WAFFENAUKTION 38. OSTSCHWEIZER KESSLER AUKTIONEN AG. von Antik bis Modern Freitag, 17. April 2015, ab Uhr Samstag, 18. April 2015, ab 9.

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1 38. OSTSCHWEIZER WAFFENAUKTION von Antik bis Modern Freitag, 17. April 2015, ab Uhr Samstag, 18. April 2015, ab 9.00 Uhr Vorbesichtigung: 14. bis 17. April, von bis Uhr KESSLER AUKTIONEN AG Löwenstrasse 20, CH-8280 Kreuzlingen Tel.+41 (0) F ax +41 (0)

2 Layout und Druck: Bodan AG Druckerei und Verlag, Kreuzlingen

3 38. OSTSCHWEIZER WAFFENAUKTION Vorbesichtigung: Dienstag, 14. bis Freitag, 17. April 2015 jeweils von bis Uhr Letzter Termin für schriftliche Gebote: Freitag, 17. April 2015, Uhr mittags Freitag, 17. April 2015 ab Uhr Bücher, Antik, zivile Kurzwaffen Lose Samstag, 18. April 2015 ab 9.00 Uhr Jagdwaffen und zivile Jagdwaffen Lose Samstag, 18. April 2015 ab Uhr Ordonnanzwaffen, Scheibenpistolen, sonderbewilligungspflichtige Waffen Lose Auslieferung am Auktionsort nach Auktionsende KESSLER AUKTIONEN AG Löwenstrasse 20, CH-8280 Kreuzlingen Tel.+41 (0) F ax +41 (0)

4 Auszug aus dem Schweizer Waffengesetz vom 12. Dezember 2008 Art. 8 1 Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil im Handel erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbschein. 2 Keinen Waffenerwerbsschein erhalten Personen die: a das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben; b entmündigt sind; c zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden; d wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind, solange der Eintrag nicht gelöscht ist. Art. 10 Ausnahmen von der Waffenerwerbsscheinspflicht 1 Folgende Waffen sowie ihre wesentlichen Bestandteile dürfen ohne Waffenerwerbsschein erworben werden: a einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre sowie Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern; b vom Bundesrat bezeichnete Handrepetiergewehre, die im ausserdienstlichen und sportlichen Schiesswesen der nach dem Militärgesetz vom 3. Februar 1995 anerkannten Schiessvereine sowie für Jagdzwecke im Inland üblicherweise verwendet werden; c einschüssige Kaninchentöter; d Druckluft- und CO 2 -Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können; e Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Anm.: Dennoch sind diese Waffen registraturpflichtig und benötigen einen Strafregisterauszug. Art. 10a Prüfung durch die übertragende Person 1 Die Person, die eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil ohne Waffenerwerbsschein (Art. 10) überträgt, muss Identität und Alter des Erwerbers oder der Erwerberin anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen. 2 Die Waffe oder der wesentliche Waffenbestandteil darf nur übertragen werden, wenn die übertragende Person nach den Umständen annehmen darf, dass dem Erwerb kein Hinderungsgrund nach Artikel 8 Absatz 2 entgegensteht. 4 Die übertragende Person kann sich bei der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons der erwerbenden Person danach erkundigen, ob dem Erwerb ein Hinderungsgrund entgegensteht. Voraussetzung ist das schriftliche Einverständnis der erwerbenden Person. Art. 11 Schriftlicher Vertrag 1 Für jede Übertragung einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils ohne Waffenerwerbsschein (Art. 10) ist ein schriftlicher Vertrag abzuschliessen. Jede Vertragspartei hat den Vertrag mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. 2 Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten: a Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person, welche die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil überträgt; b Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person, welche die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil erwirbt; c Waffenart, Hersteller oder Herstellerin, Bezeichnung, Kaliber, Waffennummer sowie Datum und Ort der Übertragung; d Art und Nummer des amtlichen Ausweises der Person, welche die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil erwirbt; e Einen Hinweis auf die Bearbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag (Art. 32f Abs. 2), sofern Feuerwaffen übertragen werden. 3 Wer eine Feuerwaffe nach Artikel 10 Absätze 1 und 3 überträgt, muss der Meldestelle (Art. 31b) innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss eine Kopie des Vertrags zustellen. Die Kantone können weitere geeignete Formen der Meldung vorsehen. Art. 18 Waffenverordnung: Sorgfaltspflicht 1 Ist für den Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils kein Waffenerwerbsschein erforderlich, so muss die übertragende Person darauf achten, dass der Übertragung kein Hinderungsgrund nach Artikel 8 Absatz 2 WG entgegensteht. 2 Liegt kein gegenteiliger Hinweis vor, so darf die übertragende Person davon ausgehen, dass kein Hinderungsgrund gegeben ist b für eine Waffe einen Waffenerwerbsschein vorlegt, der ihm oder ihr vor weniger als zwei Jahren ausgestellt wurde. 3 Muss die übertragende Person aufgrund der Umstände daran zweifeln, dass die Voraussetzungen für die Übertragung erfüllt sind, so muss sie von der erwerbenden Person einen Auszug aus dem schweizerischen Strafregister, der höchstens drei Monate vor der Übertragung ausgestellt wurde, oder mit dem schriftlichen Einverständnis der erwerbenden Person die erforderlichen Informationen von den zuständigen Behörden oder Personen verlangen. 4 Der Auszug aus dem schweizerischen Strafregister ist zusammen mit dem schriftlichen Vertrag aufzubewahren. Uns unbekannte Bieter haben sich mit einem Strafregisterauszug zu legitimieren! Formulare für einen Strafregisterauszug sind erhältlich bei: Schweizerisches Strafregister Bundesrain Bern oder an den Schaltern der Schweizer Post. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Waffen, 3003 Bern Tel. +41 (0) , Fax +41 (0) infozsw@fedpol.admin.ch 4

5 Neuregelung des Waffenerwerbs durch Ausländer der Schweiz (gültig ab , Auszug aus dem Waffengesetz und der Waffenverordnung) Art. 7 Waffengesetz, Einschränkungen in besonderen Situationen 1 Der Bundesrat kann den Erwerb von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen durch Angehörige bestimmter Staaten verbieten: a wenn eine erhebliche Gefahr der missbräuchlichen b Verwendung besteht; um Beschlüssen der internationalen Gemeinschaft oder den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik Rechnung zu tragen. 2 Unter den gleichen Voraussetzungen kann er die Ausfuhr in bestimmte Staaten verbieten. Art. 12 Verbot für Angehörige bestimmter Staaten 1 Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten: Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien Zusätzliche Auktionsbedingungen, moderne Waffen ANT Antik-, Hand- und Faustfeuerwaffen, die vor 1870 hergestellt wurden, Hieb-, Stich- und andere Waffen, die vor 1900 hergestellt wurden. ID/Stra Nicht kriegsmaterialkontrollpflichtige Waffen, Identitätsnachweis und Strafregisterauszug sind zwingend erforderlich. Ausfuhrbewilligungspflichtig nach Güterkontrollgesetz. IDK Kriegsmaterial, Waffenkontrolle und Ausfuhrbewilligungspflichtig, Identitätsnachweis und Strafregisterauszug sind erforderlich. SON Kantonale Sonderbewilligung zum Erwerb von Serienfeuerwaffen erforderlich; die Kosten der Erwerbs- und Vermittlungsbewilligung gehen zu Lasten des Käufers. WES Waffenerwerbschein erforderlich Für Einwohner von Schengen-Staaten braucht es für alle Waffen, die nicht Kriegsmaterial sind einen Begleitschein. Diesen Begleitschein erhalten Sie für CHF 50. bei: Bundesamt für Polizei Zentralstelle Waffen 3003 Bern 1 Mit «ID» oder «IDK» bezeichnete Waffen können an Schweizer und Ausländer mit schweizerischer Niederlassungsbewilligung «C» nach Vorlage des Passes oder der Identitätskarte und eines Strafregisterauszugs abgegeben werden. (Ausnahmen siehe Waffengesetz und Verordnung vom ). Mit «IDK» bezeichnete Waffen unterliegen im Unterschied zu den mit «ID» bezeichneten Waffen noch zusätzlich der Eidg. Kriegsmaterialkontrolle und der entsprechenden Registratur. 2 Zum Erwerb der mit «WES» bezeichneten Waffen benötigen in der Schweiz wohnhafte private Käufer einen Schweizerischen Waffenerwerbschein, der je nach kantonaler Usanz in der Wohngemeinde, dem Bezirksamt oder einer anderen kantonalen Behörde beantragt werden kann. 3 Von ausländischen Käufern erworbene «WES»-, «ID»- und «IDK»- Lose werden nur per Post oder Luftfracht und nach Erhalt der notwendigen in- und ausländischen Bewilligungen an Ihren heimischen Büchsenmacher oder Waffenhändler ausgeliefert. 4 Der rechtsverbindliche Zuschlag von «WES»-,«ID»-, «IDK»- und «SON»- Losen erfolgt ungeachtet des Vorhandenseins oder Fehlens entsprechender Bewilligungen seitens des Käufers. Bringt der Käufer innert 90 Tagen nach der Auktion keine Bewilligung zum Erwerb der zugeschlagenen Waffen bei, so kann das Auktionshaus den Zuschlag mit oder ohne Setzung einer Nachfrist aufheben. Es treten dann sinngemäss die Rechtsfolgen nach Artikel 12 der allgemeinen Auktionsbedingungen ein. Solange keine Bewilligung vorliegt, ist eine Auslieferung der Waffen ausgeschlossen. 5 Die Beschaffung der notwendigen Ausfuhrbewilligungen für Käufer mit Wohnsitz im Ausland ist Sache des Käufers. Die Adresse der zuständigen Schweizer Amtsstelle lautet: SECO, Kriegsmaterial 3003 Bern Die Kosten für die Ausfuhrbewilligungen gehen zu Lasten des Käufers. Sie betragen 0,8% des Warenwertes, mindestens jedoch CHF 50. pro Bewilligung. Für Käufer mit Wohnsitz im Ausland ist eine direkte Auslieferung in der Schweiz von «WES»-, «IDK»- und «ID»-Losen nicht möglich. Die Zustellung dieser Lose ins Ausland erfolgt nach Erhalt der Ausfuhrbewilligung, ausschliesslich per Postversand oder Luftfracht an Ihren Büchsenmacher oder Waffenhändler. Die Versandspesen werden in Rechnung gestellt; eine Transportversicherung kann auf Wunsch abgeschlossen werden. 6 An schweizerische Waffenhändler, die sich über den Besitz des kantonalen Waffenhändler-Patents ausweisen können, werden nach Vorlage der beglichenen Auktionsrechnung die erworbenen «WES»-, «ID»- und «IDK»- Lose ausgehändigt. Händler mit Wohnsitz im Ausland sind für die Einhaltung der Bestimmungen über den Erwerb und Besitz von Waffen und Kriegsmaterial in Ihrem Heimatland selbst verantwortlich. 7 Die Waffen wurden nicht auf ihre Schiess- und Funktionsfähigkeit geprüft; sie werden als Sammlerobjekte verkauft. Das Auktionshaus übernimmt im Schadenfall keine Haftung. 5

6 Auktionsbestimmungen 1 Die Versteigerung erfolgt im Auftrag, im Namen und für Rechnung Dritter gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Die ersteigerten Objekte werden dem Ersteigerer nur gegen Barzahlung in Schweizer Franken oder gegen feste, vom Auktionator zu bestimmende Zahlungsvereinbarung ausgehändigt. Waffen können ausschliesslich in unserem Geschäft in Kreuzlingen ausgeliefert werden. Öffnungszeiten: Freitag, Uhr, sowie Samstag, Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung! 2 Im Hinblick auf die strengen Abrechnungskonditionen der Verkäufer müssen die Rechnungen für die ersteigerten Objekte unbedingt innert 10 Tagen nach Schluss der Auktion beglichen sein, sonst wird ab diesem Zeitpunkt ein Verzugszins von 12 % p.a. berechnet. Die ersteigerten Gegenstände der Auktionen können gegen Barzahlung am Auktionstag oder später während den Ladenöffnungszeiten abgeholt werden. Objekte, die bis zum 30. Juni 2015 nicht behändigt wurden, werden kostenpflichtig auswärts eingelagert. Lagergebühren: Faustfeuerwaffen pauschal CHF 20.-, Langwaffen CHF 30.- pro Monat. Offene Rechnungen werden von der Kessler Auktionen AG einer Inkassostelle übergeben. Das Eigentum geht erst nach Begleichung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Es wird für die gekauften Gegenstände grösstmögliche Sorgfalt zugesichert. 3 Auf den Zuschlagspreis ist generell von allen Käufern ein Aufgeld zu entrichten; dieses beläuft sich auf 20 % der gesamten Zuschlagsumme. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist bei allen Objekten im Endpreis inklusive Aufgeld pauschal enthalten. Sie ist bei Exporten von Auktionsobjekten nicht rückforderbar. 4 Alle Stücke werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Moment des Zuschlages befinden. Mit erfolgtem Zuschlag hört die Gewährspflicht des Auktionshauses auf. An der Ausstellung ist Gelegenheit geboten, die Stücke einlässlich zu besichtigen. Interessenten wird eingeräumt, Experten mitzubringen. Anlässlich der Besichtigung ist grösste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für den durch ihn verursachten Schaden haftet. 5 Der Text des Kataloges wurde nach bestem Wissen und Gewissen abgefasst. Für die Angaben wird jedoch nicht gehaftet. Echtheit der Stücke, Zuschreibungen, Epochen, Silberschläge und sonstige Kennzeichnungen, Signaturen und Daten, Materialien, Zustand und allfällige Reparaturstellen sind vom Kaufinteressenten nachzuprüfen. Jegliche Gewährleistung für Rechts-und Sachmängel wird somit ausdrücklich wegbedungen. Reklamationen können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden. Da wir im Namen und für Rechnung Dritter versteigern, die uns bei unseren Auktionsbedingungen behaften können, ist jegliche Rücknahme von Objekten ausgeschlossen. 6 Das Recht, Nummern des Kataloges zu vereinen und zu trennen, wegzulassen und beizufügen, ausser der Reihenfolge anzubieten sowie den Zuschlag einer oder einzelner Nummern des Kataloges unter Vorbehalt des Gesamtausrufs durchzuführen, behält sich der Auktionator vor. 7 Dem Auktionator bleibt das Recht vorbehalten, in speziellen Fällen, insbesondere wegen möglicher Verletzung der Auktionsbedingungen, ohne Grundangabe Gebote nicht zuzulassen, bzw. den Zuschlag zu verweigern. 8 Gebote werden auch auf schriftlichem Weg entgegengenommen. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Auktionstag am Sitz des Auktionshauses eingehen. Sie sind verbindlich und können nicht mehr zurückgezogen werden. Bei verspätetem Eingang ist der Auktionator in der Entgegennahme frei. Alle Gebote werden streng interessewahrend behandelt. Wenn Sie z.b. CHF 100. bieten, das zweithöchste Gebot (im Saal, schriftlich, Internet) bei CHF 50. liegt, erfolgt der Zuschlag an Sie zu CHF 60., der nächsthöheren Steigerungsstufe. Bei Unklarheiten entscheidet der Auktionator. Telefonische Gebote werden nur auf besondere Vereinbarung entgegen genommen und müssen zwecks Absprache mindestens 2 Tage vor dem entsprechenden Auktionstag bei uns eingehen. Sie werden ab einem Ausrufpreis von CHF akzeptiert. Es soll dazu immer auch ein schriftliches Gebot abgegeben werden. Die Zahlungskonditionen können vom Auktionshaus vorgängig einseitig festgesetzt werden. 9 Doppelgebote werden grundsätzlich sofort neu ausgeboten. Erfolgt hierauf kein Übergebot, so entscheidet das Los. Bei schriftlichen Doppelgeboten entscheidet der Auktionator; bei gleichlautenden Geboten persönlich anwesender und nicht anwesender Bieter erhält der schriftliche Bieter den Zuschlag, bei telefonischen Geboten der persönlich anwesende Bieter. 10 Persönlich Anwesende, dem Auktionator unbekannte Bieter haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung mit einem Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate) zu legitimieren und ihre Käufe unterschriftlich anzuerkennen. 11 Die Käufer sind persönlich für ihre Käufe haftbar und können nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gekauft zu haben. Anwesende Bieter, die Dritte vertreten, müssen dies beim Zuschlag sofort unmissverständlich kundtun. Jede Abgabe eines schriftlichen oder mündlichen Gebotes gilt als verbindliche Kaufofferte, solange dieses Gebot nicht überboten wird. Allfällige Streitfälle werden durch eine anwesende Amtsperson sofort letztinstanzlich entschieden. 12 Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. Auf jeden Fall haftet der Ersteigerer für allen aus der Nichtzahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen Schaden. Insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlags für einen allfälligen Mindererlös, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen oder in freihändigem Verkauf veräussert wird. Wobei der Versteigerer in der Verwertung des Gegenstandes völlig frei ist. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch. Nachverkäufe: Auktionslose, die am Auktionstag nicht ersteigert wurden, sind bis 4 Wochen nach der Auktion im Nachverkauf zum Katalog-Ausrufpreis zu erwerben. Auf Nachverkäufe erheben wir ebenfalls ein Aufgeld, von 20 %. 6

7 Gebrauchsanleitung Ausrufpreis CHF (in der Schweiz ist nach wie vor der Schweizer Franken gesetzliches Zahlungsmittel) Bewilligungen ANT / ID / IDK / SON / WES Kaliber Kal. Katalognummer Seriennummer # Zustand neu / neuwertig / 1 = gut 2 = mittel / 3 = schlecht Unsere Bankverbindungen Bitte alle Zahlungen in Schweizer Franken (CHF) als «Our Cost» tätigen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Auf vielfachen Wunsch unserer Kunden bieten wir neben der traditionellen Möglichkeit der Abgabe schriftlicher oder telefonischer Gebote und natürlich der persönlichen Anwesenheit bei der Auktion in unseren Geschäftsräumen über das online Portal die zusätzliche Möglichkeit der direkten Teilnahme an der Auktion, bzw. der Abgabe von direkten Live-Geboten über das Internet (live online bidding). Begünstigte Bank: Swiss Post, Postfinance, CH-3030 Bern Wenn Sie in der Auktion per Internet selbst mitbieten möchten, müssen Sie sich direkt bei dem Provider anmelden. Postkontonummer: Kessler Auktionen AG Postfach 1540 CH-8280 Kreuzlingen 1 IBAN: CH SWIFT-Code / BIC: POFICHBE Clearingnummer: oder Begünstigte Bank: Thurgauer Kantonalbank, 8570 Weinfelden Kontonummer: Kessler Auktionen AG Postfach Kreuzlingen 1 IBAN: CH SWIFT-Code / BIC: KBTGCH22 Für Checkeinlöse-Gebühren wird ein Zuschlag von mindestens CHF 50. berechnet. Unsere Mehrwertsteuernummer: Unsere nächste Auktion CHE WAFFENAUKTION Schweizer Ordonnanz und Militaria Freitag, 21. August 2015 Samstag, 22. August 2015 Falls Sie die Auktion nur ansehen, bzw. mitverfolgen wollen, brauchen Sie keine Anmeldung. Sie können die Auktion einfach über die genannte Internetseite ansehen. Anmeldung zur live-auktion: gehen Sie im Internet auf die Internetseite: Zuerst müssen Sie sich registrieren: Wählen Sie im Menü «Mein Lot-Tissimo» den Eintrag «registrieren». Danach folgen Sie den Anweisungen auf der Seite, um sich zu registrieren. Für die Anmeldung zum Live-Bieten während der Auktion: Wählen Sie «Live-Auktionen» und dann bei «kesslerauktionen. ch», «38. Ostschweizer Waffenauktion, April 2015» den Eintrag «Live zum Onlinebieten registrieren». Nach Eingabe der notwendigen Angaben erhalten Sie eine Bestätigungs- . Sie sollten sich unbedingt den Ihnen von Lot-Tissimo zugeteilten Benutzernamen und das Passwort merken. Die Anmeldung bei Lot-Tissimo genügt den aktuellen Sicherheitsstandards. Dies bedeutet, dass niemand ausser Ihnen Ihren Benutzernamen und Passwort kennt. Falls Sie Ihren Benutzernamen und/oder Passwort vergessen, können Sie Ihre Zugangsdaten an die -Adresse senden lassen, die Sie bei der Registrierung angegeben haben. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung sowohl vom Provider Lot-Tissimo als auch von Seiten des Auktionshauses Kessler eine Freigabe erfordert und daher mindestens 24 Stunden in Anspruch nimmt. Kunden, die uns nicht persönlich bekannt sind und beabsichtigen, über den Gesamtbetrag von CHF Gebote abzugeben, sollten sich rechtzeitig vor der Auktion mit uns in Verbindung setzen und entsprechende Referenzen vorlegen. Selbstverständlich können alle uns bereits bekannten Kunden wie sonst auch im Rahmen ihres üblichen Bietverhaltens ohne Begrenzung, bzw. Limit als Live-Online-Bieter an der Auktion teilnehmen. Falls Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren: info@kesslerauktionen.ch 7

8 Bücher CHF Konvolut von 3 Büchern: Firearms Identification Vol. I II III von J.Hovarth Mathews. Standardwerk zur Identifizierung von Feuerwaffen mit Berücksichtigung ballistischer und forensischer Erkenntnisse CHF Konvolut von 2 Büchern: 1. The world s submachine guns vol. I, 2. The worlds machine pistols and submachine guns vol. II. Referenzwerk von Thomas B. Nelson mit detaillierten Beschreibungen und Sprengzeichnungen CHF Buch Small Arms of the World von W.H.B. Smith. Auflage 1973, Beinhaltet waffentechnische Beschreibungen, Sprengzeichnungen, sowie Demontage- und Montage-Anweisungen der meist gebräuchlichen Waffentypen. Schutzumschlag eingerissen CHF Buch The Machine Gun von Georg M. Chinn. Herausgegeben von US Departement of the Navy 1951, beschreibt der Autor in diesem Buch Geschichte, Entwicklung und Ausrüstung der automatischen Waffen CHF Buch Handfeuerwaffen von Jaroslav Lugs. Band in Kartonschuber. Systematischer Überblick über die Handfeuerwaffen und ihrer Geschichte. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik CHF Buch Revolverlexikon von Hans Peter Muster. Beschreibt in Wort und Bild Revolver aus 5 Jahrhunderten mit einem Anhang über Munition und Beschusszeichen CHF Konvolut von 2 Büchern: 1. Die Schweizer Flieger und Fliegerabwehrtruppen von Werner Rutschmann, 2. Die Messerschmitt ME109 in der Schweizer Flugwaffe von Georg Hoch CHF Buch Book of Pistols and Revolvers von W.H.B. Smith. Standardwerk zur Identifikation von Faustfeuerwaffen CHF Konvolut von 2 Patentschriften: 1. Mannlicher Pistole 1896, 2. Bergmann-Pistole 1894/ CHF Bedienungsanleitung Borchard C93. Originalanleitung in englischer Sprache mit vielen Abbildungen, herausgegeben vom englischen Repräsentanten und Generalimporteur. Leider ist die Anleitung etwas zerfleddert und wurde vor langer Zeit mit Tesafilm repariert. Zustand: CHF Konvolut von 4 Bildbänden: 1.Das grosse Buch der Handwaffen von David Miller. 2. Feuerwaffen von Dudley Pope, 3. Handfeuerwaffen 2. Weltkrieg von John Weeks, 4. Infanterie gestern Band II CHF Konvolut von 2 Büchern: 1. Le grand livre des Silencieux et des armes silensieuses von Jean Marino, 2. Silencers Report R-1896, Department of the Army Frankford Arsenal CHF Konvolut von 3 Büchern: 1. Small Arms Today von Eduard Clinton Ezell, 2. The Guns of World War II von Jan V. Hogg, 3. Military Small Arms of the 20th Century von Jan V. Hogg CHF Buch Webley & Scott Automatic Pistols von Gordon Bruce. Standardwerk in englischer Sprache über die Webley Pistolen CHF Buch Janes Infanterie Weapons 1975 von Major F. Hobart. Beschreibt detailliert in Wort und Bild die Infanteriewaffen der Welt, Ausrüstungsstand CHF Buch in französischer Sprache US M1 von Jean Uon. Beschreibt in Wort und Bild detailliert die Varianten des legendären M1 Cardine CHF Buch Konvolut von 4 Büchern: 1. Ballistik von Hermann Athen, 2. Ballistik von Richard Emil Kutterer, 3. Geschosse Band I und Band II von Beat P. Kneubuehl CHF Reglement US Army 1952: FM 23-7, Carbine Cal..30, M1, M1A1, M2, and M CHF Konvolut von 3 Taschenbüchern / Reglementen. 1. Pionierdienst aller Waffen, H.Dv , 2. Taschenbuch der Tanks, Panzererkennungsdienst München 1935, 3. Oerlikon Taschenbuch

9 38020 CHF Konvolut von 7 Büchern: 1.Rapid Fire von Anthony G. Williams, 2. Moderne Gefechtswaffen von Foss/Miller, 3. Pistols of the world von Hogg/Weeks, 4. How Weapens Work von Christopher Chant, 5. Modern Small Arms von Major Myatt, 6. Das grosse Buch der Handwaffen von David Miller, 7. Guns von Dudley Pope CHF Katana, neuzeitliche Fertigung in traditioneller Ausführung. Handgeschmiedete Klinge mit Hohlbahn aus gefaltetem Stahl mit eingesetztem hartem Kern. Durch die sehr gut ausgeführte Politur ist der Hamon deutlich sichtbar. Vergoldetes Habaki und Seppa, broncenes verziertes Stichblatt (Tsuba), Griff mit Rochenhaut überzogen, schwarze Griffwicklung mit 2 Menuki, broncene Griffkappe und Zwinge im Dekor zur Tsuba passend. Einfache schwarz lackierte Scheide mit schwarzer Bebänderung CHF Katana, neuzeitliche Fertigung in traditioneller Ausführung. Handgeschmiedete Klinge mit Hohlbahn aus gefaltetem Stahl mit eingesetztem hartem Kern in Honsanmai-Technik. Durch die sehr gut ausgeführte Politur ist der Hamon deutlich sichtbar, im vorderen Klingendrittel einige Wasserflecke infolge unsachgemässer Pflege. Vergoldetes Habaki und Seppa, gegossenes verziertes Stichblatt (Tsuba) mit Insektenmotiv, Griff mit Rochenhaut überzogen, schwarze Griffwicklung mit 2 Menuki, broncene Griffkappe und Zwinge mit floralem Dekor. Einfache braun lackierte Scheide mit goldfarbenen Auflagen. schwarzer Bebänderung CHF Konvolut von 2 Taschenbücher: 1. The Thompson Submachine Gun Mechanism Made Easy, 2. The Thompson Submachine Gun von Donald B. Mc Lean CHF Taschenbuch: Guide to United States of Machine Guns von Konrad F. Schreier Jr CHF Taschenbücher Morion: 1. Perkussionsschlösser 1835 Nachdruck 1975, 2. Thouveninsche Spitzkugelbüchse 1855 Nachdruck 1976, 3. Das Zündnadelgewehr 1865 Nachdruck CHF Konvolut von 2 Büchern: 1. The Luger Pistol von Fred A. Datig, 2. Die Pistole 08 von Joachim Görtz CHF Pata (Gauntled-Sword), indisch. Das Pata ist eine mittelalterliche Hieb- und Stichwaffe welche in ganz Indien, aber bevorzugt im Maratha-Reich ( ) benutzt wurde. Im Prinzip handelt es sich um einen Katar, bei dem die Hand und die Unterarmaussenseite mit einer Harnischpanzerung geschützt ist. Am Unterarmschutz ist ein zusätzliches Metallband angebracht. Die 105cm-lange gerade, zweischneidige Klinge ist mittels 4 Nieten an oben- und untenliegenden Winkelhalterungen befestigt, diese Halterungen sind wiederum an der Harnischfaust angenietet. Gesamtlänge 121cm. (Anmerkung: Das Pata war zu schwer und unhandlich zum normalen Fechten. Es wurde bei berittenen Truppen als Hiebwaffe gegen gegnerisches Fussvolk order bei Reiterangriffen wie eine Lanze benutzt) CHF Schwert (Glaive), um 1785, Sappeur Schweizer Garderegiment. Massives, einteiliges Messinggefäss, vergoldet. Der achtkantige Griff mündet in den Kopf eines gallischen Hahnes. Kantige Parierstange mit ortwärts gebogenen Enden. Rhombische taillierte Klinge, korrodiert und beschliffen. Schwarze Lederscheide mit gedrahteten Messinggarnituren. Blankwaffen CHF Katana, neuzeitliche Fertigung in traditioneller Ausführung. Handgeschmiedete Klinge mit Hohlbahn aus gefaltetem Stahl mit eingesetztem hartem Kern in Honsanmai-Technik, qartseitig 5 japanische Schriftzeichen. Durch die sehr gut ausgeführte Politur ist der Hamon deutlich sichtbar. Vergoldetes Habaki und Seppa, durchbrochenes schlichtes Stichblatt (Tsuba) aus brüniertem Stahl, Griff mit Rochenhaut überzogen, schwarze Griffwicklung mit 2 Menuki, schwarze Griffkappe und Zwinge. Einfache schwarz lackierte Scheide mit schwarzer Bebänderung CHF Degen, Offiziersmodel cm-lange volle Klinge mit rhombischem Querschnitt, die hintere Klingenhälfte beidseitig doppelt kanneliert, Herstellersignatur: Coulaux Klingenthal, Abnahmestempel Stern über C beidseitig im Ricasso. Gegossenes Messinggefäss mit glattem Griffbügel. Glattes, klappbares Stichblatt auf der Quartseite, terzseitig dekoriert mit 8 Fahnen, von Liktorenbündel überhöht. Metallgriff mit spiraligem Lorbeergirlandendekor. Kugelknauf mit Vernietknopf. Schwarze Lederscheide mit Messinggarnituren, wappenförmiger Tragknopf, Stiefel mit Ortknopf. 9

10 38031 CHF Infanteriesäbel CH-Ord Volle, 60cm-lange Rückenklinge, Ricasso gestempelt: W&Co. Einteiliger gegossener Messinggriff mit 24 Rillen. Lederscheide mit gedrahteten Messinggarnituren. # CHF Säbel, Schweizer in holländischen Diensten 1786/92, Füsilier/Grenadier Bern. 62cm lange gekehlte Rückenklinge, beidseitig mit stilisierter (imitierter?) Wolfsmarke und Herstellungsjahr Eisengefäss mit Griffbügel und Seitenbügel, ortwärts auf der Parierstange graviert: R.Z.3 A.N.6 (Regiment Zwitters 3 1.Berner Regiment, ), eiserne Griffkappe und Zwinge. Griff mit laienhaft ergänzter Messingdrahtwicklung CHF Dolch M43, 2. Serie. Hersteller Elsener,. Schlagband für Offiziere. # Antike Schusswaffen Erwerbscheinfrei CHF Hahndoppelflinte Lefaucheux, Kal. 16Stiftfeuer. LL=78cm, T-Verschluss mit langem Schlüssel, rückliegende Schlosse. Die Bascule sowie alle Schloss- und Garniturteile sind mit einem floralen Karomuster graviert. Herstellersignatur: Verney J. a Lyon, Schaft aus Nussbaum-Maserholz, eiserne Kolbenkappe. # CHF Ischler-Stutzen, Störmer Herzberg, Kal. 14.5mmx32.5mm- Wänzel. Gezogener 725mm-langer Achtkantlauf mit höhenverstellbarem Visier, Händlersignatur C.Prochaska in Klosterneuburg. T-Verschluss, rückliegendes Hahnschloss (defekt, fehlende Schlossteile), Doppelzüngelstecher. Tierstückgravur mit Arabesken und Blattranken. Nussholzschaft mit Backe sowie gravierter Patchbox und Stahlkolbenkappe. Silbernes Daumenblech mit Monogramm H. Zustand: CHF Doppelterzerol Lefaucheux 12mm. 118mm-langes Laufbündel mit angelenktem Springbajonett, Kastenschloss mit automatischen, verdeckten Abzügen. Holzgriffschalen mit Längskannelierungen und eisernem Abschlusskäppchen mit Fangring CHF Stiftfeuer-Revolver, belgisch, Kal. 7mmLefaucheux. Brünierte Waffe mit Klappabzug, Lauflänge 85mm, Holzgriffschalen. Am Rahmen Herstellerstempel: J.D # CHF Lefaucheux-Revolver, belgisch, Kal. 9mm Stiftfeuer. Brünierter Lauf mit in Silber eingelegter Besitzerinschrift George Mayer Stabsmaior in Luzern, Rahmen und Trommel mit Rocaillen graviert. Beschnitzte Horngriffschalen. Die ursprüngliche Hahnsicherung nach Patent Adams wurde entfernt. Im zugehörigen eichenen Präsentationskästchen mit Schraubenzieher, Putzstock, Schlüssel sowie einigen Originalpatronen. # CHF Modellkanone, Vorderlader, Ardesa, Kal..50. Lauflänge 19cm, Totallänge 36cm. Spanischer Schwarzpulverbeschuss. Lafette Holz, dunkel gebeizt. Alle Metallteile sind industrievergoldet. Speichenräder metallbereift, 14cm Durchmesser. Laufbürste. # CHF Perkussionspistolen Paar, Moody & Startin, zierlich gearbeitete Reisepistolen im Kal. 10mm. Rundes, leicht konisches Waffengehäuse, der Hahn ist zentral angeordnet. Der Lauf kann mittels Schlüssel zum Laden abgenommen werden. Lauflänge 90mm, je ein zweiter Lauf von 39mm Länge ist im Zubehör enthalten. Die Läufe sind leicht konisch mit einem Wulst an der Mündung. Das Waffengehäuse ist mit einer einfachen Blattgravur versehen, rechtsseitig ist der Namen Moody & Startin eingraviert. Auf den Unterseiten der Gehäuse sind folgende Worte, resp. Buchstaben eingeschlagen: pro, M S und ved. Nussholzgriffe mit eingelegten Silberdrähten, den Abschluss bildet ein gegossenes Maskarongesicht. Auf dem Griffrücken ist eine Daumenplatte eingelegt. Alle Eisenteile sind blank poliert. Eine Pistole weist auf dem Griffrücken eine Reparaturstelle im Holz auf. Zubehör: 2 kurze Läufe und 2 Schlüssel in neuzeitlichem Holzkistchen. Ein Charles Moody ist im Der neue Stockel Band 2 von Eugen Heer in Romsey/GB erwähnt, ! Seite 824. #ohne CHF Perkussions-Scheibenpistole, österreichisch, Kal. 11.2mm mit 7 Zügen. Laufllänge 210mm, Totallänge 380mm. Achtkantlauf mit Laufhaken. Standvisier auf dem Laufhakengegenstück mit seitlich eingeschlauftem Korn. Zierlicher Hahn, flache Schlossplatte. Ranken - und Randstichgravur auf Schlossplatte, Hahn, Abzugbügel, Laufhakengegenstück und Laufende. Metallteile mit altersbedingter Patina, fleckig. Lackierter Nussholzschaft mit rudimentär geschnittener Fischaut. Auf der Schlossplatte ist der Name: Margott eingraviert. Im Buch Der Neue Stöckel Band 2, Seite 758, wird ein Josef Margott, , Büchsenmachermeister in Linz aufgeführt. #ohne CHF Steinschloss Reisepistole, englisch?, Kal. 11,5mm. Lauflänge 81mm, Totallänge 200mm. Kastengehäuse und Lauf aus Messing. Lauf von oktogonal in rund übergehend, mit verstärkter Mündung. Nussholzgriff mit Beineinlage. Sicherungsschieber auf dem Griffrücken, damit wird der gespannte Hahn wie auch die Batterie blockiert. Einfache Randgravur auf den Kastenseiten. Linksseitig ist das Gehäuse angerissen. #ohne CHF Perkussions-Doppelterzerol, Kal. 11mm. Abschraubbare Rundläufe mit belgischem ELG-Beschuss, Kastenschloss mit leichten Gravuren, kantiger Nussholzgriff. Funktion in Ordnung, Waffe restauriert CHF Perkussionspistole, doppelläufig, Kal. 14.5mm. Lauflänge 170mm, Totallänge 210mm. Rückliegende Schlösser, Laufhaken, belgischer Beschuss. Eisenteile blank poliert, teils fleckig mit feinen Rostnärbchen. Einfache Gravur auf Schlossplatten und Hähnen. Schäftung aus Nussholz mit Fischhautverschnitt, Abzugbügel und Kolbenabschluss aus einer Buntmetallegierung. Im Kolbenabschluss befindet sich ein Fach für Zündhütchen. #ohne 10

11 38045 CHF Perkussionspistole, aus Steinschloss aptiert um 1830, spanische Fertigung. Kal. 15mm. Lauflänge 220mm, Totallänge 370mm. Hintere Hälfte des Laufes oktogonal dann in rund übergehend. Schlossplatte und Hahn flach, graviert mit Ranken, Trommel, Segel und einem sitzenden Engel. Eisenteile bronciert. Messingkorn, Garnitur aus gegossenem Messing. Schlossgegenplatte mit Reiterdarstellung, Abzugbügel ebenfalls mit Reiter. Kolbenabschluss mit Maskarongesicht, auf dem Griffrücken ein Frauenkopf, mit Ranken umrandet. Lackierte Nussholzschäftung, beschnitzt. An der oberen Kante der Schlossplatte wie auch bei der Schlossgegenplatte ist je ein Stück Holz ausgebrochen. Vorderer Schaftabschluss aus Horn. Hölzerner Ladestock mit Dopper aus Horn. Auf dem Laufende befinden sich in Gold und Silber eingelegte Blumen und ein Kreuz. Eine rechteckige Marke, in Gold ausgelegt, dürfte der Stadt Barcelona zuzuordnen sein. Siehe Der Neue Stöckel, Band 3, Seite 1528 sowie Band 2, Seiten 1449 und Die Blumen wie auch das Kreuz auf dem Lauf sind ein weiteres Indiz für eine spanische Fertigung. #ohne CHF Steinschloss-Reisepistole, französisch, Kal. 17.5mm. Glattlauf. Lauflänge 175mm, Totallänge 330mm. Hinterer Laufteil oktogonal, vorne rund mit Mündungsverstärkung. Schlossplatte und Hahn bombiert. Runde, eiserne Pulverpfanne. Garnitur aus Eisen, Abzugbügel vorne mit lilienförmigem Abschluss. Eiserner Ladestock. Alle Metallteile weisen eine bräunlich-blaue Farbe auf. Glatte Nussholzschäftung, auf dem Griffrücken und am Griffabschluss sind feine Silberdrähte eingelegt, teils beschädigt. Linksseitig am Laufende sind die Buchstaben A und C sowie eine blattähnliche Marke eingeschlagen. #ohne CHF Steinschlossgewehr, Suhl ca Kant. Ord. Bern 1757/85. Kal. 17.6mm. Lauflänge 103cm, Totallänge 141cm. Lauf im hinteren Drittel oktogonal in rund übergehend. Verwischtes Bernerwappen auf der Kammer. Auf Schlossblech AG in Herz gestempelt. Runde Pulverpfanne aus Eisen. Schlossblech und Hahn bombiert. Eisenarmatur, teils fleckig. Hinterer Riemenbügel und Ladestock fehlen. Nussholzschäftung, auf der Kolbenunterseite ist die Nummer 22 eingeschlagen CHF Standstutzer, Perkussion, ca. 1840, ZH? Kal. 10.4mm. Schwerer Achtkantlauf, 84cm lang. Totallänge 128cm. Aussendurchmesser des Laufes an der Mündung 26mm. Nadelstecher, feines Perlkorn mit Korntunnel, auf dem Kolbenhals befestigter Diopter. Nussholzvollschäftung mit runder Kolbenbacke, Messingarmatur, montierte Riemenbügel. Eiserner Ladestock und Haltegriff (Pilz) für zweite Hand. Das Schloss ist mit einer Flügelschraube befestigt. Schlossfunktion/Abzug reparaturbedürftig, Vorderschaftabschluss fehlt, Holz gerissen. Der Hahn dürfte im Laufe der Zeit ersetzt worden sein! #ohne Zustand: CHF Infanteriegewehr M 1854/67, System Wänzel, Kal. 13,9 mm. Spiegelblanker Lauf, Länge 88 cm. Auf dem Verschlussgehäuse signiert D.A.Page Wien, Schlossplatte mit 860, Laufwurzel mit W 68. Kolbenkappe mit Truppenstempel Alle Teile blank. Buchenschaft mit Backe und beiden Riemenbügeln. Originaler Entladestock. Länge 133 cm. # CHF Perkussionsgewehr M 1854 System Lorenz, Kal. 13,9mm. Lauflänge=660mm, Standvisier, Schlossplatte mit Bez. 856 (1856), die Laufwurzel links mit Truppenstempel: 28.7C.201. Alle Metallteile blank, Buchenholzschaft mit Backe, Riemenbügel, Ladestock ergänzt. Passendes 4-kant Stichbajonett mit Truppenstempel 1.F.B # CHF Steinschlossgewehr, Italien, in der Art Franz. Ord 1817/22, Kal. 17.6mm. Nach vorne geneigte Messingpfanne, auf dem Schlossblatt und vielen Garniturteilen der Abnahmestempel N (Capitano Nobili). Der Lauf mit Schmiedemarke AR, lose bügelförmige Riemenbügel, Messingkorn auf dem vorderen Laufband, eiserner Ladestock. Nussholzschäftung mit kleinem Schwundriss im Kolbenbereich, passendes Dreikant-Stichbajonett mit Schmiedemarke AS und 77. Ungereinigter Fundzustand CHF Perkussionsgewehr, Italien, ähnlich dem französischen Infanteriegewehr M 1822 T. Glatter Lauf im Kaliber 18 mm, links über der Kammer gestempelt CP, rechts Aptierungsjahr Kimme auf dem Schwanzschraubenblatt. Aptiertes Perkussionsschloss mit Herstellerbezeichnung A A / R. TANIF.. Nussholzschaft mit eisernen Beschlägen. Eiserner Ladestock. Metalloberflächen patiniert und fleckig, ungereinigter Fundzustand. Schaft mit zahlreichen Kontrolleurstempeln auf der Schlossgegenseite, rechts am Kolben Cartouche V.EMA- NUELE. Länge 150cm. # CHF Zündnadelgewehr Chassepot 1866, Kal. 14mm. Metallteile blank, spiegelblanker Lauf, gestempelt: M.1868 AF, Abnahmestempel C in Oval und M in Oval. Waffe kpl. nummerngleich ausser Ladestock (79030). Nussholzschaft mit Cartouche in der rechten Kolbenseite sowie Truppeneinteilung 2.S auf der Kolbenkappe eingestempelt. #D CHF Steinschlosskarabiner, österreichisch/russisch? Kal. 18mm. Rundlauf, Länge 70cm, Totallänge 104cm. Halbschäftung aus Nussholz. Eisenarmatur und eiserner Ladestock. Schloss wie österreichisches Commis-Gewehr M Geweisster Ledertragriemen mit Messingschnalle. Auf der Laufwurzel sind die Buchstaben RC und links, etwas verdeckt LF eingeschlagen. Auf der rechten Kolbenseite sind die Buchstaben J B und L eingebrannt. #ohne CHF Infanteriegewehr M 1822 T bis, Kal. 18 mm. Nr Lauf mit Visierung auf der Schwanzschraube, Länge 1090 mm. Über der Kammer mehrfach gestempelt. Aptiertes Perkussionsschloss signiert Mre. Rle. de Chatellerault. Alle Teile blank. Dunkler Nussholzschaft, rechts am Kolben Cartouche. Eiserner Ladestock. Länge 146 cm. #

12 38056 CHF Remington Rolling Block Rifle 1867, Kal. 11mm. Muskete mit 3 Schaftbändern, LL=89cm, Treppenvisier. Schaft aus american Walnut. Metallteile blank berieben, Originalputzstock. #B Zustand: CHF Konvolut von 5 Kugelzangen. Alle für Rundkugeln. 1. Zange Kal. 14.5mm, ca. 20cm lang. 2. Zange Kal. 11.5mm, ca. 15cm lang. 3.,4. und 5. Zange Kal. 10.5mm, ca. 8.5cm lang. Bis auf Zange Nummer 2 sind alle Zangen roh bearbeitet und rostfarbig. #ohne Kurzwaffen Belgien CHF Taschenpistole, Clement 1903, Kal. 5mm. Schwarze Hartgummigriffschalen mit Logo. Pistolen in diesem Kaliber sind sehr selten, die meisten dieser Waffen wurden später auf das Kal mm abgeändert. # CHF Taschenpistole FN 1906, Kal. 6.35mm. Ausführung mit 3-facher Sicherung, brünierte Ausführung mit schwarzen Hartgummigriffschalen. # CHF Pistole Clement Model 1907, Kal. 7.65mm. Die überbrünierte Waffe weist einige Rostnarben auf, schwarze Hartgummigriffschalen mit Clement-Logo. # CHF Taschenpistole Pieper Mod. C Kal. 6,35mm. Späte Ausführung, bereits mit dem Zerlegehebel analog Mod versehen. Gut erhaltene originale Streichbrünierung, schwarze Hartgummigriffschalen mit NP-Logo, unten minimal ausgerbrochen. # CHF Pistole, FN 1906, Kal. 6.35mm. Fertigung mit tauchbrüniertem Finish, belgischer Beschuss, Abnahme Stern über E. Schwarze Kunststoffgriffschalen mit FN -Logo. # CHF Pistole, FN 1906, Kal. 6.35mm. Fertigung mit streichbrüniertem Finish, belgischer Beschuss, Abnahme Stern über E. Schwarze Kunststoffgriffschalen mit FN -Logo. # CHF Pistole, FN 1906, Kal. 6.35mm. Fertigung mit streichbrüniertem Finish, belgischer Beschuss, Abnahme Stern über B. Schwarze Kunststoffgriffschalen mit FN -Logo. # CHF Pistole, FN 1906, Kal. 6.35mm. Fertigung mit streichbrüniertem Finish, belgischer Beschuss, Abnahme Stern über B. Schwarze Kunststoffgriffschalen mit FN -Logo. # CHF Taschenpistole, FN-Baby, Kal. 6.35mm. Ganzstahlwaffe mit SA-Abzug. Totallänge 100mm, Höhe 70mm. Schwarze Kunststoffgriffschalen mit Firmenlogo und Fischhautmuster. # CHF Pistole, Le Page, Liege, Kal. 7.65mm. Brünierte Ganzstahlwaffe, aussenliegender Hahn, SA-Abzug, schwarze Hartgummigriffschalen mit Lepage-Logo. # CHF Taschenpistole, FN 1906, 3. Variante. Kal. 6.35mm. Brünierte Ganzstahlwaffe, Griff-, Magazin- und Flügelsicherung. Schwarze Hartgummigriffschalen mit FN-Logo. Originalschachtel mit Bedienungsanleitung. Braunes Lederetui mit Schnappverschluss. # CHF Taschenpistole, FN Baby Duotone, Kal. 6.35mm. Länge 100mm, Höhe 70mm, Ganzstahlwaffe mit SA-Abzug, Griffstück brüniert, Schlitten verchromt. Schwarze Kunststoffgriffschalen mit FN-Logo und Fischhautmuster. # CHF Taschenpistole, FN Baby, Kal. 6.35mm. Brünierte Ganzstahlwaffe mit SA-Abzug, Schlitten blank berieben. Schwarze Kunststoffgriffschalen mit Firmenloge. Lederholster. # CHF Taschenpistole, FN 1906, 3. Ausführung. Kal. 6.35mm. Brünierte Ganzstahlwaffe mit SA-Abzug, Griff-, Flügel- und Magazinsicherung. Schwarze Hartgummigriffschalen mit Fischhautmuster und Firmenlogo. Erste Taschenpistole von 12

13 Browning, daher werden in der Umgangssprache vielfach kleine Taschenpistolen als Brownings bezeichnet obwohl es allenfalls Klon s davon sind. Braunes Holster Bruno mit Clip. # CHF Taschenpistole, Bayard 1908, Kal. 7.65mm. Sehr kompakte Pistole für dieses Kaliber, hergestellt durch die Etablissements Pieper, Herstal, Belgien. Schwarze Hartgummigriffschalen. # CHF Pistole FN 1910, Polizei Luzern, Kal. 7.65mm. Brünierte Waffe mit schwarzen Hartgummigriffschalen, kpl. mit Reservemagazin im Luzerner Polizeifutteral. # CHF Pistole, FN 1910/22, Kal. 9mmKurz. Nachbrünierte Ganzstahlwaffe mit Hartgummigriffschalen, Fangriemenöse. Braunschwarzes Behördenfutteral aus Leder mit Reservemagazintasche, Verschlussklappe innen gestempelt: Nur für lange Browning-Pistole. # CHF Pistole, FN HP35, Kal. 9mmP. Ganzstahlpistole mit SA-Abzug. Griffstück matt vernickelt, Schlitten brüniert. Mikrometervisier, Nussholzgriffschalen mit Fischhautverschnitt. #T CHF Pistole FN 1900, Kal. 7.65mm. Späte Fertigung, streichbrünierte Ganzstahlwaffe. Lauf innen blank, schwarze Hartgummigriffschalen mit FN-Logo. # CHF Pistole, FN 1900, Kal. 7.65mm. Selbstladepistolenkonstruktion von John Moses Browning, hergestellt durch Fabrique Nationale D Armes de Guerre Herstal-Belgique. Streichbrüniert, Schwarze Hartgummigriffschalen mit FN-Logo. # CHF Pistole, FN 1910/22, Kal. 7.65mmBr. Hochglanzbrünierte Ganzstahlwaffe mit schwarzen Kunststoffgriffschalen. Schwarzes Behördenfutteral aus Leder mit Reservemagazin. # CHF Revolver, Bayard 1926, Kal. 32Long. 4 Lauf, DA-Abzug, Kopie des S&W Revolvers, Hammer und Abzug gelblich angelassen, Holzgriffschalen mit Fischhautverschnitt. # CHF Pistole, FN 1900, Kal. 7.65mm. Selbstladepistolenkonstruktion von John Moses Browning, hergestellt durch Fabrique Nationale D Armes de Guerre Herstal-Belgique. Streichbrüniert, Schwarze Hartgummigriffschalen mit FN-Logo. # CHF Taschenrevolver Novo, Kal. 6.35mm. 5-schüssig, belgische Herstellung, DAO-Abzug, der Griff besteht aus einem gebogenen Blech (Neusilber) das eingeklappt werden kann, der Abzug ist nach vorne einklappbar. Der Rahmen weist schöne Anlassfarben auf. Totallänge der Waffe 110 mm, Lauflänge 30 mm, zum Laden muss auf der rechten Rahmenvorderseite ein Hebel nach vorne geschoben werden. Dann kann der Lauf und die Trommel nach vorne abgezogen werden. # CHF Taschenpistole, Bayard 1908, Kal. 9mmBrowning. Sehr kompakte Pistole für dieses Kaliber, hergestellt durch die Etablissements Pieper, Herstal, Belgien. Schwarze Hartgummigriffschalen mit Bayard-Logo. # CHF Taschenrevolver LEPAGE, Kal. 6mmVelodog. Hammerlessausführung mit seitlicher Sicherung und Klappabzug, Rahmen signiert: LEPAGE a LIEGE, schwarze Ebenholzgriffschalen. Vollständig erhaltene Originalbrünierung, gebläute Bedienelemente. #1 13

14 38090 CHF Revolver, Rossi Mod. 596L, Kal..38Special. Brünierte Ganzstahlwaffe mit 2 -Lauf, fester Visierung, Holzgriffschalen mit Fischhaut. #D CHF Revolver, Taurus, Kal..38Spez. 2 - Lauf, brünierte Ganzstahlwaffe mit DA-Abzug. 5-schüssig, glatte, lackierte Nussholzgriffschalen mit Firmenlogo. #IA CHF Velodog-Revolver, belgisch, Kal. 5,5mmVelodog. Buntgehärteter Rahmen mit Herstellersignatur DD Bte., Brünierte Trommel und Achtkantlauf. Hammer mit rechtsseitiger Sicherung, angelenkter Ausstosser in der Trommelachse. Ebenholzgriffschalen mit feiner Fischhaut. # CHF Pistole, FN Baby, Kal. 6.35mm. Frühe Belgienfertigung mit perfektem, streichbrüniertem Finish, belgischer Beschuss, Abnahme Stern über G. Schwarze Kunststoffgriffschalen mit FN -Logo und BABY -Schriftzug. In der grünen Originalbox. #44321 wertig CHF Pistole, FN Baby, Kal. 6.35mm. Belgienfertigung mit tauchbrüniertem Finish, belgischer Beschuss. Schwarze Kunststoffgriffschalen mit FN -Logo und BABY -Schriftzug. # CHF Pistole, FN Baby, Kal. 6.35mm. Frühe Belgienfertigung mit streichbrüniertem Finish, belgischer Beschuss, Abnahme Stern über E. Schwarze Kunststoffgriffschalen mit FN -Logo und BABY -Schriftzug. #21352 Kurzwaffen Brasilien CHF Revolver, Taurus 357, Kal..357Mag. Lauflänge 2 1/2., rostfreie Ganzstahlwaffe mit DA-Abzug. 6-schüssig, brüniertes Mikrometervisier, Blockkorn mit roter Kunststoffeinlage. Deutscher Beschuss von Anatomisch geformter Gummigriff von Hogue. #ND CHF Revolver, Rossi Pioneer, Kal..38Spec. 5-schüssige, brünierte Ganzstahlwaffe mit DA-Abzug. 2 -Lauf, griffige Gummischalen mit Rossi-Logo. Originalschachtel von Rossi mit Prospekt. #AA CHF Revolver, Taurus Mod. 85 SS, Kal..38Spez. 2 - Lauf, stainlesssteel. DA-Abzug, 5-schüssig. Lackierte Nussholzgriffschalen mit Fischhautverschnitt und Firmenlogo. #LC CHF Revolver, Rossi 841, Kal..38Spez. 2 - Lauf. Brünierte Ganzstahlwaffe mit DA-Abzug, 5-schüssig. Anatomisch geformter Gummigriff mit Firmenlogo. #AA CHF Revolver, Taurus Mod. 85, Kal..38Spez. 2 Lauf. Vernickelte Ganzstahlwaffe, 5-schüssig. Gummigriffschalen mit Firmenlogo. Originalschachtel von Taurus. #QK40275 Kurzwaffen China CHF Sportpistole, Norinco TT Kal..22LR. Chinesischer Nachbau der legendären Walther Olympia Pistole von 1936 in der sog. Jägerschaftsausführung, brüniert. Deutscher Beschuss sowie Importeurstempel Orion. Helle Holzgriffschalen mit grober Fischhaut. #1331 wertig CHF Sportpistole, Norinco TT Kal..22LR. Chinesischer Nachbau der legendären Walther Olympia Pistole von 1936 in der sog. Jägerschaftsausführung, brüniert. Deutscher Beschuss sowie Importeurstempel Orion. Helle Holzgriffschalen mit grober Fischhaut. # wertig Kurzwaffen Tschechien CHF Signalpistole CZ Mod. 68 Kal. 4. Grau lackierte robuste Ganzstahlkonstruktion, Fertigung SHE68, braune Bakelitschalen. In militärischem Lederholster mit Schlaufen für Leuchtpatronen. #B CHF Revolver, Taurus Mod. 66, Kal..357Mag. 2 1/2 Lauf. Stainless-steel - Waffe mit DA-Abzug. 6-schüssig, Kontrastvisierung, Mikrovisier und Rampenkorn mit roter Kunststoffeinlage. Lackierte Holzgriffschalen mit Taurus-Logo. #NG CHF Pistole CZ Mod. 50 Kal. 7.65mmBr. Brünierte Double- Action-Pistole mit seitlicher Sicherung, schwarze gerillte Bakelitschalen. In braunen tschechischen Behördenfutteral #

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