis Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt ( 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG). Gemäß 3 Abs. 1 Satz 1, 3c in Verbindung mit Punkt 14.6 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986, 2998) geändert worden ist, wurde durch die Planfeststellungsbehörde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Diese wurde als unselbstständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung, die durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird, Klage beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht, Ortenburg 9, Bautzen (Postanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Postfach 44 43, Bautzen) erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist. Die Klageerhebung muss schriftlich erfolgen. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Sachsen) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht muss sich jeder Beteiligte, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich auch durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. Die Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung) kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht, Ortenburg 9, Bautzen (Postanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Postfach 44 43, Bautzen) gestellt und begründet werden. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, bei der Landesdirektion Chemnitz, Referat 32, Altchemnitzer Straße 41, Chemnitz, schriftlich angefordert werden. Chemnitz, den 5. November 2010 Landesdirektion Chemnitz gez. Annette Drossel Abteilungsleiterin Volkszählung beginnt Zensus örtliche Erhebungsstelle wird eingerichtet Die Vorbereitungen für den Zensus 2011 laufen auf Hochtouren. Seit Anfang November 2010 wird in Auerbach, Volkmarstraße 18 die örtliche Erhebungsstelle eingerichtet, die dann ab Januar 2011 ihren Betrieb aufnimmt. Wurden bei der bisherigen klassischen Volkszählung sämtliche Haushalte und nahezu die gesamte Bevölkerung befragt, werden jetzt nur rund ein Drittel der Einwohner befragt. So werden im Freistaat Sachsen rund Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen auf postalischem Weg befragt. Weiterhin werden rund Einwohner des Freistaates Sachsen in einer Haushaltsstichprobe persönlich befragt. Zusätzlich werden rund Bürgerinnen und Bürger, die in besonderen Wohnbereichen zum Beispiel in Gemeinschaftsunterkünften wie Studenten- und Altenwohnheimen leben, sowie Bürgerinnen und Bürger, bei denen ein zählungsrelevanter Fehler im Einwohnermelderegister erkannt wurde, befragt. Jeder, der an der Befragung teilnimmt, hat gesetzlichen Anspruch auf absoluten Datenschutz. Deshalb wird eine so genannte abgeschottete Erhebungsstelle geschaffen, die den Informationsschutz der Bürger gewährleistet. Die Hauptaufgabe der örtlichen Erhebungsstelle wird in den nächsten Monaten unter anderem darin bestehen, ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, dass heißt Interviewerinnen und Interviewer, zu gewinnen. Diese werden dann ab dem 9. Mai 2011 vor Ort zusammen mit den Einwohnern die Fragebögen ausfüllen. Dafür werden die Erhebungsbeauftragten geschult und in ihre Aufgabenbereiche eingewiesen. Weiterhin dient die örtliche Erhebungsstelle den Einwohnern von 17 weiteren Orten als Anlaufstelle bei Fragen zum Zensus. Detaillierte Informationen zum Zensus 2011 finden Sie in dem gemeinsamen Internet-Auftritt des Bundes und der Länder unter Die Erhebungsstelle ist für den Publikumsverkehr ab 1.Januar 2011 erreichbar unter: / örtliche Erhebungsstelle: Vogtlandkreis 3 - Auerbach/Vogtl.,Stadt Volkmarstr Auerbach marion.nahrendorf@stadt-auerbach.de Ihre Ansprechpartner sind Frau Nahrendorf (Leiter Erhebungsstelle), Tel.: / und Frau Badock (Stellv. Leiterin Erhebungsstelle), Tel.: / Öffnungszeiten: Montag von und Dienstag von und Mittwoch Donnerstag von und Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr 9.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr geschlossen 9.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr 9.00 Uhr bis Uhr

6 6 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010

7 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 7 Weihnachtsmarkt bis im Stadtzentrum Auerbach Wegen der Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes auf dem Neumarkt, Altmarkt und angrenzenden Straßen, ist mit Behinderungen des Verkehrs zu rechnen. Zu weiteren Behinderungen kommt es an folgenden Tagen: Weihnachtsmännertreffen (Stadtzentrum) bis Uhr Stellplatz: Rathaus Wegstrecke Nicolaistraße - Schulstraße Neumarkt (unten) - Bebelstraße -Gerberstraße - Breitscheidstraße - Neumarkt (oben) - Nicolaistraße - Altmarkt Sperrung des Altmarktes für jeglichen 6.00 bis 20:00 Uhr Fahrzeugverkehr für die Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmännertreffens Bergparade (Stadtzentrum) 14:30 bis Uhr Stellplatz, Rathaus Wegstrecke, Nicolaistraße - Schulstraße Neumarkt (unten) - Bebelstraße -Gerberstraße - Breitscheidstraße - Neumarkt (Ort der Veranstaltung) :00 Uhr bis Sperrung eines Teils (linke Seile) des :00 Uhr Altmarktes für jeglichen Fahrzeugverkehr für die Vorbereitung und Durchführung des Kunsthandwerkermarktes Bitte benutzen Sie zum Besuch des Weihnachtsmarktes die Parkplätze Schlossplatz, Feuerwehrplatz, Herrenwiese, Altmarkt, Göltzschtalstraße, Talstraße, Gartenhaus, Hockel s Mühle, Freudenthal bzw. benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Bitte beachten Sie: bis zum können die Haltestellen Jägerstraße, Neumarkt, Altmarkt und Rathaus durch die City-Busse nicht angefahren werden. Als Ersatz werden die Haltestellen Goethepark und Gartenhaus in beiden Richtungen bedient. Markttermine für Monat Dezember 2010 auf dem Neumarkt Wochenmarkt (im Zuge des Weihnachtsmarktes) Wochenmarkt mit erweiterten Angebot (im Zuge des Weihnachtsmarktes) Wochenmarkt Wochenmarkt mit erweiterten Angebot Wochenmarkt Wochenmarkt (nur grüner Mark!) Wochenmarkt Wochenmarkt (nur grüner Markt) Achtung: Vereine und Freizeitsportgruppen von städtischen Turnhallen Information der Stadtverwaltung Auerbach - Fachbereich 3 - Sport für alle Nutzer Hiermit informieren wir alle Nutzer über die Schließzeit zu den Weihnachtsfeiertagen. In der Zeit vom 23. Dezember 2010 bis 2. Januar 2011 bleiben alle städtischen Turnhallen geschlossen. Traditionelle Turniere sind beim Fachbereich 3 (Schulstraße 1/ Telefon: / ) bis 10. Dezember 2010 zu beantragen. Knut Kirsten Fachbereichsleiter

8 8 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010 Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 17. Dezember 2010 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Freitag, der 10. Dezember 2010 Impressum Auerbacher Stadtanzeiger Amtsblatt der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. mit den Ortschaften Beerheide, Schnarrtanne, Rebesgrün und Reumtengrün Der Auerbacher Stadtanzeiger erscheint 14-täglich jeweils in den geraden Wochen, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt und kann in der Pressestelle der Stadtverwaltung Auerbach eingesehen werden. Herausgeber: Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. mit den Ortschaften Beerheide, Schnarrtanne, Rebesgrün und Reumtengrün, Nicolaistraße 51, Auerbach Tel.: ( ) , Fax: (0 3744) , Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinen den 10, Herzberg, Tel: ( ) , Fax: ( ) , Fax: ( ) (Redaktion) Geschäftsführer: Marco Müller Verantwortlich für den amtlichen Teil der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl.: Oberbürgermeister Manfred Deckert, Redaktion: Hagen Hartwig, Tel. ( ) 82 50, Fax: ( ) , Nicolaistraße 51, Auerbach presse@stadt-auerbach.de Reumtengrüner Straße wurde modernisiert Verkehrsfreigabe nach 14 Monaten Bauzeit Nach einer Bauzeit von rund 14 Monaten wurde vor wenigen Tagen die Reumtengrüner Straße für den öffentlichen Verkehr wieder freigegeben. Die Kreisstraße (K 7827) befand sich vor der Modernisierung in einem sehr schlechtem baulichen Zustand. Jetzt entspricht der 953 Meter lange Straßenabschnitt den heutigen Ansprüchen an eine moderne Infrastruktur. Die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung lag in den Händen der Projekta Auerbach. Der VSTR Rodewisch und die Tief- und Bau GmbH Schöneck haben gemeinsam die Straße grundhaft saniert und prima ausgebaut, lobte Landrat Dr. Tassillo Lenk zur feierlichen Verkehrsfreigabe. Die gesamte Planung, Fördermittelbeantragung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Abrechnung für die Kreisstraße wurde vom Vogtlandkreis durchgeführt. Der Straßenbau kostete 745-tausend Euro, der Neubau der Gehwege rund 227-tausend Euro und die neu verlegten Trinkund Abwasserleitungen 457-tausend Euro. - Anzeigen - Elsterwerkstätten 4c Ein Großteil der gewaltigen Investition konnte durch Fördermittel refinanziert werden. Auerbachs Oberbürgermeister Manfred Deckert dankte Franz Voigt (VSTR Rodewisch) und Hilmar Oertel (Tief- und Bau GmbH Schöneck) für die gute Arbeit. Das Stadtoberhaupt zollte aber auch den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Reumtengrüner Straße größte Anerkennung. Die 14-monatigen Bauarbeiten haben zeitweise Beeinträchtigungen mit sich gebracht. Ich bedanke mich für das erbrachte Verständnis, so der OB. An der feierlichen Verkehrsfreigabe nahmen neben dem Landrat, dem Oberbürgermeister auch Auerbachs Bürgermeister Gerd Badstübner, Bauschaffenden und Mitglieder des Auerbacher Stadtrates teil. Musikalisch umrahmt wurde das Ganze von einem kleinen Chor aus der Kindertagesstätte Mischka (Foto). Foto: Hartwig Verantwortlich für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Frau Schönfelder, Tel.: ( ) 31 08, Fax: ( ) , Funk: (01 72) christina.schoenfelder@wittich-herzberg.de Im Bedarfsfall Einzelexemplare in der Stadtverwaltung oder durch den Verlag gegen Kostenerstattung. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Seidel 4c gut informiert Ihr Amtsblatt hier steckt Ihre Heimat drin.

9 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 9

10 10 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010

11 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 11

12 12 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010

13 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 13

14 14 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010

15 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 15

16 16 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010 Stadtarchiv sagt Danke Nun ist sie schon wieder da, die Adventszeit. Die Zeit, in der man zurückschaut auf das vergangene Jahr, in der man die Gelegenheit nutzt, um sich zu bedanken. Wir möchten heute zwei ganz besonderen Menschen Danke sagen - Danke für langjährige ehrenamtliche Unterstützung, gute Zusammenarbeit und freundschaftliches Miteinander. Sicher haben auch Sie in der Zeitung gelesen, dass das Projekt Tauris zum 15. Dezember 2010 endet. Für viele von Ihnen wird es nur eine einfache Mitteilung wie viele andere gewesen sein, für viele der ehrenamtlichen Helfer ein Schreck, denn auch das Fehlen der geringen Aufwandsentschädigung im Monat kann in ein ohnehin knappes Budget ein Loch reißen. Für alle die, die sich - so wie wir - im Stadtarchiv auf ihre ehrenamtlichen Tauris-Helfer uneingeschränkt verlassen konnten, ein Schock. Ob in Jugend-, Kinder- oder Senioreneinrichtungen, Bibliotheken oder Kultureinrichtungen, überall waren die fleißigen Taurisleute im Einsatz und überall werden sie, so wie bei uns, nun fehlen. Mitte Dezember endet für unsere beiden fleißigen Helferinnen Hannelore Zeh und Viola Hahn ihre Beschäftigung im Stadtarchiv. Vielen Benutzern unseres Archivs werden die beiden Mitarbeiterinnen bekannt sein und wohl keinem ist aufgefallen, dass sie nur ehrenamtliche Helfer waren. Immer waren sie kompetent, freundlich und einsatzbereit. Sie unterstützten uns in unserer täglichen Arbeit, sortierten und erfassten Bestände, betreuten Benutzer, waren mit der Kamera für uns unterwegs und wirkten stets aktiv mit, wenn wir für Veröffentlichungen im Stadtanzeiger recherchierten. Liebe Viola, liebe Hannelore. auch wenn ihr es überhaupt nicht leiden könnt, öffentlich für eure Leistungen gewürdigt zu werden - ich höre euch schon schimpfen - heute und hier nochmals ein ganz besonders großes Dankeschön von uns allen. Das Team des Stadtarchives Auerbach

17 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 17

18 18 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010

19 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 19

20 20 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010

21 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 21

22 22 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010

23 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 23

24 24 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010 Stadtbibliothek Auerbach Schlossstrasse Auerbach Tel Fax mail@bibliothek-auerbach.de Homapage: Belletristik ab 14 Jahre Lee Child Scarpetta Factor Val McDermid Schleichendes Gift Cecilia Ahern Zwischen Himmel und Liebe Kai Meyer Arkadien erwacht (Arkadien ; 1) Linwood Barclay In Todesangst Harkan Nesser Die Perspektive des Gärtners Marie Bostwick Die Fäden des Schicksals W. Purucker Die Grandauers und die Zeit danach Laurel Corona Die Geigenspielerin Ulrike Schweikert Das Antlitz der Ehre Douglas Coupland Generation A Sabine Weigand Die silberne Burg Jamie Denton Der Totenflüsterer Äke Edwardson Toter Mann David Ellis In Gottes Namen Monika Felten Kristall der Macht Sebastian Fitzek Amokspiel Astrid Fritz Die Bettelprophetin Sebastian Fitzek Die Therapie Michael Gantenberg Zwischen den Wolken Kami Garcia Sixteen Moons Lisa Genova Mein Leben ohne Gestern Klaus Kordon Fünf Finger hat die Hand John Hart Das letzte Kind Birgit Lautenbach Totenseelen Ralf Husmann Vorsicht vor Leuten Ton van Mourik Das Fragment K. Ingemarsson Das große Glück kommt nie allein Ingrid Noll Ehrenwort Peter James Und morgen bist du tot Nick Stone Voodoo Marie-Aude Murail Über kurz oder lang P.J. Tracy Sieh mir beim Sterben zu Andrew Nicoll Die Liebeslotterie D. Benioff Alles auf Anfang James Patterson Letzter Gruß A. McCullagh Rennie Wohin der Wind uns Trägt Kathy Reichs Blut vergisst man nicht M.-S. Roger Das Labyrinth der Wörter Andrea Camilleri Die Flügel der Sphinx Laura Brodie Ich weiss, du bist hier Margaret Coel Ein leichtes Ziel Lee Child In letzter Sekunde L. Esquivel Bittersüße Schokolade Patricia Cornwell Das fünfte Paar Marc Fitten Valerias letztes Gefecht Susan Hill Der Toten tiefes Schweigen Ann Granger Stadt, Land, Mord Hanne-Vibeke Holst Der perfekte Plan Patricia Highsmith Salz und sein Preis W. Kaminer Meine kaukasische Schwiegermutter Susanne Leinemann Der Liebespakt Cody McFadyen Die Blutlinie. Der Todeskünstler Anna Mitgutsch Wenn du wiederkommst Glenn Meade Die Jünger des Teufels Ian Rankin Ein reines Gewissen Glenn Meade Unternehmen Brandenburg Henri-Pierre Roché - Jules und Jim Glenn Meade Der zweite Messias Birgit Vanderbeke Alberta empfängt einen Liebhaber Anders Roslund Drei Sekunden Todd Strasser Wish u were dead Karen White Meerschwestern Elizabeth Strout Mit Blick aufs Meer Sascha Zeus - Waschlappen Willy Vlautin Lean on Pete Lustig, lustig, tralalala : Witziges zum Weihnachtsfest SPI E G E L-B ESTSE L L E R Melinda Nadj Abonji Tauben fliegen auf Lee Child Ausgeliefert Elizabeth George Wer dem Tode geweiht Lee Child Der Janusmann Sophie Kinsella Mini Shopacholic

25 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 25 Sachliteratur ab 14 Jahre K. Radnedge Welt-Fussball-Rekorde 2010 J. Schmieder Du sollst nicht lügen Elsbeth Bihler Mit Kindern Erntedank feiern O. Schwarzt Selbstgemachte Köstlichkeiten Th. Brochhagen PC und Windows 7 für Einsteiger A. Solymosi Programmieren mit JAVA J. Lafer - Der neue Lafer! Lichter! Lecker! A. Eckl Excel 2010, 2003, 2007 K. Meier-Ebert Meine Deko-Welt Daniel Koch Die besten Outlook-Tipps Eva Ruhland Das perfekte Fotobuch gestalten M. Kohlberg - Mozillas Firefox, Thunderbird und Lightning R A T G E B E R E L T E RN + K IND A. Kilian Geheimwissen Schule S. Lambrich Microsoft Word 2010 auf e. Blick M. Axt-Gadermann Was Kinder schlau und Uli Ries Mac OS X glücklich macht R. Scheck Das Excel-Profiseminar S. Börgens Das Kind ist da, das Glück lässt auf Jörg Schieb Meine Daten schützen sich warten M. Schneider Internet für Quereinsteiger E. Pantley Schlafen statt Schreien M. Scheider Meine erste Homepage N. Schmid König Damit Kindern kein Flügel Franz Krücker Vietnam (Polyglott on tour) bricht : kindliche Verhaltensauffälligkeiten Nick Ray Vietnam (Lonley Planet) R. Thomasius Wenn Jugendliche trinken 99 geniale Kreativ-Ideen, Wohndeko und mehr F.X. Plooij Oje, ich wachse : Eltern-Sprechstunde U. Bien Einfach.Alles.Merken : geniale Merktechniken für ein perfektes Gedächtnis J. Fischer Mehr vom Leben : Frauen und Männer mit Behinderung erzählen S. Bohlmann Noch ein Löffelchen voll Zucker B. Ebbert 100 Dinge, die ein Vorschulkind können sollte H. Brosche Warum Lehrer gar nicht so blöd sind M. Hahn Richtig Schwimmen K. Reichelt Die magische 11 der Homöopathie für Kinder Hans-Joachim Herrmann Mein Terrarium B.M. Jasper Geistig fit & mobil bis ins hohe Alter H. Renz-Polster Kinder verstehen M. Schäfer Du Opfer! : wenn Kinder Kinder fertigmachen : der Mobbingreport K. Klinken Prinzessinnenfeste O. Kohl Die neue Ernährung bei Krebs SPI E G E L-B ESTSE L L E R J. Mai Die Büro-Alltag-Bibel Thilo Bode Die Essensfälscher Heinz K. Gans Getränke zubereiten, mixen Peer Steinbrück Unterm Strich L. Laurendon Tischlein deck dich! : Rezepte Rhonda Byrne The Secret The Power aus der Märchenküche Axel Hacke Wofür stehst du? : was im Leben Armin Rohde Größenwahn und Lampenfieber wichtig ist eine Suche W. Scheide Digitale Fotoschule R. D. Precht Die Kunst, kein Egoist zu sein : warum wir gerne gut sein wollen und was und davon abhält Ch. G. Tranczinski Bauch, Beine, Po E. Trunz-Carlisi Schlank im Schlaf B. Weingartner Physik macht Urlaub A. Westhoff Ihre Rechte als Kassenpatient Tobias Berndt OpenOffice.org 3 Annette Bopp Wechseljahre Dagmar von Cramm Vom Markt zum Metzger A. Von Croy Was Sie über das fliegen wissen sollten Anselm Grün Stationen meines Lebens M. Madeja Das kleine Buch vom Gehirn P. Mathes Ratgeber Herzinfarkt F. Maurice PHP MySQL 5.1. Anke Nolte Bluthochdruck P. Gerhard Praxis-Handbuch Office 2010 Weihnachtsbasteln 15. Dezember Uhr Bilderbuchkino 07. Dezember Uhr Weihnachtsgeschichten

26 26 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010 Anzeigen

27 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 27 Grimms Geschichten zum Leben erwacht Traditioneller Märchenumzug im weihnachtlichen Auerbach Auerbachs Weihnachtsmarkt wurde am 26. November stimmungsvoll eröffnet. Wie schon in den Jahren zuvor schaltete Oberbürgermeister Manfred Deckert punkt 17 Uhr per Knopfdruck die Beleuchtung auf dem festlich geschmückten Neumarkt an. Die vielen Lichter funkeln diesmal besonders schön, denn Auerbachs Adventsmarkt startete seit vielen Jahren wieder einmal in einer verschneiten Kulisse. Schön, dass wir diesmal Schnee haben, dass verleiht dem Weihnachtsmarkt eine wunderbare Atmosphäre, freute sich Deckert. Einen stimmungsvollen Höhepunkt im Weihnachtsmarkttrubel erlebte Auerbach am 1. Advent mit dem traditionellen Märchenumzug. Dicht an dicht säumten die Zuschauer die Wegstrecke des Zuges. Wie immer lag die Regie des Märchenumzuges in den Händen des Sorgaer Pferdesportvereins. Vor allem die Kinder staunten über die Vielfalt der gebotenen Märchenbilder und die liebevoll geschmückten Pferde. König Drosselbart, Frau Holle, die Schneekönigin oder die alte Hexe - fast alle Grimmschen Märchenfiguren waren vertreten. Sogar eine Zwergenkapelle, natürlich mit Schneewittchen, war dabei. Während der lange Umzug auf der Kaiserstraße noch freie Bahn hatte, wurde es in der Auerbacher Innenstadt ziemlich eng. Zweimal zogen fast 140 Reiter, rund 30 Kutschen und das Fußvolk um den Weihnachtsmarkt. Jan Gabriel, der städtische Marktmeister, hatte alle Hände voll zu tun, um dem Tross zwischen den vielen Zuschauern genügend Platz zu machen. Gemeinsam mit Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Auerbach schaffte er aber diese schwierige Aufgabe mit Bravour. Manchen Pferden war der Stress wegen der vielen Leuten buchstäblich anzumerken. Wir müssen da schon mächtig aufpassen, doch unsere Reiter sind sehr vorsichtig und erfahren, versicherte Steffen Rauer vom Pferdesportverein. In den kommenden Tagen bietet der Auerbacher Weihnachtsmarkt ein umfangreiches Programm für Groß und Klein. Am Sonntag (05. Dezember) geht das traditionelle Treffen der Weihnachtsmänner über die Bühne. Los geht der Umzug der Rotkittel um Uhr am Rathaus. Am 3. Advent folgt die Bergparade. Fotos: Hartwig ZEIT SPAREN private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN:

28 28 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010 Auerbacher Bürgerpreis 2010 verliehen Alter Barkas gegen neuen Ford Stadtrat Joachim Otto mit höchster Auszeichnung der Stadt geehrt Foto: Hartwig Joachim Otto wurde am 26. November mit dem Auerbacher Bürgerpreis 2010 geehrt. In einer Festveranstaltung in der Göltzschtalgalerie Nicolaikirche erfolgte die Würdigung im Beisein des Landrates, des Oberbürgermeisters, Politikern von Bund und Land sowie vielen Weggefährten und Freunden des Ausgezeichneten. Die Mitglieder des Auerbacher Stadtrates entschieden im Oktober, die höchste Auszeichnung der Drei-Türme-Stadt diesmal an Joachim Otto zu vergeben. Herr Otto hat in vielen Jahren und mit höchstem persönlichen Einsatz bürgerschaftliches Engagement in einer Vielzahl kommunalpolitischer und gesellschaftlicher Bereiche an den Tag gelegt. Dafür möchten wir Joachim Otto heute ehren, betonte Auerbachs Oberbürgermeister Manfred Deckert. Foto: Hartwig Laudator Jörg Bräunig, ehemaliger Kirchenmusikdirektor in Auerbach und heute Domkantor zu Meißen, betonte: Mein Freund Joachim Otto wollte und will in seiner Heimatstadt stets etwas voranbringen. Er hat viele freiwilligen Aufgaben, ob als Stadtrat, in Kunst- und Kulturvereinen oder im Waldpark Grünheide, stets mit Herz und Seele vorangebracht! Auerbachs Bürgerpreis wird einmal im Jahr an eine Einzelperson oder einen Verein verliehen. Der Preis ist verbunden mit einem Eintrag in das Goldene Buch der Stadt. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Ehrung nicht verbunden. Bisher erhielten den Bürgerpreis: der Heimatforscher Helmut Martin, der Sportler Georg Scharff, die Pilzberaterin Ilse Scholz und der Leiter des Jugendblasorchesters Andreas Schmidt. Allmacher, Jana Auerbachs Feuerwehr-Gerätewart Gerd Hummel kann sich über ein neues Dienstfahrzeug freuen. Vor wenigen Tagen wurde sein bisheriges Auto, ein 29 Jahre alter Barkas, in den verdienten Ruhestand geschickt. Nachfolger ist ein nagelneuer Ford-Transit, der vom Hersteller zum Mehrzweckfahrzeug umgerüstet wurde. Wir können mit dem universellen Auto unkompliziert Material und Technik transportieren, freut sich Kamerad Hummel. Mit einem lachendem und einem weinenden Auge nahm Hummel jedoch Abschied von seinem geliebten Barkas. Der Ford ist toll, aber die Leute erkennen mich gar nicht mehr, wenn ich jetzt mit dem neuen Ford durch die Stadt fahre, so Gerd Hummel. - Anzeigen - Bäckerei Flechsig 4c

29 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 29 Neuauflage Freizeitführer Vogtland 2011 Grenzüberschreitender Freizeitkatalog zeigt Vielseitigkeit des Vogtlandes - dazu eine VogtlandCARD gratis Pünktlich zum Messestart der Touristik und Caravaning International in Leipzig vom November 2010 erlebt er seine Premiere, der 3. Grenzüberschreitende Freizeitführer Vogtland In einer Neuauflage von Exemplaren präsentiert der Tourismusverband Vogtland e. V. die Vielfalt des Vogtlandes über die Landesgrenzen hinaus. Der Freizeitführer Vogtland 2011 erscheint erstmals in einem neuen und handlichen Taschenformat. Mit jedem Exemplar kann sich der Besucher über eine kostenlose VogtlandCARD im neuen Design freuen. Die heraustrennbare Karte schafft mit Vergünstigungen bei über 130 Partnern noch mehr Anreize, das Vogtland zu erleben. Ab 2011 können mit der neuen VogtlandCARD neben dem Karteninhaber zusätzlich zwei Kinder im Alter bis 16 Jahren die attraktiven Rabatte und Vergünstigungen nutzen. Die Neuauflage des Freizeitführeres entstand in enger Zusammenarbeit mit den benachbarten Regionen Westsachsen, Thüringisches Vogtland, Böhmen sowie Fichtelgebirge/Frankenwald und dem Westerzgebirge. Damit beweist die Tourismusregion Vogtland erneut den bewussten Blick über den eigenen Tellerrand. Von Schlösser und Burgen über Museen und Kirchen, Hallenund Freibäder, Denkmäler und Schauanlagen bis hin zu Wellness- Einrichtungen, Bergwerken und Instrumentenbauern findet der Interessierte zahlreiche Vorschläge für einen abwechslungsreichen Aufenthalt im Vogtland. Die Gestaltung sowie die gesamte Umsetzung wurden von der Plauener Werbeagentur Sinnario übernommen. Ab sofort ist der Freizeitführer Vogtland 2011 kostenlos beim Tourismusverband Vogtland e. V. sowie in allen wichtigen touristischen Einrichtungen der Region erhältlich. Mietangebot 4-Raum-Wohnung in Auerbach Die Stadt Auerbach vermietet im Feuerwehrgebäude (Neubau), Gartenstraße 1, zweites Obergeschoss, eine attraktive Wohnung. 104 Quadratmeter, 4 Zimmer, Küche, Bad/Dusche/WC, zusätzliches Gäste-WC, Flur, Kellerraum. Interessenten melden sich bitte im Rathaus, Nicolaistraße 51, Zimmer 1.5., Telefon: / oder Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Vergabe des Sächsischen Umweltpreises 2011 Vom 22. Oktober Leitidee Der Freistaat Sachsen vergibt seit 1996 den Sächsischen Umweltpreis. Mit dem Sächsischen Umweltpreis sollen aller zwei Jahre herausragende Leistungen für den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen sowie für den Naturschutz gewürdigt werden. Insbesondere sind darunter zu verstehen: - innovative, kreative Umweltleistungen, - modellhafte, nachhaltige Einzelprojekte, - Entwicklung umweltfreundlicher Produkte oder Technologien und Produktionsverfahren, - herausragendes ehrenamtliches Engagement. 2. Teilnahmebedingungen und Bewerbungsunterlagen Teilnehmen können: - Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft, - Organisationen, Verbände und Vereine oder - natürliche Personen. Die Teilnahmeberechtigten können sich selbst aktiv um den Sächsischen Umweltpreis 2011 bewerben, aber auch von Dritten vorgeschlagen werden. Die Umweltaktivitäten müssen nachweislich in Sachsen erbracht und dürfen noch nicht mit gleichartigen Ehrungen ausgezeichnet worden sein. Die Bewerbungen beziehungsweise Vorschläge sind auf dem dafür vorgesehenen Teilnahmebogen einzureichen und müssen eine Beschreibung des Engagements beziehungsweise der durchgeführten Projekte und ihrer Auswirkungen auf die Umwelt (maximal 4 DIN- A4-Seiten zuzüglich Foto- und Dokumentationsmaterial, keine digitalen Datenträger) enthalten. Die Bewerbungen beziehungsweise Vorschläge sind bis zum 15. März 2011 (Datum des Poststempels) an die folgende Adresse zu richten: Sächsisches Staatsministerium für Umweit und Landwirtschaft Referat 22 Stichwort Sächsischer Umweltpreis 2011 Archivstraße Dresden. Unter der Internetadresse www. smul.sachsen.de/umweltpreis (-> Umweltpreis 2011) sind Informationen über den Umweltpreis sowie der Teilnahmebogen verfügbar. 3. Dotierung und Auswahl dar Preisträger Der Sächsische Umweltpreis 2011 ist mit insgesamt EUR dotiert und kann zwischen mehreren Preisträgern aufgeteilt werden. Die Gewinner erhalten neben der Geldprämie eine Ehrenpreistafel und eine Urkunde, die zu Werbezwecken genutzt werden können. Über die Vergabe der Preise entscheidet das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft auf Vorschlag einer Jury aus kompetenten Persönlichkeiten der sächsischen Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltung. Sie wird durch den Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft berufen. Folgende Kriterien werden bewertet: - Umweltwirkung, - Innovation, - Modellcharakter, - Strategie/Konzept, - Synergiewirkung, - Nachhaltigkeit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 4. Preisverleihung Die öffentliche Preisverleihung findet im Rahmen einer Festveranstaltung durch den Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft im Juni 2011 statt. Dresden, den 22. Oktober 2010 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer

30 30 Auerbacher Stadtanzeiger, Nr. 23/2010

31 Nr. 23/2010, Auerbacher Stadtanzeiger 31 Hinweise zum Ausfüllen des Teilnahmebogens Auf dem Teilnahmebogen soll kurz und prägnant begründet werden, warum Sie sich für den Sächsischen Umweltpreis bewerben. Bitte fügen Sie als Anlage eine ausführlichere Beschreibung des Engagements beziehungsweise des Wettbewerbsprojektes bei (maximal 4 DIN-A4- Seiten zuzüglich Foto- und Dokumentationsmaterial). Die Beantwortung folgender Fragen sollte nach Möglichkeit in der beiliegenden Beschreibung enthalten sein: 1. Kurze Vorstellung des Bewerbers (Produkte, Produktionsverfahren, Rechtsform, weitere Standorte des Unternehmens). 2. Seit wann engagiert sich das Unternehmen, der Verband, der Bewerber für den Umweltschutz? 3. Welcher Art ist das Engagement? 4. Beschreibung des Wettbewerbsprojektes unter Benennung folgender Aspekte: - Umweltwirkung - Innovation - Modellcharakter - Strategie/Konzept - Synergiewirkung - Nachhaltigkeit 5. Welche Probleme waren gegebenenfalls zu überwinden? 6. Welche Erfolge konnten erzielt werden? Beispiele für Inhalte der Wettbewerbsprojekte: A) Umweltfreundliche Technologien und Produktionsverfahren: - Entwicklung und vorbildhafte Anwendung innovativer Verfahren zur Verringerung der Umweltbelastung und zur Schonung der Ressourcen - Erfüllung von Umweltstandards und Umweltentlastungen über gesetzliche Vorgaben hinaus B) Umweltfreundliche Produkte: - Umweltentlastung durch innovative, ökoeffiziente Produkte und Dienstleistungen, wie zum Beispiel schadstoffarme und gesundheitsfördernde Produkte - Produkte, die auf einem ökologischen Lebenszyklus-Ansatz aufbauen und den Anforderungen der integrierten Produktpolitik gerecht werden, wie Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparaturfreundlichkeit und so weiter - Einbeziehung von Ressourcenschonung, Energieeffizienz sowie Recycling- und Entsorgungsfreundlichkeit bei der Produktentwicklung und -gestaltung C) Umweltorientierte Unternehmensführung: - Entwicklung einer integrierten umweltorientierten Unternehmenspolitik, zum Beispiel in Form ganzheitlicher Umweltschutzkonzepte oder Umweltleitlinien - Umsetzung einer energieeffizienten Unternehmens- und Betriebsführung - Innovative und effiziente Systeme zur Sammlung, Verwertung und zum Wiedereinsatz von Materialien, Komponenten und Produkten - Vorbildhafte Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das Unternehmenskonzept, beispielsweise bei der Aus- und Weiterbildung in Umweltfragen - Kommunikation mit externen Zielgruppen

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG im Planfeststellungsverfahren Neubau der Landesstraße 269 (L269n) Ortsumgehung Niederkassel - Mondorf/Rheidt Bezirksregierung

Mehr

Bezirksregierung Köln Az.: /15 Köln, den

Bezirksregierung Köln Az.: /15 Köln, den Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG und 74 Abs. 5 VwVfG im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 sowie den Neubau der Leverkusener Brücke auf dem Gebiet der Städte Köln, Leverkusen

Mehr

SATZUNG. über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung)

SATZUNG. über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung) SATZUNG über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung) Aufgrund von 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

S a t z u n g. der Gemeinde Arnsdorf. über die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte. (Obdachlosensatzung)

S a t z u n g. der Gemeinde Arnsdorf. über die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte. (Obdachlosensatzung) Gemeinde Arnsdorf Kreis Bautzen S a t z u n g der Gemeinde Arnsdorf über die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte (Obdachlosensatzung) Aufgrund von 4 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung

Mehr

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen. Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung)

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen. Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter

Mehr

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat am 02.11.2006 auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

- 1 - S A T Z U N G. über die Erhebung der HUNDESTEUER in der Gemeinde Ottenhöfen i. Schw.

- 1 - S A T Z U N G. über die Erhebung der HUNDESTEUER in der Gemeinde Ottenhöfen i. Schw. - 1 - Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald S A T Z U N G über die Erhebung der HUNDESTEUER in der Gemeinde Ottenhöfen i. Schw. Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen i. Schw. hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung

Mehr

Umfang der geplanten Maßnahmen

Umfang der geplanten Maßnahmen 32-4354.2-3-7 Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 und

Mehr

SATZUNG. 1 Zweck. (3) Bei Bedarf kann die Stadt Burgdorf Wohnungen oder Häuser als Obdachlosenunterkünfte anmieten und einrichten.

SATZUNG. 1 Zweck. (3) Bei Bedarf kann die Stadt Burgdorf Wohnungen oder Häuser als Obdachlosenunterkünfte anmieten und einrichten. SATZUNG 32-9 über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Burgdorf -------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen

Mehr

Satzung. über die Benutzung von. Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge. der Gemeinde Bischweier.

Satzung. über die Benutzung von. Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge. der Gemeinde Bischweier. Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge der Gemeinde Bischweier Inhaltsübersicht I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Unterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber,

Mehr

Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s

Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s S a t z u n g ü b e r d i e E r h e b u n g d e r H u n d e s t e u e r i n d e r G e m e i n d e A h o r n einschließlich Satzungsänderung vom 24. September

Mehr

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum:

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum: Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hartmannsdorf (Feuerwehrentschädigungssatzung) Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat:

Mehr

Stadt St. Georgen im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis S A T Z U N G. über die. Erhebung der Hundesteuer. ( Hundesteuersatzung ) vom

Stadt St. Georgen im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis S A T Z U N G. über die. Erhebung der Hundesteuer. ( Hundesteuersatzung ) vom Stadt St. Georgen im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis S A T Z U N G über die Erhebung der Hundesteuer ( Hundesteuersatzung ) vom 08.12.2010 Der Gemeinderat der Stadt St. Georgen im Schwarzwald hat aufgrund

Mehr

Gemeinde Unterreichenbach Landkreis Calw

Gemeinde Unterreichenbach Landkreis Calw Gemeinde Unterreichenbach Landkreis Calw Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. den 2, 5 a, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 39 Planaufstellung zur Maßnahme Betrieb der Wasserkraftanlage Auer Kotten in Solingen-Widdert

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ: 021.131-0./rai Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Rheinstetten (Hundesteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Rheinstetten (Hundesteuersatzung) vom Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) sowie der 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten am

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren durch die Stadtbibliothek Großröhrsdorf (Gebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren durch die Stadtbibliothek Großröhrsdorf (Gebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung fürden Freistaat Sachsen (ScäshGemO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl.

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung

1 Geltungsbereich. 2 Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Rabenau (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung) 1 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg -GemO- in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. 698)

Mehr

Satzung über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hürth vom (1)

Satzung über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hürth vom (1) Ortsrecht Satzung über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hürth vom 10.12.2008 (1) Aufgrund der 7 und 41 Absatz 1, Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF 08.06.2018 53. Jahrgang, Nr. 6 Verantwortlicher Herausgeber: Stadt Deggendorf - Büro des Oberbürgermeisters, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf Erscheint nach Bedarf

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach. - Hundesteuersatzung

Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach. - Hundesteuersatzung Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach - Hundesteuersatzung (Redaktionelle Fassung) vom 21. November 1996, geändert durch Satzung vom 26. Oktober 2000 und vom

Mehr

1 Entschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr

1 Entschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Geithain und ihrer Ortswehren (Entschädigungssatzung) Auf der Grundlage der 4 und 21 der Gemeindeordnung

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 und

Mehr

S A T Z U N G. 1 Geltungsbereich

S A T Z U N G. 1 Geltungsbereich S A T Z U N G der Großen Kreisstadt Glauchau über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau

Mehr

Vom Inhalt. 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner 3 Beitragshöhe 4 Beitragsänderungen 5 Fälligkeiten 6 Inkrafttreten

Vom Inhalt. 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner 3 Beitragshöhe 4 Beitragsänderungen 5 Fälligkeiten 6 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege der Stadt Mittweida 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner

Mehr

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG Seite 1 von 5 SATZUNG über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Fassung vom. (siehe Chronologie) Der Rat der Stadt Peine hat aufgrund der 4, 10 und 58 des Niedersächsischen

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mittweida (Hundesteuersatzung) Vom

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mittweida (Hundesteuersatzung) Vom Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mittweida (Hundesteuersatzung) Vom 04. 11.1993 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung Vom 26.10.2001 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat aufgrund

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften

der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften Beschlossen: 10.07.2013 Bekanntgemacht: 17.07.2013 in Kraft getreten: 01.01.2014 I N H A L T S V E

Mehr

Stadt Neuenbürg Enzkreis. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg

Stadt Neuenbürg Enzkreis. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg Stadt Neuenbürg Enzkreis Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 2, 8 Abs. 2 und

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Seite 1 von 11 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 33 / 2015 ausgegeben am: 26.08.2015 Inhalt: Bekanntmachung der Einladung zur 11. Sitzung des Gemeinderates der

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede 4.07 Seite 1 Auf Grund 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung) 1 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung) Der Gemeinderat der Stadt Leimen hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI.

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Seite 1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473) zuletzt geändert

Mehr

9/2. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Müllheim vom 18. Dezember 2002

9/2. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Müllheim vom 18. Dezember 2002 9/2 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Müllheim vom 18. Dezember 2002 Aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.10.1983 (GBl. S. 587) sowie 2, 5a und 6 Kommunalabgabengesetz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Vom 22.12.2006 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung der Hundesteuer vom i.d.f. der Änderung vom

S A T Z U N G. über die Erhebung der Hundesteuer vom i.d.f. der Änderung vom S A T Z U N G über die Erhebung der Hundesteuer vom 18.09.1996 i.d.f. der Änderung vom 16.03.2005 Auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg

Mehr

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung

Mehr

In der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG

In der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG In der Fassung vom 28.09.2011 (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom 30.09.2011) SATZUNG des Amtes Oeversee über die Benutzung und die Gebühren von Obdachlosenunterkünften (Obdachlosensatzung)

Mehr

AZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG)

AZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabe der Bücherei 3 2 Benutzerkreis, Öffnungszeiten 3 3 Anmeldung, Leseausweis

Mehr

Umfang der geplanten Maßnahmen

Umfang der geplanten Maßnahmen 32-4354.1-1-4 Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Wutöschingen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Wutöschingen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Wutöschingen Der Gemeinderat der Gemeinde Wutöschingen hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher Aufgrund von 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen Fassung in Verbindung mit 2 und 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Hundesteuer

SATZUNG. über die Erhebung von Hundesteuer Gemeinde St. Johann Landkreis Reutlingen SATZUNG über die Erhebung von Hundesteuer Der Gemeinderat der Gemeinde St. Johann hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5 a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung)

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Auf Grundlage von 4 in Verbindung mit 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm Gemeinde Muggensturm Landkreis Rastatt Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm Der Gemeinderat der Gemeinde Muggensturm hat aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bad Teinach-Zavelstein

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bad Teinach-Zavelstein Stadt Bad Teinach-Zavelstein Landkreis Calw Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bad Teinach-Zavelstein Der Gemeinderat der Stadt Bad Teinach-Zavelstein hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbekanntmachung. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbekanntmachung. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbekanntmachung Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 21.04.1993 in gültiger Fassung in Verbindung

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 2/218 vom 5. Dezember 218 Inhaltsverzeichnis: 1. Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für das Haushaltsjahr 219 Herausgeber:

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS)

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 auf Grund von

Mehr

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung)

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2017 auf

Mehr

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss(Gutachterausschussgebührensatzung) vom 19.11.1992 geändert am 19.12.2001 in der Fassung vom 24.07.2012

Mehr

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Nr. 3 Anröchte, 12.04.2002 7. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2002 7 2. Einziehung eines Wegeteilstückes

Mehr

Ortsrecht Benutzungs- und Gebührensatzung der Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose in der Stadt Oer-Erkenschwick

Ortsrecht Benutzungs- und Gebührensatzung der Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose in der Stadt Oer-Erkenschwick Benutzungs- und Gebührensatzung der Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose in der Stadt Oer-Erkenschwick Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung

Mehr

in Kraft getr. öff. Bek Rechtsgrundlagen: Gemeindeordnung Kommunalabgabengesetz 4 2, 8 und 9

in Kraft getr. öff. Bek Rechtsgrundlagen: Gemeindeordnung Kommunalabgabengesetz 4 2, 8 und 9 1 Satzung über die Erhebung von Hundesteuer Erlass Neufassung in Kraft getr. öff. Bek. Bestät. RAB 25.11.1996 01.01.1997 30.11.1996 09.06.1997 Erlass geänd. in Kraft getr. öff. Bek. Bestät. RAB Änderungen:

Mehr

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008 Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008 Der Stadtrat der Stadt Alzey hat in öffentlicher Sitzung am 16.06.2008 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das Süchtelner Weberhaus in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989 4.10 Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989 in der Fassung der Fünften Änderungsordnung vom 03.04.2003 Der Rat der

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie 2, 5a, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb

Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 26.11.1996 i.d.f. vom 06.05.2004 Der Gemeinderat der Gemeinde Jungingen hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-

Mehr

Satzung. über die Rückzahlung erhobener Straßenbaubeiträge. (Rückzahlungssatzung Straßenbaubeiträge) vom

Satzung. über die Rückzahlung erhobener Straßenbaubeiträge. (Rückzahlungssatzung Straßenbaubeiträge) vom Große Kreisstadt Dippoldiswalde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Satzung über die Rückzahlung erhobener Straßenbaubeiträge (Rückzahlungssatzung Straßenbaubeiträge) vom 06.10.2011 Auf der Grundlage

Mehr

C 7 Benutzung der Obdachlosenunterkünfte C 7

C 7 Benutzung der Obdachlosenunterkünfte C 7 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Fallingbostel vom 26.09.1979 gültig ab dem 29.09.1979 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck und Benutzerkreis 2 Einweisung 3 Verlegung 4 Meldepflicht

Mehr

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederau (Kindertagesstättensatzung)

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr

1 Allgemeines. 2 Grundsätze. 3 Elternbeiträge für Regelbetreuung

1 Allgemeines. 2 Grundsätze. 3 Elternbeiträge für Regelbetreuung Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 2 und 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung)

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung) Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der

Mehr

Satzung der Stadt Lengefeld

Satzung der Stadt Lengefeld Satzung der Stadt Lengefeld zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lengefeld Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Altenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinri

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Altenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinri Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Altenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinrichtungen (Beitragssatzung der Kindereinrichtungen)

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Der Gemeinderat der Gemeinde Wald hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg am

Mehr

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen Satzung über die Aufwandentschädigung, Ehrungen und Zuschüsse für die ehrenamtlich Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Sachsen (Feuerwehrentschädigungssatzung

Mehr

Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida

Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida Vom 27.03.2008 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Bekanntmachung

Mehr

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen Unterlage 0 Merkblatt über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen I. Rechtsgrundlagen und Inhalt der Planfeststellung 1. Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz

Mehr

Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu. Landkreis Ravensburg

Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu. Landkreis Ravensburg Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 11.11.1996 Geändert durch Euro-Anpassungs-Satzung vom 16.11.2001, in Kraft seit 01.01.2002 geändert

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte der Gemeinde Schöppingen für Flüchtlinge und Obdachlose in der Gemeinde Schöppingen

Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte der Gemeinde Schöppingen für Flüchtlinge und Obdachlose in der Gemeinde Schöppingen Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte der Gemeinde Schöppingen für Flüchtlinge und Obdachlose in der Gemeinde Schöppingen vom 07.11.2017 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 8. Jahrgang * Schönefeld, den 17. Mai 2010 Nummer: 05/10 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 24 Jahrgang 56 Erscheinungstag 07.11.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 64 Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Greven für das

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Allensbach

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Allensbach Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Allensbach Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8Abs. 2 und 9

Mehr

Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016

Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016 Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Tiefenbronn Enzkreis Enzkreis Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016 Aufgrund 4 der

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Nutzung der 50/01

Nutzung der 50/01 Obdachlosenunterkünfte 50/01 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Nutzung der 50/01 Obdachlosenunterkünfte 92. Erg. Lief. 7/2016 HdO ------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr