Ju-Jutsu Kampfregeln Stand: Mattenfläche
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- Tomas Esser
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1 Ju-Jutsu Kampfregeln Stand: Mattenfläche Die gesamte Mattenfläche besteht aus Kampffläche, Warnfläche und Sicherheitsfläche. Die gesamte Mattenfläche muß mindestens 12x12m groß und mit Kunststoff oder einem ähnlichen Material bedeckt sein. Die Kampffläche muß grün sein. Sie beträgt 8x8m. Umgeben wird sie von der 1m breiten roten Warnfläche. Um die Gesamtfläche aus Kampffläche und Warnfläche herum befindet sich eine 1m breite grüne Sicherheitsfläche. Rund um die Mattenfläche muß sich eine freie Zone von mindestens 1m Breite befinden. Die Zuschauer müssen einen Abstand von mindestens 3m zur Mattenfläche haben. Der Standplatz der Kämpfer/der Kämpferinnen vor den Kampfaktionen wird mit Klebstreifen markiert, die 2m voneinander entfernt vom Zentrum der Kampffläche angebracht werden. Die Matte soll aus handelsüblichen Teilen (in den gängigen Größen, z. B. 1x2m, 1x1m oder 1x1,5 m) aus gepreßtem Schaumstoff hergestellt sein. Sie muß fest sein und den Aufschlag beim Fallen mindern. Sie soll mit rotem oder grünem Kunststoff oder ähnlichem Material bedeckt sein und darf nicht zu rutschig oder rauh sein. Die gesamte Mattenfläche muß ohne Zwischenräume ausgelegt sein und so, daß sie nicht verrutschen kann. Harte und gefährdende Gegenstände (z.b. Wände, Pfeiler, Tische, Gegenstände der Betreuer/innen usw.) müssen mindestens 2m vom äußeren Rand der Sicherheitsfläche entfernt sein. Entsprechen die Matten nicht den Vorschriften, so haben die Kampfrichter/innen unverzüglich den sportlichen Leiter der Veranstaltung zu informieren. Dem sportlichen Leiter obliegt die gesamte Verantwortung für seine Entscheidung, wie bei nicht regelgerechtem Zustand zu verfahren ist. In diesem Fall ist vor Beginn der Veranstaltung das schriftliche Einverständnis der Wettkämpfer/innen und Betreuer/innen einzuholen. 2. Kampfflächenbegrenzung Der Kampf muß auf der Kampffläche ausgetragen werden. Außerhalb der Kampffläche befindet sich ein Kämpfer/eine Kämpferin, wenn er/sie die Sicherheitsfläche berührt er/sie sich länger als 5 Sekunden mit beiden Füßen oder sich mit mehr als der Hälfte des Körpers auf der Warnfläche befindet. Hat ein Kampf begonnen, dürfen die Kämpfer/innen die Kampffläche nur verlassen, wenn sie die Genehmigung durch den Hauptkampfrichter/die Hauptkampfrichterin erhalten. Ausnahmen sind Haltetechniken, sofern sie auf der Wettkampffläche begonnen werden und auf der Warnfläche über 5 Sekunden hinaus gehalten werden. Die "Hälfte des Körpers" bedeutet, daß egal wie der Kämpfer/die Kämpferin steht bzw. liegt, die senkrechte bzw. waagrechte Körperachse als "Teiler" zu sehen ist. Dies gilt vor allem, wenn sich ein Kämpfer/eine Kämpferin mit mehr als der o.g. "Hälfte" auf der Sicherheitsfläche befindet. In diesem Fall ist der Kampf sofort abzubrechen. Die bis dahin erreichten Wertungen sind zu geben. Es ist dabei unerheblich, ob es sich hierbei um Uke oder Tori handelt. 3. Kampfgericht Die Kämpfe werden von einem Hauptkampfrichter/einer Hauptkampfrichterin und zwei Seitenkampfrichtern / Seitenkampfrichterinnen geleitet. Alle Kampfrichter/innen bewegen
2 sich auf oder neben der Mattenfläche, um einen günstigen Standort zu den Kämpfern/Kämpferinnen einzunehmen. Bei Unstimmigkeiten kann jeder Kampfrichter/ jede Kampfrichterin durch Klatschen in die Hände eine Kampfrichterbesprechung veranlassen, wobei durch Mehrheitsbeschluß eine Entscheidung herbeigeführt werden muß. Ein zusätzlicher Kampfrichter/eine zusätzliche Kampfrichterin ist für die Registratur am Listenführertisch verantwortlich. Entscheidungen in Sachfragen, die von der Mehrheit der Kampfrichter/innen getroffen werden, sind nicht anfechtbar. Lediglich gegen Formfehler kann beim Obersten Kampfgericht ein Protest eingelegt werden. Dies hat sofort nach Ende des Kampfes, jedoch spätestens bis vor dem Beginn des nächsten Kampfes im gleichen Pool, vorab mündlich zu geschehen. Eine schriftliche Begründung ist nicht erforderlich. Die Kämpfe dürfen erst nach einer Entscheidung fortgesetzt werden. Bei Wettkämpfen nach 10 der Sportordnung soll nach Möglichkeit kein Kampfrichter/keine Kampfrichterin vom Verband oder Verein eines der aktuellen Kämpfer/in eingesetzt werden. Ist dies nicht möglich, muß der Hauptkampfrichter/die Hauptkampfrichterin neutral sein. Äußerungen der Kämpfer/in gegenüber den Kampfrichtern/den Kampfrichterinnen haben erst zu erfolgen, wenn der Kämpfer/die Kämpferin durch Erheben einer Hand eine Wortmeldung angezeigt hat und der Hauptkampfrichter/die Hauptkampfrichterin den Kämpfer/die Kämpferin zum Sprechen aufgefordert hat. Entscheidungen bei formellen Fehlern können entweder durch die Kampfrichter/innen selbst oder durch das Oberste Kampfgericht widerrufen werden, auch wenn die Kampfrichter/innen bereits die Wettkampffläche verlassen haben. Das Oberste Kampfgericht wirkt ansonsten nur beratend, wenn es durch die Kampfrichter/innen angerufen wird. Formelle Fehler sind beispielsweise falsche Kampfpaarungen Siegererklärung entgegen der Registraturanzeige Versagen der Zeitnahme Keine formellen Fehler sind beispielsweise die falsche Höhe einer Bestrafung/Bewertung die irrtümliche (rot/weiß) Vergabe einer Bewertung/Bestrafung Hier kann der Betreuer/die Betreuerin den Kampfrichter/die Kampfrichterin sofort aufmerksam machen. Aufruf der Kämpfer/innen: Die Gewichtsklasse muß aufgerufen sein. Der Kämpfer/Die Kämpferin hat grundsätzlich sofort und kampfbereit zu erscheinen (mit vollständiger Ausrüstung). Bei Nichterscheinen erfolgen 3 Aufrufe in einem Zeitabstand von je 30 Sek. Diese Zeit beginnt mit dem 1. Aufruf zum Erscheinen auf der Matte. Bei Nichtantreten in der vorgegebenen Zeit wird fusen-gachi gegeben. Alle 3 Kampfrichter/innen sind gleichberechtigt, d.h. ein Hauptkampfrichter/eine Hauptkampfrichterin kann keine Bestrafung "alleine" vergeben. Der Tischkampfrichter/die Tischkampfrichterin hat kein Mitspracherecht oder Stimmrecht bei Entscheidungen auf der Matte. 4. Kleidung Die Kämpfer/innen tragen einen weißen reißfesten, offenen Budo-Anzug. Ellenbogen und Knie müssen durch den Anzug bedeckt werden. Um die Hüfte ist über der Jacke der Gürtel zu
3 tragen. Dieser muß fest genug sein, die Jacke zusammenzuhalten. Der erstgenannte Kämpfer/die erstgenannte Kämpferin trägt einen roten, der/die zweitgenannte einen weißen Gürtel. Damen tragen unter der Jacke ein nichtdurchsichtiges Kleidungsstück bzw. einen einteiligen Anzug (Gymnastik- oder Badeanzug). Bei den Herren ist kein Kleidungsstück unter der Jacke erlaubt. Auf dem Anzug sind Aufnäher, die Vereins- oder Kaderzugehörigkeit anzeigen, erlaubt. Aufdrucke oder Aufnäher, die serienmäßig vom Hersteller angebracht sind (z.b. Artikelbezeichnungen, Firmenembleme usw.) sowie der Aufdruck Ju-Jutsu' bzw. Nationenzugehörigkeit auf dem Anzug ist ebenfalls zugelassen. Werbung ist gemäß den DJJV-Richtlinien erlaubt. Eine Farbe bezüglich des o.g. nichtdurchsichtigen Kleidungsstückes bzw. des einteiligen Anzuges wird nicht vorgeschrieben. 5. Schutzausrüstung Beim Ju-Jutsu-Kampf müssen Handschutz, Spannschutz und Tiefschutz getragen werden. Für Jugendkämpfe ist zusätzlich ein Mundschutz Pflicht. Weitere Schutzausrüstungen (z.b. Brust-, Schienbein- oder Kopfschutz) sind zugelassen. Die verwendeten Schützer müssen vom DJJV für den Wettkampf zugelassen sein. Die Zulassung wird durch den Vizepräsidenten für den Leistungssport ausgesprochen. Für die Zulassung holt der Vizepräsident für den Leistungssport die Zustimmung des Bundestrainers, des Bundessportdirektors, des Bundeskampfrichterreferenten und des Bundesarztes ein. Dieses Gremium ist für die Erarbeitung und Einhaltung der Zulassungsrichtlinien zuständig. Schutzausrüstungen müssen so groß sein, daß alle zu schützenden Körperteile bedeckt sind. Tiefschutz ist nur bei den Herren Pflicht. Die Schützer müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden (d.h. nicht beschädigt oder unsachgemäß repariert). Schutzweste, Brust-, Schienbein- und Tiefschutz müssen unter der Kleidung getragen werden. Am Kopfschutz dürfen keine Bänder oder sonstige Gegenstände beweglich sein, die den Gegner/die Gegnerin gefährden könnten. 6. Persönliche Anforderungen Die Kämpfer/innen müssen ihre Nägel kurzgeschnitten halten. Sie dürfen keine Gegenstände tragen, die den Gegner/die Gegnerin gefährden oder verletzen könnten. Die Kampfrichter/innen haben sich vor Kampfbeginn von der Einhaltung dieser Bestimmungen zu überzeugen. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Dies muß mit einem weichen Material geschehen; Haarklammern usw. sind nicht erlaubt. Die Kampfrichter/innen müssen dafür sorgen, daß beide Kämpfer/innen große persönliche Hygiene an den Tag legen und daß die Kleidung und Ausrüstung den Wettkampfregeln entsprechen. Betritt z.b. ein Kämpfer/eine Kämpferin mit schmutzigen Füßen die Matte, so ist er zum Waschen der Füße aufzufordern. Jeder, der/jede, die schmutzige oder nicht den Regeln entsprechende Kleidung, falsche, zu kleine oder kaputte Schutzausrüstung trägt, muß zum Umziehen aufgefordert werden und die Beanstandungen in kürzester Frist beheben. Brillen sind nicht erlaubt. Das Tragen von Kontaktlinsen ist gestattet. Kann oder will sich ein Kämpfer/eine Kämpferin nicht an die o.g. Anforderungen halten, sollen die Kampfrichter/innen dessen Gegner/deren Gegnerin zum Sieger/zur Siegerin durch Aufgabe erklären. 7. Beginn, Ende und Ergebnis des Kampfes
4 Vor Kampfbeginn grüßen beide Kämpfer/innen zuerst in Richtung des Hauptkampfrichters/der Hauptkampfrichterin und dann zueinander. Der Kampfbeginnt mit dem Kommando "Hajime!" und endet mit dem Kommando "Mate!" Beide Kämpfer/innen kehren beim Kommando "Mate!" auf ihren Ausgangspunkt zurück. Der Hauptkampfrichter/Die Hauptkampfrichterin zeigt nach Beendigung des Kampfes mit dem ausgestreckten Arm in Schulterhöhe auf den Sieger/die Siegerin. Das Ende der Kampfzeit wird durch ein akustisches Signal angegeben (hier kann jeder Kampfrichter/jede Kampfrichterin "Mate!" rufen). Wird auf mehreren Matten gekämpft, müssen sich die Signale deutlich unterscheiden. Zusätzlich sollen sichtbare Zeichen angewandt werden. Die Techniken zählen bis zum "Mate!" eines Kampfrichters/einer Kampfrichterin. Jede Wurf-, Schlag-, Tritt- oder Haltetechnik, die gleichzeitig mit oder vor diesem Zeichen beginnt, ist bis zum Ende zu werten. Eine Verletzungs- oder Haltetechnikzeit muß vom Kampfrichter/von der Kampfrichterin begonnen und beendet werden. Beide Kämpfer/innen müssen im Verlaufe des Wettkampfes "alle 3 Parts" durchkämpfen. Falls dies nicht der Fall ist, können sie wegen Passivität in einem der 3 Parts bestraft werden. Um einen aktiven Kampf in allen 3 Parts zu gewährleisten, sollten die Kämpfer/innen nicht länger als nötig (ca. 20 Sekunden) in einem der 3 Parts verbleiben bzw. kämpfen. Die Entscheidung über die "Passivität" obliegt immer den Kampfrichter/innen auf der jeweiligen Matte. Bei Haltetechniken wird die o.g. 20-Sekundenregelung nicht herangezogen (z.b. Wechsel des/der Haltenden). 8. Kampfdauer Die Kampfdauer beträgt bei Senioren zwei Runden zu je 2 Minuten. Die Kampfdauer beträgt bei A-Jugend und B-Jugend zwei Runden zu je 1,5 Minuten. Zwischen den Runden ist eine Minute Kampfpause. Die Kampfdauer für die C-Jugend beträgt eine Runde mit 2 Minuten ohne Pause. Bei jeder Kampfunterbrechung wird die Zeit angehalten. Bei Punktgleichheit entscheidet die Anzahl der Ippon. Bei gleicher Anzahl von Punkten und Ippon wird der Kampf um eine Runde verlängert (C-Jugend nur 30 sec.) Sollte nach Verlängerung des Kampfes weiterhin Punktgleichheit bestehen, werden soviel Runden gekämpft, wie zur Ermittlung des Siegers/der Siegerin notwendig sind. Sieger/in ist der Kämpfer/die Kämpferin, der/die nach Beendigung der Kampfzeit die meisten Punkte erzielt hat. Der Kampf wird jedoch vorzeitig beendet, wenn einer der Kämpfer/die Kämpferin in allen drei Parts einen Ippon erzielt hat. Allen Kämpfern/Kämpferinnen ist zwischen den weiteren Kämpfen eine Erholungszeit von mindestens der doppelten letzten Kampfzeit zu gewähren. Bei der "doppelten letzten Kampfzeit" ist die tatsächliche effektive Kampfzeit gemeint (z.b. Sieg nach 30 Sekunden entspricht einer Erholungszeit von 1 Minute ). Der Kampf muß vorzeitig beendet werden, wenn Ein Kämpfer/eine Kämpferin in allen 3 Parts mindestens einen Ippon erzielt hat (Wertung 14:0 auf der Liste) ein Kämpfer/eine Kämpferin nach Ablauf der ersten Runde 14 Punkte Vorsprung - Technische Überlegenheit - hat (Wertung 14:0 auf der Liste). Diese Regelung ist im weiteren Verlauf des Kampfes nicht mehr zulässig. 9. Kampfunterbrechung Der Kampf kann mit dem Kommando "Mate!" unterbrochen werden:
5 bei Verlust oder Beschädigung der Schutzausrüstung bzw. der Kleidung bei verbotenen Techniken wenn eine Verletzung vorliegt wenn es eine(r) der Kampfrichter/innen für notwendig erachtet. wenn die Haltegriffzeit beendet ist wenn ein Kämpfer/eine Kämpferin im Fall einer Würge- oder Hebeltechnik nicht selbst abschlagen kann. Der Kampf kann mit dem Kommando "Sonomama!" unterbrochen werden: bei Verlust oder Beschädigung der Schutzausrüstung bzw. der Kleidung bei verbotenen Techniken und Handlungen wenn eine Verletzung vorliegt wenn es einer der Kamprichter/eine der Kamprichterinnen für notwendig erachtet. Aus zwingenden Gründen kann jeder Kampfrichter/jede Kampfrichterin den Kampf unterbrechen. Verlust der Handschuhe am Arm des benachteiligten Kämpfers/der benachteiligten Kämpferin führt beim Ansatz einer Hebeltechnik nicht zum Abbruch. Ist ein "absichtliches" Verlieren eines vorgeschriebenen Teils der Schutzausrüstung zu erkennen und der Verlierer/ die Verliererin kann dadurch einen Vorteil für sich gewinnen, so ist der Kampf zu unterbrechen und eine Bestrafung auszusprechen (Unsportlichkeit). 10. Erlaubte Techniken Erlaubt sind: alle kontrolliert ausgeführten Schlag-, Stoß- und Trittechniken oberhalb der Gürtellinie gerade Faust- und Fußtechniken zum Kopf müssen unbedingt vor dem Kopf abgestoppt werden (kein Kontakt; es muß aber zu erkennen sein, daß die Technik zum Kopf weitergeführt werden könnte; der Abstand sollte nicht mehr als 5 cm betragen um eine Verletzung des Gegner/der Gegnerin zu verhindern). Nach Griffkontaktaufnahme sind Schlag-, Stoß und Trittechniken erlaubt. Bei den Jugendgruppen B-C-D etc. ist jeglicher Kontakt mit Atemitechniken zum Kopf verboten. Wurftechniken Wurftechniken in die Bauchlage sind möglich. Landet der/die Geworfene durch eine mangelhafte "Endausführung" auf dem Bauch, ist eine Wazaari-Wertung möglich. Hebeltechniken Bei der Jugend erfolgt Abbruch im Ansatz durch den Kampfrichter/die Kampfrichterin. Die Hebeltechniken sind nur am Ellenbogen, Hand, Bein und Fuß zulässig. Bein- und Fußhebel sind nur am Boden als Beuge- und Streckhebel zulässig. Fußhebel nur am gestreckten Bein. Bodenlage ist, sobald ein Kämpfer/eine Kämpferin mit dem Rücken, dem Bauch oder einer Körperseite am Boden liegt. Bei B-C-D Jugend etc. sind Hand-,Bein- und Fußhebel verboten! Würgetechniken Handwürgen ist nicht erlaubt. Als Handwürgen gilt das Umklammern des Halses mit einer oder beiden Händen. Bei der B-C-D Jugend etc. sind Würgetechniken verboten! Bei der A-Jugend erfolgt Abruch im Ansatz durch den Kampfrichter/die Kampfrichterin. Haltetechniken ("osae-komi!") Das bedeutet: Der Gehaltene/die Gehaltene muß kontrolliert gehalten werden. Dies kann erst geschehen (osae-komi), wenn der/die Gehaltene kein Bein oder den Rumpf des/der Haltenden kontrolliert/umklammert. Es darf keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit des/der Haltenden geben. Es muß klar zu erkennen sein, daß der/die Gehaltene den Kampfverlauf bestimmt. Es muß keine "Grundhaltetechnik" oder eine andere bekannte Technik erkennbar sein. Ein Wechsel in eine andere Halte-, Würge- oder Hebeltechnik ist möglich. Nach einer Befreiung aus einer Halte-, Würge- oder Hebeltechnik ist es sofort (unmittelbar danach) möglich in eine weitere Halte-, Würge- oder Hebeltechnik zu gehen. Hierbei kann es auch zu einem Wechsel zwischen der haltenden Person und der gehaltenen Person kommen. Der/Die Haltende muß mit seinem/ihrem Körper über dem Körper des/der Gehaltenen oder mindestens auf gleicher Höhe sein (z.b. versuchter Seitstreckhebel). Der/Die Gehaltene darf nicht mehr aufstehen können. Die Haltetechniken ist gelöst ("toketa!") Das bedeutet:
6 Der/Die Gehaltene kommt mit seinem/ihrem Körper höher als der/die Haltende. Der/Die Gehaltene drückt sich aus der Bauchlage in den Kniestand oder in die Banklage bzw. beide Beine und Hände sind so gestreckt, daß der ganzer Körper deutlich von der Matte abgehoben ist. Ein Wechsel in eine weitere Halte-, Hebel- bzw. Würgetechnik ist möglich. Die vorherige Wertung zählt ebenfalls: z.b. zuerst Haltetechnik 15 sec = 1Punkt zuerst anzeigen, anschließend sofort Übergang in eine Hebeltechnik mit Aufgabe = Ippon mit 3 Punkten danach anzeigen, insgesamt wurden also 4 Punkte angezeigt) Ein vorzeitiges Beenden des Haltegriffes durch Aufgabe ist möglich. Dabei erhält der Gegner/die Gegnerin jedoch 3 Punkte, zugleich als Ippon. 11. Wertung und Punktevergabe Die Wertung wird am Kampfrichtertisch fortlaufend mitgeschrieben. Die zu vergebende Wertung muß von der Mehrheit der Kampfrichter/innen angezeigt worden sein. Geben alle drei Kampfrichter/innen eine unterschiedliche Wertung, so zählt der mittlere Wert, z.b. Ippon-Wazaari-keine Wertung = Wazaari. Hat einer der Kampfrichter/eine der Kampfrichterinnen überhaupt nichts gesehen und zeigt dies an, so zählt in diesem Fall die niedrigere Wertung der beiden übrigen Kampfrichter/innen. In Part 1 werden folgende Punkte vergeben: für eine ungeblockte Schlag-, Stoß- und Trittechnik 2 Punkte (Ippon) (Treffer gegen den Oberkörper- u. Kopfbereich, außer gegen die Arme) für eine zum Teil geblockte Schlag-, Stoß- und Trittechnik 1 Punkt (Wazaari) (Treffer gegen den Oberkörper- und Kopfbereich, außer gegen die Arme) In Part 2 werden folgende Punkte vergeben: Wurf- oder Kontertechnik, die den Gegner/die Gegnerin zu Boden bringt, bei der Energie und die Technik erkennbar sind und der Gegner/die Gegnerin auf dem Rücken oder der Körperseite zum Liegen kommt 2 Punkte (Ippon) Wurf- oder Kontertechnik, die den Gegner/die Gegnerin zu Boden bringt, bei Energie erkennbar ist, aber der Werfer/die Werferin mangelhafte Technik zeigt; hierzu zählen auch Würfe in Bauchlage 1 Punkt (Wazaari) Würgetechnik (im Stand) 2 Punkte (Ippon) (Aufgabe durch Abklopfen im Stand bzw. Bewußtlosigkeit) Hebeltechnik (im Stand) 2 Punkte (Ippon) (Aufgabe durch Abklopfen im Stand) bei Griffkontakt und Schlag-, Stoß- oder Trittechnik:- für eine ungeblockte Schlag-, Stoß- und Trittechnik 2 Punkte (Ippon) (Treffer gegen den Oberkörper- und Kopfbereich außer Arme) - für eine zum teil geblockte Schlag-, Stoß- und Trittechnik 1 Punkt (Wazaari) (Treffer gegen den Oberkörper- und Kopfbereich außer Arme) In Part 3 werden folgende Punkte vergeben: für eine mit "osae-komi!" angesagte Haltetechnik nach: 10 Sekunden - 1 Punkt (Wazaari) 20 Sekunden - 2 Punkte (Ippon)
7 Würgetechnik (Aufgabe durch Abklopfen) 3 Punkte (Ippon) Hebeltechnik (Aufgabe durch Abklopfen ) 3 Punkte (Ippon) Trefferfläche ist der Körper oberhalb der Gürtellinie, jedoch ohne die Arme. Es sind grundsätzlich alle Würgetechniken, mit Ausnahme von "Handwürgern", erlaubt. Beim Ansatz der Würgetechniken darf kein Genickhebel entstehen. Bei Wurftechniken erfolgt nach der Landung des Geworfenen/der Geworfenen auf Knien oder Händen keine Wertung. Wurftechniken aus der Bodenlage sind möglich. Hebeltechniken zählen auch dann, wenn während der Kampfzeit, unmittelbar nach Hebelwirkung, ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Haltetechniken: Die Zeitnahme erfolgt auf Zeichen und Kommando "osaekomi!" vom Hauptkampfrichter/von der Hauptkampfrichterin. Die Zeit muß erfüllt sein, um die entsprechenden Punkte zu bekommen. Beginnt eine Haltetechnik kurz vor Kampfende, so wird die Kampfzeit solange verlängert bis der Haltegriff gelöst ist oder bis die 20 sek. Haltezeit vorbei sind oder bis der/die Gehaltene abklopft. Unter einer zu bewertenden Technik versteht man eine Technik, die in einer guten Kampfstellung und mit einer kontrollierten Technik ausgeführt wird. 12. Unerlaubte Handlungen Nicht erlaubte Handlungen ziehen unmittelbar eine Strafe nach sich. Leichte, verbotene Handlungen: Diese Handlungen werden mit "shido!" bestraft, das heißt, der Gegner/die Gegnerin erhält einen Punkt Beim Schlagen und Treten eines/einer am Boden liegenden Gegners/Gegnerin Bei Hebeltechniken auf Finger oder Zehen Für die Technik Nierenschere' Die Schere muß zugezogen werden, ein Umklammern reicht nicht Bei Passivität' von einem oder beiden Kämpfern Bei Eigengefährdung' (mobobe!) von einem/einer oder beiden Kämpfern/Kämpferinnen Eigengefährdung liegt immer vor, wenn ein Kämpfer/eine Kämpferin ohne Deckung angreift und den/die kontrolliert kämpfenden Gegner/Gegnerin dadurch zwingt auszuweichen Der Kämpfer/Die Kämpferin hält sich länger als 5 sec. mit dem ganzen Körper bzw. mit beiden Füßen auf der Warnfläche auf. Bei Verlassen der Kampffläche aus eigenem Antrieb (mit einem Fuß auf der Sicherheitsfläche = Mattenflucht) Einer der Kämpfer/innen unternimmt eine weitere Aktion nach mate!'. Beleidigung oder Mißachtung des Kampfgerichts durch den Betreuer/die Betreuerin. Sprechen auf der Matte. Part II -Passivität- nach dem "Greifen" nur noch Atemitechniken, bedeutet, keinen Willen zu zeigen, in Part III zu überzugehen, folglich -shido- wegen Passivität in Part III. Verbotene Handlungen Diese Handlungen werden mit einem "chui!" geahndet. Zwei verbotene Handlungen ergeben Disqualifikation durch "hansokumake!" für den Kampf. Der Gewinner/Die Gewinnerin erhält dafür 14 Punkte. Diese Strafe tritt ein, falls der Kämpfer/die Kämpferin zum zweiten Mal "shido!" erhält bei zu hartem Kontakt bei geraden Stoß- oder Tritt-Techniken zum Kopf mit Kontakt (Kampfrichter/in entscheidet über unzulässigen Kontakt) unkontrolliertes "Durchschlagen"(z.B. Handinnenkantenschläge) oder "Durchtreten" (z.b. Halbkreisfußtritte) auch ohne Trefferwirkung/Treffer beim Gegner/bei der Gegnerin Bein- und Fußhebel im Stand Drehhebeln auf das Kniegelenk Schlag-, Tritt- und Stoßtechniken mit Kontakt zum Kopf bei Jugend B-C-D- etc. falls der Gegner/die Gegnerin vorsätzlich außerhalb der Warnfläche geworfen bzw. gestoßen wird bei Nichtbefolgung der Kampfrichteranweisungen bei unflätigen Bemerkungen/Gesten in Richtung Gegner/in oder Kampfrichter/in bei Würgetechniken bei der Jugend B-C-D etc. Bein-, Fuß- und Handhebel
8 bei der Jugend B-C-D etc. bei Schlag - u. Trittechniken unterhalb der Gürtellinie; dito "Low- Kicks" bei Fingerstichen, Kopf-, Ellenbogen- und Knieschlägen bzw. -stößen Schwere, verbotene Handlungen Die Bestrafung zieht als unmittelbare Folge die Disqualifikation durch "hansokumake" nach sich. Der Gegner/Die Gegnerin erhält dafür 14 Punkte. Bei der zweiten schweren verbotenen Handlung wird der Kämpfer/die Kämpferin von dem gesamten Wettbewerb ausgeschlossen. Die Disqualifikation erfolgt, falls vorsätzlich Techniken angewendet werden, die darauf abzielen, den Gegner/die Gegnerin zu verletzen bei der Durchführung oder dem erkennbaren Vorsatz, den Gegner/die Gegnerin mit einer Würgetechnik oder einem Hebel zu werfen oder bei einem Genick- bzw. Wirbelsäulenhebel aus der Bewegung heraus (z.b. Wurf aus dem Schwitzkasten). Der Wurf ist nach Möglichkeit bereits in der Ausführung durch einen Kampfrichter/eine Kampfrichterin abzubrechen. nach grob unsportlichem Verhalten. 13. Verletzungen Wenn ein Kampf wegen Verletzung eines Kämpfers/einer Kämpferin unterbrochen wird, können die Kampfrichter/innen eine maximale Erholungszeit von einer Minuten gewähren. Wenn ein Kämpfer/eine Kämpferin wegen einer Verletzung nicht mehr in der Lage ist, den Kampf fortzuführen, erfolgt durch das Kampfgericht die Entscheidung: Ist die Verletzung dem verletzten Kämpfer/der verletzten Kämpferin zuzuschreiben, so verliert dieser/diese den Kampf.durch kiken-gachi!' Ist die Verletzung dem nicht verletzen Kämpfer/der nicht verletzten Kämpferin zuzuschreiben, so verliert dieser/diese den Kampf. Ist die Verletzung keinem der Kämpfer/innen zuzuschreiben, so verliert der/die Verletzte den Kampf. Das Kampfgericht kann einem Kämpfer/einer Kämpferin bei einer möglichen Gesundheitsgefährdung nach Absprache mit dem Arzt/der Ärztin oder dem medizinischen Personal durch "kiken-gachi!" das Weiterkämpfen untersagen. Bei starken Kopftreffern, die zur Bewußtlosigkeit führen oder nach denen der Kämpfer/die Kämpferin Ausfallerscheinungen zeigt, ist ein Kampfverbot für das Turnier und eine Wettkampfsperre für weitere vier Wochen auszusprechen. Diese Sperre des Kämpfers/der Kämpferin wird im Paß unter "Ärztl. Untersuchung" vermerkt. Eine Wettkampfteilnahme ist erst wieder mit ärztlichem Attest möglich. Die Verletzungszeit von 1 Minute gilt insgesamt für die Gesamtdauer eines Kampfes. Darin ist auch die Verlängerungszeit enthalten. Bei Verzögerung in der ärztl. Versorgung können die Kampfrichter/innen den Beginn der Verletzungszeit bestimmen. Ist die Kampfbereitschaft nicht innerhalb der Verletzungszeit wieder hergestellt, verliert der/die Verletzte den Kampf. Wurde in diesem Zusammenhang als Folge der Verletzung eine Disqualifikation ausgesprochen, so darf der/die Verletzte zu seinem/ihrem eigenen Schutz am gesamten Turnier nicht mehr teilnehmen. Eine Teilnahme bei vor dem Kampf bestehenden Verletzungen ist erst nach Entscheidung des Arztes/der Ärztin oder des medizinischen Personals zulässig. Verletzungen bei Haltetechniken: Wenn der/die Gehaltene zu erkennen gibt, daß eine Verletzung vorliegt, unterbricht der Hauptkampfrichter/die Hauptkampfrichterin den Kampf mit dem Kommando "sonomama!" (Dabei berührt der Hauptkampfrichter/die Hauptkampfrichterin die beiden Kämpfer/innen mit seinen/ihren Händen). Der Hauptkampfrichter/Die Hauptkampfrichterin klärt die Ursache der Unterbrechung durch Befragung des/der Gehaltenen. Kann der/die Gehaltene ohne Behandlung weiterkämpfen, so geht der Kampf weiter. Muß der/die Verletzte jedoch behandelt werden, so geht der Kampf nach der Behandlung aus der letzten Position weiter.
9 14. Betreuer/in Jeder Kämpfer/Jede Kämpferin kann einen Betreuer/eine Betreuerin mit an die Matte bringen. Der Betreuer/Die Betreuerin hält sich gegenüber des Schreibertisches am Mattenrand auf. Bei Mißachtung des Kampfgerichtes kann der Betreuer/die Betreuerin der Matte verwiesen werden. Für Fehlverhalten des Betreuers/der Betreuerin kann der Kämpfer/die Kämpferin bestraft werden. Mißachtung des Kampfgerichtes sind z.b. Beleidigung der Kampfrichter/innen, Auspfeifen der Entscheidungen, mehrmaliges Betreten der Matte ohne Aufforderung, Aufforderung zu verbotenen Techniken usw. 15. Situationen, die von diesen Regeln nicht erfaßt werden Wenn eine Situation entstehen sollte, die von diesen Regeln nicht erfaßt wird, so soll sie von den Kampfrichtern/Kampfrichterinnen behandelt und entschieden werden. Quelle:
Rund um die Mattenfläche muß sich eine 1 m breite Sicherheitszone befinden. Die Zuschauer müssen mindestens 1 m von der Matte entfernt sein.
1. Mattenfläche Die gesamte Mattenfläche besteht aus Kampffläche, Warnfläche und Sicherheitsfläche. Die gesamte Matte muß mindestens 10 x 10 m groß sein und mit Kunststoff oder Stoff bedeckt sein. Die
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