Entgeltordnung Flughafen Nürnberg GmbH

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1 Entgeltordnung Flughafen Nürnberg GmbH I Aviation... 2 I A Genehmigungspflichtige Entgelte i. S. v. 19b LuftVG Lande- und Startentgelte Passagierentgelte Abstellentgelte Sicherheitsentgelte Allgemeine Bedingungen... 7 I B Nicht genehmigungspflichtige Entgelte PRM Entgelt CUTE Entgelt Allgemeine Bestimmungen... 9 II Bodenabfertigungsdienste Geschäftsbedingungen der Flughafen Nürnberg GmbH Geschäftsbedingungen für Bodenabfertigung der Flughafen Nürnberg GmbH Leistungsverzeichnis für Verwaltung und Betrieb der ZI-Einrichtungen Entgeltverzeichnis für ZI-Leistungen: Passagierverkehr Entgeltverzeichnis für ZI-Leistungen: Frachtverkehr III Sonderleistungen der Flughafen Nürnberg GmbH Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Leistungen und Lieferungen (Sonderleistungen) durch die Flughafen Nürnberg GmbH Entgeltverzeichnis für Sonderleistungen der Flughafen Nürnberg GmbH... 21

2 I Aviation I A Genehmigungspflichtige Entgelte i. S. v. 19b LuftVG Lande-, Start-, Passagier-, Abstell- und Sicherheitsentgelte gültig ab Lande- und Startentgelte Für jede Landung und jeden Start eines Luftfahrzeuges auf dem Flughafen Nürnberg ist jeweils ein Lande- und Startentgelt mit den nachfolgenden Komponenten an den Flughafenunternehmer zu entrichten. 1.1 Gewichtsabhängige Lande- und Startentgelte Das gewichtsabhängige Lande- und Startentgelt bemisst sich unabhängig von den jeweiligen Einsatzkriterien nach der höchsten, in den Zulassungsunterlagen verzeichneten Abflugmasse des Luftfahrzeuges (MTOM). Die MTOM ist nachzuweisen durch das Airplane Flight Manual (AFM) - Basic Manual - Section for Weight Limitations. Bis zur Vorlage dieser Unterlagen wird die höchste bekannte MTOM dieses Flugzeugtyps zugrunde gelegt. Eine Änderung der MTOM gemäß AFM wird nur anerkannt, wenn die Änderung mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt worden ist. Rückwirkende Erstattungen erfolgen nicht. a) Der nach der Höchstabflugmasse des Luftfahrzeuges bemessene Teil des Lande-und Startentgeltes beträgt bei Motorluftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse - bis kg (pro Landung und Start) 3,91 - über kg kg (pro Landung und Start) 7,82 - über kg (pro angefangene Tonne MTOM bei Landung und Start) 3,91 b) Die in Abs. a) genannten Entgelte ermäßigen sich bei Schul- und Einweisungsflügen mit Luftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse bis kg um 40 % über kg um 55 %. Das ermäßigte Entgelt beträgt pro Landung und Start mindestens 3,91. Schulflüge im Sinne von Abs. b) sind Flüge, bei denen ein ziviler Flugschüler im Rahmen seiner Ausbildung bei einem genehmigten Ausbildungsbetrieb (Luftfahrerschule) Bedingungen erfliegt, die zur Erlangung eines zivilen Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung im Sinne der Verordnung für Luftfahrtpersonal oder JAR-FCL notwendig sind. Einweisungsflüge im Sinne von Abs. b) sind Flüge, die zur fliegerischen und technischen Einweisung von zivilen Luftfahrern dienen; die einzuweisenden Luftfahrer müssen im Besitz des für das benutzte Luftfahrzeugmuster vorgeschriebenen Luftfahrerscheines sein; der Einweisende muss sich an Bord des benutzten Luftfahrzeuges befinden. gültig ab

3 c) Der nach der Höchstabflugmasse des Luftfahrzeuges bemessene Teil des Lande und Startentgeltes ist auch bei einer Bodenberührung mit unmittelbar anschließendem Beschleunigen und Starten des Luftfahrzeuges zu entrichten. d) Bei Notlandungen wegen technischer Störungen am Luftfahrzeug oder wegen ausgeübter oder angedrohter Gewaltanwendung ist - sofern der Flughafen nicht ohnehin planmäßiger Zielflughafen ist - kein Landeentgelt zu entrichten. Ausweichlandungen sind keine Notlandungen. 1.2 Lärmabhängige Lande- und Startentgelte Für jede Landung und jeden Start eines Luftfahrzeuges auf dem Flughafen Nürnberg ist zusätzlich jeweils ein lärmabhängiges Lande- und Startentgelt an den Flughafenunternehmer zu entrichten. a) Mit Zulassung nach ICAO, Annex 16 Das jeweilige lärmabhängige Lande- und Startentgelt bemisst sich nach der nachfolgenden Unterteilung in Lärmkategorien und wird jeweils pro Lande- und Startvorgang fällig. Die Zuordnung in die jeweilige Kategorie erfolgt nach dem Mittelwert aus den drei zertifizierten Lärmwerten (Take-off, Sideline, Approach), gemäß Lärmzeugnis. Bis zur Vorlage dieser Unterlagen wird der höchste bekannte Mittelwert dieses Flugzeugtyps zugrunde gelegt. Rückwirkende Erstattungen erfolgen nicht. Eine Änderung des Mittelwertes gemäß AFM wird nur anerkannt, wenn die Änderung mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt worden ist. - Kategorie 0 bis 10t. MTOM 3,02 - Kategorie 1 über 10to. und bis 79 EPNdB* 11,07 (Mittelwert aus den 3 zertifizierten Lärmwerten im Lärmzeugnis) - Kategorie 2 von 79,1 bis 83 EPNdB* 15,78 (Mittelwert aus den 3 zertifizierten Lärmwerten im Lärmzeugnis) - Kategorie 3 von 83,1 bis 86 EPNdB* 17,79 (Mittelwert aus den 3 zertifizierten Lärmwerten im Lärmzeugnis) - Kategorie 4 von 86,1 bis 90 EPNdB* 20,13 (Mittelwert aus den 3 zertifizierten Lärmwerten im Lärmzeugnis) - Kategorie 5 von 90,1 bis 95 EPNdB* 26,17 (Mittelwert aus den 3 zertifizierten Lärmwerten im Lärmzeugnis) - Kategorie 6 von 95,1 bis 102 EPNdB* 29,53 (Mittelwert aus den 3 zertifizierten Lärmwerten im Lärmzeugnis) - Kategorie 7 ab 102,1 EPNdB* 67,11 (Mittelwert aus den 3 zertifizierten Lärmwerten im Lärmzeugnis) *Effectively Perceived Noise db gültig ab

4 b) Ohne Zulassung nach ICAO, Annex 16 Das jeweilige lärmabhängige Lande- und Startentgelt bemisst sich nach der Antriebsart (Strahlturbinen und anderer Antriebsart) und dem gültigen MTOM. Eine Änderung der Zuordnung und des MTOM wird nur anerkannt, wenn entsprechende Unterlagen (Lärmzeugnis) mindestens einen Monat im Voraus übermittelt worden sind. Rückwirkende Erstattungen erfolgen nicht. - Kategorie 10 für Strahlturbinen-Luftfahrzeuge pro angefangene Tonne MTOM 21,30 - Kategorie 11 für Luftfahrzeuge mit anderer Antriebsart pro angefangene Tonne MTOM 12,20 c) Zusätzlich werden bei Landungen und Starts in der Zeit von 22:00 Uhr und 05:59 Uhr lokal jeweils Nachtzuschläge auf das nach Abs. a) und b) ermittelten lärmabhängige Landeund Startentgelt erhoben. Die Nachtzuschläge werden in vier Zeitzonen unterteilt: Kategorie I von 22:00 Uhr bis 22:59 Uhr lokal 20% Zuschlag Kategorie II von 23:00 Uhr bis 23:59 Uhr lokal 100% Zuschlag Kategorie III von 00:00 Uhr bis 04:59 Uhr lokal 450% Zuschlag Kategorie IV von 05:00 Uhr bis 05:59 Uhr lokal 100% Zuschlag gültig ab

5 2 Passagierentgelte Zusätzlich zu dem Lande- und Startentgelt ist ein Passagierentgelt an den Flughafenunternehmer zu entrichten. Das Passagierentgelt bemisst sich im gewerblichen Luftverkehr nach der Zahl der bei Start an Bord des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste. Das Passagierentgelt beträgt Sofern das koordinierte Endziel des Luftfahrzeuges auf einem Flugplatz in der Bundesrepublik Deutschland oder auf einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Flugplatz innerhalb der europäischen Union oder innerhalb der Länder Island, Norwegen und der Schweiz erfolgt 9,25 Sofern des koordinierte Endziel des Luftfahrzeuges auf einem Flugplatz außerhalb der Europäischen Union und außerhalb der Länder Island, Norwegen oder der Schweiz erfolgt 10,14 je Fluggast. In die Zahl der bei Start des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht einbezogen: Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz. Bei Notlandungen wegen technischer Störungen am Luftfahrzeug oder wegen ausgeübter oder angedrohter Gewaltanwendung ist - sofern der Flughafen nicht ohnehin planmäßiger Zielflughafen ist - kein Passagierentgelt zu entrichten. Ausweichlandungen sind keine Notlandungen. gültig ab

6 3 Abstellentgelte Für jede Abstellung eines Luftfahrzeuges auf dem Flughafen Nürnberg ist ein Mietzins (Abstellentgelt) an den Flughafenunternehmer zu entrichten. Die Höhe des Abstellentgeltes wird nach der nach der höchsten, in den Zulassungsunterlagen verzeichneten Abflugmasse des Luftfahrzeuges (MTOM) bemessen. Das Abstellentgelt beträgt je angefangene 24 Stunden und pro angefangene Tonne MTOM 2,49 Es beträgt mindestens 4,25 je angefangene 24 Stunden. Für eine Abstellung von insgesamt 4 Stunden zwischen der Landung und dem Start des Luftfahrzeuges wird kein Abstellentgelt erhoben. Für die Abstellung von Luftfahrzeugen, die voraussichtlich eine Dauer von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen umfasst, kann zwischen den Luftfahrzeughaltern und dem Flughafenunternehmer vor Beginn der Abstellung ein Mietvertrag geschlossen werden. 4 Sicherheitsentgelte Zusätzlich zu den o.g. Entgelten sind Sicherheitsentgelte an den Flughafenunternehmer zu entrichten. Die Sicherheitsentgelte betragen bei Passagierflügen Fracht-/Postflügen und Flügen im nichtgewerblichen Verkehr 0,79 je Passagier (Passagiere ist die Zahl der bei Start an Bord des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste.) 1,04 pro angefangene Tonne MTOM In die Zahl der bei Start des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht einbezogen: Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz. gültig ab

7 5 Allgemeine Bedingungen 5.1 Schuldner der Lande-, Start-, Passagier- und Abstellentgelte sowie der Sicherheitsentgelte sind als Gesamtschuldner a) die Luftverkehrsgesellschaft, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird, b) die Luftverkehrsgesellschaften als Gesamtschuldner, unter deren Airline-Code/ Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird (Code sharing), c) der Luftfahrzeughalter, d) die natürliche oder juristische Person, die das Luftfahrzeug in Gebrauch hat, ohne Halter oder Eigentümer zu sein, wie etwa Mieter oder Leasingnehmer. 5.2 Die Lande-, Start-, Passagier- und Abstellentgelte sowie die Sicherheitsentgelte zuzüglich der etwa anfallenden Umsatzsteuer sind jeweils vor dem Start in Euro zu entrichten. 5.3 Von einer Bezahlung kann nur abgesehen werden, wenn der Entgeltschuldner entweder eine Vorauszahlung geleistet oder der Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) eine Sicherheitsleistung in Form eines Depositums bzw. einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung am Anfang eines jeden Kalendermonats für den vorangegangenen Monat. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt kosten- und spesenfrei in Euro auf eines der Konten der FNG zahlbar. 5.4 Die FNG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und künftig Barzahlung zu verlangen. 5.5 Die Lande-, Start-, Passagier- und Abstellentgelte sowie die Sicherheitsentgelte sind Entgelte im Sinne 10 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Der Entgeltschuldner hat daher die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten. gültig ab

8 I B Nicht genehmigungspflichtige Entgelte 1 PRM Entgelt Zusätzlich zu den unter 1A aufgeführten Entgelten sind gemäß EU-Verordnung 1107/2006 vom 5 Juli 2006 zur Finanzierung der Hilfeleistungen am Flughafen für "Behinderte Flugreisende" oder "Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität" passagierbezogene PRM Entgelte zu entrichten. Die passagierbezogenen PRM-Entgelte betragen ab bei Passagierflügen 0,38 pro Passagier (Passagiere ist die Zahl der bei Start an Bord des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste) In die Zahl der bei Start des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht einbezogen: Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz. 2 CUTE Entgelt Zusätzlich zu den Landeentgelten und/oder den Passagierentgelten ist das CUTE Entgelt zur Finanzierung der CUTE und CUSS Systeme zu entrichten. Das passagierbezogene CUTE Entgelt beträgt ab bei Passagierflügen 0,52 pro Passagier (Passagiere ist die Zahl der bei Start an Bord des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste) In die Zahl der bei Start des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht einbezogen: Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz. gültig ab

9 3 Allgemeine Bestimmungen 3.1 Schuldner der Entgelte sind als Gesamtschuldner a) die Luftverkehrsgesellschaft, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird, b) die Luftverkehrsgesellschaften als Gesamtschuldner, unter deren Airline-Code/ Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird (Code sharing), c) der Luftfahrzeughalter, d) die natürliche oder juristische Person, die das Luftfahrzeug in Gebrauch hat, ohne Halter oder Eigentümer zu sein, wie etwa Mieter oder Leasingnehmer. 3.2 Die Entgelte zuzüglich der etwa anfallenden Umsatzsteuer sind jeweils vor dem Start in Euro zu entrichten. 3.3 Von einer Bezahlung kann nur abgesehen werden, wenn der Entgeltschuldner entweder eine Vorauszahlung geleistet oder der Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) eine Sicherheitsleistung in Form eines Depositums bzw. einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung am Anfang eines jeden Kalendermonats für den vorangegangenen Monat. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt kosten- und spesenfrei in Euro auf eines der Konten der FNG zahlbar. Die FNG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 2 % über dem jeweilig geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und künftig Barzahlung zu verlangen. 3.4 Die Entgelte sind Entgelte im Sinne 10 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Der Entgeltschuldner hat daher die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten. gültig ab

10 II Bodenabfertigungsdienste Geschäftsbedingungen der Flughafen Nürnberg GmbH 1 Geschäftsbedingungen für Bodenabfertigung der Flughafen Nürnberg GmbH gültig ab Abfertigungsleistungen und Abfertigungsstandard Die Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) führt auf Anforderung der Luftverkehrsgesellschaft (LVG) die Bodenabfertigungsdienste, soweit sie in der Anlage 1 zu diesen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, im Rahmen ihrer technischen und personellen Möglichkeiten durch. Die Bodenabfertigungsdienste werden nach den bei der FNG üblichen Verfahren auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 und internationalem Standard erbracht. Die FNG wird die von ihr übernommenen Leistungen mit geschultem Personal durchführen. Auf Wunsch der LVG und/oder der FNG werden sich beide Parteien bei der Einsatzplanung des Personals gegenseitig beraten und unterstützen. Für zusätzliche Dienste, die nicht in der Anlage 1 enthalten sind, aber von der LVG in Anspruch genommen worden sind, wird ein Entgelt gemäß Ziffer 3 (Sonderleistungsverzeichnis) entrichtet. Die FNG behält sich eine jederzeitige Änderung der Leistungen nach Anlage 1 vor; sie wird die LVG mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich unterrichten. Sämtliche Dienstleistungen werden nur auf Weisung der LVG erbracht. Die Einholung von behördlichen Genehmigungen usw. ist Angelegenheit der LVG. 1.2 Flugpläne / Abfertigungsfolge Damit die FNG die Leistungen nach diesen Geschäftsbedingungen erfüllen kann, wird die LVG bei einer über einen bestimmten Zeitraum zu regelmäßigen Zeiten geplanten Anzahl von Flügen der FNG ihre Flugpläne unter Angabe eventueller Besonderheiten spätestens 3 Monate vor Inkrafttreten bekannt geben. Die Abfertigung von Einzelflügen ist nur möglich, wenn diese mindestens 24 Stunden vor der beabsichtigten Landung bei der FNG angemeldet werden. Verspätet sich ein Flugzeug der LVG und ergibt sich daraus eine Überschneidung der zu leistenden Dienste gegenüber Dritten, so behält sich die FNG die Einteilung der zeitlichen Reihenfolge der Dienstleistungen vor. Dies gilt auch für Ausweichlandungen, die die FNG im Rahmen ihrer Möglichkeiten abfertigen wird und für Flüge, die innerhalb eines kürzeren Zeitraumes als 24 Stunden vor beabsichtigter Landung angemeldet wurden. gültig ab

11 1.3 Notlandungen und Unfälle In jedem Notfall wird die FNG unverzüglich und ohne vorherige Anweisung der LVG abzuwarten alle ihr möglichen und zweckentsprechenden Maßnahmen zur Unterstützung von Passagieren und Besatzung sowie zur Sicherstellung des Eigentums der LVG und zur Wahrung auch ihrer eigenen Interessen treffen. 1.4 Entgelte Die LVG entrichtet, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme im Einzelfall, an die FNG für die aufgeführten Leistungen (Art. 1) Entgelte gemäß Anlage 2. Schuldner der Entgelte sind als Gesamtschuldner a) die LVG, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird, b) die LVG als Gesamtschuldner, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird (Code sharing), c) der Luftfahrzeughalter, d) die natürliche oder juristische Person, die das Luftfahrzeug in Gebrauch hat, ohne Halter oder Eigentümer zu sein, wie etwa Mieter oder Leasingnehmer. 1.5 Anpassung der Entgelte Die FNG kann die Abfertigungsentgelte entsprechend der Kostenentwicklung anpassen. Solche Änderungen werden der LVG mindestens 60 Tage vorher von der FNG mitgeteilt. 1.6 Zahlungsmodalitäten Die Entgelte sind vor dem Abflug des Luftfahrzeuges bar in Euro zu entrichten. Von einer Barzahlung kann nur abgesehen werden, wenn die LVG entweder eine Vorauszahlung geleistet oder der FNG eine Sicherheitsleistung in Form eines Depositums bzw. einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt hat. In diesen Fällen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt kosten- und spesenfrei in Euro auf eines der Konten der FNG zahlbar. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit Zustimmung der FNG gestattet. Die FNG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 2 % über dem jeweilig geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und künftig Barzahlung zu verlangen. 1.7 Haftung Die FNG haftet nicht für Schäden, die die LVG erleidet, oder für gegen die LVG erhobene Schadensersatzforderungen, die im Zusammenhang mit den von der FNG zu erbringenden Leistungen entstehen, es sei denn, dass diese Schäden oder die erhobenen Schadenersatzforderungen durch schuldhaftes Verhalten der FNG, ihres Personals oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder begründet sind. Für Beschädigungen und das Abhandenkommen von Reisegepäck, Luftfracht, Luftpost und lebenden Tieren haftet die FNG nach Maßgabe des von ihr abgeschlossenen Versicherungsvertrages höchstens bis zum Betrag von ,00 Euro je Schadenereignis. Unbeschadet von Absatz 1 und 2 geht im Einzelfall die Haftung der FNG nicht weiter als die der LVG gegenüber Dritten. gültig ab

12 1.8 Sonstiges - Nutzung von Check-in Schalter: Die Disposition der Check-in Schalter wird von der Flughafen Nürnberg GmbH vorgenommen. - Nutzung von Cute in den Terminals: Für die Nutzung von Cute in den Terminals in den Bereichen Check-in und Gate wird unabhängig von der Tatsache, ob die Abfertigung über Cute oder manuell durchgeführt wird, pro abfliegendem Passagier ein Entgelt berechnet (siehe III. Entgeltverzeichnis für Sonderleistungen). Auf diese Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung rechtsverbindlich. Erfüllungsort ist der Flughafen Nürnberg. Gerichtsstand ist Nürnberg. Die Flughafenbenutzungsordnung ist in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Festlegungen nicht. gültig ab

13 2 Leistungsverzeichnis für Verwaltung und Betrieb der ZI-Einrichtungen 2.1 Abfertigungspositionen einschließlich der Einrichtungen zum Lotsen / Andocken der Luftfahrzeuge Die Abfertigungspositionen auf dem Vorfeld dienen der Verkehrsabfertigung von Luftfahrzeugen. Eine andere Nutzung z.b. zum Abstellen von Luftfahrzeugen, zu größeren Wartungsarbeiten, zu Stand- und Probeläufen ist nur mit Einwilligung des Flughafenunternehmens zulässig. Im Bereich des Vorfeldes wird das Luftfahrzeug vom Flughafenbetreiber oder einer von ihm beauftragten Stelle geführt bzw. gelotst. Abfertigungsplätze werden vom Flughafenunternehmer verwaltet und zugewiesen. Die Luftfahrzeuge werden vom Personal des Abfertigers eingewunken, sofern die Abfertigungsposition nicht mit einem automatischen Andocksystem ausgestattet ist. 2.2 Fluggastbrücken mit integrierter stationärer Bodenstromversorgung Die Fluggastbrücken bestehen aus dem Übergangsbauwerk, dem Treppenhaus und dem beweglichen Finger mit integrierter 400 Hz Bodenstromversorgung. Die Fluggastbrücken werden vom Flughafenunternehmer verwaltet und betrieben. 2.3 Entsorgungssystem für Fäkalien Das Entsorgungssystem für Fäkalien besteht aus a) der Fäkalienentsorgungsstation. Diese befindet sich im Betriebsgebäude. Sie verfügt über Einrichtungen zur Befüllung der Fahrzeuge mit Wasser und Desinfektionsmittel sowie zum Entleeren der Fäkalien in einen Unterflurtank, der an das Abwassersystem angeschlossen ist. Die Station dient zugleich dazu, die Fahrzeuge bei kaltem Wetter beheizt unterzustellen. b) den Fäkalienentsorgungsfahrzeugen. Das gesamte Entsorgungssystem wird vom Flughafenbetreiber verwaltet und betrieben. 2.4 Versorgungssystem für Frischwasser Das Versorgungssystem für Frischwasser besteht aus a) der Frischwasser-Station. Diese befindet sich im Betriebsgebäude und verfügt über Einrichtung zur Befüllung und Desinfektion der Fahrzeuge. Ein 380 V Stromanschluss zum Betrieb der in den Fahrzeugen eingebauten Umwälzpumpen ist vorhanden. Die Station dient zugleich als beheizte Abstellmöglichkeit für die Frischwasser-Fahrzeuge. b) den Frischwasser-Versorgungsfahrzeugen. Das gesamte Versorgungssystem wird vom Flughafenbetreiber verwaltet und betrieben. 2.5 Abfall-Sammelanlage Die Abfall-Sammeleinrichtung für die Aufnahme des Abfalls aus der Flugzeugabfertigung (außer Catering) besteht aus getrennten Behältern für einzelne Abfall-/Wertstoff-Arten. Der Abfall ist vom jeweiligen Abfertiger aus den LFZ zur entsprechend gekennzeichneten Sammeleinrichtung zu transportieren und sortiert und getrennt in die jeweils korrekten Behälter einzubringen. gültig ab

14 2.6 Gepäckfördersysteme (GFS) Die Gepäckfördersysteme umfassen a) die Gepäcksortiereinrichtungen und den Gepäcktransport für abgehendes Gepäck von der Gepäckaufgabe bis zum Luftfahrzeug. b) die Gepäckausgabeeinrichtungen und den Gepäcktransport für ankommendes Gepäck vom Luftfahrzeug bis zur Gepäckausgabe. Sämtliche Gepäckfördersysteme werden vom Flughafenbetreiber verwaltet und betrieben. 2.7 Rechtsgrundlage Ziffer und Anlage 2 der Flughafen-Benutzungsordnung vom 01. Januar gültig ab

15 3 Entgeltverzeichnis für ZI-Leistungen: Passagierverkehr gültig ab Parkposition: Jetway Parkposition: Remote Flugzeugtyp Code Tarifnr. Entgelt Tarifnr. Entgelt bis 5t MTOM. /.. / ,60 Antonov AN - 28 A28. /.. / ,40 Beechcraft 1900 BE1. /.. / ,40 Dornier DO 228 D28. /.. / ,40 Twin Otter DHC - 6 DHT. /.. / ,40 Embraer 110 Bandeirante EMB. /.. / ,40 BAe Jetstream 31 J31. /.. / ,40 LET L L4T. /.. / ,40 Fairchild Metro 3 / 4 SWM. /.. / ,40 Embraer EMB 120 Brasilia EM2. /.. / ,90 BAe Jetstream 41 J41. /.. / ,90 Short 330 SH3. /.. / ,90 Dornier DO D38. /.. / ,40 Dornier DO Jet D3J. /.. / ,40 De Havilland DHC / 200 DH1. /.. / ,40 Embraer ERJ 135 ER3. /.. / ,40 Fairchild Dornier 328 Jet FRJ. /.. / ,40 Saab SF SF3. /.. / ,40 Short 360 SH6. /.. / ,40 Yakowlew YAK - 40 YK4. /.. / ,40 Aerospatiale-Alenia ATR 42 AT4. /.. / ,00 Embraer ERJ 140 E40. /.. / ,00 Antonov AN - 24 AN4. /.. / ,00 Canadair Regional Jet 100 / 200 CR1. /.. / ,00 De Havilland DHC DH3. /.. / ,00 De Havilland DHC 7 DH7. /.. / ,00 Embraer ERJ 145 ER4. /.. / ,00 Fokker F 27 F27. /.. / ,00 Fokker F 50 F50. /.. / ,00 BAe Hawker Siddeley HS748 HS7. /.. / ,00 Iljushin IL I14. /.. / ,00 Saab 2000 S20. /.. / ,00 Aerospatiale-Alenia ATR 72 AT7. /.. / ,80 BAe ATP BAT. /.. / ,80 Canadair Regional Jet 700 CR7. /.. / ,80 De Havilland DHC DH4. /.. / ,80 gültig ab

16 Parkposition: Jetway Parkposition: Remote Flugzeugtyp Code Tarifnr. Entgelt Tarifnr. Entgelt Fairchild 728 FA7. /.. / ,80 BAe / RJ , ,10 Fokker F F , ,10 Fokker F F , ,10 Fokker 70 F , ,10 Embraer 170 E , ,10 BAe / RJ , ,80 Canadair Regional Jet 900 CR , ,80 Avro RJ 85 AR , ,80 Fokker , ,40 BAe / RJ 100 / , ,40 McDonnell Douglas DC 9-30 D , ,40 Embraer 190 / 195 E90 / , ,40 Avro RJ 100 AR , ,40 Airbus A , ,90 Yakowlew YAK - 42 YK , ,90 Boeing , ,10 Boeing , ,10 Boeing , ,10 Airbus A , ,90 Boeing , ,90 Boeing G , ,90 McDonnell Douglas DC 9-50 D , ,90 McDonnell Douglas MD - 87 M , ,90 McDonnell Douglas MD - 81 M , ,70 McDonnell Douglas MD - 82 M , ,70 McDonnell Douglas MD - 83 M , ,70 McDonnell Douglas MD - 88 M , ,70 McDonnell Douglas MD M , ,70 Tupolew TU 154 TU , ,70 Boeing , ,10 Boeing , ,40 Boeing , ,40 Boeing , ,40 Airbus A / , ,60 Airbus A , ,50 Boeing , ,70 Iljushin IL 62 IL , ,70 Boeing , ,20 Airbus A , ,70 Airbus A , ,70 Boeing , ,70 gültig ab

17 Parkposition: Jetway Parkposition: Remote Flugzeugtyp Code Tarifnr. Entgelt Tarifnr. Entgelt Airbus A , ,80 Boeing , ,80 Airbus A 300 B2 / B4 AB , ,80 Airbus A AB , ,80 Lockheed TriStar L L , ,80 Airbus A , ,50 Airbus A , ,50 Boeing , ,50 McDonnell Douglas DC D1C , ,50 Lockheed TriStar L / 2 L , ,50 McDonnell Douglas MD 11 M , ,50 Boeing , ,10 gültig ab

18 4 Entgeltverzeichnis für ZI-Leistungen: Frachtverkehr gültig ab Flugzeugtypen Code Tarifnummer Entgelt bis 10t MTOM ,70 Antonov AN - 26 AN ,60 Canadair Cl / 601 CL ,60 BAe QT / AVRO QT 14F/14Y ,10 Lockheed Electra L LOF ,10 BAe QT / AVRO QT 14G/14Z ,00 Boeing / Q/73P ,30 Antonov AN - 12 ANF ,40 Boeing F ,40 Lockheed Hercules L / 30 / C130 LOH/C ,40 Boeing PF 75F ,90 Tupolew 204 T2F ,90 Airbus A / F/ ,00 Iljushin IL - 76 IL ,00 Airbus A 300 B4 / C4 / 600 ABF/ABX ,60 Boeing / F/76X ,60 Boeing / X ,20 Boeing Y ,50 gültig ab

19 III Sonderleistungen der Flughafen Nürnberg GmbH 1 Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Leistungen und Lieferungen (Sonderleistungen) durch die Flughafen Nürnberg GmbH gültig ab Auftragserteilung und -annahme Einzelleistungen und Lieferungen werden erst nach Erteilung eines rechtsverbindlich unterschriebenen Auftrags erbracht. Die Auftragserteilung begründet keinen Anspruch auf die Ausführung der angeforderten Einzelleistungen und Lieferungen; die Auftragsannahme kann nur unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit der zu erbringenden Einzelleistungen und Lieferungen erfolgen. 1.2 Auftragsausführung Die ordnungsgemäße Ausführung der Einzelleistungen oder Lieferungen ist vom Leistungsempfänger auf dem Auftragsformular zu bestätigen. Kann die Bestätigung nicht erfolgen, übernimmt der Auftraggeber die bereits entstandenen Kosten auch für den Fall, dass er mit dem Leistungsempfänger nicht identisch ist. 1.3 Berechnungsverfahren Bei Leistungen, für die ein Stundensatz festgelegt ist, beträgt die kleinste Berechnungseinheit, sofern im Entgeltverzeichnis nicht anders angegeben, eine halbe Stunde. Die aufgezeigten Entgelte für die Gestellung von Geräten und Fahrzeugen verstehen sich in der Regel, sofern nicht vermerkt, ohne Kostenanteile für Bedienungspersonal und Fahrer; die Entgelte für den geleisteten Personaleinsatz sind zusätzlich zu entrichten. 1.4 Zahlungsverfahren Die Bezahlung aller Entgelte erfolgt grundsätzlich bar in Euro zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer. Von einer Barzahlung kann nur abgesehen werden, wenn der Auftraggeber entweder eine Vorauszahlung geleistet oder der FNG eine Sicherheitsleistung in Form eines Depositums bzw. einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt hat. In diesen Fällen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt kosten- und spesenfrei in Euro auf eines der Konten der FNG zahlbar. Die FNG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 2 % über dem jeweilig geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und künftig Barzahlung zu verlangen. gültig ab

20 1.5 Haftung Der Auftraggeber stellt die FNG von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Dritten gegen die FNG erhoben werden. Der Auftraggeber haftet der FNG für alle Schäden an Personen oder Sachen, die durch sein oder durch das Verhalten seiner Mitarbeiter bei der Ausführung des Auftrages verursacht werden. Die FNG haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die bei oder in Verbindung mit der Ausführung der geforderten Dienste oder bei Überlassung von Geräten, Werkzeugen und Einrichtungen entstehen, auch wenn sie im Zusammenhang mit der Auftragsausführung die Obhut übernimmt, es sei denn, diese Schäden werden von ihr oder ihren Bediensteten schuldhaft herbeigeführt. Für Beschädigungen und das Abhandenkommen von Reisegepäck, Luftfracht, Luftpost und lebenden Tieren haftet die Flughafen Nürnberg GmbH nach Maßgabe des von ihr abgeschlossenen Versicherungsvertrages höchstens bis zum Betrag von ,00 Euro je Schadenereignis. 1.6 Sonstiges In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung rechtsverbindlich. Erfüllungsort ist der Flughafen Nürnberg. Gerichtsstand ist Nürnberg. Die Flughafenbenutzungsordnung ist in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Entgeltliste. gültig ab

21 2 Entgeltverzeichnis für Sonderleistungen der Flughafen Nürnberg GmbH gültig ab Tarif Betreff Einheit Betrag Feuerwehr Personalstundensätze Leiter Feuerwehr (LdF / EvD) HH pro Stunde 75, Haupt-/ Oberbrandmeister (Schichtleiter) HH pro Stunde 57, Feuerwehrmann HH pro Stunde 47, Sicherheitswache nach Bedarf HS pro 30 Minuten auf Anfrage Sicherheitswache (inkl. 2 Mann uns Löschfahrzeug) HS pro 30 Minuten 200, Fahrzeuge Flughafenlöschfahrzeug (FLF) HH pro Stunde 280, Löschfahrzeuge (HTLF,Tro,TLF,TLF,WLF,GW,Kran,RTF) HH pro Stunde 113, Einsatzleitfahrzeugwagen (ELW 1,MTW,Kdow) HH pro Stunde 70, Gerätewagen Umwelt (GW-U,GW-Bel,RTW) HH pro Stunde 78, Allrad-Teleskoplader HH pro Stunde 105, Dienstleistungen Feuerschutz b. Betankung VG pro Vorgang 126, Sicherheitswache, je nach Aufwand HH pro Stunde 57, Durchführung einer Messung (Gas, radioaktiv) VG pro Vorgang 36, Training Brandplatz Ost VG pro Vorgang auf Anfrage Prüfgebühr Feuerlöscher VG pro Vorgang 26, Chemikalienschutzanzug reinigen + prüfen ST pro Stück 74, A-Maske reinigen + prüfen ST pro Stück 9, PA reinigen + prüfen ST pro Stück 24, Flasche füllen ST pro Stück 8, Schlauch reinigen + prüfen VG pro Vorgang 12, Kühlen von Fahrwerksbremsen VG pro Vorgang 113, Evakuierungshelferschulung PP pro Person 105, Prüfung von PSA gegen Absturz VG pro Vorgang 36, AED Ausbildung VG pro Vorgang 630, AED Grundkurs PP pro Person 69, AED Refresher PP pro Person 49, Ersthelfer Grundkurs PP pro Person 49, Ersthelfer Refresher PP pro Person 29, Brandschutzunterweisung Grundkurs PP pro Person 80, Brandschutzunterweisung Refresher PP pro Person 65, Bergung für Lfz bis 5 to MTOW VG pro Vorgang 2.500, Bergung für Lfz 5 to bis 30 to MTOW VG pro Vorgang 5.000, Bergung für Lfz über 30 to MTOW VG pro Vorgang , Prüfung Auffanggurt EN 361 VG pro Vorgang 15, Prüfung Haltegurt EN 358 VG pro Vorgang 7,00 gültig ab

22 Tarif Betreff Einheit Betrag Prüfung PSA-Anschlag-/Verbindungsmittel VG pro Vorgang 7, Prüfung Auffangsystem VG pro Vorgang 35,00 Prüfung Gerätesatz (Auf-und Abseilgerät) DIN VG pro Vorgang 75,00 Prüfung Gerätesatz (Absturzsicherung) DIN VG pro Vorgang 75, Prüfung Schleifkorbtrage VG pro Vorgang 30, Prüfung Abseilspinne VG pro Vorgang 20, Prüfung Lufthebersatzes LH 30 DIN VG pro Vorgang 75, Prüfung Hebekissensatzes (8/10 bar) VG pro Vorgang 75, Prüfung Hebe-oder Dichtkissen (einzeln) VG pro Vorgang 38, Prüfung Mehrzweckzuges (16/32kN) VG pro Vorgang 75, Prüfung hydraul. Rettungssatzes LUKAS VG pro Vorgang 180, Prüfung Lastaufnahme- und Anschlagmittel VG pro Vorgang 57, Rumpfaufnahme ARTS 3/ kn HS pro 30 Minuten 74, Begedolly ARTS 4/ kn HS pro 30 Minuten 51,00 AB Stahlstraße, Tank, Schaummittel, versetzte Schwelle VG pro Vorgang 51, Messgerät reinigen und prüfen VG pro Vorgang 36, Erste-Hilfe-Ausbildung VG pro Vorgang 25, Erste-Hilfe-Fortbildung VG pro Vorgang 17, Erstmalige Inbetriebnahme des Hautpmelders VG pro Vorgang 1.029, Abnahme der BMA-Anlage VG pro Vorgang 320, Brandmelder - Fehlalarm beim Ausrücken der Feuerwehr VG pro Vorgang 404, Training Flugzeugbrandbekämpfung VG pro Vorgang auf Anfrage Reinigungspauschale MM pro Monat auf Anfrage Treibstoffaufnahme bei KfZ VG pro Vorgang 64, Entfernen von Kraftstoff oder Öl aus Lfz VG pro Vorgang auf Anfrage Geräte Feuerlöscher TA pro angef. 24Std. 10, Feuerlöschübungsgerät incl. Gas VG pro Vorgang 52, Mobiler Großventilator (MGV) HH pro Stunde 31, Atemschutzmaske/Fluchthaube (ohne Material) ST pro Stück 18, Plattform-Abschleppanhänger HH pro Stunde 45, Hebekissen, Kompressor und Controller HS pro 30 Minuten 47, Stromaggregat, Motorkettensäge, Druckbelüfter HH pro Stunde 18, E-Sauger HH pro Stunde 47, Tauchpumpe klein HH pro Stunde 23, Pressluftatmer ST pro Stück 28, Tauchpumpe groß HH pro Stunde 23, Abrollbehälter HH pro Stunde 31, Drehleiter (DLAK-42) HH pro Stunde 160, Material Ölbindemittel SK pro Sack 74,60 gültig ab

23 Tarif Betreff Einheit Betrag Schaummittel AFFF LT pro Liter 8, Löschpulver KG pro Kilogramm 7, Universalbindemittel EH pro Einheit 94, Wasserkost.-Versorg.-Rada CBM pro Kubikmeter 5, Ölvließtücher ST pro Stück 15, Ölschlengel ST pro Stück 97, Ölbindemittel Gewässer SK pro Sack 91, Kohlendioxid CO2 KG pro Kilogramm 0, Atemfilter ST pro Stück 15, Gummihandschuhe ST pro Stück 5, Weithals-Spannringfass klein 60 Ltr. ST pro Stück 41, Weithals-Spannringfass groß 200 Ltr. ST pro Stück 96, Chemikalienschutzanzug ST pro Stück 102, Einmalschutzanzug ST pro Stück 40, Technische Dienste Reinigungsfahrzeug(Hakotrak) HH pro Stunde 46, Hydraul. Arbeitsbühne HH pro Stunde 51, Sicherheit Personalstundensätze Bewachung/Wachmann HH pro Stunde 78, Ausweise Zuverlässigkeitsüberprüf. VG pro Vorgang 37, Wiederholung Zuverl.prüfung VG pro Vorgang 37, Bearb. Ausweisanträge ST pro Stück 23, Jährl.Bearbeit-Geb. Ausweise VG pro Vorgang 12, Ausweisverlust/Erstausst. VG pro Vorgang 35, Ausweisverlust/Zweitausst. VG pro Vorgang 75, Nichtrückgabe Ausweis VG pro Vorgang 200, Auswertg./Listen VG pro Vorgang 21, Tagesausweis TA pro angef. 24Std. 8, Verwaltungsaufwand, bestellte aber nicht abgeholte Ausweise VG pro Vorgang 23, Ausweiszubehör Ausweiskartenhalter VG pro Vorgang 1, Ausweismetallclip VG pro Vorgang 0, Ausweisumhängeband VG pro Vorgang 2, Zufahrtsberechtigungen / Lotsungen Tageszufahrtsberechtigung VG pro Vorgang 6, Monats Zufahrtsberechtigung VG pro Vorgang 43, Vierteljahres Zufahrtsberecht. VG pro Vorgang 97, Halbjahres Zufahrtsberecht. VG pro Vorgang 160, Jahres Zufahrtsberechtigung VG pro Vorgang 290, Lotsung ab Tor 1 VG pro Vorgang 30, Zufahrtsberechtigungen - nicht fristgerechte Rückgabe VG pro Vorgang 28,00 gültig ab

24 Tarif Betreff Einheit Betrag Schließungen Schließzyl. m. 3 Schlüssel ST pro Stück 151, Schlüssel 1 Stück ST pro Stück 27, Arbeitszeit Schlüsselverwaltung HH pro Stunde 50, Türoffnung durch Schlüsselverwaltung VG pro Vorgang 25, Schulungen Sicherheit ilearn / Avsec 24 VG pro Vorgang 14, ilearn / Avsec 24 für APG VG pro Vorgang 13, ilearn / Avsec 24 für FNSG VG pro Vorgang 13, ilearn / Avsec 24 englisch Pauschale VG pro Vorgang 1.320, LHO (Live Human Organ) Handling LHO ankommend VG pro Vorgang 31, Handling LHO abgehend VG pro Vorgang 63, Passagierdienst VIP Service Sonstiges Hinterlegungen VG pro Vorgang 4, Fundsachen bis 20,00 VG pro Vorgang 0, Fundsachen von 20,01 bis 100,00 VG pro Vorgang 4, Fundsachen über 100,00 VG pro Vorgang 8, Arbeitszeit Terminaldienst HH pro Stunde 52, Einlagerung gefährlicher Güter bis 20,00 VG pro Vorgang 1, Einlagerung gefährlicher Güter bis 100,00 VG pro Vorgang 5, Einlagerung gefährlicher Güter über 100,00 VG pro Vorgang 10, Schulung Fahrereinweisung VG pro Vorgang 55, Gefahrgutschulung VG pro Vorgang 90, Unterweisung Security VG pro Vorgang 11, Frontalschulung VG pro Vorgang 53, Frontalschulung ab 10 Personen VG pro Vorgang 43, Vermiertung Schulungsraum VG pro Vorgang nach Aufwand Fäkalienwagen HH pro Stunde 70, Wasserwagen HH pro Stunde 70, Gepäck Gepäckaufbew. aus Late Night VG pro Vorgang 1, Winterdienst Geräte Räum-/Kehrgerät HH pro Stunde 200, Schneefräse / Schneeschleuder HH pro Stunde 200, Balkensprüher HH pro Stunde 113, Kombistreuer / Sandstreuer HH pro Stunde 113, Unimog mit Vorsatzgerät HH pro Stunde 78, Radlager HH pro Stunde 78, Muldenkipper zur Schneeabfuhr HH pro Stunde 113, Räumgerät (klein) HH pro Stunde 70,40 gültig ab

25 Tarif Betreff Einheit Betrag Personal Mitarbeiter Winterdienst HH pro Stunde 47, Winterdienstleiter HH pro Stunde 57, Material Enteisungsmittel flüssig KG pro Kilogramm auf Anfrage Enteisungsmittel fest KG pro Kilogramm auf Anfrage Streusand feuergetrocknet pro Tonne auf Anfrage Vermietungen Benutzung Check-in-Counter bis eingecheckte Passagiere pro Jahr HH pro Stunde 7, Benutzung Check-in-Counter von bis eingecheckte Passagiere pro Jahr Benutzung Check-in-Counter von bis eingecheckte Passagiere pro Jahr Benutzung Check-in-Counter von bis eingecheckte Passagiere pro Jahr Benutzung Check-in-Counter über eingecheckte Passagiere pro Jahr HH pro Stunde 6,50 HH pro Stunde 6,00 HH pro Stunde 5,50 HH pro Stunde 5,00 Ab abfliegenden Passagieren pro Jahr ist eine Festanmietung von Check-In Schaltern möglich Presseabteilung Motivbesichtigungen HS pro 30 Minuten 25, Betr.Foto-/Filmaufnahmen HS pro 30 Minuten 25, Fotoaufnahmen Grundentg. VG pro Vorgang 75, Fotoaufnahmen jede weiter VG pro Vorgang 30, Spiel-Doku-Werbefilm,Grundp. VG pro Vorgang 160, Film- jede weit. angef. Std. VG pro Vorgang 80, Betreuung pro Person HS pro 30 Minuten 25, Pauschale Koordination im APT Bereich VG pro Vorgang 100, Referenz durch APT Nürnberg VG pro Vorgang 192,00 gültig ab

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