Weihnachten. Amtsblatt. Frohe. der Verwaltungsgemeinschaft. Großbreitenbach

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft bestehend aus den Mitgliedsorten Altenfeld Böhlen Friedersdorf Gillersdorf Wildenspring 26. Jahrgang Freitag, den 11. Dezember 2015 Nr. 12 Frohe Weihnachten Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich im Namen der Bürgermeister sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft für die Festtage Freude, innere Ruhe und Frieden sowie im Jahr 2016 Gesundheit, Erfolg und die Gabe, sich über alles, was sie erreichen, zu freuen. Ihr Andreas Beyersdorf, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Inhalt in Schlagzeilen: - Kurbeitragssatzung für den Staatlich anerkannten Erholungsort Gemeinde Altenfeld - neuer elektronischer Meldeschein für Beherbergungsstätten - Nachlese zur Veranstaltung Projekt einer Photovoltaikanlage auf der er Sporthalle - Nachlese zum Volkstrauertag in Gillersdorf - er Museumsweihnacht am Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstag

2 Amtsblatt der VG Nr. 12/2015 Grußwort zum Jahreswechsel Liebe Bürgerinnen und Bürger, es ist gute Tradition, am Ende eines Jahres Rückschau auf die vergangenen Monate zu halten und uns auf die Momente zu besinnen, die unser Leben in den Städten und Gemeinden besonders geprägt haben. Viele Ereignisse lassen uns dankbar zurückblicken, manches schlimme Ereignis erinnert uns aber auch an sorgenvolle Tage und Wochen, die uns im Jahr 2015 bewegt haben. Zweifelsohne konnten in den letzten Monaten wiederum wertvolle Akzente für die Entwicklung der Stadt und der Gemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft gesetzt werden. Das gesellschaftliche Leben wurde zudem durch vielfältiges ehrenamtliches Engagement bereichert. Nur durch die ehrenamtliche Arbeit der Menschen in den Vereinen und Verbänden war es möglich, dass 2015 ein reiches Jahr an Veranstaltungen und Festen war, die regional und auch weit darüber hinaus großes Ansehen genießen. Viele Besucher werden alljährlich vom thüringenweit bekannten Bräetmicher Kram und Kräutermarkt angezogen, aber auch Feste in den Gemeinden, wie das Tränkenfest in Friedersdorf, das Blaubeerfest in Wildenspring oder die traditionellen Kirmes- und Karnevalveranstaltungen erfreuen sich zahlreicher Gäste aus nah und fern. Das 25. Jubiläum der Wiedervereinigung unseres deutschen Vaterlandes war zudem Anlass für Veranstaltungen im Rahmen der Erinnerung an die im Jahr 1991 gegründeten Gemeindepartnerschaften und brachte Menschen aus Ost und West zueinander. Mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel möchte ich allen, die sich für das Wohl der Gemeinschaft in unserer Stadt und in den Gemeinden eingesetzt haben, ein herzliches Dankeschön aussprechen. Neben vielen erfreulichen Ereignissen war das zu Ende gehende Jahr wie kaum ein anderes überschattet von Katastrophen und schlimmen Ereignissen, die die Welt und unser Leben erschütterten. Krieg und Terror hat in erschreckender Weise unser Leben in Europa in Atem gehalten. Ein noch nie dagewesener Flüchtlingsstrom aus Nordafrika und der arabischen Welt vor allem nach Deutschland bereitet die große Sorge, wo alle diese Menschen untergebracht werden sollen und wie eine Integration gelingen kann. Die Herausforderungen für unsere Gesellschaft sind deshalb am Ende des Jahres 2015 größer denn je. So wünsche ich gerade in einer so bewegenden Zeit all unseren Einwohnern und Gästen im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft ein besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest und für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Frieden für die Welt. Uns allen wünsche ich viel Kraft und Mut, damit wir die Aufgaben der kommenden Monate bewältigen können. Andreas Beyersdorf Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Änderungen bei den Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft wegen Sanierungsarbeiten im Rathaus Wie bereits in den Amtsblättern Nr. 09/2015 und Nr. 11/2015 informiert wurde, weisen wir nun nochmals auf nachfolgende Änderung bei den Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft hin: Entsprechend der Information des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft wird dieses Jahr zur Weihnachtszeit das Parkett der Rathausinnentreppe erneuert und nach der Erneuerung darf die Treppe eine gewisse Zeit nicht betreten werden. Da die Treppe somit vom bis nicht begehbar ist, weisen wir bereits jetzt vorsorglich darauf hin, dass das Rathaus I während dieser Zeit geschlossen bleibt. Bitte beachten Sie dies bezüglich der Erledigung eventuell vorgesehener Anliegen in der Verwaltungsgemeinschaft. Behindertengerechtes/barrierefreies Wohnen im Herrenhaus 2-Raum-Wohnung, 64 qm, ab zu vermieten. Nähere Auskünfte erteilt: Frau Schinzel, Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft, Tel Verwaltungsgemeinschaftsversammlung Gefasste Beschlüsse in der 4. öffentlichen VwG-Versammlung vom : - Beschluss-Nr.: 17/4/2015 Der Beschluss über die Niederschrift der 3. VwG-Versammlung vom wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 18/4/2015 Der Beschluss über die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2016 einschließlich Stellenplan wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 19/4/2015 Der Beschluss über den Finanzplan 2016 und Folgejahre wurde genehmigt. Liebermann SGB Haupt- und Personalamt

3 Amtsblatt der VG Nr. 12/2015 Stadt Stadtratssitzung Am 05. November 2015 fand die 15. öffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Dort wurden folgende Beschlüsse gefasst: (siehe Seite 4) Ergänzung zur neu beschlossenen Kurbeitragssatzung für die Stadt, die im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft am Freitag, den 11. September 2015 veröffentlicht wurde. Zu der bereits im Amtsblatt bekannt gemachten Kurbeitragssatzung der Stadt gehört noch die Anlage eines elektronischen Meldescheines, der hiermit zu veröffentlichen ist. Alle bisher verwandten Meldescheine werden damit ungültig und sind bei der Fremdenverkehrsinformation abzugeben.

4 Amtsblatt der VG Nr. 12/ Beschluss-Nr. 90/15/15 Der Stadtrat der Stadt beschließt den Wortlaut der Niederschrift der 14. öffentlichen Stadtratssitzung vom 24. September Bestätigt. - Beschluss-Nr. 91/15/15 Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Waldbewirtschaftungsplan für den Kommunalwald der Stadt für das Wirtschaftsjahr Der Waldbewirtschaftungsplan ist Grundlage für die Haushaltsplanung Bestätigt. - Beschluss-Nr. 92/15/15 1. Der Stadtrat der Stadt beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2013 des Eigenbetriebes WGVG Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt bestehend aus der Bilanz zum , mit einer Bilanzsumme von ,52 Euro, der Gewinnund Verlustrechnung für 2013 mit einem Jahresgewinn von ,76 Euro, den Anhang sowie dem Lagebericht. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von ,76 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bestätigt. - Beschluss-Nr. 93/15/15 Der Stadtrat hat gemäß Beschluss Nr. 92/15/15 den Jahresabschluss 2013 festgestellt. Der Jahresabschluss 2013 hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens erhalten. Die Werkleiter werden für das Geschäftsjahr 2013 entlastet. Bestätigt. - Beschluss-Nr. 94/15/15 Der Stadtrat der Stadt beschließt die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH, Niederlassung Coburg, zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2014 des Eigenbetriebes WGVG Wohnungs- und Gebäudeverwaltung der Stadt. Bestätigt. Gemeinde Altenfeld Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Altenfeld (Kurbeitragssatzung) vom: Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) sowie der 1, 2 und 9 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000, zuletzt geändert vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) hat der Gemeinderat der Gemeinde Altenfeld in der Sitzung vom folgende Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) beschlossen: 1 Erhebung eines Kurbeitrages (1) Die Gemeinde Altenfeld ist staatlich anerkannter Erholungsort. (2) Die Gemeinde Altenfeld erhebt für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Kurbeitrag. Dieser ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe. (3) Für die Benutzung von Einrichtungen und für die Teilnahme an Veranstaltungen, die besondere zusätzliche Aufwendungen erfordern, kann neben dem Kurbeitrag ein besonderes Eintrittsgeld erhoben werden. 2 Erhebungsgebiet Erhebungsgebiet ist das Gemeindegebiet. 3 Erhebungszeitraum (1) Der Kurbeitrag wird während des gesamten Jahres erhoben. 4 Beitragspflichtiger Personenkreis (1) Beitragspflichtig sind alle Personen, die sich in dem Erhebungsgebiet zu Erholungszwecken aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird. (2) Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kur- bzw. Erholungszwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden. 5 Entstehen, Fälligkeit und Entrichtung des Beitrages (1) Die Beitragspflicht nach 4 entsteht mit dem Eintreffen im Erhebungsgebiet und endet mit dem Tag der Abreise. (2) Die gesamte Beitragsschuld ist mit dem Beginn der Beitragspflicht nach Absatz 1 - im Falle des 6 Abs. 2 mit Zustellung des Bescheides - fällig. (3) Der Beitrag ist an den zu dessen Einzug und Abführung Verpflichteten ( 11) oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, unmittelbar an die Touristinformation zu entrichten. 6 Höhe des Kurbeitrages, Pauschalierung (1) Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag für jede Person nach Vollendung des 5. Lebensjahres 0,80 Euro und nach Vollendung des 13. Lebensjahres 1,50 EUR. Der Tag des Eintreffens und der Tag der Abreise gelten für die Festsetzung des Kurbeitrages als ein Tag. (2) Von Beitragspflichtigen, die Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit sind, wird unabhängig von der Dauer oder der Häufigkeit ihrer Aufenthalte während eines Kalenderjahres und der Lage der Wohneinheit im Erhebungsgebiet einmal im Kalenderjahr der Kurbeitrag für einen Aufenthalt von achtundzwanzig Tagen erhoben. 7 Befreiung von der Kurbeitragspflicht Von der Entrichtung eines Kurbeitrages sind befreit: 1. Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen; 2. Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten; 3. Personen, die als Hausbesuch bei einer im Erhebungsgebiet wohnhaften Familie unentgeltlich Aufnahme finden und weder Kureinrichtungen noch Kurveranstaltungen in Anspruch nehmen; 4. Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres. 8 Ermäßigung des Beitrages (1) Der Kurbeitrag wird auf Antrag um 50 % ermäßigt für Schwerbehinderte im Sinne des 1 des Schwerbehindertengesetzes und Blinde. Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ermäßigung muss nachgewiesen werden. (2) In Fällen sozialer oder unbilliger Härte kann die Touristinformation auf Antrag den Kurbeitrag ermäßigen. 9 Gästekarte (1) Jeder Beitragspflichtige erhält nach Entrichten des Kurbeitrages eine Gästekarte. Diese berechtigt zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Kurveranstaltungen, soweit hierfür besondere Eintrittsgelder nach 1 Abs. 3 nicht erhoben werden. (2) Die Gästekarte enthält die Angabe der Aufenthaltsdauer und wird auf den Namen des Beitragspflichtigen ausgestellt. Sie ist nicht übertragbar. (3) Die Gästekarte ist bei der Benutzung der Kureinrichtungen und bei der Teilnahme an Kurveranstaltungen den Kontrollpersonen unaufgefordert vorzuzeigen. Bei missbräuchlicher Verwendung wird sie eingezogen. Die Touristinformation ist berechtigt,

5 Amtsblatt der VG Nr. 12/2015 in besonders begründeten Fällen die Ausgabe von Gästekarten zu verweigern und ausgegebene Gästekarten gegen Erstattung der Kosten einzuziehen. (4) Der Verlust einer Gästekarte ist bei der Verwaltung anzuzeigen. Für die Ersatzausfertigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. 10 Aufzeichnungs- und Meldepflicht (1) Die gewerblichen Wohnungsvermieter von Hotels und Gaststätten sowie alle Wohnungsinhaber, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer zur Verfügung stellen (Wohnungsgeber), sind verpflichtet, jeden Ortsfremden zur Entrichtung des Kurbeitrages an- und abzumelden. Die Meldungen werden unter Verwendung des elektronischen Meldescheines vorgenommen. (2) Der Beitragspflichtige ist verpflichtet, neben den melderechtlich vorgeschriebenen Angaben auch den Tag der Ankunft und den vorgesehenen Abreisetag anzugeben und zu unterschreiben. Beansprucht er Befreiung, so muss er ergänzend die zur Darlegung der satzungsgemäßen Voraussetzungen erforderlichen Angaben machen (z. B. über das Alter der Kinder, die Zugehörigkeit zur Familie, die Teilnahme an Tagungen, Lehrgängen und Kursen, seinen Beruf und dessen konkrete Ausübung im Erhebungsgebiet, die betriebene Ausbildung, die unentgeltliche Aufnahme als Hausbesuch oder die ambulante Inanspruchnahme von Kurmitteln) und unterschreiben. (3) Der Wohnungsgeber hat die mit den zwingend vorgeschriebenen Angaben vollständig ausgefüllten Meldeformulare spätestens zum nächsten Werktag nach Ankunft des Gastes bei der Touristinformation abzugeben. (4) Der Wohnungsgeber hat ein Verzeichnis über die aufgenommenen und gemäß Absätze 1 und 3 zu meldenden Gäste zu erstellen und fortlaufend zu führen. Hierzu verwendet er Durchschriften der vorgeschriebenen Meldeformulare. Sie sind vier Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren. Der Beauftragte der Touristinformation ist berechtigt, die Belegung der Beherbergungsstätte anhand der Eintragungen im Verzeichnis zu prüfen und sich die Übereinstimmung mit der tatsächlichen Belegung auf einem Vordruck durch Unterschrift des Wohnungsgebers oder dessen Vertreters bestätigen zu lassen. (5) Ist der Wohnungsgeber selbst Ortsfremder, so hat er die Meldung nach Absatz 1 und 3 für sich und seine Angehörigen selbst zu bewirken. Entsprechendes gilt auch für die Aufzeichnungspflicht nach Absatz Einzug und Abführung des Kurbeitrages, Haftung (1) Der Wohnungsgeber hat den satzungsgemäßen Kurbeitrag von den Beitragspflichtigen im Voraus für die Aufenthaltsdauer einzuziehen und je Quartal an die Touristinformation abzuführen. (2) Der Wohnungsgeber haftet neben den Beitragspflichtigen für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung des Kurbeitrages als Gesamtschuldner. (3) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind oder 2. den Vorschriften einer Abgabensatzung zur Sicherung oder Erleichterung der Abgabenerhebung, insbesondere zur Anmeldung und Anzeige von Tatsachen, zur Führung von Aufzeichnungen oder Nachweisen, zur Kennzeichnung oder Vorlegung von Gegenständen oder zur Erhebung und Abführung von Abgaben zuwiderhandelt und es dadurch ermöglicht, eine Abgabe zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabegefährdung). Er kann mit einer Geldbuße bis zu Euro belegt werden. 14 Rechtsmittel, Vollstreckung (1) Die Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung zum Kurbeitrag richten sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). (2) Die Beitreibung von Kurbeiträgen erfolgt nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 24). 15 Inkrafttreten und Aufhebung bisheriger Vorschriften (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Kurbeitragssatzung vom sowie die 1. Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung vom außer Kraft. ausgefertigt: Altenfeld, den Grimm Bürgermeister Altenfeld - Siegel - Bekanntmachungshinweis: Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Altenfeld c/o Verwaltungsgemeinschaft, Markt 11, 98701, schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. 12 Aushangpflicht Diese Satzung ist in jedem Betrieb im Sinne des 10 an allgemein zugänglicher Stelle deutlich sichtbar auszuhängen. Die Touristinformation stellt entsprechende Exemplare kostenlos zur Verfügung. 13 Straf- und Bußgeldvorschriften (1) Gemäß 16 ThürKAG wird wegen Abgabehinterziehung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer 1. einer Gemeinde oder Stadt über Tatsachen, die für die Erhebung oder Bemessung von Abgaben erheblich sind, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. eine Gemeinde oder eine Stadt pflichtwidrig über abgaberechtlich-erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt, und dadurch Abgaben verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Abgabevorteile erlangt. Der Versuch ist strafbar. (2) Ordnungswidrig handelt gemäß 17 ThürKAG, wer als Abgabenpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen eine der in Absatz 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht (leichtfertige Abgabeverkürzung). Er kann mit einer Geldbuße bis zu Euro belegt werden. Gemeinde Wildenspring Gemeinderatssitzung Wildenspring Gefasste Beschlüsse des Gemeinderates Wildenspring in der 9. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom : - Beschluss-Nr.: 29/9/2015 Der Beschluss über die Niederschrift der 6. öffentlichen GR- Sitzung vom wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 30/9/2015 Der Beschluss über die Niederschrift der 7. öffentlichen GR- Sitzung vom wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 31/9/2015 Die Änderung zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das HH-Jahr 2015 wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 24/6/2015 (zurückgestellter Beschluss) Die neue Geschäftsordnung der Gemeinde Wildenspring wurde genehmigt. Karsten Schellenberg Bürgermeister

6 Amtsblatt der VG Nr. 12/2015 Nichtamtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Gesundheitswesen Bereitschaftsdienste im Altkreis Ilmenau NOTDIENST - Notdienstzentrale Ilmenau und Hausbesuchsdienst Um auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten eine ambulante medizinische Versorgung zu gewährleisten, ist für den Kassenärztlichen Notdienst des Altkreises Ilmenau eine Notdienstzentrale mit dem Sitz in den Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh, Standort Ilmenau, Oehrenstöcker Straße 32, Ilmenau eingerichtet. Bei akuter Erkrankung oder erheblicher Verschlechterung eines bereits bestehenden Krankheitsbildes kann die Notdienstzentrale ohne vorherige telefonische Anmeldung direkt aufgesucht werden. Seit dem ist die Telefonnummer der Notdienstzentrale die Hilfeersuchen von Patienten außerhalb der vorgenannten Sitzdienstzeiten der Notdienstzentrale werden durch den Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) entgegengenommen. Wenn es aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist, die Notdienstzentrale selbst aufzusuchen, kann ein Hausbesuch unter der Tel.-Nr angefordert werden. Der Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Der Notdienst besteht aus einem Sitzdienst (Sitzbereitschaft des diensthabenden Arztes in der Notdienstzentrale Ilm-Kreis- Kliniken ggmbh <Krankenhaus> Ilmenau) und einem Fahrdienst (Fahrbereitschaft für Hausbesuche für nicht transportfähige Patienten ab Notdienstzentrale Ilm-Kreis-Kliniken ggmbh <Krankenhaus>Ilmenau). Die Notdienstzentrale (Sitzdienst) ist weiterhin zu folgenden Zeiten geöffnet und ärztlich besetzt: Mittwoch Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, , Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag ist kein Sitzdienst in der Notdienstzentrale. Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, , Uhr bis Uhr des Folgetages Uhr bis Uhr des Folgetages Uhr Uhr des Folgetages Außerhalb der Vorhaltezeiten der Notdienstzentrale und des Hausbesuchsdienstes muss sich der Patient an seinen Hausarzt oder dessen Vertretung wenden. RETTUNGSDIENST - Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis Im Falle einer lebensbedrohlichen Notfallsituation ist nach wie vor sofort die Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis über den Notruf 112 zu informieren. Diese alarmiert dann das geeignete Rettungsmittel. Öffnungszeiten der Arztpraxen für Allgemeinmedizin im Raum Fachärztin für Facharzt für + Facharzt für Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Innere Medizin Dipl.-Med. B. Großherr, Dr. med. M. Ullrich, Dr. med. Ch. Sonnefeld Tel.: (036781) Tel.: (036781) Mo 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 und :00 Uhr Di 08:00-11:00 und 08:00-11:30 und 16:00-19:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Mi 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Do 08:00-12:00 und 08:00-11:30 und 16:00-18:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Fr 08:00-11:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr

7 Amtsblatt der VG Nr. 12/2015 Stadt Infoteil Grußwort des Bürgermeisters zu Weihnachten und zum Jahreswechsel Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es ist nur noch eine kurze Zeit, dann feiern wir Weihnachten und stehen an der Schwelle zu einem neuen Jahr. Die Vorweihnachtszeit ist die Zeit der Besinnung, aber auch die Zeit, um rückblickend auf das alte Jahr zu schauen und einen Ausblick auf das neue Jahr zu wagen. Weihnachten ist für die meisten Menschen in dieser Welt das wichtigste und schönste Fest des Jahres und gibt uns Gelegenheit, auch einmal auf die Dinge zu schauen, die wirklich wichtig sind. Gesundheit kann man nicht in Geschenkpapier wickeln und auch Glück kann man nicht kaufen. Dennoch sind Gesundheit, Zufriedenheit und ein Leben in Frieden Geschenke, für die wir selbst nicht dankbar genug sein können. Das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel möchte ich auch zum Anlass nehmen, um all denen zu danken, die sich ehrenamtlich für die Stadt eingebracht haben, sowohl auf sportlichem und kulturellem Gebiet als auch in Kirchen, Vereinen, Verbänden und Initiativen. Ich möchte aber auch den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus und den städtischen Einrichtungen recht herzlich für die gute Zusammenarbeit danken. Auch 2015 ist ein Jahr, auf das wir mit Stolz zurückblicken können. Ein Jahr, in dem wieder viel geschafft wurde. Ganz besonders freue ich mich, dass es uns mit der Unterstützung vieler Sponsoren gelungen ist, einen neuen Kinderspielplatz an der Feuerwehr zu errichten. Auf dem alten Spielplatzgelände in der Pfullinger Straße sind schon Teile einer Skateranlage aufgestellt. Diese Baumaßnahme werden wir im nächsten Jahr abschließen, so dass auch die Jugendlichen zukünftig einen Platz haben, an dem sie ihre Freizeit sportlich verbringen können. Ich wünsche allen ern von Herzen erholsame und besinnliche Weihnachten, einen guten Jahreswechsel und ein friedliches, erfolgreiches neues Jahr. Hans Jürgen Beier Bürgermeister Stadt Bürgerbeteiligungshaushalt - Da rede ich mit Es freut mich ganz besonders, dass sich in diesem Jahre viele Bürger unserer Stadt am Bürgerhaushalt 2016 mit Vorschlägen, Ideen und Meinungen, aber auch Kritiken beteiligt haben. Alle Einsender haben sich einstimmig für den Erhalt des Schwimmbades in seiner jetzigen Form und Fläche ausgesprochen. Das gibt uns als Stadt die Sicherheit, weiter in das Schwimmbad zu investieren. Die eingereichten Vorschläge werden in den kommenden Ausschusssitzungen dem Stadtrat vorgestellt und diskutiert. In einer Bürgerversammlung im Frühjahr 2016 werde ich Sie zeitnah über getroffene Entscheidungen und Berücksichtigung Ihrer Vorschläge informieren. Kurbeitrag und Meldescheine In Zusammenarbeit mit dem Biosphärenreservat wurde in diesem Jahr intensiv daran gearbeitet, kostenlosen ÖPNV für die Gäste in Gemeinden und Städten mit dem Prädikat staatlich anerkannter Erholungsort einzuführen. Mit dem Fahrplanwechsel zum wird dies nun in Tat umgesetzt. Das bedingt die Einführung eines elektronischen Meldescheines für Vermieter im Tourismus. Darüber sind bereits alle Vermieter innerhalb der Gemarkung der Stadt informiert. Wir möchten Sie jedoch nochmals darauf aufmerksam machen, dass die bisherigen - von Hand auszufüllenden - Meldescheine ab dem nicht mehr gültig sind und in der Touristinformation der Stadt bei Herrn Rauch abzugeben sind. Die neuen Meldescheine sind ab sofort in der Touristinfo erhältlich. Photovoltaik auf der Sporthalle Am 27. November wurde eine öffentliche Veranstaltung der Stadt mit der Bürgerkraft Arnstadt durchgeführt. Dabei wurde das neue Projekt einer Photovoltaikanlage auf der Sporthalle vorgestellt. Man kann es auch als Bürgersolaranlage bezeichnen, da sich eigentlich ein jeder mit einer geringen Summe an diesen Projekten beteiligen kann. Ziel der Genossenschaft ist es, vor Ort einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In der nächsten Bürgerversammlung im Frühjahr 2016 möchten wir Sie - die Bürgerinnen und Bürger von - über das Solarprojekt auf der Sporthalle ausführlich informieren und die Möglichkeiten einer Beteiligung besprechen. Interessierte Bürger können sich gern im Bauamt oder im Büro des Bürgermeisters weitere Informationen einholen. Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Januar 2016 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 02. Januar Frau Ursula Debri, Mörlenbacher Straße 12 am 16. Januar Frau Lotte Hoffmann, Poststraße 4 am 17. Januar Herrn Walter Bauer, Mörlenbacher Straße 1 am 18. Januar Herrn Herbert Grundler, Hauptstraße 39 am 20. Januar Herrn Rainer Heinicke, Bahnhofstraße 16 und am 26. Januar Herrn Klaus Rother, Wiesenweg 14 zum 75. Geburtstag, zum 95. Geburtstag, zum 80. Geburtstag, zum 85. Geburtstag, zum 75. Geburtstag, zum 75. Geburtstag. q q q q q q q q Senioren-Kommunikationszentrum Veranstaltungen Dezember 2015 Die Veranstaltungen finden, falls nicht anders angegeben, im Senioren-Kommunikationszentrum der Stadt, Markt 13, statt Dienstag Uhr Gemütliches Adventkaffeetrinken Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag

8 Amtsblatt der VG Nr. 12/ Dienstag Uhr Die Kindergartenkinder führen das Kultur Krippenspiel auf Wir wünschen allen eine besinnliche Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Rainer und Familie Thüringer Wald - Kreativ Museum und Umgebung (mit 1. Deutschem Kloßpressenmuseum) Öffnungszeiten: Alle interessierten Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen! Auf Ihren Besuch freut sich: Telefon: / Rainer Ev.-Luth. Kirchgemeinde Thüringer Wald - Kreativ Museum Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Touristische Informationsstelle Montag Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Gospel Christmas mit The Right Key - Gospelchor Saalfeld am Samstag, , um Uhr in, Kirche. Eintritt frei. Spende wird erbeten. 3. Advent, Uhr Adventsgottesdienst mit Musikschulkindern, Marienschule 4. Advent, Uhr Krippenspiel, Kirche Kinder der Kita Spatzennest aus gestalten die Weihnachtsgeschichte. Heilig Abend in den Kirchen Willmersdorf: Uhr Christvesper mit Krippenspiel, Kirche Böhlen: Uhr Christvesper mit Krippenspiel, Kirche Gillersdorf: Uhr Christvesper, Kirche : Uhr Christvesper mit Krippenspiel, Posaunenchor + Quartett, Kirche 1. Weihnachtstag, Uhr Festgottesdienst, Kirche 2. Weihnachtstag, Uhr Böhlen: Gottesdienst Neujahr, Uhr Gottesdienst mit Chor, Marienschule Uhr Gillersdorf: Gottesdienst Uhr Gottesdienst mit heiligem Abendmahl, Marienschule Uhr Gottesdienst Uhr Böhlen: Gottesdienst Uhr Gottesdienst mit heiligem Abendmahl er Museumsweihnacht Weihnachtszauber mit Knecht Ruprecht alias Roland vom Georgenberg Plüschtierstopfen und Weihnachtsbastelei im Atelier Weihnachtsgeschichten Musikalische Umrahmung mit dem Gemeinschafts-, dem Posaunen- und dem Grundschulchor Weihnachtliche Verkaufsstände, Seifen und Räucherwerk, Olitäten Töpferwaren Weihnachtsbaumverkauf , Uhr Thür. Wald - Kreativ Museum Gottes Segen für Sie und Ihre Familien wünscht Ihnen Ihre Kirchgemeinde.

9 Amtsblatt der VG Nr. 12/2015 Gemeinde Altenfeld Gemeindemitteilungen Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Altenfeld Die Jagdgenossenschaft Altenfeld führt am , Uhr Tourist-Information Ab dem wird das Rennsteig-Ticket eingeführt, welches den Kurtaxe zahlenden Übernachtungsgästen die Nutzung von Bus und Bahn auf einem überregional abgestimmten Liniennetz ohne weiteres Entgelt ermöglicht. Dieses Rennsteig-Ticket ist in der Gästekarte inkludiert. Diese wird bei Erfassung des Gastes mit dem elektronischen Meldescheinsystem automatisch erstellt. Damit verlieren die bisherigen Meldescheine mit Wirkung vom ihre Gültigkeit. Wir möchten alle Vermieter bitten die noch offenen Kurtaxbeträge umgehend abzurechnen. Öffnungszeiten: Musikautomatenmuseum Eger täglich geöffnet von Uhr Tel.: /42640 Glasmuseum Bürgerhaus Geöffnet Mo - Fr. von Uhr Weitere Öffnungszeiten nach Vereinbarung Tel.: Kegeln in der Turnhalle von Uhr und Uhr Anmeldungen bei Herrn K. Bergmann unter Veranstaltungen: Hundesport Am fand im Vereinsheim die Jahreshauptversammlung des HSV Altenfeld, zu dieser auch der Bürgermeister Herr Grimm begrüßt werden konnte, statt. Nach den Rechenschaftsberichten des Vorstandes wurde in der Diskussion hauptsächlich über bessere Nutzung und Verbesserung der Qualität der Trainingsstunden gesprochen. Der Bürgermeister lobte die Arbeit des Vereins und die saubere Sportanlage des HSV. Veranstaltungen des HSV im Jahr 2016: Monat Mai 2016 Pokalprüfung in Gotha Ab Uhr Familientag mit Hund BH- Mannschaftspokal der Kreisgruppe Pokalprüfung mit dem HSV Gotha Ost Wir wünschen allen Hundefreunden eine schöne Weihnachtszeit und ein erfolgreiches Jahr Sommer Vorsitzender Weihnachtswünsche Allen Bürgern und Gästen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Wohlergehen für das Jahr 2016 wünschen Bürgermeister Gemeinderat Tourist-Information der Gemeinde Altenfeld im Bürgerhaus der Gemeinde Altenfeld, Kirchstraße 2 eine Mitgliederversammlung zur Wahl des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft durch. Dazu sind alle Jagdgenossen (Eigentümer bejagbarer Flächen) herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind Eigentümer mit Nachweis ihrer jagdbaren Flächen (z. B. Grundbuchauszug). Grimm Bürgermeister Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Januar 2016 gratulieren der Bürgermeister und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. Am 02. Januar Frau Irene Wehner Masserberger Straße 16 am 09. Januar Frau Renate Schmidt, Neustädter Straße 14 am 15. Januar Herrn Werner Gautier, Bergstraße 22 und am 23. Januar Frau Lore Grimm, Klemmsteinstraße 2 zum 90. Geburtstag, zum 80. Geburtstag, zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag. q q q q q q q q Evang.-Luth. Pfarramt Neustadt/Rennsteig Kirchengemeinde Altenfeld Gottesdienste: Sonntag, Uhr Kirche Altenfeld Gottesdienst 3. Advent Donnerstag, Uhr Kirche Altenfeld Gottesdienst Heiligabend Freitag, Uhr Kirche Altenfeld Weihnachtsgottesdienst Donnerstag, Uhr Kirche Altenfeld Silvestergottesdienst Sonntag, Uhr Kirche Altenfeld Gottesdienst Gemeindebeitrag 2015 Herzlichen Dank an alle, die den Gemeindebeitrag 2015 (Kirchgeld) bereits überwiesen haben. Bitte unterstützen Sie die Arbeit unserer Kirchgemeinde durch Ihren freiwilligen Beitrag! Bei allen Baumaßnahmen und Zuschussanträgen ist immer auch eine finanzielle Beteiligung der

10 Amtsblatt der VG Nr. 12/2015 Kirchengemeinde erforderlich. Diese können wir nur erbringen, wenn auch Sie Ihren Beitrag dazu leisten. Gemeinde Gillersdorf Vielen Dank! Der Gemeindekirchenrat Altenfeld Das Pfarrbüro in Neustadt ist am Mittwoch von 9.00 Uhr bis Uhr geöffnet: Telefon (036781) 41911, Fax (036781) oder neustadt@kirche-arnstadt-ilmenau.de Wollen Sie uns außerhalb dieser Zeiten erreichen, Absprachen für kirchliche Trauungen, Taufen oder Trauerfeiern treffen, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Pfarramt Unterpörlitz: Frau Pastorin Behrend (Vakanzvertretung) Telefon (03677) , Fax (03677) Pfarramt : Herr Pfarrer Klemm Telefon (036781) 40177, Fax (036781) Herr Pfarrer Kleefoot Telefon Die Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden Neustadt und Altenfeld wünschen Ihnen und Ihren Familien eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit und für den Jahreswechsel und das neue Jahr 2016 alles Gute und Gottes Segen bei all Ihrem Tun. Der Gemeindekirchenrat des Kirchengemeindeverbandes Neustadt-Alttenfeld Gemeinde Böhlen Senioren Ortsgeschehen Volkstrauertag in der Kirche zu Gillersdorf Anlässlich des diesjährigen Volkstrauertages wurde mit einer Feierstunde in der Gillersdorfer Kirche der Gefallenen und Vermissten beider Weltkriege, sowie der Opfer von Gewaltherrschaft und Vertreibung gedacht. Unser Pfarrer a.d., Klaus-Dieter Hofmann, hielt hierzu eine emotional geprägte Gedenkrede, die inhaltlich auch aktuelle Zeitthemen tangierte. Dieser Volkstrauertag war ebenfalls Anlass für die feierliche Übergabe zweier Gedenktafeln im Kircheninneren. Auf ihnen sind die Namen der im 2. Weltkrieg gefallenen und vermissten Bürger von Gillersdorf und der Opfer, die im KZ Buchenwald und später im dortigen Speziallager Nr. 2 ermordet wurden, zu lesen. Diese Menschen erhielten damit einen Ort des immerwährenden Gedenkens. Ortschronist Lothar Buff ging mit seinen Worten auf die historischen Hintergründe und vielfältigen Bestrebungen ein, die in der Vergangenheit unternommen wurden, einen Ort des Innehaltens zu schaffen. Desweiteren erläuterte er die Etappen, die letztendlich zu Erstellung der beiden Gedenktafeln führten. Herr Hofmann und der Ortsbürgermeister, Herr Hauffe, sprachen zum Schluss gemeinsam Worte des Gedenkens. Für die feierliche Umrahmung sorgte, wie schon so oft in der Vergangenheit, Marko Siegmund mit einigen Trompetensoli. Evang.-Luth. Kirchgemeinde Gillersdorf Siehe der Evang.-Luth. Kirchgemeinde! Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Dezember 2015 gratulieren der Bürgermeister und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 08. Dezember Frau Regina Werlich, Ortsstraße 93 zum 85. Geburtstag, und am 23. Dezember Herrn Reinhard Kister, Ortsstraße 42 zum 75. Geburtstag. u u u u u u u u Evang.-Luth. Kirchgemeinde Böhlen Siehe der Evang.-Luth. Kirchgemeinde! Gemeinde Friedersdorf Evang.-Luth. Kirchgemeinde Friedersdorf Siehe der Evang.-Luth. Kirchgemeinde! Gemeinde Wildenspring Evang.-Luth. Kirchgemeinde Wildenspring Siehe der Evang.-Luth. Kirchgemeinde! Impressum Amtsblatt der VG Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft, Markt 13, Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Verantwortlich für die Textannahme: Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Zuständigkeitsbereich der VG. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.

11 Amtsblatt der VG Nr. 12/2015 Veranstaltungen Veranstaltungskalender der www-region 2016 Stand: Datum Veranstaltung Beginn Kommune Veranstaltungsort Fraah Haahlens Nacht Uhr Jesuborn Bürgerhaus Jesuborn Gehrener Königsfeuer Uhr Gehren Schlossruine Weihnachtsbaumeinsammelaktion Stadtgebiet, der Jugendfeuerwehr Feuerwehrgerätehaus Büttenabend Uhr Gillersdorf Gemeindesaal Fackel- und Winterwanderung Gräfinau-Angstedt Start: Mehrzweckhalle Uhr Georg Juchheim Büttenabend Möhrenbacher Carneval Club, Uhr Möhrenbach Ratskellersaal 50 Jahre MCC Fußball Nachwuchsturnier je Uhr Gehren Schobse-Sporthalle Seniorenfasching Uhr 1. Büttenabend Uhr Bücheloh Gasthaus Zur Buche Büttenabend Uhr Gillersdorf Gemeindesaal Büttenabend Möhrenbacher Carneval Club, Uhr Möhrenbach Ratskellersaal 50 Jahre MCC Büttenabend Uhr Oehrenstock Haus das Gastes Kinderfasching des IKK in Gehren Uhr Gehren Stadthaussaal Treffen der Selbsthilfegruppe Diabetiker Uhr Langewiesen Bürgerhaus Büttenabend Uhr Bücheloh Gaststätte Zur Buche Traditionsturnier des SV Gehren Uhr? Gehren Schobse-Sporthalle Gehren Gehrener Karneval Uhr Gehren Gasthaus Zum Steinbruch Kinderfasching Uhr Gillersdorf Gemeindesaal Karnevalveranstaltung Uhr Zweifelderhalle Vortrag zur MUNA Gehren Uhr? Jesuborn Bürgerhaus Jesuborn Büttenabend Uhr Oehrenstock Haus des Gastes Kinderfasching Uhr Bücheloh Gaststätte Zur Buche Kinder- und Familienfasching Uhr Zweifelderhalle Kinderfasching Uhr Oehrenstock Haus das Gastes jeden Montag Yoga Uhr Altenfeld Bürgerhaus jeden Dienstag Yoga Uhr Altenfeld Bürgerhaus jeden Montag Gemütlicher Seniorennachmittag Uhr Neustadt Seniorentreff jeden Dienstag Winterliche Wanderung am Rstg. mit anschl. Kaffeetrinken Uhr Neustadt Treffpunkt: Kammweg jeden Donnerstag Gemütlicher Abend mit Tanzmusik Uhr Neustadt Rennsteighotel Kammweg jeden Samstag Fackelwanderung mit anschl. Glühweintrinken Uhr Neustadt Treffpunkt: Kammweg

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