Liebe, Geduld und Anerkennung: Herausforderung Pflegefamilie Altenburger Land sucht Ersatz-Familien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Liebe, Geduld und Anerkennung: Herausforderung Pflegefamilie Altenburger Land sucht Ersatz-Familien"

Transkript

1 27. Oktober Jahrgang Nr. 15 Liebe, Geduld und Anerkennung: Herausforderung Pflegefamilie Altenburger Land sucht Ersatz-Familien Landkreis. Etwa Kinder und Jugendliche bundesweit leben nicht bei ihren leiblichen Eltern. Die meisten von ihnen, ca , sind in Heimen untergebracht, der Mädchen und Jungen in einer betreuten Wohnform leben in Pflegefamilien. Jährlich werden ungefähr Kinder und Jugendliche von Ersatzfamilien auf Dauer oder Zeit aufgenommen der Bedarf ist hoch und bei weitem nicht gedeckt. Das gilt auch für das Altenburger Land. Im Landkreis gibt es etwa 49 Familien, die sich der besonderen Herausforderung stellen, ein Pflegekind zu betreuen. Wir sind diesen Familien sehr dankbar für ihr beeindruckendes Engagement. Allerdings bräuchten wir 10 bis 20 mehr von ihnen pro Jahr, um in Zukunft Kindern diese Möglichkeit zu bieten, erklärt Martina Fischer vom Fachdienst Jugendamt/Soziale Dienste und Asylbewerber. Wir begegnen oftmals Berührungsängsten, auch Vorurteilen. Deshalb wollen wir mit einem neuen Flyer und verstärkter Öffentlichkeitsarbeit informieren und für unser Anliegen werben. 70 Pflegekinder im Landkreis - das sind die trockenen Zahlen. Dahinter verbergen sich jedoch meist dramatische Schicksale. Oft haben die Mädchen und Jungen schmerzliche Erfahrungen machen müssen: Alkoholund Drogenkonsum der Eltern, Vernachlässigung bis hin zu Misshandlungen haben den Alltag über Jahre bestimmt. Sicherheit und Geborgenheit kennen die Kinder nicht. Genauso wenig feste Rituale, Abläufe oder Werte, denn die haben sie meist gar nicht kennenlernen können. Dazu kommen Ängste, denn die traumatisierten Kinder haben oft Schwierigkeiten, Beziehungen einzugehen. Das Vertrauen zu gewinnen kann Jahre dauern. Die Ersatz-Familie ist eine besondere Herausforderung. Mit viel Liebe, Geduld und Anerkennung ist es aber möglich, das Kind sicher und kindgerecht zu integrieren, so Martina Fischer. Die Pflegefamilie bekommt zudem viel Unterstützung von den Mitarbeitern des Fachdienstes. Es gibt Schulungen, gemeinsame Informationsgespräche: Die neue Familie braucht Wissen über Verhaltensauffälligkeiten, sie braucht Geduld, sie braucht Freude am Umgang mit Kindern, sie braucht Selbstbewusstsein der Umwelt gegenüber, die mit der Entscheidung und dem Verhalten der Kinder oft nicht zurecht kommt und sie braucht Zeit. Ein beeindruckendes Beispiel, wie man Kindern ein neues, warmherziges Zuhause geben kann, zeigt die Pflegefamilie Pfeffer aus Meuselwitz. Vor sieben Jahren entschieden sie sich mit knapp 40 Jahren noch mal Eltern zu werden für ein Pflegekind. Denn das Haus war, nachdem die leibliche Tochter zum Studium aufbrach, zu leer für die gelernte Kindergärtnerin Ramona und den Elektriker Volker. Wir haben von einer Freundin erfahren, dass Pflegefamilien gesucht werden und wo man sich beraten lassen kann, das haben wir getan, erinnert sie sich. Schließlich kam es zum ersten Kontakt mit der damals 8-jährigen Sabrina, in einer Eisdiele. Sie war ein kleiner Wirbelwind. Ihre Geschichte kannten wir und wie offen und ehrlich sie uns entgegen kam, das ging uns ans Herz. Die Gedanken ließen die Pfeffers lange nicht los, gemeinsam lernte man sich besser kennen. Es gibt ja eine sogenannte Anbahnungsphase, wo man gegenseitig schaut, ob die Chemie stimmt. Und das war bei Sabrina und den Pfeffers der Fall. Auf die neue Familie kam einen schöne, aber auch anstrengende Zeit zu. Man braucht viel Einfühlungsvermögen, Liebe und Konsequenz, man muss sich einig sein. Denn bei den leiblichen Eltern gab es kaum feste Tagesstruktur, da wollen Kinder natürlich ganz normal Grenzen austesten, so Volker Pfeffer. Doch die neue Tochter lebte sich schnell ein, machte bald Fortschritte. Sie war so ein liebes Mädchen und dankbar für die Zuwendung, das fanden wir ganz beeindruckend. Vor zwei Jahren ist noch ein weiteres Pflegekind zur Familie gestoßen, Jasmin, die wegen einer geistigen Behinderung auch besonders gefördert werden musste, wurde ebenfalls schnell zum Sonnenschein der Familie. Wir hatten schon große Erfolgserlebnisse zusammen, wie beispielsweise, dass sie heute Fahrrad fahren kann. Das hätte niemand gedacht, freut sich das Ehepaar Pfeffer. Auch sie macht eine tolle Entwicklung durch, worauf wir sehr stolz sind. Ihre Erfahrungen gibt Ramona Pfeffer bei gemeinsamen und von ihr organisierten Treffen mit anderen Pflegefamilien weiter. In den Runden kann über Probleme und Fragen offen gesprochen werden, praktische Unterstützung gibt es außerdem jederzeit von Martina Fischer. Wenn man die vier heute zusammen sieht, würde man nie glauben, dass die beiden Mädchen nicht die leiblichen Töchter sind. So harmonisch ist das Bild, so liebevoll der Umgang miteinander. Die Kinder sind auf Dauer bei den Pfeffers, einen Abschied, falls die Kinder wieder zurück zur Familie gehen, hätten die Meuselwitzer nicht übers Herz gebracht. Natürlich ist der Weg nicht immer Harmonische Familie: Ramona und Volker Pfeffer aus Meuselwitz mit Sabrina und Jasmin. Werbung ganz einfach. Man trifft auch auf Vorurteile bei anderen, die nicht verstehen, warum man diese Verantwortung auf sich nimmt, erzählt Ramona Pfeffer. Aber wir können es nur empfehlen, Pflegeeltern zu Antje Gallert Foto: AG Hier werden Sie gern beraten samt Altenburger Land Fachdienst Jugendamt/ Soziale Dienste und Asylbewerber Zeitzer Straße 76 a Altenburg Sie sind herzlich zu einem Informationsgespräch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen des Fachdienstes geladen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit: Martina Fischer Telefon: Martina.Fischer@altenburgerland.de oder Ingrun Hausmann Telefon: Ingrun.Hausmann@altenburgerland.de

2 Seite 2 AMTLICHER TEIL über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan Am 28. August 2007 hat die Landesregierung den Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan (LEP - Änderungs-VO) zur öffentlichen Auslegung freigegeben. Gemäß 10 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007 (GVBl. S. 45) ist der Entwurf der LEP - ÄnderungsVO bei den Behörden der Landesplanung sowie bei den in den Regionalen Planungsgemeinschaften zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß 10 Abs. 3 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Der Entwurf der LEP - Änderungs- VO liegt in der Zeit So erreichen Sie uns: Redaktion: Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit Silke Manger (SiMa) Telefon: , silke.manger@αltenburgerland.de Antje Gallert (AG) Telefon: antje.gallert@αltenburgerland.de Gestaltung und Satz/Amtliche Nachrichten: Kerstin Gabler Telefon: , kerstin.gabler@αltenburgerland.de Cathleen Bethge Telefon: , cathleen.bethge@αltenburgerland.de Impressum: Herausgeber: Landkreis Altenburger Land, Lindenaustraße 9, Altenburg, Telefon: , Fax: , Verantwortlich (i. S. d. P.) für den Inhalt: Silke Manger, Fachdienstleiterin Öffentlichkeitsarbeit, oder Vertreter im Amt Druck und Vertrieb: Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbh & Co. KG, Peterssteinweg 19, Leipzig, Telefon: Fax: Verteilung: kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis Altenburger Land, bei Nichtzustellung bitte Mitteilung an den Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit des samtes Altenburger Land Bezugsmöglichkeiten/-bedingungen: über den Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit des samtes Altenburger Land, Jahrespreis bei Postversand: 30,68 Euro, bei Einzelbezug: 1,53 Euro vom 09. November 2007 bis einschließlich 08. Januar 2008 Mo: Di: Mi: Do: Fr: im 8:00-16:00 Uhr 8:00-18:00 Uhr 8:00-16:00 Uhr 8:00-16:00 Uhr 8:00-13:00 Uhr samt Altenburger Land Lindenaustraße 9 Bürgerservice, Zimmer Altenburg zur kostenlosen Einsichtnahme durch Jedermann aus. Anregungen zum Entwurf der LEP - ÄnderungsVO können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht Darüber hinaus können Anregungen zum Entwurf der LEP - ÄnderungsVO auch direkt gegenüber dem Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr, Referat 21, Postfach , Erfurt vorgebracht bzw. als unter der Adresse lep-aenderung@ tmbv.thueringen.de übermittelt Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß 10 Abs. 3 Satz 4 ThürLPlG bei der Beschlussfassung über die LEP- ÄnderungsVO unberücksichtigt bleiben. Allgemeine Informationen zur Raumordnung und Landesplanung in Thüringen, das Thüringer Landesplanungsgesetz sowie der Entwurf der LEP - ÄnderungsVO sind im Internet unter thueringen.de/de/tmbv/rolp abrufbar. Öffentliche Ausschreibung Entsprechend 9 Grundbuchbereinigungsgesetz GBBerG vom (BGBl I, S. 2182), geändert durch Sachenrechtsänderungsgesetz vom (BGBl I, S. 2457; 2491) i.v.m. 7 der Sachenrechtsdurchführungsverordnung SachenR-DV vom (BGBl I, S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung: Durch den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land, Dorfplatz 1 in Nobitz, Ortsteil Wilchwitz wurden Anträge auf Erteilung der Leitungs und Anlagenrechtsbescheinigung gem. 9 Abs. 4 GBBerG zum Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftliche Anlagen gestellt. Es handelt sich dabei um Trinkwasserleitungen 40 PE, 50 PE, 63 PE, 160 PE, 180 PE, 150 AZ und 200 AZ mit den dazugehörigen Anlagen, die als Versorgungsleitungen für die Gemarkungen Treben, Serbitz, Fockendorf, Pahna, Primmelwitz und Thräna dienen. Die von den Anlagen betroffenen Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Treben Flur 2 Flurstücke 117, 119 / 4, 132, 134, 135 / 2, 135/ 4, 135 / 5, 136, 151, 159 / 1,170 / 3, 170 / 4, 170 / 6, 177, 178, 179/ 1, 180 / 4, 188 / 1,195 / 1 Flur 3 Flurstücke 10 / 1, 119 / 8, 278 / 1, 279 / 2, 286, 287 / 2, 287 / 3, 287 / 5, 291 / 14, 291 / 15, 293 / 1, 296, 297 haben die Möglichkeit, die eingereichten Anträge und die beigefügten Unterlagen im Zeitraum vom 29. Oktober 2007 bis einschließlich 26. November 2007 bei der unteren Wasserbehörde in Schmölln, Amtsplatz 8, Zimmer 215, während der Dienstzeiten einzusehen. Altenburg, den Sieghardt Rydzewski über die Möglichkeit der Einsichtnahme gemäß 75 Abs. 4 Ziffer 2 Thüringer Kommunalordnung in den Jahresabschluss 2006 der Seniorenzentrum Meuselwitz gemeinnützige GmbH Die Gesellschafterversammlung der Seniorenzentrum Meuselwitz gemeinnützige GmbH hat am 28. Juni 2007 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr festgestellt. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2006 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat am 29. März 2007 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss mit Lagebericht und das Ergebnis der Prüfung liegen in der Zeit vom während der Geschäftszeiten in den Räumen der Geschäftsführung in Meuselwitz, Bebelstraße 31, zur Einsichtnahme aus. Meuselwitz, den 11. Oktober 2007 Kathrin Pliquett-Herfurth Geschäftsführerin Seniorenzentrum Meuselwitz gemeinnützige GmbH Der Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e. V. (TVJE e. V.) führt eine Winterschulung 2007/2008 zu folgenden Themen durch: Die untere Jagdbehörde informiert: Wildschaden in Wald und Feld Mitgliedsbeiträge und Versicherungsschutz in der Berufsgenossenschaft Aktuelle Informationen Im Landkreis Altenburger Land findet diese Veranstaltung am 16. Januar 2008, 17:00 Uhr Gaststätte Zum kleinen Jordan Eisenberger Straße Göhren Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am Montag, dem , 16:00 Uhr, im samt Altenburger Land, Lindenaustraße 9, Altenburg, Ratssaal Diese Sitzung beginnt mit dem nicht öffentlichen Teil. Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Wirtschaftsausschusses des Kreistages des Landkreises Altenburger Land Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 28. August 2007 folgenden Beschluss Nr. 34 gefasst: Der Wirtschaftsausschuss beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Fenster am Friedrichgymnasium, Hauptgebäude, Geraer Straße 33 in Altenburg an die Firma Tischlermeister Michael Gödicke, Podelwitz OT Runsdorf 3, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von ,15 Euro zu erteilen. statt. Die Teilnahme mindestens eines Vertreters je Jagdgenossenschaft oder Eigenjagdbezirkes wäre wünschenswert. Der Unkostenbeitrag beträgt 41,00 je Jagdgenossenschaft, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer. Bei Mitgliedschaft im TVJE e. V. entfallen die Kosten. Für Jäger, deren Jagdgenossenschaft nicht Mitglied im THJV e. V. ist, beträgt der Unkostenbeitrag 20,00. Die Bezahlung erfolgt am Tagungsort. im Auftrag Birgit Seiler Fachdienstleiterin Verordnung des Landkreises Altenburger Land über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Aufgrund des 10 Abs. 1, 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) in der Fassung vom 24. November 2006 (Gesetzund Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 16 vom 29. November 2006) wird verordnet: 1 In den nachstehenden Orten dürfen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wie folgt geöffnet sein: Ort: Schmölln Datum: Verkaufszeitraum: 13:00 18:00 Uhr öffentlicher Teil: 1. Beauftragung der Kanzlei Büring Reger Bierwisch zur Erarbeitung des Vertrages zur Übertragung von Geschäftsanteilen des Landkreises Altenburger Land an der Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft an die Kreiskrankenhaus Altenburg ggmbh Anlass: 1. Advent Ort: Langenleuba-Niederhain Datum: Verkaufszeitraum: 12:00 18:00 Uhr Anlass: 1. Advent 2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit nach 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes geahndet 3 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Altenburg, Sieghardt Rydzewski In der 31. Sitzung am 09. Oktober 2007 hat der Ausschuss den Beschluss Nr. 35 gefasst: Der Wirtschaftsausschuss beschließt, die Planungsleistungen zur Erneuerung der Wärmeversorgungs- und Raumlufttechnik der Turnhalle der Berufsbildenden Schule für Wirtschaft und Soziales, Platanenstraße 3/3a in Altenburg für die Leistungsphasen 1-9 an das Planungsbüro Günter Beer & Partner, Altenburger Straße 7, Meuselwitz, in einer Gesamthöhe von ca ,00 zu vergeben. Sieghardt Rydzewski

3 AMTLICHER TEIL Seite 3 Öffentliche Ausschreibung von Geschäftsanteilen Der Landkreis Altenburger Land beabsichtigt den von ihm an der Seniorenzentrum Meuselwitz ggmbh (SZM) gehaltenen Geschäftsanteil zu veräußern. Der zu veräußernde Anteil beträgt 50% am Unternehmen. Mitgesellschafter mit ebenfalls 50 % ist die Stadt Meuselwitz. Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich und unmittelbar die persönliche und wirtschaftliche Hilfeleistung für bedürftige Personen. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft das Altenpflegeheim für alte und pflegebedürftige Personen in Meuselwitz, Bebelstraße 31. Die zur Verfügung stehenden 61 Pflegebetten sind zu 99,8 % ausgelastet. Das Altenpflegeheim wurde zwischen 1992 und 1994 grundlegend saniert. Der Geschäftsanteil soll im Ganzen veräußert Die Abgabe von Angeboten für nur einen Teil der Beteiligung ist daher nicht erwünscht. Unterlagen können bei der mit der Vergabe betrauten Stelle unter nachgenannter Anschrift ab , schriftlich und nach Zahlungseingang einer Schutzgebühr von EUR 50,00 angefordert Die Frist zum Einreichen von Geboten endet am um 18:00 Uhr. Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Es werden ca. 3 Bieter zu Verhandlungen eingeladen. Der Tag der Absendung der Aufforderung zur Teilnahme an Verhandlungen an ausgewählte Bewerber ist auf den festgelegt. Die Regelungen der VOL/A und des GWG gelten nicht. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Höchstgebot. Die Veräußerung bedarf der Zustimmung der Mitgesellschafterin, Stadt Meuselwitz, so dass nicht sichergestellt werden kann, dass der Geschäftsanteil an einen Bieter verkauft werden kann. Mit dem Kaufpreisangebot sind Unterlagen einzureichen, die die Absicherung der Finanzierung glaubhaft machen. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt. Die Einzahlung der Schutzgebühr, die Abforderung von Unterlagen, das Einreichen der Angebote bzw. das Erteilen weiterer Auskünfte erfolgt im Auftrag des Landkreises Altenburger Land über: Büring Reger Bierwisch Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Schmöllnsche Vorstadt 13, Altenburg Telefon: Telefax: Dt. Bank Altenburg, BLZ , Kto , AZ: Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Sieghardt Rydzewski Bekämpfung der Blauzungenkrankheit bei empfänglichen Tieren (u. a. Rinder, Schafe und Ziegen) Auf Grund 5 Absatz 3 der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom (BGBl. I S. 1241), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1264) erlässt das samt Altenburger Land folgende A l l g e m e i n v e r f ü g u n g : Für sämtliche in den Städten Altenburg, Schmölln und Gößnitz, in den Gemeinden Altkirchen, Fockendorf, Frohnsdorf, Gerstenberg, Göhren, Göllnitz, Göpfersdorf, Großröda, Haselbach, Jückelberg, Kriebitzsch, Langenleuba-Niederhain, Lödla, Mehna, Monstab, Nobitz, Ponitz, Rositz, Saara, Tegkwitz, Treben, Windischleuba, Wintersdorf, Ziegelheim gelegene Haltungen von für Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren (Wiederkäuer und Kameliden) wird Folgendes angeordnet: 1. Alle empfänglichen Tiere unterliegen der behördlichen Beobachtung. Das Verbringen empfänglicher Tiere aus dem Gefährdungsgebiet (20 km Zone) heraus ist nur mit Genehmigung des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gestattet. Die dafür einzuhaltenden Bedingungen können im Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erfragt werden (Telefon: ). 2. Empfängliche Tiere sind in regelmäßigen Abständen durch den beamteten Tierarzt klinisch untersuchen zu lassen. Dazu erhalten Sie gesonderte Informationen durch den Amtstierarzt. 3. Verendete empfängliche Tiere sind unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zu melden. 4. Seuchenverdächtige Tiere sind virologisch oder serologisch auf Blauzungenkrankheit untersuchen zu lassen. 5. Es sind Aufzeichnungen über den Bestand der empfänglichen Tiere zu machen; Bestandsveränderungen durch Verenden oder Geburt sind am selben Tage aufzuzeichnen. 6. Verendete Tiere sind unschädlich zu beseitigen. (Firma SecAnim, Telefon: ) 7. Hinsichtlich Ihrer empfänglichen Tiere werden hiermit deren Behandlung sowie die Behandlung ihres Stalles oder sonstigen Standortes mit zugelassenen Insektiziden angeordnet. 8. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1, 3 und 5 dieser Verfügung wird angeordnet. 9. Die Verfügung ergeht kostenfrei. 10. Die Allgemeinverfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. 11. Die Allgemeinverfügung und die Begründung liegen ab sofort im samt Altenburger Land, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Zeitzer Straße 76 a in Altenburg, Zimmer 40 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei samt Altenburger Land, Lindenaustraße 9 in Altenburg einzulegen. Sieghardt Rydzewski Hinweise 1. Zu den Wiederkäuern zählen Haus- und Wildrinder, Haus- und Wildschafe, Haus- und Wildziegen, Hirschartige und Antilopen. Zu den Kameliden zählen Kamele, Dromedare, Lamas, Alpakas, Guanakos und Vikunjas. 2. Ein Seuchenverdacht nach Nr. 4 unserer Anordnung liegt vor, wenn klinische Erscheinungen auf das Vorliegen der Blauzungenkrankheit hindeuten. Da es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, ist ein Seuchenverdacht unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. 3. Die Aufzeichnungen über den Bestand nach Nr. 5 des Tenors dieser Anordnung sind entsprechend den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung zu tätigen (Führen eines tagesaktuellen Bestandsregisters). 4. Das Verbringen empfänglicher Tier aus dem in dieser Allgemeinverfügung genannten Gebiet ist gemäß 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 31. August 2006 (veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger, amtlicher Teil, V1) in der zuletzt geänderten Fassung grundsätzlich verboten. Über mögliche Ausnahmen hiervon und die dazugehörigen Anforderungen unterrichtet Sie die zuständige Behörde auf Nachfrage. 5. Verstöße gegen die genannten Anordnungen sind nach 8 der Verordnung über die Blauzungenkrankheit Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu Euro geahndet 6. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtbefolgung der zuvor genannten Maßnahmen das samt Altenburger Land gehalten ist, die Maßnahmen mit Zwangsmitteln nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz durchzusetzen. über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0073/ Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen - das Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen- gibt bekannt, dass die Verbundnetz Gas AG, Braunstraße 7, in Leipzig, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende Ferngasleitung FGL EVG, Erntebrot Altenburg mit Zubehör mit einer Schutzstreifenbreite von 4 m gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkung Zschernitzsch, Flur 116, Flurstück 62/3, 63/1, 63/2, Flur 117, Flurstück 107/4, 107/7, 108/4, 108/8, 108/9, 108/10, 109/8, 109/9, 109/10, 110/7, 111/14, 111/19, 111/21, 112/6, 112/8, 113/3, 114/1, 117/1, 118/1, 121/1, 122, 126, 128, Flur 118, Flurstück 179/1, 181/3, 182/3, 183/1, 183/3, können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, Sondershausen, Waldstraße 2 (im Gebäude der BIC Nordthüringen GmbH, Telefon ), dienstags zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr und 16:30 Uhr, donnerstags und freitags zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung - SachenR- DV - vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, Waldstraße 2 in Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Sondershausen, den Freistaat Thüringen Landesamt für Straßenbau Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen Außenstelle Sondershausen im Auftrag gez. Lampe Außenstellenleiterin

4 Seite 4 AMTLICHER TEIL Anmeldung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2008/09 1. Schulpflicht besteht für alle Kinder, die am 1. August 2008 sechs Jahre alt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Schulbezirke, der Ort und die Termine zur Anmeldung in der jeweiligen Schule sowie der erste Elternabend ersichtlich. 2. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. 3. Auf Antrag der Eltern kann ein Kind, das am 30. Juni 2008 mindestens fünf Jahre alt ist, vorzeitig in die Schule aufgenommen Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. 4. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können direkt bei den Staatlichen Förderzentren Altenburg und Schmölln angemeldet Im Förderzentrum Meuselwitz ist eine Anmeldung nicht möglich, da hier die Beschulung erst ab der Klassenstufe 3 erfolgt. 5. Die Termine zu den schulärztlichen Untersuchungen erhalten Eltern über die Kindertagesstätten. Besucht das Kind keine Kindertagesstätte, ist eine telefonische Anmeldung zur schulärztlichen Untersuchung durch die Eltern ab Februar 2008 beim samt Altenburger Land, Fachdienst Gesundheit, Lindenaustraße 31, Altenburg, Tel erforderlich. 6. Hinweis: Laut Neubekanntmachung des Thüringer Schulgesetzes vom 30. April 2003, 18 und 59, sind die Eltern oder die mit der Erziehung und Pflege Beauftragten verpflichtet, ihre Kinder zum Schulbesuch anzumelden. Falls ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung eines Schulpflichtigen versäumt wird, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Schulbezirke der Förderzentren des Landkreises Altenburger Land Förderzentrum Altenburg Altenburg, Ehrenberg, Mockzig, Modelwitz, Lehnitzsch, Stünzhain, Paditz, Zschechwitz, Zschaiga, Greipzig, Zetzscha, Knau, Oberzetzscha, Unterzetzscha, Rautenberg, Kosma, Fockendorf, Pahna, Frohnsdorf, Gerstenberg Pöschwitz, Göhren, Gödern, Lossen, Romschütz, Lutschütz, Göpfersdorf, Garbisdorf, Haselbach, Jückelberg, Wolperndorf, Flemmingen, Langenleuba-Niederhain, Beiern, Neuenmörbitz, Schömbach, Lohma, Boderitz, Buscha, Zschernichen, Oberlödla, Unterlödla, Rödigen, Wieseberg, Monstab, Krebitschen, Kröbern, Schlauditz, Wiesenmühle, Nobitz, Kotteritz, Münsa, Oberleupten, Niederleupten, Klausa, Garbus, Hauersdorf, Priefel, Ehrenhain, Dippelsdorf, Nirkendorf, Oberarnsdorf, Wilchwitz, Kraschwitz, Rositz, Schelditz, Molbitz, Fichtenhainichen, Gorma, Treben, Plottendorf, Primmelwitz, Serbitz, Windischleuba, Borgishain, Pähnitz, Remsa, Schelchwitz, Zschaschelwitz, Bocka, Pöppchen, Ziegelheim, Engertsdorf, Gähsnitz, Niederarnsdorf, Heiersdorf, Mockern, Lehma, Trebanz Förderzentrum Meuselwitz Großröda, Kriebitzsch, Altpoderschau, Zechau, Lucka, Prößdorf, Breitenhain, Meuselwitz, Brossen, Bünauroda, Falkenhain, Mumsdorf, Neupoderschau, Schnauderhainichen, Tegkwitz, Breesen, Kreutzen, Misselwitz, Wintersdorf, Neubraunshain, Waltersdorf Förderzentrum Schmölln Altkirchen, Gimmel, Gödissa, Göldschen, Großtauschwitz, Illsitz, Jauern, Kleintauschwitz, Kratschütz, Nöbden, Platschütz, Röthenitz, Trebula, Dobitschen, Meucha, Pontewitz, Rolika, Drogen, Mohlis, Göllnitz, K e r t s c h ü t z, Schwanditz, Zschöpperitz, Gößnitz, Hainichen, Naundorf, Nörditz, Pfarrsdorf, Koblenz, Heukewalde, Heyersdorf, Jonaswalde, Nischwitz, Löbichau, Beerwalde, Drosen, Großstechau, Kleinstechau, Tannenfeld, Falkenau, Ingramsdorf, Lumpzig, Braunshain, Großbraunshain, Hartha, Kleintauscha, Prehna, Mehna, Rodameuschel, Zweitschen, Naundorf, Dobraschütz, Kraasa, Oberkossa, Tanna, Wernsdorf, Nöbdenitz, Burkersdorf b. Schmölln, Lohma b. Schmölln, Untschen, Zagkwitz, Ponitz, Grünberg, Guteborn, Merlach, Zschöpel, Posterstein, Stolzenberg, Schmölln, Bohra, Brandrübel, Großstöbnitz, Kleinmückern, Kummer, Nitzschka, Nödenitzsch, Papiermühle, Schloßig, Selka, Sommeritz, Weißbach, Zschernitzsch, Starkenberg, Dölzig, Kostitz, Pöhla, Posa, Kleinröda, Neuposa, Saara, Bornshain, Burkersdorf b. Altenburg, Gardschütz, Gieba, Gleina, Goldschau, Gösdorf, Großmecka, Heiligenleichnam, Kaimnitz, Lehndorf, Löhmigen, Löpitz, Maltis, Podelwitz, Runsdorf, Selleris, Taupadel, Tautenhain, Zehma, Zürchau, Zumroda, Thonhausen, Schönhaide, Wettelswalde, Vollmershain, Wildenbörten, Dobra, Graicha, Hartroda, Kakau samt Altenburger Land Fachdienst Schulverwaltung im Auftrag Wolfgang Kopplin Fachdienstleiter Schulbezirke der Grundschulen mit Terminen der Anmeldung und des ersten Elternabends Am Freibad Altkirchen Schulbezirke: Altkirchen, Drogen, Gimmel, Gödissa, Göldschen, Göllnitz, Großtauschwitz, Illsitz, Jauern, Kertschütz, Kratschütz, Mohlis, Nöbden, Platschütz, Röthenitz, Schwanditz, Trebula :00 bis 16:00 Uhr :30 bis 14:00 Uhr , 19:00 Waldenburger Straße Gößnitz Schulbezirke: Gößnitz, Bornshain, Gardschütz, Gieba, Goldschau, Gösdorf, Großmecka, Hainichen, Heiligenleichnam, Koblenz, Lehndorf, Löhmigen, Maltis, Naundorf, Nörditz, Pfarrsdorf, Podelwitz, Runsdorf, Saara, Selleris, Taupadel, Tautenhain, Zehma, Zumroda, Zürchau :00 bis 18:00 Uhr :00 bis 18:00 Uhr werden durch die Schulleitung noch bekanntgegeben. Theodor Körner Am Schulberg Großstechau Schulbezirke: Großstechau, Beerwalde, Burkersdorf, Dobra, Drosen, Falkenau, Graicha, Hartroda, Ingramsdorf, Kakau, Kleinstechau, Löbichau, Lohma, Nöbdenitz, Tannenfeld, Untschen, Wildenbörten, Zagkwitz :00 bis 14:00 Uhr :00 bis 14:00 Uhr , 18:00 Wieratalschule Gartenstraße Langenleuba-Niederhain Schulbezirke: Langenleuba-Niederhain, Beiern, Boderitz, Buscha, Engertsdorf, Flemmingen, Frohnsdorf, Garbisdorf, Gähsnitz, Göpfersdorf, Heiersdorf, Jückelberg, Lohma, Niederarnsdorf, Neuenmörbitz, Schömbach, Wolperndorf, Ziegelheim, Zschernichen :00 bis 17:00 Uhr :00 bis 18:00 Uhr , 19:00 Straße der Bauarbeiter 1a Lucka Schulbezirke: Lucka, Prößdorf :00 bis 17:00 Uhr :00 bis 10:00 Uhr , 19:00 Pestalozzistraße Meuselwitz Schulbezirke: Meuselwitz, Brossen, Bünauroda, Falkenhain, Mumsdorf, Neupoderschau, Altenburger Straße 6, 6a, 33, 35, 35 a der Gemeinde Kriebitzsch :00 bis 11:00 Uhr :30 bis 17:00 Uhr , 18:00 Schulstraße Nobitz Schulbezirke: Nobitz, Dippelsdorf, Ehrenhain, Garbus, Hauersdorf, Klausa, Kotteritz, Kraschwitz, Münsa, Niederleupten, Nirkendorf, Oberarnsdorf, Oberleupten, Priefel, Wilchwitz , 7:00 bis 12:00 Uhr , 17:00 bis 19:00 Uhr , 19:00 Geschwister Scholl Pfarrberg Ponitz Schulbezirke: Ponitz, Guteborn, Grünberg, Heyersdorf, Merlach, Zschöpel :30 bis 17:30 Uhr :30 bis 17:00 Uhr , 19:00 Nummer 9 Posa Starkenberg Schulbezirke: Posa, Braunshain, Breesen, Dobitschen, Dölzig, Dobraschütz, Gödern, Göhren, Großbraunshain, Großröda, Hartha, Kleinröda, Kleintauscha, Kostitz, Kraasa, Kreutzen, Lumpzig, Lutschütz, Mehna, Meucha, Misselwitz, Naundorf, Neuposa, Oberkossa, Pöhla, Pontewitz, Prehna, Rodameuschel, Rolika, Romschütz, Starkenberg, Tanna, Tegkwitz, Wernsdorf, Zschöpperitz, Zweitschen :30 bis 17:00 Uhr :00 bis 12:00 Uhr , 19:00 Karl-Marx-Straße 1 a Rositz Schulbezirke: Rositz, Fichtenhainichen, Gorma, Krebitschen, Kröbern, Molbitz, Monstab, Rödigen, Schelditz, Schlauditz, Unter- und Oberlödla, Wieseberg, Wiesenmühle, Zechau 10. bis , 14:15 bis 18:00 Uhr , 19:00 Finkenweg Schmölln Schulbezirke: Schmölln (außer Brandrübel, Selka, Weißbach), Bohra, Burkersdorf (bei Altenburg), Gleina, Großstöbnitz, Kaimnitz, Kleinmückern, Kleintauschwitz, Kummer, Löpitz, Nitzschka, Nödenitzsch, Papiermühle, Schloßig, Sommeritz, Zschernitzsch :30 bis 18:00 Uhr :30 bis 18:00 Uhr :30 bis 18:00 Uhr , 19:00 Uhr, Saal der Sparkasse in Schmölln Dorfstraße Thonhausen Schulbezirke: Thonhausen, Brandrübel, Heukewalde, Jonaswalde, Nischwitz, Posterstein, Schönhaide, Selka, Stolzenberg, Weißbach, Wettelswalde, Vollmershain :00 bis 12:00 Uhr :00 bis 17:00 Uhr :00 bis 12:00 Uhr , 19:00 Luckaer Straße Windischleuba Schulbezirke: Windischleuba, Bocka, Borgishain, Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Pahna, Pähnitz, Plottendorf, Pöschwitz, Pöppchen, Primmelwitz, Remsa, Schelchwitz, Serbitz, Trebanz, Treben, Zschaschelwitz 10. bis und 18. bis , 08:30 bis 12:30 Uhr , 14:00 bis 17:00 Uhr , 19:00 Altenburger Straße Wintersdorf Schulbezirke: Wintersdorf, Altpoderschau, Kriebitzsch (außer Altenburger Straße 6, 6a, 33, 35, 35a), Lehma, Neubraunshain, Schnauderhainichen, Waltersdorf :00 bis 11:00 Uhr :00 bis 18:00 Uhr , 19:00 im Auftrag Wolfgang Kopplin Fachdienstleiter Schulverwaltung

5 AMTLICHER TEIL Seite 5 Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land - Öffentliche Aufforderung zur Teilnahme an einem Markterkundungsverfahren Das samt Altenburger Land, Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft Kreisstraßenmeisterei führt unter Bezugnahme auf 71 Abs.1 Nr. 3 ThürKO ein Markterkundungsverfahren für folgende Leistungen durch: Personelle Besetzung von vier vorhandenen Recyclinghöfen im Landkreis Altenburger Land während vorgegebener Öffnungszeiten. Arbeitsaufgaben: Annahme, Zuordnung und fachgerechte Zwischenlagerung unterschiedlicher Abfälle, fachliche Einweisung und Beratung der Anlieferer. Koordination des Abtransportes der Abfälle durch die vom Landkreis beauftragten Entsorgungsfirmen. Lose Los 1 Personelle Besetzung Recyclinghof Lucka, 25 Arbeitsstunden / Woche Meuselwitzer Straße 24 in Lucka Los 2 Personelle Besetzung Recyclinghof Meuselwitz, 25 Arbeitsstunden/Woche Am Lehrbetrieb 2 in Meuselwitz Los 3 Personelle Besetzung Recyclinghof Altenburg, 38 Arbeitsstunden / Woche Feldstraße 35a in Altenburg Los 4 Personelle Besetzung Recyclinghof Gößnitz, 8 Arbeitsstunden / Woche Max-Jehn-Straße 17 in Gößnitz oder ein Nebenangebot Personelle Besetzung der o. g. vier Recyclinghöfe Los 1 bis 4 Leistungszeitraum Als Leistungszeitraum ist vorgesehen: bis Teilnahmebedingungen: Die Interessenten verfügen über die erforderliche Fach- und Sachkenntnis sowie Leistungsfähigkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Markterkundungsverfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt. Die Interessenten sind nicht an ihre Angebote gebunden. Die Bildung von Interessengemeinschaften ist möglich. Einsichtnahme in die Unterlagen und Bedarfsanmeldung: vom bis , jeweils Montag bis Donnerstag von 9:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr und Freitag von 9:00-12:00 Uhr Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land Sitz: Jüdengasse 7 in Altenburg Versand bzw. Abholung der Unterlagen: am Markterkundung: Die Markterkundung soll die Art und Weise der Leistungserfüllung losweise oder als Nebenangebot darlegen und den Preis für die jeweilige Leistung angeben. Die Abgabe von Bekundungen erfolgt bis zum 23. Dezember 2007 an den Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land Postfach Altenburg Dientleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land Öffentliche Ausschreibung gemäß 31 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung Schloss- und Parkanlage Tannenfeld 1. Der Landkreis Altenburger Land als Eigentümer verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung folgendes Grundstück mindestens zum Verkehrswert: Schloss- und Parkanlage Tannenfeld in Löbichau 2. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von qm. Der überwiegende Teil der Fläche besteht aus einem wertvollen historischen Park. Das Grundstück ist mit einem Schlösschen, drei Villen und einem Wirtschaftshof mit Wasserturm und Wohngebäude bebaut. Die Bausubstanz ist gut bis sanierungsbedürftig. Das Anwesen wurde bis zum Jahr 2004 als Altenheim genutzt und steht im Wesentlichen leer. Das gesamte Areal ist ein Kulturdenkmal nach 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz. Daher soll der Verkauf im Komplex erfolgen. Der Verkehrswert (Gutachten vom Dezember 2006) beträgt ,00 Euro. 3. Ein Exposé der Liegenschaft kann unter (Immobilienangebote) eingesehen Für weitere Auskünfte steht der Fachdienst Hochbau und Liegenschaften, Tel zur Verfügung. Hier können auch Termine zur Besichtigung vereinbart 4. Der Landkreis Altenburger Land ist nicht verpflichtet, an ei- Blick auf das Schloss in der Parkanlage Tannenfeld. nen bestimmten Bieter zu verkaufen. Eingereichte Angebote sollen ein ausführliches Konzept für die Nachnutzung mit detaillierten Vorstellungen für die einzelnen Gebäude enthalten. Bevorzugt wird eine Nachnutzung im medizinischen oder pflegerischen Bereich. Die Zusage einer dauerhaften Nutzung des Parks durch die Öffentlichkeit ist wünschenswert. Foto: LRA Vor der Erteilung des Zuschlags muss die Finanzierung des Kaufpreises und der nutzungsgemäßen Sanierungskosten durch eine Bank, welche Mitglied in einem Einlagensicherungsfonds ist, nachgewiesen 5. Verbindliche Angebote mit der deutlichen Kennzeichnung Nicht öffnen - Ausschreibung Tannenfeld sind im verschlossenen Umschlag bis zum 30. November 2007, 12:00 Uhr (Posteingang im samt) beim samt Altenburger Land, Lindenaustr. 9 in Altenburg oder im Büro des Leiters des Fachbereichs Schulen, Gesundheit und Bauen in der Lindenaustr. 31, Zimmer 402 in Altenburg einzureichen. im Auftrag Janett Maas Fachdienstleiterin Öffentliche Stellenausschreibung Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Altenburger Land gefassten Beschlüsse Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 39 Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag für das Los 2 - Erneuerung der Einbruchmeldeanlage im Lindenau-Museum in Altenburg an den Bieter ERM & IBB GmbH, Parkallee 8, Weimar-Legefeld mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von ,16 Euro zu erteilen. Beschluss Nr. 40 Der Kreisausschuss ermächtigt den, den Auftrag zur Begleitung des Verfahrens zum Verkauf der Geschäftsanteile des Landkreises Altenburger Land an der Seniorenzentrum Meuselwitz gemeinnützige GmbH an die Kanzlei Büring Reger Bierwisch mit einem Pauschalhonorar von brutto (incl. 19 % Mehrwertsteuer) zzgl. entstehender Nebenkosten (Auslagen und Sachkosten in Verbindung mit Registerauskünften u. ä.) zu vergeben. Beschluss Nr. 41 Der Kreisausschuss ermächtigt den, mit dem Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge in der Leipziger Straße 64 in Altenburg, GESO Gesellschaft für soziale Dienste mbh, Weisbachstraße 01, Freiberg, Verhandlungen über einen befristeten Neuabschluss des Betreibervertrages zu führen und einen Vertrag auf der Grundlage des bisherigen Betreibervertrages vom mit einer Maximalsumme bis zu 203,00 T und einer Laufzeit vom bis zum abzuschließen. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Beschluss Nr. 42 Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag für die vermessungstechnischen Leistungen an der Kreisstraße K 522 von der L 1362 bis OE Gimmel, 1. BA von der L 1362 bis Abzweig K 520 in Kertschütz in Höhe von ~40.000,00 an die Vermessungsstelle Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, Leutragraben Jena zu erteilen. Sieghardt Rydzewski Der Landkreis Altenburger Land hat ab Februar 2008 eine freie Stelle Schulhausmeister/ Schulhausmeisterin in der Grund- und Regelschule Gößnitz zu besetzen. Zum Komplex der Grund- und Regelschule Gößnitz gehören eine sehr große Außenanlage (ca. 3 ha) und eine Zweifeld-Sporthalle, die auch rege in den Abendstunden und an den Wochenenden von Sportvereinen für Freizeit- und Wettkampfsport genutzt wird. In der Schule werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren unterrichtet. Die Schule hat einen hohen technischen Ausstattungsgrad. Aus diesem Grund sollte der/die Bewerber/Bewerberin über handwerkliche Fähigkeiten verfügen. Der/die zukünftige Stelleninhaber/in wird zur Nutzung der Dienstwohnung verpflichtet, da der Wohnraum in unmittelbarer Beziehung zum Arbeitsplatz steht. Die Arbeitszeit ist flexibel, entsprechend den anstehenden Aufgaben und in Abstimmung mit den Schulleitern zu gestalten. Die Bezahlung der Stelle erfolgt auf der für den öffentlichen Dienst (VKA) geltenden Rechtsvorschriften in der Entgeltgruppe 4. Ihre Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 19. November 2007 in der üblichen Form an das samt Altenburger Land Fachdienst Personal Lindenaustraße Altenburg. im Auftrag Marion Hertling Fachdienstleiterin Personal

6 Seite 6 NICHTAMTLICHER TEIL Organe des Landkreises Altenburger Land 101 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO): Organe des Landkreises sind der Kreistag und der. Sie verwalten den Landkreis nach dem Bestimmungen dieses Gesetzes. Kreistag Der Kreistag besteht aus dem und 46 ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern. Die Kreistagsmitglieder werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie üben ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Die letzten Wahlen zum Kreistag fanden am 27. Juni 2004 statt. Die Zahl der zu wählenden Kreistagsmitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises. Wirkungsweise des Kreistages Der Kreistag beschließt über die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, soweit er nicht die Beschlussfassung einem beschließenden Ausschuss übertragen hat oder der zuständig ist. Die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sind überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht. Dies betrifft vor allem eine große Anzahl von Pflichtaufgaben wie z.b. Abfallentsorgung, Gesundheitswesen, Sozialhilfe, überörtlicher Personennahverkehr, Schulträgerschaft, Jugendhilfe, Kreisstraßen - sowie freiwillige Aufgaben, z.b. Wirtschaftsförderung, Kultur, Fremdenverkehr, Musikschule, Volkshochschule. Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich. Zu Beginn jeder regulären Sitzung haben die Einwohner des Landkreises die Möglichkeit, sich mit Fragen, die Angelegenheiten des Landkreises betreffen, an den Kreistag bzw. den zu wenden. Die Sitzungen des Kreistages werden vom Vorsitzenden geleitet, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter. Der Kreistag hat Fritz Schröter zu seinem Vorsitzenden gewählt, Wolfgang Scholz zu dessen Stellvertreter. Der vertritt und repräsentiert den Landkreis nach außen. Er wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Vertreter des es sind die hauptamtliche Beigeordnete (Christine Gräfe) sowie die zwei ehrenamtlichen Beigeordneten (Christiane Arndt und Volker Schemmel) des Landkreises. Der vollzieht die Beschlüsse des Kreistags und der Ausschüsse. Er hat den Kreistag über alle wichtigen, den Landkreis und seine Verwaltung betreffenden Angelegenheiten, zu unterrichten. Der leitet die Kreisverwaltung. Er ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben, für den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Kreisverwaltung. Er erledigt in eigener Verantwortung die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Der ist allein zuständig bei laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, die für den Landkreis keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Zuständig ist der auch für die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises des Landkreises. Diese Aufgaben sind grundsätzlich Pflichtaufgaben. Es sind staatliche Aufgaben, die hauptsächlich den einheitlichen Vollzug von Bundes- und Landesgesetzen betreffen, z. B. Bauaufsicht, Gewerberecht, Natur- und Umweltschutz, Fahrerlaubniswesen. Die letzte Wahl des es fand am 7. Mai 2006 statt. Sieghardt Rydzewski wurde erneut zum des Landkreises Altenburger Land gewählt. Ausschüsse des Kreistages Eine grafische Darstellung der Zusammenhänge zwischen Kreistag, und den Kreistagsbeschlüssen. Beschlussfassungen: Voraussetzung für die Beschlussfassung ist, dass der Gegenstand, über den beschlossen werden soll, auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung steht. In die Tagesordnung sind Vorlagen aufzunehmen, die vom eingereicht werden und Anträge und Anfragen, die dem schriftlich bis spätestens 15 Tage vor der Sitzung von mindestens einem Viertel der Kreistagsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt In die Tagesordnung aufzunehmende Anträge müssen schriftlich begründet werden und einen konkreten Beschlussvorschlag enthalten. Voraussetzung für die Aufnahme in die Tagesordnung ist immer, dass der Kreistag für den Gegenstand der Beschlussfassung zuständig ist. Zu den meisten Beschlussgegenständen legt der dem Kreistag Beschlussvorlagen vor. Auch diese beinhalten jeweils eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung und einen Beschlussvorschlag. Der setzt dann im Benehmen mit den Beigeordneten des Landkreises und dem Kreisausschuss die Tagesordnung für die Kreistagssitzung fest. Die so auf die Tagesordnung gelangten Themen werden vor der Beschlussfassung in den zuständigen Fachausschüssen vorberaten und es wird eine Empfehlung an den Kreistag zur Beschlussfassung ausgesprochen. Während der Kreistagssitzung haben die Mitglieder des Kreistages die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen und das jeweilige Thema zu diskutieren. Nach Abschluss der Diskussion findet die Abstimmung über den Beschlussvorschlag statt oder der Gegenstand wird wegen weiteren Klärungsbedarfs zurück in den lt. Geschäftsordnung zuständigen Ausschuss verwiesen. In der Regel werden Beschlüsse in öffentlicher Sitzung mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst, das heißt, dass mehr Ja- als Nein-Stimmen für einen Beschlussvorschlag abgegeben werden müssen, damit ein Beschluss gefasst ist. Stimmenthaltungen zählen nicht. Dabei geben die Mitglieder des Kreistages ihre Stimme in offenen Abstimmung ab, z. B. durch Handzeichen. Voraussetzung für die Beschlussfassung ist immer, dass der Kreistag beschlussfähig ist, was wiederum heißt, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder des Kreistages anwesend sein muss. Neben der offenen Abstimmung über einen Beschlussvorschlag gibt es auch die Möglichkeit, geheim oder namentlich abzustimmen. Dazu muss ein entsprechender Geschäftsordnungsantrag angenommen Die Thüringer Kommunalordnung sieht bei bestimmten Themen auch andere Mehrheiten und Nichtöffentlichkeit vor. Die Beschlussfassung trifft analog auf beschließende Ausschüsse zu. Die Beschlüsse werden in ihrem vollen Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht. Für die Umsetzung der gefassten Beschlüsse ist der verantwortlich. Der Kreistag des Landkreises Altenburger Land hat beschließende und beratende Ausschüsse gebildet. Der Kreisausschuss und der Jugendhilfeausschuss sind gesetzliche Pflichtausschüsse. Die weiteren Ausschüsse hat der Kreistag gebildet, um die Effektivität der Arbeit des Kreistages zu steigern. Diese setzen sich zusammen aus Mitgliedern des Kreistages und aus sachkundigen Bürgern. Die sachkundigen Bürger haben beratende Aufgaben. Der ist per Gesetz Mitglied in allen Ausschüssen, außer im Jugendhilfeausschuss. Im Kreisausschuss führt der den Vorsitz, vertreten wird er von der hauptamtlichen Beigeordneten, bei deren Verhinderung von einem ehrenamtlichen Beigeordneten. Alle anderen Ausschüsse wählen den Vorsitzenden und Stellvertreter aus ihrer Mitte. Im Altenburger Land wurden nachfolgende beschließende und beratende Ausschüsse gebildet: Beschließende Ausschüsse Die beschließenden Ausschüsse entlasten den Kreistag, indem sie anstelle des Kreistages Angelegenheiten erledigen, die ihnen vom Kreistag durch die Geschäftsordnung übertragen wurden. Wichtige Entscheidungen des Kreistages Zu den wichtigsten Entscheidungen des Kreistages gehören u. a. die Beschlussfassung über: den Erlass und die Änderung von Satzungen (z. B. Haushaltssatzung, Hauptsatzung, Abgabensatzungen) verschiedene Gebührenordnungen und Richtlinien Kreisausschuss Vorsitzender: Sieghardt Rydzewski Ausschuss für Soziales und Gesundheit Vorsitzende: Sabine Franke (SPD) Wirtschaftsausschuss Vorsitzender: Jürgen Ronneburger (CDU) Jugendhilfeausschuss Vorsitzender: Klaus Börngen (DIE LINKE.) Werkausschuss des Dienstleistungsbetriebes Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei Vorsitzender: Frank Tempel (DIE LINKE.) Beratende Ausschüsse Die beratenden Ausschüsse befassen sich mit Angelegenheiten, über die ein beschließender Ausschuss oder der Kreistag zu beschließen hat. Die Ausschüsse leisten die fachliche Vorarbeit und geben Empfehlungen für die Beschlussfassung. Finanzausschuss Vorsitzender: Michael Apel (CDU) Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorsitzender: Karsten Schalla (FDP) Haushalts- und Finanzplan die Feststellung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser die Bestellung von Vertretern in Aufsichts- oder Verwaltungsräten Grundsatzentscheidungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

7 NICHTAMTLICHER TEIL Seite 7, Kreistag - Aufgaben und Wirkungsweise Ob Niederschriften, Beschlüsse, Sitzungen oder Tagesordnungen - alles Wichtige zum Kreistag findet man im online - Kreistagsinformationssystem Altenburger Land. Bereits seit Herbst 2006 besteht die neue Internetpräsentation des Landkreises unter Rege wird diese von den Internetbesuchern genutzt, um aktuelle und umfassende Informationen über das Altenburger Land zu erhalten. Viele Bürgerinnen und Bürger bedienen sich der dort angebotenen Online-Dienste und der Vielzahl von Formularen, um ihre Anliegen gegenüber dem samt schnell zu erledigen, ohne dabei immer den Weg zur Behörde gehen zu müssen. Das trifft auch für das online-kreistagsinformationssystem zu, in dem sich Interessierte ausführlich im Internet über den Kreistag des Altenburger Landes, deren Mandatsträger, die verschiedenen Gremien, die aktuellen Sitzungen und Beschlüsse informieren können. Der Bürger gelangt dorthin, indem er im Internet die Startseite des Landkreises aufruft und die Rubrik samt und Bürgerservice auswählt. Danach öffnet sich auf der linken Seite eine weitere Auswahlmöglichkeit. Mit einem Klick auf den Punkt online Kreistags-Info für Bürger gelangt man zum Kreistagsinformationssystem (siehe Bild). Gleichzeitig öffnet sich damit der Menüpunkt Sitzungskalender, wodurch der Nutzer bereits erste Informationen über die aktuellen Sitzungstermine des Kreistages und der Ausschüsse erhält. Wählt er ein angegebenes Sitzungsdatum aus, werden ihm weitere Informationen zur Sitzungen, wie Ort, Zeit, Tagesordnung und Vorlagen angezeigt. Darüber hinaus gelangt man über den Sitzungskalender auch auf zurückliegende Kreistags- und Ausschusssitzungen ab September Mit einem Klick auf das entsprechende Datum erhält der Nutzer zudem Informationen über das Abstimmungsverhalten zu den Vorlagen sowie die einzelnen Sitzungsniederschriften mit den Beschlüssen. Neben dem Sitzungskalender lassen sich weitere Informationen zum Kreistag über die Menüpunkte im oberen Bereich des Kreistagsinformationssystems wie Mandatsträger, Gremien oder Recherche abrufen. Wird beispielsweise der Punkt Mandatsträger angeklickt, so erscheinen namentlich die Mitglieder des Kreistages sowie weitere gewählte und berufene Bürger von A bis Z. Wählt man einen Namen aus, öffnet sich eine weitere Internetseite, die die wichtigsten Informationen zu diesem Mandatsträger Zum Kreistagsinformationssystem gelangt man von der Startseite des Landkreises auch über den Menüpunkt Landkreis und Politik. Unter dem Unterpunkt Kreistag sind neben den Organen des Landkreises auch die rechtlichen Bestimmungen sowie die Aufgaben des Kreistages und dessen Ausschüsse abgedruckt. bereithält. Dazu gehören Angaben zur Erreichbarkeit wie Adresse, Telefonnummer, Faxnummer oder E- Mail. Außerdem kann hier nachgelesen werden, in welchen Gremien das Kreistagsmitglied tätig ist. Der Menüpunkt Gremien listet alle Gremien und die darin vertretenen Mitglieder auf, wie z. B. Kreistag, Ausschüsse oder Aufsichtsräte. Außerdem gelangt man von diesem Menüpunkt auch zu den nächsten Sitzungen aller Gremien. Ein wichtiger Punkt ist die Recherche. Dort sind alle öffentlichen Niederschriften des Kreistages und der Ausschüsse ab der Wahlperiode 2004 erfasst. Gibt der Nutzer ein entsprechendes Stichwort ein, z. B. Flugplatz oder Feuerwehr, werden ihm alle Tagesordnungspunkte mit dazugehörigen Vorlagen des Kreistages und der Ausschüsse zu dem jeweiligen Stichwort angezeigt. Sollten darüber hinaus Fragen im Zusammenhang mit dem Kreistagsinformationssystem bestehen, können sich interessierte Bürger jederzeit gern an das Büro Kreistag beim samt Altenburger Land, Gudrun Benndorf, Telefon oder Mareile Köhler, Telefon , buero.kreistag@altenburgerland.de wenden. Text und Grafiken (S. 6 und 7): Silke Manger und Cathleen Bethge in Zusammenarbeit mit dem Büro Kreistag

8 Seite 8 NICHTAMTLICHER TEIL Neue Wege in der Jugendhilfe : 8. Jugendhilfetag findet am 14. November in Rositz statt Rositz. Die Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit des Landkreises Altenburger Land lädt zum 8. regionalen Jugendhilfetag im Landkreis Altenburger Land ein. Die diesjährige Tagung steht unter dem Motto: Neue Wege in der Jugendhilfe. Die demografischen Veränderungen, die Abwanderung junger Menschen und die veränderten Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien erfordern perspektivisch neue Handlungsansätze in der Jugendhilfe. Gemeinsam mit den gesellschaftlichen Akteuren des Gemeinwesens, aus Politik, Sozialarbeit, Verwaltung, Wirtschaft und Kultur soll im Rahmen des Jugendhilfetags der Grundstein für ein neues Gesamtkonzept gelegt Um dieses Ziel zu erreichen, sind kompetente Referenten und Gesprächspartner eingeladen, die neue Impulse und Anregungen für die künftige Planung und Entwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe einbringen. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 14. November 2007, von 15:00 Uhr 20:00 Uhr im Kulturhaus Rositz, Altenburger Straße 48, Rositz, statt. Programmablauf 15:00 Uhr Begrüßung und Einführung 15:05 Uhr Grußwort Christine Gräfe, Hauptamtliche Beigeordnete des Landkreises Altenburger Land 15:15 Uhr Jugendhilfe und Sozialer Wandel Leistung und Strukturen Liane Pluto (Deutsches Jugendinstitut München) 16:00 Uhr Herausforderungen an die Jugendarbeit im ländlichen Raum, Katja Stephan (Camino Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich ggmbh Berlin) 16:20 Uhr Pause 16:30 Uhr Fachforen (1. 3.): 1. Hilfen zur Erziehung Jugendhilfe im Spannungsfeld zwischen den immer knapper werdenden finanziellen Mitteln und den veränderten Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und Familien. Liane Pluto (Deutsches Jugendinstitut München) Petra Winkler (INNOVA Sozialwerk e.v.) 2. Herausforderungen an die offene und mobile Jugendarbeit Neue Aufgaben und Modelle der Jugendarbeit unter den Bedingungen des demografischen Wandels. Katja Stephan (Camino Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich ggmbh Berlin), Jörg Trübger (LRAAltenburger Land) 3. Neue Wege in der Jugendverbandsarbeit Was braucht Jugendverbandsarbeit - welche neuen Modelle sind denkbar? Sandro Witt (Vorstand Landesjugendring Thüringen e.v.), Uwe Engert (Jugendverband der Kreisfeuerwehr Altenburger Land e.v.) 17:30 Uhr Pause 18:00 Uhr Fachforen: (4. 6.) 4. Partizipation von Kindern und Jugendlichen Gute Gründe für Partizipation in unserer Kommune. Welche Rolle haben die erwachsenen Akteure? Henrike Weßeler (Deutsches Kinderhilfswerk e.v.), Petra Moorsbach (Sachgebietsleiterin für Jugend Freiberg) 5. Kinder- und Familienfreundlichkeit im Landkreis Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Ursula Seiwert (Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.v.), Karina Gaedtke (Agentur für Arbeit Altenburg), Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt) 6. Bildungslandschaften neue Lernkulturen Neue Lernkulturen und die Kooperationen der Einrichtungen als innovative Impulse für eine neue Bildungslandschaft. Dr. Bodo Krug (Thüringer Kultusministerium), Wilfried Homburg (Staatl. Schulamt Gera/Schmölln) 19:00 Uhr Rückkehr ins Plenum mit Auswertung der Fachforen Ergebnispräsentation ca. 19:30 Uhr Ende Tagungsmoderation: Andrea Wagner, Moderatorin, Auditorien Heike Kirsten, AG Jugendarbeit Kreisjungendring Altenburger Land Herzwoche 2007 im Kreiskrankenhaus: Informationsveranstaltung am 13. November Altenburg. Im Rahmen der Herzwoche 2007 der Deutschen Herzstiftung e.v. finden auch in der Kreiskrankenhaus Altenburg ggmbh Veranstaltungen statt. Dabei wird zu dem weiterhin ständig aktuellen Thema Verkürzung der Praehospitalzeit bei Herzinfarkt" informiert. Für Interessierte findet am Dienstag, 13. November 2007 in der Zeit von Uhr bis Uhr im Hörsaal der Kreiskrankenhaus Altenburg GmbH eine Informationsveranstaltung statt. Zu nachfolgenden Themen werden Vorträge von Ärzten der Klinik für Kardiologie gehalten und es werden praxisrelevante Probleme diskutiert: 1. Herzinfarkt eine zeitabhängige Katastrophe 2. Ballondilatation und Stents 3. Chirurgische Therapiemöglichkeiten bei koronarer Herzkrankheit 4. Medikamentöse Therapieoptionen bei koronarer Herzkrankheit. Peter Jansen, Geschäftsführer Altenburger Land mit neuem Kreisbrandinspektor Landkreis. Herr Uwe Engert wurde am 8. Oktober 2007 durch Sieghardt Rydzewski zum neuen Kreisbrandinspektor ernannt. Bereits im April 2006 wurde gegen den bisherigen Kreisbrandinspektor ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Aufgrund der in diesem Verfahren gewonnen Erkenntnisse waren zur ordnungsgemäßen Sicherstellung der Aufgaben des Kreisbrandinspektors eine Entbindung von dieser Funktion noch vor Abschluss des Disziplinarverfahren zwingend erforderlich. Darauf hin wurde der bisherige Kreisbrandinspektor mit Wirkung vom 01. Juni 2007 von seiner Funktion entbunden. Pölzig. Am Sonntag, 28. Oktober 2007, wird in Pölzig zum 45. Skatturnier in den Gasthof Zum alten Bahnhof eingeladen. Das Turnier beginnt um 10:00 Uhr, Einlass ist ab 9:30 Uhr. Gespielt wird in drei Serien á 48 Spiele mit Deutschem Blatt, das Startgeld je Serie beträgt 5 Euro. Die Der Landkreis beabsichtigte darauf hin die Funktion des Kreisbrandinspektors einem anderen Beamten mit entsprechender Befähigung zu übertragen. Die Vertreter der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Altenburger Land wurden gemäß dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz angehört. Da der bisherige Kreisbrandinspektor gegen die Entbindung gerichtlich vorgegangen ist, war die Ernennung von Uwe Engert zum neuen Kreisbrandinspektor erst nach Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Gera möglich. SiMa Skatturnier in Pölzig am 28. Oktober Startgelder werden ausgezahlt. Weiterhin stehen für den ersten Platz ein Pokal und für die Platzierten Sachpreise bereit. Einlader ist Wilfried Reimann, Mitglied im Deutschen Skatverband und der Wirt. Voranmeldungen sind unter oder möglich. Götz Heuzeroth Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Das Altenburger Land erscheint Samstag, 24. November 2007 Redaktionsschluss: 13. November 2007 Es können nur per oder auf elektronischem Weg übermittelte Beiträge berücksichtigt Lesung mit Bernd Kempter, Führungen und Orgelspiel zum 340. Todestag von Wolfgang Conrad von Thumbshirn Von Thumbshirn: gemalt von Heidemarie Müller Altenburg/Ponitz. Der Todestag von Wolfgang Conrad von Thumbshirn jährt sich zum 340. Mal - aus diesem Anlass sind alle kulturell und historisch Interessierten am Sonnabend, dem 24. November 2007, herzlich zu verschiedenen Veranstaltungen eingeladen, die sowohl in Altenburg als auch in Ponitz stattfinden. Mit einem vielseitigen Programm möchten die Veranstalter an einen genialen Politiker des 17. Jahrhunderts erinnern. Wolfgang Conrad von Thumbshirn ( ), wurde im Renaissanceschloss Ponitz geboren und fand in der Brüderkirche Altenburg seine letzte Ruhestätte. Programm Brüderkirche Altenburg 10:00 Uhr Eröffnung der Gedenkveranstaltung 10:15 Uhr Dia-Vortrag zum Wirken Conrad Wolfgang v. Thumbshirn von Barbara Löwe und G. Hummel 11:15 Uhr Kranzniederlegung am Grabstein in der Brüderkirche 11:30 Uhr Mittagspause mit Imbiss Renaissanceschloss Ponitz 14:00 Uhr Führung im Renaissanceschloss Altenburg/Meerane. Doppelweltmeister Mike Jahr sorgt derzeit nicht nur mit seinen sportlichen Leistungen für Furore, sondern auch mit seinem neuesten Werbeträger: Einem aufwendig beklebtem Mazda, der ihm von seinem langjährigen Sponsor Autohaus Schulze & Pohle aus Meerane zur Verfügung gestellt wurde. Darauf zu sehen: Mike in Kämpferpose mit Logo und Homepage. Das Flammen-Design ist super gelungen und fällt vor allem auf, ist Mike Jahr begeistert. Ich werde oft darauf angesprochen und komme so mit vielen Sportfans und anderen Menschen in Kontakt. Eine gute Möglichkeit, um für mich und die Region zu werben und meinen Sport populärer zu machen. Roland Pohle, Geschäftsführer des Autohauses, bekennender Fan des 28- jährigen Kickboxers aus Altenburg, unterstützt gern dessen ehrgeizige Ziele. Wir wollen Mike Jahr helfen, sein Ziel des Profiweltmeisters zu erreichen. Um zu den Aufbaukämpfen im In- und Ausland zu reisen, muss er mobil sein. Auch als Soldat und für sein Training ist Mike viel unterwegs. Deshalb können wir ihn mit dem Wagen am besten unterstützen. Bei den Bayrischen Box- Meisterschaften in Würzburg, die vor kurzem stattfanden, sorgte Mike mit seinem Werbeträger bereits für Aufsehen, weitere Trainingslager und Wettkämpfe sind bereits anvisiert. Mike Jahr zählt national wie in- Ponitz durch Dr. Roland Mehlig 14:45 Uhr Einweihung der Thumpshirn-Gedenktafeln im Schlosspark Ponitz 18:00 Uhr Imbiss im Renaissanceschloss Ponitz 19:30 Uhr Musik aus Renaissance und Barock mit der Erfurter Camerta und Lesung mit Bernd Kemter Kirche Ponitz 16:00 Uhr Kaffeetrinken im Gemeinderaum der Kirche Ponitz 16:45 Uhr thematische Kirchenführung mit Musik Organisatoren sind die Altenburger Akademie Evangelische Erwachsenenbildung und offene Brüderkirche, der Förderverein Renaissanceschloss Ponitz, die Kirchgemeinde sowie der Kultur- und Heimatverein Ponitz. Bei diesen Stellen gibt es auch weitere Informationen. AG Mike Jahr mit auffälligem Werbeträger on Tour Die Geschäftsführer Roland Pohle und Stephan Schulze mit Mike Jahr vor dem Auto, das mit einer Folie aufwendig beklebt wurde. Mit dem Wagen ist Mike im In- und Ausland unterwegs. Foto: Privat ternational zu den Spitzensportlern. Der Weltmeister, Europameister und mehrfacher deutscher Meister feierte nicht nur im Vollkontakt-Karate, Thai- und Kickboxen beachtliche Erfolge. Die Leistungen des Altenburgers werden auch beruflich und gesellschaftlich honoriert. So nahm er u. a. die Auszeichnung zum besten Unteroffizier des Heeres und die Sportlerehrenurkunde des Altenburger Landes entgegen. Der Altenburger tritt außerdem im Amateur- Boxen an, um in diesem Bereich Erfahrung zu sammeln. Ab und zu startet er auch bei Internationalen Vollkontakt-Karate Turnieren. Sein Schwerpunkt liegt aber im Thai- und Kickboxen. AG Mehr Infos:

9 Seite 9 NICHTAMTLICHER TEIL Touristen und Radler besuchten Resurrektion Aurora Ende der BUGA wurde mit großem Oktoberfest in Löbichau am 13. Oktober gefeiert Ich bin dankbar, dass wir gemeinsam so etwas schaffen konnten Herr Rydzewski, Sie waren einer der Hauptinitiatoren unseres BU- GA-Begleitprojektes Resurrektion Aurora, haben dessen Entwicklung stets vorangetrieben und viele Ihrer Ideen erfolgreich umgesetzt. Welches Resümee ziehen Sie? Die Schalmaienkapelle Löbichau sorgte beim 1. Oktoberfest für Stimmung auf dem Gemeindehof. Löbichau. Erfolg- und ereignisreiche Monate liegen hinter der Bundesgartenschau Gera und Ronneburg und Resurrektion Aurora, dem meistbesuchten BUGA-Begleitprojekt Touristen, Wanderer und Radler haben den Förderturm, die Halde Beerwalde, den Skulpturenpark, Red- und Blackbox und die vielen Veranstaltungen in der Gemeinde besucht. Das war Grund genug, um in Löbichau ein umfassendes Resümee zu ziehen, den Akteuren und Sponsoren zu danken und gemeinsam den Erfolg von Resurrektion Aurora Wiederbelebung eines Areals zu feiern. Aus diesem Anlass beging die Gemeinde am 13. Oktober das 1. Oktoberfest mit zünftiger Musik von Schalmaienkapelle und Band, Gezapftem und den passenden Speisen. Bürgermeister Rolf Hermann (r.) im Gespräch mit der BUGA-Aufsichtsratsvorsitzenden Martina Schweinsburg (m.) und Dietmar Leupold, Geschäftsführer der Wismut. Ohne die zahlreichen Helfer und den engagierten Gemeinderat wäre das Projekt so nicht realisierbar gewesen, sagte Birgit Seiler, komm. Fachbereichleiterin Umwelt und Bauen im samt. Vieles, was in den vergangenen Jahren angeschoben wurde, werde in Zukunft noch deutlicher sichtbar werden - so wie die Regenbogenbepflanzung auf der Halde Beerwalde. Auch der Löbichauer Bürgermeister Rolf Hermann zeigte sich stolz auf das Geleistete. Das hätte am Anfang wohl kaum jemand für möglich gehalten. Die vielen Gäste aber auch das überregionale Echo in den Medien haben uns Recht gegeben. Unsere Vision ist Wirklichkeit geworden. Sieghardt Rydzewski: Die Mannschaft vor Ort war sehr engagiert und kompetent Besucher sind ein voller Erfolg. Wir haben dank guter Vorbereitungen alle Ziele erreicht und ich bin allen die mitgeholfen haben, sehr dankbar, dass wir gemeinsam so etwas schaffen konnten. Welche Zukunft die Neue Landschaft in Ronneburg hat, ist bislang noch nicht ganz sicher und hängt auch mit finanziellen Möglichkeiten zusammen. Wie sieht es mit dem BUGA-Begleitprojekt im Altenburger Land aus? Wir werden das in den kommenden Wochen im Team beraten. Auf alle Fälle wird der Skulpturenpark am Förderturm weiterhin uneingeschränkt zugänglich sein. Ziel ist, die Halde zu bestimmten Zeiten für Besucher zu öffnen, z. B. an den Wochenenden im Sommerhalbjahr. Auch mit den Kunstprojekten wird es weitergehen. Im Frühjahr wird eine Installation des Studios Bildende Kunst aus dem Lindenau- Museum hinzukommen. Der Skulpturenpark soll Stück für Stück erweitert werden und dann gibt es noch so einige Ideen, über die man Der bekam von Bürgermeister Rolf Hermann einen original Wismut-Schnaps als Andenken. aber noch nicht öffentlich reden kann, da ist noch alles offen. Heißt das, die geschaffenen Kunstwerke am Förderturm Löbichau und auf der Halde Beerwalde werden in der Entwicklung unseres Landkreises auch künftig eine Rolle spielen? Ich sehe darin vor allem eine Bereicherung unseres Lebens, wenn wir Geschichte, Landschaftsgestaltung, Kultur und Kunst in so eindrucksvoller Weise und in seiner Fortentwicklung erfahren. Natürlich wächst damit auch die touristische Attraktivität unseres Landkreises. Es lohnt sich in jedem Fall weiter daran zu arbeiten. Vielen Dank für das Interview. Interview: Silke Manger Dr. Kristin Jahn und Journalist Gunter Auer haben gemeinsam das erfolgreiche Erinnerungsprojekt Blackbox auf die Beine gestellt. Das Areal wurde auf beeindruckende Weise wiederbelebt. Diese wichtigen Anfänge gilt es nun fortzusetzen, so Klaus Hinke vom Traditionsverein der Wismut, der bei der Abschiedveranstaltung ebenfalls ein Grußwort hielt. Das Engagement aller Akteure darf jetzt nicht einschlafen. Antje Gallert Ein Dankeschön erhielten auch die Mitarbeiter des Naterger e.v. Sponsoren, Förderer, Künstler, Zeitzeugen und Mitarbeiter Geld- und Sachspenden Meuselwitz Guss Eisengießerei GmbH SITA Ost GmbH & Co. KG Stiftung der Sparkasse Altenburger Land Gemeinde Löbichau Michael Herrmann, status-d design, Altenburg & Leipzig Wellpappenwerk Lucka Ingenieurbüro für Umwelt und Verkehr Leipzig Pro Boden Wilm Schroer GmbH, Schmölln Heli Bau GmbH, Schmölln Landschaftspflegeverband Altenburger Land, Grünberg TELBA Telekommunikation GmbH, Löbichau/Beerwalde Dietzel Hydraulik GmbH, Löbichau/Beerwalde Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbh, Weida Lionsclub, Altenburg BRB Consult GmbH, Altenburg Wert Consult, Schmölln Günter Lichtenstein, Göpfersdorf Lokale Aktionsgruppe Leader+, Altenburg Ulrich Kratzsch e.k., Meuselwitz NABU Naturschutzbund e.v., Altenburg envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz Planungsgemeinschaft Ostthüringen, Gera Thüringer Kultusministerium, Erfurt Stadtverwaltung Schmölln ThüSac, Windischleuba IWS Ingenieurgesellschaft mbh Gera VR Bank Altenburger Land e. G., Schmölln Sächsische Umweltschutz-Consulting GmbH Seelingstädt Ostthüringer Zeitung Verlag GmbH & Co. KG, Löbichau Agrargenossenschaft Nöbdenitz e. G. MVS Zeppelin GmbH & Co. KG, Gera Garten- und Landschaftsgestaltung W. Kieker, Altenburg Nicolaus und Partner Ingenieur GbR, Nöbdenitz Kranmontagen Lorenz GmbH & Co. KG, Nöbdenitz Starkenberger Baustoffwerke GmbH Andreas Schmidt, Elektrounternehmen Lucka Olaf Wegewitz, Huy-Neinstedt Jan & Joost Godts, Ideengeber: Sieghardt Rydzewski, Jutta Penndorf, Prof. Martin Heinze, Jan Godts und Lieve Godts-De Greef Anke Paul Andreas Neef Rolf Hermann Dr. Kristin Jahn Gunter Auer Birgit Seiler Karina Nitzsche Jens Lindner André Hupfer Künstler: Lieve Godts-De Greef Karin Gentsch, Peter Geist Michael Müller, Siegfried Otto Hüttengrund Anthony Lowe Zeitzeugen aus Beerwalde walde und Löbichau: Bernd Lorenz, Uwe Lorenz, Felix Künstler, Laura Müller, Gerd Ettlich, Ulrich Schneider, Lothar Richter, Volker Kirmse, Gunter, Gisela & Heino Stötzel, Harro Seidel, Edmund Meuschke, Manfred Franke Dieter Warmuth Mitarbeiter des Naterger e.v. Mitarbeiter des samtes Altenburger Land

10 Seite 10 NICHTAMTLICHER TEIL Ehrenamtliche Arbeit wird im Altenburger Land seit 1 Jahr mit der Thüringer Ehrenamtscard gewürdigt Landkreis. Wie vielerorts ist auch hier im Altenburger Land ehrenamtliches Engagement keine Einzelerscheinung, sondern in zahlreichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens selbstverständlich. Viele Frauen und Männer sind heute auf den unterschiedlichsten Gebieten freiwillig ehrenamtlich tätig, so zum Beispiel als kommunale Mandatsträger, Feuerwehrangehörige und Katastrophenschutzhelfer, kirchlich Engagierte, Betreuer in den sozialen und karitativen Diensten, in den Sportvereinen, Gewerkschaften, im Umwelt- und Tierschutz oder auf kulturellem Gebiet. Einmal jährlich werden 25 Frauen und Männer für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in unserem Landkreis durch den des Landkreises Altenburger Land in einer Dankeschönveranstaltung mit der Goldenen Ehrennadel, einem Präsent und einer Urkunde ausgezeichnet. Erstmals im vergangenen Jahr konnten ehrenamtlich Tätige dabei zugleich die Thüringer Ehrenamtscard in Empfang nehmen. Mit der Ehrenamtscard, die von der Thüringer Ehrenamtsstiftung 2006 ins Leben gerufen wurde, soll den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in besonderer Weise für ihre Mitmenschen im örtlichen Gemeinwesen ehrenamtlich einsetzen, vor allem DANKE gesagt Jeder ehrenamtlich Tätige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, über 5 Stunden wöchentlich ehrenamtlich tätig ist und mindestens 5 Jahre (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative aktiv ist, kann diese Thüringer Ehrenamtscard beim samt beantragen. Weitere Voraussetzungen sind, dass die bzw. der Antragsteller sein ehrenamtliches Engagement im Altenburger Land ausübt und für die ehrenamtliche Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung erhält, die über einen Auslagenersatz hinausgeht. Die entsprechenden Anträge sind beim Bürgerservice des samtes Altenburger Land, Lindenaustraße 9 in Altenburg oder über das Internet unter erhältlich. Die Mitarbeiter sind den ehrenamtlich Tätigen auch gern beim Ausfüllen des Antrages behilflich. Doch welche Vorteile haben ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger mit der neuen Thüringer Ehrenamtscard? Mit dieser kostenlosen Card im Scheckkarten-Format erhalten ehrenamtlich Tätige einen geldwerten Vorteil, der sie berechtigt, aus 27 Angeboten im Altenburger Land und derzeit über 400 Vergünstigungen in Hotels, Freizeitbädern, Kultureinrichtungen, Sportstätten oder bei privaten Unternehmen in ganz Thüringen zu wählen. Regelmäßig kommen neue Angebote hinzu. Die Vergünstigungen reichen von zwei Eintrittskarten zum Preis von einer bis hin zu Rabattangeboten auf Waren oder Leistungen. Während das Altenburger Land der erste Thüringer Landkreis war, gibt es die Thüringer Ehrenamtscard mittlerweile auch im Landkreis Hildburghausen, im Unstrut-Hainich- Kreis und in der Stadt Gera. Demnächst folgen sollen der Ilm-Kreis und der Landkreis Gotha. Mit jeder neuen Thüringer Kommune erhöht sich natürlich auch die Anzahl der Vergünstigungen in Thüringen. Die aktuelle Liste aller geldwerten Vorteile im gesamten Freistaat findet man im Internet unter Die Einführung der Thüringer Ehrenamtscard - eine kleine Geste, die viel bewirken kann Im Altenburger Land konnte die Thüringer Ehrenamtscard seit vergangenem Jahr bereits 120 Mal vergeben Einer von Ihnen ist der 62-jährige Rainer Heigl aus Schmölln. Er kann bereits seit Ende 2006 die Vergünstigungen der Thüringer Ehrenamtscard genießen. Um in den Besitz dieser Card zu kommen, ist eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren (bzw. seit Gründung) zwingende Voraussetzung. Herr Heigl, welches Ehrenamt begleiten Sie und wie kam es dazu? Rainer Heigl: Ich selbst bin seit über 15 Jahren ehrenamtlich tätig. Nach dem ich 1988 selbst an Krebs erkrankt war, wollte ich meine während der Krankheit gesammelten Erfahrungen an andere Menschen weitergeben. Deshalb habe ich gemeinsam mit anderen Bürgern 1991 den Entschluss gefasst, in Schmölln die Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs zu gründen. Trotz des Namens dieser Selbsthilfegruppe können hier auch Männer betreut werden und diese auch die Funktion als Gruppenleiter ausführen. Aktuell gehören ca. 50 Mitglieder unserer Selbsthilfegruppe an. Ziel ist es, Betroffene mit der Diagnose Krebs und deren Angehörige sehr einfühlsam zu begleiten, zu informieren und ihnen Halt zu geben. Das geschieht vor allem in Gesprächen. Zum Gruppenleben zählen aber auch Krankenbesuche oder Jubiläen. Außerdem organisieren wir für unsere Mitglieder auch Vorträge, die nicht immer nur mit der Krankheit zu tun haben, sondern hin und wieder den Betroffenen auch Ablenkung bringen sollen. Höhepunkte sind unsere jährliche Ausfahrt und die Weihnachtsfeier. Wie finden Sie persönlich die Einführung der Thüringer Ehrenamtscard? Vor allem am Tag des Ehrenamtes wird immer sehr viel über die Anerkennung und Förderung des Ehrenamtes gesprochen, doch meist ist dies am nächsten Tag wieder vergessen. Deshalb finde ich die Idee mit der Thüringer Ehrenamtscard eine ganz tolle Sache. Eine kleine Geste, die viel bewirken kann. Mit dieser Card bekommt die Arbeit der vielen ehrenamtlich Tätigen eine richtige Würdigung. Für mich ist die Einführung der Thüringer Ehrenamtscard eine der besten Sachen, die ich bisher miterleben durfte. Haben Sie bereits andere ehrenamtlich Tätige auf das Angebot zur Beantragung der Ehrenamtscard hingewiesen? Das ist immer etwas schwierig. Natürlich habe ich auch schon andere auf diese Thüringer Ehrenamtscard hingewiesen. Das Problem ist, das derjenige, der ehrenamtliche Arbeit leistet, von sich aus meist nicht den Antrag stellt. Ich denke, hier müsste noch mehr Initiative von den Vereinen, Verbänden und den Gruppen selbst kommen. Haben Sie persönlich schon das eine oder andere Angebot der Thüringer Ehrenamtscard in Anspruch genommen? Ich habe die Thüringer Ehrenamtscard bereits zwei Mal hier im Altenburger Land genutzt und muss sagen meine Erfahrungen sind positiv. Zum einen war ich auf der Minigolfanlage in Vollmershain, wo man zwei Eintrittskarten zum Preis von einer bekommt. Außerdem konnte ich die Card bei meinem Einkauf bei der Firma DIEBEG in Schmölln nutzen. Vielen Dank für das Interview! Interview, Text und Foto: SiMa Ansprechpartner für die Thüringer Ehrenamtscard: samt Altenburger Land Ehrenamt Bärbel Müller/Judith Härtel Lindenaustraße Altenburg Telefon: oder gleichstellungsbeauftragte@ altenburgerland.de Internet: Vergünstigungen für Inhaber der Thüringer Ehrenamtscard im Landkreis Altenburger Land Flugwelt Altenburg-Nobitz e. V., Nobitz, Telefon: Eintrittskarten zum Preis von 1 ZFC Meuselwitz e. V., Geschwister-Scholl-Str. 11 a, Meuselwitz, Telefon: Eintrittskarten zum Preis von 1 Landestheater Altenburg, Theaterplatz 19, Altenburg, Telefon: Eintrittskarten zum Preis von 1, gilt nur für laufende Vorstellungen und verfügbaren Karten (nicht für Premieren und Sonderveranstaltungen) DIEBEG Textilien GmbH Schmölln, Friedrich-Naumann- Straße 4, Schmölln, Telefon: % Rabatt auf alle Waren Altenburger Tourismusinformation der Altenburger Skatschule GmbH, Moritzstraße 21, Altenburg, Telefon: bei öffentlicher Stadtführung 2 Eintrittkarten zum Preis von1 Altenburger Brauerei GmbH, Brauereimuseum, Brauereistraße 20, Altenburg, Telefon: für Brauereimuseum 2 Eintrittskarten zum Preis von 1 Nagelstudio Nail Art & Design, Altenburg, Michaela Kleeberg, Franz-Mehring-Straße 45a, Altenburg, Telefon: % Rabatt auf alle Anwendungen, 20% Rabatt auf alle Wareneinkäufe Autohaus Eckardt GmbH, Altenburg, Am Weißen Berg 1, Altenburg, Telefon: % Rabatt auf VW - Audi - Original - Ersatzteile Lindenau-Museum Altenburg, Gabelentzstraße 5, Altenburg, Telefon: Karten zum Preis von 1 Naturkundliches Museum Mauritianum, Parkstraße 1, Altenburg, Telefon: , 2 Karten zum Preis von 1 Museum Burg Posterstein, Burgberg 1, Posterstein, Telefon: , 2 Karten zum Preis von 1 Fritz & Kids - der Kinderladen, Altenburg, Wallstraße 23, Altenburg, Telefon: % Rabatt auf alle Spielwaren und Kinderbekleidung Knopf- u. Regionalmuseum Schmölln Am Sprottenanger 2, Schmölln, Telefon: , % Ermäßigung des Eintrittspreises Traditionsverein Papierfabrik Fockendorf e. V., Frank Heinzig, Fabrikstraße 10, Fockendorf Telefon: % Ermäßigung des Eintrittspreises Kunst- & Kräuterhof Posterstein, Dorfstraße 9, Posterstein, Telefon: % Ermäßigung bei der ersten Übernachtung oder 10% Ermäßigung bei Kursgebühr oder bei Eintrittspreisen 2 Karten zum Preis von 1 Bad-Klempnerei-Einbauküchen, S. Wohlleben GmbH, Beethovenstraße 18, Altenburg, Telefon: % bei Neuinstallation von Sanitär - u. Heizungsanlagen 10% bei Einbau einer Spanndecke 5% bei Kleinreparaturen und Wartungsarbeiten im Bereich Heizung, Sanitär dental Art studio, Lorenz & Stöber gbr-schmölln, Altenburger Straße 35, Schmölln, Telefon: % auf Anfertigung von Zahnersatz ab 500,00 Euro Zweckverband Erholungspark Pahna, Frau Weigel, OT Pahna, Fockendorf, Telefon: kostenfreies Parken auf großem Parkplatz Bravo Eiscafé-Bistro, Minigolfanlage Vollmershain, Ines Brauer, Vollmershain, Telefon: Eintrittskarten zum Preis von 1 Regina Capitol GmbH, Capitol Altenburg, Teichplan 16, Altenburg, Telefon: pro Eintrittskarte Dr. Dörfler & Liefländer, Wettinerstraße 2, Altenburg, Telefon: Die Erstberatung kostet 28,00 (d. h. 20% Nachlass zum Normalpreis) Sportcenter Haan u. Partner, Schmöllnsche Straße 12, Altenburg, Telefon: % auf reguläre Preise Verein Kohlebahnen e. V. Haselbach Fritz-Reuter-Straße 8, Meuselwitz, Telefon: , % Vergünstigung pro Fahrkarte Altenburger Musikfestival e. V., Markt 1, Altenburg, Telefon: Eintrittskarte zu angebotenen Vergünstigungen auch für Cardbesitzer Schloss- und Spielkartemuseum Altenburg, Schloss 2/4, Altenburg, Telefon: ermäßigter Eintritt: 2,50 pro Karte Landhotel Kertscher-Hof, OT Gleina Nr. 1, Saara, Telefon: % Rabatt auf jede Übernachtung incl. Frühstück jeweils für 2 Personen im Doppelzimmer Autohaus Hetzer e. K., Lödlaer Chaussee 6, Lödla, Telefon: % auf alle Original Citroen- Ersatzteile

11 NICHTAMTLICHER TEIL Seite 11 Kunstprojekt im Schlosspark Altenburg mutwillig zerstört Polizei bittet um Mithilfe Altenburg. Große Teile eines Kunstprojektes im Schlosspark Altenburg, welches im Rahmen der jüngsten Ausstellung des Lindenau-Museums Altenburg: Provinz in Europa gezeigt wird, sind in der Nacht zum Dienstag mutwillig zerstört worden. 77 der 100 Stangen mit Windsäcken sind von noch unbekannten Tätern umgeknickt, die daran befestigten Windsäcke abgerissen worden. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Nach Polizeiangaben ereignete sich die Tat zwischen 22:00 und 0:15 Uhr. Einzelne Fahnenstangen waren bereits vor Ausstellungseröffnung am 23. September 2007 und zu einem späteren Zeitpunkt umgeknickt vorgefunden worden. Erst am vergangenen Wochenende hatten sich Freunde und Förderer des Lindenau- Museums getroffen, um das Kunstwerk wieder aufzustellen. Die Direktorin des Museums Jutta Penndorf ist enttäuscht über diese sinnlose Zerstörungswut. Das Kunstprojekt trägt den Namen Vier Möglichkeiten für Wind und Stille und stammt von dem tschechischen Künstler Ivan Kafka. Es stand für die Öffnung des musealen Raumes, signalisierte Außergewöhnliches und sollte zugleich eine Verbindung zu anderen kulturellen Ort der Stadt wie dem Naturkundlichen Museum oder zur Agneskirche herstellen. Die Windsäcke symbolisierten dabei Flugplätze, Straßen, Häfen, warnen vor Gefahren und sensibilisieren für Vorgänge der Natur. Laut Informationen des Lindenau-Museums wird das Projekt nicht wieder aufgebaut. Das Werk Ivan Kafkas wurde bislang in sieben europäischen Ländern, darunter in der Schweiz, Schweden, Österreich und Holland, gezeigt, beschädigt wurde die Installation dabei noch nie. Die Polizeiinspektion Altenburger Land hat die Ermittlungen aufgenommen und bereits erste Spuren gesichert. Wer die Tat beobachtet hat oder sachdienliche Hinweise hierzu geben kann, wird gebeten, sich an die Polizeiinspektion Altenburger Land, Leipziger Straße 1, Altenburg, Telefon: zu wenden. SiMa Zentrale Gedenkfeier zum Volkstrauertag Im stillen und ehrenden Gedenken an die Gefallenen der Kriege, die Opfer von Gewaltherrschaft und die Millionen von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen schließt sich der Landkreis Altenburger Land jährlich wechselnd der Feier einer Kommune an. In diesem Jahr wird dies die Gemeinde Wintersdorf sein. Altenburg. Der nächste gemeinsame Sprechtag von Gesellschaft für Arbeit und Wirtschaftsförderung (GfAW), Industrie- und Handelskammer (IHK) und Thüringer Aufbaubank (TAB) findet am Mittwoch, 14. November 2007, im samt Altenburger Land, Lindenaustraße 9, Ratssaal, statt. GfAW: 09:00 bis 12:00 Uhr Die zentrale Gedenkfeier wird am Sonntag, dem 18. November 2007, 15:00 Uhr vor dem Kriegerdenkmal am Pferdeberg in Wintersdorf, Altenburger Straße stattfinden. Sieghardt Rydzewski wird die Gedenkrede halten und den Kranz des Landkreises niederlegen. Gemeinsamer Sprechtag von GfAW, IHK und Thüringer Aufbaubank IHK: 09:00 bis 15:00 Uhr TAB: 09:00 bis 12:00 Uhr Um telefonische Voranmeldung wird unter Telefon im Fachdienst Wirtschaftsund Tourismusförderung gebeten. Ansprechpartner: GfAW, Herr Gersdorf: ; TAB, Frau Fulle: ; IHK, Herr Schnacke: zum Unternehmensbesuch beim Landwirtschaftsbetrieb Gentsch und im Zentrum für regenerative Energien Ostthüringen Pöhla. Am 16. Oktober 2007 besuchte Sieghardt Rydzewski gemeinsam mit dem Wirtschaftsförderer des samtes Wolfram Schlegel den Landwirtschaftsbetrieb Gentsch im Ortsteil Pöhla der Gemeinde Starkenberg. Bei einem Rundgang und einer anschließenden Gesprächsrunde informierten sie sich über die Entwicklung des Betriebes. Die Anfänge des Landwirtschaftsbetriebes und Vierseithofes Nr. 1 b in Pöhla, so berichtet der heutige Inhaber Frank Gentsch, reichen bis an den Anfang des 16. Jahrhunderts zurück. Seine Vorfahren bewirtschafteten den Hof, ehe 1961 alles genossenschaftliches Eigentum wurde ging der Betrieb mit Vierseithof wieder in den Besitz der Familie über. Vor sechs Jahren übernahm Frank Gentsch den Betrieb von seinem Vater. Neben seiner Arbeitskraft beschäftigt der studierte Landwirt derzeit noch vier Angestellte und seit vergangenen Jahr auch einen Auszubildenden. Zum heutigen Landwirtschaftsbetrieb gehören rund 350 Hektar eigene oder gepachtete Flächen, auf denen größtenteils Getreide, Futterrüben und Mais angebaut Ein weiteres Standbein stellt die Tierproduktion dar. Ca. 100 Kühe und ebenso viele Jungtiere werden zur Milch- und Fleischgewinnung auf den Hof gehalten, so Frank Gentsch. Die Tiere liefern jährlich ca Liter Milch. Hauptabnehmer dafür ist die nahe gelegene Weichkäserei in Großbraunshain. Neben der tagtäglichen Arbeit auf dem Feld und im Stall investierte die Familie in den letzten 17 Jahren außerdem viel Zeit und Geld in die Sanierung der Gebäude des Vierseithofes. Moderne Wohn- und Stallgebäude prägen das heutige Bild des Landwirtschaftsbetriebes in Pöhla. Die Fertigstellung der jüngsten Baumaßnahme liegt dabei nur wenige Monate zurück. Für rund Euro entstand aus einer ehemaligen Scheune ein moderner Kuhstall mit Glasdach, Be- und Entlüftung und einer automatischen Entmistungsanlage. Der Inhaber des Landwirtschaftsbetriebes Frank Gentsch erläuterte während des Rundgangs (2. v. l.) dem Sieghardt Rydzewski (1. v. r.) und dem Wirtschaftsförderer Wolfram Schlegel die Umbaumaßnahmen am modernen Kuhstall. Fotos: SiMa Löbichau. Moderne Photovoltaikanlagen, die sich hervorragend in die Architektur von Fassaden und Dächer sowie denkmalgeschützte Bauwerke integrieren lassen, dafür steht das Zentrum für regenerative Energien Ostthüringen im Gewerbegebiet in Löbichau. Das Unternehmen ist ein Firmenverbund, welcher aus der Gebäude-Solarsysteme GmbH und der Ingenieur-, Produktions- und Entwicklungsgesellschaft mbh besteht. Wie die derzeitige Entwicklung verläuft, davon wollte sich Sieghardt Rydzewski gemeinsam mit dem Wirtschaftsförderer des Landkreises Wolfram Schlegel am 16. Oktober 2007 persönlich überzeugen. Das Unternehmen wurde 1992 gegründet und gehört heute zu den ältesten am Photovoltaikmarkt in Deutschland. Wir stellen Photovol- Während des Rundgangs zeigte Geschäftsführer Joachim Höhne dem (rechts), wie eine Solarzelle aussieht, bevor sie in die Montage gelangt. taik-standardmodule sowie Sondermodule her und vertreiben diese weltweit, berichtete der Geschäftsführer Joachim Höhne. Diese Module, die aus einer Reihe von Solarzellen zusammengebaut werden, dienen in Photovoltaikanlagen dazu, Sonnenenergie auf direktem Weg in elektrische Energie umzuwandeln. Diese umweltfreundliche Energiegewinnung findet man oftmals auf Grünoder Dachflächen. Dass es auch anders geht, das zeigt das Zentrum für Regenerative Energien in Löbichau bereits seit einigen Jahren. Gemeinsam mit anderen Firmen wurden Photovoltaik-Module entwickelt, die direkt in Dach- und Fassaden integriert werden, ohne dabei die eigentliche Witterungsfunktion dieser Gebäudeteile zu verändern. Die Module bestehen daher aus sehr widerstandsfähigen Materialien wie Glas oder Folie und werden in verschiedenen Farben, Oberflächenstrukturen sowie variierbaren geometrischen Formen hergestellt. Diese neuartige Technologie hat auch dazu beigetragen, dass Solarfirmen aus aller Welt heute zum festen Kundenbestand des Zentrums für regenerative Energien Ostthüringen gehören. So werden und wurden spezielle Module u. a. für die Firma AltPower in den USA geliefert. Besonders stolz ist der Geschäftsführer auch auf die Mitarbeit bei der derzeit größten dachintegrierte Photovoltaik-Anlage. Gemeinsam mit der Firma Siemens Solar GmbH haben wir 2002 eine Gewächshausanlage zur Weltgartenbauausstellung Floriade in der Nähe von Amsterdam gebaut. Dafür hat unsere Firma Solarmodule gefertigt, sagte Joachim Höhne während des Rundganges. Außerdem wurde mit der Firma SunTechnics Fabrisolar AG aus der Schweiz zur Ski-Weltmeisterschaft 2003 in St. Moritz die Südfassade der Bergstation Piz Nair in 3000 Meter Höhe realisiert. Aber auch in Deutschland wurden Fassaden mit Photovoltaik- Modulen aus Löbichau ausstattet, so u. a. eine große Sportarena in Tübingen, der Telekomturm auf dem Thüringer Inselsberg oder das Studentenwohnheim in Jena. Aber auch auf Rheinschiffen wurde diese Technologie aus Löbichau schon eingebaut. Neben der eigentlichen Herstellung der Photovoltaik-Module findet der Interessierte im Zentrum für regenerative Energien Ostthüringen alles, was man von der Beratung bis zur Umsetzung einer Photovoltaikanlage benötigt. Dennoch will das Unternehmen seine Kundenzufriedenheit noch weiter steigern. Dazu sollen in den nächsten Jahren in Mitteldeutschland so genannter Kompetenzcenter aufgebaut und die Zusammenarbeit zwischen Metallbauern und Handwerkern gestärkt Weitere Informationen unter: SiMa In einem der letzten Arbeitsschritte werden die aus einzelnen Solarzellen gefertigten Photovoltaikmodule mit einem Metallrahmen versehen.

12 Seite 12 NICHTAMTLICHER TEIL Job-Initiative Junges Wohnen im Altenburger Land Ein Salon in Schmölln sucht ab sofort eine gut ausgebildete, kreative und modebewusste Frisöse zur Festeinstellung. Die Bereitschaft für jegliche berufsorientierte Weiterbildung sollte unbedingt vorhanden sein. Entlohnung nach Tarif mit Umsatzbeteiligung. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte unter dem Stichwort Job-Initative unter Angabe der Chiffre-Nummer 32/2007 (unbedingt erforderlich für die korrekte Weiterleitung) an das samt Altenburger Land, Fachdienst 11, Wirtschafts- und Tourismusförderung, Postfach 1165, Altenburg. Telefon: Beratung zu Patent- und Schutzrechten Altenburg. Am Donnerstag, 1. November 2007 besteht von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Gelegenheit, sich zu Fragen des Patentrechtes und zu gewerblichen Schutzrechten beraten zu lassen. Diese kostenlose Erstberatung erfolgt durch einen Patentanwalt unseres Landkreises. Für jeden Interessenten stehen ca. 45 min individuelle Gesprächszeit mit dem Patentanwalt zur Verfügung. Zwecks Organisation der Einzelberatungen ist eine telefonische Anmeldung unter erforderlich. Die Beratungen finden im WTC Altenburger Land e. V. in Altenburg, Keplerplatz 5 (neues Postgebäude) statt. Bernd Huster, WTC Altenburger Land e. V. WAG Wohnungsgenossenschaft Altenburg-Glashütte eg Barlachstr. 62, Altenburg Tel Langer Immobilien GmbH & Co.KG Altenburg Rossplan 5, Altenburg Tel Willms Immobilien GmbH Leipziger Str. 8, Altenburg Tel Schmöllner Wohnungsgenossenschaft eg Sieben Brüder Str. 2, Schmölln Tel Städtische Wohnungsgesellschaft Meuselwitz mbh Altenburger Str Meuselwitz Tel Wohnungsverwaltung Schmölln GmbH Bergstr. 6, Schmölln Tel Rositzer Wohnungsbaugesellschaft mbh Karl Marx Straße Rositz Tel Wohnungsgenossenschaft Lucka eg Goethe Str. 1, Lucka Tel Junges Wohnen ist eine Aktion im Landkreis Altenburger Land mit dem Ziel spezielle Wohnungsangebote für junge Erwachsene und Familien bis 30 Jahre anzubieten: VBM Wohnungsbau GmbH Lucka Bischofsweg 40, Lucka Tel Gemeinde Nobitz Bachstr.1, Nobitz Tel Anwaltskanzlei Dr. Dörfler und Liefländer Zwangsverwalterin Wettiner Str Altenburg Tel Ansprechpartner für das Projekt Junges Wohnen im Altenburger Land: Bärbel Müller, Gleichstellungsbeauftragte Tel Seniorenbeirat des Altenburger Landes Schmölln. Mitglieder des Seniorenbeirates besuchten im September 2007 das Unternehmen Spezialgeräte Schmölln Ablängtechnik GmbH im Gewerbegebiet Nitzschka. Geschäftsführer Dieter Bär informierte ausführlich über die Struktur des Unternehmens und dessen Produktpalette und erklärte bei einem Rundgang durch das Unternehmen die Arbeitsabläufe an den modernen Maschinen. Danach besuchte der Seniorenbeirat das Knopf- und Regionalmuseum. Hier erhielten sie einen Einblick in die wechselvolle Geschichte der Knopfmacherindustrie, welche in Schmölln bis auf die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Aber es gab auch zu anderen Handwerken viel zu erfahren, wie z. B. zur Bürstenindustrie oder zum Fleischerhandwerk mit dem Schmöllner Mutzbraten. Im Oktober 2007 waren die Mitglieder des Seniorenbeirates zu Gast im AWO Familienzentrum Lucka. In einer Gesprächsrunde mit Bürgermeisterin Kathrin Backmann, dem AWO-Vorstand Gerhard Dittel, der Leiterin des Pflegeheimes Astrid Leopold-Kratzsch und Senioren der Stadt Lucka informierte die Bürgermeisterin ausführlich über die Entwicklung der Stadt Lucka, anstehende Probleme und zukünftige Vorhaben, aber auch darüber, dass sie stets ein offenes Ohr für Wünsche der Bürger hat und für jeden Hinweis dankbar ist. Angesprochen wurden z. B. mehr Sitzbänke im Stadtgebiet Werbung und im Luckaer Forst. Nach einer regen Diskussion wurde allseitig festgestellt, dass solche Gesprächsrunden vor Ort dazu beitragen, kommunale Gegebenheiten kennen zu lernen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Danach besuchten die Anwesenden das Pflegeheim in Lucka. Die Leiterin, Astrid Leopold-Kratzsch, führte durch ihr Haus, welches über 75 Plätze verfügt. Im Mittelpunkt der Pflege und Betreuung steht eine möglichst lange Erhaltung der Selbstständigkeit der Heimbewohner. Sie betonte auch mehrmals, dass sich die Bewohner hier wohlfühlen sollen und im Pflegeheim wohnen und nicht untergebracht Ein umfangreiches Programm, wie z. B. Würfelnachmittage und gemeinsame Geburtstagsfeiern, werden angeboten, um den Lebensabend so angenehm wie möglich zu gestalten. Der Seniorenbeirat bedankt sich bei dem Geschäftsführer der Firma Spezialgeräte Schmölln Ablängtechnik GmbH, Dieter Bär, der Leiterin des Pflegeheims Lucka, Astrid Leopold- Kratzsch und der Bürgermeisterin der Stadt Lucka, Kathrin Backmann für die Gespräche und Informationen. Mit solchen Veranstaltungen vor Ort werden die Mitglieder des Seniorenbeirates immer besser in die Lage versetzt, in ihrem Ehrenamt Ansprechpartner für Senioren in ihrem Umfeld zu sein. Martin Hain, Seniorenbeirat des Landkreises Altenburger Land optimale Start- und Geschäftsbedingungen zur Entwicklung des Gewerbes: sofort nutzbare Büro-, Lager- Produktions- und Parkflächen zu günstigen und flexiblen Multifunktionales Objekt m 2 Lager- und Produktionshallen sowie Büroräume niedrige Mieten, teilweise Mietfreiheit in der Startphase einer jungen Firma Standortvorteile: Nähe zur Innenstadt Altenburg, gute An bindung zur B 93, ausreichen der Parkraum Investitionen von Euro in das Objekt, weitere Arbeiten Gewerberäume für Existenzgründer und Unternehmen im Altenburger Land Altenburg: MHW-Karree Gewerbezentrum an Innenhof, Parkplätzen, Grünanlagen und Lift folgen Ihr Ansprechpartner: MHW GmbH & Co. KG Geschäftsfüher: Hans-Georg Anacker Zwickauer Straße 56, Altenburg, Telefon: oder Schmölln: Gewerbepark Altenburger Straße 21 Altenburg. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert Vereine, Verbände und Institutionen mit einem kostenfreien Seminar zum Thema Finanzen im Verein (Buchhaltung, Steuern, Spenden). Die Veranstaltung findet am 13. November 2007 in der Zeit von m 2 umfassendes Areal mit Büros, Lager- und Produktionsflächen sowie Parkflächen Standortvorteile: unmittelbare Lage an der B7, kurzer Weg bis zur Autobahn A4 günstige Mietpreise gute Partnerschaft und gepflegtes Ar- 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr in Altenburg, samt, Lindenaustr. 9, Landschaftssaal statt. Referentin ist Ines Knauerhase, Diplomökonomin aus Erfurt. Anmeldungen bitte unter Angabe von Name, Anschrift, Telefon und bis 01. November 2007 an Mietkonditionen klein starten und je nach Bedarf individuell erweitern gute Ausstattung der Gebäude und bedarfsgerecht gestaltetes Umfeld Eine Kooperation des samtes Altenburger Land mit der Wirtschaft, zuständig: Fachdienst Wirtschafts- und Tourismusförderung Fachdienstleiter: Wolfram Schlegel Telefon: beitsklima zwischen den ansässigen Unternehmen Ihr Ansprechpartner: GSG Grundstücks- Sanierungsund Entwicklungs GmbH Geschäftsführer: Gerhard Ludwig Altenburger Straße 21, Schmölln, Telefon: oder Einladung zur Weiterbildung für ehrenamtlich Tätige im Landkreis das samt Altenburger Land, Ehrenamt, Lindenaustraße 9, Altenburg. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Müller oder Frau Härtel, Telefon: oder Judith Härtel, Sportbeauftragte

Städte und Gemeinden des Landkreises ALTENBURGER LAND Bearbeitungsstand: Januar 2003

Städte und Gemeinden des Landkreises ALTENBURGER LAND Bearbeitungsstand: Januar 2003 Städte und Gemeinden des Landkreises ALTENBURGER LAND Bearbeitungsstand: Januar 2003 (Unter den Ortsnamen sind alle zu den Städten bzw. Gemeinden gehörenden Ortsteile aufgeführt.) 1. Altenburg - OBM Herr

Mehr

Städte und Gemeinden des Landkreises ALTENBURGER LAND Bearbeitungsstand:

Städte und Gemeinden des Landkreises ALTENBURGER LAND Bearbeitungsstand: Städte und Gemeinden des Landkreises ALTENBURGER LAND Bearbeitungsstand: 20.03.2009 (Unter den Ortsnamen sind alle zu den Städten bzw. Gemeinden gehörenden Ortsteile aufgeführt.) 1. Altenburg - OBM Herr

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr des Landkreises Altenburger Land (Taxi-Tarifordnung)

Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr des Landkreises Altenburger Land (Taxi-Tarifordnung) Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr des Landkreises Altenburger Land (Taxi-Tarifordnung) Auf Grund des 47 Abs. 3 und des 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes

Mehr

Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land. Zeitraum 2014 bis 2019

Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land. Zeitraum 2014 bis 2019 Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land Zeitraum 2014 bis 2019. Inhaltsverzeichnis 1. Erläuterungen zur Schulnetzplanung 1.1. Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Landesarchiv Thüringen Staatsarchiv Altenburg. Findmittel. Kirchenbücher

Landesarchiv Thüringen Staatsarchiv Altenburg. Findmittel. Kirchenbücher Findmittel Kirchenbücher 1809-1875 Die folgende Übersicht listet tabellarisch alle Kirchenbuchduplikate der Parochien der Amtsgerichte Altenburg (Altenburg-Stadt ab S. 9, Altenburg-Land ab S. 14), Schmölln

Mehr

Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land. Zeitraum 2013 bis 2018

Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land. Zeitraum 2013 bis 2018 Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land Zeitraum 2013 bis 2018 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft

Mehr

Im Vorjahr konnte das Unternehmen einen Umsatz von 14,5 Millionen Euro erwirtschaften. Bis Der Thüringer. dem Rainer Pöhlmann im vergangenen

Im Vorjahr konnte das Unternehmen einen Umsatz von 14,5 Millionen Euro erwirtschaften. Bis Der Thüringer. dem Rainer Pöhlmann im vergangenen 05. November 2005 9. Jahrgang Nr. 18 Unternehmerisches Risiko mit Erfolg und Mittelstandspreis belohnt Rainer Pöhlmann ist Thüringer Unternehmer des Jahres Altenburg. Der Thüringer Unternehmer des Jahres

Mehr

Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land. Zeitraum 2014 bis 2019

Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land. Zeitraum 2014 bis 2019 Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land Zeitraum 2014 bis 2019 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2011 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 04

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2011 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 04 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2011 Heilbad Heiligenstadt, den 15.02.2011 Nr. 04 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachung nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und 7 Abs.

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 26. Januar 2009 Nummer 5 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 26. Januar 2009 Nummer 5 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 20. Jahrgang Bernburg (Saale), 26. Januar 2009 Nummer 5 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Nichtöffentliche Sitzungen

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 7. Jahrgang Zossen, 23. August 2010 Nr. 9

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 7. Jahrgang Zossen, 23. August 2010 Nr. 9 für die Stadt Zossen 7. Jahrgang Zossen, 23. August 2010 Nr. 9 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 23.08.2010 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 17 Rathenow, 2010-09-08 Nr. 23 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde Auslegeverfahren für Grundstücke in der Gemarkung Nauen Seite 70

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2010 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 26

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2010 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 26 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2010 Heilbad Heiligenstadt, den 03.08.2010 Nr. 26 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Öffentliche Bekanntmachung nach 9

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 7. Jahrgang * Schönefeld, den 12.02.2010 Nummer: 02/10 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 20 Nordhausen, den Nr. 14/2010

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 20 Nordhausen, den Nr. 14/2010 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 20 Nordhausen, den 23.06.2010 Nr. 14/2010 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 78 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Antrag auf Erteilung einer

Mehr

1 Rechtsform und Sitz. (1) Die Regionale Planungsgemeinschaft...thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

1 Rechtsform und Sitz. (1) Die Regionale Planungsgemeinschaft...thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr zur Erstellung einer Satzung nach 4 Abs. 5 Satz 1 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007 (GVBl. 45) 1 Rechtsform und Sitz (1)

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 28. Mai 2010 Jahrgang 15 Nummer

Mehr

Schmölln macht mobil Abschlussveranstaltung

Schmölln macht mobil Abschlussveranstaltung 1 Schmölln macht mobil Abschlussveranstaltung Schmölln, 28.06.2017 1. Einführung 1. Einführung 2. Bürgerbefragung 4. Infrastruktur 5. Nächste Schritte 2 1. Einführung Raumstrukturelle Bedingungen des südlichen

Mehr

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau Nr. 42/2009 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen 28. Oktober 2009 Inhaltsverzeichnis: 1. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 06.05.2009 Nr. 9/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 44 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue : HAUSHALTSSATZUNG

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 30 / 2010 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 1 von 7 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Nummer: 30 / 2010 Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau ausgegeben am: 06.10.2010 Inhalt: Öffentliche Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 30

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 30 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den 03.08.2004 Nr. 30 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Gebührensatzung über die Benutzung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 15

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 15 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den 06.04.2004 Nr. 15 Inhalt Seite A 39. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 14.04.2004 Bekanntmachung

Mehr

Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung- und Abwasserentsorgung Altenburger Land vom 18. März 2019

Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung- und Abwasserentsorgung Altenburger Land vom 18. März 2019 Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung- und Abwasserentsorgung Altenburger Land vom 18. März 2019 I. Allgemeine Vorschriften 1 Name, Sitz, Rechtsstellung. (1) Der Zweckverband führt den Namen

Mehr

FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) Fax: (03327)

FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) Fax: (03327) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 24. April 2009 Jahrgang 14

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 8. Jahrgang * Schönefeld, den 17. Mai 2010 Nummer: 05/10 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Amtsblatt. Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Jahrgang 17 Senftenberg, den Nr. 14/2010. Verantwortlich für den Inhalt:

Amtsblatt. Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Jahrgang 17 Senftenberg, den Nr. 14/2010. Verantwortlich für den Inhalt: Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald - Lausitz Jahrgang 17 Senftenberg, den 30.08.2010 Nr. 14/2010 Herausgeber: Landkreis Oberspreewald-Lausitz Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Nobitz vom 1. März 2013

Hauptsatzung der Gemeinde Nobitz vom 1. März 2013 Hauptsatzung vom 01.03.2013 Beschluss Nr. 7/2013 Hauptsatzung der Gemeinde Nobitz vom 1. März 2013 Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

vom 14. November 2006

vom 14. November 2006 Erdbebenzonen und Untergrundklassen nach DIN 4149 für die Gemarkungen im Freistaat Thüringen Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr vom 14. November 2006 Für die Zuordnung von Erdbebenzonen

Mehr

1.Jahrgang 18. Oktober 2013 Nummer 22

1.Jahrgang 18. Oktober 2013 Nummer 22 Amtsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Rostock 1.Jahrgang 18. Oktober 2013 Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Inhalt Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 13 Ludwigslust-Parchim-Nordwestmecklenburg

Mehr

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS GREIZ

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS GREIZ AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS GREIZ HERAUSGEGEBEN UND VERVIELFÄLTIGT IM LANDRATSAMT GREIZ, DR.-RATHENAU-PLATZ 11, 07973 GREIZ Jahrgang 13 Ausgegeben am 20.07.2006 Nr. 15 S. 109 INHALT Bekanntmachung über

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Juli 2010 Jahrgang 15 Nummer

Mehr

Fachbereich Haupt- und Personalamt. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Beratung

Fachbereich Haupt- und Personalamt. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Beratung Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 817 Dezernat I Verfasser Frau Feldkamp Fachbereich Haupt- und Personalamt Öffentliche Sitzung Datum 03.02.2014 Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen

Mehr

Entwurf. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der GWG-Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbh

Entwurf. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der GWG-Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbh Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der GWG-Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbh I. Allgemeines Die Gesellschaft hat einen fakultativen Aufsichtsrat. Er übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Gesetze, des

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 23. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 09.09.2016 Nummer 21 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 2 Jahrgang 57 Erscheinungstag 12.02.2019 Lfd. Nr. Inhalt Seite 2 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 30. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 20.02.2019

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ammerland

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ammerland Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ammerland Aufgrund des 7 der Nds. Landkreisordnung (NLO) in Verbindung mit dem 8. Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII, im folgenden KJHG),

Mehr

Umlegungsausschuss 62.70

Umlegungsausschuss 62.70 G e s c h ä f t s o r d n u n g 1 Grundsätze für die Tätigkeit des Umlegungsausschusses (1) Der Umlegungsausschuss (UA) entscheidet nach seiner freien, aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 02-18. Jahrgang 19. Januar 2012 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 13. Juli 2009 Nummer 30 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 13. Juli 2009 Nummer 30 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 20. Jahrgang Bernburg (Saale), 13. Juli 2009 Nummer 30 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises B. Amtliche Bekanntmachungen

Mehr

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt Zur Durchführung der Aufgaben nach 70 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000

Mehr

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS GREIZ

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS GREIZ AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS GREIZ HERAUSGEGEBEN UND VERVIELFÄLTIGT IM LANDRATSAMT GREIZ, DR.-RATHENAU-PLATZ 11, 07973 GREIZ Jahrgang 16 Ausgegeben am 13.02.2009 Nr. 4 S. 33 INHALT 1. Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2016 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 06

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2016 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 06 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2016 Heilbad Heiligenstadt, den 01.03.2016 Nr. 06 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Verordnung des Landkreises Eichsfeld

Mehr

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom 04.12.2014 Zur Durchführung der Aufgaben nach 11 des Landschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - 0 Allgemeine Verwaltung Az: 020.05 HAUPTSATZUNG vom 26.07.1963 in Kraft seit 15.10.1963 geändert am: 01.08.1969 in Kraft seit: 01.08.1969 geändert am: 18.10.1974 in Kraft

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH Gesellschaftsvertrag der START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH 1 Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: START-Stiftung - ein Projekt der gemeinnützigen

Mehr

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates Geschäftsordnung des Verwaltungsrates in der Fassung vom 4. März 1994 1 Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters (1) Der Verwaltungsrat wählt in geheimer Wahl und ohne Aussprache aus seiner Mitte

Mehr

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts "ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN" vom 06.

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN vom 06. Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts "ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN" vom 06. Februar 2015 Der Verwaltungsrat der Gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen

Mehr

Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth

Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Der Landkreis Bayreuth erlässt aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8.12.2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch

Mehr

Amtsblatt. 5. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 21 Seite 1

Amtsblatt. 5. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 21 Seite 1 für die 5. Jahrgang Rangsdorf, 23.11.2007 Nr. 21 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse der Gemeindevertretung 2 3 2. en 4 3. Zivildienstleistende gesucht 4 4. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten

Mehr

Umlegungsausschussverordnung (UAVO) vom 27. Juni 2007

Umlegungsausschussverordnung (UAVO) vom 27. Juni 2007 Umlegungsausschussverordnung (UAVO) vom 27. Juni 2007 Aufgrund des 46 Abs. 2, des 80 Abs. 5 Satz 1 und des 212 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 29. September 2006 Jahrgang 11 Nummer 20

Mehr

Satzung GEMEINNÜTZIGE STIFTUNG DER SPARKASSE BAD KISSINGEN. 1 Name, Rechtsstand und Sitz

Satzung GEMEINNÜTZIGE STIFTUNG DER SPARKASSE BAD KISSINGEN. 1 Name, Rechtsstand und Sitz Satzung GEMEINNÜTZIGE STIFTUNG DER SPARKASSE BAD KISSINGEN 1 Name, Rechtsstand und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Bad Kissingen. (2) Sie ist eine rechtsfähige

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen

Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen 1Träger (1) Der Evangelische Kirchenkreis Altenkirchen ist Träger des Diakonischen Werkes des Evangelischen Kirchenkreises

Mehr

Amtsblatt der Stadt Hattingen

Amtsblatt der Stadt Hattingen Amtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 1 vom 11.01.2016 16. Jahrgang Auflage: 100 Stück Inhaltsverzeichnis: Seite Ortsrecht 2-3 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-

Mehr

Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April Allgemeines

Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April Allgemeines Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April 2016 1 Allgemeines (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 07.02.2012 Nummer: 02/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen

Mehr

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die der SPD angehörenden Mitglieder im Rat der Gemeinde Nottuln bilden die SPD-Fraktion, sie haben volles Stimmrecht.

Mehr

H a u p t s a t z u n g

H a u p t s a t z u n g H a u p t s a t z u n g für den Landkreis Eichsfeld Aufgrund des 99 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das

Mehr

Geschäftsordnung. für das. "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden"

Geschäftsordnung. für das. Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden Neufassung der Geschäftsordnung für das Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der TUD Nr. 8/1994 vom 26.09.1994) Das Rektoratskollegium

Mehr

Satzung der Weser-Elbe Sparkasse in der Fassung vom 1. Juli 2015

Satzung der Weser-Elbe Sparkasse in der Fassung vom 1. Juli 2015 Satzung der Weser-Elbe Sparkasse in der Fassung vom 1. Juli 2015 Gemäß 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 609), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

26. Oktober Jahrgang Nr. 14. Ehrenamtliche Helfer für den Landkreis unerlässlich

26. Oktober Jahrgang Nr. 14. Ehrenamtliche Helfer für den Landkreis unerlässlich 26. Oktober 2013 17. Jahrgang Nr. 14 Ehrenamtliche Helfer für den Landkreis unerlässlich Altenburg. Sie engagieren sich in der Feuerwehr, leisten aktive Nachbarschaftshilfe, kümmern sich um ausländische

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND Fassung vom 15. Oktober 2016 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND 2 1 ALLGEMEINES (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze,

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 11.10.2012 Nummer 11 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 Gewerbegebiet Trimbach im Ortsteil Südlohn 2.

Mehr

Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung

Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung (in der Fassung der Änderung vom 17. September 2007) Geschäftsordnung für den Landesausschuss für Berufsbildung des Landes

Mehr

Satzung für den Denkmalbeirat der Stadt Wetzlar vom

Satzung für den Denkmalbeirat der Stadt Wetzlar vom STADT WETZLAR Satzung für den Denkmalbeirat der Stadt Wetzlar vom 30.09.1999 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 533), zuletzt geändert

Mehr

Untschen, Abzw Wildenbörten

Untschen, Abzw Wildenbörten Ò/ Altenburg - Schmölln - Ronneburg - Gera (Gesamtfahrpl) km Zone Haltestellen 0 571 Altenburg, Bahnhof.. 571 Altenburg, Bahnhof.. 571 Altenburg, Theater 571 Altenburg, Johnisstraße 571 Altenburg, Puschkinstraße

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Ortsteile Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Letschin, Neubarnim, Ortwig, Sietzing, Sophienthal und Steintoch 10. Jahrgang Letschin, den 20.

Mehr

Wirtschaft 8.04/1. Satzung der Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii zu Halle an der Saale

Wirtschaft 8.04/1. Satzung der Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii zu Halle an der Saale Satzung der Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii zu Halle an der Saale (veröffentlicht im Amtsblatt vom 12. Juni 1997) Aufgrund des 10, 21 Abs. 1 und 3 des Stiftungsgesetzes vom 13. September 1990

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2011 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 15

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2011 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 15 Amtsblatt für den Jahrgang 2011 Heilbad Heiligenstadt, den 01.06.2011 Nr. 15 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 VOL/A Bewachung

Mehr

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom 01.09.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.11.2009 Ü b e r s i c h t 1 Errichtung des Jugendamtes 2 Aufgaben des Jugendamtes 3 Gliederung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld

Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2009 Heilbad Heiligenstadt, den 29.09.2009 Nr. 35 Inhalt Seite A 02. Sitzung des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 06.10.2009... 332 Bekanntmac hung

Mehr

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX Liebe Grüne, auf Grund der großen Nachfrage geben wir euch hiermit eine Mustergeschäftsführung für grüne Fraktionen an die Hand, die ihr eure lokalen Bedürfnisse und Wünsche zuschneiden und in diesem Sinne

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Sömmerda

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Sömmerda Satzung für das Jugendamt des Landkreises Sömmerda vom 01. August 2013 Auf Grund der 70 ff. SGB VIII - Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes vom 26.

Mehr

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden. Amt tsblatt für die Stadt Ahaus 6. Jahrgangg 08.06.2017 Nummer 011/2017 Datum: Inhalt: Seite: 31.05.2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen 2 Zweckverband EUREGIO durch

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 17 Rathenow, 2010-11-05 Nr. 27 Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachung der 14. öffentlichen Sitzung des Gremiums Jugendhilfeausschuss Bekanntmachung

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 21/2015 Köln, den 30. November 2015 Geschäftsstelle Hochschulrat INHALT Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule

Mehr

Geschäftsordnung des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss

Geschäftsordnung des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss Geschäftsordnung des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss Der Umlegungsausschuss der Stadt Neuss, der aufgrund der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NW S. 220) in der jeweils

Mehr

Satzung. für den Rettungsdienstbereichsbeirat des Rettungsdienstbereiches Wartburgkreis. i. d. F. der Änderungssatzung vom

Satzung. für den Rettungsdienstbereichsbeirat des Rettungsdienstbereiches Wartburgkreis. i. d. F. der Änderungssatzung vom Satzung für den Rettungsdienstbereichsbeirat des Rettungsdienstbereiches Wartburgkreis i. d. F. der Änderungssatzung vom 07.07.2011 Auf der Grundlage der 98 und 99 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Mehr

Veröffentlichung. nach Artikel 7 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.

Veröffentlichung. nach Artikel 7 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Reute

Hauptsatzung der Gemeinde Reute Hauptsatzung der Gemeinde Reute Aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden - Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat Reute am 18. Februar 2016 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom

Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.ilm Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom 19.03.2016 Der Inklusionsbeirat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm hat sich auf seiner

Mehr

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom

Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom Änderungen: 1. 3 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 04.11.2008 Aufgrund

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

1. Allgemeines. 1.1 Aufgabenträger. 1.2 Planungsbüro. 1.3 Abwasserbeseitigungspflichtiger. 1.4 Planungsgrundlagen

1. Allgemeines. 1.1 Aufgabenträger. 1.2 Planungsbüro. 1.3 Abwasserbeseitigungspflichtiger. 1.4 Planungsgrundlagen Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines...2 1.1 Aufgabenträger...2 1.2 Planungsbüro...2 1.3 Abwasserbeseitigungspflichtiger...2 1.4 Planungsgrundlagen...2 1.5 Ziele der 3. Fortschreibung der ABK 2013/2014...2

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 2 25.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS 3/2016 Bekanntmachung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 Seniorenwohnanlage Sudhagen in Delbrück-Hagen

Mehr

Werbung. 30. Oktober Jahrgang Nr. 17

Werbung. 30. Oktober Jahrgang Nr. 17 30. Oktober 2004 8. Jahrgang Nr. 17 Zwischen Restauration und Romantik In Ponitz bietet das einzige Renaissanceschloss Ostthüringens die besondere Kulisse für Kunst, Kultur und Trauungen Bei einigen freigelegten

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS Seite Kreisstadt Bergheim 162. Bekanntmachung 2-3 Am Montag, den 12.06.2017 findet um 17:00 Uhr, im Raum 1.22 Rathaus, Bethlehemer

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 15.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:30 Uhr 22:21

Mehr

Jahrgang 2011 Eberswalde, Nr. 03/2011

Jahrgang 2011 Eberswalde, Nr. 03/2011 Jahrgang 2011 Eberswalde, 27.04.2011 Nr. 03/2011 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil: Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Barnim Seite 2 Bekanntmachungen über die Einberufung zur 14. Sitzung des

Mehr

Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg

Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Die Stadt Augsburg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der derzeitigen Fassung

Mehr