Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee
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- Sophia Straub
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1 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee Aufgrund der 5 und 35 Abs. 2 Nr. 10 und 15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 ( GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI. I S. 74), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Am Mellensee in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2007 folgende Benutzungsordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee beschlossen: 1 Allgemeines Die Bibliothek dient gemeinnützigen Zwecken und ist kommunales Eigentum und wird durch öffentliche Mittel unterhalten. Die Bibliothek befindet sich in Am Mellensee / OT Sperenberg, Puschkinstr. 6. Eine Außenstelle der Bibliothek ist in der Grundschule am Mellensee, Am Mellensee / OT Mellensee, Hauptstr Benutzer (1) Das Nutzungsverhältnis ist privatrechtlicher Art. (2) Jedermann ist im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung berechtigt, die Bibliothek zu nutzen. Benutzungsentgelte werden nach Maßgabe der als Anlage 1 beigefügten Entgeltordnung erhoben. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung. 3 Anmeldung (1) Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises, gültigen Reisepasses oder mit aktueller Meldebescheinigung an. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter vorzulegen. (2) Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Bibliothek bleibt. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Jeder Namens- und Wohnungswechsel ist unverzüglich mitzuteilen. Der Benutzerausweis ist auf Verlangen zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind. Der Benutzerausweis ist bei jedem Besuch der Bibliothek sowie zur Ausleihe und Rückgabe von entliehenen Medien vorzulegen. (3) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Übergabe des Benutzungsausweises. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Benutzungsverhältnis unbefristet. Für volljährige Nutzer ist das Benutzungsverhältnis auf ein Jahr befristet. Der Benutzerausweis kann während des Benutzungsverhältnisses um ein Jahr verlängert werden. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
2 (4) Mit der Anmeldung erkennen die Benutzer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter diese Benutzungs- und Entgeltordnung an. 4 Ausleihe, Verlängerung, Vorbestellung und Leihverkehr (1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Bücher und andere Medien für vier Wochen ausgeliehen. Videokassetten und DVD werden entgeltpflichtig für eine Woche, CD und CD-ROM entgeltpflichtig für zwei Wochen ausgeliehen. Das Entgelt ist bei Ausleihe sofort in der Bibliothek zu entrichten. (2) In begründeten Ausnahmefällen kann die Leitung der Bibliothek die Abgabefrist verkürzen oder verlängern. (3) Vor Ablauf der Leihfrist kann auf mündlichen oder schriftlichen Antrag des jeweiligen Benutzers die Leihfrist um bis zu vier Wochen für Medien wie Bücher, Zeitschriften, Kassetten sowie Spiele kostenlos verlängert werden. Für Videokassetten und DVD kann die Leihfrist für eine Woche und für CD und CD- ROM kostenlos für zwei Wochen verlängert werden. (4) Die Verlängerung der Leihfrist ist ausgeschlossen, sofern eine Vorbestellung durch weitere Benutzer vorliegt oder die entliehenen Medien bereits angemahnt wurden. (5) Entliehene Medien dürfen durch den Benutzer nicht an Dritte weitergegeben werden. (6) Medien, die als Informationsbestand jederzeit für die Benutzer zur Verfügung stehen müssen oder aus anderen Gründen nur in der Bibliothek benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Leiterin der Bibliothek. (7) Im Auftrag des Benutzers beschafft die Leitung der Bibliothek nach den dafür geltenden Bestimmungen Literatur über den Leihverkehr aus anderen Bibliotheken. Für deren Nutzung gelten zusätzlich die Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek. Der Auftrag ist kostenpflichtig gemäß der Leihverkehrsordnung für die deutschen Bibliotheken (liegt in der Bibliothek aus). 5 Behandlung und Haftung der entliehenen Medien (1) Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Verschmutzung, Beschädigung sowie vor Verlust zu bewahren. (2) Bei Entgegennahme der Medien hat sich der Benutzer vom einwandfreien Zustand der Medien zu überzeugen; sichtbare Beschädigungen bzw. Mängel sind dem Bibliothekspersonal unverzüglich anzuzeigen. (3) Für den Verlust oder die Beschädigung von entliehenen Medien hat der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter Ersatz nach Maßgabe der Entgeltordnung zu leisten, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Er haftet auch in jedem Fall für die unzulässige Weitergabe an Dritte.
3 (4) Der Verlust bzw. die Beschädigung von entliehenen Medien sind der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen. (5) Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter in vollem Umfang. (6) Die Art und die Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Leitung der Bibliothek entsprechend der Entgeltordnung. 6 Ordnung in den Räumen der Bibliothek (1) Essen, Trinken und Rauchen sowie lautstarke Unterhaltungen sind in den Räumen der Öffentlichen Bibliothek nicht gestattet. (2) Zur Gewährleistung einer ungestörten Bibliotheksbenutzung hat die Leitung der Bibliothek das Recht, Benutzer aus der Bibliothek zu verweisen und bei wiederholten Verstößen diesen Benutzer teilweise oder ganz von der Bibliotheksbenutzung auszuschließen. Mit dem Benutzungsverhältnis entstandene Verpflichtungen bleiben davon unberührt. (3) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände von Benutzern wird keine Haftung übernommen. (4) Jeder Diebstahl auch der Versuch wird angezeigt. 7 Überschreitung der Ausleihfrist (1) Die ausgeliehenen Medien sind spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist abzugeben. (2) Erfolgt die Rückgabe der entliehenen Medien nicht rechtzeitig oder ist die Leihfristverlängerung nicht rechtzeitig durch den jeweiligen Benutzer beantragt worden, so wird die 1. Mahnung in der auf das Rückgabedatum folgenden Woche verschickt. 8 Internetanschluss Die Benutzung des Internetanschlusses in der Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee erfolgt gemäß Anlage 2 Internetbenutzungsordnung. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung. 9 Hausrecht, Ausschluss von der Benutzung (1) Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten übt die Leiterin in der Öffentlichen Bibliothek das Hausrecht im Auftrag des Bürgermeisters der Gemeinde Am Mellensee aus. Den Anordnungen der Bibliotheksleiterin ist unbedingt Folge zu leisten. (2) Benutzer, die wiederholt oder in grober Weise gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung verstoßen, können durch die Leiterin der Bibliothek von der Benutzung ausgeschlossen werden.
4 10 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt zum in Kraft. Am Mellensee, Broshog Bürgermeister
5 Anlage 1 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee vom Entgeltordnung zur Benutzungsordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee I. Jährliches Benutzungsentgelt 1. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nutzen die Öffentliche Bibliothek entgeltfrei. 2. Für volljährige Nutzer beträgt das jährliche Benutzungsentgelt für einen Einzelausweis sowie für die Verlängerung des Einzelausweises für jeweils 1 Jahr 4,00 EUR. Für einen Familienausweis (2 Erwachsene und 1 Kind) sowie für die Verlängerung des Familienausweises für jeweils 1 Jahr beträgt das jährliche Benutzungsentgelt 6,00 EUR. 3. Die Entgeltpflicht beginnt mit der Anmeldung gemäß 3 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee. Das Benutzungsentgelt ist mit der Anmeldung fällig. Das Entgelt für die Verlängerung des Benutzungsausweises ist mit der Beantragung der Verlängerung fällig. II. Ausleihentgelte, Vorbestellung, Ersatzausweis 1. Ausleihe eines Videos / für 1 Woche 1,50 EUR jedes 10. Video ist frei 2. Ausleihe einer DVD / für 1 Woche 1,50 EUR jede 10. DVD ist frei 3. Ausleihe einer CD / für 2 Wochen 0,50 EUR jede 10. CD ist frei 4. Ausleihe einer CD-ROM / für 2 Wochen 0,50 EUR jede 10. CD-ROM ist frei 5. Vorbestellung einer Medieneinheit ( ab 18 Jahre) 0,30 EUR 6. Ausstellung eines Ersatzausweises Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres Volljährige Nutzer 1,00 EUR 2,00 EUR III. Ordnungsgeld und Ersatz 1. Erfolgt die Rückgabe der entliehenen Medien nicht rechtzeitig oder ist die Leihfristverlängerung nicht rechtzeitig durch den jeweiligen Benutzer beantragt worden, ist durch den Benutzer ein Ordnungsgeld für die verspätete Rückgabe der Medien zu entrichten. Es beträgt bei Büchern und Zeitschriften pro Medieneinheit und begonnene Woche Bei Videos, DVD, CD, CD-ROM beträgt das Ordnungsgeld pro Stück 0,50 EUR.
6 und Ausleihtag 0,50 EUR. 2. Soweit der Ablauf der jeweiligen Leihfrist für Medien nicht schuldhaft überschritten wurde, kann das Ordnungsgeld ganz oder teilweise erlassen werden. Mangelndes Verschulden ist der Leitung der Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee in geeigneter Form glaubhaft nachzuweisen. 3. Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist der Benutzer verpflichtet, das Medium durch ein neues und identisches Medium zu ersetzen oder den Anschaffungswert des Mediums zu erstatten. Anlage 2 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee vom Internetbenutzungsordnung Allgemeines Die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee ermöglicht ihren Benutzern den Zugang zum Internet. Die Nutzung des Internets unterliegt der Benutzungsordnung der Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee. Die Öffentliche Bibliothek ist nicht für Inhalte, Verfügbarkeiten, Funktionsfähigkeit, Virenfreiheit, Qualität etc. des Internets bzw. dort abgerufener Dateien verantwortlich. 1 Benutzungsbedingungen (1) Voraussetzung zur Benutzung des Internets ist ein gültiger Benutzerausweis der Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee. (2) Die Anerkennung der Verpflichtungserklärung für die öffentlichen Internetzugänge der Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee wird mit der Unterschrift des Benutzers bzw. bei Benutzern unter 18 Jahren durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erfolgen. (3) Zu Beginn einer jeden Internetbenutzung hat der Nutzer seinen gültigen Benutzerausweis vorzulegen und sich mit seinem Namen sowie Datum und Zeitpunkt des Beginns der Internetnutzung in die ausliegende Liste an der Verbuchungstheke in den Räumen der Bibliothek einzutragen. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Benutzerliste die Kenntnisnahme und er akzeptiert die Internetbenutzungsordnung. Nach Beendigung der Internetnutzung hat der Benutzer den Zeitpunkt der Beendigung in der Liste zu vermerken. (4) Der Arbeitsplatz wird dem Benutzer durch das Bibliothekspersonal zugewiesen.
7 Ein Wechsel durch den Benutzer zu einem anderen Arbeitsplatz ist während derselben Benutzungsdauer nicht gestattet. 2 Benutzungsdauer Das Bibliothekspersonal behält sich vor, bedarfsabhängige Einschränkungen der Benutzungsdauer vorzunehmen um einen reibungslosen Benutzungsverkehr in der Öffentlichen Bibliothek zu gewährleisten. 3 Entgelte (1) Für die Benutzung des Internetzugangs werden in der Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee die folgenden Entgelte erhoben: a. Internet-Benutzung je angefangene halbe Stunde 0,70 EUR b. Ausdrucke vom PC je Seite 0,20 EUR c. Kauf einer Diskette / CD 0,50 EUR 4 Ausschluss von der Benutzung Personen, die Nachrichten, Informationen oder Adressen gewaltverherrlichenden, pornographischen, rassistischen, beleidigenden oder rechtswidrigen Inhalts aufrufen; speichern, ausdrucken oder versenden werden von der Nutzung nach Bekanntwerden unverzüglich ausgeschlossen. 5 Weitere Benutzungsbedingungen (1) Das Kopieren von verfügbaren Dokumenten und Dateien auf mitgebrachte Datenträger ist nicht gestattet. Abgespeichert werden darf nur auf Disketten der Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee, die in der Bibliothek erhältlich sind und die am Kauftag für die einmalige Nutzung auf dem Rechner innerhalb der Bibliothek vorgesehen sind. (2) Beim Kopieren oder beim Ausdrucken von Texten, Bildern, Software etc. sind die jeweils geltenden Bestimmungen des Urheberrechts in jedem Fall zu beachten. (3) Mitgebrachte oder aus dem Internet heruntergeladene Software darf auf dem Rechner der Bibliothek weder installiert noch ausgeführt werden. (4) Der An- und Verkauf jeglicher Ware sowie die Beantwortung von Anzeigen und Die Insnetzstellung eigener Anzeigen o.ä. obliegt der Verantwortung des Benutzers und erfolgt nicht im Namen oder im Auftrag der Öffentlichen Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee. Bekanntmachungsanordnung
8 Die vorstehende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Am Mellensee wird hiermit bekannt gemacht. Am Mellensee Broshog Bürgermeister
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