Institut für Pharmazeutische Chemie (Direktor: Prof. Dr. D. Steinhilber) Max-von-Laue-Str Frankfurt/M
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- Hansl Burgstaller
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1 Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Fachbereich 14 Biochemie, Chemie und Pharmazie Institut für Pharmazeutische Chemie Institut für Pharmazeutische Chemie (Direktor: Prof. Dr. D. Steinhilber) Max-von-Laue-Str Frankfurt/M Praktikumsordnung für die Veranstaltung Biochemische Untersuchungsmethoden einschließlich Klinischer Chemie des Stoffgebiets E (Biochemie und Pathobiochemie) Studienziele Studienziele dieses Praktikums sind: Der Erwerb von Grundkenntnissen in folgenden Stoffgebieten: o Biotransformation bzw. Pharmakokinetik von Arzneistoffen o Enzymchemie o Proteinbiochemie und Molekularbiologie o Klinische Chemie. Das Erlernen einiger Arbeitstechniken dieser Bereiche. Die Interpretation der Ergebnisse, die in den praktischen Übungen erhalten werden. Voraussetzungen zur Teilnahme Die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Praktikum sind in der Studienordnung (SO) bzw. der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) niedergelegt, diese Zugangsvoraussetzungen werden im Folgenden präzisiert. Erforderlich sind: Der Nachweis, dass die Erste Pharmazeutische Prüfung (1. Staatsexamen) vollständig bestanden wurde (Dies ist gemäß AAppO ist für den Eintritt in das 6. Fachsemester Pharmazie nachzuweisen). Die erfolgreiche Teilnahme an der Antrittsklausur zum Praktikum (Klausur zur Vorlesung Biochemie und Molekularbiologie Teil 1). Eine verbindliche Anmeldung gemäß 10 Abs. 3 SO. Diese erfolgt als elektronische Anmeldung über das Hochschulportal QIS/LSF und gilt als Beginn der in 17 Abs. 5 SO genannten 18-Monats-Frist. Die Teilnahme an einer Sicherheitsunterweisung durch den Semesterleiter (oder seiner VertreterInnen) vor Beginn der praktischen Übungen. Die Sicherheitsunterweisung stellt für die Studierenden den offiziellen Beginn der Lehrveranstaltung gemäß 10 Abs. 3 SO dar. Dies bedeutet, dass danach eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen nicht mehr möglich ist. Einer der beiden Leistungsnachweise aus dem 5. Semester ( Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher (Qualitätskontrolle und -sicherung bei Arzneistoffen) und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte [Lfd Nr 43] ODER Arzneimittelanalytik, Drug-Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen Teil 1 [Lfd Nr 44]), d.h. eine bestandene Abschlussklausur aus dem 5. Semester. Der für die Antrittsklausur relevante Stoffumfang wird in der praktikumsbegleitenden Vorlesung Biochemie und Molekularbiologie Teil 1 gelehrt. Der Besuch dieses Vorlesungsteils ist im Studienplan für das Fachsemester vor dem Praktikumsbesuch (5. Fachsemester) vorgesehen. Die Klausurtermine der Antrittsklausur liegen zwischen Vorlesungsende im 5. Fachsemester und dem Vorlesungsbeginn im 6. Fachsemester. Zum Bestehen der Antrittsklausur müssen mindestens 60 % der maximal erreichbaren Punktzahl erreicht werden. Die Antrittsklausur gilt als Zugangsvoraussetzung zum gesamten restlichen Teil des Praktikumsordnung Biochem. Untersuchungsmeth. - Seite 1 von 5
2 Praktikums, d.h. sowohl zum Praktikumsteil Biochemische Untersuchungsmethoden als auch zum Praktikumsteil Klinische Chemie. Regelungen zur Anwesenheitspflicht und zur Abwesenheit aus wichtigem Grund Bei den Veranstaltungen innerhalb des Praktikums Biochemische Untersuchungsmethoden einschließlich Klinische Chemie (Praktische Übungen und Seminare) besteht Anwesenheitspflicht. Für die praktischen Übungen gilt bei Abwesenheit aus einem wichtigen Grund, dass der Stoff des betreffenden Praktikumstages nachzuarbeiten ist, was durch ein erfolgreich absolviertes 30-minütiges Kolloquium bei der zuständigen Lehrperson (oder deren VerterterIn) überprüft wird. Um im Sinne der Studienordnung mindestens 80% des vollständigen Lehrangebots wahrgenommen zu haben, darf diese Ersatzregelung in den Praktikumsteilen Biochemische Untersuchungsmethoden sowie Klinische Chemie bei jeweils maximal einer Übung in Anspruch genommen werden. Für die Ersatzregelung gilt im Praktikumsteil Biochemische Untersuchungsmethoden weiterhin Folgendes: Das ersatzweise angebotene Kolloquium ist dem schriftlichen Vortestat zur jeweiligen Übung prüfungsrechtlich gleichgestellt (siehe Aufbau des Praktikums und Erfolgskontrollen ). Zur betreffenden Übung ist in jedem Falle auch ein Protokoll anzufertigen. Für beide Praktikumsteile ( Biochemische Untersuchungsmethoden und Klinische Chemie ) gilt bei den praktischen Übungen, dass ein verspätetes Erscheinen (mehr als 5 Minuten nach dem offiziellen Beginn) als Fehltag gewertet wird. Hier ist besondere Pünktlichkeit erforderlich, da beiden Praktikumsteilen zu Beginn eines Praktikumstages Kontrollen zum Stand der Vorbereitung der TeilnehmerInnen stattfinden (Vortestate bzw. Vorbesprechungen, wie im Folgenden erläutert). Aufbau des Praktikums und Erfolgskontrollen Der Praktikumsteil Biochemische Untersuchungsmethoden beinhaltet Übungen zu den Themen Biotransformation von Arzneistoffen/ Pharmakokinetik Enzymatik proteinbiochemische und molekularbiologische Methoden. Der Praktikumsteil Klinische Chemie umfasst Übungen zu den Themen Immunhämatologie Hämatologie Kohlenhydrat- und Lipidstoffwechsel Nierenfunktions- und Enzymdiagnostik. Für die Teilnahme an alle Praktikumsteilen ist die Kenntnis der Grundlagen der Biochemie/ der Klinischen Chemie, der Arbeitsanleitungen der einzelnen Übungen und die Bearbeitung der Fragen zur Selbstkontrolle (s. Skript) Voraussetzung. Vortestate im Praktikumsteil Biochemische Untersuchungsmethoden Im Praktikumsteil Biochemische Untersuchungsmethoden sind zu den einzelnen Übungen am jeweiligen Praktikumstag, direkt vor Beginn der Übung, schriftliche Vortestate mit einer Dauer von 15 Minuten abzulegen. Sie stellen die Voraussetzung zur Teilnahme an der jeweiligen Übung dar. Für jede Übung ist im Praktikumsskriptum ein Fragenkatalog niedergelegt, der eine gezielte Vorbereitung auf die Testatfragen ermöglicht ( Fragen zur Selbstkontrolle ). Das Skriptum kann von der Internetseite der Praktikumsveranstaltung heruntergeladen werden. Zum Bestehen der Vortestate müssen mindestens 66% des Erwartungshorizonts erreicht werden. Bei Nichtbestehen eines Vortestats wird der/ die TeilnehmerIn an diesem Praktikumstag von der Teilnahme an der Übung ausgeschlossen. Um die Lehrveranstaltung dennoch erfolgreich Praktikumsordnung Biochem. Untersuchungsmeth. - Seite 2 von 5
3 abschließen zu können, wird am Ende der regulären Praktikumszeit jeweils ein Wiederholungstermin für das Vortestat sowie die zugehörige Übung angeboten. Bei Nichtbestehen des Vortestats am Wiederholungstermin wird der/ die TeilnehmerIn im betreffenden Semester vom Praktikum ausgeschlossen und darf nicht an der Abschlussklausur des Praktikumsteils teilnehmen. Darüber hinaus gilt, dass im laufenden Semester pro TeilnehmerIn maximal bei einer der beiden Übungen BC-1 und BC-2 ein Vortestat nicht bestanden werden (und somit ein Wiederholungstermin in Anspruch genommen werden) darf, sowie bei maximal einer der Übungen zu den Themengebieten Proteinbiochemie/ Molekularbiologie (BC-3 bis BC-5). Ansonsten führt dies zum Ausschluss vom Praktikum im betreffenden Semester und somit zum Verlust der Teilnahmeberechtigung an der Abschlussklausur des Praktikumsteils Biochemische Untersuchungsmethoden. Vorbesprechungen im Praktikumsteil Klinische Chemie Im Praktikumsteil Klinische Chemie sind an allen Praktikumstagen Vorbesprechungen abzulegen. Diese Vorbesprechungen zählen nicht als Erfolgskontrollen i. S. der Wiederholungsregelung der Studienordnung, jedoch die sich ggf. anschließenden Kolloquien (d. h. die Anzahl der Möglichkeiten für diese Kolloquien ist auf zwei pro Semester begrenzt): Werden bei einer/einem TeilnehmerIn am jeweiligen Praktikumstag grundlegende Wissenslücken bei einer Vorbesprechung festgestellt, ist das Wissen zu diesem Themengebiet (neben den zugehörigen biochemischen Grundkenntnissen) in einem 30-minütigen Kolloquium bei dem/ der jeweiligen betreuenden AssistentIn oder deren Vertreter innerhalb einer Woche nachzuweisen. Eine Wiederholungsmöglichkeit hierzu besteht in Form eines 30-minütigen Kolloquiums beim Lehrbeauftragten Klinische Chemie (Dr. Dr. Klosson) oder seiner/ seinem VertreterIn nach individueller Terminvergabe. Hierbei wird von den Lehrpersonen sichergestellt, dass der Termin vor der Abschlussklausur im Praktikumsteil liegt. Bei Nichtbestehen dieser (einen) Wiederholungsmöglichkeit darf der/ die TeilnehmerIn nicht an der Abschlussklausur des Praktikumsteils teilnehmen. Protokolle im Praktikumsteil Biochemische Untersuchungsmethoden Im Praktikumsteil Biochemische Untersuchungsmethoden sind zu den einzelnen Übungen Protokolle anzufertigen, die von den betreuenden Assistenten überprüft werden. Die Protokolle sind in elektronischer Form unter Verwendung der Formatvorlage für das Praktikum (s. Internetseite der Praktikumsveranstaltung) anzufertigen, auszudrucken und mit Datum handschriftlich zu unterzeichnen. Zur Ausgestaltung sind unbedingt die Angaben im Praktikumsskript, sowie die Vorgaben des Seminars zur Protokollführung im Praktikum zu beachten. Die Protokolle sind spätestens am dritten Werktag nach der praktischen Durchführung der Übungen (im Sinne dieser Ordnung sind dies Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr abzugeben. Sind Korrekturen zu den Protokollen erforderlich, so sind diese spätestens am dritten Werktag, bezogen auf das Korrekturdatum des/ der AssistentIn) bis 12:00 Uhr abzugeben. Protokolle zu Versuchen, die an einem Wiederholungstermin stattfinden, müssen bis zum folgenden Werktag 18:00 abgegeben werden. Eine eventuelle Korrektur muss innerhalb eines Werktages nach Rückgabe durch den/ die AssistentIn erfolgen (Abgabe bis 18:00). Es besteht im Regelfall eine einmalige Korrekturmöglichkeit, über weitere Korrekturmöglichkeiten entscheidet die/ der AssistentIn im Einzelfalle. Um an der Abschlussklausur teilnehmen zu können, müssen alle Protokolle vor dem Tag der Klausur von den AssistentInnen abgezeichnet worden sein. Die Protokolle (inklusive der genannten Korrekturmöglichkeit) gelten als eine Erfolgskontrolle i. S. der Wiederholungsregelung der Studienordnung. Wird das Protokoll auch nach der Korrektur noch nicht vom jeweiligen Assistenten oder seinem Vertreter als korrekt abgezeichnet, ist das Wissen zu dem im Protokoll behandelten Themengebiet (neben den zugehörigen biochemischen Grundkenntnissen) in einem 30-minütigen Kolloquium beim Praktikumsleiter oder seiner/ seinem VertreterIn innerhalb von einer Woche nach Korrekturdatum des Assistenten nachzuweisen. Dieses Kolloquium ist die Wiederholungsmöglichkeit i. S. der Studienordnung. Praktikumsordnung Biochem. Untersuchungsmeth. - Seite 3 von 5
4 TeilnehmerInnen, die die Protokolle nicht rechtzeitig abgegeben haben, können das Praktikum nur nach erfolgter mündlicher Erfolgskontrolle (30-minütiges Kolloquium) und ggf. einer Wiederholung (einmalig) durch den Praktikumsleiter oder seiner/ seinem VertreterIn beenden. Die für diese Fälle vorgemerkten Termine liegen in der Semestermitte sowie gegen Ende des Semesters. Die Wiederholungstermine hierzu werden individuell festgelegt, wobei sichergestellt wird, dass der Termin vor der Abschlussklausur im Praktikumsteil liegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Protokolle selbständig und in eigenen Worten zu verfassen sind. Über Sanktionen im Falle eines Plagiats entscheidet der Praktikumsleiter. Fortführung des Praktikums in folgenden Semestern Sollten von einer/ einem TeilnehmerIn nicht alle Übungen innerhalb eines Semester abgeschlossen werden, und im jeweiligen Semester mündliche Erfolgskontrollen beim Praktikumsleiter oder seiner/ seinem VertreterIn auch bei der Wiederholung nicht erfolgreich absolviert worden sein, ist ein erfolgreiches Ablegen dieser Erfolgskontrollen Voraussetzung für die Wiederaufnahme des praktischen Teils der Veranstaltung in den folgenden Semestern. Schriftliche Erfolgskontrollen zum Abschluss des Praktikums Nach Ende der praktischen Teile der Veranstaltung sowie der begleitenden Vorlesungen Biochemie und Molekularbiologie Teil 2 bzw. Grundlagen der Klinischen Chemie und der Pathobiochemie finden Abschlussklausuren statt, für die jeweils eine elektronische Anmeldung erforderlich ist. Für den Praktikumsteil Biochemische Untersuchungsmethoden und Klinische Chemie werden getrennte Klausuren durchgeführt. Gegenstand ist jeweils der Stoff des Praktikums und der begleitenden Seminare mit den jeweiligen Vertiefungen aus der Vorlesung. Zum Bestehen sind in beiden Klausuren mindestens 50 % der maximal erreichbaren Punktzahl erforderlich. Frühestens 3 Wochen nach den Abschlussklausuren findet jeweils eine Wiederholungsklausur statt. TeilnehmerInnen, die in einem Semester die Abschluss- bzw. Wiederholungsklausuren der jeweiligen Praktikumsteile nicht bestanden haben, können in Folgesemestern freiwillig an den praktikumsbegleitenden Seminaren sowie (nach Absprache mit den AssistentInnen) an den Vor- und Nachbesprechungen der Übungen teilnehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Studienordnung. Diese sieht vor, dass die erforderlichen Leistungsnachweise der Lehrveranstaltung nach Eintritt ins Praktikum innerhalb der folgenden 18 Monate erbracht werden müssen, um die Studienberechtigung für das Fach Pharmazie an der Universität Frankfurt am Main zu behalten. Übernahme von Kosten für Verbrauchsmaterialien Da das Preisniveau von Reagenzien und Verbrauchsmaterialien bei biochemischen und klinisch-chemischen Verfahren in einem höheren Bereich liegt als in klassischen nasschemischen Praktika, werden diese Kosten den PraktikumsteilnehmerInnen anteilig in Rechnung gestellt. Sie sind bei der studentischen Verwaltung des Instituts in bar zu begleichen. Die Kosten müssen spätestens bis zum Ende des Semesters, in dem sie durch aktive Teilnahme am praktischen Teil der Lehrveranstaltung entstanden sind, beglichen werden. Per Unterschrift in der Anwesenheitsliste der verpflichtenden Sicherheitsunterweisung zum Praktikum erklären die TeilnehmerInnen ihr Einverständnis zur anteiligen Kostenübernahme (Siehe entspr. Hinweis im Dokumentationsblatt der Sicherheitsunterweisung). Kosten für Glasbruch ergeben sich im Praktikum Biochemische Untersuchungsmethoden einschließlich Klinischer Chemie aus strukturellen Gründen i. A. nicht. Sollten dennoch Schäden an Geräten (z. B. Pipetten) auftreten, die durch fahrlässige, unsachgemäße Handhabung aufgetreten sind, jedoch ursächlich nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden können, so wird eine Kostenübernahme/ -beteiligung mit der/dem SemestersprecherIn erörtert. Praktikumsordnung Biochem. Untersuchungsmeth. - Seite 4 von 5
5 Zuteilung von Praktikumsplätzen Sollte aus Kapazitätsgründen nicht allen Studierenden, die formal eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Praktikum besitzen, ein Platz zugeteilt werden können, so werden die Praktikumsplätze nach der gültigen Studienordnung, Teil III, Artikel 4 verteilt, wobei zunächst die Studierenden der Gruppe 1, dann die der Gruppe 2 und schließlich die der Gruppe 3 einen Praktikumsplatz erhalten. Kann nicht allen Studierenden einer Gruppe ein Praktikumsplatz zugewiesen werden, werden die verfügbaren Plätze nach dem Ergebnis des Leistungsnachweises Instrumentelle Analytik (Abschlussklausur zum Praktikum) verteilt. Anlage zur Praktikumsordnung: Auflistung der verantwortlichen Lehrpersonen In Kraft gesetzt: Frankfurt, den Prof. Dr. Stefan Knapp Praktikumsleiter Praktikumsordnung Biochem. Untersuchungsmeth. - Seite 5 von 5
2. Die Anlage zur Studienordnung für den Studiengang Pharmazie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erhält folgende Fassung:
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