Praktikumsordnung für das Spezialisierungsstudium Organische Chemie von Wirkstoffen und Materialien

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1 Praktikumsordnung für das Spezialisierungsstudium Organische Chemie von Wirkstoffen und Materialien Vorbedingungen: Voraussetzung zur Anmeldung zu den Experimentellen Übungen ist das abgeschlossene Diplom-Vorexamen; ferner wird vorausgesetzt, dass sämtliche Praktika/experimentelle Übungen des Basisstudiums erfolgreich abgeschlossen sind. Das OC- Vordiplom soll mindestens mit der Note 2.3 (2-) abgeschlossen sein. Über Ausnahmefälle entscheiden die Dozenten. Ziele: Ziel der Experimentellen Übungen ist die Vertiefung für fortgeschrittene Studierende der Chemie in besonders aktuellen Spezialgebieten (Spezielle Materialien/Wirk- und Naturstoffe), die über das Niveau des Basisstudiums hinausgeht. Dies wird im einzelnen realisiert durch selbständige Literaturrecherche, anspruchsvolle Synthesen von Schlüsselverbindungen und die selbständige Benutzung moderner apparativer Methoden, die in der heutigen Forschung den Stand der Technik darstellen. Dadurch sollen die Studierenden nahe an die Praxis eigenständiger Forschung herangeführt und auf die spätere Diplom- und Doktorarbeit vorbereitet werden. Ablauf: Die Teilnahme des Studierenden an den einzelnen Bestandteilen des Spezialisierungsstudiums wird auf einer Laufkarte dokumentiert. Der Student lädt sich die Karte zu Beginn des Spezialisierungsstudiums die Karte aus dem Internet und ist selbst für diese Karte verantwortlich. Die experimentellen Übungen umfassen 30 SWS, das entspricht einer Praktikumsdauer von 21 Wochen (fünf Tage die Woche, vier Stunden täglich). Sie bestehen aus zwei Projekten über Wirkstoffe und organische Materialien von 4.3 Wochen (4 Wochen plus ein ganzsemestriges zweistündiges Seminar) im Sommersemester und 8.3 Wochen (8 Wochen plus ein ganzsemestriges zweistündiges Seminar) im Wintersemester (4.3 Wochen Wochen = 12.6 Wochen/18 SWS), die in aufeinander folgenden Semestern absolviert werden, und den beiden kürzeren experimentellen Übungen zu je 4,2 Wochen (1. "Metallorganische Chemie", und 2. Homogene Katalyse von jeweils 6 SWS). Die praktische Arbeit eines Semesters (hier praktische Semesterarbeit genannt) besteht also aus einem Projekt (4.3

2 Seite 2 von 6 Wochen, bzw. 8.3 Wochen) und einer der beiden kürzeren experimentellen Übungen, insgesamt also eine einsemestrige praktische Lehrveranstaltung. Die beiden Projekte sollen aus zwei verschiedenen Arbeitskreisen stammen. Sie werden für jedes Semester in einer obligatorischen Einführungsveranstaltung vergeben. Dort werden außerdem der gesamte Aufbau, Ablauf und auch die Anforderungen, die für den Erwerb des Leistungsnachweises der praktischen Semesterarbeit notwendig sind, ausführlich erläutert. Die Studierenden suchen sich selbständig im gegenseitigen Einvernehmen eine Wahlassistentin oder einen Wahlassistenten aus den Arbeitsgruppen des Institutes für Organische Chemie und Makromolekulare Chemie (Arbeitsgruppen: Braun, Martin, Müller, Ritter, Schaper, Schmidt oder Staudt) oder des Institutes für Biorganische Chemie (Arbeitsgruppe: Pietruszka) an. Haben die Studierenden mit einer Assistentin oder einem Assistenten ein Projekt vereinbart, wird dieses auf der Karteikarte eingetragen und von der Assistentin oder dem Assistenten bestätigt. Gelingt es den Studierenden nicht, eine Assistentin oder einen Assistenten zu finden, werden diese Studierenden vom Praktikumsleiter eingeteilt. Jedes Projekt besteht aus einem präparativen Abschnitt sowie einem analytischen bzw. instrumentellen Teil und wird in enger Zusammenarbeit mit einem/einer oder mehreren wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen durchgeführt. Während der praktischen Arbeiten wird ein gebundenes Laborjournal mit nummerierten Seiten (keine lose Blättersammlung) geführt, in dem alle durchgeführten Experimente (auch Fehlschläge) und Beobachtungen schriftlich festgehalten werden. Am Ende der praktischen Arbeit folgt eine protokollarische Zusammenfassung der Ergebnisse in Form einer Thesis (formal nach den Richtlinien des Eur. J. Org. Chem.). Sie besteht aus Einleitung, Problemstellung, Hauptteil, Zusammenfassung, Experimentalteil und Literaturverzeichnis. Diese protokollarische Zusammenfassung muss in der ersten Fassung spätestens zwei Wochen nach Beendigung der praktischen Arbeit beim betreuenden wissenschaftlichen Mitarbeiter abgegeben werden. Zur Korrektur etwaiger Fehler hat der Studierende ebenfalls zwei Wochen Zeit. Die endgültige Annahme des Protokolls wird von der Assistentin oder dem Assistenten auf der Karteikarte bestätigt. Außerdem wird ein 15-minütiger Vortrag in einer allgemeinen Seminarveranstaltung innerhalb der letzten Semesterwoche gehalten, deren Besuch für alle Praktikumsteilnehmer(innen) Pflicht ist. Dies wird auf der Karteikarte durch den Praktikumsleiter bestätigt. Zusätzlich werden die Ergebnisse im Mitarbeiterseminar der Arbeitsgruppe, in der das Projekt absolviert wurde, präsentiert. Dies wird von der Assistentin oder dem Assistenten auf der Karteikarte bestätigt

3 Seite 3 von 6 Die experimentellen Übungen zur Metallorganischen Chemie finden in einem Zeitraum von drei Wochen statt. In diesem Zeitraum werden von den Studenten sieben didaktische Präparate in kleinen Gruppen bearbeitet. Jeder Student fertigt ein Protokoll über jeden der Versuche an. Das Praktikum ist abgeschlossen, nachdem alle Präparate bearbeitet worden sind, und die Protokolle fertig gestellt und endgültig durch den Praktikumsleiter akzeptiert sind. Daraufhin wird die aktive Teilnahme auf der Laufkarte bestätigt. Die experimentellen Übungen zu modernen Methoden der homogenen Katalyse in der Organischen Synthese finden in einem Zeitraum von drei Wochen statt. In diesem Zeitraum werden von den Studenten acht didaktische Experimente zur homogene Katalyse (Übergangsmetall-, Organo- und Biokatalyse) in kleinen Gruppen bearbeitet. Jeder Student fertigt ein Protokoll über jeden der Versuche an. Das Praktikum ist abgeschlossen, nachdem alle Präparate bearbeitet worden sind, und die Protokolle fertig gestellt und endgültig durch den Praktikumsleiter akzeptiert sind. Daraufhin wird die aktive Teilnahme auf der Laufkarte bestätigt. Praktikumszeiten: Die Einführungsveranstaltung liegt in der ersten Woche der Vorlesungszeit und ist für alle Teilnehmer(innen) Pflicht. Der Beginn des Praktikums erfolgt nach Vereinbarung in Abstimmung mit dem/der betreuenden Assistenten/Assistentin. Bei der angegebenen Dauer der Praktika in Wochen handelt es sich um Richtwerte, die sich aus den Semesterwochenstunden laut Studienordnung bei 20 Stunden Arbeitszeit (praktische Arbeitszeit, nachmittags) pro Woche berechnen. Im Einzelnen kann die genaue wöchentliche Arbeitszeit bei den Projekten und damit die Dauer des Projektes mit der/dem das Projekt betreuenden Assistentin/Assistenten abgesprochen werden. Die kürzeren experimentellen Übungen finden in der Regel ganztägig an nicht notwendigerweise aufeinander folgenden Tagen statt. Näheres wird durch einen Aushang bekannt gegeben. Die Vortragsveranstaltung liegt in der Woche nach dem letzten Praktikumstag. Sicherheit: Die Sicherheitsbelehrung des OC-F-Praktikums und die Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsbroschüren (GUV) werden als bekannt vorausgesetzt. Die Sicherheitsbroschüren liegen in jedem Labor aus, bzw. werden an die Vertiefungsstudenten verteilt. Die frühere Teilnahme an dieser Sicherheitsbelehrung wird erneut bei dem/der Assistenten/Assistentin nachgewiesen und schriftlich bestätigt.

4 Seite 4 von 6 Ort: Die Projekte findet in den Forschungslabors der jeweiligen Institute/Lehrstühle statt. Die dort vorhandene Ausrüstung wird von den Studierenden mit benutzt. Seminarveranstaltung: In der Woche nach dem letzten Praktikumstag stellt jede(r) Praktikumsteilnehmer(in) die Ergebnisse seines/ihres Projekts in einem 15-minütigen Kurzvortrag mit anschließender 5-minütiger Diskussion vor. Die gesamte Seminarveranstaltung ist Pflicht für alle Praktikumsteilnehmer(innen) und erstreckt sich je nach Teilnehmer(innen)zahl über ein bis zwei Nachmittage. Theoretische Übungen: Begleitend zum Projekt findet im WS und im SS je eine zweistündige theoretische Übung statt. In dieser Übung werden unter Betreuung durch den Praktikumsleiter von Woche zu Woche Übungsaufgaben aus den Pflicht- und Wahlpflichtvorlesungen des aktuellen Semesters vergeben und gemeinsam gelöst. Die im betreffenden Semester stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtvorlesungen werden durch gesonderten Aushang bekannt gegeben. Leistungsnachweise: Die begleitende, theoretische Ausbildung der experimentellen Übungen erfolgt in den theoretischen Übungen des betreffenden Semesters. Ihr Inhalt ist die Grundlage für den Erwerb der Leistungsnachweise der praktischen Semesterarbeit. In der vorlesungsfreien Zeit direkt nach Abschluss der Vorlesung findet eine Klausur über den Stoff der jeweils angebotenen theoretischen Übungen statt. Mit dem Bestehen der Klausur (mindestens 50 % richtig beantwortete Fragen), dem aktiven Bearbeiten eines Projektes und der aktiven Teilnahme an einem der beiden kleinen Praktika, ("Experimentelle Übungen zur Metallorganischen Chemie", oder Homogene Katalyse je 4,2 Wochen nachgewiesen durch eine Teilnahmebescheinigung) wird der Leistungsnachweis für das jeweilige Semester erworben. Bei der Abholung des Scheines müssen die benötigten Unterlagen (Teilnahmeschein, unterschriebenes Protokoll) vorliegen. In den beiden Semestern, in denen die Projekte durchgeführt werden, müssen sowohl das Praktikum Metallorganische Chemie als auch das Praktikum Homogene Katalyse absolviert werden. Zusätzlich zu der Klausur wird für jedes Semester eine Wiederholungsklausur angeboten. Das Spezialisierungsstudium gilt als bestanden, wenn beide Semesterarbeiten abgeschlossen sind und beide Leistungsnachweise erbracht sind.

5 Seite 5 von 6 Allgemeine Hinweise: Experimentelle Arbeiten dürfen nur im Praktikumslabor oder in den Laboratorien des Instituts für Organische Chemie und Makromolekulare Chemie durchgeführt werden. Dort gelten die folgenden allgemeinen Verhaltensregeln: 1. Sicheres und umsichtiges Arbeiten ist oberstes Gebot, sofortige Hilfe im Gefahrenfall selbstverständlich. 2. Den Anweisungen von Assistenten ist stets Folge zu leisten. 3. Spektrometer, Photoapparaturen und sonstige Spezialgeräte dürfen nur nach einer Einweisung durch einen Assistenten benutzt werden. 4. Grundsätzlich besteht Rauchverbot in allen Räumen, Verzehrverbot in den Praktikumsräumen; offenes Feuer ist untersagt, wenn nichts anderes angewiesen wird. 5. Im Labor ist stets absolute Schutzbrillenpflicht. Wiederholte Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus dem Praktikum führen. 6. Im Labor ist eine den Versuchen angemessene Schutzkleidung zu tragen. 7. Hautkontakt mit Chemikalien ist zu vermeiden; hierzu sind gegebenenfalls geeignete Handschuhe zu tragen. 8. Chemikalien dürfen nur in geeigneten Vorratsgefäßen aufbewahrt werden. Die Vorratsgefäße sind mit dem Namen des Besitzers und mit Angaben zum Inhalt zu beschriften. Aus Vorratsgefäßen entnommene Chemikalien werden keinesfalls in diese zurückgefüllt. 9. Die Studierenden sind für einen sparsamen Umgang mit Chemikalien sowie für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle verantwortlich. 10. Das Praktikumslabor ist sauber zu halten. Die Arbeitsplätze sind jeden Abend gründlich zu säubern und weit gehend abzuräumen. 11 Die Regeln der allgemeinen Laborordnung der Organischen Chemie gelten. Diese Ordnung findet sich auf der Homepage der organischen Chemie. Sonderregelungen: Für Studierende, die nur eines der beiden Semester ihres Spezialisierungsstudiums in der Organischen Chemie und Makromolekularen Chemie durchführen, gilt abweichend folgende Regel:

6 Seite 6 von 6 Das Projekt dauert unabhängig von dem Semester, in dem es durchgeführt wird 6.3 Wochen (6 Wochen Experimentell plus Seminar). Als kürzeres Praktikum kann wahlweise eine der beiden genannten experimentellen Übungen gewählt werden. Die Praktikumsleiter: Dr. K. Schaper S. Lachenicht Prof. T. J. J. Müller Dr. B. Mayer (Projekte) (Metallorganische Chemie) Homogene Katalyse gez.: (Prof. Dr. M. Braun) (Prof. Dr. T. J. J. Müller) (Prof. Dr. H. Ritter) (Prof. Dr. C. Staudt) (PD. Dr. K. Schaper)

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