Zeichnungsschein. Name Vorname Geburtsdatum. ... Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon (für Rückfragen)

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1 Zeichnungsschein für die Inhaber-Genussscheine der German Pellets GmbH, Am Torney 2a, Wismar, Laufzeit unbegrenzt, verzinst ab dem 10. November 2015 WKN: A141BE ISIN: DE000A141BE2 Der/Die Unterzeichnende Name Vorname Geburtsdatum..... Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon (für Rückfragen) Nennwert Ich kaufe* gemäß den in der Wertpapierbeschreibung der German Pellets GmbH vom (zusammen mit der Zusammenfassung vom und dem Registrierungsformular vom der Wertpapierprospekt ) enthaltenen Genussscheinbedingungen Genussscheine im Nennwert von (mind , bei höheren Beträgen ein Vielfaches hiervon):.. (in Worten:.. ) * Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung von Genussscheinen. Auf den Zugang einer Annahmeerklärung der German Pellets GmbH wird verzichtet. Zahlung des Zeichnungsbetrags Den Zeichnungsbetrag überweisen Sie bitte innerhalb von 5 Bankarbeitstagen auf das Gesellschaftskonto der German Pellets GmbH bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest, IBAN: DE , BIC: NOLADE21WIS Die Einbuchung der Genussscheine soll erfolgen zugunsten: Depotinhaber/in (bei mehreren Depotinhabern bitte alle Namen angeben) Name, Vorname Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort..... Kreditinstitut BIC/Swift-Code Depotnummer Ort, Datum Unterschrift der(s) Depotinhaber(s) Den Wertpapierprospekt der German Pellets GmbH sowie die Verbraucherinformation für Fernabsatzverträge habe ich erhalten und vor Unterzeichnung dieses Kaufauftrages zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift des Zeichners.

2 Zeichnungsschein für die Inhaber-Genussscheine der German Pellets GmbH, Am Torney 2a, Wismar, Laufzeit unbegrenzt, verzinst ab dem 10. November 2015 WKN: A141BE ISIN: DE000A141BE2 Besonderheiten bei Fernabsatzverträgen: Verwenden wir gegenüber Ihnen als Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Briefe, Kataloge, Telefon, s), ist der vorliegende Vertrag ein Fernabsatzvertrag im Sinne des 312 c BGB, aufgrund dessen Ihnen in Bezug auf Ihre Vertragserklärung ein Widerrufsrecht gem. 355, 357 a, 312 g BGB zusteht. Hierzu erteilen wir Ihnen folgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht: Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246 b 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: German Pellets GmbH Am Torney 2a Wismar Tel: Fax: geldanlage@german-pellets.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Ort, Datum Unterschrift des Zeichners.

3 VERBRAUCHERINFORMATION BEI AUßERHALB VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSENEN VERTRÄ- GEN UND FERNABSATZVERTRÄGEN ÜBER FINANZDIENSTLEISTUNGEN gemäß 312 d Absatz 2 BGB i.v.m. Artikel 246 b 2 i.v.m. 1 Absatz 1 und 2 EGBGB Detaillierte Informationen zu der German Pellets GmbH (nachfolgend auch die Emittentin ) sowie zu den angebotenen Genussscheinen mit der ISIN DE000A141BE2 (einschließlich der Genussscheinbedingungen) sind dem Wertpapierprospekt (der Wertpapierprospekt ) der Emittentin, bestehend aus dem Registrierungsformular vom und der Zusammenfassung und Wertpapierbeschreibung vom , zu entnehmen, auf den ergänzend verwiesen wird. Die aufmerksame Lektüre des Wertpapierprospektes kann nicht durch diese Information ersetzt werden. Der Wertpapierprospekt ist bei der Emittentin erhältlich und kann auch unter heruntergeladen werden. I. Allgemeine Informationen zu der Emittentin und Anbietern 1. Emittentin Emittentin: German Pellets GmbH Sitz: Wismar Ladungsfähige Anschrift: Am Torney 2a, Wismar Weitere Kontaktdaten: Telefon: , Telefax: , geldanlage@german-pellets.de Vertretungsberechtigter: Peter H. Leibold (Geschäftsführer) Handelsregister: Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin, HRB Hauptgeschäftstätigkeit Die Emittentin ist einer der größten Hersteller und Anbieter von Holzpellets weltweit. Seit ihrer Gründung produziert die Emittentin als Teil der German Pellets-Gruppe Pellets aus dem nachhaltig erneuerbaren Rohstoff Holz und vertreibt diese europaweit für die Wärmeproduktion und die Stromerzeugung, sowohl auf dem Privatverbrauchermarkt als auch auf dem Markt für mittlere Gewerbekunden und dem Kraftwerksmarkt. 3. Vermittler Sofern Sie die Vertragsunterlagen nicht von der Emittentin erhalten haben, ist dies durch einen Vermittler geschehen. Die Daten des jeweiligen Vermittlers entnehmen Sie bitte den Unterlagen Ihres Vermittlers. 4. Aufsichtsbehörde Die Emittentin unterliegt keiner speziellen staatlichen Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. II. Informationen zu den Genussscheinen 1. Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung 1

4 Die von der Emittentin angebotenen Genussscheine (ISIN: DE000A141BE2) lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in bis zu (im Falle der Aufstockung bis zu ) untereinander gleichberechtigte Genussscheine mit einem Nennbetrag von jeweils EUR Die Genussscheine sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die Genussscheine unterliegen deutschem Recht und stellen rechtlich Schuldverschreibungen auf den Inhaber gemäß 793 ff. BGB dar. Die angebotenen Genussscheine werden ab dem 10. November 2015 mit 8,00% p.a. und ab dem 10. November 2021 mit dem 6-Jahres-Swapsatz zzgl. 10% p.a., ab dem 10. November 2039 mit dem 6-Jahres-Swapsatz zzgl. 12% p.a. sowie ab dem 10. November 2057 mit dem 6- Jahres-Swapsatz zzgl. 14% p.a. verzinst. Die Emittentin ist gemäß 4 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen berechtigt, Zinszahlungen durch eine Mitteilung an die Genussscheingläubiger aufzuschieben. Unter bestimmten, in 4 Abs. 4 der Genussscheinbedingungen genannten Voraussetzungen ist ein Aufschub zwingend vorgesehen. Die Genussscheine nehmen unter den in 7 der Genussscheinbedingungen genannten Voraussetzungen an etwaigen Verlusten der Emittentin teil. Die weiteren Merkmale der Genussscheine sind der Wertpapierbeschreibung vom (ggf. unter Berücksichtigung etwaiger Nachträge) im Kapitel IV. ANGABEN ZU DEN ANGEBO- TENEN GENUSSSCHEINEN (S. 37 ff.) zu entnehmen. 2. Informationen zum Zustandekommen der Vertrages Um die Genussscheine zu erwerben, muss der Anleger den entsprechenden Zeichnungsschein ausfüllen, unterzeichnen und innerhalb des Angebotszeitraums an die Emittentin senden. Der Angebotszeitraum (der Angebotszeitraum ) beginnt am 30. September 2015 und endet am 6. November 2015, 14:00 Uhr MEZ. Im Falle einer Vollplatzierung der Genussscheine bzw. einer Überzeichnung endet der Angebotszeitraum vorzeitig. Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen bzw. das Angebot der Genussscheine vorzeitig zu beenden. Mit Annahme der Zeichnungserklärung des Anlegers durch die Emittentin kommt ein Kaufvertrag über die Genussscheine zustande. Im Zeichnungsschein verzichtet der Anleger auf den Zugang einer Annahmeerklärung der Emittentin. Die Emittentin ist jedoch nicht zur Annahme des Vertragsangebotes verpflichtet. 3. Gesamtpreis Die Ausgabe der Genussscheine erfolgt zum Nennbetrag (100 %) von EUR je Genussschein. Der Anleger hat mindestens einen Genussschein zu EUR zu erwerben. Höhere Beträge müssen durch ohne Rest teilbar sein. Die Abgeltungssteuer, der die Zinszahlungen aus den Genussscheinen grundsätzlich unterliegen, wird durch die depotführende Stelle einbehalten und abgeführt. 4. Zusätzlich anfallende Kosten, weitere vom Anleger zu zahlende Steuern Die Emittentin stellt dem Anleger keine Kosten in Rechnung, insbesondere keine Liefer- und Versandkosten sowie Telekommunikationskosten. Persönliche Kosten, z.b. für Telefon, Internet oder Porto, hat der Anleger selbst zu tragen. Ebenso selbst zu tragen hat der Anleger Kosten, die ihm von seinem kontoführenden Kreditinstitut in Zusammenhang mit dem Erwerb der Genussscheine berechnet werden. 2

5 Potenziellen Anlegern wird geraten, sich über die allgemein im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der Genussscheine anfallenden Kosten zu informieren. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers können weitere Steuern anfallen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen der Genussscheine sind in der Wertpapierbeschreibung vom (ggf. unter Berücksichtigung etwaiger Nachträge) im Kapitel IX. BESTEUE- RUNG (S. 63 ff.) enthalten. 5. Spezielle Risiken der Finanzdienstleistung Bei den angebotenen Genussscheinen handelt es sich um Wertpapiere, deren Erwerb mit speziellen Risiken verbunden ist. Genussscheine sind nicht für jeden Anleger eine geeignete Anlage und jeder Anleger muss den Erwerb unter Einbeziehung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Lage selbst beurteilen. Insbesondere kann es bei Insolvenz der Emittentin zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers und nicht gezahlter Zinsen kommen. Etwaige in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Um die mit dem Erwerb der Genussscheine verbundenen Risiken einschätzen zu können, sollten potenzielle Anleger die in der Wertpapierbeschreibung vom (ggf. unter Berücksichtigung etwaiger Nachträge) im Kapitel I. RISIKOFAKTOREN (S. 22 ff.) sowie im Registrierungsformular vom im Kapitel I. RISIKOFAKTOREN (S. 5 ff.) beschriebenen Risikofaktoren berücksichtigen. 6. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Zusammenfassung und Wertpapierbeschreibung vom sowie das Registrierungsformular vom haben eine Gültigkeitsdauer von jeweils einem Jahr. Die Zeichnung der Genussscheine ist innerhalb des Angebotszeitraums (s.o. unter II.2) möglich. Der Preis der Genussscheine bleibt während der Dauer des Angebotszeitraums unverändert. 7. Zahlung und Erfüllung der Verträge Anleger haben den Zeichnungsbetrag der Genussscheine innerhalb der im Zeichnungsschein genannten Frist auf das im Zeichnungsschein genannte Konto zu zahlen. Die über die Emittentin abgegebenen Zeichnungserklärungen werden nach der Annahme durch die quirin bank AG, Kurfürstendamm 119, Berlin, als Zahlstelle (die Zahlstelle ) zum Begebungstag, d.h. voraussichtlich dem 10. November 2015, ausgeführt. Die Lieferung der Genussscheine erfolgt nach Zahlung des Ausgabebetrags der jeweiligen Genussscheine. Die Abrechnung findet voraussichtlich ebenfalls am 10. November 2015 statt. Die Zahlung der Barausgleichsbeträge für die Genussrechte 2010 erfolgt durch die Emittentin im Anschluss. Bei Anlegern, deren Depotbank über keinen unmittelbaren Zugang zu Clearstream verfügt, erfolgen Lieferung und Abwicklung über die von der Depotbank beauftragte Korrespondenzbank, die über einen solchen Zugang zu Clearstream verfügt. 8. Mindestlaufzeit der Verträge, vertragliche Kündigungsregelungen; Vertragsstrafen Die Genussscheine haben keinen Endfälligkeitstag und haben somit eine unendliche Laufzeit. Die Emittentin kann die Genussscheine im Falle eines Gross-up-Ereignisses, eines Rechnungslegungsereignisses oder eines Ratingagenturereignisses, jeweils wie in den Genussscheinbe- 3

6 dingungen definiert, kündigen. Zudem kann die Emittentin nach ihrem freien Ermessen, erstmals zum 2. Januar 2021, die Genussscheine unter Einhaltung einer Frist von nicht weniger als einem Jahr zum 2. Januar eines jeden Jahres kündigen und zum Nennbetrag, vorbehaltlich einer Teilnahme der Anleger am Verlust, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zurückzahlen. Den Anlegern steht kein ordentliches Kündigungsrecht der Genussscheine zu. Nur bei bestimmten, in den Genussscheinbedingungen unter 11 dargestellten Kündigungsgründen (z.b. im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung von Kapital oder Zinsen) können Anleger ihre Genussscheine kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, vorbehaltlich einer Teilnahme am Verlust, verlangen. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde. Eine Benachrichtigung, einschließlich einer Kündigung der Genussscheine ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache ausschließlich gegenüber der Emittentin zu erklären und zusammen mit dem Nachweis in Form einer Bescheinigung der Depotbank oder in einer anderen geeigneten Weise, dass der Kündigende Gläubiger der Genussscheine ist, persönlich oder per Einschreiben an die Emittentin zu übermitteln. Vertragsstrafen sind nicht vereinbart. III. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzes 1. Widerrufsrecht Verwenden die Emittentin gegenüber dem Anleger als Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Briefe, Kataloge, Telefon, s), ist der vorliegende Vertrag ein Fernabsatzvertrag im Sinne des 312 c BGB, aufgrund dessen dem Anleger in Bezug auf seine Vertragserklärung ein Widerrufsrecht zusteht. Beachten Sie hierzu die Widerrufsbelehrung auf dem Zeichnungsschein. 2. Rechtsordnung und Gerichtsstand Vorvertragliche Schuldverhältnisse, Form und Inhalt der Genussscheine sowie die Rechte und Pflichten der Anleger und der Emittentin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang mit den Genussscheinen entstehenden Klagen oder sonstige Verfahren ist Frankfurt am Main. Für Entscheidungen gemäß 9 Abs. 2, 13 Abs. 3 und 18 Abs. 2 SchVG ist gemäß 9 Abs. 3 SchVG das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Emittentin ihren Sitz hat. Für Entscheidungen über die Anfechtung von Beschlüssen der Gläubiger ist gemäß 20 Abs. 3 SchVG das Landgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Emittentin ihren Sitz hat. 3. Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit, zur außergerichtlichen Streitbeilegung die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Adresse der Schlichtungsstelle lautet wie folgt: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt 4

7 Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Anleger als Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen hat und such keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Im Übrigen gilt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung, die unter der vorstehenden Adresse bei der Deutschen Bundesbank erhältlich ist. 4. Vertragssprache Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit der Genussscheine ist Deutsch. Benachrichtigungen, einschließlich einer Kündigung der Genussscheine, gegenüber der Emittentin können auch in englischer Sprache abgegeben werden. 5. Hinweis zum Bestehen einer Einlagensicherung Eine Garantieübernahme, ein Garantiefond, eine Entschädigungsregelung oder eine Einlagensicherung bestehen bzgl. der Genussscheine nicht. 5

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