Mit Sicherheit in eine glänzende Zukunft!

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1 substanzoptimiert. liquide. transparent. Mit Sicherheit in eine glänzende Zukunft! SOLIT Vorsorgeplan Premium

2 Glänzende Aussichten für Gold & Silber aufgrund ihrer Knappheit Ausgelöst durch immer weiter ausufernde Staatsschulden bei zusätzlich expansiver Geldpolitik und den gleichzeitig immer knapper werdenden Edelmetallvorkommen und -vorräten, gehen führende Edelmetallexperten von einer fundamentalen Neubewertung von Gold und Silber in den kommenden Jahren aus. Die Werterhaltungsfunktion beider Edelmetalle dürfte auch unter schwierigen konjunkturellen Bedingungen zum Tragen kommen. Mehr noch: Die noch förderbaren Edelmetallbestände nehmen rapide ab. Rohstofffachleute gehen davon aus, dass kurz nach der Jahrtausendwende der Gold- und Silber-Peak erreicht wurde. Seitdem fallen die jährlichen Fördermengen aufgrund fehlender Neufunde bzw. erschließbarer Reserven in der Erde das Angebot verknappt sich. Gleichzeitig wächst der Bedarf an Edelmetallen durch die stetig wachsende Weltbevölkerung und die zunehmende industrielle Verwendung insbesondere von Silber. Kaum vorstellbar: Das weltweit jemals geförderte und noch zur Verfügung stehende Gold ist nicht größer als ein Würfel mit ca. 20 Metern Kantenlänge. Die in Form von Reserven für Investitionszwecke verfügbare Menge an Silber reicht sogar nur für einen Würfel mit ca. 8 Metern Kantenlänge Tendenz fallend. Ausgehend von einer Weltbevölkerung von 7 Milliarden Menschen wären rein rechnerisch pro Kopf nur ca. 22 Gramm Gold und sogar nur rund 4 Gramm Silber verfügbar. Gold-Silber-Ratio bietet enormes Aufholpotenzial für Silber Über Jahrhunderte hinweg lag das Wertverhältnis von Gold zu Silber bei ca. 15. Dies entspricht in etwa auch der Relation der natürlichen Vorkommen beider Edelmetalle. Aktuell liegt das Gold- Silber-Ratio bei rund 79 (Stand: Februar 2016). Silberexperten gehen davon aus, dass sich die Relation zwischen Gold und Silber perspektivisch wieder dem langfristigen Durchschnitt nähert und Silber somit besonders aussichtsreichen Perspektiven entgegen sieht. Übrigens: Bis 1871 hatte Deutschland entgegen der landläufigen Vermutung keinen Gold-, sondern einen Silberstandard: Die als Zahlungsmittel verwendeten Taler waren aus Silber bzw. silbergedeckt. Die Schulden und das liebe Gold Einmal angenommen, die USA möchten ihre kompletten Staatsschulden in Höhe von USD Milliarden mit Gold begleichen, käme man schnell zur Erkenntnis, dass dies zum heutigen Wert des Goldes schlichtweg unmöglich ist: Die Goldreserven aller Staaten zusammen werden aktuell laut IWF mit USD Milliarden bewertet. Die USA besitzen selbst nur Goldreserven im Wert von aktuell USD 323 Milliarden (Stand: Februar 2016). Konsequenz: Zum Begleichen der US-Schulden mit Gold müsste sich entweder der Wert des Goldes mehr als verfünfzigfachen oder man begleicht die Schulden durch Inflationierung der eigenen Währung bzw. durch Schuldenschnitte zu Lasten der Besitzer von Geldwerten und Anleihen. US Staatsgold (USD 323 Mrd.) Staatsschulden der USA (USD 19,0 Bio.) Weltgoldreserven ( t = USD 1,169 Bio.) Quellen: Internationaler Währungfonds (IWF), World Gold Council (WGC), usdebtclock.org Stand: Februar 2016

3 Wertentwicklung von Edelmetallen Die Ära historisch einmaliger Notenbankinterventionen seit der Jahrtausendwende setzte die seither andauernde langfristige Hausse der Gold- und Silberpreise in Gang zwischenzeitliche Preiskorrekturen bieten immer wieder besonders attraktive Einstiegs- oder Nachkaufgelegenheiten! Spiegelbildlich zeigt dies jedoch lediglich den sich beschleunigenden Wertverlust aller ungedeckten Währungen weltweit gegen Gold bzw. Silber auf: Wenn das Gold redet, so schweigt alle Welt Seit jeher gilt als vermögend, wer viel Gold besitzt. Ganze Staaten gewannen aufgrund ihres Goldreichtums die Weltherrschaft oder brachen mit ihrem eigenen Papiergeldsystem zusammen, wenn nicht mehr ausreichend Goldreserven vorhanden waren. Noch heute können es sich Staaten nicht erlauben, vollständig auf eine Goldreserve zu verzichten. Aber gerade aufgrund der geringen Goldreserven wächst das Misstrauen der Bevölkerung in die Werthaltigkeit der eigenen Währung. Geldvermögen und andere Kapitalanlagen werden deshalb zunehmend in Edelmetalle und insbesondere in Gold umgetauscht. Vermögen wird so konserviert und bleibt erhalten zur Not auch über mehrere Generationen. Insbesondere in asiatischen Ländern gilt es als chic, sich und seine Besitztümer mit Goldschmuck und verzierung zu veredeln. Steigender Wohlstand im asiatischen Raum sorgt daher für einen steigenden Bedarf des gelblich glänzenden Edelmetalls und verstärkt die vorherrschende Knappheit. Jahr USD EUR AUD CAD CNY INR JPY CHF GBP ,00% 6,90% 9,60% 7,20% 1,00% 4,40% 16,20% 3,60% 3,80% ,80% 5,90% 13,50% 23,30% 24,80% 23,90% 12,60% 3,40% 13,20% ,50% -0,50% -10,80% -1,40% 19,50% 13,50% 7,80% 7,00% 7,30% ,40% -1,90% 1,40% -2,30% 5,40% 1,00% 1,00% -3,00% -2,00% ,40% 35,40% 26,10% 14,50% 15,40% 22,30% 35,60% 36,50% 31,90% ,00% 10,30% 14,40% 23,30% 19,00% 20,10% 24,40% 13,90% 8,10% ,30% 18,70% 18,40% 12,50% 22,90% 17,60% 23,20% 22,00% 29,60% ,50% 10,20% 30,90% 29,40% -1,30% 29,00% -14,30% -2,80% 43,10% ,00% 21,00% -2,60% 6,70% 23,90% 20,10% 27,10% 23,00% 12,30% ,70% 38,80% 13,80% 22,90% 25,40% 24,80% 13,20% 17,10% 34,30% ,20% 13,90% 10,40% 12,80% 5,10% 30,30% 4,50% 10,70% 10,90% ,90% 5,10% 5,00% 4,00% 5,80% 10,90% 20,60% 4,30% 2,20% ,10% -31,00% -16,10% -23,20% -30,10% -19,20% -12,70% -29,90% -29,50% ,80% 11,70% 7,10% 7,50% 0,70% 0,20% 11,60% 9,40% 4,40% ,40% -0,20% 0,50% 6,80% -6,20% -5,90% -9,80% -9,70% -5,30% Rendite p.a. 9,40% 8,40% 7,40% 8,80% 7,60% 12,00% 9,80% 5,90% 9,50% Quelle: COMEX Eiffelturm 324 m Höhe Verfügbare Menge an Gold und Silber - verschwindend gering im Schatten des Eiffelturms Verfügbares Silber Würfel mit ca. 8 m Kantenlänge Verfügbares Gold Würfel mit ca. 20 m Kantenlänge

4 Der kleine Bruder Silber Knapp und deshalb heiß begehrt Während nur rund 10 % der weltweiten Goldnachfrage auf die Industrie zurückfällt, basieren rund 50 % der Silbernachfrage auf der industriellen Verwendung: Silber eignet sich aufgrund seiner chemischen Eigenschaften hervorragend als elektrischer Leiter und wird deshalb in nahezu jedem Auto, Bildschirm und Computer verbaut. Auch in der Medizin und im Kühlschrankbau greift man gerne auf Silber aufgrund seiner antibakteriellen Wirkung zurück. Silber begegnet uns weitestgehend unbemerkt allgegenwärtig in unserem Alltag. Silber ist daher in doppelter Hinsicht attraktiv: Einerseits als Vermögenssicherungsinstrument, zum anderen auf grund seiner natürlichen Knappheit als Renditeobjekt. Die zunehmende monetäre Wiederentdeckung von Silber als Gold des kleinen Mannes, gepaart mit der industriellen Nachfrage in einem Umfeld rückläufiger Silberförderung und weltweit kaum mehr vorhandener überirdischer Lagerbestände, verschärfen die physische Knappheitssituation und machen perspektivisch eine grundlegende Neubewertung von Silber unvermeidlich. Jahr USD EUR AUD CAD CNY INR JPY CHF GBP ,00% 4,80% 7,40% 5,00% -1,00% 2,30% 13,90% 1,50% 1,70% ,90% -11,00% -4,60% 3,60% 4,90% 4,20% -5,40% -13,10% -4,90% ,00% 3,20% -7,40% 2,30% 24,00% 17,80% 11,90% 11,00% 11,30% ,60% 6,70% 10,30% 6,20% 14,60% 9,90% 9,90% 5,50% 6,60% ,00% 48,70% 38,50% 25,70% 26,80% 34,40% 48,90% 50,00% 44,90% ,50% 30,50% 35,30% 45,90% 40,80% 42,10% 47,20% 34,80% 28,00% ,30% 4,30% 4,00% -1,20% 7,90% 3,30% 8,20% 7,20% 13,80% ,60% -20,20% -5,20% -6,30% -28,50% -6,60% -38,00% -29,60% 3,60% ,80% 44,20% 16,10% 27,20% 47,60% 43,20% 51,50% 46,60% 33,80% ,60% 96,40% 61,10% 74,00% 77,60% 76,70% 60,30% 65,70% 90,10% ,90% -6,90% -9,70% -7,80% -14,10% 6,60% -14,60% -9,50% -9,30% ,90% 7,00% 6,90% 5,90% 7,70% 12,90% 22,80% 6,20% 4,10% ,00% -38,60% -25,30% -31,60% -37,80% -28,00% -22,30% -37,60% -37,20% ,30% -8,20% -11,90% -11,70% -17,20% -17,70% -8,20% -10,10% -14,20% ,90% -1,90% -1,10% 5,00% -7,80% -7,40% -11,30% -11,20% -6,90% Rendite p.a. 7,60% 6,50% 5,60% 7,00% 5,80% 10,10% 7,90% 4,10% 7,60% Quelle: COMEX Der SOLIT Vorsorgeplan Premium im Detail Der SOLIT Vorsorgeplan Premium stellt eine langjährig etablierte und bei mehreren Tausend Kunden beliebte Investmentlösung dar, im Rahmen derer Gold und Silber zu attraktiven Großhandelskonditionen erworben und hochsicher in der Schweiz eingelagert werden. Es ist für den Vermögensauf- und -ausbau gleichermaßen geeignet wie für die Minderjährigen-Vorsorge oder auch zur Rückdeckung von Pensionszusagen. Das Lagerkonzept Edelmetalle wie Gold und Silber gelten seit jeher als sicherer Hort, um stürmische Zeiten unbeschadet zu überstehen. Gerade in der heutigen Zeit besinnen sich immer mehr Menschen auf die Währungsfunktion, die die physischen Edelmetalle Gold und Silber über Jahrtausende innehatten. Mehr denn je haben Gold und Silber als Garanten für langfristigen Werterhalt ihren festen Platz in jeder ausgewogenen und gut diversifizierten Vermögensstruktur. Eine Vielzahl von Indikatoren im derzeitigen ökonomischen Umfeld sprechen gerade jetzt dafür, dass Edelmetalle insbesondere Gold und Silber in den nächsten Jahren eine glänzende Perspektive haben dürften. In konjunkturell schwierigen Zeiten, gepaart mit immer weiter ausufernder Staatsverschuldung und bisher ungekannt expansiver Geldpolitik, rechnen viele Experten nicht nur mit stabilem Werterhalt, sondern mit weiter steigenden Edelmetallpreisen, möglicherweise sogar mit einer Vervielfachung bis zum Ende des kommenden Jahrzehnts. Partizipieren Sie unmittelbar und unabhängig an der Wertentwicklung von Gold und Silber an der Seite professioneller Partner und im Rahmen einer optimierten Einkaufs- und Lagerstrategie! Der SOLIT Vorsogeplan Premium bietet Ihnen auch die Möglichkeit eines monatlichen Sparplanes.

5 Einkaufsstrategie Die Kunden des SOLIT Vorsogeplans Premium erwerben direkt physisch existierende Gold- und Silberbarren. Die mit dem Einkauf und der Lagerung betraute SOLIT Management GmbH erwirbt zu diesem Zwecke losgrößeneffiziente große Gewichtseinheiten (Gold i.d.r. 1 kg-barren, Silber 5 kg-barren oder Industriebarren) zu günstigen institutionellen Einkaufskonditionen direkt bei den Prägestätten. Lagerung Die erworbenen Edelmetalle werden für die Kunden in versicherten Tresorräumen mit hoher Sicherheitsstufe in der Schweiz zollfrei gelagert. Durch den gemeinschaftlichen Einkauf sowie die gemeinschaftliche Lagerung wird für Sie eine signifikante Kostenersparnis (inklusive der MwSt.-Einsparung bei Silber) realisiert. Flexibilität Der zwischen Ihnen als Kunden und der SOLIT Management GmbH geschlossene Verwahrungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung bzw. Teilkündigung ist für Sie jederzeit kostenfrei möglich. Entschließen Sie sich zum Verkauf, steht Ihnen ein Wahlrecht zu. Sie erhalten entweder den Gegenwert der Ihnen zustehenden Edelmetalle zum aktuellen Kurs in Euro auf Ihr Bankkonto überwiesen oder Ihnen werden die physischen Edelmetalle ausgeliefert. Nach vorheriger Terminabsprache haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Edelmetalle vor Ort in der Schweiz selbst abzuholen. Hälftige Aufteilung auf Gold und Silber Die Investition erfolgt je zur Hälfte in die Edelmetalle Gold und Silber. Nach Eingang des Kaufauftrages erhalten Sie eine Kaufbestätigung. Die Bezahlung erfolgt gegen Vorkasse. Im Falle des Sparplans erteilen Sie der TRESTA Treuhandgesellschaft mbh eine Einzugsermächtigung. Ist der Kauf abgeschlossen, erhalten Sie unmittelbar eine Mitteilung über die für Sie erworbene Menge an Edelmetallen in Unzen und Gramm. Sicherheit & Transparenz Sämtliche Zahlungsströme laufen über ein Konto der TRESTA Treuhandgesellschaft mbh, auf das die SOLIT Management keinen Zugriff hat. So wird sichergestellt, dass Ihr Geld zu jeder Zeit streng getrennt von deren eigenem Vermögen gehalten wird. Für den SOLIT Vorsorgeplan Premium werden ausschließlich Barren von Herstellern erworben, die der Good Delivery List of Acceptable Refiners der London Bullion Market Association (LBMA) angehören und somit international als Qualitätslieferanten anerkannt sind. Der Zutritt zu den Tresorräumen ist nur je einem Vertreter des Treuhänders, der SOLIT Management und der Lagerstätte gemeinschaftlich, also unter Beachtung eines 6-Augen-Prinzips, möglich. Zweimal jährlich erfolgt eine Bestandsaufnahme über die eingelagerten Barren durch einen Wirtschaftsprüfer im Auftrag der unabhängigen Treuhandgesellschaft. Über einen speziell eingerichteten und gesicherten Login-Bereich auf der Homepage der SOLIT Gruppe ( erhalten Sie als Kunde Einsicht in die Barrenlisten, Kaufabrechnungen, Einlagerungs- und Inventurberichte und können so Ihre persönliche Vermögensübersicht jederzeit aktuell einsehen. Steuerliche Behandlung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige (Verbraucher und Unternehmer) selbst für seine Steuerangelegenheiten verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen daher, in Zweifelsfragen mit Ihrem Steuerberater zu sprechen. In der Regel gilt für Privatpersonen, die in Deutschland steuerpflichtig sind: Bei einem späteren Verkauf der Edelmetalle bleiben etwaige Gewinne steuerfrei, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 12 Monaten liegen. Gerade dies kann einen großen Vorteil gegenüber einer indirekten Investition in Edelmetalle über synthetische Finanzprodukte bedeuten. Die Eckdaten zum SOLIT Vorsorgeplan Premium in Kurzform Losgrößeneffizienter Direkterwerb der Edelmetalle Gold und Silber in großen Handels einheiten direkt bei den Herstellern, unab hängige Einlagerung der Barren bei der Zürcher Freilager AG in der Schweiz Mindestbetrag: EUR durch Einmalkauf, Ansparplan oder Kombination aus beidem Ansparplan: Alternativ oder ergänzend zur Einmalanlage kann auch ein Sparplan ab EUR 50 monatlich eingerichtet werden. Die Depoteinrichtung ist auch für Minderjährige möglich. Laufzeit: Die Investition erfolgt auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist jederzeit kostenfrei möglich.

6 Edelmetalle mit Einkaufsvorteil kaufen Sowohl Gold als auch Silber sind umgerechnet auf den Preis pro Gramm günstiger, je größer der gekaufte Barren ist. Während man für einen 1 Gramm-Goldbarren derzeit ca. EUR 46 bezahlt, kostet das Gramm bei einem 1 Kilo-Goldbarren nur ca. EUR 38,50. Dies entspricht einem Preisaufschlag von über 19 %. Aus diesem Grund werden für den SOLIT Vorsorgeplan Premium ausschließlich große Goldbarren ab 1 kg bzw. Silberbarren ab 5 kg erworben, wodurch ein erheblicher Preisvorteil gegenüber einem Direktkauf von Kleinbarren erzielt wird. Sonderkonditionen durch den SOLIT Vorsorgeplan Premium SOLIT erwirbt als Großabnehmer für Kunden des Vorsorgeplans die Edelmetallbarren zu vereinbarten Sonderkonditionen in der Regel direkt bei den Prägeunternehmen wie zum Beispiel Umicore und Heraeus. Durch die sichere Lagerung im mehrwertsteuerfreien Transitbereich der Zürcher Freilager AG entfällt beim Erwerb von Silberbarren zudem die sonst übliche Mehrwertsteuer von 19 %. Diese Einkaufsvorteile fließen Ihnen als Kunden vollumfänglich zu. SOLIT Gold & Silber-Sparplan besonders attraktiv Speziell bei Kunden, die regelmäßig Gold und Silber erwerben wollen, zeigt es sich deutlich, wie sehr es sich lohnt, durch den SOLIT Vorsorgeplan Premium auf mehrwertsteuerfreie Großbarren zu Sonderkonditionen zu setzen statt selbst Kleinbarren zu erwerben: Beispiel: EUR 200 monatliche Anlage, aufgeteilt auf Gold und Silber Für kleine Beträge, wie zum Beispiel EUR 200 im Monat, könnte man nur Kleinstbarren erwerben mit enorm hohen Preisaufschlägen. Über das Konzept des SOLIT Vorsorgeplans Premium erwerben Sie mit Ihrer monatlichen Sparrate einen Bruchteil eines günstigen und mehrwertsteuerfreien Großbarrens hohe Preisaufschläge entfallen. Die Vorteile des SOLIT Vorsorgeplans Premium im Überblick Gold & Silber in physischer Form bieten historisch belegt den bestmöglichen Schutz vor Finanz- und Währungskrisen. Sichere und bankenunabhängige Lagerung Signifikante Einkaufsvorteile / Mehrwertsteuer-Ersparnis bei Silber Jederzeit voll und teilweise kündbar Physischer Auslieferungsanspruch auf monatlicher Basis Steuerfreier Wertzuwachs nach einjähriger Haltedauer (für in Deutschland steuerpflichtige Privatpersonen); keine Abgeltungsteuer Kosteneffiziente Sammellagerung Ihrer Edelmetalle Sicherheit durch unabhängige Treuhand und externe Mittelverwendungskontrolle Kein Haftungs- oder Insolvenzrisiko Depoteinrichtung auch für Minderjährige möglich Treuebonus zum Ablauf des Ansparplans Die Folge: Mit jeder Sparrate erhalten Sie deutlich mehr Gold (bis zu 19 %) bzw. Silber (bis zu 33 %) für Ihr Geld. 2,60 Gramm Gold als SOLIT-Sparplan 2,17 Gramm Gold bei Direkterwerb 169 Gramm Silber als SOLIT-Sparplan 127 Gramm Silber bei Direkterwerb 19 % mehr Gold 33 % mehr Silber Quelle: Eigene Berechnung anhand von Verkaufspreisen bekannter Edelmetallhändler im Internet Stand: September 2016

7 Investieren Sie an der Seite professioneller Partner SOLIT SOLIT Management GmbH Die SOLIT Management GmbH ist für den Ankauf der Edelmetalle und deren sicherer Verwahrung am Lagerort verantwortlich. Sie bezieht als Großabnehmer ihre Goldund Silberbarren bei den Herstellern Umicore bzw. Heraeus. Dies wäre Privatpersonen direkt aufgrund der Vertriebswege der Prägestätten nicht möglich. Es werden ausschließlich registrierte Barren gekauft, die von Herstellern stammen, die auf der Good Delivery List of Acceptable Refiners der LBMA gelistet sind. Die SOLIT Management GmbH wurde 2008 gegründet und verwaltet seither Edelmetallanlagen mit einem Investitionsvolumen im dreistelligen Millionenbereich. SOLIT Management Suisse GmbH Die SOLIT Management Suisse GmbH ist für den SOLIT Vorsorgeplan Premium insbesondere mit der Organisation und Durchführung der Einlagerung und Auslagerung sowie der Versicherung der Edelmetalle beauftragt. TRESTA TRESTA Treuhandgesellschaft mbh Sämtliche Zahlungsströme laufen über ein Konto der TRESTA, auf das die SOLIT Management GmbH keinen Zugriff hat. So wird sichergestellt, dass die Gelder der Kunden zu jeder Zeit streng getrennt von deren eigenem Vermögen gehalten werden. Die TRESTA ist Ansprechpartner des Kunden. Sie ist verantwortlich für Kunden- und Vertragsverwaltung sowie für die Kundenkommunikation. Sie ist verpflichtet, zwei Mal jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer eine Bestandsaufnahme der physisch eingelagerten Edelmetalle im Rahmen des SOLIT Vorsorgeplans Premium durchzuführen und hierüber einen Bericht zu erstellen. Seit Gründung hat die TRESTA Treuhandgesellschaft mbh insgesamt für über Investoren die Funktion der Treuhänderin übernommen und verwaltet insgesamt Kapital in Höhe von mehr als EUR 300 Mio. Umicore Umicore AG & Co. KG Das im Jahr 1904 unter dem Namen Ateliers de Constructions Electriques de Charleroi gegründete Unternehmen nimmt mit rund Mitarbeitern und einem Konzernumsatz von EUR 12,5 Mrd. eine führende Rolle in der Produktion sowie im Recycling von Spezialwerkstoffen und Metallen wie z. B. Kobalt, Germanium, Nickel, Zink, Gold, Silber und Platin-Gruppenmetallen ein. Zu den Hauptabnehmern der Rohstoffe gehören nahezu alle weiterverarbeitenden Industrien, insbesondere die chemische Industrie sowie die Automobil-, Baustoff-, Schmuck- und Elektroindustrie. Privatanlegern ist das Unternehmen weithin durch den geprägten Schriftzug Umicore bekannt, welcher seit dem Jahre 2005 auf Gold-, Silber- und weiteren Edelmetallbarren angebracht wird. Umicore ist unter anderem assoziiertes Mitglied der London Bullion Market Association (LBMA), auf deren Good Delivery List Umicore als Hersteller, dessen Barren weltweit akzeptiert werden, aufgeführt. Heraeus Heraeus Holding GmbH Heraeus ist ein weltweit tätiges Edelmetall- und Technologieunternehmen mit Sitz in Hanau bei Frankfurt und festen Wurzeln am Standort Deutschland. Das Unternehmen befindet sich seit über 160 Jahren in Familienbesitz. Seine Geschäftsfelder erstrecken sich über die Bereiche Edelmetalle, Materialien und Technologien, Sensoren, Biomaterialien und Medizinprodukte sowie Dental und Pharma, Quarzglas und Speziallichtquellen. Heute verfügt Heraeus über mehr als Patente. Über 600 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung sorgen in 25 Entwicklungszentren weltweit für innovativen Nachschub. Heraeus erwirtschaftet mit über Mitarbeitern in mehr als 120 Gesellschaften einen jährlichen Produktumsatz von über EUR 4 Mrd. und einen Edelmetallhandelsumsatz von rund EUR 16 Mrd. Fazit: Sowohl Gold als auch Silber haben sich über Jahrtausende als Anlageform bewährt. Zudem steigt neben der Investmentnachfrage auch der industrielle Verbrauch insbesondere von Silber, während die noch erschließbaren weltweiten Vorkommen immer knapper werden. Durch den SOLIT Vorsorgeplan Premium wird Ihnen die Möglichkeit geboten, zu Großhandelskonditionen von den glänzenden Perspektiven der beiden Edelmetalle zu profitieren physisch erworben und bankenunabhängig in hochsicheren Tresorräumen verwahrt! IN GOLD WE TRUST GOLD BEWAHRT

8 SOLIT Management GmbH Borsigstr Wiesbaden Überreicht durch: Telefon: Telefax: Konzept und Design werksfarbe.com Wichtiger Hinweis: Die SOLIT Management GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die SOLIT Management GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der SOLIT Management GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die SOLIT Management GmbH behält es sich ausdrücklich vor, das Angebot ganz oder teilweise ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Stand: 5. September 2016 Ein Unternehmen der

9 SOLIT Vorsorgeplan Premium Antrag auf Einrichtung An die TRESTA Treuhandgesellschaft mbh ggf. Einreicher ggf. Vermittler Antragsteller Ich, der / die Unterzeichnende (Kunde) Titel / Nachname / ggf. Firma (bitte Kopie HR-Auszug beifügen) Telefonnummer Vorname Name des Kreditinstitutes (für Auszahlungen) ggf. abweichender Geburtsname Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Geburtsort Staatsangehörigkeit Kontonummer IBAN BIC / SWIFT BLZ Straße, Hausnummer Land PLZ Ort beantrage hiermit die Einrichtung eines SOLIT Vorsorgeplan Premium Vertrages. Hinweis: Der Mindestkaufbetrag für den SOLIT Vorsorgeplan Premium beträgt EUR (in Worten: Euro fünftausend) und kann durch Einmalkauf, monatlichen Ansparplan oder eine Kombination aus Einmalkauf und Ansparplan erbracht werden. Einmalkauf Die Kaufsumme und das Aufgeld hierauf werden von mir unmittelbar nach Einrichtung des SOLIT Vorsorgeplans Premium und Aufforderung durch die TRESTA Treuhandgesellschaft mbh auf folgendes Einzahlungskonto der TRESTA Treuhandgesellschaft mbh gezahlt: IBAN: DE BIC: COBADEFFXXX Commerzbank Wiesbaden Kaufbetrag (mind. EUR 5.000) zzgl. 5 % Aufgeld Gesamtbetrag Gesamtbetrag in Worten Einmalkauf: Der Kauf erfolgt hälftig in Gold und Silber. EUR EUR EUR EUR. Ansparplan Monatliche Rate (mind. EUR 50) mal 60 Monatsraten bzw. 5 Jahre mal 120 Monatsraten bzw. 10 Jahre mal 180 Monatsraten bzw. 15 Jahre mal 240 Monatsraten bzw. 20 Jahre mal (mind. 60) Monatsraten bzw. (mind. 5) Jahre EUR = Kaufbetrag (mind. EUR 5.000) EUR zzgl. 6,5 % Aufgeld Gesamtbetrag Gesamtbetrag in Worten EUR EUR EUR. Ansparplan: Die Aufteilung der monatlichen Sparraten erfolgt hälftig in Gold und Silber. Höhere Beträge als die monatliche Mindestrate müssen durch 25 ohne Rest teilbar sein. Das Aufgeld sowie die erste Sparrate sind durch den Kunden nach Vertragsannahme und Zahlungsaufforderung durch die TRESTA Treuhandgesellschaft mbh per Überweisung zu entrichten. Der Einzug der Sparraten erfolgt ab der zweiten Rate mittels Lastschrifteinzug durch die TRESTA Treuhandgesellschaft mbh jeweils zum 01. eines jeden Monats. Hiermit ermächtige ich die TRESTA Treuhandgesellschaft mbh widerruflich, die fälligen Sparraten jeweils zum 01. eines jeden Monats zum Fälligkeitszeitpunkt per Lastschrift / SEPA-Basislastschrift von folgendem Konto einzuziehen: IBAN BIC / SWIFT Kontoinhaber Kreditinstitut Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, ist die kontoführende Bank nicht zur Einlösung verpflichtet, Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Beginn der Ansparphase: 01 / / (01/MM/JJJJ). Das gesamte Aufgeld ist mit der ersten Sparrate fällig. 8 Unterschrift des Kunden bzw. des Kontoinhabers, sofern abweichend

10 Bedingungen Die Vertragsbedingungen zum SOLIT Vorsorgeplan Premium in der Fassung vom 5. September 2016 habe ich erhalten und bin mit deren Geltung einverstanden. Hinweis: Der Vertrag über die Einrichtung des SOLIT Vorsorgeplans Premium kommt erst mit Annahme (Gegenzeichnung) durch die TRESTA Treuhandgesellschaft mbh zustande. 8 Unterschrift des Kunden / 1. gesetzl. Vertreters 8 ggf. Unterschrift 2. gesetzl. Vertreter Identitätsprüfung (Auszufüllen durch den Vermittler) PostIdent-Verfahren oder persönlich* * Ich bestätige, dass der Kunde / 1. gesetzliche Vertreter für die Identifizierung persönlich anwesend war und ich die Angaben des Kunden / 1. gesetzlichen Vertreters anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises überprüft habe. Eine Kopie dieses Ausweises habe ich beigefügt. Personalausweis-/Reisepass-Nr. gültig bis ausstellende Behörde Bei Minderjährigendepots ist dem Eröffnungsantrag beiliegend für den Kunden ein amtlicher Existenznachweis (z. B. Geburtsurkunde) zu erbringen. Ich habe die Identifizierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als: Kreditinstitut oder Finanzdienstleister mit Erlaubnis gemäß 32 KWG Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter Versicherungsvermittler gemäß 34d GewO, der selbst den Pflichten des Geldwäschegesetzes unterliegt Vermittler gemäß 34f GewO Sonstiger Gewerbetreibender Name des Identifizierenden Unterschrift des Identifizierenden Ggf. Identitätsprüfung des 2. gesetzlichen Vertreters PostIdent-Verfahren oder persönlich* * Ich bestätige, dass der 2. gesetzliche Vertreter für die Identifizierung persönlich anwesend war und ich die Angaben des 2. gesetzlichen Vertreters anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises überprüft habe. Eine Kopie dieses Ausweises habe ich beigefügt. Personalausweis-/Reisepass-Nr. gültig bis ausstellende Behörde Ich habe die Identifizierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als: Kreditinstitut oder Finanzdienstleister mit Erlaubnis gemäß 32 KWG Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter Versicherungsvermittler gemäß 34d GewO, der selbst den Pflichten des Geldwäschegesetzes unterliegt Vermittler gemäß 34f GewO Sonstiger Gewerbetreibender Name des Identifizierenden Unterschrift des Identifizierenden Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz / Erklärung des Kunden: Ich handle auf eigene Rechnung. Ich handle auf Rechnung von (Name und Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten. Bei juristischen Personen sind ein aktueller Handelsregisterauszug und wenn ein Gesellschafter mit mind. 25 % beteiligt ist eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen.) Vorstehender Antrag wird angenommen. 8 Unterschrift des Kunden / 1. gesetzl. Vertreters 8 ggf. Unterschrift 2. gesetzl. Vertreter Zürich, den TRESTA Treuhandgesellschaft mbh

11 Vertragsbedingungen SOLIT Vorsorgeplan Premium Stand: 5. September 2016 Präambel Der SOLIT Vorsorgeplan Premium ist ein Angebot der SOLIT Management GmbH. Mit dem SOLIT Vorsorgeplan Premium bietet die SOLIT Management GmbH ihren Kunden die Möglichkeit, Edelmetalle zu erwerben und diese in einem gesicherten Sammeldepot zu verwahren. Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbh übernimmt im Auftrag der SOLIT Management GmbH die Führung der Depotkonten, die Betreuung der Kunden sowie die Verwendungskontrolle der eingezahlten Gelder. 1 Vorbemerkung und Geltung der Vertragsbedingungen 1) Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der SOLIT Management GmbH (nachfolgend Verwahrer genannt) für den SOLIT Vorsorgeplan Premium (nachfolgend SOLIT VSP genannt) mit Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend Kunden genannt) im Bereich des Warenvertriebs von Edelmetallen. 2) Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Verwahrer nicht an. Dies gilt auch dann, wenn der Verwahrer deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. 3) Der Verwahrer handelt mit Edelmetallen und bietet deren Lagerung sowie Verwaltung für Kunden an. Der Verwahrer erbringt im Zusammenhang mit SOLIT VSP keine Finanzdienstleistungen, insbesondere keine Anlageberatung oder Vermögensverwaltung. 2 Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher Gem. 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht für Verbraucher kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (der Verwahrer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. 3 Vertragsschluss 1) Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbh (nachfolgend die Treuhänderin ) ist berechtigt, namens und in Vollmacht für den Verwahrer Angebote anzunehmen. Erst mit Erklärung der Annahme durch die Treuhänderin durch Aushändigung eines gegengezeichneten Vertragsexemplars kommt der Verwahrvertrag zustande. Der Verwahrer ist berechtigt, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Mindestkaufbetrag für das Depot beträgt EUR (in Worten: Euro fünftausend) und kann durch Einmalkauf, monatlichen Ansparplan oder eine Kombination aus Einmalkauf und Ansparplan erbracht werden. Die Mindestlaufzeit für einen Ansparplan beträgt fünf Jahre. Die Monatsrate muss mindestens EUR 50 (in Worten: Euro fünfzig) betragen. 2) Der Abschluss von Verträgen bezüglich einer Depoteinrichtung für Minderjährige ist möglich. In diesem Fall ist der Antrag auf Eröffnung eines SOLIT VSP Vertrages durch alle gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der oder die gesetzliche(n) Vertreter ist / sind zu identifizieren. Eine ggf. alleinige Vertretungsberechtigung ist nachzuweisen. Ebenfalls ist dem Antrag auf Depoteröffnung eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Kopie des Personalausweises des Minderjährigen beizufügen. Im Falle eines Ansparplans muss die Einzahlungsphase spätestens einen Tag vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Minderjährigen enden. 4 Gegenstand des Vertrages 1) Vertragsgegenstand ist der Kauf sowie die entgeltliche Verwahrung von Edelmetallen (Gold und Silber) in gesicherten Räumen eines Zollfreilagers in der Schweiz. 2) Als alleiniger Depotinhaber ist der Kunde berechtigt, über den Depotinhalt eigenständig und unbeschränkt zu verfügen. 3) Der Verwahrer trägt dafür Sorge, dass die eingelagerten Edelmetalle zu jeder Zeit zum aktuellen Wiederbeschaffungswert gegen Einbruch, Diebstahl und Raub versichert sind. 5 Dauer des Vertrages, Kündigung 1) Der Verwahrvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2) Jeder Kunde kann den Verwahrvertrag ganz oder teilweise kündigen. Die Kündigung / Teilkündigung muss in Textform erfolgen. Die Kündigung hat schriftlich, d.h. per Brief oder Telefax zu erfolgen. Erfolgt die Kündigung / Teilkündigung gegenüber der Treuhänderin, kann der Verwahrer diese Form akzeptieren. In diesem Fall gilt die Kündigung / Teilkündigung als formgerecht eingegangen. 3) Der kündigende Kunde entscheidet, ob seine Kündigung / Teilkündigung schnellstmöglich ausgeführt werden soll oder mit Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Er muss diesbezüglich eine eindeutige Weisung in seiner Kündigung / Teilkündigung in Textform abgeben. Falls keine eindeutige Weisung in Textform erteilt wird, gilt die Kündigung als Kündigung mit Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Soll die Kündigung / Teilkündigung schnellstmöglich ausgeführt werden, so wird der Verwahrer in der Regel am auf den Tag des Eingangs der Kündigung / Teilkündigung eines Kunden folgenden Handelstag, spätestens jedoch innerhalb von drei Handelstagen, anteilig Edelmetall verkaufen. Sind Barrenverkäufe an einem Handelstag aus einem wichtigen Grund (insbesondere Aussetzung des Handels oder fehlende Verkaufsmöglichkeit von Barren aus anderen Gründen) nicht möglich, so findet der Verkauf am nächstmöglichen Handelstag statt. 4) Im Falle der Kündigung des Verwahrvertrages durch eine Vertragspartei gilt 10 entsprechend. Im Falle der Teilkündigung muss die verbleibende Summe mindestens EUR (in Worten: Euro zweitausendundfünfhundert) betragen. 5) Eine Kündigung des Verwahrvertrages durch den Verwahrer kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund in diesem Sinn liegt insbesondere vor, wenn: a) der Kunde falsche Angaben im Zusammenhang mit diesem Vertragsschluss macht, b) der Kunde im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG), verstößt,

12 c) der Kunde den Verwahrer vorsätzlich schädigt oder versucht zu schädigen. 6 Abwicklung von Kaufaufträgen 1) Der Verwahrer wird nach Eingang der von Kunden eingezahlten Beträge die Edelmetalle (Depotwerte) von seinen Lieferanten erwerben. Um einen möglichst großen Kostenvorteil für den Kunden zu ermöglichen, strebt der Verwahrer den Erwerb möglichst großer Barren an (i.d.r. Gold 1 kg, Silber 5 / 15 kg Barren). In der Regel erfolgt ein Barrenkauf am auf den Tag der Einzahlung des Kunden folgenden Handelstag, spätestens jedoch innerhalb von drei Handelstagen nach Einzahlung. 2) Der Kauf erfolgt zum Fixingpreis der Londoner Börse ( LBMA Gold Price bzw. LBMA Silver Price ) zzgl. 5 % bei Gold sowie 8 % bei Silber. Es werden ausschließlich registrierte Barren mit einem Feinheitsgrad von mindestens 999 / gekauft, die von Herstellern stammen, die der Good Delivery List of Acceptable Refiners der London Bullion Market Association (LBMA) angehören. Sind Barrenkäufe an einem Handelstag aus einem wichtigen Grund (insbesondere Aussetzung des Handels oder fehlende Erwerbsmöglichkeit von Barren) nicht möglich, so findet der Erwerb am nächstmöglichen Handelstag statt. 3) Die Ein- und Auslagerung von Edelmetallbarren erfolgt, ausschließlich im 6-Augen-Prinzip. Hierfür müssen jeweils ein Vertreter des Verwahrers, der Treuhänderin und der Lagerstelle anwesend sein. Keine Person hat alleine Zugang zu den Tresoren und Schließfächern der Gesellschaft. Bis zur Einlagerung verbleiben die erworbenen Edelmetalle bei dem jeweiligen Lieferanten. 7 Depoteingangsbestätigung, geschützter Kundenbereich 1) Mit einer Depoteingangsbestätigung wird dem Kunden die Einlieferung von Depotwerten bescheinigt. 2) Die vom jeweiligen Kunden erworbenen Edelmetalle werden diesem kontenmäßig nach Gewicht und Wert gutgeschrieben und können auch den Bruchteil einer Gewichtseinheit ausmachen. Gewicht und Wert der Edelmetalle werden auf drei Stellen hinter dem Komma angegeben und werden im geschützten Kundenbereich der Homepage der SOLIT Gruppe ( veröffentlicht. Darüber hinaus werden im geschützten Kundenbereich jeweils aktuelle Barrenlisten, sämtliche Ein- / Auslagerungsprotokolle, Inventurberichte sowie die persönliche Vermögensübersicht inklusive Transaktionshistorie bereitgestellt. 8 Bestandsaufnahme, Bestandsaufstellung 1) Der Kunde erhält in regelmäßigen Abständen zweimal jährlich eine von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen erstellte Bestandsaufnahme der physisch eingelagerten Edelmetalldepotbestände. 2) Der Kunde erhält zweimal jährlich eine individuelle Aufstellung über den Vertragswert seines SOLIT VSP, davon einmal als Jahresdepotauszug zum letzten Handelstag eines jeden Kalenderjahres. Legt der Kunde nicht innerhalb eines Monats, vom Versandtag der Aufstellung an gerechnet, schriftlich Widerspruch gegen die Bestandsaufstellung ein, gilt diese als genehmigt. 9 Erweitertes Pfandrecht Der Verwahrer und der Kunde sind sich darüber einig, dass der Verwahrer ein Pfandrecht an sämtlichen Edelmetallen erwirbt, an denen der Verwahrer aufgrund der Geschäftsbeziehung Besitz erlangt hat oder künftig noch erlangen wird. Der Verwahrer hat das Recht, sich wegen aller Ansprüche aus dem Verwahrvertrag sowie wegen sonstiger Forderungen, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, aus den verwahrten Edelmetallen zu befriedigen. 10 Depotentnahme, Auszahlung, Auslieferung 1) Im Falle der Kündigung / Teilkündigung wird die individuelle Edelmetallmenge des kündigenden Kunden gemäß seinem Edelmetalldepot verkauft. Der Verkauf erfolgt zu den aktuellen Ankaufskursen der Lieferanten des Verwahrers. 2) Der ausscheidende Kunde kann statt der Auszahlung des Depotwertes in bar die physische Auslieferung der auf sein Edelmetalldepot entfallenden Gold- bzw. Silberbarren entsprechend verlangen, sofern sein Depotwert je Edelmetall mindestens dem Wert der kleinsten auslieferbaren Barrengröße gem. dieses Absatzes entspricht (Gold: 50 g, Silber: 5 kg). Der kündigende Kunde kann für den Depotwert in Gold eine physische Auslieferung in Barren zu 50 g, 100 g oder 1 kg verlangen, für den Depotwert in Silber in 5 kg Barren. Für die Auslieferung oder Selbstabholung an der Lagerstätte hat der kündigende Kunde eine Kostenpauschale in Höhe von 99 EUR (in Worten: Euro neunundneunzig) zzgl. Lieferungs- und Versicherungskosten im Falle der Auslieferung an den Verwahrer zu bezahlen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur ausreichend versichert. Etwaig anfallende Steuern, Zölle, Reise-, Transport- und Versicherungskosten, aufgrund der physischen Auslieferung bzw. Selbstabholung der Edelmetalle, hat der Kunde zu tragen. 3) Der Verwahrer ist nicht verpflichtet, Großbarren in Kleinbarren umzutauschen, um dem Wunsch des Kunden auf physische Auslieferung nachzukommen. Ist die physische Auslieferung nach diesem Absatz nicht möglich, so ist gem. Abs. 1 zu verfahren. Im Falle der physischen Auslieferung von Barren gem. Abs. 2 ist ein etwaig verbleibendes Restguthaben, das betragsmäßig den Erwerb bzw. die Auslieferung eines Barrens in der Mindestgröße nicht zulässt, auf ein Bankkonto des kündigenden Kunden zu überweisen. 4) Im Falle der physischen Auslieferung oder der Selbstabholung obliegt es dem Kunden, unmittelbar nach Entnahme aus dem Depot die verwahrten Depotwerte auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Beanstandungen sind dem Verwahrer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen, schriftlich anzuzeigen. Werden im Falle der Selbstabholung die Depotwerte nicht abgeholt, ist dem Verwahrer weiterhin die Vergütung gem. 11 zu bezahlen. 11 Vergütung 1) Der Kaufbetrag (Einmalkauf oder Ansparplan) wird grundsätzlich zu 100 % in Edelmetalle investiert. Die Investition erfolgt dabei jeweils hälftig in Gold und Silber. Bei Einrichtung eines SOLIT VSP Vertrages ist ein einmaliges Aufgeld durch den Kunden zu zahlen. Das Aufgeld beträgt im Falle der Einmalanlage 5 % bezogen auf den Kaufbetrag. Im Falle des Ansparplans beträgt das Aufgeld 6,5 % bezogen auf den Kaufbetrag. 2) Pro Quartal erhält der Verwahrer eine Verwaltungsgebühr im Gegenwert von 0,35 % (inkl. etwaiger Umsatzsteuer) bezogen auf den Depotwarenwert. In dieser Gebühr sind sämtliche Leistungen des Verwahrers wie Verwaltung, Treuhandservice und Versicherung beinhaltet. Zum Zweck der Begleichung dieser Gebühr veräußert der Verwahrer am Ende eines jeden Quartals 0,35 % des in Form von Edelmetallen gehaltenen Depotwerts, berechnet in Unzen und Gramm. Veräußert werden Gold- und Silberbarren entsprechend dem Verhältnis, in dem die beiden Edelmetalle im Depot des Kunden vorhanden sind. Maßgeblich für die Bestimmung des Depotwerts ist der jeweils letzte Handelstag eines jeden Quartals. 12 Treuebonus Ansparplan Der Kunde erhält zum Ende der Ansparphase, unter der Bedingung der vollständigen Leistung sämtlicher vereinbarter Monatsraten, einen Treuebonus von dem Verwahrer. Die Höhe des Treuebonus ist hierbei abhängig von der Laufzeit des Ansparplans und beträgt jeweils einen Monatsbeitrag je fünf Jahre Laufzeit des Ansparplans. Bei einer beispielhaften Laufzeit von 20 Jahren beträgt der

13 Treuebonus demnach vier Monatsraten. Die Gutschrift des Treuebonus erfolgt hälftig in Gold und Silber. Maßgeblich ist hierbei der Gold- bzw. Silberkurs zum Zeitpunkt der Volleinzahlung unter Berücksichtigung der Regelung des 6 Abs. 2. Bei vorzeitiger Beendigung der vereinbarten Ansparphase steht dem Kunden kein Treuebonus zu. 13 Verwahrung Der Verwahrer erwirbt an den eingelieferten Edelmetallen kein Eigentum. Dem Kunden steht im Falle der Insolvenz des Verwahrers ein Aussonderungsrecht (vgl. 47 InsO) zu. 14 Pflichten des Verwahrers, Haftung, Risikohinweis 1) Die Verpflichtung des Verwahrers beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Lagerung der ihm anvertrauten Werte. Eine weitergehende Verpflichtung, z. B. Beratung im Hinblick auf den Erwerb und / oder Verkauf von Edelmetallen oder die wirtschaftliche Nutzung der Depotwerte wird von dem Verwahrer nicht geschuldet. 2) Der Verwahrer darf keine derivativen Finanzgeschäfte tätigen, insbesondere darf er nicht an Goldleihgeschäften teilnehmen und kein Gold verleihen. 3) Der Verwahrer haftet nur für Schäden, die vom Kunden nachgewiesen und durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Der Verwahrer übernimmt keine Haftung für Schäden höherer Gewalt (z.b. Naturkatastrophen). 4) Die Kursentwicklung der Edelmetalle richtet sich generell nach dem Angebots- und Nachfrageverhalten der Marktteilnehmer in diesem speziellen Marktsegment. Die Metalle können erheblichen Preisschwankungen (sog. Volatilität) unterliegen, die auf verschiedenen nicht vorhersehbaren Entwicklungen beruhen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund sich verändernder Marktbedingungen der Gold- und Silberpreis zukünftig sinkt und der Kunde somit einen Wertverlust seines Depots hinnehmen muss. Auch besteht das Risiko von Währungsverlusten, sofern die Metalle in Fremdwährungen gehandelt werden. 5) Es finden für den Kunden die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln Anwendung, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. 15 Mitwirkungspflichten des Kunden, Datenschutz 1) Der Kunde ist verpflichtet alle erforderlichen Informationen für eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Änderungen der persönlichen Daten (z. B. Name und Anschrift) oder die Änderung einer erteilten Vollmacht. Die von dem Verwahrer ausgehändigten Dokumente hat der Kunde unverzüglich auf Fehler und Vollständigkeit zu prüfen. 2) Vor dem Hintergrund der Bestimmungen gemäß dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) verpflichtet sich der Kunde auf Verlangen des Verwahrers zur Legitimation durch Vorlage seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. 3) Die Vertragssprache ist deutsch. Der Verwahrer ist grundsätzlich berechtigt, erforderliche fremdsprachige Urkunden und Dokumente zurückzuweisen. Der Verwahrer ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Handlungen solange zu verweigern, bis eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache durch den Kunden vorgelegt wird. 4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten auf Datenverarbeitungsanlagen gespeichert werden. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz. Weiter erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten durch die mit der Durchführung und ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung des Depots Beauftragten genutzt werden. 16 Übertragbarkeit von Rechten Die Rechte des Kunden aus dem Verwahrvertrag können nicht übertragen werden. 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Erfüllungsort 1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (IPR). 2) Als Gerichtsstand wird Wiesbaden vereinbart. 3) Sofern sich aus dem Verwahrvertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verwahrers. 18 Änderung der Vertragsbedingungen Sollte sich insbesondere aufgrund gesetzlicher Anforderungen das Bedürfnis zu einer Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen ergeben, so kann der Verwahrer diese ändern oder ergänzen und dies dem Kunden auf dem vereinbarten Kommunikationsweg mitteilen. Die jeweilige Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegt. Der Widerspruch ist an den Verwahrer zu richten. 19 Sonstige Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen oder des Verwahrvertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Vertragsbedingungen oder des Verwahrvertrags hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder teilweise unwirksamen Bestimmung gilt die entsprechende gesetzliche Regelung. Datenschutzhinweis: Es werden die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherung beachtet. Die personenbezogenen Daten dieses Vertrags werden von der SOLIT nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und eigener Werbeaktionen der SOLIT Gruppe genutzt. Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken jederzeit durch formlose Mitteilung auf dem Postweg an die SOLIT Management GmbH, Borsigstr. 18, Wiesbaden oder durch an info@solit-kapital.de widersprechen. Der Widerspruch gilt aber nicht für die zur Abwicklung Ihrer Verwahrung erforderlichen Daten. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Geschäftsabwicklung nutzen, verarbeiten und übermitteln, sowie die weitere Versendung von Werbemitteln an Sie einstellen. Informationen über den Verwahrer: SOLIT Management GmbH Sitz: Wiesbaden, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB Gesetzliche Vertreter: Robert Vitye, Dr. Hans-Christian Sünkler Ladungsfähige Anschrift: Borsigstr. 18, Wiesbaden Telefon: ; Telefax: TOP Service Note: Sehr gut Ausgabe 24/2016

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