Satzung zur Benutzung der Campus-Bibliothek

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1 Satzung zur Benutzung der Campus-Bibliothek Aufgrund der 3 und 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBL. I S. 202) und 1 Abs. 3 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Trägerschaft einer öffentlichen Bibliothek zwischen den Städten Lauchhammer und Schwarzheide vom 10. Dezember 2008, genehmigt durch den Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 16. Dezember 2008, i.v.m. 7 des Vertrages zum PPP-Projekt SeeCampus zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Lauchhammer über die Campus-Bibliothek vom 05. März 2009 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer in ihrer Sitzung am folgende Satzung zur Benutzung der Campus-Bibliothek beschlossen: 1 Allgemeines 1. Die im SeeCampus Niederlausitz errichtete Campus-Bibliothek beinhaltet die öffentliche Bibliothek der Städte Lauchhammer und Schwarzheide in der Trägerschaft der Stadt Lauchhammer, deren Bestand zugleich als Schulbibliothek für die Schüler und Lehrer des SeeCampus fungiert sowie die Kreisbildstelle als nicht öffentliche Aufgabe in der Trägerschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. 2. Die öffentliche Bibliothek der Städte Lauchhammer und Schwarzheide dient insbesondere der allgemeinen Information und Bildung, der Leseförderung, der Orientierung in der Medienvielfalt sowie der Freizeitgestaltung. 3. Die Kreisbildstelle als nicht öffentliche Aufgabe des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat die Funktion, zusätzliche Unterrichtsmittel für die Gestaltung des Unterrichtes und von Projekten bereitzustellen. 2 Benutzungsberechtigung 1. Die Campus-Bibliothek mit Ausnahme der Kreisbildstelle kann von jeder natürlichen und juristischen Person nach Ausstellung eines Bibliotheksausweises gemäß 9 benutzt werden. 2. Einzelheiten zur Kreisbildstelle regelt der Landkreis in eigener Verantwortung. 3 Allgemeine Pflichten der Benutzer 1. Die Medieneinheiten, die Einrichtung und die Ausstattung sind sorgfältig und schonend zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung oder Beschädigung zu bewahren. 2. Jeder Benutzer/jede Benutzerin (nachfolgend Benutzer genannt) soll sich so verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Campus-Bibliothek beeinträchtigt werden. 3. Den Weisungen des Personals der Campus-Bibliothek ist Folge zu leisten. 4. Die Benutzer sind verpflichtet, Verlust und Beschädigung einer ihnen ausgehändigten Medieneinheit unverzüglich dem Personal der Campus-Bibliothek mitzuteilen. Es ist untersagt, Beschädigungen an entliehenen Medieneinheiten selbst zu beheben oder beheben zu lassen. 5. Die Beachtung urheberrechtlicher Bestimmungen obliegt den Benutzern. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass urheberrechtlich geschützte Medieneinheiten nur für private Zwecke vervielfältigt werden dürfen.

2 6. Die Benutzer haben nach Aufforderung des Personals der Campus-Bibliothek den Bibliotheksausweis, den Personalausweis und den Inhalt von in die Campus-Bibliothek mitgebrachten Mappen, Taschen und anderen Behältnissen vorzuzeigen. 4 Hausrecht Das Hausrecht obliegt dem Personal der Campus-Bibliothek. 5 Haftung 1. Die Weitergabe ausgeliehener Medieneinheiten an Dritte ist nicht gestattet. Es haftet in jedem Fall der Benutzer, auf dessen Namen die Medieneinheit ausgeliehen wurde bzw. sein gesetzlicher Vertreter. 2. Die Campus-Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Campus-Bibliothek an Daten, Programmen und Hardware der Benutzer entstehen. Das gilt ebenso für Schäden an Geräten der Benutzer, die durch Handhabung von audiovisuellen Medien der Campus-Bibliothek entstehen. 3. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen, haftet die Person, auf die der Ausweis ausgestellt ist bzw. ihr gesetzlicher Vertreter. 4. Für verloren gegangene oder beschädigte Medieneinheiten einschließlich Verpackungsmaterial und für Beilagen ist vom Benutzer bzw. dessen gesetzlichen Vertreter Schadenersatz in Geld in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes zu leisten. Stattdessen kann in Absprache mit der Campus-Bibliothek die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplares durch den Benutzer erfolgen. 5. Der Benutzer haftet bei Nichtbeachtung urheberrechtlichen Bestimmungen für entsprechende Forderungen Dritter und stellt die Campus-Bibliothek von allen Ansprüchen aus der Urheberrechtsverletzung frei. 6 Datenverarbeitung Die von der Campus-Bibliothek erhobenen und gespeicherten Daten des Benutzers werden entsprechend den Vorschriften des Bundes-/Landesdatenschutzgesetzes behandelt. 7 Elektronische Dienste 1. Die Campus-Bibliothek bietet in ihren Räumen die Benutzung elektronischer Dienste (Internet) für nichtkommerzielle Zwecke an. Die Campus-Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter im Bereich der elektronischen Dienste. Für die Funktionsfähigkeit der Leitungen übernimmt die Campus- Bibliothek keine Gewähr. 2. Beim Ausdrucken von Texten, Bildern usw. oder Kopieren von Software ist der jeweilige Benutzer für die Einhaltung der Urheberrechte verantwortlich. 3. Die Nutzung mitgebrachter Datenträger z.b. zum Kopieren von Dokumenten, Dateien usw. ist nicht gestattet. Hierfür dürfen nur Datenträger genutzt werden, die über die Campus-Bibliothek erhältlich sind und dort käuflich zum Selbstkostenpreis erworben werden können. 4. Software, die nicht zum Bestand der Campus-Bibliothek gehört (z.b. Internet-downloads, mitgebrachte Software) darf auf deren Computern weder installiert noch ausgeführt werden. 5. Die Campus-Bibliothek übernimmt keinerlei Verantwortung für die Qualität, Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit der vorgehaltenen IT-Technik und Software. Es wird der Einsatz aktueller

3 Virenschutzprogramme empfohlen. 6. Bei der Benutzung des Internets ist es untersagt, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende, radikalausgerichtete oder pornografische Seiten aufzurufen. 7. Für die Benutzung des Internet-Arbeitsplatzes gelten zusätzlich folgende Regelungen: a) Die Benutzung des Internets ist nur nach vorheriger persönlicher Anmeldung möglich. Zu diesem Zweck liegen Anmeldelisten aus, in die sich der Benutzer unter Vorlage des Bibliotheksausweises einträgt. Unvollständig ausgefüllte Reservierungen werden nicht berücksichtigt. Direkt vor Beginn der Internet-Benutzung ist durch eine zweite Unterschrift das Erscheinen zu bestätigen. b) Die Anmeldung laut Buchstabe a) ist verbindlich. Verhinderungen sind rechtzeitig unter der vom Personal der Campus-Bibliothek benannten Telefonnummer mitzuteilen. Abgesagte Termine können durch die Campus-Bibliothek mit anderen Benutzern belegt werden. Bei Nichterscheinen kann der Termin nach 10 Minuten anderweitig vergeben werden. Die Terminvergabe und Übernahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung laut Buchstabe a). c) Der Internet-Arbeitsplatz wird dem Benutzer durch das Personal der Campus-Bibliothek zugewiesen. Ein Wechsel ist während der Nutzungsdauer nicht gestattet. Den Anweisungen des Personals der Campus-Bibliothek ist Folge zu leisten. 8 Ausschluss von der Benutzung 1. Benutzer, die gegen diese Satzung verstoßen, können ganz oder teilweise von der Benutzung der Campus-Bibliothek ausgeschlossen werden. 2. Internetnutzer, die gegen diese Satzung oder gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen oder die den Internetanschluss der Campus-Bibliothek für kommerzielle Zwecke nutzen, können von der Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes ausgeschlossen werden. 3. Der Ausschluss erfolgt durch die Leitung der Campus-Bibliothek. 4. Offene Forderungen entsprechend der Entgeltordnung ( 15) werden durch den Ausschluss nicht berührt. 9 Bibliotheksausweis 1. Natürliche und juristische Personen erhalten auf Antrag unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses einen Bibliotheksausweis für die Campus-Bibliothek ausgestellt. Minderjährige haben die Einwilligung des Erziehungsberechtigten oder des gesetzlichen Vertreters sowie dessen Verpflichtung zur Haftung für den Schadenfall und zur Begleichung anfallender Entgelte vorzulegen. 2. Der Bibliotheksausweis ist jeweils ein Jahr gültig. 3. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. 4. Der Benutzer ist verpflichtet, Veränderungen seines Namens oder seiner Anschrift unter Vorlage eines geeigneten Nachweises sowie dem Verlust des Ausweises der Campus- Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.

4 5. Der Bibliotheksausweis ist bei einem Ausschluss von der Benutzung der Campus-Bibliothek gemäß 8 unverzüglich zurückzugeben. 10 Ausleihbedingungen 1. Die Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises ist Voraussetzung für die Ausleihe von Medieneinheiten und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der Campus-Bibliothek. 2. Die Gesamtzahl der an den Benutzer gleichzeitig ausgegebenen Medieneinheiten ist auf 30 begrenzt. 11 Ausleihbeschränkung Medieneinheiten, die als Präsenzbestand gekennzeichnet sind (wie insbesondere Lexika oder heimatkundliche Literatur), sind von der Ausleihe ausgeschlossen. 12 Ausleihe/Fristen 1. Die Ausleihe von Medien beschränkt sich auf eine Dauer von - 4 Wochen für Bücher, Zeitschriften, MC, CD-Rom, Hörbücher - 2 Wochen für Filme (DVD, Video), CD und Medienpakete für Pädagogen. 2. Es besteht die Möglichkeit, die Ausleihe von Medien beim Personal der Campus-Bibliothek vormerken zu lassen. 3. Die Frist für die Ausleihe kann auf Antrag vor deren Ablauf verlängert werden, falls die Medieneinheit nicht durch andere Benutzer vorgemerkt wurde. Die Frist für die Verlängerung richtet sich nach der für die jeweilige Medieneinheit gemäß Ziffer 1 festgelegten Frist. Sie beginnt jeweils mit dem ersten Tag der Verlängerung. 4. Nach Ablauf der Frist für die Ausleihe und einmaliger Mahnung kann auf Kosten des Benutzers die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplares vom Personal der Campus-Bibliothek vorgenommen werden. 13 Fernleihe Medieneinheiten, die nicht im Bestand der Campus-Bibliothek vorhanden sind, können über die Fernleihe nach den hierfür geltenden Bestimmungen vom Personal der Campus-Bibliothek bestellt werden. Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist für diese Medieneinheiten ausgeschlossen. 14 Rückgabe 1. Spätestens mit Ablauf der Frist für die Ausleihe haben die Benutzer die entliehenen Medieneinheiten unaufgefordert an die Campus-Bibliothek zurückzugeben. 2. Die Benutzer können auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr die entliehenen Medieneinheiten ausnahmsweise durch Dritte oder auf dem Postweg bzw. Paketdienst an die Campus-Bibliothek zurückgeben. 3. Die Medieneinheiten sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, insbesondere sind Videos, Tonbänder und Filme zurückgespult sowie Diareihen, Transparente und Arbeitsblätter geordnet und mit dem bei Ausleihe übergebenen Begleitmaterial zurückzugeben.

5 15 Entgelt Für die Benutzung der Campus-Bibliothek werden Entgelte gemäß der jeweils gültigen Entgeltordnung erhoben. Die Entgeltordnung für die Campus-Bibliothek regelt des Weiteren die bei Verstößen gegen diese Satzung zu erhebenden Entgelte. 16 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Die Satzung zur Benutzung der Campus-Bibliothek tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zugleich tritt die Benutzungsordnung Stadtbibliothek Lauchhammer vom 13. September 2006 außer Kraft. 17 Allgemeine Benutzungsbedingungen Um einen einheitlichen Auftritt gegenüber Nutzern zu gewährleisten, wird der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Abstimmung mit der Stadt Lauchhammer die Bedingungen zur Benutzung der Campus-Bibliothek, die sich aus den Regelungen zur Benutzung der Campus-Bibliothek der Stadt Lauchhammer und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zusammensetzen, als einheitlichen Text redaktionell zusammenfassen und den Nutzern durch Aushang und auf andere Weise zur Kenntnis geben. Lauchhammer, den Pohlenz Bürgermeister

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