Im Vorjahr konnte das Unternehmen einen Umsatz von 14,5 Millionen Euro erwirtschaften. Bis Der Thüringer. dem Rainer Pöhlmann im vergangenen

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1 05. November Jahrgang Nr. 18 Unternehmerisches Risiko mit Erfolg und Mittelstandspreis belohnt Rainer Pöhlmann ist Thüringer Unternehmer des Jahres Altenburg. Der Thüringer Unternehmer des Jahres 2005 kommt aus Rositz: Rainer Pöhlmann, geschäftsführender Gesellschafter der Thüringer Fiber-Trommel GmbH ist mit dem Mittelstandspreis des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft e.v. (BVMW) ausgezeichnet worden. In diesem Jahr wurden bereits zum 6. Mal ein Unternehmer des Freistaates für herausragende Leistungen in Wirtschaft und Gesellschaft sowie dessen Vorbildrolle als Leistungsträger für Existenzgründer und Nachfolger gewürdigt. Vorausgegangen waren regionale Bewertungen mit Ehrungen in den Kreisen und kreisfreien Städten. Mut zum Risiko, die richtigen Ideen, Einsatz für Mitarbeiter und Ausbildungsplätze, großes ehrenamtliches Engagement in Feuerwehr, Sportverein und evangelischer Kirche: das sind einige der Kriterien, die die Jury des BMVW Aus den Händen von Thüringens Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz (rechts im Bild) erhielt Rainer Pöhlmann, Geschäftsführender Gesellschafter der Rositzer Fiebertrommel GmbH den Thüringer Unternehmerpreis 2005 Foto: BVMW Landesgeschäftsführung Erfurt überzeugte. Für Rainer Pöhlmann eine besondere Würdigung langjähriger harter, aber vor allem auch gemeinsamer Arbeit. Ohne ein gutes Team ist ein solcher Erfolg nicht möglich. Wir alle freuen uns sehr über die Auszeichnung, vor allem, weil wir damit unsere Produkte genau wie das Altenburger Land auch thüringenweit bekannter machen, erklärte Rainer Pöhlmann vor wenigen Wochen bei einem Empfang in der Fiber-Trommel. Dabei dankte er allen, die seine Nominierung durch den Kreisverband des BVMW unterstützt hatten und präsentierte seinen Preis eine schwere pyramidenförmige Metallskulptur, die symbolisch für unternehmerische Eigenschaften wie Geradlinigkeit und Standfestigkeit steht. Unter den Gästen und Gratulanten waren neben Sieghardt Rydzewski, der Rositzer Bürgermeisterin Petra Sporbert und Vertretern des Vorstandes der VR- Bank Altenburger Land auch Dr. Gerhard Schlütter, Kreisvorsitzender des BVMW Altenburger Land, der sich sehr darüber freute, dass der Vorschlag aus dem Altenburger Land für die Auszeichnung auch in diesem Jahr angenommen wurde: Darauf haben wir insgeheim gehofft aber doch nicht wirklich damit gerechnet. Im letzten Jahr war der Preis bereits an Konrad Wukasch, Geschäftsführer des Schmöllner Unternehmens Herkules Schuhe gegangen. Der 59jährige Rainer Pöhlmann wurde in Rositz geboren und arbeitet bereits seit mehr als 25 Jahren im Unternehmen. Als der Firma nach der Wende das Aus drohte, setzte er sich für den Erhalt ein, kaufte die Thüringer Fiber-Trommel von der Treuhand und gründete eine GmbH mit damals 18 Angestellten. Heute sind in Rositz 160 Mitarbeiter, darunter 8 Auszubildende, beschäftigt. Im Vorjahr konnte das Unternehmen einen Umsatz von 14,5 Millionen Euro erwirtschaften. Bis 2006 Der Thüringer Unternehmerpreis, mit dem Rainer Pöhlmann im vergangenen Monat in Erfurt geehrt wurde, ist ein Mittelstandspreis. Wie es zur Preisverleihung kam, dazu sprach Amtsblatt-Redakteurin Silke Manger mit dem Vorsitzenden des Kreisverbandes Altenburger Land des Bundesverbandes Mittelständiger Wirtschaft (BVMW) Dr. Gerhard Schlütter. wird auf dem Gelände eine neue Produktionshalle mit einem Investitionsvolumen von rund vier Millionen Euro entstehen. Die Fiber-Trommel GmbH produziert unter anderem Fiber-, Hartpapierund Drahttrommeln, Hartpapierund Versandhülsen sowie Papiertragetaschen. AG Herr Dr. Schlütter: Wie läuft das Auswahlverfahren für den Thüringer Unternehmerpreis ab? In diesem Jahr wurde der Preis zum 6. Mal verliehen. Damit werden Thüringer Unternehmer für herausragende Leistungen in Wirtschaft und Gesellschaft geehrt. Bis 2004 lief der Vorgang so ab, dass von jedem Landkreis mehrere Preisträger vorgeschlagen werden konnten. Es gab zwei Kategorien, einmal den Thüringer Ehrenpreis und zum zweiten wurden drei Unternehmer mit dem Thüringer Unternehmerpreis geehrt. Dieser Modus wurde in diesem Jahr verändert. Im Vorfeld gab es eine öffentliche Ausschreibung, bei der Vorschläge von der Industrie- und Handelskammer (IHK), vom BVMW, vom oder von anderen Institutionen eingereicht werden konnten. Aus diesen Vorschlägen wurde dann in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt der Unternehmer des Jahres gekürt. Auf diese Art und Weise erhielt im Altenburger Land Rainer Pöhlmann die Auszeichnung Unternehmer des Jahres Wie kam es dann zur Auszeichnung von Herrn Pöhlmann zum Thüringer Unternehmer des Jahres? Hierzu gab es eine Jury. Diese bestand aus Vertretern der Bürgschaftsbank, der Landesbank Thüringen/Hessen, der drei IHK-Geschäftsstellen in Thüringen, vom Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, der Thüringer Aufbaubank, dem MDR-Landesfunkhaus sowie von der Zeitungsgruppe Thüringen. Diese zentrale Jury hat dann aus allen regionalen Preisträgern der Landkreise bzw. kreisfreien Städte im Freistaat den Firmengebäude der Thüringer Fibertrommel GmbH in Rositz Foto: LRA Thüringer Unternehmer 2005 sowie einen Ehrenpreis für ein besonderes Lebenswerk gekürt. War es das erste Mal, dass ein Unternehmer aus dem Altenburger Land Thüringer Unternehmer des Jahres geworden ist und gibt es schon Vorschläge für das kommende Jahr? Diese Auszeichnung ging zum ersten Mal ins Altenburger Land. Jedoch wurde im vergangenen Jahr Konrad Wukasch, Geschäftsführer der Schmöllner Herkules Schuh GmbH mit dem Thüringer Ehrenpreis für Innovation ausgezeichnet. Für das Jahr 2006 liegen uns schon zehn Vorschläge vor. Bis Ende Januar 2006 können weitere Vorschläge beim BVMW Kreisverband Altenburger Land, Wenzelstr. 43, Altenburg eingereicht werden.vielen Dank. Kontakt: Dr. Gerhard Schlütter Leiter des BVMW-Kreisverbandes Altenburger Land Wenzelstraße 43 Tel./Fax: / ) Tel.: ( ) Internet: Werbung

2 Seite 2 AMTLICHER TEIL Amtsblatt Altenburger Land Nr. 18/05. November 2005 Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Sozialund Gesundheitsausschusses des Kreistages des Landkreises Altenburger Land In seiner 9. Sitzung am 01. September 2005 hat der Ausschuss folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 8 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses bis zu einem Höchstbetrag von ,00 zur Durchführung des Familienentlastenden Dienstes (FED) an die Lebenshilfe für geistig Behinderte Altenburg e.v., Am Fünfminutenweg Süd Nr. 11, Windischleuba. Beschluss Nr. 9 So erreichen Sie uns: Redaktion: Silke Manger (SiMa) Telefon:( ) , silke.manger@altenburgerland.de Antje Gallert (AG) Telefon: ( ) antje.gallert@altenburgerland.de Gestaltung und Satz/Amtliche Nachrichten: Kerstin Gabler Telefon:( ) , kerstin.gabler@altenburgerland.de Cathleen Bethge Telefon:( ) , cathleen.bethge@altenburgerland.de Impressum: Herausgeber: Landkreis Altenburger Land, Lindenaustraße 9, Altenburg, Telefon:( ) , Fax: ( ) , Verantwortlich (i. S. d. P.) für den Inhalt: Silke Manger, Fachdienstleiterin Öffentlichkeitsarbeit, oder Vertreter im Amt Druck und Vertrieb: Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbh & Co. KG, Peterssteinweg 19, Leipzig, Telefon: ( ) Fax: ( ) Verteilung: kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis Altenburger Land, bei Nichtzustellung bitte Mitteilung an den Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit des samtes Altenburger Land Bezugsmöglichkeiten/-bedingungen: über den Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit des samtes Altenburger Land, Jahrespreis bei Postversand: 30,68 Euro, bei Einzelbezug: 1,53 Euro Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses im Jahr 2005 bis zu einem Höchstbetrag von ,00 für anteilige Personalund Sachkosten zur Durchführung der Aufgaben der Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke (PSBS) an die Evangelische Lukasstiftung Altenburg, Zeitzer Straße 28, Altenburg. Beschluss Nr. 10 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses im Jahr 2005 bis zu einem Höchstbetrag von ,00 für anteilige Personal- und Sachkosten zur Durchführung der Aufgaben der Psychosozialen Beratungsund ambulanten Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke Altenburg/ Schmölln (PSBS) im Bereich des Sozialgesetzbuches II an die Evangelische Lukasstiftung Altenburg, Zeitzer Straße 28, Altenburg. Beschluss Nr. 11 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses im Jahr 2005 bis Verordnung des Landkreises Altenburger Land über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Aufgrund des 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Neufassung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) in Verbindung mit 7 Abs. 2 Nr. 2 c der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ThürASZustVO) vom 11. Januar 1993 (GVBl. Nr. 5 S. 111), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Dezember 1999 (GVBl. S. 632) und dem Gesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (Arbeitszeitgesetz - ArbZG) vom 06. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170), geändert durch Gesetz vom 09. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) wird verordnet: 1 In der nachstehenden Gemeinde dürfen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wie folgt geöffnet sein: Gemeinde: Windischleuba, Gewerbegebiet Fünfminutenweg I, Datum: , Verkaufszeitraum: 12:00 bis zu einem Höchstbetrag von ,00 für Personal- und Sachkosten zur Durchführung der Aufgaben der Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige (PKBS) an die Evangelische Lukasstiftung Altenburg, Zeitzer Straße 28, Altenburg. Beschluss Nr. 12 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses im Jahr 2005 bis zu einem Höchstbetrag von ,00 für anteilige Personalund Sachkosten zur Durchführung der Aufgaben der Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige Altenburg (PKBS) im Bereich des Sozial gesetzbuches II an die Evangelische Lukasstiftung Altenburg, Zeitzer Straße 28, Altenburg. 17:00 Uhr, Anlass: 1. Advent Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit nach 24 des Gesetzes über den Ladenschluss bzw. als Straftat nach 25 Ladenschlussgesetz geahndet werden. 3 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Altenburg, Beschränkungen/Bemerkungen Werden Arbeitnehmer an diesem Tag beschäftigt, sind die Vorschriften des 17 Abs. 3 des Gesetzes über den Ladenschluss einzuhalten (Freizeitausgleich). Gemäß 16 Abs. 2 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des 3 S 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter dürfen an diesem Tag nicht beschäftigt werden. Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Wirtschaftsausschusses des Kreistages des Landkreises Altenburger Land In seiner 12. Sitzung am 30. August 2005 hat der Ausschuss folgenden Beschluss Nr. 18 gefasst: Der Wirtschaftsausschuss beschließt, den Auftrag für den Bau des Durchlasssystems Spannerbach einschl. Straßenanschlüsse im Zuge der K 204 in der Ortslage Ehrenhain, Bauteil 0 und 1 an die Kern Straßen- und Tiefbau GmbH, Mozartstraße 2, Altenburg, über eine Bruttoauftragssumme in Höhe von ,88 inkl. 2% Nachlass zu erteilen. In der 13. Sitzung am 27. September 2005 hat der Wirtschaftsausschuss folgenden Beschluss Nr. 19 gefasst: Der Wirtschaftsausschuss beschließt, den Auftrag für die Kreisstraße K 225 Treben Plottendorf, 1. Bauabschnitt Straßen- und Brückenbau anteilig der Allgemeinen Leistungen an die RMO Richard Mayer GmbH & Co. KG, Richard- Mayer-Straße 1, Tautenhain, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von ,35 zu erteilen. über die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Jahresabschluss der Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft mbh gemäß 75 Abs. 4 Ziff. 2. Thüringer Kommunalordnung (Thür KO) Die Gesellschafterversammlung der Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft mbh hat am 18. August 2005 auf der Grundlage der Empfehlung des Aufsichtsrates den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht können vom bis in der Zeit von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr nach vorheriger Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Werkausschusses des Eigenbetriebes Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land Der Werkausschuss hat in seinen öffentlichen Sitzungen folgende Beschlüsse gefasst: 20. Sept Beschluss Nr. 3: Die Bauleistung der Böschungssanierung der Kiesgrube auf dem Gelände der Deponie Leipziger Straße wird zu einer Bruttoauftragssumme von ,93 an die Firma Umwelttechnik und Wasserbau GmbH, Schkeuditzer Straße 20a, Ermlitz vergeben. Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Altenburger Land Der Kreisausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 5. September 2005 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 16 Der Kreisausschuss beschließt, den Mietvertrag zur Anmietung von Ersatzwohnraum für die Auszubildenden des Jugendwohnheimes in der Bauphase des Ersatzneubaus Haus II, Altenburg, Ludwig-Hayne-Str. 55/56 vom 1. August 2005 bis 31. Juli 2007 in der Barlachstr. 6, Altenburg, ehemalige Pension Nord mit der Thüringischen Gemeinnützigen Heimstätten Aktiengesellschaft (Thühag), in Geschäftsbesorgung für die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbh (LEG), Mainzhofstraße 12, Erfurt mit einer jährlichen Gesamtbruttomiete von ,28 abzuschließen. Beschluss Nr. 17 Der Kreisausschuss ermächtigt den, die Vertragsanpassung zur Lieferung von Elektroenergie für Objekte des Landkreises im Kreisgebiet ohne Stadtgebiet Altenburg für die Jahre mit der EnviaM Mitteldeutsche Energie AG, Friedrich-Ebert- Straße 26, Markkleeberg mit einem Nettopreis von 16,254 ct/kwh vorzunehmen. Beschluss Nr. 18 Der Kreisausschuss ermächtigt den, die Vertragsanpassung zur Lieferung von Elektroenergie für Objekte des Landkreises im Stadtgebiet Altenburg für die Jahre mit der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH, Franz-Mehring- Straße 6, Altenburg mit einem Nettopreis von 16,254 ct/kwh vorzunehmen. Der Kreisausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 4. Oktober 2005 folgenden Beschluss gefasst: Beschluss Nr. 19 Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag für die vermessungstechnischen Leistungen an der Kreisstraße K 501n zwischen der L 1361 und der Gemeindestraße Thonhausen in Höhe von ,00 an die Vermessungsstelle Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, Leutragraben 1, Jena, zu erteilen. Anmeldung in den Geschäftsräumen des Altenpflegeheimes Schmölln "Am Brauereiteich", Brauereiteich 6 in Schmölln eingesehen werden. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - hat am 19. Mai 2005 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Schmölln, Dr. Gundula Werner Geschäftsführerin Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft mbh 30. Nov Beschluss Nr. 4: Der Werkausschuss beschließt den in der Anlage beigefügten Dienstleistungsvertrag zwischen dem ZRO und dem Landkreis Altenburger Land in der vorliegenden Fassung. 2. Juni 2005 Beschluss Nr. 5: Der Werkausschuss beschließt die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Altenburger Land und dem Zweckverband Restabfallbehandlung Ostthüringen zur Waagenutzung. Beschluss Nr. 6: Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für das Einsammeln und Transportieren von Weißer und Brauner Ware sowie Kleinschrott, Einrichten und Betreiben einer Sammelstelle im Landkreis Altenburger Land an die Firma Cleanaway Süd GmbH & Co. KG, Auenstraße 55, Gera über eine Bruttoauftragssumme von ,94 zu erteilen. Anlagen können im samt, Büro des Kreistages, Altenburg, Lindenaustraße 9 eingesehen werden.

3 Amtsblatt Altenburger Land Nr. 18/05. November 2005 AMTLICHER TEIL Seite 3 Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung des Kreistages des Landkreises Altenburger Land gefassten Beschlüsse Der Kreistag des Landkreises Altenburger Land hat in seiner 10. Sitzung am 05. Oktober 2005 nachfolgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 123 Der Kreistag beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Altenburger Land über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung AGS) vom entsprechend Anlage. Beschluss Nr. 124 Der Kreistag beschließt gemäß 58 (1) Thüringer Kommunalordnung: (1) Überplanmäßigen Ausgaben für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GRUSAE) nach SGB XII für folgende Haushaltsstellen: HH-Stelle Bezeichnung Betrag in Leistungen GRUSAE a.e Leistungen GRUSAE i.e. Die überplanmäßigen Ausgaben werden durch Umschichtung aus folgenden Haushaltsstellen bereitgestellt: HH-Stelle Bezeichnung Betrag in HLU lfd. Leistungen KdU gem SGB XII Heimkosten Heimkosten freie Träger (2) Überplanmäßige Ausgaben für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen für folgende Haushaltsstelle: HH-Stelle Bezeichnung Betrag in Erziehungsbeiträge Kindertagesstätten Die überplanmäßigen Ausgaben werden durch Umschichtung aus folgender Haushaltstelle bereitgestellt: HH-Stelle Bezeichnung Betrag in Eingliederung nach 16 Abs.2, S.2,Ziff.1 (3) Überplanmäßige Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II für folgende Haushaltsstellen: HH-Stelle Bezeichnung Betrag in Leistungsbeteili gung für einmalige Leistungen Leistungsbeteili gung bei Leistungen für Unterkunft u. Heizung nach 22 Abs. 1 SGB II Die überplanmäßigen Ausgaben werden teilweise in Höhe von durch Umschichtung aus folgenden Haushaltsstellen bereitgestellt: HH-Stelle: Bezeichnung Betrag in Leistungsbeteili gung bei Leistungen nach 22 Abs. 3 SGB II Leistungsbeteili gung bei Darlehen nach 22 Abs.5 SGB II Leistungen zur Ein gliederung nach 16 Abs.2, S.2 Ziff.1 SGB II Leistungen zur Ein gliederung nach 16 Abs.2, S.2 Ziff.1 SGB II Leistungen zur Ein gliederung nach 16 Abs.2, S.2, Ziff.1 SGB II (4) Überplanmäßige Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II für die Haushaltsstelle in Höhe von sind ungedeckt und durch Mehreinnahmen und Minderausgaben aus dem Gesamthaushalt zu decken. Beschluss Nr. 125 Der Kreistag stimmt der beiliegenden Zweckvereinbarung zur Betreibung der Regionalen Internetplattform Ostthüringen zu. Beschluss Nr Der Kreistag bestätigt den in Anlage 1 beigefügten Änderungsvertrag vom der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Raum Altenburg sowie den in Anlage 2 beigefügten Änderungsvertrag der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Altenburger Land - Nordregion vom Der wird ermächtigt, den in der Anlage 3 beigefügten Änderungsvertrag der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Altenburger Land - Nordregion abzuschließen. Beschluss Nr. 127 Der Kreistag ermächtigt den, dem Jahresabschluss der Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft mbh für das Geschäftsjahr 2004 wie folgt zuzustimmen: 1. Der Jahresabschluss 2004 wird in der vorliegenden vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen WIBERA Erfurt testierten Form festgestellt. 2. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von ,70 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit Gewinnvortrag der Kapitalrücklage saldiert. 3. Der Geschäftsführerin wird für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung erteilt. 4. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung erteilt. Beschluss Nr. 128 Der Kreistag stimmt dem Verkauf und der Abtretung des Geschäftsanteils an der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH durch die Wellpappenwerk Lucka GmbH in Höhe von 3 % an die THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbh zum Nominalwert von 1.533,88 zu. Der wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbh dem Erwerb des Geschäftsanteils zuzustimmen. Beschluss Nr. 129 Der Kreistag bekennt sich zur weiteren Entwicklung des Flugplatzes Altenburg-Nobitz. Der grundhafte Ausbau der Start- und Landebahn ist elementare Voraussetzung für die Gewährleistung eines dauerhaften Linienflugbetriebes. Zur Erreichung dieser Zielstellung wird der ermächtigt, die Geschäftsführung der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH mit der Erarbeitung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung der Sanierung der Start- und Landebahn zu beauftragen. Dem Entwurf des Darlehensvertrages sind nachfolgende Unterlagen beizufügen: Besicherungskonzept einschließlich Finanzierungs- und Tilgungsplan- Änderung des Wirtschaftsplanes 2005 und Einordnung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung. Zur Entscheidung des Kreistages nach 114, 74 Abs. 1 ThürKO ist der Darlehensvertrag einschließlich vorstehend genannter Unterlagen zeitnah vorzulegen. Beschluss Nr. 130 Der Kreistag beschließt, den Auftrag für die Rohbauarbeiten für den Erweiterungsbau Jugendwohnheim in Altenburg an die Firma Hans Müller GmbH Bauunternehmen, Bergstraße 11c, Glauchau/OT Niederlungwitz, über eine Bruttoauftragsumme von ,52 inkl. 2,5 % Nachlass o. B. zu erteilen. Anlagen können im samt Altenburger Land, Büro des Kreistages, eingesehen werden. Beschlüsse mit Satzungscharakter werden nach Abschluss des kommunalaufsichtlichen Verwaltungsverfahrungen im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gemacht. Bekanntmachung des Beschlusses des Kreistages Nr. 123 vom 05. Oktober 2005 Aufgrund der 98 Abs.1, 99 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Thüringer Haushaltsstrukturgesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 73), der 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und des Thüringer Wassergesetzes vom 17. Dezember 2004 (GVBl. S. 889), des 4 Abs. 2, 3 des Thüringer Gesetzes über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz -ThAbfG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Juni 1999 (GVBl. S. 385), zuletzt geändert durch Art. 12 des Thüringer Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften vom 25. November 2004 (GVBl. S. 853), und der Satzung des Landkreises Altenburger Land über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung AWS) vom 12. Januar 2004, geändert durch Satzung vom 10. Dezember 2004, hat der Kreistag des Landkreises Altenburger Land in seiner Sitzung am 5. Oktober 2005 folgende Satzung beschlossen: 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Altenburger Land über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Abfall- (gebührensatzung AGS) vom Artikel 1 4 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert: 2. Die Behältergebühr wird für jede Leerung eines zur Abfuhr bereitgestellten und zugelassenen Restmüllbehältnisses nach einem modifizierten Volumenmaßstab erhoben, der auf die Art und Größe des in Anspruch genommenen Restmüllgefäßes abstellt. Dabei werden in der Gebührenberechnung die Erfahrungswerte für das Verhältnis von Gewicht und Volumen jeder Behältergröße zu Grunde gelegt. Artikel 2 4 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: (2) Bei der Selbstanlieferung von Abfällen bestimmt sich die Gebühr nach dem Gewicht der Abfälle. Artikel 3 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft Altenburg, 20. Oktober 2005 Landkreis Altenburger Land Hinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Hinweise zur Zahlung der Grundgebühr zur Abfallentsorgung 2005 Der Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land weist alle Gebührenpflichtigen für Abfallentsorgungsgebühren (Grundstückseigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen u. ä. sowie Gewerbetreibende) darauf hin, dass gemäß 8 der Abfallgebührensatzung (AGS) des Landkreises Altenburger Land vom die Gebühren für das Jahr 2005 zu den ausgewiesenen Terminen fällig werden. Wir bitten deshalb die Gebührenpflichtigen, ihrer Zahlungspflicht fristgemäß nachzukommen sowie ihre Unterlagen dahingehend zu prüfen, ob die bisher fälligen Quartalsbeträge beglichen sind. Gebührenpflichtige Mahnungen für Rückstände des laufenden Jahres erfolgen ab Ende November Achten Sie bitte bei Ihren Einzahlungen auf die korrekte Angabe der Gebührenbescheidnummer (Zahlungsgrund), um eine exakte Zuordnung der Einzahlungen zu gewährleisten. Als Nachweis für die Einzahlungen gelten die Überweisungsbelege und Kontoauszüge. Tagesordnung für die 9. Sitzung der Werkausschusses des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land am Donnerstag, dem 24. November 2005, 17:00 Uhr in Altenburg, Von Gebührenpflichtigen, die dem Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft / Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung des für 2005 offenen Betrages zu den ausgewiesenen Fälligkeiten. Anträge auf Gebührenerstattung (Änderungsmeldungen) gemäß 9 Abs.1 AGS für das laufende Jahr sind bis spätestens zum 05. Dezember einzureichen. Anträge auf Gebührenermäßigung gemäß 9 Abs. 4 AGS für das kommende Jahr sind frühzeitig mit den entsprechenden Nachweisen zu stellen. Das betrifft sowohl Neuanträge als auch Verlängerungen aus 2005, da diese längstens für ein Veranlagungsjahr bewilligt werden. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Gebührenstelle Tel.: ( ) , -32, -33 sowie der Buchhaltung Mahnwesen Tel.: ( ) , -22 zur Verfügung. Ihr Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land Jüdengasse 7, Beratungsraum 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom Informationen, Allgemeines

4 Seite 4 AMTLICHER TEIL Amtsblatt Altenburger Land Nr. 18/05. November 2005 Neuaufteilung der Gebiete der ambulanten Schlachttier- und Fleischuntersuchung ab 01. Dezember 2005 Aufteilung Gebiete ambulante amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Fleischbeschau) ab 01. Dezember 2005 Herr TA Vaerst Wettiner Straße 26, Altenburg, Telefon ( ) , Vertretung: Frau Dr. Börngen Altenburg: OT Zetscha, Knau, Ober- und Unterzetscha, Rautenberg; Fockendorf:Fockendorf, OT Pahna; Haselbach Treben:Treben, OT Plottendorf, Primmelwitz, Serbitz; Gerstenberg: Gerstenberg, OT Pöschwitz; Lehma: Lehma,OT Trebanz Frau TÄ Petermann Münsaer Straße 39, Altenburg, Telefon : ( ) , Vertretung: Frau DVM Wegener Altenburg: OT Ehrenberg, Mockzig, Modelwitz, Lehnitzsch, Stüntzhain, Paditz, Zschechwitz, Zschaiga, Greipzig; Saara: Mockern, Lehndorf, Gardschütz, Heiligenleichnam, Saara, Selleris, Burkersdorf, Gleina, Löpitz, Kaimnitz; Windischleuba: Windischleuba, Borgishain, Pähnitz, Remsa, Schelchwitz, Zschaschelwitz, Bocka, Pöppschen; Nobitz: Nobitz, Münsa, Kotteritz, Wilchwitz, Kraaschwitz; Podelwitz: Podelwitz, OT Gieba, Goldschau, Runsdorf, Gösdorf, Zumroda, Großmecka, Tautenhain; Zehma: Zehma, OT Löhmigen, Maltis, Zürchau Frau DVM Wegener Am Berg 7, Engertsdorf, Telefon: ( ) , Vertretung: Frau DVM Petermann Nobitz: OT Ehrenhain, Oberarnsdorf, Dippelsdorf, Nirkendorf, OT Ober- und Niederleupten, Klausa, Garbus, Hauersdorf, Priefel; Frohnsdorf: Frohnsdorf, OT Wiesebach; Jückelberg: Jückelberg, OT Wolperndorf, Flemmingen; Göpfersdorf: Göpfersdorf, OT Garbisdorf; Ziegelheim: Ziegelheim (Engertsdorf, Heiersdorf, Uhlmannsdorf, Niederarnsdorf, Gähnsitz; Langenleuba: Langenleuba-Niederhain, Niederhain OT Neunmörbitz, Schömbach, Lohma, Boderitz, Buscha, Zschernichen, Beiern Herr Dr. Kruschwitz Neue Siedlung 12, Altkirchen, Telefon: ( ) Vertretung: Herr Dr. Schlaaf /Herr TA Gründler Thonhausen: Thonhausen, OT Wettelswalde, Schönhaide; Vollmershain; Heukewalde; Jonaswalde: Jonaswalde, OT Nischwitz; Dobitschen: Dobitschen, OT Pontewitz, Rolika, Meucha; Lumpzig: Lumpzig, OT Großbraunshain, Hartha, Kleintauscha, Prehna, Braunshain; Schmölln: Stadt Schmölln, OT Nödenitzsch, Schloßig, Sommeritz, Zschernitzsch, Steindorf, Bohra Herr Dr. Schlaaf Sommeritzer Straße 66/1, Schmölln, Telefon: ( ) Vertretung: Herr Dr. Kruschwitz /Herr TA Gründler Altkirchen: Altkirchen, OT Großtauschwitz, Kleintauschwitz, Kratschütz, Röthenitz, Illsitz, Trebula, Jauern, Platschütz, Gsa, Göldschen, Gimmel; Mehna: Mehna, OT Rodameuschel, Zweitschen; Drogen: Drogen (ohne OT Mohlis); Großstöbnitz: Großstöbnitz (ohne OT Kleinmückern); Göllnitz: Göllnitz, OT Kertschütz, Schwanditz, Zschöpperitz Frau TÄ Fulde Schmöllner Straße 29, Gößnitz, Telefon: ( ) Vertretung Herr Dr. Kruschwitz Schmölln: OT Weißbach, Brandrübel, Selka, Kummer, Nitzschka; Ponitz: Ponitz, OT Merlach, Zschöpel, Guteborn, Grünberg; Heyersdorf; Gößnitz: Stadt Gößnitz, OT Nörditz, Hainichen, Naundorf, Koblenz, Pfarrsdorf; Taupadel: Taupadel, OT Bornshain; Großstöbnitz: OT Kleinmückern; Herr TA Gründler, Hainanger 52, Schmölln, Telefon: ( ) Vertretung: Herr Dr. Kruschwitz / Herr Dr. Schlaaf Nöbdenitz: Nöbdenitz, OT Lohma, Burkersdorf, Zagwitz, Untschen; Wildenbörten: Wildenbörten: OT Dobra, Hartroda, Graicha, Kakau; Drogen: OT Mohlis; Löbichau: Löbichau, OT Großstechau, Kleinstechau, Beerwalde, Falkenau, Ingramsdorf, Tannenfeld, Drosen; Posterstein: Posterstein, OT Stolzenberg Frau Dr. Börngen Geraer Straße 25, Altenburg, Telefon: ( ) Vertretung: Herr Dr. Schmidt Altenburg: Altenburg, Stadt (einschl. Poschwitz, Kauerndorf, Rasephas, Zschernitzsch, Drescha und Steinwitz), OT Kosma (einschl. Altendorf, Kürbitz, Schlöpitz); Göhren: Göhren, OT Gödern, Lossen, Romschütz, Lutschütz; Tegkwitz: Tegkwitz, OT Breesen, Kreutzen, Misselwitz; Großröda; Starkenberg: Starkenberg, OT Dölzig, Kostitz, Pöhla, Posa, Neuposa, Kleinröda; Naundorf: Naundorf, OT Wernsdorf, Tanna, Kraasa, Dobraschütz, Oberkossa Herr Dr. Steffen Schmidt Altenburger Straße 49, Meuselwitz, Telefon: ( ) Vertretung: Frau Dr. Börngen Lödla: Lödla, OT Ober- und Unterlödla, Rödigen, Wieseberg; Wintersdorf: Wintersdorf (einschl. Pflichtendorf, Heukendorf, Gröba), OT Waltersdorf, Neubraunshain; Kriebitzsch: Kriebitzsch, OT Altpoderschau, Zechau; Rositz: Rositz (einschl. Gorma, Schelditz, Fichtenhainichen), OT Molbitz; Meuselwitz: Meuselwitz Stadt (einschl. Schnauderhainichen, Bünauroda, Zipsendorf), OT Neupoderschau, OT Brossen, Falkenhain, Mumsdorf; Lucka: Stadt Lucka (einschl. Breitenhain), OT Prößdorf; Monstab: Monstab, OT Krebitschen, Schlauditz, Wiesenmühle, Kröbern Hinweis: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, die als Haustiere (auch Gehegewild) gehalten werden, unterliegen ohne Ausnahme, wenn ihr Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung ( amtliche Schlachttierund Fleischuntersuchung - 1(1) Fleischhygienegesetz). Schlachtungen ohne entsprechende Untersuchung gelten als Straftat. Im Auftrag DVM Matthias Thurau Fachdienstleiter Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Anmeldung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2006/ Schulpflicht besteht für alle Kinder, die am 1. August 2006 sechs Jahre alt sind. Im Monat Dezember 2005 gibt der Schulleiter Ort und Zeit der Anmeldung zum Schulbesuch bekannt. Über die Anmeldungstermine können Sie sich anhand der Aushänge in der jeweiligen Gemeinde, Grundschule bzw. Kindergarten oder in der ersten Elternversammlung der betreffenden Grundschulen informieren. 2. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können direkt bei dem zuständigen Förderzentrum angemeldet werden. 3. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. 4. Auf Antrag der Eltern kann ein Kind, das am 30. Juni 2006 mindestens fünf Jahre alt ist, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. 5. Zu den schulärztlichen Untersuchungen erhalten die Eltern persönliche Einladungen über den Fachdienst Gesundheit. 6. Hinweis: Laut Neubekanntmachung des Thüringer Schulgesetzes vom 30. April 2003, 18 und 59, sind die Eltern oder die mit der Erziehung und Pflege Beauftragten verpflichtet, ihre Kinder zum Schulbesuch anzumelden. Falls ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung eines Schulpflichtigen versäumt wird, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Schulbezirke der Grundschulen des Landkreises Altenburger Land GS Altkirchen Altkirchen, Drogen, Gimmel, Gödissa, Göldchen, Göllnitz, Großtauschwitz, Illsitz, Jauern, Kertschütz, Kratschütz, Mohlis, Nöbden, Platschütz, Röthenitz, Schwanditz, Trebula Grundschule Gößnitz Gößnitz, Bornshain, Gardschütz, Gieba, Goldschau, Gösdorf, Großmecka, Hainichen, Heiligenleichnam, Koblenz, Lehndorf, Löhmigen, Maltis, Naundorf, Nörditz, Pfarrsdorf, Podelwitz, Runsdorf, Saara, Selleris, Taupadel, Tautenhain, Zehma, Zumroda, Zürchau Grundschule Großstechau Großstechau, Beerwalde, Burkersdorf, Dobra, Drosen, Falkenau, Graicha, Hartroda, Ingramsdorf, Kakau, Kleinstechau, Löbichau, Lohma, Nöbdenitz, Tannenfeld, Untschen, Wildenbörten, Zagkwitz Grundschule Langenleuba-Niederhain Langenleuba-Niederhain, Beiern, Boderitz, Buscha, Engertsdorf, Flemmingen, Frohnsdorf, Garbisdorf, Gähsnitz, Göpfersdorf, Heiersdorf, Jückelberg, Lohma, Niederarnsdorf, Neuenmörbitz, Schömbach, Wolperndorf, Ziegelheim, Zschernichen Grundschule Lucka Lucka, Prößdorf Grundschule Meuselwitz Meuselwitz, Brossen, Bünauroda, Falkenhain, Mumsdorf, Neupoderschau, Altenburger Straße 6, 6a, 33, 35, 35 a der Gemeinde Kriebitzsch Grundschule Nobitz Nobitz, Dippelsdorf, Ehrenhain, Garbus, Hauersdorf, Klausa, Kotteritz, Kraschwitz, Münsa, Niederleupten, Nirkendorf, Oberarnsdorf, Oberleupten, Priefel, Wilchwitz Grundschule Ponitz Ponitz, Guteborn, Grünberg, Heyersdorf, Merlach, Zschöpel Grundschule Posa Posa, Braunshain, Breesen, Dobitschen, Dölzig, Dobraschütz, Gödern, Göhren, Großbraunshain, Großröda, Hartha, Kleinröda, Kleintauscha, Kostitz, Kraasa, Kreutzen, Lumpzig, Lutschütz, Mehna, Meucha, Misselwitz, Naundorf, Neuposa, Oberkossa, Pöhla, Pontewitz, Prehna, Rodameuschel, Rolika, Romschütz, Starkenberg, Tanna, Tegkwitz, Wernsdorf, Zschöpperitz, Zweitschen Grundschule Rositz Rositz, Fichtenhainichen, Gorma, Krebitschen, Kröbern, Molbitz, Monstab, Rödigen, Schelditz, Schlauditz, Unter- und Oberlödla, Wieseberg, Wiesenmühle, Zechau Grundschule Schmölln Schmölln (außer Brandrübel, Selka, Weißbach), Bohra, Burkersdorf (bei Altenburg), Gleina, Großstöbnitz, Kaimnitz, Kleinmückern, Kleintauschwitz, Kummer, Löpitz, Nitzschka, Nödenitzsch, Papiermühle, Schloßig, Sommeritz, Zschernitzsch Grundschule Thonhausen Thonhausen, Brandrübel, Heukewalde, Jonaswalde, Nischwitz, Posterstein, Schönhaide, Selka, Stolzenberg, Weißbach, Wettelswalde, Vollmershain Grundschule Windischleuba Windischleuba, Bocka, Borgishain, Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Pahna, Pähnitz, Plottendorf, Pöschwitz, Pöppchen, Primmelwitz, Remsa, Schelchwitz, Serbitz, Trebanz, Treben, Zschaschelwitz Grundschule Wintersdorf Wintersdorf, Altpoderschau, Kriebitzsch (außer Altenburger Straße 6, 6 a, 33, 35, 35 a), Lehma, Neubraunshain, Schnauderhainichen, Waltersdorf samt Altenburger Land Fachdienst Schulverwaltung Wolfgang Kopplin Fachdienstleiter Lärmschutzkommission am Flugplatz Altenburg-Nobitz Am 17. Oktober 2005 wurde unter Leitung desthüringer Ministeriums für Bau und Verkehr eine Lärmschutzkommission für den Flugplatz Altenburg-Nobitz gebildet. Hauptaufgabe des neuen Gremiums ist, der Genehmigungsbehörde sowie der für die Flugsicherung zuständigen Stelle Vorschläge zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm und zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge zu unterbreiten. Aber auch bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flugsicherung sowie der Anlage, dem Betrieb oder der Erweiterung des Flugplatzes Altenburg-Nobitz wird die Kommission einbezogen. Das Gremium besteht aus acht berufenen Mitgliedern, darunter Vertreter der Deutschen Flugsicherung, des samtes Altenburger Land, der Stadt Altenburg, des Flugplatzes Altenburg-Nobitz, der TAE Thielert Aircraft Engines GmbH aber auch vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. In der konstituierenden Sitzung am bei der sowohl die Satzung als auch die Geschäftsordnung beschlossen wurden, wählten die Mitglieder Martina Zehmisch, Bürgermeisterin der Gemeinde Nobitz, für die kommenden zwei Jahre zur Vorsitzenden. Zum Stellvertreter wurde der Bürgermeister aus dem sächsischen Kohren-Sahlis, Konrad Steglich, gewählt. Die weiteren Mitglieder der Lärmschutzkommission sind: Rosi Grosser, Jürgen Schintke, Birgit Seiler, Dr. Norbert Menzel, Michael Wolf und Wolfram Schlegel. Wolfram Schlegel Geschäftführer Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH

5 Amtsblatt Altenburger Land Nr. 18/05. November 2005 AMTLICHER TEIL Seite 5 Ortsübliche Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß 25, Abs. 4, Thüringer Eigenbetriebsverordnung Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land Am 29. September 2005 wurde durch die Verbandsräte in der öffentlichen Verbandsversammlung mit Beschluss-Nr. 14/2005 die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land (GS-WBS) beschlossen. Das samt, Fachdienst Kommunalaufsicht, Altenburger Land hat die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasserverund Abwasserentsorgung Altenburger Land am 12. Oktober 2005 rechtsaufsichtlich genehmigt. Hiermit wird die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land (GS-WBS) bekannt gemacht. Nobitz/OT Wilchwitz, den Stephan Etzold Verbandsvorsitzender Feststellung des Jahresabschlusses 2004 des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Schnaudertal 1.Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss Nr /05/Ö am den Jahresabschluss 2004 des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbands Schnaudertal wie folgt festgestellt: Bilanzsumme ,67 Jahresgewinn ,23 lt. Gewinn- und Verlustrechnung 2. Der Jahresgewinn von ,23 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Leipzig für den Jahresabschluss 2004 lautet: Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Schnaudertal für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbe-zogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der we-sentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Leipzig, 15. Juli 2005 BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hammer Wirtschaftsprüferin ppa. Schaper Wirtschaftsprüfer 4. Der Jahresabschluss 2004 mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang vom 15. Juli 2005 sowie der Lagebericht vom 15. Juli 2005 liegen in der Zeit vom bis während der Geschäftszeiten in den Räumen des WAZ Schnaudertal, Gewerbepark Bünauroda, Breitenhainer Straße, Meuselwitz öffentlich aus. Meuselwitz, Barbara Golder Verbandsvorsitzende WAZ Schnaudertal Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land (GS-WBS) vom 17. Oktober 2005 Aufgrund der 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt der Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land folgende Satzung: 1 Abgabenerhebung Der Zweckverband erhebt nach Maßgabe dieser Satzung: 1. Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung (Grundgebühren und Verbrauchsgebühren), 2. Kosten für Grundstücksanschlüsse, soweit sie nicht Teil der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung sind. 2 Gebührenerhebung Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundund Verbrauchsgebühren. 3 Grundgebühr (1) Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer - bis Qn < 2,5 m³/h 118,13 Euro/Jahr (netto 110,40 zzgl. 7,73 MwSt.) - bis Qn < 6,0 m³/h 283,51 Euro/Jahr (netto 264,96 zzgl. 18,55 MwSt.) - bis Qn < 10,0 m³/h 472,51 Euro/Jahr (netto 441,60 zzgl. 30,91 MwSt.) - bei größeren Zählern je weitere m³/h. 47,25 Euro/Jahr (netto 44,16 zzgl. 3,09 MwSt.). 4 Verbrauchsgebühr (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. (2) Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten. Er ist durch den Zweckverband zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. 4. die dem Kunden zur Selbstablesung zugestellten Ablesekarten nicht beim ZAL vorliegen. (3) Die Gebühr beträgt (netto 2,55 Euro/m³ zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 0,18 Euro/m³ ergibt) brutto 2,73 /m³ entnommenen Wassers. (4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Zähler verwendet, so beträgt die Gebühr (netto 2,55 Euro/m³ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 0,18 Euro/m³ ergibt) brutto 2,73 Euro/m³ entnommenen Wassers. 5 Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Verbrauchsgebührenschuld entsteht mit dem Verbrauch. (2) Die Grundgebührenschuld entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Zweckverband teilt dem Gebührenschuldner diesen Tag schriftlich mit. Im Übrigen entsteht die Grundgebührenschuld mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu. 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist. Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebes. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. (2) Soweit Abgabenpflichtiger der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte eines Grundstücks ist und dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist oder sonst die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, so ist derjenige abgabenpflichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenpflicht der Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet. 7 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung (1) Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und Verbrauchsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (2) Auf die Gebührenschuld sind zum 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresberechnung, so setzt der Zweckverband die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest. 8 Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie für die Unterhaltung des Teils des Grundstücksanschlusses im Sinne des 3 WBS, der sich nicht im öffentlichen Straßengrund befindet, ist dem Zweckverband in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Für einen evtl. vorhandenen zweiten sowie weitere Anschlüsse eines Grundstücks ( 2 Abs. 1 WBS) an eine Versorgungsleitung ( 3 WBS), erstreckt sich die Kostenerstattungspflicht auf die entstandenen vollen Kosten. (2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt der Entstehung des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. (3) Der Erstattungsanspruch wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig 9 Pflichten der Gebührenschuldner Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Zweckverband die für die Höhe der Schuld maßgeblichen 1. Sachstände auf Anforderung des ZAL schriftlich mitzuteilen sowie 2. Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen auf Verlangen des ZAL auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen Auskunft zu erteilen. 10 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des ZAL in der Fassung vom außer Kraft. Ausfertigungsvermerk: Nobitz, OT Wilchwitz, den Stephan Etzold Verbandsvorsitzender Anmerkungen: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Nobitz, OT Wilchwitz, den Stephan Etzold Verbandsvorsitzender

6 Seite 6 AMTLICHER TEIL Amtsblatt Altenburger Land Nr. 18/05. November 2005 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 3 Nr.1 (1) Öffentlicher Auftraggeber: samt Altenburger Land, Fachbereich 4, Schulen, Gesundheit und Bauen Fachdienst Hochbau und Liegenschaften Lindenaustraße 9, Altenburg, Tel.: ( ) , Fax: ( ) Vergabeverfahren : Öffentliche Ausschreibung Vergabenummer: HB-B Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist: Erweiterungsneubau Jugendwohnheim Haus 2 in Altenburg Ort der Ausführung L.-Hayne-Straße 55/56, Altenburg Art und Umfang der Leistung Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Höhe des Entgeltes Los 18 - Sanitär 18,00 - Sanitäre Einrichtungen: - 45 Stück Wand-WC mit Vorwandinstallation - 44 Stück Waschtische - 41 Stück Brausearmaturen - 41 Stück Duschabtrennungen - 4 Stück Spültischarmatur - 2 Stück Urinale mit Vorwandinstallation - 4 Stück Ausgussanlagen mit Vorwandinstallation - Rohrnetz: - ca. 690 lfd m Edelstahlrohr DN 12-50, einschl. Isolierung - ca. 680 lfd m flex. Kunststoffrohr mit Schutzmantel - ca. 500 lfd m Abwasser-/Regenwasserleitungen, DN (schallgedämmtes Kunststoffrohr) - Einzelraum-Entlüftungssystem: - 50 Stück Unterputz-Einzellüfter - ca. 140 lfd m Lüftungsrohr (L90) - ca. 60 lfd m Wickelfalzrohr - Trockene Feuerlöschleitung: - ca. 40 lfd m verzinktes Stahlrohr DN Stück Entnahmearmaturen - 2 Stück Einspeisearmaturen Los 21 - Heizung 9,00 Anbindung von zwei Heizkreisen an eine vorh. HAST - Rohrnetz: - ca.470 lfd m Kupferrohr DN 12-50, einschl. Isolierung gem. EnEV, -einschl. Strangabsperr- und Regelarmaturen - ca lfd m Heizkörperanbindesystem im Fußboden, einschl. Isolierung gem. EnEV - 45 Stück Röhrenradiatoren - 47 Stück Ventil-Kompaktheizkörper - 41 Stück Badheizkörper - 5 Stück Bankheizkörper Los 22 Elektroinstallation - Blitzschutz 15,00 - ca. 300 Stück Beleuchtungskörper - 1 Stück Batterieanlage (Sicherheitsbeleuchtung) - 4 Stück Allgemeinverteiler - 41 Stück Kleinverteiler - 1 Stück NSHV - 1 Stück Wandlermessung - 1 Stück Hauptverteilung - 1 Stück Blitzschutzanlage - Allgemeininstallation - Umbauarbeiten im Altgebäude Angebote können für mehrere Lose abgegeben werden. Frist für die Ausführung: vom April 2006 bis März 2007 laut Bauzeitenplan Name und Anschrift der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen eingesehen werden können: Los 18 und 21: IBZ Ingenieurbüro Haustechnik, Ralf Zölsmann und Partner GbR, Berggasse 9, Altenburg, Tel. ( ) , Fax: ( ) Los 22: Ingenieurbüro Nuss, Schulstraße 44/1, Schmölln, Tel. ( ) , Fax: ( ) Das Leistungsverzeichnis kann mit der Beantragung der Ausschreibungsunterlagen als Diskette abgefordert werden. Weitere Unterlagen stehen digital nicht zur Verfügung. Bewerbungsanträge sind zu richten an: samt Altenburger Land, Fachbereich 4, Vergabestelle, Lindenaustraße 9, Altenburg, Tel. ( ) , Fax: ( ) Höhe des Entgeltes für die Übersendung dieser Unterlagen: Siehe Lose 18, 21 und 22 Zahlungsempfänger: samt Altenburger Land, Fachbereich 4 - Vergabestelle Sparkasse Altenburger Land Konto - Nummer Bankleitzahl Verwendungszweck: Verg.Nr.: HB-B Lose 18, 21, 22 Versand der Unterlagen am Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn ein gültiger Nachweis der Einzahlung (Originalbeleg beim online-banking; Einzahlungsbeleg mit Stempelabdruck des Kreditinstitutes oder dem entsprechende Belege) vorliegen. Die Abforderung kann per Fax oder Postversand erfolgen. Schecks oder Bargeld werden nicht entgegen genommen. Das Entgelt wird nicht zurückerstattet! Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote: Am , Los 18 um 13:00 Uhr, Los 21 um 13:30 Uhr und Los 22 um 14:00 Uhr. Einreichung an das samt Altenburger Land, Fachbereich 4 - Vergabestelle, Lindenaustraße 9, Altenburg. Oder am Eröffnungsort zur Eröffnungszeit lt. Ausschreibungsunterlagen! Eröffnungsort/-raum/-zeit: Altenburg, Lindenaustraße 31 - Vorderhaus, Dachgeschoss Zimmer 403/407, Zeit gemäß Ausschreibungsunterlagen! Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Es können Bieter oder deren Bevollmächtigte anwesend sein. Sicherheiten: Für die Vertragserfüllung wird ein Einbehalt in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme einschließlich aller Nachträge und ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3 v. H. vereinbart. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zugelassen. Zahlungsbedingungen gemäß Ausschreibungsunterlagen. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise einzureichen: Eintrag in das Berufsregister, Handwerkskarte; gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der jeweiligen Krankenkassen. Auflistung von aussagefähigen Referenzen (Ansprechpartner und Telefonnummer) über vergleichbare Leistungen der letzten zwei Jahr, Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, für die Leitung und Ausführung zur Verfügung stehendes Personal. Gültige Freistellungsbescheinigung gem. 48 b Abs.1 EStG. Weitere Nachweise gem. VOB/A 8 Nr. 3 (1) und (2) können nachträglich verlangt werden. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: Los 18 am ; Los 21 am und Los 22 am Nachprüfstelle nach 31 VOB/A: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 360 Vergabeangelegenheiten Weimarplatz 4, Weimar im Auftrag Janett Maas Fachdienstleiterin Aktuelle Informationen vom 01. November 2005 an alle Geflügelhalter zum Schutz vor Geflügelpest Auf Grund weiterer Geflügelpestfälle in Russland sowie der Türkei, Rumänien und Griechenland hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Seit Samstag, den 22. Oktober.2005 gilt für die Haltung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen bis Folgendes: 1. Genannte Tiere (Geflügel) sind in geschlossenen Ställen zu halten (die Maßnahmen gelten nicht für Tauben und Exoten). 2. Abweichend davon besteht die Möglichkeit, Geflügel außerhalb geschlossener Ställe zu halten, wenn der Auslauf nach oben dicht geschlossen ist und von den Seiten keine anderen Vögel eindringen können (z. B. nach oben geschlossene Voliere mit seitlich engmaschiger Begrenzung Sperlingsgröße). Wer davon Gebrauch macht, hat dies unverzüglich dem samt Altenburger Land, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Zeitzer Straße 76 a, Altenburg, Telefon ( ) , anzuzeigen und seinen Geflügelbestand im Kalendermonat einmal klinisch tierärztlich untersuchen zu lassen. Das Ergebnis der klinischen Untersuchung muss schriftlich im Bestand vorliegen. Den Auftrag zur klinischen Untersuchung erteilt der Geflügelhalter seinem Hoftierarzt. 3. Auf Antrag können im Einzelfall, wenn wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse eine Stallhaltung bzw. eine Haltung in geschlossener Voliere nicht möglich ist, weitere Ausnahmen genehmigt werden. Eine solche Geflügelhaltung darf nur im umzäunten, nicht öffentlichen Gelände, so dass Kontakt zu anderen Geflügelbeständen ausgeschlossen ist, stattfinden. In diesem Fall muss der Geflügelhalter unverzüglich einen schriftlichen Antrag beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Zeitzer Straße 76 a, Altenburg stellen. Wird eine Genehmigung erteilt, ist der Geflügelbestand im Kalendermonat einmal klinisch und gleichzeitig durch eine einmalige serologische Untersuchung (bei Gänsen und Enten 15 Tiere je Bestand, sonstiges Geflügel 10 Tiere je Bestand) auf Geflügelpest tierärztlich untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse der klinischen und der Laboruntersuchungen müssen schriftlich im Bestand vorliegen. Den Auftrag zur klinischen Untersuchung und zur Blutprobennahme erteilt der Geflügelhalter seinem Hoftierarzt. 4. Futterplätze und Futterlagerstätten dürfen für Zugvögel nicht zugänglich sein. 5. Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Im Einzelfall sind auf Antrag Ausnahmen möglich, wenn alles Geflügel vorher mindestens 14 Tage im geschlossenen Stall gehalten wurde und längstens zwei Tage vor der Veranstaltung klinisch tierärztlich untersucht wurde. Darüber muss eine tierärztliche Bescheinigung vorliegen. Der Antrag ist schriftlich im Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Zeitzer Straße 76 a, Altenburg zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie im Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer ( ) Unter finden Sie den Verordnungstext sowie weitere Hintergrundinformationen. Hinweis: Regeln der allgemeinen Seuchenprophylaxe wie Zutrittsverbot für unbefugte Personen zu den Tierhaltungen, Handel nur mit Tieren bekannter Herkunft, Quarantäne vor dem Verbringen der Tiere in den Bestand, möglichst keine Kontakte zu Tieren anderer Bestände, Schadnagerbekämpfung im Stall und Futterbereich, gute allgemeine Ordnung und Sauberkeit, geschlossene Futterlagerung sind einfache und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Tierbestände vor Einschleppung von Krankheitserregern. Im Auftrag DVM Matthias Thurau Fachdienstleiter Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

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