Von-Müller-Gymnasium Regensburg Ganztags-Gymnasium

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1 Von-Müller-Gymnasium Regensburg Ganztags-Gymnasium Sprachliches, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches, Musisches Gymnasium 1. Elternbrief im Schuljahr 2015/16 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schülerinnen und Schüler, 1 Regensburg, das Schuljahr läuft bereits seit einigen Wochen und ich hoffe, dass Ihren Kindern ein guter Start gelungen ist. Wie Sie es seit Jahren gewohnt sind, darf ich Sie heute über einige wichtige Sachverhalte informieren. 1. Unterrichts- und Personalsituation Die Schülerzahl ist, verglichen mit dem Vorjahr, leicht gesunken. 686 Schülerinnen und Schüler (465 weiblich, 221 männlich) besuchen derzeit unsere Schule, davon 88 in der Jahrgangsstufe 5. Die durchschnittliche Klassenstärke in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 beträgt erfreulicherweise 21,8 Schülerinnen und Schüler. In den Kursen der Qualifikationsstufen 11 und 12 werden 161 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Personalsituation an unserem Gymnasium ist gut und nur in ganz wenigen Fächern bestehen Engpässe. Es werden sämtliche Pflichtstunden abgedeckt und zusätzlich können wir in vielen Bereichen auch Intensivierungsstunden und Wahlunterricht anbieten. Als neue Lehrkräfte im Kollegium begrüßen wir: Studienrätin Stefanie Eichenseer (Mathematik/Sport) Studienrätin Veronika Frieß (Musik/Französisch) Studienrätin Regina Hingerl (Geographie, Wirtschaft u. Recht) Lehramtsassessorin Julia Michel (Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Spanisch) Lehramtsassessor Christian Wirth (Evangelische Religion) bzw. zurück aus der Elternzeit sind: Oberstudienrätin Susanne Scholz (Deutsch, Geographie, Katholische Religionslehre) Oberstudienrätin Michaela Schulz (Deutsch, Englisch) Unsere Lehramtsassessoren Andreas Reischl und Andrea Heusinger sowie M.A. Maresa Müller unterstützen weiterhin unser Lehrerteam. Im Fachbereich Musik ist mit dem Dienstantritt von StRin V. Frieß und der Einstellung der Instrumentallehrkräfte Frau K. Süli, Frau A. Zorina sowie Herrn S. Wurzer die Fachschaft Musik komplett. Es ist sehr erfreulich, dass unserem musischen Zweig von der Stadt Regensburg nun 25 zusätzliche Instrumentalunterrichtsstunden zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Erhöhung der Übezeit können unsere Schüler/-innen intensiver gefördert werden. Unser langgehegter Wunsch um eine Unterstützung unseres Kollegiums durch eine(n) Sozialpädagogen/in ist in Erfüllung gegangen. Wir konnten zu Beginn des Schuljahres in dieser Funktion Frau Anna Wesemann begrüßen, der wir an dieser Stelle alles Gute und ein erfolgreiches Wirken an unserer Schule wünschen. Sie wird uns in Zukunft v. a. bei der Betreuung unserer Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf Schwierigkeiten im persönlichen Umfeld unterstützen (Raum 3.11). Sprechstunden können unter der Telefonnummer: 0941/ vereinbart werden ( Wesemann.Anna@Regensburg.de). Intensivierungsstunden und Wahlunterricht, Lernmentoren Generell stellt es für unsere Mittelstufenschüler/-innen kein Problem dar, ihrer Belegungsverpflichtung von mindestens 5 zusätzlichen Wochenstunden Intensivierungs-/Wahlunterricht bis zum Ende der 10. Jahrgangsstufe nachzukommen. Die Schule bietet hierfür eine Vielzahl von Wahlkursen (Orchester, Chor, Schülerzeitung, Schulspiel, Schulradio, Youngagement etc.) und frei zu wählende bzw. im Stundenplan integrierte Intensivierungen an.

2 Die Teilnahme an den frei zu wählenden Intensivierungsstunden ist vor allem für Schüler/-innen der 9. Jgst. vorgesehen, die in den Kernfächern (Englisch, Latein, Französisch, Mathematik, Physik) Lücken aufweisen und diese in kleinen Lerngruppen schließen sollen. Für die Schüler/-innen der 10. Jgst. setzt unsere Schule eine Reihe von Lehrkräften, sogenannte Lernmentoren, ein, die eine individuelle Betreuung anbieten und dabei helfen, dass Lücken in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Mathematik geschlossen werden können. Es besteht für die Schüler/-innen, die im GTG unterrichtet werden (Jgst. 5-8), keine Belegungsverpflichtung, da in den Stundentafeln der 5. bis 8. Jgst. diese 5 zusätzlichen Wochenstunden bereits integriert sind. Betreuungsangebot und Studierzeiten Als Reaktion auf Elternklagen, dass die Hausaufgaben (v. a. in Fremdsprachen) nicht in der Schule erledigt würden/werden könnten und auf Bestreben der Fremdsprachenlehrkräfte wird in diesem Schuljahr eine Fremdsprachen-Stunde für die Jgst. eingeführt. Diese Stunde, die im Stundenplan integriert ist, soll genutzt werden, um den Druck, der durch die 2. Fremdsprache in der 6. und 7. Jgst. entsteht, wegzunehmen. In der 5. Jgst. soll in dieser Fremdsprachen-Stunde an das richtige Vokabellernen herangeführt werden. Diese Stunde richtet sich an alle Schüler/-innen und ersetzt die Vokabelworkshops. Um dem Bewegungsdrang unserer Schüler/-innen entgegen zu kommen, hat unsere Schule eine bewegte Pause (immer montags), eine Tobestunde im Klassenverband für die 5. Jgst. sowie verpflichtende Sport-Workshops für die Jgst. 6 und 7 eingeführt. Dieses entspricht der 3. verpflichtenden Sportstunde. Als gebundene Ganztagsschule in den Jahrgangsstufen 5 mit 8 sind wir fast immer für Ihre Kinder da; im Verlauf des Schuljahres gibt es aber auch einige Nachmittage (ca. 10), an denen wir für die Betreuung der Schüler/-innen nicht zur Verfügung stehen können, weil wichtige Veranstaltungen von allen Lehrkräften besucht werden müssen, so z. B. Klassen- und Lehrerkonferenzen, Personalversammlungen, Elternsprechtage, u. v. m.. Diese Termine werden sofern wir sie jetzt schon wissen im Terminkalender gekennzeichnet, damit Sie, liebe Eltern, rechtzeitig die Betreuung Ihres Kindes organisieren können. Öffnungszeiten Sekretariat (an Schultagen) Montag Donnerstag 7:30 16:15 Uhr Freitag 7:30 13:15 Uhr Austauschprogramme Unsere Schule bietet folgende Austauschprogramme an: - Crécy-la-Chapelle (zusammen mit der Herder-Realschule Pielenhofen) - Barcelona - Argentinien (für einzelne Schüler/-innen ab der 9. Jahrgangsstufe bis zur Q 11) - Aberdeen 2. Wichtige Termine und Veranstaltungen im 1. Schulhalbjahr Immer mehr verlagert sich die Kommunikation zwischen Schule und Eltern auf elektronische Medien. Aus diesem Grund sind alle wichtigen Termine auf unserer Homepage (im öffentlichen bzw. geschützten Bereich) vorzufinden. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, damit Sie auf eventuelle Terminverschiebungen, die manchmal nicht vermeidbar sind, rechtzeitig reagieren können. Damit Sie auf diese Informationen im geschützten Bereich unserer Homepage zugreifen können, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen die Verwendung eines Passworts unumgänglich. Name: parentis Passwort: 2015 Haben Sie jedoch bitte Verständnis dafür, dass unsere Homepage derzeit nicht immer auf dem ganz aktuellen Stand ist, weil sie neu gestaltet werden soll. Wir hoffen, dass die Neugestaltung zeitnah (bis nach den Allerheiligenferien) abgeschlossen werden kann. Wie mittlerweile schon gewohnt, versenden wir wichtige Informationen über das Elektronische SchülerInformationsSystem ESIS bzw. notfalls auch in Papierform. 2

3 a) Donnerstag, Jahre Sozialwissenschaftlicher Zweig am VMG (ab 19:00 Uhr in der Aula) b) 1. Allgemeiner Elternsprechtag: Donnerstag, von 17:30 20:30 Uhr Der Allgemeine Elternsprechtag ist dafür da, sich einen Überblick über die aktuelle schulische Situation Ihres Kindes zu verschaffen. Damit möglichst viele Eltern Gelegenheit haben, mit den Lehrkräften zu sprechen, fassen Sie sich bitte kurz. Für umfangreichere Gespräche nutzen Sie bitte die Sprechstunden der Lehrkräfte (s. Anhang). Die aktuelle Sprechstundenliste finden Sie auch auf unserer Homepage. Gleichzeitig zum Elternsprechtag findet der traditionelle Weihnachtsmarkt statt. c) Besinnungstage für Q11: d) Musikalische Veranstaltungen: Benefizkonzert für Harl.e.kin (Nachsorge für früh- und risikogeborene Kinder) in der Kapelle St. Hedwig am Sonntag, um 15:00 Uhr Weihnachtskonzert am Donnerstag, um 19:00 Uhr (St. Paul) Soireè I am Donnerstag, Frühlingskonzert am Donnerstag, e) 1. Klassenvorspiele: f) Gymnasiale Oberstufe: Information zur Qualifikationsphase (StD Bundscherer und StD Langer Aula) voraussichtlich im Januar 2016 g) Zwischenzeugnis: h) Skikurs (7. Jahrgangsstufe): 7ab: cd: i) Informationsabend zum Ganztagsgymnasium und Musischem Gymnasium Dienstag, um Uhr (Aula) j) Ferienregelung Bayernweit gilt folgende einheitliche Ferienordnung: Herbstferien Buß- und Bettag unterrichtsfrei Weihnachtsferien Frühjahrsferien Osterferien Pfingstferien Sommerferien Eine Bitte: Bei so frühzeitig mitgeteilten Ferienterminen muss eine Reiseplanung möglich sein, die Verstöße gegen das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ausschließt und Ihren Kindern den Schulbesuch an allen Unterrichtstagen ermöglicht. Eine Unterrichtsbefreiung, auch für einzelne Stunden, am letzten Schultag vor den Ferien zum Zwecke der Urlaubsverlängerung, kann in keinem Fall gewährt werden. Gleiches gilt für das Ferienende. 3. Leistungserhebungen und Grundsätze zu den Hausaufgaben Die Zahl der Schulaufgaben, die in der GSO festgelegt ist, entnehmen Sie bitte der Aufstellung in der Anlage. Dort finden Sie auch die von der Lehrerkonferenz unter Einbeziehung des Schulforums beschlossenen Grundsätze zu den Leistungserhebungen. In Kernfächern mit mehr als zwei Schulaufgaben können an die Stelle einer Schulaufgabe verschiedene andere Prüfungsformen treten (Kurzarbeiten, zentrale Leistungstests, schulinterne Leistungstests, qualifizierte Schülerbeiträge mit Präsentation, qualifizierte mündliche Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen in den modernen Fremdsprachen). Die Lehrkräfte teilen den Schüler/-innen mit, in welchen Fächern dies der Fall ist. 3

4 In den modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) muss in mindestens einer geeigneten Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe oder ein Teil davon in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten werden (s. Anlage). 4. Lernmittelfreie Bücher Die Bücher aus der lernmittelfreien Bücherei viele davon neu - sind nicht Eigentum des jeweiligen Schülers. Dies bedeutet, dass alle Bücher eingebunden und pfleglich behandelt werden müssen. Bei offensichtlichen Beschädigungen oder Verlust ist Ersatz zu leisten. 5. Mittagsverpflegung und Mittagspause Eine Veränderung im Vergleich zu den letzten Jahren ist bei der Mittagspause zu verzeichnen. Um den Unterricht um Uhr beenden zu können, wurde die Mittagspause in Absprache mit dem Kollegium und dem Elternbeirat, dem Schulforum und unserem Koch von bis Uhr festgelegt. Lediglich am kulturellen Mittwoch dauert die Mittagspause bis Uhr, um unser reichhaltiges Musikangebot durchführen zu können. In der Mittagspause können sich die Schülerinnen und Schüler in ausgewiesenen Bereichen der Schule (Mensa, Bistrobereich beim Pausenverkauf, Aula, Pausenhof, Tischtennisplatten, Raum der Stille, etc.) frei aufhalten. In dieser Zeit sind auch mehrere Lehrkräfte als Aufsicht eingeteilt. Die warme Mittagsverpflegung wird von unserem Koch, Herrn Kusch, täglich (Montag bis Donnerstag) frisch zubereitet. Die Bestellung erfolgt über das Internet. Bitte informieren Sie sich über die Homepage der Schule: Der Pausenstand von Frau Gerner bietet (an vier/fünf Tagen) einen warmen oder kalten Imbiss an. Auf dem Freigelände (Schulhof, Kletterwand, Tischtennisplatten) kann und soll sich jeder Schüler/jede Schülerin gemäß den entsprechenden Regeln sportlich betätigen. (Oberstufen)Schüler/-innen, die sich mittags zurückziehen oder lesen möchten, können neben den Oberstufenräumen auch den Raum der Stille sowie die Leseecke der Bibliothek aufsuchen. 6. Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause Den Schüler/-innen der Qualifikationsphase ist es gestattet, während der Freistunden und der Mittagspause das Schulgelände zu verlassen. Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe werden in der Mittagspause im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gemäß 38 GSO beaufsichtigt. Schüler/-innen der 9. und 10. Jgst. können während dieser Zeit zum Mittagessen nach Hause gehen (ohne Umwege!), wenn eine rechtzeitige Rückkehr zum Nachmittagsunterricht gewährleistet ist. Mit Verlassen des Schulgeländes erlischt für diese Zeit die schulische Aufsichtspflicht. Hierfür ist in jedem Schuljahr ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten an die Schulleitung zu stellen (Formulare hierfür sind auf der Homepage zu finden). Die Gestaltung unseres Schulgebäudes macht es uns allerdings unmöglich, den Verbleib der Schüler/-innen auf dem Schulgelände in der Mittagspause wirkungsvoll zu überprüfen. Wir benötigen dazu Ihre Unterstützung. Bitte appellieren Sie auch an Ihren Sohn/Ihre Tochter, dass er/sie das gesunde und ausgewogene Mittagsangebot unseres Schulkochs wahrnimmt (kein Fastfood!) und ein Verlassen des Schulgeländes (z. B. zum Einkaufen) unterbleibt. 7. Absenzenregelung Am VMG gilt, wie auch an den übrigen bayerischen Gymnasien, eine verbindliche Absenzenregelung. Erkrankung vor Unterrichtsbeginn Wenn Ihr Sohn/Ihre Tochter wegen einer Erkrankung nicht in der Lage ist, am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen (z. B. Wandertag, Exkursion, Sportnachmittag) teilzunehmen, muss die Schule unverzüglich (im Regelfall vor 8.00 Uhr!) telefonisch/per Fax verständigt werden. Sie können jederzeit auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall nicht per s, da diese erfahrungs-gemäß erst nach 8.00 Uhr abgerufen werden. Wenn ein Schüler/eine Schülerin nach 8.00 Uhr unentschuldigt abwesend ist, sind wir verpflichtet, Sie im Rahmen der Gewaltprävention und zum Schutze unserer Schülerinnen und Schüler zu verständigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Eine entsprechende Information erfolgt auch bei Schüler/-innen der Oberstufe, insbesondere bei unklaren oder sich häufenden Absenzen. 4

5 Ungeachtet der telefonischen Krankmeldung muss der Schule zeitnah eine schriftliche (auch formlose) Entschuldigung vorgelegt werden. Bei Erkrankungen von mehr als drei Unterrichtstagen ist der Schule eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Vordrucke für Unterrichtsbefreiungen/Entschuldigungen sind auf unserer Homepage ( abrufbar. a) Erkrankung nach Unterrichtsbeginn Muss Ihr Sohn/Ihre Tochter wegen plötzlicher Erkrankung vorzeitig den Unterricht verlassen, so ist eine schriftliche Abmeldung im Direktorat bzw. bei den Oberstufenkoordinatoren erforderlich. Schüler/-innen, die sich nicht im Sekretariat abmelden, gelten als unentschuldigt und müssen mit einer Ordnungsmaßnahme rechnen. Im Normalfall werden Sie gebeten, Ihr Kind abzuholen. Ihr Kind kann (in Einzelfällen) den Heimweg nur dann alleine antreten, wenn Sie uns bereits vorab schriftlich Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben. b) Unterrichtsbefreiung, Beurlaubung Nach 37 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) kann nur für besondere Ereignisse (z. B. größere Familienfeiern, unaufschiebbare Arzttermine, Führerscheinprüfung) auf Antrag eine Befreiung/ Beurlaubung gewährt werden. Der Antrag muss schriftlich mit ausreichender Begründung mind. 3 Tage vor dem Zeitpunkt der Abwesenheit mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten gestellt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an Tagen mit Schulaufgaben eine derartige Befreiung in der Regel nicht erteilt werden kann. 8. Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule Neben dem Kollegium und den Schülerinnen und Schülern, sind Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, sehr wichtige Mitglieder der Schulfamilie am VMG. Ich möchte Ihnen auf diesem Weg meine offene und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Schüler/-innen, Ihrer Kinder, anbieten und Sie zur Mitarbeit in unserem Elterngremium, dem Elternbeirat einladen. Die sehr vertrauensvolle Arbeit mit dem Elternbeirat zeigt mir, dass am Von-Müller-Gymnasium zielgerichtete Kooperation zwischen Schule und Elternhaus möglich ist. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen zum Wohl der uns anvertrauten Kinder. Sollten schulische Fragen oder Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte zunächst an die jeweilige Fachlehrkraft oder die Klassenleitung, dann an den Stufenkoordinator, an unsere Sozialpädagogin oder bei Schullaufbahnfragen an den Beratungslehrer, StD Niesler, bzw. die Schulpsychologin, Frau Scharl. In problematischen Fällen steht Ihnen die Schulleitung als Ansprechpartner zur Verfügung. Wünschen Sie ein ausführliches persönliches Gespräch, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung über das Sekretariat (Tel. 0941/ ). Sprechstunden der Lehrkräfte Die angegebenen Sprechstunden der Lehrkräfte (Zeit und Raum im Anhang) finden wöchentlich statt. Zwingende Änderungen der Sprechstunden werden den betreffenden Klassen mitgeteilt. Da die Sprechstunde, z. B. wegen Erkrankung des Lehrers/der Lehrerin oder eines nicht vorhersehbaren dringenden Unterrichtseinsatzes, kurzfristig ausfallen kann, empfiehlt sich immer ein vorheriger Anruf im Sekretariat der Schule (Tel.: 0941/ und 0941/ ). Ist bei der Sprechstundenübersicht keine Raumnummer angegeben, so ist die Lehrkraft im Lehrerzimmer (Raum 1.07) anzutreffen. Beratungslehrkraft der Schule zur schulischen Laufbahn Ihres Kindes ist Herr StD M. Niesler. Sprechzeiten werden nach telefonischer Vereinbarung angeboten. Zudem besteht für Eltern und Schüler/-innen das Angebot einer Beratung und Betreuung durch unsere Schulpsychologin, Frau StR Margit Scharl. Neben den Telefonsprechzeiten können Sie auch per Kontakt mit Frau Scharl aufnehmen (siehe Anlage). Telefonsprechstunde (0941/ ) ist am Montag ( Uhr); Sprechstunde am VMG (nach vorheriger Terminabsprache) ist am Mittwoch (13:30 Uhr bis 16:00 Uhr). Es besteht die Möglichkeit, über folgende Mailadresse mit Frau Scharl in Verbindung zu treten: margit.scharl@web.de. Die Schulberatungsstelle für die Oberpfalz befindet sich am Weinweg 2, Regensburg, Tel. 0941/22036, Fax 0941/

6 Das VMG wird von der Berufsberaterin für Abiturienten und Hochschule, Frau Susanne Weiß (Arbeitsamt), betreut. Eine Voranmeldung zu den Sprechstunden, die mehrmals im Monat stattfinden, per ist ratsam. Der Beauftragte für Suchtprävention am VMG, Herr StD Espach, ist Ansprechpartner für Schüler/ -innen, Eltern und Lehrkräfte in Fragen der Prävention und Reaktion bei eventuell suchtbedingtem Verhalten. Er gibt Informationen, steht für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung und vermittelt geeignete Anlaufstellen. Die Sprechstunde des Suchtbeauftragten ist am Donnerstag von Uhr Uhr. Voranmeldung auch per 9. Rauchverbot und Handynutzungsverbot An allen Schulen gilt ein striktes Rauchverbot. Den Schüler/-innen ist es generell nicht gestattet, in der Schule und auf dem Schulgelände zu rauchen (gilt auch für E-Shishas) oder zu diesem Zweck das Schulgelände zu verlassen. In solchen Fällen müsste die Schule mit einer Ordnungsmaßnahme reagieren. Die positive Außenwirkung der Schule würde massiv beeinträchtigt, wenn Schüler/-innen der Oberstufe auf dem Gehsteig unmittelbar vor der Schule rauchten oder dort ihre Zigarettenkippen entsorgten. Ich appelliere hier auch an die Vernunft unserer Schüler/-innen. Handys sowie sonstige digitale Speichermedien (MP3-Player, etc.) müssen sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein (Art 56 BayEUG) und können bei Verstoß vorübergehend einbehalten werden. In dringenden Fällen können Schüler/-innen jedoch, wenn sie zuvor die Erlaubnis einer Lehrkraft eingeholt haben, ihr Handy benutzen. 10. Spinde, Schlüssel, Wechselschuhe: Die Spinde dienen als sicherer Aufbewahrungsort für Schulmaterialien und Wertsachen und sollten deswegen verschlossen sein. Im letzten Schuljahr entstanden an zahlreichen Spinden jedoch erhebliche Schäden, weil die Türen z. T. mutwillig beschädigt worden sind. Weisen Sie bitte Ihren Sohn/Ihre Tochter darauf hin, dass er/sie für seinen/ihren Spind verantwortlich ist und für Schäden aufkommen müsste. Idealerweise werden die Spindschlüssel immer am Körper getragen. Zur Erinnerung: In den Herbst- und Wintermonaten sind bei schlechter Witterung im Schulgebäude Wechselschuhe zu tragen. 11. Bushaltestelle und Parken der PKWs Bitte tragen Sie durch Ihr Verhalten beim Bringen und Abholen Ihrer Kinder zu einer entspannten Verkehrssituation in der Erzbischof-Buchberger-Allee bei. Es empfiehlt sich, die Schüler/-innen etwas abseits der Schule abzuliefern bzw. wieder abzuholen. Weisen Sie Ihre Kinder bitte darauf hin, keinesfalls Skateboards oder Inlineskates auf den Freiflächen vor dem Schulgelände zu benutzen. Derartige Sportgeräte sind im Schulbereich (außer in speziellen Workshops) wegen der Unfallgefahr nicht zulässig. Parken Sie bei Schulveranstaltungen (z. B. Klassenelternabende, Elternsprechtag) bitte keinesfalls auf der Zufahrt zum Innenhof (absolutes Halteverbot, da Feuerwehranfahrtszone). 12. Schülerbeförderung: Bitte appellieren Sie an Ihre Kinder, sich an der Bushaltestelle sowie im Bus untereinander und dem Buspersonal gegenüber höflich zu verhalten. Drängeln beim Ein- und Aussteigen ist gefährlich, unkameradschaftlich und entspricht nicht den Regeln der Höflichkeit, des guten Benehmens und des Fair Play, die wir auch im Schulalltag pflegen wollen. 13. Oskar-Karl-Forster-Stiftung Bedürftige, begabte Schüler/-innen können für schulische Anschaffungen oder Schulfahrten Zuschüsse von der Oskar-Karl-Forster-Stiftung erhalten. Anträge können Sie im Sekretariat erhalten. Eine vertrauliche Behandlung wird garantiert. Anträge müssen bis 01. März 2016 gestellt sein. 14. Papiergeld Im Laufe des Monats Januar wird in allen Klassen/Kursen das Papiergeld für das laufende Schuljahr in Höhe von 15 eingesammelt. In diesem Betrag sind 10 für Kopien im Klassensatz und 5 für den Jahresbericht enthalten. Bei Geschwistern bezahlt jeweils das jüngste Kind den Betrag von 15 und erhält am Schuljahresende den Jahresbericht. Die weiteren Geschwister bezahlen nur den Betrag von 10 für die Kopien und erhalten somit keinen Jahresbericht. 6

7 15. Datenschutz Wie Sie wissen, ist die Weitergabe von Daten unserer Schüler/-innen und der Erziehungsberechtigten gem. Art. 85 BayEUG nur zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift dies vorsieht. ( ) Fehlt eine Rechtsvorschrift, die die Datenweitergabe erlaubt ( ), ist eine Veröffentlichung nur zulässig, wenn die Betroffenen vorher über die Veröffentlichung informiert und schriftlich eingewilligt haben ( ). Bei minderjährigen Schüler/-innen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die Erziehungsberechtigten einwilligen; bei minderjährigen Schüler/-innen ab Vollendung des 14. Lebensjahres diese selbst und die Erziehungsberechtigten. 16. Schulkleidung Unsere Schule bietet über die Firma TeamTex Fashion Schulkleidung (Poloshirts, T-Shirts und Sweater) an. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Homepage. Das Direktorat sowie die Lehrkräfte des Von-Müller-Gymnasiums wünschen Ihnen und Ihren Söhnen und Töchtern ein interessantes und erfolgreiches Schuljahr 2015/16. Mit freundlichen Grüßen Sigrid Partenfelder, OStDin Schulleiterin 7

8 Grundsätze der Leistungserhebungen Laut GSO 53 werden Leistungsnachweise in große und kleine Leistungsnachweise eingeteilt. Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern gefordert werden und sie sollen sich auch auf Grundwissen beziehen. Große Leistungsnachweise (Arbeitszeit max. 60 Minuten; Ausnahmen: D u. Oberstufe) sind Schulaufgaben und werden, ebenso wie Kurzarbeiten, (spätestens 1 Woche vorher) angekündigt Kurzarbeiten beziehen sich, abgesehen von Grundkenntnissen, auf höchstens zehn unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstunden (maximale Arbeitszeit 30 Minuten). Kleine Leistungsnachweise (GSO 55) sind schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt und beziehen sich, abgesehen von Grundkenntnissen, auf höchstens zwei unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstunden (maximale Bearbeitungszeit 20 Minuten). Fachliche Leistungstests, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 zentral oder schulintern gehalten werden können, werden spätestens 1 Woche vorher angekündigt (Bearbeitungszeit max. 45 Min.). Leistungserhebungen am VMG Alle Lehrkräfte informieren ihre Klassen zu Beginn des Schuljahres über die von ihnen geforderten/geplanten Arten der Leistungserhebungen und deren Anzahl. Die Schüler/-innen sind über die Gewichtung kleiner Leistungsnachweise von den Lehrkräften rechtzeitig zu informieren. Die Fachschaften sind gehalten, in Fächern ohne Schulaufgaben einen Konsens über die Mindestzahl und Gewichtung der entsprechenden kleinen Leistungsnachweise zu erzielen. (Zahl der großen Leistungsnachweise bzw. deren Ersatzmöglichkeiten sind in der GSO festgelegt). An Tagen mit Schulaufgaben, Kurzarbeiten und fachlichen Leistungstests werden keine Stegreifaufgaben gefordert; dies gilt auch im Falle von Nachholschulaufgaben, für die davon betroffenen Schüler. Angekündigte große Leistungsnachweise sind nachzuholen ( 59 GSO). Am ersten Schultag nach den Ferien finden keine Leistungserhebungen statt. Es ist den Lehrkräften jedoch unbenommen, gute Unterrichtsbeiträge angemessen zu würdigen. Anzahl der großen Leistungsnachweise Jahrgangsstufe 5 bis 10 ( 54 GSO) Fach/Jgst Deutsch Englisch Französisch II Latein II Spanisch III Mathematik

9 Physik Musik (MuG) Sozialkunde (WSS) Ersatz einer Schulaufgabe (Deutsch) durch zwei Leistungstests (Zentraler Jahrgangsstufentest und schulinterner Zusatztest mit der Gewichtung 2:1) 2 Ersatz einer Schulaufgabe durch zwei Grammatiktests 3 Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung (Debatte als MODUS 21- Maßnahme Nr. 17) 4 Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung 5 Ersatz einer Schulaufgabe durch den Jahrgangsstufentest (Okt.) und einen zentral gestellten Test (Juli) Die Jahrgangsstufentests im Fach Mathematik sowie der Jahrgangsstufentest im Fach Englisch in der 6. Jahrgangsstufe werden als kleine Leistungsnachweise gewertet. 9

10 Schulberatung: Auskunft, Rat, Hilfe Was ist Schulberatung? Schulberatung ist ein kostenloser Service der Schulen für Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräfte. Was leistet Schulberatung? Schulberatung informiert über alle Fragen der Schullaufbahn: Einschulung und Übertritt, Wiederholung, Wechsel der Schulart oder der Ausbildungsrichtung. Schulberatung berät zu den verschiedensten Fragestellungen im Zusammenhang der schulischen Ausbildung, zu Leistungsschwierigkeiten ebenso wie zur Hochbegabung, zur Wiederholung oder zum Überspringen einer Jahrgangsstufe, zu Fragen der Schulordnung oder zur Vorbereitung der Berufs- oder Studienwahl. Schulberatung hilft bei der Vermittlung von weiteren Beratungsstellen oder Therapieeinrichtungen, bei der Klärung von Eignungsvoraussetzungen für bestimmte Bildungsgänge, bei Verhaltensproblemen, Konflikten und in schulischen Krisensituationen. Beratungslehrkraft der Schule ist: Herr StD Michael Niesler Sprechzeit: Dienstag, 12:15 Uhr bis 13:00 Uhr und Mittwoch, Uhr bis Uhr telefonische Voranmeldung unter: 0941/ Die für die Schule zuständige Schulpsychologin ist: Frau StRin Margit Scharl Telefonsprechstunde: Montag, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (0941/ ) -Adresse: Sprechstunde VMG (nach vorheriger Terminabsprache): Mittwoch, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Zentrale Schulberatungsstelle für die Oberpfalz: Weinweg 2, Regensburg, Tel. 0941/ , Fax 0941/ buero@sbopf.de Internet: Die Gespräche bei allen Beratungsfachkräften oder an der Schulberatungsstelle unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. 10

11 Stand: Sprechstundenliste für das Schuljahr 2015/16 OStDin Partenfelder nach Vereinbarung StR Adler Montag, 2. Std. StRin Baumer A. Dienstag, 1. Std. OStRin Baumer U. Mittwoch, 4. Std. OStRin Bleyer Donnerstag, 2. Std. OStRin Dr. Bodarwé Dienstag, 3. Std. StD Bundscherer Mittwoch, 2. Std., 1.13 OStRin Daminger Dienstag, 4. Std. OStRin v. Düsterlho Dienstag, 4. Std. StRin Eichenseer Montag, 2. Std. StD Espach Donnerstag, 4. Std. OStRin Feldmeier Freitag, 5. Std. StDin Ferstl Freitag, 2. Std. StRin Frieß Donnerstag, 3. Std. OStRin Gebhardt Freitag, 3. Std. StD Gigglberger Donnerstag, 7. Std. StR Glas Donnerstag, 4. Std. OStR Groll Mittwoch, 4. Std. StD Haneder Dienstag, 9. Std. OStR Hartmann Freitag, 4. Std. StD Heipeck Donnerstag, 3. Std. OStRin Heß Montag, 4. Std., 1.27 LAss Heusinger Mittwoch, 4. Std. StRin Hingerl Mittwoch, 5. Std. StRin i.b. Högerl nach Vereinbarung StR Hof Montag, 6. Std. StDin Huber G. Freitag, 4. Std. StRin Huber V. Dienstag, 3. Std. StR Kapfer Mittwoch, 4. Std. StRin Köglmeier Montag, 4. Std. Pfr Dr. Körner nach Vereinbarung StDin Kramer Montag, 7. Std. OStRin Krippeit Donnerstag, 3. Std. StD Krottenthaler Dienstag, 3. Std. StD Lang Montag, 9. Std. OStRin Langer Dienstag, 3. Std. StD Langer Freitag, 4. Std., 1.13 OStRin Lauterbach Dienstag, 2. Std. StDin Lichtlein Freitag, 5. Std., 1.06 StD Maier Rudolf Montag, 4. Std. OStR Maier Tobias Montag, 7. Std., 2.11 OStRin Meister Mittwoch, 4. Std. OStR Meyer B. Dienstag, 5. Std. LAss Michel Montag, 4. Std. StD Mögele Dienstag, 6. Std., 2.11 M. A. Müller nach Vereinbarung StD Niesler Di. 6. Std., Mi. 3. Std (tel. Anmeldung) OStR Regner Montag, 4. Std. LAss Reischl Donnerstag, 6. Std. OStRin Scheuerer Donnerstag, 9. Std. StR Schiml Freitag, 5. Std. OStRin Scholz Donnerstag, 2. Std. OStR Schützenmeier Montag, 3. Std. OStRin Schulz Donnerstag, 2. Std. StDin Schwabenbauer nach Vereinbarung StRin i. B. Schweiger Freitag, 4. Std. OStRin Sigl Donnerstag, 2. Std. StR Sommer Dienstag, 4. Std. OStR Strobel Do., 5. Std., 0.20 StD Summerer Dienstag, 5. Std. OStRin Thomm-Reitz Montag, 3. Std. OStRin Troidl Mittwoch, 4. Std. StD Unverdorben nach Vereinbarung StD Voß Donnerstag, 5. Std. StD Wabra Montag, 6. Std. Pfarrer Wagner nach Vereinbarung OStR Weber Freitag, 2. Std., 3.09 OStR Wilhelm Montag, 7. Std. LAss Wirth Mittwoch, 3. Std./n.V. OStRin Wolf-Nascimento Montag, 2. Std. StRin Wolff Freitag, 2. Std. OStR Zahn Freitag, 2. Std. OStRin Zerrmayr Mittwoch, 3. Std. OStR Ziegler Dienstag, 7. Std., 3.02 Ist keine Raumnummer angegeben, so ist die Lehrkraft im Lehrerzimmer (1.07) anzutreffen. 1. Std Uhr I 2. Std Uhr I 3. Std Uhr I 4. Std Uhr 5. Std Uhr I 6. Std Uhr I 7. Std Uhr I 8. Std Uhr

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