EVANGELISCHE GEMEINSCHAFTSSTIFTUNG BOCHOLT
|
|
- Hella Engel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 EVANGELISCHE GEMEINSCHAFTSSTIFTUNG BOCHOLT WIRKUNGSBERICHT 2014 nach dem Social Reporting Standard
2 DIE EVANGELISCHE GEMEINSCHAFTSSTIFTUNG BOCHOLT VISION UND ANSATZ Die Evangelische Gemeinschaftsstiftung Bocholt engagiert sich innerhalb der kirchlich-sozialen und kirchlich-kulturellen Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt für Menschen in Bocholt. Dabei sichert sie als Förderstiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt die finanzielle Leistungsfähigkeit der sozialen, diakonischen und kulturellen Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde. Als Beitrag zur Verbesserung des sozialen Miteinanders strebt die Stiftung vor allem an: Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit (Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Jugenderholungsmaßnahmen ), Unterstützung der Arbeit für Bedürftige Förderung der kirchlich-kulturellen Arbeit an (z.b. Konzertveranstaltungen und Vortragsreihen). Erhaltung von Kirchen und kirchlichen Gebäuden als Räume der Begegnung. Mit Spenden, Zustiftungen und Verfügungen aus Testamenten und Erbschaften wird langfristig und nachhaltig die Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt gesichert. GEGENSTAND DES BERICHTS Geltungsbereich Anwendung des SRS Berichtszeitraum und Berichtszyklus Ansprechpartner Dieser Bericht bezieht sich auf die Arbeit der Evangelischen Gemeinschaftsstiftung Bocholt als Förderstiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt. Dieser Bericht orientiert sich an dem Social Reporting Standard (SRS), Version Berichtzeitraum für den Social Reporting Standard (SRS) ist der eines Jahres. Evangelische Gemeinschaftsstiftung Bocholt Pfarrer Christian Wahl Elbestr Bocholt Tel: DAS ANGEBOT DER EVANGELI SCHEN GEMEINSCHAFTSSTIFTUNG BOCHOLT DAS GESELLSCHAFTLICHE PROBLEM Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelische Kirchengemeinde sind in vielen Bereichen tätig: Verkündigung und Seelsorge, Diakonie und soziale Arbeit, Bildung, Verwaltung, Kultur und Kirchenmusik, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Arbeit mit Erwachsenen und Senioren. Angesichts einer für die Kirchen in Deutschland zunehmend schwieriger werdenden ökonomischen Situation, bemühten sich Verantwortliche der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt im Jahr 2005 um Alternativlösungen für die finanzielle Unterstützung der sozialen, diakonischen und kulturellen Arbeit und den Erhalt der Kirchen. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten werden in der kirchlichen Arbeit eine zunehmende Rolle spielen, wenn die Kirche ihren Auftrag auch weiterhin flächendeckend sichern will: Den Menschen in Wort und Tat das Evangelium von der Liebe Gottes weiterzugeben. BISHERIGE LÖSUNGSANSÄTZE Die bisherige Finanzierung der kirchlichen Arbeit, allein aus Kirchensteuermitteln, wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Geschätzt wird, dass die Kaufkraft der Kirchensteuermittel bis 2030, im Vergleich zu 2000, auf 50 % sinkt. Für die Finanzierung der kirchlichen, sozial-diakonischen und kulturellen Arbeit müssen Lösungen gefunden werden, die langfristig die Arbeit der Kirchengemeinde sichern. LÖSUNGSANSATZ STIFTUNG Die Idee des Stiftens hat eine lange Tradition. Seit Jahrhunderten fasziniert Menschen die Idee, mit einer Stiftung aktuelle und zukünftige gesellschaftliche Herausforderungen nachhaltig zu beeinflussen. Stiftungen sind Ausdruck eines aktiven bürgerlichen Engagements, Gemeinschafts- und Solidaritätsbewusstseins. Sie spiegeln den Wunsch von Menschen wieder, auch über ihren Tod hinaus einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Gemeinwesens zu nehmen. Stiften bedeutet, einen Teil seines Vermögens zur Verfügung zu stellen. Die Erträge dieses Stiftungsvermögens dienen der sozialen Hilfe. Um zukunftsweisende Akzente zu setzen, bleibt das Vermögen der Stiftung unangetastet und ihr Fortbestand ist damit gewährleistet. INTENDIERTE WIRKUNGEN DER STIFTUNG Um auch künftig ein harmonisches Gemeinwesen zu erleben, sind die Menschen in der Stadt Bocholt auf ein hohes soziales Niveau angewiesen.
3 Durch die verschiedenen Arbeitsfelder der evangelischen Kirchengemeinde Bocholt wird die Gemeinschaft vor Ort gefördert. Mit einer nachhaltigen sozialen Unterstützung, Wertevermittlung und der Förderung der Kultur leistet die Stiftung als Förderstiftung für die Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwesen. Kinder und Jugendliche Betreuungsangebote in den Einrichtungen der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt: Kindergarten, Kinder- und Jugendgruppen, Ferienmaßnahmen Kinder und Jugendliche erhalten eine Wertevermittlung auf der Basis des christlichen Menschenbildes mit Aspekten wie Nächstenliebe, Wertschätzung und Achtsamkeit Bedürftige Beratungsangebote und finanzielle Unterstützung im Rahmen der sozial-diakonischen Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Bedürftige erfahren durch unterstützende Maßnahmen eine Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei wird ein Prozess angestoßen, der Notleidende wieder in die eigene Mündigkeit verhilft. Kulturell Interessierte Unsere westliche Kultur basiert in weiten Bereichen auf der christlichen Kultur. Dazu gehören evangelisches Liedgut, Kirchenmusik und die Pflege kirchlicher Traditionen. Kulturell Interessierte erleben christliches Kulturgut und steigern Ihre Kenntnisse, zum Beispiel im Bereich kirchenmusikalischer Angebote. Familien Betreuungsangebote und unterstützende Hilfen für Familien in den Einrichtungen der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt. Im Familienzentrum Friedrich-Fröbel, in Gruppenangeboten und Einzelbetreuung unterstützen wir Familien. Familien erhalten Begleitung, Beratung und Unterstützung. Die Erziehungskompetenz der Eltern ist gestiegen. Senioren Beschäftigungsangebote und Beratung von Senioren im Rahmen der sozialdiakonischen und kirchlichen Arbeit Senioren nutzen Begegnungsmöglichkeiten und haben vertrauensvolle Beziehungen. Sie erleben Gemeinschaft und seelischen Halt. RESSOURCEN, LEISTUNGEN UND WIRKUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM EINGESETZTE RESSOURCEN (INPUT) Folgende Mittel wurden für die Arbeit eingesetzt: Ressourcen Sachkosten Ausgaben für Publikationen und Porto werden aus dem Etat der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt finanziert, so dass jeder gespendete Euro für die Stiftung zu 100 % in die Projekte fließt. Wert 0,00 Euro Ehrenamtliche Tätigkeit des Stiftungsrates 160 Stunden / Jahr Herzlichen Dank E 8.0 für Ihre Unterstützung!
4 ERBRACHTE LEISTUNGEN Finanzielle Förderung Folgende Projekte wurden finanziell gefördert: Betrag Projekt 500 Zweckgebundene Spende Jubiläum Apostelkirche 7,14 Software für die Gemeindebriefredaktion der Ev. Kirchengemeinde Bocholt 4590 Projekte der Kinder- und Jugendarbeit 250 Weihnachtsgeschenke für bedürftige Kinder Veranstaltungen Folgende Veranstaltung wurde durchgeführt: Veranstaltung Konzert zu Klezmer-Musik, in Kooperati- 120 on mit der Gesellschaft für christlichjüdische Zusammenarbeit. Das Konzert förderte das Verständnis unterschiedlicher Kulturen über das Erlebnis der jüdisch-traditionellen Musik. Anzahl der Förderer der Stiftung Teilneh- Personen, die eine Spende oder Zustiftung getätigt haben: Jahr Förderer der Stiftung ERREICHTE WIRKUNGEN Die Evangelische Gemeinschaftsstiftung Bocholt misst hinsichtlich ihrer Wirkung als Förderstiftung die folgenden quantitativen Erfolgsfaktoren: Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kirchengemeinde Regelmäßige Gruppen in der Ev Kirchengemeinde für unterschiedliche Zielgruppen. Veranstaltungen, Seminare und Fahrten der Ev. Kirchengemeinde PLANUNG UND AUSBLICK Ziel der Stiftung ist es, im Jahr 2015 den Anteil an Zuwendungen durch Spenden und Zustiftungen auf den Betrag von Euro zu steigern. Dies soll unter anderem dadurch erreicht werden, dass die Arbeit der Stiftung bekannter wird. langfristig benötigt die Stiftung ein Vermögen von 2 Mio Euro, um maßgeblich wirksam zu sein. Jede Zustiftung und Verfügung aus Testamenten und Erbschaften erhöht die Wirksamkeit der Stiftung. DIE ORGANISATION EIGENTÜMERSTRUKTUR DER ORGANISATION Die Stiftung wird als unselbständige Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt geführt. Sie unterliegt der Aufsicht durch die Evangelische Kirche von Westfalen. Weder private noch juristische Personen halten Anteile an der Stiftung. Dies ist auch nicht möglich. GESCHÄFTSFÜHRUNGSORGAN Der Stiftungsrat führt das operative Geschäft der Stiftung und hat im Rahmen der Satzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die vom Presbyterium gewählt werden. Sie müssen die Befähigung zum Amt einer Presbyterin oder eines Presbyters haben. Mindestens ein Mitglied muss, höchstens drei Mitglieder sollen dem Presbyterium angehören. Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrates beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile zugewendet werden. DIE MITGLIEDER DES STIFTUNGSRATES Helmut Just (Vorsitzender), Kaufmann Christian Wahl, Pfarrer (Geschäftsführung) Arnold Kerber, Mitglied des Presbyteriums Dr. Sebastian Henneke, Rechtsanwalt Axel Gehrmann, Pfarrer Horst Breßer, Notar KONTROLLSYSTEME Die Rechnungsprüfungsstelle der Evangelischen Kirche von Westfalen wacht über die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendungen und die ordnungsgemäße Buchführung. Sie achtet darauf, dass die anvertrauten Mittel bestimmungsgemäß, wirtschaftlich, sparsam und im Rahmen des geltenden Rechts verwendet werden. Jährlich wird die Rechnungslegung der Stiftung geprüft. Das Finanzamt Borken prüft regelmäßig die Gemeinnützigkeit der Stiftung.
5 VERBUNDENE ORGANISATIONEN Die Evangelische Gemeinschaftsstiftung Bocholt ist eine unselbstständige Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt. Die Evangelische Kirchengemeinde Bocholt gehört zur Evangelischen Kirche von Westfalen mit Sitz in Bielefeld. PROFIL DER STIFTUNG Name Evangelische Gemeinschaftsstiftung Bocholt Sitz der Organisation gemäß Satzung Bocholt Gründung Nachfolgeregelung des Vorstandes Rechtsform Der Stiftungsrat wird jeweils für vier Jahre berufen. Aktuelle Amtszeit: Unselbstständige Kirchliche Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt. Kontaktdaten Adresse Elbestr. 1, Bocholt Telefon Fax Website (URL) Link zur Satzung (URL) Die Körperschaft fördert kirchliche Zwecke. Sie fördert außerdem folgende gemein- nützige Zwecke: Förderung der Jugendhilfe, Förderung der Altenhilfe Angabe über Gemeinnützigkeit gemäß 52 Abgabenordnung Datum des Feststellungsbescheids als gemeinnützig anerkannt. Ausstellendes Finanzamt Finanzamt Borken Steuernummer 307 /5930/ Bankverbindung für Spenden und Zustiftungen Evangelische Gemeinschaftsstiftung Bocholt Bank: Stadtsparkasse Bocholt, BIC/Swift-Code: WELADED1 BOH IBAN: DE INTERESSENSKONFLIKTE lnteressenskonflikte von Mitarbeitenden oder Aufsichtsorganen hinsichtlich ihrer Arbeit für die Stiftung bestehen nicht. UMWELT- UND SOZIALPROFIL Umweltmanagement Die Kirchengemeinde Bocholt, zu der die Stiftung gehört, hat das kirchliche Umweltmanagement Der grüne Hahn" eingeführt. Dieses Umweltmanagement basiert auf den Werten: glaubwürdig und transparent, nachhaltig und wirtschaftlich. Ethische Geldanlage Die Stiftung hat für ihre Arbeit die Anlagerichtlinien für Geldvermögen der Ev. Kirche von Westfalen übernommen. Dabei geht es um eine verantwortungsvolle, nachhaltige und ethisch gerechtfertigte Anlagepolitik. Grundsätzlich sollen Investitionen nur in Unternehmen vorgenommen werden, die bestimmte ethische, ökologische oder soziale Kriterien erfüllen.,als Bürgermeister der Stadt Bocholt bin ich sehr stolz darauf, dass es die Evangelische Gemeinschaftsstiftung in unseren Reihen gibt. Im Namen von Rat und Verwaltung darf ich mich ganz herzlich bei den Verantwortlichen sowie allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für diese besondere Arbeit bedanken." Ihr Bürgermeister Peter Nebelo
6 1 FINANZEN UND RECHNUNGSLEGUNG EINNAHMEN UND AUSGABEN Die Einnahmen-/Ausgabenrechnung umfasst alle Zu- und Abflüsse an Geldmitteln und alle Veränderungen des Geldmittelbestandes für die Vermögensübersicht. Einnahmen Spenden 2804, , , Zustiftungen 900,00 380, ,00 3. Zinserträge 495,05 843, ,72 4. Sonstige Einnahmen 0,00 0,00 0,00 5. Entnahme aus der Spendenrücklage 0,00 644,68 706,57 Summe Einnahmen 4199, , ,42 Ausgaben 1. Ausschüttungen an Projekte 2700, , ,14 2. Sonstige Ausgaben 0,00 0,00 0,00 3.Geschäftsaufwand 0,00 1,00 0,00 4. Zuführung an den Vermögensstock 900,00 380, ,00 5. Zuführung Rücklage Substanzerhaltung ( 58 Nr.7a AO) 400,88 674,88 700,28 6. Mittelvortrag: Projektfinanzierung im Folgejahr 198, 18 0,00 0,00 Summe Ausgaben 4199, , ,42 VERMÖGENSÜBERSICHT In der Vermögensübersicht werden die verschiedenen Rücklagen dargestellt. Dabei handelt es sich unter 1. und II. um Rücklagen, die zum Vermögensstock der Stiftung zählen und nicht aufgebraucht werden dürfen. Unter III.. sind die Mittel aufgeführt, die zur zeitnahen Verwendung für satzungsgemäße Zwecke dienen. Vermögen 1. Vermögensstock der Stiftung II. Rücklage nach 58 Nr. 7 a AO (lnflationsausgleichsrücklage) III. Mittelvortrag: Projektfinanzierung im Folgejahr lllmmlledllllllf.mllll 44502, , , , ,93 795, , ,21 89,02 Summe Vermögen 48600, , ,78 Dank einer großzügigen Spende konnte dieser Wirkungsbericht für die Stiftung kostenfrei erstellt werden. Gemeinsam unterwegs: Christliche Tradition und soziale Hilfe in Bocholt f Evangelische 0: j Gemeinschaftsstiftung Bocholt :;;
Satzung der Evangelischen Stiftung Nettelstedt, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nettelstedt
Gemeinschaftsstiftung Kirchengemeinde Nettelstedt SaStKGNett 4034 Satzung der Evangelischen Stiftung Nettelstedt, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nettelstedt Vom 15.
MehrSatzung der Evangelischen Gemeinschaftsstiftung Bocholt kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev. Kirchengemeinde Bocholt
Satzung Gemeinschaftsstiftung Bocholt SaStKgBocholt 4566 Satzung der Evangelischen Gemeinschaftsstiftung Bocholt kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev. Kirchengemeinde Bocholt Vom 21. September 2005
MehrSatzung der Stiftung Fünf Brote + Zwei Fische, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev. Emmaus-Kirchengemeinde Senne
Satzung Stiftung 5 Brote + 2 Fische Emmaus-KG-Senne SaSt5B2FSe 3582 Satzung der Stiftung Fünf Brote + Zwei Fische, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev. Emmaus-Kirchengemeinde Senne Vom 16. August
MehrSatzung der Stiftung Lebendige Steine Stiftung der Ev. Kirchengemeinde Ummeln
Satzung Stiftung Lebendige Steine Kirchengemeinde Ummeln SaStLSUm 3585 Satzung der Stiftung Lebendige Steine Stiftung der Ev. Kirchengemeinde Ummeln Vom 22. Mai 2006 (KABl. 2006 S. 152) Änderungen Lfd.
MehrSatzung der Evangelischen Stiftung St. Nikolaus, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gehlenbeck
Satzung Stiftung St. Nikolaus Gehlenbeck SaStNiGeh 4020 Satzung der Evangelischen Stiftung St. Nikolaus, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gehlenbeck Vom 26. September
MehrSatzung der Stiftung Gemeinde für Christus, Stiftung der Evangelischen Christus-Kirchengemeinde Lüdenscheid Kirchliche Gemeinschaftsstiftung
Satzung Stiftung Christus KG Lüdenscheid SaStChrLüd 4095 Satzung der Stiftung Gemeinde für Christus, Stiftung der Evangelischen Christus-Kirchengemeinde Lüdenscheid Kirchliche Gemeinschaftsstiftung Vom
MehrKirchliche Gemeinschaftsstiftung Senfkorn der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Driburg
Er erzählte ihnen ein weiteres Gleichnis und sagte: Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Senfkorn, das ein Mann auf seinen Acker säte. Es ist das kleinste von allen Samenkörnern; sobald es aber hochgewachsen
MehrSatzung der Evangelischen Stiftung Verl, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Kirchengemeinde Verl
Evangelische Stiftung Verl SaStVerl 3590 Satzung der Evangelischen Stiftung Verl, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Kirchengemeinde Verl Vom 23. August 2007 (KABl. 2007 S. 299) Inhaltsübersicht
MehrSatzung der Nierenhofer Stiftung Kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Nierenhof
Satzung Nierenhofer Stiftung SaStKGNierenh 3767 Archiv Satzung der Nierenhofer Stiftung Kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Nierenhof Vom 26. Mai 2003 (KABl. 2003 S. 358)
MehrVom 13. März 2006 (KABl S. 300) Änderungen
Satzung Stiftung Kinder- Jugendarbeit Herscheid SaStKiJuKGHers 4070 Satzung der Stiftung Stiftung zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Herscheid kirchliche Gemeinschaftsstiftung für
MehrStiftungssatzung Via Nova Kirchliche Gemeinschaftsstiftung der Ev. Versöhnungs- Kirchengemeinde Rheda-Wiedenbrück
Satzung Stiftung Via Nova Rheda-Wiedenbrück SaStVNReWi 3577 Stiftungssatzung Via Nova Kirchliche Gemeinschaftsstiftung der Ev. Versöhnungs- Kirchengemeinde Rheda-Wiedenbrück Vom 15. Januar 2008 (KABl.
MehrVom 30. September 2002 (KABl S. 32) Änderungen
Satzung Agape-Stiftung Petri-KG-Herford SaStAgPeKGHerf 3849 Satzung für die Agape Stiftung (aus dem Nachlass Dieter Ernstmeier), kirchlich-diakonische Gemeinschaftsstiftung für die evangelisch- reformierte
MehrSatzung der Stiftung Brockhagen, Kirche mit Zukunft Kirchliche Gemeinschaftsstiftung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brockhagen
Satzung Stiftung Brockhagen SaStKGBrock 3707 Satzung der Stiftung Brockhagen, Kirche mit Zukunft Kirchliche Gemeinschaftsstiftung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brockhagen Vom 21. Juli 2008 (KABl. 2008
MehrM U S T E R. Satzung für eine unselbstständige Stiftung (Kirchenkreis) S A T Z U N G. der... (Name der Stiftung), Präambel
M U S T E R Satzung für eine unselbstständige Stiftung (Kirchenkreis) S A T Z U N G der... (Name der Stiftung), Präambel Ziele der Stiftung Zur Ordnung und Regelung der Arbeit seiner unselbstständigen
MehrSatzung für die Evangelische Stiftung Beckum kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Beckum
Satzung Stiftung Ev. Kirchengemeinde Beckum SaStBeckum 3560 Satzung für die Evangelische Stiftung Beckum kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Beckum Vom 12. Februar 2007
MehrSatzung für die Stiftung Evangelische Kirche in Waldbauer-Zurstraße, kirchliche Stiftung für die Ev. Jakobus-Kirchengemeinde Breckerfeld 1
Satzung Stiftung Ev. Kirche in Waldbauer-Zurstraße SaStWZur 3696 Satzung für die Stiftung Evangelische Kirche in Waldbauer-Zurstraße, kirchliche Stiftung für die Ev. Jakobus-Kirchengemeinde Breckerfeld
MehrSatzung der Stiftung Evangelische Stiftung zur Förderung der kirchlichen Arbeit im Kirchenkreis Unna und seinen Kirchengemeinden
Satzung Stiftung kirchliche Arbeit Unna SaStAUn 4654 Satzung der Stiftung Evangelische Stiftung zur Förderung der kirchlichen Arbeit im Kirchenkreis Unna und seinen Kirchengemeinden Vom 21. November 2005
MehrSatzung der Evangelischen Kirchenstiftung Kehl
Satzung der Evangelischen Kirchenstiftung Kehl 1 Name, Rechtsform und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Evangelische Kirchenstiftung Kehl. (2) Sie ist eine rechtsfähige, kirchliche Stiftung des bürgerlichen
MehrStiftungssatzung der Stiftung stellwerk Gemeinschaftsstiftung des Kirchenkreises Gladbeck- Bottrop-Dorsten in der Evangelischen Kirche von Westfalen
Stiftungssatzung stellwerk KK Gladbeck-Bottrop-Dorsten SaStstwKKGlaBoDo 3515 Stiftungssatzung der Stiftung stellwerk Gemeinschaftsstiftung des Kirchenkreises Gladbeck- Bottrop-Dorsten in der Evangelischen
MehrSatzung für die Ev. Stiftung Obernbeck, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Obernbeck
Satzung Ev. Stiftung Obernbeck SaStObHf 3877 Satzung für die Ev. Stiftung Obernbeck, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Obernbeck Vom 22. August 2006 (KABl. 2006 S. 193)
MehrSatzung der Stiftung Evangelische Kantorei Iserlohn Kirchliche Stiftung der Ev. Versöhnungs-Kirchengemeinde Iserlohn
Satzung Stiftung Ev. Kantorei Iserlohn SaStKaVIs 3978 Satzung der Stiftung Evangelische Kantorei Iserlohn Kirchliche Stiftung der Ev. Versöhnungs-Kirchengemeinde Iserlohn Vom 13. Dezember 2010 (KABl. 2011
MehrSatzung der kirchlichen Gemeinschaftsstiftung für Kirche und Diakonie des Evangelischen Kirchenkreises Recklinghausen
Satzung Stiftung Kirche und Diakonie KK Recklinghausen SaStKDRe 4355 Satzung der kirchlichen Gemeinschaftsstiftung für Kirche und Diakonie des Evangelischen Kirchenkreises Recklinghausen Vom 19. November
MehrSatzung der Stiftung Evangelische Johannes-Kirche Lüdenscheid Kirchliche Gemeinschaftsstiftung der Evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Lüdenscheid
Satzung Stiftung Ev. Johanneskirche Lüdenscheid SaStJoKLü 4101 Satzung der Stiftung Evangelische Johannes-Kirche Lüdenscheid Kirchliche Gemeinschaftsstiftung der Evangelischen Johannes-Kirchengemeinde
MehrSatzung der Alde Kerk Stiftung 1 der Ev. St. Petri-Pauli-Kirchengemeinde Soest
Satzung Alde Kerk Stiftung Soest SaStAKSo 4540 Satzung der Alde Kerk Stiftung 1 der Ev. St. Petri-Pauli-Kirchengemeinde Soest Vom 11. August 2005 (KABl. 2005 S. 243) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes Recht
MehrSatzung der Stiftung zur Förderung der Arbeit des Ev. Altenzentrums Fritz-Heuner-Heim, kirchliche Stiftung für den Ev. Kirchenkreis Dortmund
Satzung Stiftung Altenzentrum Fritz-Heuner-Heim SaStFHH 3356 Satzung der Stiftung zur Förderung der Arbeit des Ev. Altenzentrums Fritz-Heuner-Heim, kirchliche Stiftung für den Ev. Kirchenkreis Dortmund
MehrVom 2. April 2001 (KABl S. 352) Änderungen
Stiftungssatzung Kirchengemeinde Methler SaStMethler 4674 Stiftungssatzung für die Stiftung zur Förderung der kirchenmusikalischen und kulturellen Arbeit in Methler kirchliche Gemeinschaftsstiftung für
MehrSatzung der Kaiser-Wilhelm-Stiftung in Hagen
Satzung Kaiser-Wilhelm-Stiftung in Hagen SaKWStHag 3606 Satzung der Kaiser-Wilhelm-Stiftung in Hagen Vom 28. Dezember 2005 (KABl. 2006 S. 11) Inhaltsübersicht 1 1 Name, Sitz und Zweck 2 Zugehörigkeit zum
MehrSatzung der Karl und Hilde Holzschuh - Stiftung
Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung Satzung der Karl und Hilde Holzschuh - Stiftung Neue Fassung vom 09. Dezember 2003 1. Die Stiftung führt den Namen Karl und Hilde Holzschuh Stiftung. 2. Sie ist eine
MehrSatzung der Stiftung zur Förderung der Arbeit des Evangelischen Altenzentrums Fritz-Heuner-Heim, kirchliche Stiftung für den Kirchenkreis Dortmund-Süd
Satzung Stiftung Altenzentrum Fritz-Heuner-Heim SaStFHH 3356 Archiv Satzung der Stiftung zur Förderung der Arbeit des Evangelischen Altenzentrums Fritz-Heuner-Heim, kirchliche Stiftung für den Kirchenkreis
MehrSatzung der Stiftung St. Maria in Pratis-Stiftung kirchliche Gemeinschaftsstiftung der Evangelischen Wiese Georgs Kirchengemeinde Soest
Satzung St. Maria in Pratis-Stiftung Kirchengemeinde Soest SaStWGKGSoest 4532 Satzung der Stiftung St. Maria in Pratis-Stiftung kirchliche Gemeinschaftsstiftung der Evangelischen Wiese Georgs Kirchengemeinde
MehrSatzung. der unselbstständigen Stiftung. Stiftung Jubilate. Stiftung zur Förderung der Kirchenmusik der Evangelischen Vogelstang-Gemeinde Mannheim
Satzung der unselbstständigen Stiftung Stiftung Jubilate Stiftung zur Förderung der Kirchenmusik der Evangelischen Vogelstang-Gemeinde Mannheim [Sondervermögen der Evangelischen Kirche in Mannheim (Stadtkirchenbezirk)]
MehrSatzung der "Stromberg/Trappe Stiftung", kirchliche Stiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Altena
Satzung Stromberg/Trappe Stiftung Altena SaStSTAlt 3957 Satzung der "Stromberg/Trappe Stiftung", kirchliche Stiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Altena Vom 12. Januar 2006 (KABl. 2006 S. 118)
MehrSatzung für die Johannis-Stiftung-Ergste, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Ergste.
Satzung für die Johannis-Stiftung-Ergste, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Ergste. Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Ergste hat durch Beschluss vom
Mehr- Muster* für die. Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft. und für eine. Stiftungssatzung
- Muster* für die Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft und für eine Stiftungssatzung - *Allgemeine Hinweise: - Dem Muster ist der Regelfall einer gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts
Mehr- 1 - Bürgerstiftung Stadt Weinsberg
- 1 - STADT WEINSBERG LANDKREIS HEILBRONN Bürgerstiftung Stadt Weinsberg Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Weinsberg am 3. Juni 2008 folgende Änderung der
MehrStiftung zur Förderung der Altenpflege. Satzung
Weil am Rhein, 08. Januar 1998 Stiftung zur Förderung der Altenpflege Satzung 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung zur Förderung der Altenpflege. (2) Sie ist
MehrSatzung. der Evangelischen Bonne-Weirich-Stiftung (Diasporastiftung)
Entwurf 1 Satzung der Evangelischen Bonne-Weirich-Stiftung (Diasporastiftung) Präambel Die Stiftung will den Auftrag, Gottes Liebe zur Welt in Jesus Christus allen Menschen zu bezeugen, als kirchliche
MehrDankbarkeit ist demütig genug, sich etwas schenken zu lassen. Dietrich Bonhoeffer. Evangelische Thomasstiftung Bad Godesberg
Dankbarkeit ist demütig genug, sich etwas schenken zu lassen. Dietrich Bonhoeffer Evangelische Thomasstiftung Bad Godesberg Wer wir sind? Die Evangelische Thomas-Kirchengemeinde in Bonn-Bad Godesberg umfasst
Mehr1. Stiftungstag im Bistum Münster. Von der Idee zur Stiftung Gründung und Betreuung
1. Stiftungstag im Bistum Münster Von der Idee zur Stiftung Gründung und Betreuung Stiftungen in Zahlen: Stiftungen in Zahlen: Stiftungen in Zahlen: Zeit zum Handeln?! Die Vermögenswerte der Deutschen
MehrSatzung der Bürgerstiftung Erpolzheim
Satzung der Bürgerstiftung Erpolzheim 1 Name, Rechtsform, Sitz 1. Die Stiftung führt den Namen Bürgerstiftung Erpolzheim. 2. Die Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.
MehrS A T Z U N G. für die Dorfkirche Hiesfeld, kirchliche Stiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Hiesfeld
S A T Z U N G für die Dorfkirche Hiesfeld, kirchliche Stiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Hiesfeld Präambel Die Dorfkirche an der Sterkrader Straße in Hiesfeld (Kirchengründung im 10. Jahrhundert)
MehrSatzung der Stiftung Evangelisch in Marsberg, kirchliche Stiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Marsberg
Satzung Stiftung Evangelisch in Marsberg SaStKGMarsb 3138 Satzung der Stiftung Evangelisch in Marsberg, kirchliche Stiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Marsberg Vom 17. Juni 2010 (KABl. 2010 S.
MehrVom 20. Februar 2013 (KABl S. 181) Inhaltsübersicht
Satzung stiftung haus nordhelle nordhelle 4811 Satzung für die stiftung haus nordhelle Kirchliche Gemeinschaftsstiftung für den Kirchenkreisverband der Ev. Kirchenkreise Iserlohn und Lüdenscheid-Plettenberg
MehrEvangelisch-reformierte Stiftung Bad Salzuflen
Evangelisch-reformierte Stiftung Bad Salzuflen Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb 2. Brief des Apostels Paulus an die Korinther, Kapitel 9, Vers 7 Die Verkündigung von Gottes Wort hat in unserer Gemeinde
MehrSatzung für das Alten- und Pflegeheim der Ev. Kirchengemeinde Scherfede-Rimbeck
Satzung Alten/Pflegeheim Kirchengemeinde Scherfede- SaAPfKGSRim 4325 Archiv Satzung für das Alten- und Pflegeheim der Ev. Kirchengemeinde Scherfede- Vom 8. Mai 2001 (KABl. 2001 S. 237) Inhaltsübersicht
MehrVerfassung der Stiftung Frankfurter Stiftung Für Krebskranke Kinder
Verfassung der Stiftung Frankfurter Stiftung Für Krebskranke Kinder Präambel Der Verein Hilfe Für Krebskranke Kinder Frankfurt e.v. hat im Jahre 1994 diese Stiftung gegründet mit dem Ziel die Situation
Mehr8 Aufgaben des Kuratoriums
Satzung der Stiftung Himmel & Erde Stiftung der Evangelischen Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Präambel Die Evangelische Friedenskirchengemeinde
Mehrmit dem Sitz in Kirchzarten Stand: Name, Rechtsform, Sitz
S A T Z U N G der EMANUEL UND ELISABETH WEIßKÖPPEL-STIFTUNG mit dem Sitz in Kirchzarten Stand: 1.12.2011 1 Name, Rechtsform, Sitz Die Stiftung führt den Namen Emanuel und Elisabeth Weißköppel-Stiftung
MehrSatzung des Hospitals zum Heiligen Geist in Bützow
Satzung des Hospitals zum Heiligen Geist in Bützow 4.506-519 M Satzung des Hospitals zum Heiligen Geist in Bützow Vom 30. Januar 1996 (KABl S. 68) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes Recht Datum Fundstelle Geänderte
MehrSatzung der Deutschen Stiftung zur Nutzung erneuerbarer Energien
Satzung der Deutschen Stiftung zur Nutzung erneuerbarer Energien Präambel Mit der Stiftung soll das Ziel verfolgt werden, einen nachhaltigen und dauerhaften Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien zu
MehrSatzung der Stiftung Christuskirche der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde München - Neuhausen
Satzung der Stiftung Christuskirche der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde München - Neuhausen Präambel Seit über hundert Jahren ist die Christuskirche in Neuhausen Kristallisationspunkt für das
MehrAus der Region für die Region.
Stiften Sie Freude. Aus der Region für die Region. Vorwort. Aus der Region für die Region so lautet der Kerngedanke unseres Engagements. Sparkassen sind seit jeher eng mit der Region verbunden. Ob Metropole
MehrWürttembergische Gustav-Adolf-Diaspora-Stiftung. Satzung
Württembergische Gustav-Adolf-Diaspora-Stiftung [1] Satzung Gründung einer nichtrechtsfähigen kirchlichen Stiftung in der Verwaltung des GAW 1. Vorbemerkung Das GAW ist ein kirchliches Werk, das die Förderung
MehrSatzung der. Stiftung Regenbogen
der Stiftung Regenbogen (1) Der Name der Stiftung ist (2) Sitz der Stiftung ist Achern. 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung Stiftung Regenbogen (3) Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen
MehrGeltende Fassung der Satzung Änderung zu VV 23 Änderung der Satzung zu VV 25 1 Name und Sitz. 1 Name und Sitz
Seite 1 von 6 Geltende Fassung der Satzung Änderung zu VV 23 Änderung der Satzung zu VV 25 1 Name und Sitz 1 Name und Sitz 1 Name und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Kinder- und Jugendstiftung (2)
MehrSatzung der. "Volksbank-Stiftung Bremerhaven-Cuxland"
Stand 28. Juli 2015 Satzung der "Volksbank-Stiftung Bremerhaven-Cuxland" 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die von der Volksbank eg Bremerhaven-Wesermünde, Bremerhaven, vertreten durch den Vorstand, errichtete
MehrBürger-Stiftung Vettelschoß
Bürger-Stiftung Vettelschoß Stiftungsgeschäft Hiermit errichtet die Ortsgemeinde Vettelschoß die Bürger-Stiftung mit Sitz in 53560 Vettelschoß. Mit der Stiftung verfolgen wir das Ziel, die Kultur-, Jugend-
MehrTätigkeitsbericht 2016
Tätigkeitsbericht 2016 Am 14.07.2016 wurde die Bürgerstiftung Heppenheim ins Leben gerufen. Die Bürgerstiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht BürgerInnen und Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, ihre
MehrSatzung der Stiftung. Stiftung Hoffnung 1-plus - CARE für Kinder in Slums
Satzung der Stiftung (in der Fassung vom 04.11.2009, geändert durch Beschluss des Stiftungsrates vom 06.01.2016) Stiftung Hoffnung 1-plus - CARE für Kinder in Slums Alle Bestimmungen dieser Satzung beziehen
MehrSATZUNG PRESSECLUB MAINZ. STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ An der Fahrt 13 D Mainz T F
S T I F T U N G PRESSECLUB MAINZ STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ An der Fahrt 13 D-55124 Mainz T 0 61 31. 9 45 18-0 F 0 61 31. 9 45 18-22 info@stiftung-presseclub-mainz.de www.stiftung-presseclub-mainz.de der
MehrSatzung Stiftung mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall 11.März 2011
Satzung Stiftung mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall 11.März 2011-1 - Präambel: Stiftungen haben in Schwäbisch Hall ein lange Tradition. Die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist ist als älteste
MehrSatzung der Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie
Satzung der Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie Präambel Aufgabe der Kaiserswerther Diakonie ist, die christliche Botschaft von der Liebe Gottes in die Tat umzusetzen und Nächstenliebe zu üben vor
MehrSatzung der gemeinnützigen Stiftung Goldene Perlen" - Engagement für Montessori
Satzung der gemeinnützigen Stiftung Goldene Perlen" - Engagement für Montessori (1) Die Stiftung führt den Namen 1 Name, Rechtsform und Sitz Stiftung Goldene Perlen" - Engagement für Montessori (2) Sie
MehrSaStno 4811 Archiv. Vom 18. Juni 2003 (KABl S. 285) Änderungen. Lfd. Nr.
Satzung stiftung haus nordhelle SaStno 4811 Archiv Satzung für die stiftung haus nordhelle Kirchliche Gemeinschaftsstiftung für den Kirchenkreisverband der Kirchenkreise Iserlohn, Lüdenscheid, Plettenberg,
MehrSatzung. Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid
Satzung Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid In der Fassung vom 11.10.2018 1, Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid. (2) Sie ist eine rechtsfähige
MehrSatzung der Ingeborg und Herbert Strassheimer-Stiftung
Satzung der Ingeborg und Herbert Strassheimer-Stiftung 1 Name, Rechtsform, Sitz 1. Die Stiftung führt den Namen Ingeborg und Herbert Strassheimer-Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen
MehrSatzung der Stiftung Karl Mustermann
Präambel Mit dem Treuhandvertrag vom.. werden Karl Mustermann und die Bürgerstiftung Norden die unselbständige Stiftung errichten. Stiftung Karl Mustermann Die Stiftung wird den Namen Stiftung Karl Mustermann
MehrSatzung der Stiftung der Kreissparkasse Waiblingen
Satzung der Stiftung der Kreissparkasse Waiblingen 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Die von der Kreissparkasse Waiblingen, Anstalt des öffentlichen Rechts, errichtete Stiftung führt den Namen Stiftung der
Mehr- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz
- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Erläuterungen hierzu unter Allgemeines: Die Stiftungssatzung Soll die Stiftung nicht nur gemeinnützige Zwecke verfolgen, sondern
MehrSatzung der Evang. Jugendstiftung Pforzheim Stadt und Land
Satzung der Evang. Jugendstiftung Pforzheim Stadt und Land 1. Hiermit errichten wir, die Unterzeichneten, die unselbständige Evang. Jugendstiftung Pforzheim Stadt und Land. Träger und Treuhänder ist, wie
MehrLibanonstiftung der Gemeinschaft junger Malteser
Libanonstiftung der Gemeinschaft junger Malteser Satzung vom 24. April 2008 Stiftungszentrum Präambel Die Gemeinschaft junger Malteser (GjM) ist eine geistliche Gemeinschaft junger Menschen in rechtlicher
MehrSATZUNG DER HELMUT-ZEIBIG-STIFTUNG
SATZUNG DER HELMUT-ZEIBIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz, Rechtsform Die Stiftung führt den Namen "Helmut-Zeibig-Stiftung". Ihr Sitz ist in Edemissen-Rietze. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen
MehrStiftung Liebfrauen Recklinghausen. Liebe Gemeindemitglieder, interessierte Bürgerinnen und Bürger,
Liebe Gemeindemitglieder, interessierte Bürgerinnen und Bürger, Fusion, Kirchenschließung, Geldmangel all das sind Vokabeln und Schlagworte, mit denen sich die katholische Kirche neben vielen anderen Themen
MehrSatzung. Präambel. Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
KD-BANK-STIFTUNG Satzung Präambel Die beiden evangelisch-kirchlichen Kreditinstitute Bank für Kirche und Diakonie (BKD) in Duisburg und die Darlehensgenossenschaft Münster (DGM) haben im Zuge ihres Zusammenschlusses
MehrSatzung der Stiftung xy
Satzung der Stiftung xy (1) Die Stiftung führt den Namen xy. 1 Name, Rechtsformen und Sitz der Stiftung (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Die Stiftung ist als kirchliche Stiftung
MehrSatzung der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Bützow
Satzung der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Bützow 4.506-519 Satzung der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Bützow Vom 11. April 2018 (KABl. S. 251) 26.10.2018 Nordkirche 1 4.506-519 Satzung
MehrDeutsche Gemeinschafts-Diakonieverband e.v. (DGD) DGD-Förder-Stiftung
Hiermit errichtet der Deutsche Gemeinschafts-Diakonieverband e.v. (DGD) die DGD-Förder-Stiftung mit Sitz in Marburg als Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der gemeinnützigen
MehrKirchliches Gesetz über die Errichtung der Dachstiftung der Evangelischen Landeskirche in Baden
KGDachstiftungs KDStiftG 506.250 Kirchliches Gesetz über die Errichtung der Dachstiftung der Evangelischen Landeskirche in Baden Vom 19. April 2013 (GVBl. S. 127), Die Landessynode hat das folgende kirchliche
MehrStiftung Evangelische Kirche Ginsheim. Stiften tut gut
Stiftung Evangelische Kirche Ginsheim Stiften tut gut Stiften Sie für die Zukunft unserer Gemeinde Seit Jahren sinken die Einnahmen der Kirchengemeinden aus der Kirchensteuer, während die Kosten für unsere
MehrSatzung der Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg
Satzung der Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg Präambel Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Landesverband Oldenburg, als Dachverband der katholischen Jugendverbände im Offizialatsbezirk
MehrSatzung. der unselbständigen. Ostsee-Jugendstiftung
Satzung der unselbständigen Ostsee-Jugendstiftung 1 Name, Rechtsform, Sitz 1) Die Stiftung führt den Namen Ostsee-Jugendstiftung, (engl. Baltic Youth Foundation). 2) Die Stiftung ist zunächst eine nichtrechtsfähige
MehrSatzung. der. Stiftung Klinikum Worms. 1 Name, Rechtsform, Sitz, Treuhänderschaft. Stiftung Klinikum Worms.
Satzung der Stiftung Klinikum Worms 1 Name, Rechtsform, Sitz, Treuhänderschaft (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftung Klinikum Worms. (2) Die Stiftung Worms ist eine unselbständige, treuhänderische
MehrGießen Fulda. Frankfurt Hanau Offenbach Wiesbaden. Darmstadt
Zukunft stiften Kassel Marburg Limburg Gießen Fulda Frankfurt Hanau Offenbach Wiesbaden Darmstadt Die Blindenbund in Hessen e. V.-Stiftung Stiftungen haben in Hessen eine gute Tradition. Die 1998 gegründete
MehrVerfassung 1. 1 Name, Rechtsform, Sitz. 2 Stiftungszweck
Verfassung 1 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Frankfurter Sparkasse. 2 (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. (3) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt
MehrSatzung der "Dr. Siegfried Krüger -Stiftung" mit dem Sitz in Leipzig
Satzung der "Dr. Siegfried Krüger -Stiftung" mit dem Sitz in Leipzig 1 Name, Rechtsform, Sitz Die Stiftung führt den Namen "Dr. Siegfried Krüger -Stiftung" und ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen
Mehr(1.) Die Stiftung führt den Namen Blindenbund in Hessen e.v. Stiftung.
Verfassung der Blindenbund in Hessen e.v. - Stiftung 1 Name, Rechtsform, Sitz (1.) Die Stiftung führt den Namen Blindenbund in Hessen e.v. Stiftung. (2.) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen
MehrStiftungsgründung, Erben und Vererben
Stiftungsgründung, Erben und Vererben Dr. Jörg Henze, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, HENZE ENDERS & PARTNER 1 Gliederung A. Der Stiftungsbegriff B. Die Rechtsformwahl Stiftung C. Zivilrechtliche Grundlagen
MehrStiften Spenden. für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Stiftung Lebenshilfe München
Stiften Spenden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung Stiftung Lebenshilfe München Stiftung Lebenshilfe München: Stiften Spenden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung.
MehrSatzung der Eugen Martin Stiftung
Satzung der Eugen Martin Stiftung 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen,,Eugen Martin Stiftung". (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung im Sinne der 80 ff BGB. (3) Sitz ist Freiburg
MehrSatzung der Stadthallenstiftung Görlitz
Satzung der Stadthallenstiftung Görlitz Präambel Die Stadt Görlitz, die KommWohnen Görlitz GmbH, die Stadtwerke Görlitz AG und der Förderverein Stadthalle Görlitz e.v. haben sich zum Ziel gesetzt, in einer
MehrSatzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen
Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen 1Träger (1) Der Evangelische Kirchenkreis Altenkirchen ist Träger des Diakonischen Werkes des Evangelischen Kirchenkreises
MehrSTIFTUNGSGESCHÄFT. Hiermit errichte/n ich/wir, der/die Unterzeichnende/n die Stiftung
STIFTUNGSGESCHÄFT Hiermit errichte/n ich/wir, der/die Unterzeichnende/n die Stiftung mit dem Sitz in als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist Die Stiftung erhält folgende
MehrStiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen
Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen Stiftungserklärung und Satzung der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen
MehrAWO-Saarland-Stiftung
Satzung der AWO-Saarland-Stiftung in Saarbrücken Präambel Anliegen der Stiftung ist es, zur Unterstützung und Förderung von sozial benachteiligten oder gefährdeten Menschen vor allem dort tätig zu werden,
MehrSatzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung. Regenbogen in Hagenow
Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung 4.506-524 M Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung (KABl 2008 S. 5) 13.10.2014 Nordkirche 1 4.506-524
MehrSTIFTUNG PREUSSISCHE SEEHANDLUNG
Präambel Das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Kulturelle Angelegenheiten, errichtete anlässlich der Liquidation der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) - gegründet am 14. Oktober 1772 - unter
Mehr