1. Elternbrief im Schuljahr 2014/2015
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- Karlheinz Lorenz
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1 Herzog-Tassilo-Realschule - Staatliche Realschule Dingolfing - Dingolfing, Elternbrief im Schuljahr 2014/2015 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, im Namen des Lehrerkollegiums und des Schulleitungsteams grüße ich Sie herzlich zu Beginn des Schuljahres 2014/2015. Die Schulfamilie der Herzog-Tassilo-Realschule besteht in diesem Jahr aus 870 Schülerinnen und Schülern mit ihren Eltern, 61 Lehrerinnen und Lehrern und dem Hauspersonal. Es gibt eine Reihe von Terminen und Neuerungen, über die ich Sie informieren, sowie Bekanntes, an das ich Sie erinnern möchte. 1. Unterricht und Personal Im Schuljahr 2014/2015 beträgt die durchschnittliche Klassenstärke 26,2 Schüler pro Klasse, trotzdem mussten Klassen mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Grund dafür ist die Wahl der Wahlpflichtfächergruppen. Zum neuen Schuljahr haben Frau Baumann, Frau Peschl, Frau Stadler, Herr Strohmeier und Frau Volk sowie die letztjährigen Studienreferendare die Schule verlassen. Neue Kolleginnen sind: Herr H. Berger (M/Sm/Eth), Herr Edbauer (M/Ph/IT), Herr Gsell (E/G), Frau Haberkern (M/Sw), Herr Kiefhaber (BwR/WR/SK), Frau Kirchhelle (M/Psy) Wieder eingestiegen sind: Frau Olbrich (D/F), Frau Reiner (D/E), Frau Wimmer (E/Ku/W) Wir haben vier neue Studienreferendare: Frau K. Brunner (D/Ek), Frau Daffner (E/G), Frau Guggenthaler (D/M), Frau Plachi (D/G) Insgesamt sind wir personell gut ausgestattet, allerdings nicht in allen Fächern gleichermaßen. Für die 5. Klassen können wir Ergänzungsunterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik anbieten. Wenn Ihr Kind den Ergänzungsunterricht besuchen soll, werden Sie entweder vom Lehrer des entsprechenden Faches darauf hingewiesen, oder Sie selbst wenden sich an die Fachlehrkraft.
2 Für die Abschlussklassen gibt es Fördermöglichkeiten in Englisch-Konversation und Französisch-Konversation sowie zur Prüfungsvorbereitung in Physik und Mathematik (die Vorbereitung startet erst später im Schuljahr, der Zeitpunkt wird den Schülern noch bekanntgegeben). Zusätzlich bieten wir für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine Reihe von Wahlfächern und Neigungsgruppen an. Sie wurden über das Wahlfachangebot bereits informiert. Aufgrund der Stundentafel ließ es sich nicht vermeiden, dass einige Stunden Pflichtunterricht am Nachmittag stattfinden müssen. Bitte beachten Sie, dass auch in den Nachmittagsstunden Stegreifaufgaben geschrieben werden und abgefragt wird. 2. Klassenelternversammlungen/Elternsprechtage/Sprechstunden Zu Beginn des Schuljahres finden für alle Klassen Klassenelternversammlungen statt, zu denen Sie noch eingeladen werden. Der gemeinsame Termin für die 5. bis 9. Klassen ist der 9. Oktober An diesem Abend findet auch die Wahl des Elternbeirats statt. Wenn Sie gerne im Elternbeirat mitarbeiten möchten oder jemanden dazu vorschlagen wollen, können Sie das auf der Empfangsbestätigung tun. Bitte schlagen Sie nur jemanden vor, der auch bereit ist, sich wählen zu lassen. Auf der Homepage finden Sie den Sprechstundenplan für das erste Halbjahr. Bitte nutzen Sie die Sprechstunden der Lehrkräfte für ausführlichere Gespräche. Sie können mit allen Lehrkräften individuelle Beratungstermine vereinbaren. Rufen Sie dazu im Sekretariat an, die gewünschte Lehrkraft ruft dann zurück zur Terminvereinbarung. Auch wenn Sie eine feste Sprechzeit nutzen wollen, sollten Sie vorher anrufen, damit die Lehrkraft auch wirklich für Sie Zeit hat. Die Elternsprechtage dienen mehr dem kurzen Kennenlernen. Die Termine sind für die 5. bis 7. Klassen am 17. November und für die 8. bis 10. Klassen am 2. Dezember. Sie erhalten zu gegebener Zeit eine Einladung. 3. Zwischenbericht statt Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 5 8 Wie bereits in den letzten Schuljahren erhalten die Schülerinnen der 5. bis 8. Klassen gem. 64 Abs. 2 RSO kein Zwischenzeugnis, sondern einen Zwischenbericht. Dieser enthält nicht nur die bis zur Ausgabe erreichte Gesamtnote in jedem Fach, sondern alle Einzelnoten mit Gewichtung. Damit ist für Sie als Eltern der Leistungsstand Ihres Kindes genau nachvollziehbar. Sie erhalten den ersten Zwischenbericht am 28. November 2014 (auch in den 9. und 10. Klassen), den zweiten zum Termin des Zwischenzeugnisses, also am 13. Februar 2015, und den dritten am 8. Mai 2015 (auch in den 9. Klassen). 4. Gutachten für Legastheniker bzw. Schüler mit Lese-Rechtschreibschwäche Auszug aus der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom : Das Vorliegen einer Legasthenie oder LRS muss durch ein schriftliches Gutachten bestätigt werden. Als ausreichende Bestätigung für das Vorliegen einer Legasthenie gelten nur fachärztliche Bescheinigungen, die durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, ein Sozialpädagogisches Zentrum oder eine entsprechend aus- und weitergebildete Fachkraft in Zusammenwirken mit einem im Schuldienst tätigen Schulpsychologen der jeweiligen
3 Schulart erstellt sind. Der Schulpsychologe fasst die Aussagen der fachärztlichen Bescheinigung zusammen und leitet der Schule die Entscheidung sowie Empfehlungen für angemessene Förder- und Hilfsmaßnahmen zu. Die Anerkennung einer Lese- und Rechtschreibschwäche erfolgt durch den örtlich zuständigen Schulpsychologen an der Staatlichen Schulberatungsstelle. Das Gutachten über das Vorliegen einer Legasthenie ist beim Übertritt von der Grundschule in eine weiterführende Schule neu auszustellen bzw. vom zuständigen Facharzt für Kinderund Jugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit dem jeweils zuständigen Schulpsychologen zu bestätigen. Bei Schülern mit einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche sind die durch die Förderung erreichten Verbesserungen im Abstand von höchstens zwei Schuljahren durch den Schulpsychologen zu überprüfen. Bitte sprechen Sie mit der Deutschlehrkraft Ihres Kindes, wenn Sie vermuten, dass bei Ihrem Kind eine Lese- und Rechtschreibschwäche oder Legasthenie vorliegt. Die für unsere Schule zuständige Schulpsychologin der Staatlichen Schulberatungsstelle ist Frau Kirchhelle, die in diesem Schuljahr neu an unserer Schule tätig ist. Ihre Sprechzeit finden Sie auf dem Sprechstundenplan. 5. Handynutzungsverbot/Datenschutz Sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände müssen gem. Art 56 Abs. 5 BayEUG sowohl Mobilfunktelefone als auch sonstige digitale Speichermedien der Schüler ausgeschaltet sein, sofern sie nicht Unterrichtszwecken dienen. Daher haben Lehrkräfte das Recht, bei Zuwiderhandlung diese Geräte den Schülern vorübergehend abzunehmen und einzubehalten. Die Eltern können einbehaltene Geräte ab dem folgenden Schultag im Sekretariat persönlich abholen oder dem Kind eine entsprechende schriftliche Erlaubnis zum Abholen mitgeben. Diese Vorgehensweise wird vom Elternbeirat ausdrücklich befürwortet. Für die Schüler gibt es vor dem Sekretariat ein kostenloses Schülertelefon, von dem aus sie zu Hause anrufen können, wenn dies nötig ist. In Fällen des begründeten Verdachts, dass sich auf einem Handy Gewaltvideos oder andere menschenverachtende Darstellungen befinden, müssen wir die Polizei einschalten. 6. Weitere Hinweise Bitte melden Sie eine Erkrankung Ihres Kindes rechtzeitig, möglichst vor Unterrichtsbeginn, telefonisch im Sekretariat und reichen Sie eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nach. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist ein ärztliches Attest vorzulegen ( 39 RSO). In begründeten Ausnahmefällen können Schüler auf schriftlichen Antrag der Eltern vom Unterricht beurlaubt werden. Im Falle von Führerscheinprüfungen legen Sie die Termine in Absprache mit der Fahrschule so, dass maximal zwei Unterrichtsstunden davon betroffen sind. Für längere Zeiten wird eine Beurlaubung nicht genehmigt. Für Urlaubsreisen oder Besuche bei Verwandten können grundsätzlich keine Beurlaubungen genehmigt werden.
4 Aus Gründen der Aufsichtspflicht ist das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht gestattet. Schülerinnen und Schüler, die das Schulgelände unerlaubt verlassen, sind grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert. Nach 40 RSO dürfen Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen während Freistunden das Schulgelände verlassen, dazu müssen sie sich beim Aufsicht führenden Lehrer oder im Sekretariat abmelden und auch wieder zurückmelden. In der Woche vom bis finden die Jahrgangsstufentests statt: : Deutsch 6. Klasse und Mathematik 8. Klasse; : Englisch 7. Klasse; : Mathematik 6. Klasse und Deutsch, 8. Klasse Deutschschulaufgaben in der 5. und 8. Jahrgangsstufe: In diesen Jahrgangsstufen wird die 4. Schulaufgabe durch einen Test aus formalsprachlichen und Sprachverständnisanteilen ersetzt. Diese Maßnahme ist mit dem Elternbeirat abgesprochen. Genauere Informationen erhalten die betroffenen Klassen vom Deutschlehrer. Ab dem 1. Oktober gibt es einen neuen Zugang zum Vertretungsplan im Internet für die Schüler. Dieser lautet: Kennwort: schueler, Passwort: tassilo Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder sorgsam mit den Zugangsdaten umgehen. Bitte füllen Sie die Angaben zur Erreichbarkeit aus und geben Sie das Blatt Ihrem Kind mit. An den Kirtatagen ( ) endet für alle Klassen der Unterricht nach Kurzzeit um 12 Uhr. Bis zur Abfahrt der Busse können die Schüler in der Aula bleiben und werden beaufsichtigt. 7. Ferientermine im Schuljahr 2014/2015 Letzter Schultag Erster Schultag Herbst Weihnachten Fasching Ostern Pfingsten Bewegliche Feiertage: Buß- und Bettag Christi Himmelfahrt Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein erfolgreiches Schuljahr 2014/2015 und freue mich auf gute Zusammenarbeit. E. Brunner, Schulleiterin
5 Angaben zur Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten bzw. anderer mit der Aufsicht betrauter Personen während der Unterrichtszeit.. Name des Schülers Klasse Wir sind vor und während des Unterrichts zu erreichen unter: privat: beruflich (Vater): beruflich (Mutter): andere mit der Aufsicht betraute Personen:.* sonst erreichbar unter:.. * Bitte geben Sie hier an, um wen es sich bei diesen Personen handelt (Nachbarn, Großeltern usw.) Angaben (für den Sport- und Schwimmunterricht) zu eventuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ich versichere, dass bei meinem Sohn/meiner Tochter keine chronischen bzw. dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen Bei meinem Sohn/meiner Tochter liegen folgende chronische bzw. dauerhafte gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor:.
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