EHRUNG 1 Menschenrechtspreis geht an die iranische Menschenrechtsverteidigerin. Mohammadi Seite Weimarer Sommer 2016

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1 RathausKurier DAS AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Kulturstadt Europas Nr Juli Jahrgang n ä c h s t e au s g a b e: 16. Juli 2016 JUBILÄUM Oberbürgermeister beging am 1. Juli zweifaches Dienstjubiläum Seite 8572 EHRUNG 1 Menschenrechtspreis geht an die iranische Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi Seite 8574 EHRUNG 2 Den diesjährigen Weimar-Preis erhält Dr. Alan Bern vom Yiddish Summer Seite 8574 GESUCHT Stadtarchiv sucht Weimarer Speiseund Menükarten vielfältigster Art Seite 8575 Weimarer Sommer 2016»Junge Stadt«AUF SEITE 8560 FOTO: SPK Auch auf dem Theaterplatz wird sich der Weimarer Sommer in diesem Jahr wieder präsentieren Der Weimarer Sommer wurde am 21. Juni bei schönstem Wetter mit der Fête de la Musique eröffnet. Das Fest war ein Vorgeschmack auf die mehr als 200 Publikumsveranstaltungen in Weimar in den nächsten Wochen. Die fünfte Auflage der unter der Dachmarke»Weimarer Sommer«zusammengefassten Höhepunkte bieten bis Anfang September große Kunst, leichte Muse und einige Feste.»Kaum eine Stadt in Deutschland steht so für Kultur und Kreativität wie Weimar. Um diesen Ruf zu festigen, bedarf es einer Bündelung der Kräfte. Der Weimarer Sommer hat sich erfreulicherweise als attraktive Veranstaltungsreihe etabliert«, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee bei der Pressekonferenz zum Weimarer Sommer. FORTSETZUNG AUF SEITE 8558 // AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN // MITTEILUNGEN // AUSSCHREIBUNGEN // 8557

2 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Auch Oberbürgermeister Stefan Wolf sieht die Vorteile der Zusammenarbeit:»Die weimar GmbH fasst mit ihrer Kampagne zusammen, was die mehr als 20 Kulturveranstalter inhaltlich gestalten und sorgt so für einen erfolgreichen gemeinsamen Außenauftritt«. Der Weimarer Sommer sei so etwas wie eine»leistungsschau der Kulturveranstalter«geworden. Die Besucherzahlen im vergangenen Jahr haben erneut bewiesen, dass das Konzept trägt.»wir haben ein deutliches Übernachtungsplus von 20 Prozent im Juli 2015 und Besucher damit haben wir Rekorde geschaffen«, freut sich Ulrike Köppel, Geschäftsführerin der weimar GmbH. Mit insgesamt 200 Veranstaltungen und sechs Ausstellungen in zwölf Wochen stehe Weimar und seinen Besuchern 2016 ein noch dichteres Programm bevor. Die Höhepunkte 2016 Erstmals wird es sieben Open-Air-Nächte auf der Seebühne im Weimarhallenpark geben. Am 2. Juli entführt die Staatskapelle Weimar unter dem Titel»Broadway im Park«ins Reich der Musicalklassiker. Moderiert wird der Abend von der Entertainerin Gayle Tufts. Es folgen an gleicher Stelle»Laut & Draußen«(9. Juli) unter anderen mit Samy Deluxe,»Gershwin im Park«mit Sebastian Knauer, Jeff Cascaro und der NDR Bigband (17. Juli) und Adel Tawil (22. Juli). An drei aufeinanderfolgenden Abenden wird es vom 5. bis 7. August Aquanario eine Licht-, Wasser-, Laser- und Pyro-Show geben. Das Lernen von den Besten und das eigene Ausprobieren auf der Bühne stehen im Fokus: Mehr als 200 junge Musiker strömen in den letzten zwei Juliwochen zu den 57. Meisterkursen Weimar an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar mit ihrer inspirierenden Atmosphäre aus intensiver, öffentlicher Kursarbeit und allabendlichen Teilnehmer- und Gastprofessorenkonzerten. Vom 10. Juli bis zum 12. August öffnet in diesem Jahr der Yiddish Summer Weimar seine Türen. Europas größtes jiddisches Kulturfestival präsentiert 2016 jährlich stattfindende Workshops für Musik, Tanz und Sprache mit internationalen Künstlern. Seit 2012 erweckt das Genius Loci Weimar Festival Bauwerke mit Fassadenprojektionen, die in einem internationalen Wettbewerb entwickelt werden, zum Leben. Höhepunkt ist vom 12. bis 14. August jeden Abend der nächtliche Rundgang, bei dem die diesjährigen Gewinnerbeiträge für das Tempelherrenhaus, die Sternbrücke und die Wasserprojektion am Stern durch Videomapping den jeweiligen Geist des Ortes spektakulär sichtbar machen werden. Jedes Jahr im Sommer bringt das Kunstfest Weimar herausragende Beispiele zeitgenössischer Kunst in die geschichtsträchtige Klassikerstadt. Theater, Tanz und Konzerte stehen vom 19. August bis 4. September ebenso auf dem Programm wie bildende Künste, Film und Literatur. International gefeierte Künstler treffen auf die junge, kreative Szene der Stadt und verwandeln die Straßen Weimars in eine ebenso pulsierende wie inspirierende Bühne. Insgesamt 25 Produktionen mit über 100 Veranstaltungen stehen an unterschiedlichsten Orten in der Stadt auf dem Programm. Noch bis zum 28. August wird die Thüringer Landesausstellung»Die Ernestiner. Eine Dynastie prägt Europa«im Neuen Museum und im Stadtschloss den Besuchern die 400-jährige Geschichte des Fürstenhauses nahebringen. Im Schiller-Museum ist ab 26. August die Ausstellung»Von Leonardo fasziniert: Giuseppe Bossi und Goethe«zu sehen. Das Goethe- und Schiller-Archiv steu- ert»sardellensalat sehr gut. Küchenzettel, Menükarten und Rezepte«bei. Neben Koch- und Backrezepten aus den Familien Goethe, Schiller, Nietzsche und Arnim werden Dokumente rund ums Kochen und die Gastlichkeit gezeigt. Einer der Höhepunkte des Weimarer Sommers ist Goethes Geburtstag: Mit einem Fest am illuminierten Römischen Haus im Park an der Ilm feiert die Klassik Stiftung Weimar am 28. August mit der ganzen Stadt. Das Weinfest»Auf einen Schoppen bei Goethe«direkt vor Goethes Wohnhaus lockt vom 25. bis 28. August rund um den Geburtstag des Geheimrates ins Weindorf. Das komplette Programm, Informationen und Tickets finden Sie unter RathausKurier Herausgeber: Stadt Weimar. Der Oberbürgermeister, Stabsstelle Kommunikation und Protokoll, Rathaus, Herderplatz 14, Weimar Redaktion: Ralf Finke (verantwortlich), Andy Faupel, Mandy Plickert, Telefon: (03643) , Fax: , E Mail: presse@stadtweimar.de. Für den Inhalt der in der Rubrik»Fraktionen im Stadtrat«abgedruckten Beiträge sind die jeweiligen Fraktionen verantwortlich. Sie geben bei ihren Beiträgen den Namen des im Sinne des Pressegesetzes Verantwortlichen an. Für den Inhalt eines namentlich gekennzeichneten Beitrages ist der Autor verantwortlich Redaktionsschluss dieser Ausgabe war der 23. Juni 2016 Konzeption: Gudman-Design, Weimar Gestaltung und Vorstufe: Graphische Betriebe Rudolf Keßner Weimar Corax Color & Stempel-Rabe GmbH, Carl-von-Ossietzky-Straße 57 A, Weimar, Telefon: ( ) , Fax: Druck, Anzeigen und Abonnement: Schenkelberg Druck Weimar GmbH, Österholzstraße 9, Nohra, Telefon: ( ) , Fax: Vertrieb: Allgemeiner Anzeiger GmbH, Telefon: (03 61) , Fax: (03 61) Erscheinungsweise: 14-täglich samstags. Die Verteilung an die Weimarer Haushalte erfolgt kostenlos. Sie ist freiwillig und kann ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise unterbleiben. Auf die kostenlose Verteilung des Rathauskuriers besteht kein Rechtsanspruch. Der Einzelbezug bei Postversand oder bei Abholung in der Stabsstelle Kommunikation und Protokoll ist kostenlos Abo-Preis: 3,00 Euro/Ausgabe (Postversand) NICHTAMTLICHER TEIL NR JULI JAHRGANG

3 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER ord 25 Jahre Gewerbegebiet Weimar Nord 25 Jahre Gewerbegebiet Weimar Nord 25 Ja FIRMENPORTRÄT # 23 KoCoS Automation GmbH Die KoCoS Automation GmbH entwickelt und produziert optische Mess- und Prüfsysteme für die Automobil-, Halbleiter- und Lebensmittelindustrie. Die 2006 gegründete Tochtergesellschaft der KoCoS Messtechnik AG bezog 2010 das neugebaute Betriebsgebäude im Gewerbegebiet Weimar Nord, das vier Jahre später durch ein Produktionssowie ein Schulungsgebäude erweitert wurde. Die anfängliche Mitarbeiterzahl von vier verdoppelte sich schnell, mittelfristig sollen hier 20 bis 25 Mitarbeiter beschäftigt werden, die den gleichbleibend hohen Qualitätsstandard und erstklassigen Service des Unternehmens garantieren. FIRMENPORTRÄT # 24 TIBOR Gesellschaft für Bildung, Beratung und Vermittlung mbh TIBOR ist ein thüringenweit tätiges Unternehmen mit Kompetenzen in der praxisorientierten und bedarfsgerechten Weiterbildung auf kaufmännischem, informationstechnischem und fremdsprachlichem Gebiet. TIBOR ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger und Partner von Jobcentern und Arbeitsagenturen. Die Umsetzung von transnationalen Projekten und die Anerkennung als Integrationskursträger mit Deutsch als Fremdsprache gewährleisten eine fundierte Ausbildung von ausländischen Kursteilnehmern. Kontakt: Döbereinerstraße 22, Weimar, Tel.: ( ) info@automation.kocos.com, Kontakt: Rießnerstraße 12 b, Weimar, Tel.: ( ) weimar@tibor.eu, FIRMENPORTRÄT # 25 Soundrausch Veranstaltungsagentur Die Agentur für außergewöhnliche Veranstaltungen und Caterings wurde 2003 gegründet und hat ihren Sitz in einem traditionsreichen Gebäude des ehemaligen Uhrenwerkes Weimar kam das Uhrenwerk unter die Verwaltung der Treuhand. Von 1996 bis 2004 hatte hier das Jugendprojekt Skaterhalle und von 2006 bis 2009 der Jugendclub Klock 11 sein Domizil. Nach der Umgestaltung des gesamten Geländes eröffnete 2011 die Veranstaltungsfläche»Uhrenwerk«. Seitdem finden hier Livemusik, Dinner shows, Hochzeiten und Disco-Veranstaltungen statt. FIRMENPORTRÄT # 26 Ehrhardt AG Die Ehrhardt AG und ihre Tochtergesellschaft zählen heute 25 Betriebe an 12 Standorten wurde der SEAT-Händlervertrag für den Standort Weimar übernommen und ein neues Gebäude errichtet. Seitdem kümmern sich 14 Mitarbeiter um das Wohl der Kunden. Die Ehrhardt-Gruppe ist in der Auto-Branche, Immobilienbranche sowie der Branche der erneuerbaren Energien sehr erfolgreich. Innovative Ideen und der Blick für Trends lassen uns die Mobilität von Morgen erkennen und umsetzen. Wir setzen zukünftig verstärkt auf Themen wie Gas- und Elektromobilität, um Ihre Mobilität einfach, rentabel und umweltfreundlich zu gestalten. Kontakt: Am Alten Speicher 5/11, Weimar, Tel.: (03643) info@soundrausch.com, Kontakt: Nordstraße 8, Weimar, Tel.: ( ) weimar@ah-ehrhardt.com, NR JULI JAHRGANG NICHTAMTLICHER TEIL 8559

4 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR j tadt un g e S Schon gehört...? Neues von Kiki Karotte Das Hausaufgabenheft ist ein Kooperationsprojekt der Städte Erfurt, Weimar, Jena, Nordhausen und aus dem Ilmkreis sowie Landkreis Nordhausen. Unterstützt durch: Engagement Global ggmbh / Servicestelle Kommunen in der Einen Welt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) der Sparkasse Mittelthüringen und der SolarWorld AG und die Schulämter Mittel-, Nord- und Ostthüringen vorzubereiten. Immer im Kinderbüro im mon ami. Und dann kommt der 11. September und hoffentlich viele Kinder können Eure Rallye mitmachen. Einmal 15 und einmal 16 Uhr, direkt am Reithaus. Wann? 18. August, 25. August, 1. September und 8. September, 15 bis 17 Uhr Wo? im Kinderbüro im mon ami Anmeldung? Telefon: 03643/ oder kinderbuero@stadtweimar.de Mit? Anne Franko Habt Ihr Euch schon mal gefragt, wie ein Tag ohne Strom zu Hause wäre? Oder wie viel Energie verbraucht wird, um Essen herzustellen? Diese und viele weitere Fragen zum Thema Energie, Klima und Klimaschutz beantwortet Euch Kiki Karotte im neuen»möhrchenheft«. Das nachhaltige Hausaufgabenheft gibt es jetzt schon zum dritten Mal. Viele Grundschulen in Weimar werden das Heft kostenfrei an die Kinder verteilen. Alle anderen können sich ihr Exemplar (so lange der Vorrat reicht) in der Stadtbibliothek Weimar und im Kinderbüro im mon ami abholen. Die kreativ-etage Weimar hat für Euch schöne Bilder gezeichnet und die Texte sind so geschrieben, dass Ihr alles ganz einfach versteht. Außerdem gibt es tolle Aufgaben und Tipps zum Ausprobieren und Mitmachen. Ihr erfahrt, wie man Windflitzer oder ein Sparschwein aus alten Flaschen baut. Ihr könnt Energie-Detektive sein und schauen, wie man zuhause richtig Energie und damit auch Geld spart. Natürlich könnt Ihr auch Euren Stundenplan und die Hausaufgaben eintragen. Ein extra Erntekalender sagt Euch, wann Ihr regionales Obst und Gemüse ernten und kaufen könnt. In Weimar können sich Schulklassen ab dem neuen Schuljahr in der Stadtbibliothek eine Bücherkiste ausleihen. Hier ist ganz viel Material drin, damit Ihr noch mehr zum Thema Energie und Klima erfahren könnt. Das neue Möhrchenheft bietet jede Menge zum Entdecken. Mitmachen! Von Pferden und Kindern unter einem Dach Ein Haus für Pferde und Kinder, geht das? Ja! Entdeckt mit uns die spannende Geschichte des Reithauses an der Ilm. Am 11. September 2016 ist der Tag des offenen Denkmals. Dort gibt es viele Führungen, aber nicht viele für Kinder. Das wollen wir ändern. Wir wollen gemeinsam mit Euch eine interaktive Rallye vorbereiten. Wo Kinder selber etwas ausprobieren können. Wo sie forschen, entdecken und Freude haben. Als Denkmal haben wir das Reithaus mitten im Park an der Ilm ausgesucht. Das ist ein Haus in dem schon viele Kinder und vielleicht auch Deine Eltern früher ihre Freizeit verbracht haben. Du hast Lust, Dir eine Rallye für andere Kinder auszudenken? Du hast Lust, Dich mit einem Denkmal zu beschäftigen? Dann bist Du hier gerade richtig! Wir treffen uns an vier Terminen, um die Rallye aus dem Kinderbüro Wie leben Kinder in Weimar? Diese Frage stellen sich gerade die Kinder im Mitmach-Café. Dazu sind die Kinder- und Jugendbeauftragte und das Projekt»Findet Demo«seit einigen Wochen mobil in der Stadt unterwegs. Im Kinderhaus, Kramixxo, Nordlicht und Café Conti wollen Kinder die Aktion unterstützen. Gemeinsam wollen wir herausfinden, wie es den Kindern in Weimar geht, was sie in ihrer Freizeit machen oder an wen sie sich bei Problemen wenden können. In den Sommerferien sind die Mädchen und Jungen mit selbst erstellten Fragebögen unterwegs, um andere Kinder zu fragen. Also, wenn Ihr angesprochen werdet, macht bitte mit, denn die Ergebnisse sind für die Erwachsenen wichtig. Wir werden erfahren, welche Einrichtungen oder Spielplätze besonders beliebt sind, wo sich Kinder treffen können und ob es genug Hilfe bei Problemen gibt. Die Auswertung der Fragebögen wird in die Weimarer Präventionskette eingehen. Damit soll es zukünftig einfacher sein, Kindern und Jugendlichen aber auch Eltern bei Krisen und Problemen schnell zu helfen. Im Mitmach-Café können sich Kinder und Jugendliche treffen, die in Weimar mitbestimmen und ihre Ideen umsetzen wollen NICHTAMTLICHER TEIL NR JULI JAHRGANG

5 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER AAMTLMICHE BETKALNNTIMCACHUHNGEER N DER ST T ADT WEI EIMAR L BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung der Stadt Weimar für das Haushaltsjahr 2016 Seite 8561 BEKANNTMACHUNG 4. Änderung der Richtlinie der Stadt Weimar zur Förderung der Kindertageseinrichtungen Seite 8562 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Stadtverwaltung sucht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen Seite 8566 I. Haushaltssatzung der Stadt Weimar für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom , zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom , hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am folgende Haushalts - satzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro, im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Euro ab. 2 I. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf Euro festgesetzt. II. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes»Kommunaler Service«wird auf Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (VE) im Vermögenshaushalt wird auf Euro festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt auf die Steuermessbeträge festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 296 v.h. (wie bisher) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 480 v.h. (bisher 400 v.h.) 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 430 v. H. (bisher 400 v. H.) 5 I. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. II. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs»Volkshochschule/mon ami«wird auf Euro festgesetzt. III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes»Kommunaler Service«wird auf Euro festgesetzt. 6 Der Verwaltung werden die Kreditaufnahmen im Rahmen der beschlossenen und genehmigten Kreditermächtigung zu den jeweilig günstigsten Konditionen sowie die Umschuldung und Vertragsveränderung zur selbständigen Erledigung übertragen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Weimar, den 16. Juni 2016 Stefan Wolf Oberbürgermeister II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde mit Schreiben vom , Az /16-WE, die Genehmigung für folgende genehmigungspflichtige Teile der Haushaltssatzung erteilt: 1. den in 2, Ziffer I., festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von , 2. den in 2, Ziffer II, der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes»Kommunaler Service«in Höhe von und 3. den in 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von III. Auslegungshinweis Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom bis in der Stadtverwaltung Weimar, Schwanseestraße 17, Haus II, Zimmer 328 (gemäß 57 Abs. 3 ThürKO) während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Weiterhin besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 (nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO) die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Weimar, den 16. Juni 2016 Stefan Wolf Oberbürgermeister NR JULI JAHRGANG AMTLICHER TEIL 8561

6 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Wie bereits im Rathauskurier 11/2016 angekündigt, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 15. Juni 2016 beschlossen, das beitragsfreie Kita-Jahr für Kinder im 2. Lebensjahr (gem. der Richtlinie der Stadt Weimar zur Förderung der Kindertageseinrichtungen) ab dem 1. Juli 2016 aufzuheben. Das beitragsfreie Kita-Jahr aus kommunalen Mitteln der Stadt Weimar wird im Hinblick auf das vom Land Thüringen in Aussicht gestellte beitragsfreie Kita-Jahr ab 2018 ab 1. Juli 2016 eingestellt. Die Umsetzung bzw. die Erhebung der Elternbeiträge erfolgt weiterhin durch die Träger der Kindertageseinrichtungen. 4. Änderung der Richtlinie der Stadt Weimar zur Förderung der Kindertageseinrichtungen Gliederung 1. Gegenstand und Ziel der Förderung, Rechtsgrundlage 2. Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen 3. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 4. Antragstellung und Bewilligung 5. Aus- und Rückzahlung, Abrechnung und Prüfung der Verwendung 6. Inkrafttreten 1. Gegenstand und Ziel der Förderung, Rechtsgrundlage 1.1 Die Stadt Weimar gewährt Zuschüsse zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Weimar nach dieser Richtlinie, dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) und dem Thüringer Familienfördergesetz in der jeweils geltenden Fassung. 1.2 Ziel und Zweck der Förderung ist es, die Träger in die Lage zu versetzen, die von ihnen betriebenen Kindertageseinrichtungen ordnungsgemäß zu führen. 1.3 Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt auf der Grundlage des Bedarfsplanes, der Finanzierungsanträge und nach Maßgabe des Haushaltsplanes der Stadt Weimar. 1.4 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und eine Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 ThürLHO sowie die 48, 49 und 49 a ThürVwVfG, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind. 2. Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen 2.1 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Träger, die über eine gültige Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII verfügen, gem. 18 Abs. 2 ThürKitaG im Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen der Stadt Weimar ausgewiesen sind und mit der Stadt Weimar einen Vertrag zum Betrieb für eine Kindertageseinrichtung (weiter Betreibervertrag genannt) abgeschlossen haben. 2.2 Zuwendungsvoraussetzungen Zuschüsse werden nur an einen Träger gewährt, der bereit und in der Lage ist, Kindertageseinrichtungen nach den Vorschriften des SGB VIII, des ThürKitaG und den Bestimmungen dieser Richtlinie zu betreiben Der Träger gewährleistet einen wirtschaftlichen und sparsamen Betrieb der Kindertageseinrichtung. Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind: rechtzeitige und vollständige Erhebung und Beitreibung aller Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtung jährliche Überprüfung der Einkommensangaben der zur Zahlung der Elternbeiträge Verpflichteten rechtzeitige und vollständige Erhebung und Beitreibung aller sonstigen Einnahmen für die Kindertageseinrichtung alle Einnahmen und Ausgaben sind auf der Grundlage eines zahlungsbegründenden Beleges buchmäßig bei dem hierfür vorgesehenen Sachkonto nachzuweisen Personalausgaben, die nicht auf Gesetz oder Tarifvertrag beruhen, werden nicht durch die Stadt Weimar bezahlt die Vergabe von Lieferungen und Leistungen erfolgt nach den jeweils aktuellen Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), bei Baumaßnahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) alle energieverbrauchsrelevanten Anschaffungen erfolgen in Übereinkunft mit dem zuständigen Fachamt und dem Energiebeauftragten der Stadt Weimar (Geräte ab 3 KW Anschluss Leistung, z.b. E-Herd) jährliche Evaluierung der Energieverbrauchsdaten/- kosten mit dem zuständigen Fachamt und dem Energiebeauftragten der Stadt Weimar die Aufhebung oder Veränderung bestehender Verträge sowie der Abschluss von Vergleichen zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten erfolgt erst nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen Bei der Inanspruchnahme von Zuschüssen nach dieser Richtlinie sind durch den Träger auch sonstige Zuschussmöglichkeiten auszuschöpfen Der Träger ist verpflichtet, die in der Anlage 1 beigefügte Tabelle für Elternbeiträge, bezogen auf die Sätze und Betreuungszeiten, anzuwenden. Wendet der Träger die Sätze der Tabelle für Elternbeiträge an (Anlage 1a zur Förderrichtlinie/Grundsätze für die Berechnung und Festlegung der Elternbeiträge und Auskunftspflichten), so hat er den Nachweis erbracht, dass er bezüglich der Elternbeiträge alle Einnahmemöglichkeiten aus dem Betrieb der Kindertageseinrichtung ausgeschöpft hat. Der Träger hat die Möglichkeit, zusätzliche Vereinbarungen mit den Eltern zu treffen Vor jeder Aufnahme von Krediten, Darlehen und anderen Finanzierungsformen für Investitionen sowie vor dem Abschluss (einschließlich Verlängerung) von Miet-, Kauf- und Erbrechtsverträgen, die zukünftig zu höheren Zuschüssen der Stadt Weimar aus dem Verwaltungshaushalt, insbesondere zu den Kosten gem. Pkt. 3.6 c und d (BKB III) dieser Richtlinie, führen, ist durch den Träger die schriftliche Zustimmung der Stadtverwaltung Weimar einzuholen. Ist der Träger selbst Eigentümer des Gebäudes bzw. hat der Träger das Gebäude, welches als Kindertageseinrichtung genutzt wird, über einen Erbbaurechtsvertrag erworben, so ist die Zustimmung der Stadtverwaltung Weimar über die Höhe der kalkulatorischen Miete i. S. des Pkt. 3.6 d (BKB III) dieser Richtlinie ebenfalls vorab einzuholen Der Träger meldet der Stadtverwaltung Weimar jeweils ab 1. des Monats innerhalb von 7 Kalendertagen einrichtungsbezogen die belegten Plätze sowie künftig belegte Plätze, die mit Vertrag vergeben sind, mit Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum sowie Aufnahmedatum, Betreuungszeit und gegebenenfalls Abmeldedatum der jeweiligen Kinder. Alle anderen nichtgemeldeten Plätze gelten als freie Plätze. Diese Plätze müssen zur Belegung zur Verfügung stehen. Die Daten werden in einer Datenbank gespeichert und dienen als Grundlage für die Planung und Berechnung der Personalbemessung sowie der Betriebskosten. Hierzu holt der Träger mit Vertragsabschluss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern ein. Damit machen die Eltern gleichzeitig den Anspruch nach 2 Abs.1 ThürKitaG geltend. 3. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 3.1 Die Stadt Weimar gewährt dem Träger (Zuwendungsempfänger) einen angemessenen Zuschuss zu den Betriebskosten als institutionelle Förderung (Zuwendungsart) gemäß 18 ThürKitaG. Die Zuordnung der Betriebskosten zu den Betriebskostenbereichen bezieht sich auf die als Anlage 2 beigefügte Systematik der Kostenarten in Kindertageseinrichtungen AMTLICHER TEIL NR JULI JAHRGANG

7 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER Für die Berechnung der Betriebskosten werden die monatlichen Stichtagsmeldungen, also jeweils zum 1. eines Monats, zu Grunde gelegt. Der Zuschuss wird für die Kinder gezahlt, die zu diesem Stichtag tatsächlich in der Kita betreut werden. 3.2 Der Zuschuss zu den Betriebskosten berechnet sich auf der Grundlage der in dieser Richtlinie festgelegten Pauschalen in den Betriebskostenbereichen, abzüglich der Elternbeiträge in voller Höhe. Die Pauschalen werden alle zwei Jahre neu verhandelt. Ist der Verbleib eines Kindes in der Kindertageseinrichtung trotz Beitragsschuld der Eltern für sein Wohl erforderlich, so ist dies durch den freien Träger zu begründen. Nach Prüfung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst kann eine Beitragsübernahme durch das Amt für Familie und Soziales erfolgen. Eine rückwirkende Übernahme der Beitragsschuld bleibt ausgeschlossen. 3.3 Die Zuwendung wird auf dem Wege der Fehlbedarfsfinanzierung (Finanzierungsart) als Zuschuss gewährt. Bei der Ermittlung des Zuschusses ist folgendes zu berücksichtigen: Nimmt der Träger nichtanspruchsberechtigte Kinder ohne die Zustimmung der Stadtverwaltung Weimar auf, wird dem Träger der durchschnittliche Kostenanteil pro Platz in seiner Kindertageseinrichtung zum Abzug gebracht. Nur für die Kinder, die der Träger im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts nach 4 ThürKitaG mit Hauptwohnsitz innerhalb und außerhalb der Stadt Weimar aufnimmt, erhält er die Förderung nach dieser Richtlinie. Hierbei haben Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Weimar Vorrang. Die Belegung mit einem Kind, das seinen Wohnsitz außerhalb von Weimar hat, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Stadtverwaltung vor Aufnahme. Sofern der Träger aus Verträgen und sonstigen Vereinbarungen weitere Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung, z. B. durch die Stadt Weimar, erhält, so kann die Stadtverwaltung Weimar diese in voller Höhe oder anteilig zum Abzug bringen. 3.4 Der Träger hat alle nicht zweckgebundenen Zuschüsse und alle sonstigen Einnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben in der von ihm in der Stadt Weimar betriebenen Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Der Träger ist berechtigt, Überschüsse aus dem Betrieb der Kindertageseinrichtungen zu bilden. Sie sollen insbesondere für Instandhaltung/Instandsetzung an den von ihm in der Stadt Weimar betriebenen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Im jährlichen Verwendungsnachweis sind Rückstellungen des Vorjahres und des zu prüfenden Jahres auszuweisen. Diese Überschüsse kann er bei Bedarf auch für andere von ihm in der Stadt Weimar betriebene Kindertageseinrichtungen einsetzen. 3.5 Die zuwendungsfähigen Kosten werden nach den folgenden Betriebskostenbereichen (BKB I bis VI) unterteilt und in den jeweiligen Betriebskostenbereichen wie folgt ermittelt: Zuschüsse zu den Personalkosten entsprechend der Mindestpersonalausstattung nach 14 ThürKitaG (Betriebskostenbereich I) a) Die Stadt Weimar gewährt dem Träger einen Zuschuss zu den Kosten der notwendigen Fachkräfte gem. 14 ThürKitaG in Verbindung mit der geltenden Rechtsverordnung. Die Bemessungsgröße für das Fachpersonal, ausgehend von der Mindestausstattung, erfolgt monatlich (12 Stichtage jährlich) für halbtags mit 5 h und ganztags mit 9 h. b) Grundsätzlich werden die Personalkosten auf der Grundlage des TVÖD erstattet. Wendet der Träger nicht den TVÖD als Vergütungsregelung an, so hat er zu gewährleisten, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kindertageseinrichtung auf der Basis eines gleichermaßen umfassenden, alle Aspekte der Eingruppierung und Vergütung betreffenden Vergütungssystems, vergütet werden. Das heißt, dass innerhalb seines Vergütungssystems die Eingruppierung und Vergütung sowie alle sonstigen Leistungen denjenigen der vergleichbaren Beschäftigten beim öffentlichen kommunalen Träger entsprechen müssen. Die Eingruppierung der Beschäftigten, deren Vergütung sowie alle sonstigen Leistungen sind nur im Rahmen der zwischen Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften getroffenen tarifvertraglichen oder vergleichbarer Regelungen zulässig. Besondere Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Stellt der Träger seine Beschäftigten mit einem solchen Vergütungssystem besser, so erhält er für die übersteigenden Personalkosten keine Zuschüsse durch die Stadt Weimar. Maßstab für die Beurteilung einer Besserstellung ist eine fiktive Kalkulation des Durchschnittssatzes der Personalkosten der Beschäftigten nach TVÖD. c) Die Mittel des Betriebskostenbereichs I sind zweckgebunden Zuschüsse zu den sonstigen Personalund Sachkosten für die pädagogische Arbeit (Betriebskostenbereich II) a) Die Stadt Weimar gewährt dem Träger für die sonstigen Personal- und Sachkosten der pädagogischen Arbeit einen jährlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 70 EUR pro belegten Platz. b) Davon sind 70% zweckgebunden für die pädagogische Arbeit in der Kindertageseinrichtung einzusetzen Zuschüsse zu den Kosten für das Grundstück und Gebäude der Kindertageseinrichtung bzw. für den Teil des Grundstücks und Gebäudes, welches als Kindertageseinrichtung genutzt wird. (Betriebskostenbereich III) a) Die Zuschüsse für das Grundstück und Gebäude berücksichtigen die jeweiligen Eigentumsverhältnisse und die örtlichen Besonderheiten. Abweichend von den nachfolgend festgelegten Zuschüssen können im Ergebnis von»vor-ort-begehungen«, gemeinsam durch die Stadtverwaltung Weimar und den Träger, Ergänzungen zu dieser Richtlinie vereinbart werden. b) Der Mietzins für Freispielflächen wird unabhängig von den Eigentumsverhältnissen auf max. 10 m² je belegtem Platz begrenzt und jährlich bis zu max. 0,38 EUR je m² bezuschusst. Ist der Träger selbst Eigentümer des Grundstücks, welches für den Betrieb der Kindertageseinrichtung genutzt wird, entfällt der Zuschuss. c) Der Mietzins für die Nettoraumflächen in den Gebäuden, die für den Betrieb der Kindertageseinrichtung erforderlich sind, wird durch die Stadt Weimar unabhängig davon, ob die Stadt Weimar selbst oder ein Dritter Eigentümer ist, in Höhe der tatsächlich gezahlten Miete, jedoch monatlich max. mit 5,00 EUR je m² Nettogrundfläche bezuschusst. Es wird eine Fläche von max. 8,5 m² pro Kind lt. Kapazitätsfestlegung im jeweils aktuellen Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Weimar zu Grunde gelegt. Bei der Miete handelt es sich um die Nettokaltmiete. Zusätzlich zur Nettokaltmiete gewährt die Stadt Weimar dem Träger, der nicht Eigentümer des Gebäudes ist, einen jährlichen zweckgebundenen und nachzuweisenden Zuschuss von 100 EUR pro Kind lt. Kapazitätsfestlegung im jeweils aktuellen Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Weimar für Kleinreparaturen am Gebäude, welches als Kindertageseinrichtung genutzt wird. d) Ist der Träger selbst Eigentümer der Kindertageseinrichtung oder hat er sie über einen Erbbaurechtsvertrag erworben, bezuschusst die Stadt Weimar die Nutzung der Flächen in der Höhe einer kalkulatorischen Miete. Die kalkulatorische Miete in der Höhe von bis zu 6,60 EUR je m² besteht aus folgenden Bestandteilen: Grundmiete unter Berücksichtigung der in c) genannten Obergrenze AfA für Investitionen: In Höhe der gebildeten AfA für die genehmigten Investitionen gem dieser Richtlinie, sofern keine andere Förderung hierfür durch die Stadt bzw. andere Fördermittelgeber erfolgt. NR JULI JAHRGANG AMTLICHER TEIL 8563

8 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Tabelle zur Erhebung der Elternbeiträge Einkommensgruppen über 8 Stunden bis 8 Stunden bis 5 Stunden 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind bis ab AMTLICHER TEIL NR JULI JAHRGANG

9 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER Bei Erbbaupacht gewährt die Stadt Weimar dem Träger zu den Bestandteilen der kalkulatorischen Miete den Erbbauzins unter Berücksichtigung der in c) genannten Obergrenze. Der Träger finanziert Instandhaltung/ Instandsetzung aus der Grundmiete des Gebäudes. Die kalkulatorische Miete ist zweckgebunden für die betreffende Kindertageseinrichtung einzusetzen. e) Für das Erbringen von Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen gewährt die Stadt Weimar dem Träger jährlich einen pauschalen Zuschuss von 437 EUR pro belegten Platz. f) Für die Betriebskostenarten analog zur Anlage 3 zu 27 Abs. 1 der Verordnung über wohnungs-wirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung II. BV), insbes. für folgende Kostenarten: Grundsteuer Wasserversorgung Entwässerung Heizung, Brennstoffversorgung, Wärmeversorgung, Etagenheizungen Warmwasserversorgung einschl. der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten Betrieb der maschinellen Personen- oder Lastenaufzüge Straßenreinigung und Müllabfuhr Ungezieferbekämpfung Gartenpflege (max. 20 EUR pro belegtem Platz) Beleuchtung Schornsteinreinigung Gebäude- und Sachversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Geschäfts- bzw. Inhaltsversicherung) Gemeinschaftsantennenanlage sonstige Betriebskosten von Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen, die für den Betrieb der Kindertageseinrichtung erforderlich sind erhält der Träger einen Zuschuss auf der Basis der eigenen Kalkulation unter Beachtung der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre vor dem Antragszeitraum sowie der Preisentwicklung. Weichen die vom Träger kalkulierten Kosten wesentlich von denen der Vergleichszeiträume ab, so legt er der Stadtverwaltung Weimar dafür eine Begründung vor. Nach Modernisierung kann die Stadt Weimar eine Neufestsetzung der Pauschalen zum kommenden Haushaltsjahr verlangen. g) Wird das Gebäude der Kindertageseinrichtung auch für andere Zwecke genutzt (auch bei partieller oder temporärer Begrenzung), so hat der Träger die Aufteilung aller Kosten auf die jeweiligen Nutzungsbereiche mit Begründung offen zu legen. Gleiches gilt, wenn der Träger die Mittagsversorgung und weitere Mahlzeiten selbst zubereitet. Beides ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Aufteilung der jeweiligen Kosten ist mit der Stadtverwaltung im Zuge der Antragsprüfung zu vereinbaren. h) Da die Kindertageseinrichtungen bei Grundstücken und Gebäuden Besonderheiten, insbesondere bei den vorhandenen Flächen, aufweisen können, ist der Abschluss von objektspezifischen Sondervereinbarungen zu den Punkten c bis e zwischen dem Träger und der Stadtverwaltung möglich Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten für die Verpflegung (Betriebskostenbereich IV) Die Stadt Weimar gewährt zu den Personalund Sachkosten für die Verpflegung Zuschüsse in Höhe von 0,35 EUR je belegtem Platz und Öffnungstag Zuschüsse zu den Sachkosten für den Ersatz und die Ergänzung von Einrichtungsgegenständen (Betriebskostenbereich V) Die Stadt Weimar gewährt dem Träger einen jährlichen pauschalen Zuschuss von 70 EUR je belegten Platz Zuschüsse zu den sonstigen Personalund Sachkosten (Betriebskostenbereich VI) a) Für die Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit gewährt die Stadt Weimar dem Träger einen jährlichen Zuschuss bis zur Höhe von 120 EUR je pädagogischer Fachkraft. Für diese Mittel besteht eine Zweckbindung. b) Die Stadt Weimar gewährt dem Träger einen jährlichen pauschalen Zuschuss je belegten Platz zu den sonstigen Personal- und Sachkosten in Höhe von 240 EUR (Verwaltungspauschale). 4. Antragstellung und Bewilligung 4.1 Antragstellung Der Träger stellt bis zum einen schriftlichen Antrag auf Förderung für das darauffolgende Kalenderjahr an die Stadtverwaltung Weimar Ein Änderungsantrag kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist des Zuwendungsbescheides, jedoch spätestens bis zum des laufenden Jahres, gestellt werden Die Planung der Kosten erfolgt auf Grundlage der in den Finanzierungsanträgen ausgewiesenen Zahl der belegten Plätze, ausgehend von der letzten Stichtagsmeldung. 4.2 Antragsprüfung und Bewilligung Der Antrag auf Förderung wird durch die Stadtverwaltung Weimar geprüft Die Zuwendung wird von der Stadtverwaltung Weimar bewilligt. 5. Aus- und Rückzahlung, Abrechnung und Prüfung der Verwendung 5.1 Aus- und Rückzahlung Die Mittel werden in zwölf Monatsraten ausgezahlt. Ergeben sich auf der Grundlage eines gültigen Festsetzungsbescheides der Stadt Weimar Nachzahlungen an den Träger, so soll die Stadtverwaltung Weimar den Restbetrag spätestens bis zum des nachfolgenden Jahres überweisen. 5.2 Abrechnung Der Träger übergibt den Nachweis über die Verwendung der Mittel für das Antragsjahr bis zum des nachfolgenden Jahres an die Stadtverwaltung Weimar. Treten im laufenden Jahr gravierende Abweichungen zu dem vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplan auf, so ist dies der Stadtverwaltung Weimar unverzüglich anzuzeigen. Die nicht verwendeten Beträge sind dann auch unterjährig zu erstatten. Zinsen auf nicht verbrauchte Mittel werden nach den gesetzlichen Regelungen erhoben. 5.3 Prüfung der Verwendung und Festsetzungsbescheid Die Stadtverwaltung Weimar prüft den Verwendungsnachweis und erteilt dem Träger einen Festsetzungsbescheid über den Zuschuss für das Antragsjahr. 6. Inkrafttreten Die Richtlinie der Stadt Weimar zur Förderung der Kindertageseinrichtungen tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie der Stadt Weimar zur Förderung der Kindertageseinrichtungen vom 1. Mai 2014 außer Kraft. Weimar, den 23. Juni 2016 Stefan Wolf Oberbürgermeister»Eltern im Sinne der Förderrichtlinie sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten«Förderrichtlinie Kindertageseinrichtungen Anlage 1 a Anlage 1 a zur Förderrichtlinie/Grundsätze für die Berechnung und Festlegung der Elternbeiträge und Auskunftspflichten In 20 Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKitaG ist geregelt, dass die Elternbeiträge sozialverträglich zu gestalten und nach dem Einkommen und/ oder der Anzahl der Kinder sowie nach dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln sind. Als Kriterien können insbesondere Einkommen, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit berücksichtigt werden. Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft regeln die Staffelung der Elternbeiträge in Form einer Elternbeitragsordnung. Es werden also keine Gebühren, sondern Elternbeiträge erhoben. NR JULI JAHRGANG AMTLICHER TEIL 8565

10 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Die Anzahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, und die Höhe des Einkommens sind durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Lohnabrechnung, Lohnsteuerkarte, Einkommensteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung, Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes, Bewilligungsbescheide für Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfebescheinigung) zu belegen. Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Abweichend kann das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde gelegt werden, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Wird das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde gelegt, so sind auch Einkünfte zuzurechnen, die zwar nicht in diesem Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld). Wird ein Nachweis nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Anmeldung des Kindes erbracht, können die Gebühren für die höchste Einkommensstufe unter der Annahme, dass nur für ein Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, festgesetzt werden. Für die Einstufung der Eltern ist das Nettoeinkommen entsprechend des 82 Abs. 1 und 2, Nr. 1 Nr. 3 SGB XII zu ermitteln. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Zum Einkommen gehören auch steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten ( 2 Abs. 6 BEEG) nicht als Einkommen berücksichtigt. Einkommensänderungen und Änderungen in der Zahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, sind unter Vorlage der notwendigen Unterlagen unverzüglich zu melden. Die Elternbeiträge werden für den Kalendermonat neu festgesetzt, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Änderung angezeigt wurde. Erfolgt die Änderungsmeldung nicht bzw. nicht rechtzeitig, kann bei Bekanntwerden der für die Höhe des Elternbeitrages maßgeblichen Umstände rückwirkend bis zum Folgemonat der eingetretenen Änderung der dann maßgebliche Elternbeitrag erhoben werden. RUBRIK Ausschreibungen Stellenausschreibung Nr.: 35 / 2016 Bei der kreisfreien Stadt Weimar (Kulturstadt Europas 1999) mit rd Einwohnern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Mitarbeiterin / Mitarbeiter Städtischer Ordnungsdienst (Vollzeitarbeit: 40 Wochenstunden) im Amt für Sicherheit und Ordnung/Bürgerangelegenheiten zu besetzen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: Erfassung der Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich des städtischen Ordnungsdienstes und Durchführung der ordnungsbehördlichen Verordnungen Feststellung und Ahndung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Ordnungswidrigkeiten Ermittlung von Verursachern und Zeugenbefragung Aussprechen von mündlichen Verwarnungen und Erteilung von Verwarngeldern Kontroll- und Nachkontrolltätigkeiten im Stadtgebiet entsprechend der Zuständigkeiten Überwachung des ruhenden Verkehrs Erfassen von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung im öffentlichen Verkehrsraum (einschl. Grünanlagen) Aussprechen von Verwarnungen, inkl. Ausstellung der Verwarnbelege Abgabe von Stellungnahmen bzw. Zeugenaussagen vor Gericht bei Einsprüchen bzw. Klagen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren Bearbeitung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung sowie Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung von sonstigen Sachen Durchführung von Halterermittlungen Mitwirkung bei der Durchführung von Veranstaltungen/Versammlungen im Bereich des ruhenden Verkehrs Die Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Laufbahnbefähigung in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes der staatlichen allgemeinen Verwaltung und Kommunalverwaltung gründliche und vielseitige Fachkenntnisse (StVG, StVO, StZVO, OBG, städtische Satzungen und Verordnungen) Flexibilität und Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen technisches Grundverständnis Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit freundliches und sicheres Auftreten im Publikumsverkehr Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (Schichtdienst, Einsatz bei Sonderveranstaltungen sowie in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende) Führerschein Klasse B (Pkw) und Bereitschaft zum Führen von Dienst-Pkw Die Eingruppierung erfolgt nach TVÜ-VKA in der Entgeltgruppe 5. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushalterischen Voraussetzungen ist eine Verbeamtung in der Besoldungsgruppe A 6 der Thüringer Besoldungsordnung A möglich. Bitte richten Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe der Stellenausschreibungsnummer bis zum 5. Juli 2016 (Posteingang) an die Stadtverwaltung Weimar Personalabteilung Schwanseestraße Weimar Hinweis: Mit Ihrer Bewerbung, gleich ob schriftlich oder elektronisch, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtverwaltung Weimar die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß Bundesdatenschutzgesetz erheben, verarbeiten und nutzen darf. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt. Sie können Ihre Unterlagen jedoch auch in der Personalabteilung abholen. Die Ihnen durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden durch die Stadtverwaltung Weimar nicht übernommen. Ansprechpartnerin: Frau Theiß, Telefon: ( ) Stellenausschreibung Nr.: 36/2016 Bei der kreisfreien Stadt Weimar (Kulturstadt Europas 1999) mit rd Einwohnern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Wohngeld / Bildung und Teilhabe 8566 AMTLICHER TEIL NR JULI JAHRGANG

11 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER (Teilzeitarbeit: 20 Wochenstunden) im Amt für Familie und Soziales befristet als Vertretung für die Zeit des Mutterschutzes und sich einer eventuell daran anschließende Elternzeit der Stelleninhaberin zu besetzen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: Beratung zu den Leistungen auf Mietzuschuss und Lastenzuschuss nach dem WoGG, sowie zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II und BKGG Fallbezogene Beratung, Erteilung von Auskünften zur Antragstellung und Durchführung von Überschlagsberechnungen eines Anspruchs auf Mitzuschuss und Lastenzuschuss Erstellen von Negativbescheinigungen bei Mietzuschuss und Lastenzuschuss Beratung zu Leistungsbestandteilen, Anspruchsvoraussetzungen, sowie Erbringungsformen der Leistungen für Bildung und Teilhabe Bearbeitung und Entscheidung der Anträge auf Mietzuschuss und Lastenzuschuss Prüfung der Zuständigkeit sowie der Antragserfordernis und -berechtigung Bedürftigkeitsfeststellung Prüfung und Feststellung des individuellen Anspruchs durch Einkommensermittlung oder Entscheidung zu Mischhaushalten bei Ermittlung der anrechenbaren Fremdmittel Bescheid Erteilung und Zahlbarmachung Aufhebung von Wohngeldbescheiden bei Folgeanträgen Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 6b BKGG Prüfung der Zuständigkeit sowie der Antrags-/Anspruchsberechtigung Leistungsgewährungen in den gesetzlich vorgesehenen Formen einschließlich deren haushaltsmäßiger Abwicklung über OPEN-PROSOZ / OK-FIS Einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit Schulen, Kitas, Vereinen, Partnern, Leistungsanbietern, JobCenter Prüfung, Bearbeitung von Rückforderungen und Erstattungsansprüchen Entscheidung über Erstattungsansprüche Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen oder bei Überzahlung nach 50ff. SGB X Schließen von Vereinbarungen zu Stundung und Erlass Überwachung des Zahlungsverkehrs und Mahnverfahren Verrechnung von Wohngeldforderungen zwischen den Leistungsträgern nach 51 SGB I Die Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (VFA bzw. FL 1) Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, Zuverlässigkeit und Genauigkeit Kommunikationsfähigkeit sichere Kenntnisse im Umgang mit dem PC Teamfähigkeit Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein freundliches und sicheres Auftreten gegenüber dem Bürger Die Eingruppierung erfolgt nach TVÜ-VKA in der Entgeltgruppe 8. Bitte richten Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe der Stellenausschreibungsnummer bis zum 6. Juli 2016 (Posteingang) an die Stadtverwaltung Weimar Personalabteilung Schwanseestraße Weimar Hinweis: Mit Ihrer Bewerbung, gleich ob schriftlich oder elektronisch, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtverwaltung Weimar die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß Bundesdatenschutzgesetz erheben, verarbeiten und nutzen darf. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben bei der Stadtverwaltung Weimar und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Die Ihnen durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden durch die Stadtverwaltung Weimar nicht übernommen. Ansprechpartnerin: Frau Theiß, Telefon: ( ) Stellenausschreibung Nr.: 39/2016 Bei der kreisfreien Stadt Weimar (Kulturstadt Europas 1999) mit rd Einwohnern ist zum 17. September 2016 eine Stelle als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Haushalt (Vollzeitarbeit: 40 Wochenstunden) im Bau-, Grünflächen- und Umweltamt befristet bis zum 24. Dezember 2016 als Mutterschutzvertretung und eine sich eventuell daran anschließende Elternzeitvertretung zu besetzen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: 1. Haushaltsplanung für die Abteilungen und sowie für die Außenanlagen der Schulen und Kindertagesstätten Mitwirkung/Mitarbeit bei der Aufstellung/Erstellung des Haushaltsplanes 2. Haushaltsdurchführung und -überwachung für die Abteilungen und einschließlich Fördermitteln und Spenden Prüfung der Finanzadresse (FAD) bzw. Beantragung bei der Stadtkasse sowie Überprüfung der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel Durchführung von Buchungen (Soll-Stellung) und Erstellung der Annahme- bzw. Auszahlungsanordnungen sowie Hinterlegung der Fälligkeiten Beantragung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben Führen der Haushaltsüberwachungslisten Verwaltung von Fördermitteln Bearbeitung der Gewährleistungseinbehalte (Verwahrkonto, Bürgschaften) Mitarbeit bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen Überprüfung der Verfügbarkeit der Eigenmittel sowie Kontrolle der Übereinstimmung der Zuwendungsbescheide mit den Haushaltsmitteln Klärung des Einsatzes von Spenden sowie deren Annahme und Verwaltung 3. Haushaltsjahresabschlussarbeiten für die Abteilungen und Die Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (VfA), Bürokauffrau/-mann, Industriekauffrau/-mann spezielle Kenntnisse im OK.FIS sind erwünscht, aber nicht Bedingung gründliche Fachkenntnisse im Gemeindehaushaltsrecht Thüringen, Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), Haushaltsund Kassenordnung (HKO) Fähigkeit zur selbstständigen und gewissenhaften Arbeit sowie Genauigkeit Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein sichere Kenntnisse im Umgang mit dem PC, besonders Word, Excel, Outlook freundliches und sicheres Auftreten sehr gute Kommunikations- und Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen Bereitschaft zur Übernahme von Zusatzaufgaben über das Tätigkeitsgebiet hinaus Die Eingruppierung erfolgt nach TVÜ-VKA in der Entgeltgruppe 5. NR JULI JAHRGANG AMTLICHER TEIL 8567

12 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Bitte richten Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe der Stellenausschreibungsnummer bis zum 18. Juli 2016 (Posteingang) an die Stadtverwaltung Weimar Personalabteilung Schwanseestraße Weimar Hinweis: Mit Ihrer Bewerbung, gleich ob schriftlich oder elektronisch, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtverwaltung Weimar die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß Bundesdatenschutzgesetz erheben, verarbeiten und nutzen darf. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben bei der Stadtverwaltung Weimar und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Die Ihnen durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden durch die Stadtverwaltung Weimar nicht übernommen. Ansprechpartnerin: Frau Schreiber, Telefon: ( ) Stellenausschreibung Nr.: 37/2016 Bei der kreisfreien Stadt Weimar (Kulturstadt Europas 1999) mit rd Einwohnern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Kinder- und Jugendzahnarzt / Jugendzahnärztin (Vollzeitarbeit: 40 Wochenstunden) im Gesundheitsamt befristet als Mutterschutzvertretung und eine sich eventuell daran anschließende Elternzeitvertretung zu besetzen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: Leitung des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen jährlich zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, gegebenenfalls Zuführung zur Therapie Diagnostik bzw. Identifikation des Kariesrisikos nach vorgegebenen Parametern der DAJ (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e. V.) Befunddokumentation, statistische Auswertung nach Kariesindizes, kontinuierliche Gesundheitsberichterstattung, Schuljahresstatistik, Überblick über Zahngesundheitsentwicklung, Erfolgskontrolle gruppenprophylaktischer Maßnahmen Durchführung der Gruppenprophylaxe in Schulen bis zum 12. Lebensjahr sowie in Einrichtungen, in denen das Kariesrisiko überproportional hoch ist, bis zum 16. Lebensjahr Durchführung der Basisprophylaxe mit lokaler Fluoridierung Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Asylbewerbern Koordinierung aller Gruppenprophylaxemaßnahmen mit einer Gruppenprophylaxehelferin der LAGJ Thüringen e. V. Beratung von Eltern zahnärztliche Gutachten Öffentlichkeitsarbeit wie z. B. Gestaltung von Projektwochen in Schulen, Tag der Zahngesundheit, Elternabende Die Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt möglichst mit Spezialisierung in der Kinderzahnheilkunde Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften hohe Bereitschaft zu selbstständiger und eigenverantwortlicher Arbeit PC-Kenntnisse hohe Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit freundliches und sicheres Auftreten Führerschein Klasse B und Bereitschaft, Privat-Pkw dienstlich zu nutzen Die Eingruppierung erfolgt nach TVÜ-VKA in der Entgeltgruppe 13. Bitte richten Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe der Stellenausschreibungsnummer bis zum 14. Juli 2016 (Posteingang) an die Stadtverwaltung Weimar Personalabteilung Schwanseestraße Weimar Hinweis: Mit Ihrer Bewerbung, gleich ob schriftlich oder elektronisch, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtverwaltung Weimar die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß Bundesdatenschutzgesetz erheben, verarbeiten und nutzen darf. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben bei der Stadtverwaltung Weimar und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Die Ihnen durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden durch die Stadtverwaltung Weimar nicht übernommen. Ansprechpartnerin: Frau Theiß, Telefon: ( ) Öffentliche Ausschreibung nach VOL / A a) Bezeichnung und Anschrift der Vergabestelle: Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung Straße: Schwanseestraße 17 PLZ/Ort: Weimar Tel.: 03643/ , Fax: 03643/ , ausschreibung@stadtweimar.de b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung c) Form der Angebote: schriftlich, im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung d) Art, Umfang und Ort der Leistung: Lieferung und Installation eines Storage-Systems und diverser Servertechnik (6 Server); Lieferung der Geräte zum Liefertermin nach terminlicher Vorabsprache (2h-genau); Supportablauf während und nach der Gewährleistungsfrist sowie alle damit verbundenen Kosten sind detailliert festzulegen und darzustellen e) Aufteilung in Lose: nein f) Nebenangebote: nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Anlieferung und Installation bis zum h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Haus 2, Zi. 424, Anschrift und Tel.Nr. gleichlautend Punkt a) Abholung/Versand der Unterlagen: ab Die Vergabeunterlagen werden auch elektronisch (gebührenpflichtig) zur Verfügung gestellt unter E Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. i) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Weimar, Schwanseestraße 17, Haus 2, Zimmer 424 Ablauf der Angebotsfrist: , 10:00 Uhr 8568 AMTLICHER TEIL NR JULI JAHRGANG

13 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER Ablauf der Bindefrist: Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Zuschlag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. k) Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B l) Zum Nachweis der Eignung gemäß 6 Abs. 3 VOL/A hat der Bieter mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen/ Angaben zu machen: Benennung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre - Realisierg. bei kommunalen Verwaltungen - unter detaillierter Angabe der erbrachten Leistungen, bezogen auf die zu erbringenden Leistungen, sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonkontakt. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- u. Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124»Eigenerklärung zur Eignung«vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. m) Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen in Papierform: 10 Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Stadtverwaltung Weimar, IBAN: DE , BIC: HELADEF- 1WEM, Sparkasse Mittelthüringen unter Angabe der Codierung / /16 einzuzahlen. Es ist nicht rückerstattungspflichtig. Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsanforderung beizufügen. n) Zuschlagskriterien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen w) Nachprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat Vergabekammer, Weimarplatz 4, Weimar Wir weisen auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach 19 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG), die an die Vergabestelle zu richten ist sowie auf das Verfahren im Fall der Nichtabhilfe nach 19 Abs.2 ThürVgG und 19 Abs.5 ThürVgG (Kostenfolge) hin. Stefan Wolf Oberbürgermeister ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN RUBRIK Aus dem Stadtrat Der Stadtrat der Stadt Weimar hat sich in seiner 17. öffentlichen Sitzung am 15. Juni 2016 mit folgenden Themen befasst und die nachfolgenden Beschlüsse gefasst: Anfragen DS 093/2016: Verwendung städtischer Mittel in der haushaltsfreien Zeit DS 094/2016: Steuereinnahmekraft und anderes DS 108/2016: Entwicklung Wohnbauflächen DS 109/2016: Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung DS 113/2016: Entwicklung des ehemaligen Schlachthofgeländes DS 114/2016: Förderprogramm für sozialen Wohnungsbau DS 119/2016: Ostumgehung und UNES- CO-Weltkulturerbe DS 120/2016: Unterstützung freier WLAN Netze DS 121/2016: Verwendung städtischer Mittel in der haushaltsfreien Zeit Teil 2 DS 122/2016: Baugenehmigungsverfahren für das großflächige Einzelhandelsvorhaben am Standort Damaschkestraße DS 123/2016: Folgen des Gerichtsurteiles Matthias Grafe vs. Stadt Weimar DS 124/2016: Geschützter Landschaftsbestandteil am Travertinsteinbruch in Weimar-Ehringsdorf DS 125/2016: Haltung der Stadt Weimar zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge DS 131/2016: Stand Bauhausmuseum Vorlagen und Anträge DS 091/2016: Wahl der 1. Stellvertreterin der Vorsitzenden des Stadtrates Der Stadtrat wählt als 1. Stellvertreterin der Vorsitzenden des Stadtrates Frau Katja Seiler. Es fand eine geheime Wahl statt. Hierzu wurden Wahlkabinen aufgestellt. Die Vorsitzende überzeugte sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wahlurnen. Diese wurden anschließend verschlossen und versiegelt. Jedem Mitglied des Stadtrates wurde ein Wahlzettel nach Aufruf durch die Vorsitzende ausgegeben. Nach öffentlicher Auszählung der Wahlzettel durch den Ältestenrat ergab sich folgendes Wahlergebnis: Anzahl der ausgegebenen Wahlzettel: 38 Anzahl der abgegebenen Wahlzettel: 38 Anzahl der ungültigen Stimmen: 7 Auf Frau Katja Seiler entfielen: 31 Stimmen. Damit ist Frau Katja Seiler als 1. Stellvertreterin der Vorsitzenden des Stadtrates gewählt. DS 095/2016: Nachbesetzung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss Der Stadtrat beschließt: Auf Vorschlag der AG Kita nach 78 SGB VIII wird Herr Christoph Frenk als stellvertretendes Mitglied als Nachfolger für Frau Susann Scheidemantel in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Es fand eine geheime Wahl statt. Hierzu wurden Wahlkabinen aufgestellt. Die Vorsitzende überzeugte sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wahlurnen. Diese wurden anschließend verschlossen und versiegelt. Jedem Mitglied des Stadtrates wurde ein Wahlzettel nach Aufruf durch die Vorsitzende ausgegeben. Nach öffentlicher Auszählung der Wahlzettel durch den Ältestenrat ergab sich folgendes Wahlergebnis: Anzahl der ausgegebenen Wahlzettel: 38 Anzahl der abgegebenen Wahlzettel: 38 Anzahl der ungültigen Stimmen: 2 Auf Herrn Christoph Frenk entfielen: 36 Stimmen. Damit ist Herr Christoph Frenk als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt. DS 112/2016: Umbesetzung Jugendhilfeausschuss Der Stadtrat beschließt: Als Nachfolger von Frau Maria Vent wird Herr Christoph Kind als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Als Stellvertreterin wird Frau Annett Olbrich gewählt. Frau Elisabeth Jünemann wird als Stellvertreterin für Frau Heidrun Günzler gewählt. Es fand eine geheime Wahl statt. Hierzu wurden Wahlkabinen aufgestellt. Die Vorsitzende überzeugte sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wahlurnen. Diese wurden anschließend verschlossen und versiegelt. Jedem Mitglied des Stadtrates wurde ein Wahlzettel nach Aufruf durch die Vorsitzende ausgegeben. Nach öffentlicher Auszählung der Wahlzettel durch den Ältestenrat ergab sich folgendes Wahlergebnis: Anzahl der ausgegebenen Wahlzettel: 38 Anzahl der abgegebenen Wahlzettel: 38 Anzahl der ungültigen Stimmen: - Auf Herrn Christoph Kind entfielen: 35 Stimmen. NR JULI JAHRGANG AMTLICHER TEIL 8569

14 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Damit ist Herr Christoph Kind als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Auf Frau Annett Olbrich entfielen: 33 Stimmen. Damit ist Frau Annett Olbrich als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für Herrn Christoph Kind in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Auf Frau Elisabeth Jünemann entfielen: 31 Stimmen. Damit ist Frau Elisabeth Jünemann als stellvertretendes Mitglied für Frau Heidrun Günzler in den Jugendhilfeausschuss gewählt. DS 134/2016: Finanzierungsvereinbarung DNT und Staatskapelle Weimar GmbH Staatstheater Thüringen Der Stadtrat beschließt: Der zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Weimar und dem Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur, Bundesund Europaangelegenheiten ausgehandelten»gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung der Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH Staatstheater Thüringen für die Jahre 2017 bis 2014«wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 29 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen, 8 Enthaltungen DS 072/2016: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag ÖPNV ab dem Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Weimar betraut die Stadtwirtschaft Weimar GmbH im Wege der Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 mit der Erbringung von Personenverkehrsdiensten nach Maßgabe des beiliegenden»öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste durch die Stadt Weimar an die Stadtwirtschaft Weimar GmbH«. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gesellschafterweisung gemäß dieses Stadtratsbeschlusses an die Stadtwirtschaft Weimar GmbH zu erteilen.die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass das Finanzamt in ertrag- und umsatzsteuerlicher Hinsicht die steuerliche Unschädlichkeit der Finanzierung über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbindlich bestätigt. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag darf erst nach Eintritt dieser Bedingung verbindlich durch gesellschaftsrechtliche Weisungen umgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (39) DS 092/2016: Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Weimar Der Beteiligungsbericht 2014 wird zur Kenntnis genommen. DS 098/2016: Beitragsfreies Kita-Jahr ab Der Stadtrat beschließt: 1. das beitragsfreie Kita-Jahr für Kinder im 2. Lebensjahr (gem. der Richtlinie der Stadt Weimar zur Förderung der Kindertageseinrichtungen) ab dem 1. Juli 2016 aufzuheben. 2. den Punkt aus der Richtlinie der Stadt Weimar zur Förderung der Kindertageseinrichtungen zu streichen. Abstimmungsergebnis: 33 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen DS 133/2016: Beitragsfreies Kita-Jahr auf Landesebene einfordern Der Stadtrat beschließt: Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich mit Nachdruck beim Freistaat Thüringen für die zügige Einführung eines beitragsfreien Kita-Jahres für das ganze Land einzusetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (37) DS 099/2016: Standort- und Einzugsbereichsplanung für die staatlichen berufsbildenden Schulen der Stadt Weimar für den Zeitraum der Schuljahre 2016/2017 bis 2021/2022 Der Stadtrat beschließt: Das Einvernehmen mit der auf der Grundlage von 41 Abs. 5 ThürSchulG vom TMBJS vorgelegten Standort- und Einzugsbereichsplanung für die staatlichen berufsbildenden Schulen in Weimar für den Planungszeitraum der Schuljahre 2016/2017 bis 2021/2022 wird hergestellt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Stellungnahmen gegenüber dem Land abzugeben und so das Einvernehmen zum vorgelegten Schulnetzplan der Berufsschulen herzustellen. Abstimmungsergebnis: 35 Zustimmungen, 1 Enthaltung DS 101/2016: Widmung öffentlicher Verkehrsflächen in Gaberndorf nach 3 und 6 Thüringer Straßengesetz Der Stadtrat beschließt, dass die auf Seite 2 aufgeführten Straßen und Wege mit den in den beiliegenden Plänen gekennzeichneten Flächen in der Gemarkung Gaberndorf gemäß 3 und 6 des Thüringer Straßengesetz dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Straßenbaulastträger ist die Stadt Weimar. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (36) DS 102/2016: Widmung öffentlicher Verkehrsflächen in Gaberndorf nach 3 und 6 Thüringer Straßengesetz Der Stadtrat beschließt, dass die auf Seite 2 aufgeführten Straßen und Wege mit den in den beiliegenden Plänen gekennzeichneten Flächen in der Gemarkung Gaberndorf gemäß 3 und 6 des Thüringer Straßengesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Straßenbaulastträger ist die Stadt Weimar. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (36) DS 103/2016: Formale Einbringung der Jahresrechnung 2015 Gemäß 80 ThürKO wird dem Stadtrat die Jahresrechnung 2015 vorgelegt. DS 104/2016: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KlnvFG) Der Stadtrat beschließt: Die für die Stadt Weimar zur Verfügung stehenden Fördermittel des Bundes bzw. Landes aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz i.v.m. dem Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz i.h.v ,51 werden entsprechend der beigefügten Übersicht auf die angegebenen Maßnahmen verteilt. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, bei Nichtbestätigung der Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen neue Maßnahmenvorschläge in die Umsetzung einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (36) DS 111/2016: Neubesetzung im Bau- und Umweltausschuss Der Stadtrat beschließt: Als Nachfolger von Herrn Tristan Bode wird Herr Edgar B. Hartmann als sachkundiger Bürger in den Bauund Umweltausschuss entsandt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (36) DS 115/2016: Neubesetzung im Familienund Sozialausschuss Der Stadtrat beschließt: Renè Böke wird als sachkundiger Bürger für die Fraktion DIE LINKE. in den Familien- und Sozialausschuss entsandt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (36) Die Anfragen einschließlich der Antworten sowie die Beschlüsse können im Internet über die Homepage der Stadt Weimar im Bürgerinformationssystem unter dem Link eingesehen werden und stehen außerdem zum Download bereit NICHTAMTLICHER TEIL NR JULI JAHRGANG

15 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER RUBRIK Aus der Verwaltung Sprechstunden des Oberbürgermeisters Oberbürgermeister Stefan Wolf hält für Weimarer Bürgerinnen und Bürger einmal monatlich eine Bürgersprechstunde ab. Im Rahmen dieser Bürgersprechstunde können allgemein interessierende kommunale Angelegenheiten angesprochen, Fragen gestellt, Anregungen gegeben und Vorschläge gemacht werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass der Oberbürgermeister zu noch nicht abgeschlossenen Widerspruchsverfahren oder gerichtlich anhängigen Verfahren keine Auskünfte geben kann. Dies betrifft ebenso Angelegenheiten des Jobcenters oder auch Probleme mit Rechnungen / Forderungen von Versorgungsträgern (z. B. Strom / Gas, Wasser / Abwasser etc.). Um den Gesprächstermin vorbereiten zu können, wird um eine kurze Inhaltsangabe zum Thema gebeten. Damit ein reibungsloser Ablauf der Bürgersprechstunde gewährleistet ist und unnötige Wartezeiten vermieden werden, bittet der Oberbürgermeister um Voranmeldung unter Telefon ( ) (Frau Möller), ( ) (Frau Scholz), Fax: ( ) oder buero-stadtrat@stadtweimar.de. Die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch, den 20. Juli 2016, von 15 bis 17 Uhr, im Dienstzimmer des Oberbürgermeisters, Herderplatz 14, statt. Seniorenbeirat: Möglichkeit zur Unterstützung von Seniorenprojekten Mit Inkrafttreten des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes (ThürSenMitwG) vom 16. Mai 2012 unterstützt das Land Thüringen die Seniorenarbeit in den Kommunen auch durch eine finanzielle Förderung. Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes werden finanzielle Mittel für Projekte der Seniorenbeiräte in den Kommunen zur Verfügung gestellt. Für 2016 stehen noch Mittel in geringem Umfang zur Verfügung. Bei der Förderung handelt es sich vorrangig um eine Projektförderung. Seniorenprojekte bzw. aktive Seniorengruppen, die eine Unterstützung durch und eine Zusammenarbeit mit dem kommunalen Seniorenbeirat für das Jahr 2016 anstreben, bitten wir umgehend zum Beirat bzw. zum Büro der Behinderten- und Seniorenbeauftragten bei der Stadtverwaltung, Ute Böhnki, Tel.: ( ) , behindertensenioren-beauftragte@stadtweimar.de, Kontakt aufzunehmen. Präventionskette und Stadt Weimar laden zur Kick-off-Veranstaltung ein Kinder- und Familienarmut ist leider nach wie vor ein Thema in unserer Gesellschaft. Obwohl wir in einer prosperierenden Stadt leben, findet sich auch hier Kinder- und Familienarmut mit all ihren negativen Auswirkungen wieder. Sie wirkt sich auf die Integration in vielen Lebensbereichen aus - und das mit steigender Tendenz. Auch die weiter anwachsenden Sozialleistungen federn dies nicht ab. Es ist höchste Zeit wirksame Konzepte der (Armuts-)Prävention zu entwickeln, um diesem Trend erfolgreich entgegenzuwirken. Hierzu müssen die Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien in den Blick genommen und übergreifende Denk- und Handlungsweisen entwickelt werden. Viele Kommunen in Deutschland haben bereits erkannt, dass hier nur integrierte Strategien und Maßnahmen sinnvoll sind. Auch der Weimarer Stadtrat unterstützt diesen Ansatz und hat im Juli 2015 den Oberbürgermeister beauftragt, alle notwendigen Schritte für den Auf- und Ausbau der Weimarer Präventionskette einzuleiten. Bündeln wir also die Kräfte der Bereiche Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Bildungsund Gesundheitsförderung, Stadtplanung, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung sowie den zivilgesellschaftlichen Bereich. Machen wir uns gemeinsam auf den Weg hin zu einer Verbesserung der Chancen für ein gelingendes Leben aller Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien in unserer Stadt! Für die Kick-off-Veranstaltung der Weimarer Präventionskette am 29. September 2016 in der Zeit von 10 bis Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr) in der Notenbank Weimar, Steubenstraße 15, ist eine Anmeldung erforderlich. Das Anmeldeformular mit dem Anmeldeschluss 15. Juli 2016 finden Sie auf der Internetseite der Stadt unter Firmenbesuch bei der IBU Weimar mbh Prüfstellenleiterin Helma Fürstenberg, Geschäftsführer Elmar Dräger und Stefan Lander (v.l.) führten OB Stefan Wolf durch die Räume der IBU Weimar. Der Besuch des Oberbürgermeisters bei der Ingenieurgesellschaft Baustoffe und Umwelt Weimar mbh (IBU) führte in ein Unternehmen, welches auf eine 70jährige Geschichte zurückblickt und als Institut für Zuschlagstoffe und Natursteine seinen Anfang nahm. Nach der Privatisierung 1993 zum Institut für Baustoffe und Umwelt GmbH wurde 2002 ein Büro- und Laborneubau im Gewerbegebiet Legefeld bezogen. Seit Mai 2015 firmiert die Ingenieurgesellschaft unter Dipl.-Ing. Elmar Dräger. Neun Mitarbeiter sind beschäftigt, ab August 2016 wird wieder ein Auszubildender den Beruf des Baustoffprüfers erlernen. Bei einem Rundgang erhielt der Oberbürgermeister einen Einblick in das Leistungsbild: die Untersuchung von Straßenbaustoffen im Labor, Straßenzustandsuntersuchungen vor Ort, Boden- und Baugrunduntersuchungen sowie Schadensgutachten. Das Unternehmen besitzt mehrere Zertifizierungen und Anerkennungen als Prüfstelle. In der Diskussion mit Elmar Dräger, der seit 2013 auch Präsident der Ingenieurkammer Thüringen ist, wurde die Bedeutung Weimars als Standort für Architektur- und Ingenieurbüros erörtert. Begründet aus der Geschichte der ehemaligen Hochschule für Architektur und Bauwesen sind in Weimar Kompetenzen im Bereich Bautechnologie und Werkstoffe entstanden, die bis heute in verschiedenen Instituten und Netzwerken ausgebaut werden. FOTO: CHRISTIANE WEBER NR JULI JAHRGANG NICHTAMTLICHER TEIL 8571

16 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR»EIGENSTÄNDIGKEIT UND SELBS GESICHERT FOTO: SPK FOTO: SPK Stefan Wolf ist seit 15 Jahren Dezernatsleiter und seit 10 Jahren Oberbürgermeister der Stadt Weimar Oberbürgermeister Stefan Wolf begeht im Juli ein doppeltes Amtsjubiläum. Nach zehn Jahren im Amt des Oberbürgermeisters und 15 Jahren als Dezernent zieht er eine Zwischenbilanz. Die Amtsperiode als Oberbürgermeister startete im Juli 2006 turbulent: Ein Gipfeltreffen der Staatspräsidenten des Weimarer Dreiecks in der Klassikerstadt platzte, weil der polnische Staatspräsident kurzerhand absagte.»das waren meine ersten Amtstage«, erinnert sich Stefan Wolf rückblickend.»wenn so ein wichtiger Gipfel mit seinen immensen Vorbereitungen über Nacht abgesagt wird, dann ist das schon ziemlich enttäuschend.«an Prominenz mangelte es in den letzten zehn Jahren indes nicht: 2009 kam US-Präsident Barack Obama, mehrmals Bundeskanzlerin Angela Merkel und die deutschen Bundespräsidenten. Jenseits des Protokolls standen die 15 Jahre als Dezernent und 10 Jahre als Oberbürgermeister im Zeichen der täglichen Arbeit für die Auch die Falkschule wurde in den vergangenen Jahren saniert Stadt. Die Schulden reduzierten sich von 105 auf 67 Millionen Euro deutlich. Die Schulen wurden grundlegend saniert.»wir haben insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag in unsere Schulen investiert, ohne dass wir unsere finanzielle Leistungsfähigkeit gemindert haben«, resümiert Stefan Wolf. Aktuelle Projekte wie die Sanierung am Rathenauplatz 4 oder die Erweiterung der Sporthalle in der Meyerstraße laufen derzeit.»besonders stolz bin ich auf die Projekte Soziale Stadt in Schöndorf und Weimar-West.«Dort wurde mit dem Café Conti 2011 / 2012 der einzige Jugendclub in Thüringen nach der Wende neu gebaut.»zusammen mit den Mehrgenerationenhäusern und anderen Projekten haben wir es so geschafft, allen Menschen, die dort wohnen, eine Chance zu geben, am Leben unserer Stadt teilzuhaben«, betonte Stefan Wolf. Die Sicherung des Kulturstandortes Weimar zieht sich wie ein roter Faden durch die Amtsjahre. Dazu zählen auch die Diskussionen über die Finanzierung des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle, die 2008, 2012 und 2016 immer wieder für landespolitischen Sprengstoff sorgten.»für mich ist der Widerstand gegen alle Versuche, das DNT und die Staatskapelle wegzufusionieren, zu verkleinern, unser A-Orchester einzudampfen, ein ganz großes Thema«, unterstreicht Stefan Wolf.»Ich bin froh, dass wir es trotz oft schwieriger Verhältnisse immer wieder geschafft haben, diese Institutionen zu sichern.«ähnliches gilt für den Bau des neuen Bauhaus-Museums gemeinsam mit der Klassik Stiftung Weimar. Am Anfang, so Wolf, hatte es gegen das Museum keine Widerstände gegeben, am Ende schon.»wenn das Bauhausmuseum eröffnet ist, werden die Gegnerschaften schnell vergessen sein.«die touristischen Zahlen zeigen, dass Themen wie die weltbekannte, in Weimar 1919 gegründete Designschmiede, die Weimarer Republik, aber auch Buchenwald immer mehr Gäste anlocken.»die heutige Zeit, in der in Europa rassistische, fremdenfeindliche und antieuropäische Gruppierungen Aufwind verspüren, zeigt, wie wichtig es ist, sich mit Geschichte zu beschäftigen. Sie zeigt, was passiert, wenn wir uns nicht aktiv für Demokratie und Menschenrechte einsetzen«, unterstreicht der Oberbürgermeister. Eine große Aufgabe seit Frühjahr 2015 ist die Aufnahme und Integra NICHTAMTLICHER TEIL NR JULI JAHRGANG

17 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER TBESTIMMUNG WEIMARS MUSS WERDEN«FOTO: M. ECKERT Über Unterschriften gegen die geplante Gebietsreform überreichte Stefan Wolf an Landtagspräsident Christian Carius (links) tion von Flüchtlingen.»Es war wichtig, dass die Aufnahme der ankommenden Migrantinnen und Migranten gut funktioniert, ohne dass es Auswüchse für die Normalbevölkerung gibt, etwa Turnhallen blockieren. Ich sage aber auch: Wer hierher kommt, muss sich auch in unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einpassen. Wer das tut, ist herzlich willkommen«, so Stefan Wolf. Insbesondere Bürgermeister Peter Kleine habe mit seinem Dezernat zum Gelingen beigetragen, ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Willkommensbehörde. Die Flüchtlingsintegration wird in den kommenden Monaten und Jahren auch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt auf der Agenda stehen. Die wirtschaftlichen Bedingungen dafür sind in Weimar gut. Die Arbeitslosigkeit liegt mit rund sieben Prozent so niedrig wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Die Gewerbegebiete sind überwiegend ausgelastet. Unternehmen wie Bayer, Glatt Ingenieurtechnik, Saller Bau oder Kocos Automation haben allein in den vergangenen beiden Jahren über 35 Millionen Euro in Erweiterungen oder Ansiedlungen investiert. In die bisher 15jährige Arbeit von Stefan Wolf als Bürgermeister und Oberbürgermeister fallen auch Großereignisse, die sich kein Amtsinhaber wünscht: Der Brand der Anna-Amalia-Bibliothek 2004, das Hochwasser 2013 oder der Brand der Viehauktionshalle im vergangenen Jahr. Als oberster Katastrophenschützer der Stadt konnte er sich dabei jedoch stets auf die professionelle Hilfe der Weimarer Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren verlassen. Dabei kam das 2007 in der Kromsdorfer Straße in Betrieb genommene Gefahrenschutzzentrum mit seinen modernen Standards zugute. Die kommenden Monate stehen im Zeichen des Erhalts der Kreisfreiheit Weimars.»Wir müssen die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung unserer Stadt sichern. Das ist unsere größte Herausforderung«, betonte Stefan Wolf.»Nur so kann Weimar lebendig und schön erhalten und weiterentwickelt werden, wie wir uns das wünschen.«dass Weimar keine beliebige Stadt in Thüringen ist, zeigt der Terminkalender für den Spätsommer: Das Weimarer Dreieck feiert dann sein 25-jähriges Bestehen. Derzeit laufen die Planungen für ein Treffen der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Polens in Weimar.»Zum Glück haben sich die deutsch-französisch-polnischen Beziehungen in den letzten Jahren deutlich erholt. Sie werden, so hoffe ich, auch die gegenwärtig schwierige Situation überstehen«, hofft Stefan Wolf. Wenn alles glatt läuft, wird Weimar im August wieder hohen Besuch erwarten können. Das Café Conti ist der einzige Jugendclub in Thüringen, der nach der Wende gebaut wurde FOTO: TEAM JUGENDARBEIT NR JULI JAHRGANG NICHTAMTLICHER TEIL 8573

18 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR Menschenrechtspreis 2016 geht an die iranische Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi Die Iranerin Narges Mohammadi wird mit dem Menschenrechtspreis 2016 geehrt. Die Iranerin Narges Mohammadi wird für ihren langjährigen, lebensbedrohenden und außergewöhnlich mutigen Einsatz für die Gleichheit aller Menschen, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie für ihren FOTO: IGFM Einsatz gegen die Todesstrafe mit dem Weimarer Menschenrechtspreis 2016 ausgezeichnet. Das hat der Weimarer Stadtrat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 15. Juni 2016 beschlossen. Er folgte damit dem einstimmigen Votum des Vergabebeirates für den Weimarer Menschenrechtspreis, der sich für den Vorschlag der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM Deutsche Sektion e. V.) ausgesprochen hatte. Frau Narges Mohammadi (44) sitzt derzeit eine zehnjährige Haftstrafe im berüchtigten Evin Gefängnis in Teheran ab. Sollten die iranischen Behörden der international bekannten Dissidentin die Ausreise zur Preisverleihung verweigern, werden voraussichtlich ihr im französischen Exil lebender Ehemann und ihre Anwältin, die Friedensnobelpreisträgerin Dr. Shirin Ebadi, den Preis stellvertretend am 10. Dezember 2016 in Weimar entgegennehmen. Aus der Begründung des Stadtrates:»Die iranische Frauenrechtlerin und Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi war die Vizepräsidentin und Sprecherin der einzigen und inzwischen verbotenen Menschenrechtsorganisation Defenders of Human Rights Center im Iran, in der die bedeutendsten Menschenrechtsverteidiger des Landes arbeiteten. Im Mai 2016 wurde die inhaftierte Menschenrechtsaktivistin zu weiteren zehn Jahren Haft wegen Mitarbeit an der nun verbotenen Kampagne Step by Step to Stop Death Penealty zur Abschaffung der Todesstrafe im Iran verurteilt. Infolge der langen Inhaftierung ist die 44-jährige Mutter zweier Kinder körperlich und seelisch schwer erkrankt und erlitt zudem im Oktober 2015 einen Schlaganfall. Eine angemessene gesundheitliche Versorgung wird ihr durch die Gefängnisleitung verwehrt ( ).«Die Verleihung findet am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, unter Schirmherrschaft der ZDF-Journalistin Gundula Gause in Rahmen einer Festveranstaltung statt. Weimar-Preis 2016 für Dr. Alan Bern vom Yiddish Summer Weimar Der diesjährige Weimar-Preis-Träger Dr. Alan Bern lebt seit 1999 in Weimar. FOTO: YULIA KABAKOVA Den diesjährigen Weimar-Preis erhält der Musiker, Pädagoge, Gründer und künstlerischer Leiter des Yiddish Summer Weimar sowie der Other Music Academy (OMA) und Vorstandsvorsitzender des other music e. V., Dr. Alan Bern. Dies hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 beschlossen. Der 1955 in Bloomington (Indiana / USA) geborene und seit 1999 in Weimar lebende Bern hat sich durch sein engagiertes Wirken in besonderem Maße um die Förderung der Weltmusik, insbesondere der jiddischen Musik, verdient gemacht. Er hat sich weit über die Grenzen Weimars hinaus Anerkennung erworben. Seine künstlerische Arbeit hat Maßstäbe gesetzt. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bereicherung des kulturellen Lebens der Stadt. In seinem Wirken setzt er sich vorbildhaft für eine gerechte, friedliche und tolerante Gesellschaft ein. Alan Bern widmet sich der Musik nicht nur als Komponist, Arrangeur, Pianist und Akkordeonist, sondern ist auch Dozent, Kulturaktivist und Philosoph. Er ist Mitbegründer und Leiter von Brave Old World, Gründer und Leiter von The Other Europeans, Diaspora Redux und Semer Reloaded. Seine musikalische Ausbildung erhielt er von Paul Badura-Skoda und Leonard Shure, von Karl Berger, dem Art Ensemble Chicago, Anthony Braxton und anderen. Außerdem widmete er sich der zeitgenössischen Musik, lernte unter anderem von John Cage, Frederic Rzewski und Joel Hoffman. Er erhielt einen Master-Abschluss in Philosophie und Kognitionswissenschaft bei Daniel Dennett und promovierte anschließend. Seitdem komponierte er zahlreiche Stücke für Theater und Tanz, unter anderem in New York, Montreal, Berlin, Luzern, Essen und Bremen. Er ist der Entwickler der Present-Time Composition, einer Methode für musikalische Improvisation, welche auf Erkenntnissen der Kognitionswissenschaft beruht erhielt Alan Bern für seine Arbeit als Musiker und Dozent den deutschen Weltmusikpreis RUTH für sein Lebenswerk. Die Preisverleihung an Dr. Alan Bern findet am 3. Oktober 2016 in einer feierlichen und öffentlichen Stadtratssitzung statt NICHTAMTLICHER TEIL NR JULI JAHRGANG

19 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER Legefelder Kindergarten zu Besuch im Gesundheitsamt Die Legefelder Kindergartenkinder besuchten das Gesundheitsamt. Wissen Sie, wer»willi Waschbär«ist? Wenn nicht, dann fragen Sie mal die Kinder des Legefelder Kindergartens. Viermal im Jahr besucht nämlich das Maskottchen der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen e. V. (LAGJTh e. V.) zusammen mit einer Prophylaxefachkraft des Arbeitskreises Jugendzahnpflege Weimar alle Kindergartenkinder. Gemeinsam wird dann über allerhand rund um die Mundgesundheit gesprochen, gebastelt und ausprobiert. Und natürlich wird auch das Zähneputzen mit»willi«zusammen geübt. Am 10. Juni 2016 machten sich nun die Legefelder Kindergartenkinder auf, um»willi«in den Räumlichkeiten des Kinderund Jugendzahnärztlichen Dienstes im Gesundheitsamt zu besuchen. Zusammen mit Schwester Ramona (Gesundheitsamt) und Schwester Sandra (AK Jugendzahnpflege) wurde das Sprechzimmer der Schulzahnärztin inspiziert und viele interessante Dinge bestaunt. Besonderer Schwerpunkt lag für die beiden Veranstalterinnen auf der Vermittlung von Wissen rund um die Ernährung. Anhand der Ernährungspyramide durften Große und Kleine zeigen, was sie so alles zum Frühstück gegessen hatten und gleichzeitig feststellen, ob das Gegessene zu einem gesunden Frühstück passt. Die Kinder fertigten mit großem Eifer eine Bastelei an, damit das Gelernte auch mit nach Hause genommen werden konnte. Zum krönenden Abschluss durfte jeder von den vorbereiteten Häppchen und Gemüse nehmen so viel er wollte. Das war lecker - und natürlich gesund! Ein Fazit des Projekttages: Was für die Zähne gut ist, ist auch super für den ganzen Körper. Kontakt: Arbeitskreis Jugendzahnpflege Weimar Stadt, Frau Hesse / Frau Lemm, Tel.: ( ) , gesundheitsamt@stadtweimar.de FOTO: GESUNDHEITSAMT Stadtarchiv sucht Speiseund Menükarten Zur»Langen Nacht der Museen«am 11. Juni 2016 stellte das Stadtarchiv Speiseund Menükarten vor, die beim Publikum großes Interesse fanden. Manch kulinarische Erinnerung lebte auf. Auch grafisch spiegelten viele Karten einen längst vergangenen Zeitgeist wider. Die Archivalienpräsentation zur Museumsnacht machte eines deutlich: das Einzelstück mag flüchtig und historisch unbedeutend erscheinen, doch in der Serie geben sie verblüffende Einsichten über damalige Essensvorlieben, Ernährungstrends bis hin zu Mode-Drinks, und das alles in einer gänzlich anderen Preisgestaltung als heute. In der Masse bilden Speise- und Menükarten für die Touristenstadt Weimar mit seinen vielen Hotels und Gaststätten daher eine wertvolle Quelle, die das Stadtarchiv für die Nachwelt sammeln und erhalten will. Preiskarte und Musikprogramm des Cafés Sperling (Schillerstraße 18), um 1929 Für die Überlassung von Speisekarten, auch von unscheinbaren Einzelstücken aus jüngster Zeit, ist das Stadtarchiv sehr dankbar. Einmal archiviert stehen die Stücke dann der interessierten Öffentlichkeit dauerhaft zur Verfügung. Ansprechpartner sind Dr. Jens Riederer oder Axel Stefek, Tel. ( ) oder -540, stadtarchiv@stadtweimar.de, Kleine Teichgasse 6. DR. NORBERT RÜCKER VERSTORBEN In der vergangenen Woche erreichte uns die traurige Nachricht, dass Dr. Norbert Rücker (80) verstorben ist. Der frühere Dezernent für Recht und Umwelt der Stadtverwaltung war in den wichtigen Jahren nach der Wende eine große Stütze für die Stadt Weimar. Dank seiner Fachkenntnis und seiner freundlichen und aufgeschlossenen Art hat er wichtige Impulse für unsere Stadt gesetzt und uns in entscheidenden Situationen wegweisende Hinweise gegeben. Die seit vielen Jahren bestehende Freundschaft mit der Stadt Fulda wäre ohne Dr. Rücker nicht zustande gekommen. Auch nach seinem Abschied aus Weimar 1994 blieb Dr. Rücker unserer Stadt verbunden. Sein außerordentliches ehrenamtliches Engagement sowie viele private Kontakte führten ihn immer wieder nach Weimar. Nur wenige Wochen vor seinem plötzlichen Tod war er in unserer Stadt noch zu Besuch. Die Stadt Weimar wird Dr. Norbert Rücker in ehrendem Gedenken bewahren. Stefan Wolf Oberbürgermeister Der Personalrat DER HAAS ALEXAN FOTO: NR JULI JAHRGANG NICHTAMTLICHER TEIL 8575

20 RATHAUSKURIER AMTSBLATT DER STADT WEIMAR MÜLLTIPP Plastiktüten werden kostenpflichtig Die Stadtverwaltung war beim 2. Teamlauf mit Musik des Universitätssportzentrums auf der Sportanlage Falkenburg am 15. Juni 2016 mit zwei Mannschaften vertreten. Ziel war es, in 60 Minuten möglichst viele Runden zu laufen, wobei der Spaß und das gemeinsame Sporttreiben im Vordergrund standen. Für die»flotten Bürokratinnen«waren (v.l.n.r.) Jenny Reimann (Zentraler Service), Jenny Kriependorf (Amt für Familie und Soziales), Christina Haensel (Sportverwaltung) und Stefanie Spindler (Büro des Bürgermeisters) unterwegs. Das Team der»flotten Bürokraten«bestand aus (v.l.n.r.) David Schreyl (Sportverwaltung), Oliver Berger (Sachgebiet Märkte), Martin Erler (Stadtbücherei) und Steffen Heine (Marktmeister). Erlaufen wurden insgesamt Meter. FOTO: PRIVAT Haben Sie es schon bemerkt? Zahlreiche Geschäfte geben Tragetaschen aus Plastik nicht mehr kostenlos ab. Dazu haben sich viele (aber nicht alle) Händler verpflichtet, um einen Beitrag zum Schutz der Umwelt zu leisten. Ziel ist es, dass mindestens 80 % der gehandelten Tüten nur noch gegen Entgelt abgegeben werden. Sehr dünne Beutel, wie sie für Obst und Gemüse verwendet werden, bleiben aber kostenfrei. Zwar stellen die Plastiktüten in Deutschland kein großes Umweltproblem dar sie werden überwiegend verbrannt oder recycelt doch landet ein Teil der Beutel leider auch in der Landschaft und im Meer. Von der EU wurde festgelegt, dass der Verbrauch bis 2025 auf 40 Plastiktüten pro Einwohner und Jahr begrenzt werden soll in Deutschland sind es derzeit 71 Stück. Durch die kostenpflichtige Abgabe der Beutel soll der Pro-Kopf-Verbrauch verringert werden. In Irland hat das schon geklappt, dort werden nach Einführung einer Abgabe auf Plastiktüten nur noch 16 Stück pro Einwohner und Jahr genutzt. Auskunft erhalten Sie bei: Abfallberater der Stadtverwaltung ( ) oder -401 Kommunalservice Weimar ( ) Anmeldung Sperrmüllabholung ( ) NICHTAMTLICHER TEIL NR JULI JAHRGANG

21 AMTSBLATT DER STADT WEIMAR RATHAUSKURIER RUBRIK Aus den Ortsteilen Information zur Einwohnerversammlung in Weimar-West Am 13. Oktober 2016 findet die nächste Einwohnerversammlung in Weimar-West statt. Aus diesem Anlass ruft die Ortsteilbürgermeisterin Petra Hamann dazu auf, ihr aktuelle Themen, die den Stadtteil betreffen, mitzuteilen.»als neue Ortsteilbürgermeisterin ist es mir wichtig, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen und ihre Interessen zu vertreten«, so Petra Hamann. Bitte senden Sie Ihre Vorschläge bis zum 8. Juli 2016 an die Ortsteilbürgermeisterin Weimar-West, Petra Hamann, Prager Straße 5, Weimar. Am 14. Juni 2016 haben die Mehrgenerationenhäuser Thüringens in Erfurt eine Landesarbeitsgemeinschaft gegründet. FOTO: MGH WEIMAR WEST Einladung zum 99. Erzählcafé: Weimars Partnerstädte Wir laden alle Interessierten am 7. Juli 2016 um 18 Uhr zum 99. Erzählcafé in das Bürgerzentrum / Mehrgenerationenhaus Weimar-West, 1. OG, im Projektraum ein. Das Thema des Abends heißt»weimars Partnerstädte«. Weimar pflegt seit mehreren Jahrzehnten den Kontakt zu anderen Städten im In- und Ausland. Der erste Städtepartnerschaftsvertrag wurde 1970 mit der finnischen Stadt Hämeenlinna unterzeichnet. Heute hat Weimar fünf Partnerstädte in fünf Ländern. Tina Schiefelbein von der Stadtverwaltung wird uns von den Städtepartnerschaften erzählen. Das Erzählcafé ist öffentlich und kostenfrei. Landesarbeitsgemeinschaft Thüringer Mehrgenerationenhäuser gegründet Am 14. Juni 2016 haben die Mehrgenerationenhäuser Thüringens in Erfurt eine Landesarbeitsgemeinschaft gegründet. Nach zehnjähriger Netzwerkarbeit gingen sie damit einstimmig einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft. Eine größere Verbindlichkeit zu erreichen und sich als Einrichtung auf Landesebene weiter zu etablieren sind die unmittelbaren Ziele. Mit der Neuauflage des seit 2006 bestehenden Aktionsprogramms sind die Häuser bis 2020 zunächst finanziell gesichert. Nach 2020 gilt es, Fördermöglichkeiten auf Landesund kommunaler Ebene zu finden, die das Bestehen der 24 Thüringer Häuser auch langfristig sichern, sollte sich der Bund aus der Förderung zurückziehen.»uns Häusern ist es wichtig, nach außen hin gemeinsam aufzutreten und nach innen hin noch enger zusammenzurücken, um den Fortbestand der Häuser auch langfristig zu sichern und unsere Ziele gemeinsam festzuschreiben und umzusetzen«so Anne-Kathrin Lange, Vorsitzende des Sprecherrates und Koordinatorin unseres Mehrgenerationenhauses in Weimar-West. Ab 2017 wird die LAG online gehen, vorher ist eine große Festwoche als landesweite Aktion aller Thüringer Häuser geplant. In Stadt und auf dem Land haben sich die Mehrgenerationenhäuser Thüringens als Antwort auf den demographischen Wandel etabliert. In einer immer älter werdenden Gesellschaft, die sich mit Schnelllebigkeit, Konsum, Vereinzelung, Ausdifferenzierung und steigenden Ansprüchen an Flexibilität und Leistung konfrontiert sieht, werden Orte, an denen gegenseitige Hilfe und Unterstützung gelebt werden, unverzichtbar Orte, die Brücken schlagen zwischen Generationen, zwischen Menschen verschiedenster Lebenslagen, Brücken von Wunsch zu Wirklichkeit, Brücken von Problem zu Lösung und Brücken von Wort zu Tat. Eine gesunde Gesellschaft zeichnet sich durch die Einbindung jeden Lebensalters mit seinen unterschiedlichen Bedürfnissen aus. Das Potenzial jeder einzelnen Generation, insbesondere der Älteren, birgt dabei große Chancen und muss genutzt werden. Für all das treten Mehrgenerationenhäuser ein. Sie sind sorgende Gemeinschaften als Orte des Miteinanders und der Begegnung. Durch ihre breite Angebotspalette und Vernetzung verschiedenster Partner bilden sie Dienstleistungsdrehscheiben vor Ort, die die Lebensqualität und -bedingungen des Einzelnen und der Familien über die Ursprungsfamilie hinaus optimieren und dem Wunsch nach Selbstbestimmtheit, Aktivität und Engagement bis ins hohe Alter Raum und Möglichkeiten bieten.»mit unseren Angeboten in den Handlungsfeldern Kultur und Freizeit, Erziehung und Bildung, Beratung, sozialraum-orientierte Gemeinwesenarbeit, bürgerschaftliches Engagement und haushaltsnahe Dienstleistungen sind wir Thüringer Häuser zentrale Anlaufstellen und verlässliche Partner, wofür die neu gegründete Landesarbeitsgemeinschaft einsteht und was auch in Zukunft die Arbeit der Häuser thüringenweit bestimmen wird«, so Anne-Kathrin Lange. NR JULI JAHRGANG NICHTAMTLICHER TEIL 8577

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