Schule im Augustental, Schönkirchen. Das 9. und 10. Schuljahr ESA und/oder MSA
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- Jakob Salzmann
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1 Schule im Augustental, Schönkirchen Das 9. und 10. Schuljahr ESA und/oder MSA
2 ESA / MSA ESA = Erster allgemeiner Schulabschluss (bisher Hauptschulabschluss), mit 9. Klasse MSA = Mittlerer Schulabschluss, mit 10.Klasse Prognose dazu im Zeugnis Klasse 8 erhalten
3 Schüler mit einer ESA - Prognose nehmen an den Projektprüfungen in Klasse 9 teil nehmen an den ESA-Prüfungen teil haben die Möglichkeit, bei erfolgreichem Abschluss des ESA an unserer Schule in die 10. Klasse versetzt zu werden zum Erwerb des MSA
4 Schüler mit MSA-Prognose können bei einer Wiederholung der 9.Klasse zum ESA verpflichtet werden können auf Antrag der Eltern in Klasse 9 am ESA teilnehmen Warum? unsichere, nicht konstante Leistungsfähigkeit des Kindes + ESA = Möglichkeit, eine Lehre zu beginnen nach 9.Klasse oder an das BBZ zu wechseln
5 Schulgesetz Regionalschulverordnung 4 Abs.(3) Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufen 8 und 9 erfolgt ohne Versetzungsbeschluss, sofern nicht die Klassenkonferenz den Aufstieg mit einem Vorbehalt nach Absatz 3 verbindet. Bei einem derartigen Vermerk im Zeugnis der 8.Klasse entscheidet die Zeugniskonferenz zum Ende des 1.Halbjahres, ob einem/einer Schüler/in die erfolgreiche Weiterarbeit im 9. Schuljahr gelungen ist oder ob diese/r zurücktritt in die 8.Klasse.
6 Schulgesetz Regionalschulverordnung 5 Abs. 4 Schülerinnen und Schüler, die dem Bildungsgang zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses zugeordnet waren, steigen in die Jahrgangsstufe 10 auf, wenn die Leistungen im Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend sind und kein Fach oder Lernbereich des Wahlpflichtbereichs mit mangelhaft oder ungenügend benotet wurde. Sofern diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler in der Jahrgangsstufe 10 erfolgreich mitarbeiten kann. Prognose ESA + ESA-Prüfung eine 4, keine 5,6 dann Aufstieg in 10.Klasse
7 Termine Projektprüfungen in Klasse ESA Mathe / MSA Deutsch ESA Deutsch / MSA Englisch ESA Englisch / MSA Mathematik Nachschreibtermine: 13.6 Deutsch, Englisch, Mathe Sprachpraktische Prüfung Englisch ESA / MSA Vornotenbekanntgabe an die Schüler Schriftliche Meldung der Prüfungswünsche Bekanntgabe der mündlichen Prüfungen und letzter Unterrichtstag für ESA/MSA-Prüflinge mündliche Prüfungen Abschlussfeier (schulische Veranstaltung = Pflicht)
8 Aufgaben Jede Note ist wichtig. Die Verantwortung für den Lernerfolg tragen die Schüler/in und die Eltern. Versäumte Lerninhalte müssen selbstständig nachgeholt werden. Jede Note (mdl. + schr.), jeder Elternbrief, jeder Anruf, Informationen auf der Schulhomepage stellen eine Form der Rückmeldung dar. Legen Sie die Verantwortung nicht in die Hände des Kindes, suchen Sie selbst das Gespräch mit der Schule, rechtzeitig!!
9 Bewerbungen schreiben (mehrere!) - Lehrstelle, BBZ, weiterführende Schule Die Verantwortung für eine Bewerbung liegt in letzter Konsequenz bei den Erziehungsberechtigten. Über freie Lehrstellen informiert das Arbeitsamt, Frau Kahl in der Schule, das Internet,.. Über die Aufnahmebedingungen an anderen Schulen informieren die Schulen selbst. Nichts machen und abwarten - das geht gar nicht!
10 Prüfungen Die Teilnahme an den schriftlichen Prüfungen ist Pflicht. Die Schüler können nur durch ein ärztliches Attest, welches am selben Tag vorzulegen ist, entschuldigt werden. Vornoten = werden vom Fachlehrer festgesetzt und berücksichtigen das ganze Schuljahr In Fächern ohne schriftliche und/oder mündliche Prüfung ist die Vornote = die Endnote. Den Antrag für oder gegen die Teilnahme an den mündlichen Prüfungen stellen die Erziehungsberechtigte und unterschreiben diesen. Zu allen Prüfungen werden die Schüler im Vorwege zu ihrem gesundheitlichen Zustand befragt, diese Aussage ist bindend.
11 Abschluss Es ist die Pflicht der Schülerin/ des Schülers, den Unterricht zu besuchen. Die letztliche Verantwortung dazu tragen die Erziehungsberechtigten. Gehäufte Fehlzeiten führen zu einer Attestpflicht, welche bei Nichteinhaltung als Ordnungswidrigkeit durch die Schule angezeigt wird. Bis zum ist für ESA-/MSA-Prüflinge Unterricht, danach Vorbereitung. Reisen sind bis zum nicht erlaubt. Die feierliche Abschlussveranstaltung ist eine verpflichtende Schulveranstaltung.
12 Abschluss ESA-/MSA-Prüflinge für ein Zeitungsfoto zum Abschluss zu fotografieren, bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis der Eltern. Die würdige Gestaltung der Abschlussfeier für alle Prüflinge ist unser aller Anliegen und bedarf der Beiträge von Schülern, Elternvertretern, Eltern und Lehrkräften.
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen die Klassenlehrer und die Schulleitung zur Verfügung.
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