Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeindebibliothek Bad Saarow. 1 Benutzerkreis. 2 Anmeldung

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1 Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeindebibliothek Bad Saarow Auf der Grundlage 35 Abs.2 Nr.15, der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 10.Oktober 2001 (GVB1. I S. 154) hat die Gemeindevertretung Bad Saarow am folgende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen: 1 Benutzerkreis Die Benutzung der Gemeindebibliothek ist jedermann, unabhängig von seinem Wohnsitz gestattet. Die Gemeindebibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Bad Saarow. Die Benutzung richtet sich nach den Bestimmungen des privaten Rechts. 2 Anmeldung Die Benutzer melden sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises bzw. eines Reisepasses i.v.m. der aktuellen Meldebescheinigung an. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bedarf die Anmeldung der Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreter/s/in. Die Erlaubniserteilung erfolgt durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Die Benutzer bzw. gesetzlichen Vertreter erkennen die Benutzungs- und Entgeltordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an und bestätigen gleichzeitig die Richtigkeit der Angaben im Anmeldeformular. Bei der Anmeldung erhält der/die Benutzer/in einen Bibliotheksausweis. Dieser ist nicht übertragbar und bleibt im Eigentum der Gemeinde. Für Schäden, die durch Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen, haften die eingetragenen Benutzer bzw. die gesetzlichen Vertreter. Der Bibliotheksausweis ist bei der Ausgabe/Rücknahme von Medieneinheiten vorzulegen. Der Bibliotheksausweis ist zurückzugeben wenn die Voraussetzung für die Benutzung nicht mehr gegeben sind. Der Bibliotheksausweis berechtigt zur Benutzung der Bibliothek für jeweils 12 Monate bzw. 4 Wochen für Kurzzeitnutzer. Die Benutzer haben die Pflicht, Veränderungen ihres Namens oder der Anschrift u.a sowie den Verlust des Bibliotheksausweises unverzüglich anzuzeigen. Für die ersatzweise Ausstellung eines neuen Bibliotheksausweises wird gemäß 10 ein Entgelt erhoben. 3 Entleihung, Verlängerung, Vormerkung und auswärtiger Leihverkehr Bei der Ausleihe von Medien außer Haus beträgt die Ausleihfrist: 4 Wochen für Bücher, Tonbandkassetten und CD 2 Wochen für Zeitungen und Zeitschriften, CD ROM 1 Woche für Videos/DVD In Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Wenn keine anderweitige Bestellung vorliegt, kann die Ausleihzeit vor Ablauf auf Antrag um die Ausleihzeit verlängert werden. Die Gemeindebibliothek kann bei Antrag auf Verlängerung der Ausleihfrist die Vorlage der Medien verlangen, andernfalls ist auch ein Antrag auf Verlängerung telefonisch möglich.

2 -2- Die Gemeindebibliothek ist berechtigt, die Anzahl der auszuleihenden Medien je Benutzer zu begrenzen. Die Mitarbeiter der Gemeindebibliothek können darüber hinaus die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Medieneinheiten von der Rückgabe angemahnter Medieneinheiten und der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Medien, die als Informationsbestand jederzeit für die Benutzer zur Verfügung stehen müssen, oder aus anderen Gründen nur in der Gemeindebibliothek genutzt, werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe außer Haus ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Leiter der Einrichtung. 4 Internetarbeitsplätze Die öffentlich zugänglichen Internetarbeitsplätze können von den Nutzern der Gemeindebibliothek genutzt werden. Für Bestellungen die der Benutzer über den Internetzugang der Gemeindebibliothek auslöst, haftet dieser. Bei Nutzung des Internets ist es dem Benutzer verboten, pornographische, rassistische, gewaltverherrlichende oder kriminelle Inhalte aus dem Internet zu laden, abzurufen oder abzuspeichern. Ebenso ist es verboten die Hackerseiten zu laden, abzurufen oder abzuspeichern. Das Herunterladen von Software oder Musik unter Verletzung von Lizenzen ist verboten. Ebenso ist das Herunterladen von Standardsoftware und Betriebsysteme nicht gestattet. Im übrigen erfolgt das Herunterladen von Software auf eigenes Risiko. Bei Verletzung geltender Rechtsvorschriften und dieser Benutzer- und Entgeltordnung, können die betreffenden Personen von der Nutzung der Internetarbeitsplätze ausgeschlossen werden. Veränderung an der System- und Netzwerkkonfiguration von Server und Computer sind nicht gestattet. Bei Beschädigung behält sich die Gemeindebibliothek Schadensersatzansprüche und weitere juristische Schritte vor. Unregelmäßigkeiten an den Computern sind sofort den verantwortlichen Mitarbeitern zu melden. Die Gemeindebibliothek übernimmt keine Garantie dafür, dass der Internetzugang zu jeder Zeit gewährleistet ist. Die Gemeindebibliothek garantiert nicht für die Qualität, Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Dateien. Die Gemeindebibliothek haftet nicht für Schäden, die den Benutzer durch die Onlinedienste, z.b. durch die Offenlegung seiner persönlichen Daten entstehen. Die Gemeindebibliothek ist berechtigt, bedarfsgerechte Erweiterung bzw. Einschränkung der Benutzungsdauer vorzunehmen. 5 Pflichten der Benutzer Die Benutzer sind verpflichtet, Medien und Einrichtungen der Gemeindebibliothek sorgfältig und pfleglich zu behandeln, vor Beschädigung, Beschmutzung, Veränderung und Verlust zu schützen. Die Medieneinheiten sind nach der Benutzung vollständig und unversehrt der Gemeindebibliothek zurückzugeben. Bei Ausleihe außer Haus haben die Nutzer die Anzahl, den Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu überprüfen und sichtbare Mängel sofort, andere Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung der Gemeindebibliothek anzuzeigen.

3 -3- Für den Verlust oder die Beschädigung von Medien sind die Benutzer bzw. die gesetzlichen Vertreter schadensersatzpflichtig. Unzulässig ist die Weitergabe an Dritte. Die Neubeschaffung des durch den Benutzer zu ersetzenden Mediums hat Vorrang vor der Kostenerstattung. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Gemeindebibliothek. Über eine nachträgliche Rücknahme der als verloren gemeldeten Medien entscheidet die Gemeindebibliothek. Im Falle der Rücknahme entfällt der Ersatz des Wiederbeschaffungswertes. Entliehene Medien dürfen nur auf handelsüblichen Geräten benutzt werden. Die Benutzer haften für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts. Medien sind vor der Rückgabe zurückzuspulen. Personen, in deren Wohnung eine ansteckende Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes aufgetreten ist, dürfen die Bibliothek während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht in Anspruch nehmen. Sollten Sie vor Ausbruch der Krankheit bereits Medien entliehen haben, sind sie verpflichtet, der Gemeindebibliothek unverzüglich von der Erkrankung Mitteilung zu geben und das Leihgut zur Desinfektion bereit zu halten. In den Räumen der Gemeindebibliothek haben die Benutzer aufeinander Rücksicht zu nehmen und die erforderliche Ruhe zu wahren. Mit den Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Bei Nichteinhaltung kann der Benutzer durch die Mitarbeiter/innen aus den Räumen verwiesen werden. Bei wiederholten Verstößen kann der Benutzer befristet oder gänzlich von der Nutzung ausgeschlossen werden. Für den Zeitraum des Ausschlusses wird der Bibliotheksausweis eingezogen. Das Essen und Trinken an den Computern ist untersagt. Dem Bibliothekspersonal steht das Hausrecht zu. Für abhanden gekommene Wertsachen oder andere Gegenstände der Benutzer wird durch die Gemeindebibliothek keine Haftung übernommen. Die Gemeindebibliothek übernimmt keine Haftung für die Folgeschäden an Abspielgeräten, die aus dem Gebrauch von entliehenen Medien resultiert. 6 Entgeltpflicht Für die Benutzung der Gemeindebibliothek werden Entgelte nach 10 dieser Benutzung- und Entgeltordnung erhoben. Entgeltpflichtig ist, wer als Benutzer der Gemeindebibliothek angemeldet ist. Für die Nutzung der Gemeindebibliothek wird ein Benutzungsentgelt für einen Zeitraum von 12 Monaten bzw. 4 Wochen für Kurzzeitnutzer erhoben. Für die Ausleihe von Videos und DVD s sind zusätzliche Entgelte zu entrichten. 7 Zahlungspflicht Der bei der Anmeldung ausgestellte Benutzerausweis ist kostenlos und nicht übertragbar. Das Benutzungsentgelt, wie auch das Entgelt für einmaliges Ausleihen, ist mit der Aushändigung des Benutzerausweises zu entrichten. Medien für die ein Entgelt erhoben wird, sind am Tag der Entleihung fällig. Der Benutzerausweis kann jährlich verlängert werden.

4 -4-8 Erhebung von Versäumungsentgelten Bei Überschreitung der Leihfristen sind Versäumnisentgelten unabhängig von einer schriftlichen Mahnung zu zahlen. Die Höhe der Versäumnisentgelte richtet sich nach 10 dieser Entgeltordnung Jede begonnene Woche wird als volle Woche berechnet. Die Versäumnisentgelte sind nach Überschreitung der Ausleihfrist nach Wochen gestaffelt. Die Versäumnisentgelte sind an dem Tage zu entrichten, an dem der Benutzer nach Überschreitung des Rückgabetermins die jeweils ausgeliehene Medieneinheit zurück gibt, die Verlängerung der Ausleihfrist beantragt und bestätigt erhält oder erklärt, dass eine Rückgabe nicht mehr möglich ist. Bei einer nachweisbaren unverschuldeten Terminüberschreitung durch den Benutzer (z.b. durch schwere Erkrankung o.ä.) ist der Leiter der Gemeindebibliothek berechtigt, auf Antrag des Benutzers das Versäumnisentgelt zu erlassen. 9 Erhebung von Bearbeitungsentgelten, Form der Zahlung Auf Wunsch des Benutzers können Druckaufträge/Kopien durchgeführt werden. Die Entgelte hierfür sind im 10 geregelt. Bei Vorbestellung von Medieneinheiten durch den Benutzer hat der Benutzer die Auslagen (Telefon oder Porto) der Gemeindebibliothek zu erstatten. Die Nutzung des Internets ist gemäß 10 der Satzung entgeltpflichtig. Die v.g. Auslagen und Entgelte sind mit Beginn der jeweiligen Dienstleistung bzw. mit Beginn der Internetnutzung fällig. Die lt. dieser Benutzungs- und Entgeltordnung zu entrichtenden Entgelte und Auslagen sind in der Gemeindebibliothek bar zu zahlen. Für die Entgegennahme der Zahlung ist dem Benutzer ein Nachweis in Form eines Quittungsausdrucks oder Quittungsbelegs zu erstellen. 10 Benutzungsentgelte 1 Jahr Partnerausweis (gem. Wohnsitz) 20,00 Einzelausweis ab 18 Jahre 12,00 Azubis/Studenten usw. 7,00 Videos/DVD s 1,00 Kurzzeitnutzer (Kurgäste, Urlauber...) 2,50 bis zu 4 Wochen PC Nutzung: Surfen und Recherche im Internet 1,00 / je ½ Std. Kopierdienst/Druckauftrag: Pro Seite A 4 0,10

5 Die Benutzungsentgelte sind mit der ersten Entleihung zu entrichten und berechtigen zur weiteren Nutzung der Gemeindebibliothek für ein Jahr. Versäumnisentgelte: pro Buch/Woche 0,50 pro Video bzw. DVD/Woche 2,00 Verlust Benutzerkarte 1,50 Kinder Verlust Benutzerkarte 0,50 Die Portokosten für etwaige Mahnung trägt der Benutzer. Kostenpauschale bei kleineren Schäden an 1,00 11 Inkrafttreten Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft. Vorherige Regelungen treten gleichzeitig außer Kraft. Bad Saarow, den gez. Stobrawa Vorsitzende der Gemeindevertretung gez. Krappmann Amtsdirektor

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