Institut für Technische Betriebswirtschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Institut für Technische Betriebswirtschaft"

Transkript

1 Institut für Technische Betriebswirtschaft Besondere Bestimmungen der sordnung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Münster vom Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert am 8. Oktober 2009 (GV. NRW S. 516), und des 1 des Allgemeinen Teils der sordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Münster hat das Institut für Technische Betriebswirtschaft der Fachhochschule Münster folgende Besondere Bestimmungen erlassen:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Ziel des Studiums, Zweck der, Mastergrad Zugangsvoraussetzungen Gasthörerstatus; Teilnahmegebühr Regelstudienzeit, Studienaufbau, Aufnahme des Studiums Anrechnung von sleistungen Besondere sformen Modulprüfungen des Studiums Masterarbeit Kolloquium Inkrafttreten... 9 Anlagen... 9 Anlagen Studienverlaufsplan Kompetenzmatrix 2

3 1 Geltungsbereich Diese Besonderen Bestimmungen gelten für den Weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Münster und bilden mit dem Allgemeinen Teil der sordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Münster (AT PO) die sordnung für diesen Studiengang. 2 Ziel des Studiums, Zweck der, Mastergrad (1) Ziel des gebührenpflichtigen Masterstudiums ist es, die im Wirtschaftsingenieurstudium erworbenen Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern. Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs sind in der Lage, durch selbständige und kompetente Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Technik und Wirtschaft Managementaufgaben in der betrieblichen Praxis in einem internationalen Arbeitsfeld zu übernehmen. (2) Der Studiengang richtet sich in seiner Kombination von Selbststudienabschnitten und Präsenzphasen an Berufstätige mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Das zur Masterprüfung führende Studium soll unter Beachtung der allgemeinen Studienziele ( 58 HG) der wissenschaftlichen Vertiefung auf dem Gebiet des Wirtschaftsingenieurs dienen. Das Studium soll insbesondere sowohl theoretische wie anwendungsbezogene Inhalte des Studienfaches vermitteln und dazu befähigen, Vorgänge und Probleme aus dem Berufsfeld des Wirtschaftsingenieurs wissenschaftlich zu analysieren, problemgerechte Lösungen zu erarbeiten und dabei auch außerfachliche Bezüge zu beachten. Das Studium soll die schöpferischen und gestalterischen Fähigkeiten der Studierenden entwickeln und sie auf die Masterprüfung vorbereiten. (3) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird gemäß 66 Abs. 1 HG NRW der Hochschulgrad Master of Business Administration and Engineering, Kurzbezeichnung MBA & Eng., verliehen. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss auf dem Gebiet des Wirtschaftsingenieurwesens oder eines vergleichbaren Kombinationsstudiums aus technischen/ naturwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Inhalten an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit einer Gesamtnote von mindestens gut (2,5) sowie der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Hochschulstudiums. (2) An Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erreichte Abschlüsse sind Abschlüssen nach Absatz 1 Satz1 gleichzustellen, wenn sie gleichwertig sind. (3) Von der Erfordernis der Gesamtnote von grundsätzlich mindestens gut (2,5) im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Sinne der Absätze 1 und 2 kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn Folgendes stattdessen nachgewiesen wird: a. besonders qualifizierte Leistungen in der beruflichen Tätigkeit nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder 3

4 b. besonders qualifizierte Leistungen in der zweiten Hälfte des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums oder c. eine besonders ausgezeichnete Abschlussarbeit des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums. Die erforderlichen Feststellungen trifft der sausschuss nach Vorlage geeigneter Unterlagen und eines Motivationsschreibens. Die entscheidungserheblichen Feststellungen sind vom sausschuss zu dokumentieren. 4 Gasthörerstatus; Teilnahmegebühr (1) Die Studierenden erhalten an der Fachhochschule Münster den Status eines besonderen Gasthörers. (2) Der pro Semester zu entrichtende Betrag wird vom Institut für Technische Betriebswirtschaft festgelegt. 5 Regelstudienzeit, Studienaufbau, Aufnahme des Studiums (1) Das Studium umfasst einschließlich aller sleistungen eine Regelstudienzeit von fünf Semestern. (2) Das Studium gliedert sich in 20 Module. Die Module eins bis 18 beruhen auf den einzelnen Lehrveranstaltungen. Es sind 16 Pflicht- und zwei Wahlpflichtmodule zu belegen. Die Module 19 und 20 bestehen aus der Masterarbeit und dem Kolloquium. (3) Das für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Arbeitsaufwand für das Studium (workload) wird nach dem European Credit Transfer System (ECTS) berechnet und beträgt insgesamt 120 Leistungspunkte. (4) Die Anlage enthält den Studienverlaufsplan. Er gliedert den Studienverlauf und bestimmt die Anzahl der Leistungspunkte (CP) der Module. (5) Das Studium des ersten Fachsemesters kann sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester eines jeden Jahres aufgenommen werden. 6 Anrechnung von sleistungen (1) Gleichwertige Leistungen im Sinne von 7 AT PO können in einem Umfang von maximal 60 Leistungspunkten angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet der sausschuss. (2) Die Masterarbeit und das Kolloquium sind grundsätzlich im Weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Münster zu absolvieren. 4

5 7 Besondere sformen (1) Eine Modulprüfung kann anstatt aus der Klausurarbeit ( 15 AT PO) oder der mündlichen ( 16 AT PO) auch aus einer Hausarbeit, einer Projektarbeit oder einer Präsentation, bzw. aus einer Kombination zweier sformen bestehen. (2) In der Hausarbeit, der Projektbearbeitung (Projektmodul) oder der Präsentation soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er im jeweiligen sfach die Zusammenhänge erkennt und hierzu spezielle Aufgabenstellungen in der besonderen sform eigenständig bearbeiten kann. (3) Die saufgabe für eine besondere sform wird in der Regel von nur einer prüfenden Person gestellt. In fachlich begründeten Fällen, insbesondere wenn die Inhalte des sfaches in mehreren Lehrveranstaltungen und von mehreren Lehrenden vermittelt worden sind, kann die saufgabe auch von mehreren prüfenden Personen gestellt werden. Dabei prüft jede nur den von ihr gestellten Anteil an der saufgabe. In diesem Fall legen sie die Gewichtung der Anteile vorher gemeinsam fest. (4) Bei der Abgabe bzw. vor der Präsentation der besonderen sarbeit hat die Kandidatin bzw. der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie ihre bzw. er seine Arbeit bei einer Gruppenarbeit den entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachten Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. (5) Bei einer Projektbearbeitung oder bei einer Präsentation sind die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der, insbesondere die für die Benotung maßgeblichen Tatsachen, in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis der ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten im Anschluss an die Projektbearbeitung oder Präsentation unter Ausschluss der Öffentlichkeit bekannt zu geben. (6) Weitere besondere sformen können durch den sausschuss zugelassen werden. (7) Im Übrigen gelten die Vorschriften über Klausurarbeiten und mündliche en entsprechend. 5

6 8 Modulprüfungen des Studiums (1) Im Rahmen des Weiterbildenden Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Münster sind folgende wirtschaftswissenschaftliche Pflicht-Module zu absolvieren: Module Zeitpunkt der Regelmäßiger Modulprüfung Abschluss durch Organisation und Führung 1. Semester Klausur, Hausarbeit Business Development 1.Semester Klausur, Hausarbeit Marketing 1.Semester Klausur und/ oder mündliche, oder Hausarbeit Angewandtes Projektmanagement 2. Semester Klausur, Hausarbeit Technologie- und Innovationsmanagement 2.Semester Klausur, Hausarbeit I Controllinggestütztes Management 2.Semester Klausur, Hausarbeit Intercultural Communication and 3. Semester Klausur, Hausarbeit Competence Unternehmensbewertung 3.Semester Klausur, Hausarbeit Technologie- und Innovationsmanagement 3.Semester Klausur, Hausarbeit II Wirtschaftsethik 4.Semester Klausur, Hausarbeit Managementsysteme 4.Semester Klausur und/ oder mündliche, oder Hausarbeit Leistungs Zulassungsvoraussetzungen -punkte 5 Fortgeschrittene Englischkenntnisse 6

7 (2) Im ingenieurwissenschaftlichen Pflichtbereich sind folgende Module durch en abzuschließen: Module Zeitpunkt der Regelmäßiger Modulprüfung Abschluss durch Forschungsprojekt 1. Semester Klausur, Hausarbeit Integrierte Produktentwicklung 2. Semester Klausur, Hausarbeit Management Science 3. Semester Klausur, Hausarbeit Integrierte Ingenieursoftware 4. Semester Klausur, Hausarbeit Materialflusstechnik 4. Semester Klausur, Hausarbeit (3) Neben den sleistungen im Pflichtbereich sind zwei der folgenden Wahlpflichtmodulprüfungen abzulegen: Module Zeitpunkt der Regelmäßiger Modulprüfung Abschluss durch Behavioral Management 3.od.4. Semester Klausur, Hausarbeit Internationale Rechnungslegung 3.od.4. Semester Klausur, Hausarbeit Negotiating Skills 3.od.4. Semester Klausur, Hausarbeit Unternehmensgründung 3.od.4. Semester Klausur, Hausarbeit Angewandte Volkswirtschaftslehre 3.od.4. Semester Klausur, Hausarbeit Operations & Process Management 3.od.4. Semester Klausur, Hausarbeit Aktuelle Themen der Ökonomie 3.od.4. Semester Klausur, Hausarbeit Business Intelligence 3.od.4. Semester Klausur, Hausarbeit Leistungs Zulassungsvoraussetzungen -punkte Leistungs Zulassungsvoraussetzungen -punkte 5 Fortgeschrittene Englischkenntnisse Die Wahlpflichtmodulkataloge des Studienganges richten sich nach dem aktuellen Angebot der Fachhochschule Münster. Das Institut für Technische Betriebswirtschaft kann auf Beschluss des Vorstandes weitere als die aufgeführten Wahlpflichtmodule zulassen. Die Bekanntgabe erfolgt durch das Institut per Aushang. 9 Masterarbeit (1) Der Richtwert für den Umfang des Textteils der Masterarbeit beträgt in etwa 60 Seiten DIN A 4 (ca Zeichen pro Seite). 7

8 (2) Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Masterarbeit) beträgt mindestens drei und höchstens vier Monate, auf Antrag bei einem empirischen, experimentellen oder mathematischen Thema bis zu fünf Monate. (3) Zur Masterarbeit kann zugelassen werden, wer 1. an der Fachhochschule Münster im Weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen als Gasthörer eingeschrieben ist und Leistungspunkte aus Modulprüfungen erworben hat. (4) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich an den sausschuss zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese nicht bereits früher vorgelegt wurden: 1. Der Nachweis über die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen. 2. Eine Erklärung über bisherige Versuche zur Bearbeitung einer Masterarbeit und zur Ablegung der Masterprüfung in dem gewählten oder in einem verwandten oder vergleichbaren Studiengang sowie darüber, ob durch Versäumen einer Wiederholungsfrist der sanspruch erloschen ist. Dies gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge. (5) Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann schriftlich bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen sversuche zurückgenommen werden. (6) Über die Zulassung entscheidet der sausschuss. Die Zulassung ist zu versagen, wenn 1. die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder 2. die Unterlagen unvollständig sind oder 3. im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine entsprechende Masterarbeit der Kandidatin oder des Kandidaten ohne Wiederholungsmöglichkeit als nicht ausreichend (5,0) bewertet worden ist. Im Übrigen darf die Zulassung nur versagt werden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat im Geltungsbereich des Grundgesetzes ihren oder seinen sanspruch im gleichen Studiengang durch Versäumen einer Wiederholungsfrist versäumt hat. (7) Für die bestandene Masterarbeit erhält die Kandidatin oder der Kandidat 25 Leistungspunkte. 10 Kolloquium (1) Das Kolloquium ergänzt die Masterarbeit und ist eigenständig zu bewerten. (2) Zum Kolloquium kann die Kandidatin oder Kandidat nur zugelassen werden, wenn - die in 10 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 1 genannten Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit nachgewiesen sind, - alle vorgeschriebenen Module gemäß 9 bestanden sind und - die Masterarbeit mindestens als ausreichend (4,0) bewertet worden ist und damit 115 Leistungspunkte erworben wurden. (3) Das Kolloquium wird als Präsentation mit anschließender mündlicher durchgeführt. 8

9 (4) Für das bestandene Kolloquium erhält die Kandidatin oder der Kandidat 5 Leistungspunkte. 12 Inkrafttreten Die Besonderen Bestimmungen der sordnung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie werden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Münster bekannt gegeben. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Instituts für Technische Betriebswirtschaft am Münster, den Die Präsidentin der Fachhochschule Münster Prof. Dr. rer. pol. Ute von Lojewski Anlagen Studienverlaufsplan 9

10 Weiterbildender Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Semester BWL-Module Ingenieur-Module für (Wirtschafts-) Ingenieure Wahlpflicht-Module (im 3. und/oder 4. Semester) 1 20 CP 2 20 CP Organisation und Führung Angewandtes Projektmanagement Business Development Technologie und Innovationsmanagement I Marketing Controllinggestütztes Management Forschungsprojekt Integrierte Produktentwicklung Behavioral Management Internationale Rechnungslegung Negotiating Skills Unternehmensgründung Angewandte Volkswirtschaftslehre Operations & Process Management Aktuelle Themen der Ökonomie Business Intelligence CP Intercultural Communication and Competence Unternehmensbewertung Technologie und Innovationsmanagement II Management Science Wahlpflicht 1 Vertiefungsmodul (fakultativ 3. oder 4. Semester) Wahlpflicht 2 Vertiefungsmodul (fakultativ 3. oder 4. Semester) CP Wirtschaftsethik N. N. Managementsysteme Materialflusstechnik Integrierte Ingenieursoftware Wahlpflicht 1 Vertiefungsmodul (fakultativ 3. oder 4. Semester) Wahlpflicht 2 Vertiefungsmodul (fakultativ 3. oder 4. Semester) CP Master Thesis (2) und Kolloquium () Gesamt: 120 ECTS 10

11 11

Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen sordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Stand Mai 2016 Inhaltsübersicht Seite 1 Geltungsbereich...3 2 Ziel des Studiums, Zweck der, Mastergrad...3 3 Zugangsvoraussetzungen...3

Mehr

Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen sordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Stand Oktober 2018 Inhaltsübersicht Seite Artikel 1...3 1 Geltungsbereich...3 2 Ziel des Studiums, Zweck der, Mastergrad...3

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 24.06.2015 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den dualen

Mehr

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 27.08.2014 Laufende Nummer: 13/2014 Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten

Mehr

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Logistik an der Fachhochschule Münster (BB Logistik) vom..

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Logistik an der Fachhochschule Münster (BB Logistik) vom.. Institut für Logistik und Facility Management (ILF) Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Logistik an der Fachhochschule Münster (BB Logistik) vom.. 2008 Aufgrund des 2 Abs.

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 21 83-64020 13.04.2011 Besondere Bestimmungen der sordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang International Marketing & Sales an der Fachhochschule Münster (in der Fassung der VII. Änderungsordnung

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Leseversion. - Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den dualen Bachelorstudiengang. Technische Orthopädie

Leseversion. - Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den dualen Bachelorstudiengang. Technische Orthopädie Fachbereich Physikalische Technik Leseversion der Besonderen Bestimmungen der sordnung für den dualen Bachelorstudiengang Technische Orthopädie Die Leseversion ist eine Zusammenfassung der - Besonderen

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 07.05.2015 Dritte Ordnung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Leseversion. - Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang. Technische Orthopädie

Leseversion. - Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang. Technische Orthopädie Fachbereich Physikalische Technik Leseversion der Besonderen Bestimmungen der sordnung für den Bachelorstudiengang Technische Orthopädie Die Leseversion ist eine Zusammenfassung der - Besonderen Bestimmungen

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 7 819 Münster Fon +9 51 83-600 1.07.01 Vierte Ordnung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung

Mehr

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09. Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 4814 Münster Fon +4 251 83-6401 27.02.200 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 44 2015 Verkündet am 3. Februar 2015 Nr. 16 Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Management (Fachspezifischer Teil) Vom 28. Oktober

Mehr

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Logistik an der Fachhochschule Münster (in der Fassung der III. Änderungsordnung vom 26.09.2014)

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH Neufassung beschlossen in der 214. Sitzung des Fachbereichsrates des

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 03.05.2011 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Münster (BB Betriebswirtschaft) (in der Fassung der IV.

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 26.02.2015 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang International Management an der Fachhochschule Münster (BB IM) (in der Fassung der III. Änderungsordnung

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Anlage zu TOP 8 FBR vom 18.12.2013 Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 21 83-64020 21.06.2012 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild

Mehr

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein. Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Monostudiengang Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 01.03.2011 Ordnung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen der

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung 33. Jahrgang, Nr. 71 22. Mai 2012 Seite 1 von 5 Inhalt Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement (Business Administration and Engineering / Project Management)

Mehr

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64019 22. Dezember 2006 Ordnung zur Änderung der sordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 10.07.2013 Laufende Nummer: 29/2013 Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten

Mehr

Prüfungsordnung. vom 19.06.2013

Prüfungsordnung. vom 19.06.2013 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie (Arbeits- und Organisationspsychologie) an der Fakultät Kommunikation und Umwelt, Hochschule Rhein- Waal vom 19.06.2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Business and Law des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum vom 22. Juli

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Fachbereich Wirtschaft

Fachbereich Wirtschaft Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Münster (in der Fassung der II. Änderungsordnung vom

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung SO BC Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting

Mehr

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences für die Masterstudiengänge Business Development Management Human Resource Management IT-Audit

Mehr

25.08.2015 Nummer 411

25.08.2015 Nummer 411 AMTLICHE MITTEILUNGEN Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf H$0 NR. 411 Das Verkündungsblatt der Hochschule Herausgeberin: Die Präsidentin 25.08.2015

Mehr

Nr. 2/2012 vom 29.2.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 13 von 25

Nr. 2/2012 vom 29.2.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 13 von 25 Nr. 2/2012 vom 29.2.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 13 von 25 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Unternehmensentwicklung (MBP) mit dem Abschluss Master of

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG KUNSTGESCHICHTE. ARCHITEKTUR UND KUNST FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG KUNSTGESCHICHTE. ARCHITEKTUR UND KUNST FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG KUNSTGESCHICHTE. ARCHITEKTUR UND KUNST IM KULTURGESCHICHTLICHEN KONTEXT Neufassung beschlossen

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT Neufassung beschlossen in Ersatzvornahme des Dekanats des Fachbereichs

Mehr

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen- Nürnberg - FPOAuP - Vom 17. Juli 2009

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:

Mehr

(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt

(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die 1. Änderung der MPO der berufsbegleitenden Masterstudiengänge I. Innovations- und Informationsmanagement

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

NBl. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 01/2015, S. 88. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 3. Februar 2015.

NBl. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 01/2015, S. 88. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 3. Februar 2015. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang General Management (M.A.) ab Jahrgang 15 (April) vom 3. Februar 2015 NBl. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr.

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008

Mehr

Finanzgruppe Hochschule. Spezifische Regelungen für den Studiengang Management of Financial Institutions

Finanzgruppe Hochschule. Spezifische Regelungen für den Studiengang Management of Financial Institutions Spezifische Regelungen für den Studiengang Management of Financial Institutions Stand: 15.04.2015 der Sparkassen-Finanzgruppe 2015-2 - Übersicht 1 Einschreibung... 4 2 Regelstudienzeit... 5 3 Abschlussgrad...

Mehr

Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird durch die Hochschule. Ludwigshafen der international anerkannte akademische Grad

Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird durch die Hochschule. Ludwigshafen der international anerkannte akademische Grad Kurzinformationen auf einen Blick Abschluss Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird durch die Hochschule Ludwigshafen der international anerkannte akademische Grad Master of Business Administration

Mehr

Info-Veranstaltung Organisation der Bachelorarbeit. Termin: 23.01.12, 14.00 Uhr. Raum: 04.019

Info-Veranstaltung Organisation der Bachelorarbeit. Termin: 23.01.12, 14.00 Uhr. Raum: 04.019 Fachhochschule Südwestfalen Studiengang Engineering and Project Management Info-Veranstaltung Organisation der Bachelorarbeit Termin: 23.01.12, 14.00 Uhr Raum: 04.019 Bachelorarbeit im Studiengang EPM

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DER REKTOR DATUM: 21.02.2006 NR. 91 Prüfungsordnung (Studiengangsspezifische Bestimmungen) für den Studiengang Bachelor

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 05. Mai 2015 Nr. 56/2015 I n h a l t : Zweite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik Universität Siegen Vom 04. Mai 2015 Herausgeber:

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013 Studien- und rüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SO 30) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 22. Dezember 2015 (nach 7. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit

Mehr

Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Ausgabe 35 18.12.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 8 Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 2 48149 Münster Fon +49 21 83-64020 2.01.2010 Besondere Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 Bestimmungen für den Studiengang International Management Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-IM/M Aufbau des Studiengangs 41-IM/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan

Mehr

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 349 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2005 ausgegeben zu Saarbrücken, 19. August 2005 Nr. 24 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Biotechnologie.

Mehr

Prüfungsordnung. Mechanical Engineering

Prüfungsordnung. Mechanical Engineering Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechanical Engineering an der Hochschule Rhein-Waal vom 29.08.2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 und des 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 17. Januar 2013 Nr. 3/2013 I n h a l t : Erste Satzung zur Änderung der Praktikantenordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Nr. 05/2010 vom 21.12.2010 Amtliches Mitteilungsblatt der FH Koblenz Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Koblenz, 21.12.2010 Herausgeberin: Die Präsidentin der Fachhochschule Koblenz Redaktion:

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Berufsbegleitender Weiterbildungs-Master-Studiengang Konstruktionsbionik

Mehr

Zugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht

Zugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht Zugangs- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Zertifikatsstudium Management und Unternehmensrecht an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Hagen 1 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 62 Abs. 1 und

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen

Mehr

Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen

Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen Prüfungsordnung vom 08.08.2012 (i.d.f. vom 11.3.2014) Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen Fakultät Bauen und Erhalten HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen

Mehr

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an

Mehr

Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015

Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015 Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015 Vierte Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Energie- und Wassermanagement einschließlich der dualen Studienform

Mehr

Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre/International

Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre/International Amtliche Bekanntmachung Nr. 56/2012 Veröffentlicht am: 19.10.12 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre/International Economics and Policy Consulting

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 29.09.2014 Zweite Ordnung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen

Mehr

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M SA) Vom 16. Mai 2014 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 43 Abs.5,

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Business Administration (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Fachspezifische rüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Der Fachbereichsrat 09 (Kulturwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 26. Juni 2013

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Betriebswirtschaft

Mehr

1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung

1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung 1 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Wirtschaftschemie mit dem Abschluss Master of Science an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 09.05.2008 Aufgrund des

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) Vom 9. August 005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr., S. 9 9), in der Fassung vom. September 0 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr. 8, S. 58 58) Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Mehr

Fachbereich Energie Gebäude Umwelt

Fachbereich Energie Gebäude Umwelt Fachbereich Energie Gebäude Umwelt (Lesefassung der) Besondere Bestimmungen der sordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit der Ausrichtung Energie- Gebäude- und Umwelttechnik an

Mehr

49 Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts)

49 Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts) 49 Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts) (1) Allgemeines a) Der Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts) ist ein Vollzeitstudiengang mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern.

Mehr

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums. rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 13.12.2011 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 46 30. Juli 2009 Seite 1 von 7 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Automatisierungssysteme (Automation Systems) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Prozess-Engineering und Produktionsmanagement (PEP) mit den Studienschwerpunkten und mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) in

Mehr