Fachbereich Energie Gebäude Umwelt

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1 Fachbereich Energie Gebäude Umwelt (Lesefassung der) Besondere Bestimmungen der sordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit der Ausrichtung Energie- Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster (BB WIW EGU) vom 2. Mai 200 in der Fassung einschließlich der Änderungsordnung vom 03. September 2010 (Die Lesefassung ersetzt nicht die Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 6/200 vom 2. Mai 200, Seite 3 3 und Nr. 61/2010 vom 06. September 2010, Seite 01-0) Aufgrund des 2 Abs. und des 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 7), zuletzt geändert am. Oktober 200 (GV. NRW. 200 S. 16), und des 1 des Allgemeinen Teils der sordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Münster hat der Fachbereich Energie Gebäude Umwelt der Fachhochschule Münster folgende Besondere Bestimmungen erlassen:

2 Inhaltsübersicht Seite 1 Geltungsbereich Ziel des Studiums, Zweck der, Bachelorgrad Zugangsvoraussetzungen... 3 Regelstudienzeit, Studienumfang, Aufnahme des Studiums... 3 Anrechnung von Leistungen... 6 Besondere sformen... 7 Modulprüfungen des Studiums... Praxisphase... 7 Bachelorarbeit Kolloquium Zeugnis, Gesamtnote Inkrafttreten, Außerkrafttreten... Anlage1.1 bis 1.3 Studienverlaufspläne Anlage 2 Integrations- und Vertiefungsmodule Wirtschaft 2

3 1 Geltungsbereich Diese Besonderen Bestimmungen gelten für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit der Ausrichtung Energie- Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster. Sie bilden mit dem Allgemeinen Teil der sordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Münster (AT PO) die sordnung für diesen Studiengang. 2 Ziel des Studiums, Zweck der, Bachelorgrad (1) Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. (2) Das zur Bachelorprüfung führende Studium soll unter Beachtung der allgemeinen Studienziele ( HG) auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden sowohl theoretische als auch anwendungsbezogene Inhalte des Studienfachs vermitteln und dazu befähigen, Vorgänge und Probleme aus dem Berufsfeld des Wirtschaftsingenieurs mit der Ausrichtung Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik zu analysieren, praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten und dabei auch außerfachliche Bezüge zu beachten. Das Studium soll die wissenschaftlichen und analytischkonzeptionellen Fähigkeiten der Studierenden entwickeln und sie auf die Bachelorprüfung vorbereiten. (3) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat die für eine selbständige Tätigkeit im Beruf notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat und befähigt ist, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden selbstständig zu arbeiten. () Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird gemäß 66 HG der Hochschulgrad Bachelor of Engineering, Kurzbezeichnung B.Eng. verliehen. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit der Ausrichtung Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster ist die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation und der Nachweis einer praktische Tätigkeit (Praktikum) von 13 Wochen Dauer, die mit fachlich einschlägigen Arbeitstechniken und mit Fragen der Betriebsorganisation und des Arbeitsablaufs vertraut gemacht haben soll. (2) Studienbewerberinnen oder -bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Zugangsvoraussetzungen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, z. B. über den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDAF) mit einer Bewertung von im Durchschnitt für die Bereiche Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck oder über einen gleichwertigen Nachweis. Regelstudienzeit, Studienumfang, Aufnahme des Studiums 1. Das Studium umfasst einschließlich aller sleistungen eine Regelstudienzeit von sechs Semestern. 2. Das für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Studienvolumen (Umfang des notwendigen Lehrangebots) umfasst 12 bis 16 Semesterwochenstunden (SWS), der Studienaufwand gem. AT PO beträgt 10 Leistungspunkte. Weitere Details sind den anliegenden Studienplänen (Anlage 1.1 bis 1.3) zu entnehmen. (3) Das Studium des ersten Fachsemesters kann im Jahresrhythmus zum Wintersemester aufgenommen werden. 3

4 Anrechnung von Leistungen Gleichwertige Leistungen im Sinne von 7 AT PO können in einem Umfang von maximal 120 Leistungspunkten angerechnet werden. Die Bachelorarbeit und das Kolloquium sind grundsätzlich im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit der Ausrichtung Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster zu absolvieren. 6 Besondere sformen (1) Eine Modulprüfung kann anstatt aus der Klausurarbeit ( 1 AT PO) oder der mündlichen ( 16 AT PO) auch aus einer Hausarbeit, einer Projektbearbeitung oder einer Präsentation, bzw. aus einer Kombination von Klausurarbeit oder mündlicher und einer der besonderen sformen bestehen. (2) In der Hausarbeit, der Projektbearbeitung (Projektmodul) oder der Präsentation soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er im jeweiligen sfach die Zusammenhänge erkennt und hierzu spezielle Aufgabenstellungen in der besonderen sform eigenständig bearbeiten kann. (3) Die saufgabe für eine besondere sform wird in der Regel von nur einer prüfenden Person gestellt. In fachlich begründeten Fällen, insbesondere wenn die Inhalte des sfaches in mehreren Lehrveranstaltungen und von mehreren Lehrenden vermittelt worden sind, kann die saufgabe auch von mehreren prüfenden Personen gestellt werden. Dabei prüft jede nur den von ihr gestellten Anteil an der saufgabe. In diesem Fall legen sie die Gewichtung der Anteile vorher gemeinsam fest. () Bei der Abgabe bzw. vor der Präsentation der besonderen sarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie ihre oder er seine Arbeit - bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit - selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachten Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. () Bei einer Projektbearbeitung oder bei einer Präsentation sind die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der, insbesondere die für die Benotung maßgeblichen Tatsachen, in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis der ist der Kandidatin oder dem Kandidaten im Anschluss an die Projektbearbeitung oder Präsentation unter Ausschluss der Öffentlichkeit bekannt zu geben. (6) Weitere besondere sformen können durch den sausschuss zugelassen werden. (7) Im Übrigen gelten die Vorschriften über Klausurarbeiten und en entsprechend. 7 Modulprüfungen des Studiums (1) Im Grundlagenbereich sind folgende Module durch en abzuschließen: Modul Zeitpunkt der Modulprüfung: zum Ende des Regelmäßiger Abschluss durch Leistungspunkte Zulassungsvoraussetzungen (Studienleistung) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Wirtschaftsrecht 1. Semester 1. Semester 6

5 Mathematik I 1. Semester 7 Anerkennung der Lernstandskontrolle Physik 1. Semester Messtechnik Finanzierung und Controlling Mathematik II Chemie und Werkstoffe Elektrotechnik I Strömungstechnik Thermodynamik Technisches Englisch Mathematik III (Statistik) Strömungsmaschinen Marketing 1. Semester. Semester Klausur, Hausarbeit oder mündliche Anerkennung der Lernstandskontrolle Aktive regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Integrationsmodul Wirtschaft. Semester Siehe Anlage 2 Unternehmensführung. Semester 7 Vertiefungsmodul Wirtschaft. Semester Siehe Anlage 2 Wirtschaftsenglisch. Semester Klausur, Hausarbeit oder mündliche Aktive regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (2) Aus dem Bereich der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen und Anwendungen der Vertiefungsrichtung Energietechnik sind folgende Modulprüfungen abzulegen. Modul Zeitpunkt der Modulprüfung: zum Ende des Regelmäßiger Abschluss durch Leistungspunkte Zulassungsvoraussetzungen (Studienleistung) Wärmeübertragung Elektrotechnik II Konventionelle Strom- und Wärmeerzeugung

6 Regenerative Strom- und Wärmeerzeugung I Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Feuerungs- und Gastechnik I+II Regenerative Strom- und Wärmeerzeugung II Wärmenetze Kälte- und Wärmepumpentechnik Wärmeübertrager. Semester. Semester. Semester. Semester. Semester. Semester. Semester. Semester 6 6 (3) Aus dem Bereich der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen und Anwendungen der Vertiefungsrichtung Gebäudetechnik sind folgende Modulprüfungen abzulegen. Modul Zeitpunkt der Modulprüfung: zum Ende des Regelmäßiger Abschluss durch Leistungspunkte Zulassungsvoraussetzungen (Studienleistung) Steuerungs- und Regelungstechnik Wärmeübertragung Elektrotechnik II Heizungstechnik I Raumlufttechnik I Feuerungs- und Gastechnik I+II Gebäudeautomation und - leittechnik Heizungstechnik II Raumlufttechnik II Sanitärtechnik I+II. Semester. Semester. Semester. Semester. Semester. Semester. Semester 6

7 () Aus dem Bereich der ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen und Anwendungen der Vertiefungsrichtung Umwelttechnik sind folgende Modulprüfungen abzulegen. Modul Zeitpunkt der Modulprüfung: zum Ende des Regelmäßiger Abschluss durch Leistungspunkte Zulassungsvoraussetzungen (Studienleistung) Steuerungs- und Regelungstechnik Grundlagen der angewandten Biologie und Verfahrenstechnik Angewandte Chemie Regenerative Strom- und Wärmeerzeugung I Rohrleitungsbau I+II Wasserversorgung I+II Abwassertechnik I+II Abfallwirtschaft I+II. Semester. Semester. Semester. Semester. Semester 6 () In den fächerübergreifenden Modulen sind in den folgenden Fächern 3 Leistungspunkte zu erbringen. Modul Zeitpunkt der Modulprüfung: zum Ende des Regelmäßiger Abschluss durch Leistungspunkte Zulassungsvoraussetzungen (Studienleistung) Netzwerk und Projekt EGU Kurzbericht und Präsentation 3 unbenotet Aktive regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen des Netzwerkes und Testat im Projekt EGU (6) In den Vertiefungsmodulen Integrationsmodul Wirtschaft und Vertiefungsmodul Wirtschaft ist jeweils eine wahlfreie Modulprüfung aus dem Vertiefungsmodulkatalog gemäß Anlage 2 abzulegen. Praxisphase (1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen mit der Ausrichtung Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster ist eine Praxisphase von mindestens 12 Wochen zu absolvieren. (2) Die Praxisphase soll die Kandidatin oder den Kandidaten an die spätere berufliche Tätigkeit durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in Betrieben oder anderen Einrichtungen der Berufspraxis heranführen. Die Praxisphase soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gesammelten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. (3) Zur Praxisphase wird zugelassen, wer die Modulprüfungen bis einschließlich des s bis auf eine bestanden hat. 7

8 () Über die Zulassung zur Praxisphase entscheidet der sausschuss des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen mit der Ausrichtung Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster auf Antrag. () Während der Praxisphase wird die praktische Tätigkeit der Kandidatin oder des Kandidaten durch die Fachhochschule Münster begleitet und betreut. (6) Die Kandidatin oder der Kandidat hat über die Praxisphase einen schriftlichen Bericht mit Darstellung und Reflexion ihrer oder seiner Erfahrungen anzufertigen. (7) Die Praxisphase ist erfolgreich absolviert, wenn 1. ein qualifizierendes Zeugnis der Einrichtung der Berufspraxis über die Mitarbeit der Kandidatin oder des Kandidaten vorliegt, 2. die praktische Tätigkeit der Kandidatin oder des Kandidaten dem Zweck der Praxisphase entsprochen und die Kandidatin oder der Kandidat die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben zufrieden stellend ausgeführt hat; das Zeugnis der Einrichtung der Berufspraxis ist dabei zu berücksichtigen. () Über die erfolgreiche Teilnahme an der Praxisphase stellt der Betreuer einen Teilnahmenachweis aus. Mit Vorliegen dieses Nachweises erwirbt die Kandidatin oder der Kandidat 1 Leistungspunkte für die Praxisphase. Bachelorarbeit (1) Der Richtwert für den Umfang des Textteils der Bachelorarbeit beträgt 30-0 Seiten DIN A (mit ca Zeichen je Seite). (2) Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Bachelorarbeit) beträgt bis zu zehn Wochen. (3) Zur Bachelorarbeit kann zugelassen werden, wer 1. an der Fachhochschule Münster im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit der Ausrichtung Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik eingeschrieben oder als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist, 2. zur Praxisphase gemäß zugelassen ist und 3. alle Modulprüfungen bis auf zwei aus dem. Fachsemester mit Erfolg absolviert hat. () Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich an den sausschuss zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese nicht bereits früher vorgelegt wurden: 1. der Nachweis über die in Absatz 3 genannten Voraussetzungen, 2. eine Erklärung über bisherige Versuche zur Bearbeitung einer Bachelorarbeit und zur Ablegung der Bachelorprüfung in dem gewählten oder in einem verwandten oder vergleichbaren Studiengang sowie darüber, ob durch Versäumen einer Wiederholungsfrist der sanspruch erloschen ist. Dies gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge. Dem Antrag soll eine Erklärung darüber beigefügt werden, welche prüfungsberechtigte Person zur Betreuung der Bachelorarbeit bereit ist. () Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit kann schriftlich bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen sversuche zurückgenommen werden. (6) Über die Zulassung entscheidet der sausschuss. Die Zulassung ist zu versagen, wenn 1. die in Absatz 3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder 2. die Unterlagen unvollständig sind oder

9 3. im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine entsprechende Bachelorarbeit der Kandidatin oder des Kandidaten ohne Wiederholungsmöglichkeit als nicht ausreichend (,0) bewertet worden ist. Im Übrigen darf die Zulassung nur versagt werden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat im Geltungsbereich des Grundgesetzes ihren oder seinen sanspruch im gleichen Studiengang durch Versäumen einer Wiederholungsfrist verloren hat. (7) Für die bestandene Bachelorarbeit erhält die Kandidatin oder der Kandidat 12 Leistungspunkte. 10 Kolloquium (1) Das Kolloquium ergänzt die Bachelorarbeit und ist eigenständig zu bewerten. (2) Zum Kolloquium kann die Kandidatin oder der Kandidat nur zugelassen werden, wenn 1. die in Absatz 3 Ziffer 1 genannten Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen sind, 2. alle vorgeschriebenen Module gemäß 7 bestanden sind, die Praxisphase gemäß erfolgreich absolviert ist und damit 16 Leistungspunkte erworben wurden und 3. die Bachelorarbeit mindestens als ausreichend (,0) bewertet worden ist. (3) Das Kolloquium wird als Präsentation mit anschließender mündlicher durchgeführt. () Für das bestandene Kolloquium erhält die Kandidatin oder der Kandidat 3 Leistungspunkte. 11 Zeugnis, Gesamtnote In die Bildung der Gesamtnote gehen die Fachnoten mit den nach 7 zugewiesenen Leistungspunkten einfach gewichtet ein, die Bachelorarbeit und das Kolloquium mit zweifacher Wichtung der zugeordneten Leistungspunkte. 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Änderungsordnung tritt zum 31. März 2011 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Münster veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden des Bachelorstudienganges Wirtschaftsingenieurwesen mit der Ausrichtung Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik der Fachhochschule Münster. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Energie Gebäude Umwelt vom 2. Juni Münster, den 03. September 2010 Die Präsidentin der Fachhochschule Münster Prof. Dr. rer. pol. Ute von Lojewski

10 Anlage 1.1 Studienverlaufsplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit der Ausrichtung auf Energie- Gebäude- und Umwelttechnik in der Vertiefung Energietechnik 1. Semester. Semester. Semester 6. Semester Summe E V Ü P LP V Ü P LP V Ü P LP V Ü P LP V Ü P LP V Ü P LP SWS LP Wirtschaftswissenschaftliche Module Modul Grundlagen der BWL Modul Finanzierung und Controlling Modul Marketing Modul Unternehmensführung Integrationsmodul Wirtschaft Vertiefungsmodul Wirtschaft Unterstützungsmodule Modul Technisches Englisch Modul Wirtschaftsenglisch Modul Wirtschaftsrecht Mathematisch-naturwissenschaftliche Module Modul Mathematik I Modul Mathematik II Modul Mathematik III (Statistik) Modul Physik Module der ingenieuwissenschaftliche Grundlagen Modul Chemie und Werkstoffe Chemie und Werkstoffe I Chemie und Werkstoffe II Modul Messtechnik Modul Elektrotechnik I Modul Strömungstechnik Modul Thermodynamik Modul Strömungsmaschinen Modul Wärmeübertragung Modul Elektrotechnik II Module der ingenieuwissenschaftlichen Anwendungen Modul konventionelle Strom- und Wärmeerzeugung Modul regenerative Strom- und Wärmeerzeugung I Modul regenerative Strom- und Wärmeerzeugung II Modul Elektrizitätsversorgung Modul Gasversorgung Modul Wärmenetze Modul Feuerungs- und Gastechnik Feuerungs- und Gastechnik I Feuerungs- und Gastechnik II Modul Kälte- und Wärmepumpentechnik Modul Wärmeübertrager Fächerübergreifende Module Modul Netzwerk / Projekt EGU Praxismodule Modul Auswertung der Praxisphase 1 1 Bachelor-Arbeit Kolloquium 3 3 Summe SWS/LP Semesterwochenstunden

11 Anlage 1.2 Studienverlaufsplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit der Ausrichtung auf Energie- Gebäude- und Umwelttechnik in der Vertiefung Gebäudetechnik G 1. Semester. Semester. Semester 6. Semester Summe V Ü P LP V Ü P LP V Ü P LP V Ü P LP V Ü P LP V Ü P LP SWS LP Wirtschaftswissenschaftliche Module Modul Grundlagen der BWL Modul Finanzierung und Controlling Modul Marketing Modul Unternehmensführung Integrationsmodul Wirtschaft Vertiefungsmodul Wirtschaft Unterstützungsmodule Modul Technisches Englisch Modul Wirtschaftsenglisch Modul Wirtschaftsrecht Mathematisch-naturwissenschaftliche Module Modul Mathematik I Modul Mathematik II Modul Mathematik III (Statistik) Modul Physik Module der ingenieuwissenschaftliche Grundlagen Modul Chemie und Werkstoffe Chemie und Werkstoffe I Chemie und Werkstoffe II Modul Messtechnik Modul Elektrotechnik I Modul Strömungstechnik Modul Thermodynamik Modul Steuerungs- und Regelungstechnik Modul Strömungsmaschinen Modul Wärmeübertragung Modul Elektrotechnik II Module der ingenieuwissenschaftlichen Anwendungen Modul Heizungstechnik I Modul Heizungstechnik II Modul Raumlufttechnik I Modul Raumlufttechnik II Modul Feuerungs- und Gastechnik Feuerungs- und Gastechnik I Feuerungs- und Gastechnik II Modul Sanitärtechnik Sanitärtechnik I Sanitärtechnik II Modul Gebäudeautomation und -leittechnik Fächerübergreifende Module Modul Netzwerk / Projekt EGU Praxismodule Modul Auswertung der Praxisphase 1 1 Bachelor-Arbeit Kolloquium 3 3 Summe SWS/LP Semesterwochenstunden

12 Studienverlaufsplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit der Ausrichtung auf Energie- Gebäude- und Umwelttechnik in der Vertiefung Umwelttechnik Anlage 1.3 U 1. Semester. Semester. Semester 6. Semester Summe V Ü P LP V Ü P LP V Ü P LP V Ü P LP V Ü P LP V Ü P LP SWS LP Wirtschaftswissenschaftliche Module Modul Grundlagen der BWL Modul Finanzierung und Controlling Modul Marketing Modul Unternehmensführung Integrationsmodul Wirtschaft Vertiefungsmodul Wirtschaft Unterstützungsmodule Modul Technisches Englisch Modul Wirtschaftsenglisch Modul Wirtschaftsrecht Mathematisch-naturwissenschaftliche Module Modul Mathematik I Modul Mathematik II Modul Mathematik III (Statistik) Modul Physik Module der ingenieuwissenschaftliche Grundlagen Modul Chemie und Werkstoffe Chemie und Werkstoffe I Chemie und Werkstoffe II Modul Messtechnik Modul Elektrotechnik I Modul Strömungstechnik Modul Thermodynamik Modul Steuerungs- und Regelungstechnik Modul Strömungsmaschinen Modul Grundlg. d. angew. Biologie u. Verfahrenstechnik 0 0 Modul Angewandte Chemie Module der ingenieuwissenschaftlichen Anwendungen Modul regenerative Strom- und Wärmeerzeugung I Modul Rohrleitungsbau Rohrleitungsbau I Rohrleitungsbau II Modul Wasserversorgung Wasserversorgung I Wasserversorgung II Modul Abwassertechnik Abwassertechnik I Abwassertechnik II Modul Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft I Abfallwirtschaft II Fächerübergreifende Module Modul Netzwerk / Projekt EGU Praxismodule Modul auswertung der Praxisphase 1 1 Bachelor-Arbeit Kolloquium 3 3 Summe SWS/LP Semesterwochenstunden

13 Anlage 2 Integrations- und Vertiefungsmodule Wirtschaft Aus dem Katalog müssen je ein Modul nach Maßgabe des Studienangebots ausgewählt werden. Integrationsmodule Wirtschaft. oder. Semester sform LP Grundlagen Projektmanagement Unternehmensplanspiel TOPSIM Technologie und Produkte Grundlagen und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens Kommunikationstraining Vertiefungsmodule Wirtschaft. oder. Semester sform LP Humanressourcen-Management Einführung in integrierte Informationssysteme Unternehmensbewertung Internationales Management Marken-Management Marktforschung Aktuelle Themen der Ökonomie Die Integrations- und Vertiefungsmodulkataloge richten sich nach dem aktuellen Angebot der Fachhochschule Münster. Der Fachbereich Energie Gebäude Umwelt kann in Absprache mit dem Institut für Technische Betriebswirtschaft weitere als die hier aufgeführten Module zulassen; über die Zulassung entscheidet der Fachbereichsrat. Die Bekanntgabe erfolgt durch den Fachbereich Energie Gebäude Umwelt per Aushang. 13

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