Stadtbücherei. Wir bieten. weil ich gern lese... Schulstraße Bergen Tel /
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- Friederike Hertz
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1 Schulstraße Bergen Tel / stadtbuecherei@bergen-online.de Wir bieten Romane Sachbücher Stadt des Friedens und der Internationalität Kinder- und Jugendliteratur Zeitschriften und Tageszeitungen MCs, CDs und DVDs (Musik und Hörbücher) Lesungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Regelmäßige Vorlesestunden für Kinder zwischen 4 und 7 Jahren sowie 8 und 10 Jahren Klassenführungen Bücherkisten für Schulen und Kindertagesstätten Themenpakete aus der Büchereizentrale Niedersachsen Internet 1
2 Antworten auf 10 wichtige Fragen: (Um das Lesen zu vereinfachen, unterscheiden wir nicht zwischen weiblicher und männlicher Geschlechter - Bezeichnungen) 1. Wer kann die Bücherei benutzen? Die Bücherei steht jedem Einwohner und Besucher der Stadt Bergen zur Verfügung Voranmeldung für Besuche von Schulklassen und anderen Gruppen werden gern entgegengenommen. Außerdem stellen wir auch nach vorheriger Bestellung Bücherkisten, für Schulklassen, Kindertagesstätten etc., zusammen. 2. Was kostet ein Büchereiausweis? Ausstellung und Verlängerung eines Büchereiausweises ist für Kinder und Jugendliche, die das 7. Lebensjahr vollendet haben bis zum 16. vollendeten Lebensjahr, kostenlos. Erwachsene zahlen für die Ausstellung sowie für die Verlängerung eine Gebühr von 12,- Euro. Jugendliche und Schüler ab 16. Jahren, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, 2
3 Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Schwerbehinderte (ab 50%) zahlen für die Ausstellung sowie für die Verlängerung 4,- Euro im Jahr. Ehepaare und Familien mit Kindern bis zum 16. Lebensjahr, können einen Familienausweis zu einer Gebühr von 15,- Euro erhalten. Jedes Mitglied erhält dabei einen eigenen Ausweis. Ausweise gelten immer ein Jahr und werden dann auf Wunsch verlängert. Die Inhaber einer Ehrenamtskarte sowie die ehrenamtlichen Vorleser erhalten einen kostenlosen Büchereiausweis. 3. Wie kann ich mich anmelden? Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an. Für Minderjährige wird die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters benötigt, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Benutzer erhält einen Büchereiausweis, der bei Entleihungen vorzulegen ist und nicht an andere Personen übertragbar ist. Der Verlust des Ausweises ist der Bücherei sofort anzuzeigen. Die Ausstellung eines neuen Ausweises erfolgt auf Antrag und gegen eine Gebühr. Wohnwechsel oder Änderung des Namens sind der Bücherei unverzüglich zu melden. 3
4 4. Wie lange darf ich die Bücher, Zeitschriften, MCs und CDs behalten? Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen. Zeitschriften, MC s und CD s können 2 Wochen ausgeliehen werden. DVDs können 1 Woche lang ausgeliehen werden. Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Die Verlängerung kann auch telefonisch erfolgen. Entliehene Medien dürfen an Dritte nicht weiter verliehen werden. Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Medien unverzüglich zurückzufordern. 5. Was kostet die Überschreitung der Leihfrist? Überschreitet der Benutzer die Leihfrist, hat er Säumnisgebühren zu zahlen. Die Säumnisgebühr beträgt pro angefangene Woche je Medium: - für Erwachsene 1,- Euro - für Kinder und Jugendliche 0,50 Euro Ab der 5. Woche über der Leihfrist kommt zu dieser Gebühr ein pauschales Entgelt von 10,- Euro dazu. 4
5 Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich Portokosten zu erstatten. Bei Abholung von nicht zurückgegebenen Medien durch den Boten je Botengang zusätzlich zur Versäumnisgebühr 10,- Euro. Rückständige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen. 6. Was kann ich tun, wenn das gewünschte Buch, die Kassette etc. ausgeliehen ist? Für ausgeliehene Medien kann man sich vormerken lassen. Die Vorbestellungsgebühr beträgt 0,50 Euro. Nach Benachrichtigung müssen die vorbestellten Medien innerhalb von einer Woche abgeholt werden. 7. Kann ich auch andere Bücher aus anderen Bibliotheken anfordern? Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei sind, können durch den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen beschafft werden. Die Fernleihbestellung beträgt 1,50 Euro pro Buch. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bücherei gelten zusätzlich. 5
6 8. Was passiert, wenn ich ein Buch, eine Kassette oder andere Medien beschädigt oder verloren habe? Es wird gebeten, die entliehenen Medien schonend und sauber zu behandeln. Vor jeder Ausleihe sind die Medien von dem Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu prüfen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben. Verlust oder Beschädigung sind der Bücherei anzuzeigen. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Benutzer. 9. Wie kann ich das Internet nutzen? Jeder angemeldete Benutzer kann den Internetzugang der Stadtbücherei zur Informationsrecherche nutzen. Hierzu ist eine Anmeldung beim Büchereipersonal notwendig. Für die Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes sind spezielle Regeln einzuhalten, die in der Bücherei aushängen. Die Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes kostet 1,- Euro je angefangener 30 Minuten, Ausdrucke über Internet pro Seite 0,05 Euro. 6
7 10. Wie verhalte ich mich in der Bücherei? Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Taschen und andere mitgebrachte Sachen sind während des Aufenthalts in den dafür vorgesehenen Taschenschränken einzuschließen. Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung. Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in der Regel nicht gestattet. Das Hausrecht nimmt das Büchereipersonal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Der volle Wortlaut der Benutzungs- und Gebührensatzung kann in der Stadtbücherei oder im Internet unter eingesehen werden. 7
8 Schulstraße Bergen Tel / stadtbuecherei@bergen-online.de Stadt des Friedens und der Internationalität Öffnungszeiten: Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 14:00 17:00 Uhr 14:00 18:00 Uhr 09:00 12:00 Uhr 14:00 18:00 Uhr 14:00 17:00 Uhr 8
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