Medizinische Fakultät. Der Dekan. Würzburg, Richtlinien für Habilitationsantrag
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- Stanislaus Kaufman
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1 Medizinische Fakultät Dekan der Medizinischen Fakultät Josef-Schneider-Str Würzburg Der Dekan Telefon 0931 / Telefax 0931 / mfrosch@hygiene.uni-wuerzburg.de Telefon 0931 / Telefax 0931 / Borde_C@klinik.uni-wuerzburg.de Würzburg, Richtlinien für Habilitationsantrag 1. Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren: Die Prüfung der Unterlagen obliegt zunächst dem Fachvertreter, dessen grundsätzliches Einverständnis der Habilitand mit seinem schriftlichen Antrag an den Dekan in der Regel ausdrücklich erwähnt. Daran anschließend stellt sich der Antragssteller beim Dekan persönlich vor, der die Unterlagen nach den unten angegebenen Kriterien prüft und gegebenenfalls dem Habilitanden Vorschläge macht, was er gemäß unseren internen Richtlinien noch wissenschaftlich ergänzen soll. Wissenschaftliche Voraussetzung: In der Regel wird vom Habilitanden erwartet, dass er bei Antragsstellung insgesamt mindestens 12 wissenschaftliche Originalarbeiten in Zeitschriften mit Gutachtersystem veröffentlicht hat. Diese Zeitschriften sollen vorzugsweise englischsprachige, internationale Publikationsorgane sein. Mindestens 6 der 12 Arbeiten sollen den Antragssteller als Erstautor ausweisen. Bei Antragsstellern, die bereits Arbeitsgruppenleiter sind, kann der Antragssteller auch als Letztautor (Seniorautor) firmieren. Manuskripte im Druck" oder Druckfahnen werden mitbewertet, nicht aber Manuskripte in Vorbereitung" oder eingereicht". 2. Habilitationsschrift: Es empfiehlt sich, dass der Fachvertreter den Habilitanden darauf hinweist, eine kumulative Habilitationsschrift zu bevorzugen. Die Kumulative Habilitationsschrift soll 6 bis 8 wissenschaftliche Arbeiten umfassen. In der Regel soll nicht mehr als eine Koautor Arbeit Bestandteil der kumulativen Habilitationsschrift sein. Die übrigen Arbeiten weisen den Habilitanden als Erst- oder Letztautor aus. Bis zu zwei geteilte Erst- oder Letztautorschaften werden anerkannt. Übersichtsartikel sind nicht Bestandteil der kumulativen Habilitationsschrift. Der Habilitand schreibt bei einer kumulativen Schrift einen einleitenden Prosateil, in dem er zunächst in das Habilitationsthema einführt (Stand der Forschung). Anschließend werden die einzelnen wissenschaftlichen Arbeiten, die auch im Appendix erscheinen, in sinnvoller Weise kurzgefaßt dargestellt. In diesem Kurzreferat sollen die wesentlichen Gesichtspunkte der jeweiligen Arbeit herausgearbeitet und die Hauptaussage zusammengefasst werden. Im letzten Teil (Diskussion) sollen die eigenen wissenschaftlichen Arbeiten vor dem Hintergrund der aktuellen Literatur diskutiert und ein Ausblick auf die zukünftige Forschung gegeben werden. Vom Umfang her soll dieser "Prosateil" zwischen 25 und 40 Manuskriptseiten betragen.
2 Drucktechnische Herstellung: Die Arbeit soll nach Art einer Doktorarbeit im Format DIN A 4 gebunden sein. Sonderdrucke, die größer als A 4 sind, müssen beschnitten werden. Sonderdrucke, die kleiner sind, sollen auf A 4 Format kopiert werden, in besonderen Fällen auch farbig, sofern die essentiellen Bild-Informationen anderweitig nicht erkennbar sind. Für die Vorlage beim Dekanat und die Erstellung von Referat und Korreferat genügt ein Exemplar mit Sonderdrucken im Klemmordner, damit gegebenenfalls noch Änderungsvorschläge eingebracht werden können. Die gebundene Version ist 8-fach erst für den Fakultätsumlauf erforderlich.
3 Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität Würzburg Merkblatt für Habilitanden (nach dem neuen Habilitationsverfahren) Der Habilitand stellt sich persönlich beim Dekan vor, dazu bitte Terminvereinbarung unter der Rufnummer (Frau Borde, Mo. Fr Uhr). Bei der Vorstellung muß dem Dekan eine vollständige Mappe (Schnellhefter) vorgelegt werden. (Nach seinem Einverständnis 2 weitere Mappen für das Fachmentorat.) Die vollständige Habilitationsordnung ist erhältlich unter: index.php?nav=vorschr Inhalt der Mappe (in folgender Reihenfolge): - Gesuch auf Einleitung des Habilitationsverfahrens (siehe Muster) (in der 1. Mappe 2-fach) mit der ehrenwörtlichen Erklärung, daß - noch keine früheren oder laufenden Habilitationsverfahren stattfanden, - noch kein akademischer Grad entzogen wurde und daß auch kein derartiges Verfahren läuft, - die Habilitationsschrift selbständig abgefaßt worden ist. - Vorschlag der 3 Mitglieder des Fachmentorats - Lebenslauf (mit Ort, Datum und Unterschrift) - Geburtsurkunde/bei Namensänderung auch Heiratsurkunde (nur in der ersten Mappe erforderlich) - Schriftenverzeichnis (mit Ort, Datum und Unterschrift) (Gliederung: 1. Arbeiten in Zeitschriften mit Gutachtersystem, 2. Übersichtsartikel, 3. veröffentlichte Abstracts, 4. Buchbeiträge, 5. Vorträge) - Aufstellung über die Lehre (Ort, Datum, Unterschrift) - Nachweise über die Teilnahme an hochschuldidaktischen Fortbildungsmaßnahmen - Liste der betreuten Doktoranden (Ort, Datum, Unterschrift) - Aufstellung der Drittmitteleinwerbungen (Ort, Datum, Unterschrift) - Zeugnisse (beglaubigte Kopien von Reifezeugnis, Approbation, Doktorurkunde, Facharzt-Anerkennung - bei Fächer, in denen es eine solche nicht gibt, ist eine Bescheinigung des Fachvertreters (Lehrstuhlinhaber) über eine mindestens vierjährige Tätigkeit auf dem Habilitationsgebiet erforderlich) - Dissertation - alle Arbeiten, die in Zeitschriften mit Gutachtersystem erschienen sind (Außer für die Sonderdrucke bitten wir keine Klarsichthüllen zu verwenden, sondern die Unterlagen gelocht einzuheften.) Für den späteren Umlauf im Fakultätsrat werden dann 8 gebundene Habilitationsschriften sowie 5 weitere Mappen benötigt. (Die Aufforderung zum Binden der Habilitationsschrift und für die Abgabe erfolgt nach Vorliegen der Referate durch das Dekanat.)
4 (Muster des Deckblattes der Habilitationsschrift) Aus der...universitätsklinik und Poliklinik Würzburg oder Aus der Klinik und Poliklinik für..der Universität Würzburg oder Aus dem Institut für...der Universität Würzburg Vorstand / Direktor:... (Titel) H a b i l i t a t i o n s s c h r i f t verfaßt und der Hohen Medizinischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg zur Erlangung der Venia legendi für das Fach... vorgelegt von (Name) Würzburg, (Jahreszahl)
5 (Muster des Antrags auf Zulassung zur Habilitation - neues Verfahren) Absender An den Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Würzburg Herrn Prof. Dr.... Josef-Schneider-Str Würzburg Spektabilität/Sehr geehrter Herr Dekan! Im Einverständnis mit Herrn Professor... bitte ich um Zulassung zum Habilitationsverfahren für das Fach.... Ich erkläre ehrenwörtlich, dass noch keine früheren oder laufenden Habilitationsverfahren stattfanden, dass noch kein akademischer Grad entzogen wurde und dass auch kein derartiges Verfahren läuft, dass die Habilitationsschrift selbständig erarbeitet und abgefasst wird. (Vorschlag der 3 Mitglieder des Fachmentorats) Mit freundlichem Gruß (Unterschrift)
6 Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität Würzburg Merkblatt: Habilitationsablauf (gemäß den Vorschriften der neuen Habilitationsordnung vom ; Habilitationsordnung auf dem jeweils geltenden Stand: Präambel: Die Durchführung des Verfahrens liegt im Wesentlichen in den Händen des Fachmentorats. Das Verfahren der Habilitation soll nach Erreichen der Voraussetzungen möglichst zügig durchgeführt werden. Die Anforderungen an die wissenschaftlichen Vorleistungen und die in der Regel kumulative Habilitationsschrift haben sich nicht geändert. 1. Vorstellung beim Dekan: Vorlage der Habilitationsmappe mit: - Angaben nach 3 und 4 der Habilitationsordnungordnung (s. Merkblatt des Dekanats), - Vorschlag der 3 Mitglieder des Fachmentorats (3 Mitglieder: Fachvertreter, mind. ein Kliniker und ein Theoretiker, darunter i.d.r. ein Mitglied der ständigen Fakultätskommission für Habilitationen), - Themenvorschlag für wissenschaftlichen Vortrag im Fachbereichsrat, Falls es der Dekan für sinnvoll hält, kann er die ständige Habilitationskommission um Mithilfe bei der Prüfung der Unterlagen und der Bestellung des Fachmentorates bitten. 2. Prüfung der Vorleistungen durch das Fachmentorat: Der Dekan bestellt das Fachmentorat und reicht die Unterlagen den Mitgliedern des Fachmentorats zur Prüfung weiter. Das Fachmentorat prüft Vorleistungen, wissenschaftliche Qualifikation und Lehrleistung. 3. Vorschlag des Fachmentorates zur Annahme des Bewerbers (Abstimmung im Fachbereichsrat): Das Fachmentorat legt dem Fachbereichsrat einen Vorschlag über die Annahme des Bewerbers als Habilitand mit (1) eingehender Würdigung zur Einsicht im Dekanat vor. Zusätzlich legt das Fachmentorat eine (2) einseitige Kurzfassung zum Versand an den Fachbereichsrat vor, aus der die Publikationsleistungen mit Erstautorenschaften, Letztautorenschaften und Koautorenschaften in vorzugsweise englischsprachigen Zeitschriften mit Gutachter (peer review)-verfahren oder fachgebunden andere adäquate Leistungen hervorgehen. 4. Vorstellung des Bewerbers als Habilitand im Fachbereichsrat mit wissenschaftlichem Vortrag: Falls nicht schon unter 1. geschehen, teilt nach positiver Beurteilung durch das Fachmentorat der Habilitand dem Dekan das Thema eines wissenschaftlichen Vortrages mit, mit dem er seine bisherige wissenschaftliche Arbeit mit Ausblick auf das zukünftige wissenschaftliche Konzept allgemeinverständlich in 10 Minuten darstellt. Die Ankündigung des Vortrags erfolgt in der nächst folgenden Einladung zur Sitzung des Fachbereichsrates zusammen mit dem Versand der kurzen Würdigung der Vorleistungen des Habilitanden durch das Fachmentorat und mit dem Hinweis, dass die gesamten Unterlagen des Habilitanden im Dekanat eingesehen werden können - einschl. Vorschlag und ausführlicher Würdigung des Fachmentorats. Ein Mitglied des Fachmentorates stellt den Lebenslauf des Bewerbers im Fachbereichsrat kurz vor. Nach dem wissenschaftlichen Vortrag folgt die Abstimmung im Fachbereichsrat über die Annahme des Bewerbers als Habilitand. 5. Zwischenevaluation (kann dann entfallen, wenn innerhalb von 2 Jahren nach Annahme als Habilitand die Evaluation erfolgt): Sobald möglich, spätestens bis zum Ablauf von 2 Jahren, soll durch den Habilitanden die schriftliche Habilitationsleistung vorgelegt und die Zwischenevaluation beim Fachmentorat
7 beantragt werden. Das Fachmentorat empfiehlt die Fortführung oder ggf. den Abbruch des Verfahrens (über den der Fachbereichsrat beschließt). Über das Ergebnis der Zwischenevaluation legt das Fachmentorat einen kurzen, schriftlichen Bericht vor. 6. Evaluation Die Evaluation erfolgt auf Antrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt nach der Annahme als Habilitand oder sonst bei empfohlener Fortführung des Habilitationsverfahrens. An mindestens einer Lehrveranstaltung des Bewerbers als Habilitand, die von letzterem vorgeschlagen werden kann, nimmt ein Vertreter des Fachmentorates, ggf. auch ein Mitglied der Studienkommission (einschl. Student. Vertreter) teil. Der Studiendekan ist über den Termin der Lehrveranstaltung zu informieren. Die Beurteilung der Lehrleistungen kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt nach Antragstellung und vor Abschluss der Evaluation (s. 6.) erfolgen. Erwartet wird auch die Teilnahme an 16 Stunden hochschuldidaktischer Fortbildungsmaßnahmen. Das Fachmentorat und der Studiendekan bestätigen, dass die für die Lehrbefähigung vereinbarten Leistungen erbracht sind. Das Fachmentorat schlägt dem Dekan die Gutachter für die wissenschaftliche Begutachtung der Habilitationsleistungen vor: Referat über Habilitationsschrift in der Regel durch den Fachvertreter, Korreferat durch einen weiteren fachnahen in der Regel externen wissenschaftlichen Gutachter (Korreferent und Bewertung der Vorleistungen). Der externe Gutachter darf auf keiner der vom Habilitanden vorgelegten Publikationen als Koautor auftreten. Der Dekan bestimmt die Gutachter, das Fachmentorat fordert die Gutachten an. Nach Vorlage der Gutachten schlägt das Fachmentorat dem Fachbereichsrat die Feststellung der Lehrbefähigung vor. 7. Umlauf: Es folgt der Umlauf aller Unterlagen im Fachbereichsrat. Der Dekan bestimmt hierfür die Frist (i.d.r. 4 Wochen). 8. Abstimmung: Der Fachbereichsrat stimmt über Lehrbefähigung ab.
8 Schematischer Ablauf des Habilitationsverfahrens Antragsteller (Habilitand) Vorprüfung Antragsteller legt dem Dekan vor: Habil.-Mappe mit Angaben nach 3 und 4 (s. Merkblatt) Vorschlag für Fachmentorat Themenvorschlag für Vortrag vor FB-Rat Vorstellung im FB-Rat hält 10-minütigen wissensch. Vortrag + Diskussion Zwischenevaluation (spätestens 2 Jahre nach Annahme als Habilitand kann bei vorzeitiger Evaluation entfallen) Evaluation (spätestens 4 Jahre nach Annahme als Habilitand; auf Antrag des Habilitanden zu jedem früheren Zeitpunkt) stellt Antrag auf vorzeitige Evaluation an das Fachmentorat Dekan prüft Unterlagen, befragt ggf. Habil.-Kommission benennt Fachmentorat vergibt Termin und Thema für Vortrag im FB-Rat bestimmt internen und externen Gutachter bestimmt Frist des Umlaufes Fachmentorat (3 Mitglieder: mind. ein Kliniker und ein Theoretiker, i.d.r. ein Mitglied der Habil.-Kommission) prüft Vorleistungen, wiss. Qualifikation (ausr. Publikationen), Lehrleistungen erstellt Vorschlag über Annahme an FB-Rat mit (1) eingehender und (2) kurzer Würdigung stellt Lebenslauf und Leistungen kurz vor evaluiert wiss. Leistungen und (möglichst) Habilitationsarbeit; empfiehlt Abbruch oder Fortführung des Verfahrens evaluiert wiss. Leistungen Habilitationsarbeit, überprüft Lehrleistung unter Einschaltung des Studiendekans schlägt internen und i.d.r. externen Gutachter (andere Fakultät oder Univ.) vor fordert Gutachten an; schlägt nach Vorliegen der beiden Gutachten die Feststellung der Lehrbefähigung vor FB-Rat beschließt Annahme als Habilitand beschließt ggf. die Aufhebung des Fachmentorats und Beendigung des Verfahrens Umlauf aller Unterlagen (i.d.r. 4 Wochen) beschließt die Lehrbefähigung
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