Evaluierung einer Studienplanreform am Beispiel der Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Universität Graz

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1 Gerhard Reichmann Evaluierung einer Studienplanreform am Beispiel der Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Universität Graz Korrespondenz: Univ.-Ass. DDr. Gerhard Reichmann, Institut für Informationswissenschaft, Universität Graz, Universitätsstraße 15 / F 3, A-8010 Graz. gerhard.reichmann@kfunigraz.ac.at Deskriptoren: Evaluierung; Studienplan; Studienplanreform; Studierende; Universität; Studieninhalt; Rahmenbedingungen. Normenliste: UOG 1993: 18; UG 2002: 14, UniStG 1997: 16, 80b. I. Einleitung II. Studienplanreform III. Evaluierung der Studienplanreform 1. Evaluierung Studienplan Evaluierung Studienplan 2002 IV. Resümee I. Einleitung Die Evaluierung universitärer Studienpläne bzw Studiengänge ist ein Themengebiet, das in den letzten Jahren auch in Österreich stark an Bedeutung gewonnen hat. Seit Inkrafttreten des UOG ist die umfassende Evaluierung universitärer Forschung und Lehre gesetzlich verankert ( 18 UOG 1993). Allerdings sieht dieses Gesetz nur eine verpflichtende Evaluierung von Lehrveranstaltungen vor ( 18 Abs 4 UOG 1993), während die Evaluierung von Studien(-plänen) auf freiwilliger Basis beruht ( 18 Abs 5 UOG 1993). 2 Dagegen schreibt das UG kontinuierliche (universitätsinterne) Evaluierungen vor ( 14 Abs 4 UG 2002), die 1 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten, BGBl 1993/805 (tritt mit außer Kraft). 2 Vgl dazu im Detail: Hauser, Die Evaluierung der Lehre nach dem UOG 1993, ZfV 1995, 158 ff. 3 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien, BGBl I 2002/120.

2 sich auf das gesamte Leistungsspektrum der Universität zu beziehen haben ( 14 Abs 2 UG 2002). Somit werden die Verbreitung und Bedeutung der Evaluierung von Studienplänen in Zukunft vermutlich sogar noch weiter zunehmen. Die näheren Regelungen für die Durchführung von universitären Evaluierungsmaßnahmen sind zur Zeit in der Evaluierungsverordnung (EvalVO) 4 geregelt. International gesehen und hier vor allem im englischsprachigen Raum spielt die Evaluierung von Studienplänen schon seit wesentlich längerer Zeit als in Österreich eine große Rolle. Von zentraler methodischer Bedeutung sind dabei die Arbeiten zur Evaluationsforschung, die sich in den USA in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts als eigenständige Disziplin etabliert hat 5, und die Arbeiten zur Curriculumforschung, die gegen Ende des vorigen Jahrhunderts als Teildisziplin der Pädagogik ihren Höhepunkt erlebte. 6 Innerhalb Europas nehmen die Niederlande auf dem Gebiet der universitären Evaluierung einschließlich der Evaluierung von Studien(-plänen) eine Vorreiterrolle ein. Seit Beginn der 90-er Jahre startete auch in Deutschland eine Reihe von Pilotprojekten zur Evaluierung der Lehre an Hochschulen. 7 Im Gegensatz zu diesen Projekten, die oftmals von staatlicher Seite in Auftrag gegeben wurden und sich meist über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckten, handelt es sich bei der hier vorgestellten Untersuchung um eine punktuelle Evaluierung eines Studienplanes bzw einer Studienplanreform auf Basis von studentischen Meinungen, wobei der Schwerpunkt auf der Überprüfung der inhaltlichen Relevanz liegt. Gegenstand der Evaluierung, die zu Beginn des Jahres 2002 durchgeführt wurde, war zunächst der zu diesem Zeitpunkt gültige Studienplan 2001 für die Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Universität Graz. Im Rahmen dieser Evaluierung wurden 100 Studierende der Betriebswirtschaft anhand eines strukturierten Erhebungsbogens befragt, welche inhaltlichen Änderungen des Studiums sie sich wünschen würden. Zum Zeitpunkt der Erhebung lag bereits ein Entwurf für einen neuen Studienplan 2002 vor, den die Befragten nicht kannten und der mit Beginn des Wintersemesters 2002/2003 in Kraft trat. Anhand der auf Basis des Studienplanes 2001 ermittelten inhaltlichen Änderungswünsche der Studierenden wurde überprüft, inwieweit der Studienplan 2002 diesen Änderungswünschen entspricht. Somit stellt die vorliegende Untersuchung auch eine erste indirekte Evaluierung der durchgeführten Studienplanreform dar. 4 Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Grundsätze für die Durchführung von Evaluierungen in Forschung und Lehre der Universitäten, BGBl II 1997/ Vgl Madaus et al, Evaluation Models (1983). 6 Vgl Zwyssig, Die inhaltliche Neugestaltung betriebswirtschaftlicher Studiengänge, HSW 2001, Vgl Kieser et al, Probleme der externen Evaluation wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge, ZfB- Ergänzungsheft 1/1996, 76 ff. 2

3 Betrachtet man die gesetzlichen Bestimmungen zur Evaluierung in Österreich, die nur für jene Evaluierungen Geltung haben, die von offizieller Seite veranlasst werden, und die daher für die gegenständliche Untersuchung, die in Form eines Forschungsprojektes durchgeführt wurde, nicht relevant sind, so ist dort eine Evaluierung von Studienplanreformen nicht explizit vorgesehen. Insofern geht das vorgestellte Projekt sogar über den gesetzlich vorgesehenen Umfang von Evaluierungen hinaus. Auf der anderen Seite werden Evaluierungen von Studien(-plänen), die von offizieller Seite veranlasst werden, über die Evaluierung des Inhalts von Studien hinausgehen. Zudem werden sie sich kaum ausschließlich auf die Untersuchung der studentischen Sichtweise beschränken können. Als dritte Einschränkung der vorliegenden Untersuchung im Vergleich zu von offizieller Seite veranlassten Evaluierungen ist die Tatsache zu nennen, dass hier lediglich eine Überprüfung der (inhaltlichen) Effektivität 8 eines Studienplanes vorgenommen wird; eine Überprüfung der Effizienz 9 unterbleibt. 10 In den nachfolgenden Kapiteln wird zunächst die Reform des Studienplanes für die Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Universität Graz dargelegt, indem die Bestimmungen des Studienplanes 2001 jenen des Studienplanes 2002 gegenübergestellt werden. Es folgt eine Beschreibung der Vorgangsweise bei der Evaluierung der Studienpläne. Anschließend werden die Ergebnisse der Evaluierung im Hinblick auf den Studienplan 2001 sowie den Studienplan 2002 bzw die Studienplanreform vorgestellt. Den Abschluss der Arbeit bildet ein knappes Resümee. II. Studienplanreform Mit 1. Oktober 2002 trat an der Universität Graz der Studienplan 2002 für die Studienrichtung Betriebswirtschaft in der Folge als StPl 2002 bezeichnet in Kraft. 11 Dieser löste den lediglich ein Jahr davor in Kraft getretenen Studienplan 2001 in der Folge als StPl 2001 bezeichnet ab 12, der allerdings bis auf einige kleinere Änderungen weitgehend dem davor geltenden Studienplan 1998 entsprach. Sowohl beim StPl 2002 als auch beim StPl 2001 han- 8 Es wird überprüft, ob die richtigen Dinge getan, insbesondere die aus studentischer Sicht richtigen Inhalte angeboten werden. 9 Es wird nicht überprüft, ob die Dinge richtig getan werden; dh ob etwa das Angebot auch die entsprechende Qualität aufweist EvalVO nennt als Ziele von Evaluierungen sowohl die Überprüfung der Effektivität als auch jene der Effizienz. 11 Studienplan für die Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz laut Beschluss der Studienkommission für die Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz vom 6. März 2002, verlautbart im Mitteilungsblatt der Karl- Franzens-Universität Graz vom (54. Sondernummer). 12 Studienplan für das Diplomstudium der Betriebswirtschaft an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz laut Beschlüssen der Studienkommission Betriebswirtschaft vom 17. Jänner 2001, 7. März 2001, 30. Mai 2001, 20. Juni 2001 und 11. September 2001, verlautbart im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität vom (56. Sondernummer). 3

4 delt es sich um Studienpläne auf Basis des UniStG Vergleicht man diese beiden Studienpläne hinsichtlich der Rahmenbedingungen 14, so zeigt sich, dass es weitreichende Differenzen gibt (vgl Tab 1). Auf die wesentlichsten Unterschiede im Hinblick auf diese Rahmenbedingungen soll nun kurz eingegangen werden. 15 Rahmenbedingung StPl 2001 StPl 2002 Studienart Diplomstudium BWL Bakkalaureatsstudium BWL + Magisterstudium BWL Gliederung 2 Abschnitte Abschnitt(e) Studiendauer 8 Semester Semester Stundenumfang 125 Semesterstunden Semesterstunden Abschluss Mag.rer.soc.oec. Bakk.rer.soc.oec. + Mag.rer.soc.oec. Abschlussarbeit Diplomarbeit 2 Bakkalaureatsarbeiten + Magisterarbeit Prüfungssystem LV-Prüfungen/Fachprüfungen LV-Prüfungen Vorherrschender LV-Typ VO VU Teilnahmebeschränkungen theoretisch praktisch Anwesenheitspflicht teilweise großteils Tab 1: Vergleich: StPl 2001 StPl 2002 Hinsichtlich Aufbau und Umfang des Studiums sieht der StPl 2001 eine Untergliederung des Diplomstudiums Betriebswirtschaft in zwei Abschnitte mit einer Studiendauer von jeweils 4 Semestern vor. Der Stundenumfang beträgt insgesamt 125 Semesterwochenstunden. Dagegen führt der StPl 2002 ein zweigliedriges Studium ein, das sich aus einem Bakkalaureatsstudium Betriebswirtschaft und einem darauf aufbauenden Magisterstudium Betriebswirtschaft zusammensetzt. Die Dauer des Bakkalaureatsstudiums ist mit 6 Semestern, jene des Magisterstudiums mit 3 Semestern festgelegt, was gegenüber dem StPl 2001 eine Verlängerung des Studiums der Betriebswirtschaft 16 um ein Semester bedeutet. Die Gesamtstundenanzahl ist hingegen gleich geblieben. Die mit Einführung des StPl 2002 erfolgte Umwandlung des Diplomstudiums Betriebswirtschaft in Bakkalaureats- und Magisterstudium hat gemäß 80b UniStG zur Folge, dass Studierende nach dem StPl 2001 ihr Studium nach 13 Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten, BGBl I 1997/48 (tritt mit außer Kraft). 14 Unter dem Begriff Rahmenbedingungen werden hier und in der Folge sämtliche Merkmale von Studien(- plänen) zusammengefasst, die sich nicht auf den Studieninhalt beziehen, wie etwa Aufbau, Umfang oder Abschluss eines Studiums. 15 Die ebenfalls umfangreichen Auswirkungen der Studienplanreform auf den Studieninhalt werden erst im nächsten Kapitel im Zuge der Evaluierung der Studienpläne besprochen. 16 Mit dem Begriff Studium der Betriebswirtschaft ist hier und in der Folge einerseits das Diplomstudium Betriebswirtschaft gemäß StPl 2001 sowie andererseits die Kombination aus Bakkalaureatsstudium Betriebswirtschaft und Magisterstudium Betriebswirtschaft gemäß StPl 2002 gemeint. 4

5 den Vorschriften dieses Studienplanes in angemessener Zeit 17 beenden können und nicht wie laut 16 Abs 2 UniStG üblicherweise vorgesehen unmittelbar mit Inkrafttreten des StPl 2002 diesem unterstellt wurden. 18 Somit gibt es an der Universität Graz nach wie vor zahlreiche Studierende der Betriebswirtschaft, die ihr Studium nach dem StPl 2001 betreiben. Was die Abschlüsse betrifft, so erhalten Absolventen des Studiums der Betriebswirtschaft nach StPl 2002 vor dem Magistertitel bereits einen Titel für den erfolgreichen Abschluss des Bakkalaureatsstudiums. Dafür haben sie vor der Magisterarbeit, die der Diplomarbeit gemäß StPl 2001 entspricht, zwei weitere schriftliche (Haus-)arbeiten, die sogenannten Bakkalaureatsarbeiten, zu verfassen. Die Einführung dieses zusätzlichen Abschlusses ermöglicht es Studierenden, ihr Studium schon nach drei Jahren mit einem akademischen Grad zu beenden, wodurch die Anzahl an Studienabbrechern verringert werden sollte. Diesem Ziel könnte auch der im Rahmen der Studienplanreform vollzogene Wechsel des Prüfungssystems dienlich sein; während im StPl 2001 sowohl Lehrveranstaltungsprüfungen als auch umfangreiche Fachprüfungen über den Inhalt mehrerer Lehrveranstaltungen vorgesehen sind, erfolgt im StPl 2002 eine Beschränkung auf Lehrveranstaltungsprüfungen. Bezüglich der Regelungen im Hinblick auf Lehrveranstaltungen unterscheiden sich die beiden Studienpläne mehrfach. Nach StPl 2001 ist die Vorlesung der vorherrschende Lehrveranstaltungstyp. Dies hat zur Folge, dass die im Studienplan vorgesehenen Teilnahmebeschränkungen für Lehrveranstaltungen keine allzu große Rolle spielen, da für Vorlesungen eine maximale Gruppengröße von immerhin 300 Studierenden vorgesehen ist. Nachdem der Inhalt von Vorlesungen in der Regel in Form von Fachprüfungen abgeprüft wird, besteht diesbezüglich kaum Veranlassung für die Einführung von Anwesenheitspflicht. Im Gegensatz dazu ist nach StPl 2002 die Vorlesung mit Übung (VU) der verbreitetste Lehrveranstaltungstyp. Für diese Lehrveranstaltungen ist die Teilnehmerzahl auf 60 Studierende beschränkt, wodurch die Teilnahmebeschränkungen auch in der Praxis von großer Relevanz sind. Da der Inhalt sämtlicher Lehrveranstaltungen in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abgeprüft wird und dies in der Regel immanent geschieht 19, besteht fast immer Anwesenheitspflicht. III. Evaluierung der Studienplanreform 1. Evaluierung Studienplan Gemäß 80b Abs 2 UniStG sind Studierende berechtigt, jeden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des StPl 2002 noch nicht abgeschlossenen Studienabschnitt in einem die gesetzliche Studiendauer zuzüglich eines Semesters umfassenden Zeitraum abzuschließen. 18 Vgl dazu auch Hauser/Kostal, Grundzüge des neuen UniStG 1997, JAP 1997/98, 48 ff. 5

6 Fragebogen: Studienplan Abschnitt In welchem Umfang (im Vergleich zum derzeitigen) wünscht du dir die nachstehenden Fächer? h mehr gleich viel weniger Fach: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre (ABWL I) 22 o X o o o Einführung in die Bilanz- und Erfolgsrechnung 2 o X o o o Einführung in die Kostenrechnung 2 o X o o o Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 4 o X o o o Grundzüge der Rechnungslegung 4 o X o o o Marketing 3 o X o o o Produktion und Investition 3 o X o o o Personal Computing 4 X o o o o Fach: Grundzüge der politischen Ökonomie (VWL I) 10 o o X o o Einführung in die Politische Ökonomie 2 o o X o o Makrotheorie 2 o X o o o Mikrotheorie 4 o X o o o Wirtschaftsgeschichte 2 o o X o o gar nicht weiß nicht Fach: Privatrecht 6 o X o o o Bürgerliches Recht 3 o X o o o Handels- und Wertpapierrecht 3 o X o o o Fach: Grundzüge der Mathematik und der Statistik 10 o X o o o Mathematik 5 o X o o o Statistik 5 o X o o o Fach: Grundzüge und Methoden der Soziologie 6 o o X o o Einführung in die Allgemeine Soziologie 2 o o X o o Wirtschaftssoziologie 4 o o X o o Fach: Eine Fremdsprache 8 X X o o o 2. Abschnitt In welchem Umfang (im Vergleich zum derzeitigen) wünscht du dir die nachstehenden Fächer? Und hast du diese schon absolviert? h mehr gleich viel weniger Fach: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL II) 10 o X o o o o X Fach: Volkswirtschaft und Finanzwissenschaft (VWL II) 8 o o X o o o X Fach: Grundzüge des öffentlichen Rechts 4 o X o o o X o Fach: Erste besondere Betriebswirtschaftslehre 14 o X o o o o X Fach: Zweite besondere Betriebswirtschaftslehre 14 o X o o o o X Fach: Freies Wahlfach 13 o X o o o o X gar nicht Abb 1: StPl 2001 Fragebogen und Ergebnisse im Überblick weiß nicht ja absolviert nein Zur Evaluierung des StPl 2001 im Hinblick auf die Studieninhalte wurde der in Abb 1 dargestellte Fragebogen entwickelt. Anhand dieses Erhebungsbogens sollten Studierende angeben, in welchem Ausmaß sie sich im Vergleich zum aktuellen Umfang die einzelnen Inhalte des Studiums in Zukunft wünschen würden. Als Antwortskala wurde eine vierstufige Skala mit den Ausprägungen mehr, gleich viel, weniger und gar nicht gewählt. Für den Fall, dass Befragte das erwünschte Ausmaß einzelner Fächer nicht beantworten konnten oder wollten, wurde noch zusätzlich die Antwortmöglichkeit weiß nicht eingeführt. Im Fragebo- 19 Dh, dass die Beurteilung der Studierenden nicht aufgrund eines einzelnen Prüfungsaktes am Ende der Lehr- 6

7 gen spiegelt sich die inhaltliche Gestaltung des Diplomstudiums Betriebswirtschaft wider, da sämtliche Fächer samt vorgeschriebenem Umfang in Semesterwochenstunden aufgelistet sind. Hinsichtlich des ersten Studienabschnittes erfolgt darüber hinaus eine Aufgliederung der Fächer in die einzelnen Teilbereiche bzw Lehrveranstaltungen 20, um einerseits noch detailliertere Ergebnisse zu erhalten und andererseits die Plausibilität der Antworten prüfen zu können 21. Für den zweiten Studienabschnitt wurde von einer solchen Aufgliederung abgesehen, da zu erwarten war, dass zahlreiche Befragte einzelne Fächer noch nicht absolviert hatten und deshalb die einzelnen Teilbereiche bzw Lehrveranstaltungen noch gar nicht kannten. Im Jänner 2002 wurden an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der U- niversität Graz 100 Studierende der Betriebswirtschaft nach StPl 2001 anhand des vorgestellten Erhebungsbogens befragt. Die zentralen Ergebnisse der Evaluierung des StPl 2001 sind ebenfalls in Abb 1 dargestellt, in der für jedes Fach, jeden Teilbereich und jede Lehrveranstaltung die am häufigsten gewählte Antwortmöglichkeit, der sogenannte Modus 22, angekreuzt ist. Dieser ist bis auf eine Ausnahme in allen betrachteten Fällen mit dem Median 23 identisch. Die Ausnahme bildet die Fremdsprache, für die der Modus bei gleich viel und der Median bei mehr liegt. Zusätzlich ist in Abb 1 für alle Fächer des zweiten Studienabschnittes angegeben, ob die Mehrheit der befragten Studierenden das jeweilige Fach bereits absolviert hat. Betrachtet man das Fachgebiet der Betriebswirtschaftslehre, dem im ersten Studienabschnitt das Fach Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre (ABWL I) sowie im zweiten Studienabschnitt die Fächer Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL II), Erste besondere Betriebswirtschaftslehre (BBWL I) und Zweite besondere Betriebswirtschaftslehre (BBWL II) zuzurechnen sind, so legt Abb 1 offen, dass sich die befragten Studierenden genau den gemäß StPl 2001 vorgesehenen Umfang wünschen. Dieser beträgt in Summe 60 Wochenstunden und umfasst somit knapp die Hälfte der Gesamtstundenanzahl des Diplomstudiums. Eine detailliertere Analyse zeigt dann doch insofern gewisse Differenzen zwischen den Fächern der Betriebswirtschaftslehre, als die Tendenz hinsichtlich BBWL I und II deutlich, hinsichtlich ABWL I leicht in Richtung mehr geht, während sich eine erhebliche Anzahl der veranstaltung, sondern auf Basis mehrerer im Zuge der Lehrveranstaltung zu erbringender Teilleistungen erfolgt. 20 Bei jenen Untergliederungen eines Faches, die ein Stundenausmaß von maximal 2 Wochenstunden aufweisen, handelt es sich um einzelne Lehrveranstaltungen (zb Einführung in die Bilanz- und Erfolgsrechnung ); bei den übrigen um sogenannte Teilbereiche, die sich aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammensetzen (zb umfasst die Einführung in die Betriebswirtschaftslehre eine zweistündige Vorlesung und ein zweistündiges Repetitorium). 21 Wenn sich etwa Studierende ein Fach in erhöhtem Ausmaß wünschen, so müsste ein solcher Wunsch zumindest auch für einige Teilbereiche bzw Lehrveranstaltungen dieses Faches vorliegen. 22 Der Modus gibt an, welcher Wert (welche Antwortmöglichkeit) am häufigsten vorkommt (Modus = häufigster Wert). 23 Der Median gibt an, welcher Wert bei einer nach zu- bzw abnehmendem erwünschtem Umfang sortierten Auflistung aller beobachteten Werte genau in der Mitte steht (Median = Zentralwert). 7

8 Befragten ABWL II in geringerem Umfang wünscht (vgl Abb 2). Die Wünsche bezüglich der einzelnen Teilbereiche bzw Lehrveranstaltungen im Rahmen des Faches ABWL I (vgl Abb 1) entsprechen weitgehend dem Gesamtergebnis für das Fach: Es dominiert der Wunsch nach gleichbleibendem Umfang. Lediglich bezüglich des Teilbereiches Personal Computing gibt es den Wunsch nach einem verstärkten Umfang: Mehr als 58% der Befragten sprechen sich für eine Erhöhung des Umfanges aus. Eine innerhalb des Faches ABWL I durchgeführte Plausibilitätsprüfung führt zu einem positiven Ergebnis. Die Korrelationen 24 zwischen dem Fach und den einzelnen Teilbereichen bzw Lehrveranstaltungen dieses Faches sind sofern signifikant überwiegend positiv; das bedeutet also, dass sich Studierende umso eher eine Erhöhung des Ausmaßes der einzelnen Teilbereiche bzw Lehrveranstaltungen des Faches ABWL I wünschen, je eher sie den Wunsch nach einer Verstärkung des gesamten Faches ABWL I äußern. 25 gar nicht weniger gleich viel mehr ABWL I 0% 16% 24% 60% Fach ABWL II BBWL I 0% 1% 7% 14% 26% 37% 56% 59% BBWL II 1% 10% 32% 57% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% Prozent der Befragten Abb 2: StPl 2001 Detailergebnisse 1: Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre Mit einem Umfang von 18 Semesterwochenstunden steht das Fachgebiet der Volkswirtschaftslehre mit den beiden Fächern Grundzüge der politischen Ökonomie (VWL I) und Volkswirtschaft und Finanzwissenschaft (VWL II) stundenmäßig an zweiter Stelle des StPl 2001, was den Studierenden der Betriebswirtschaft augenscheinlich zu viel ist. Sie wünschen sich sowohl bei VWL I als auch bei VWL II eine Reduktion des Stundenausmaßes. 24 Die Überprüfung der Korrelationen erfolgte anhand des Korrelationskoeffizienten nach Spearman. 25 An dieser Stelle sei bereits vorweggenommen, dass auch die Plausibilitätsprüfungen für alle übrigen Fächer des 1. Studienabschnittes positiv verliefen, was als gutes Zeichen für die Qualität der erhobenen Daten zu werten ist. 8

9 Das Fachgebiet Recht umfasst insgesamt 10 Stunden und setzt sich aus den zwei Fächern Privatrecht und Grundzüge des öffentlichen Rechts zusammen. Das angebotene Ausmaß an Rechtsfächern im Rahmen des Studiums der Betriebswirtschaft erscheint den Studierenden weitgehend passend. Eine detaillierte Betrachtung führt zu der Erkenntnis, dass der im StPl 2001 vorgesehene Umfang des Privatrechts doch auf deutlich höhere Akzeptanz seitens der Studierenden stößt als jener des öffentlichen Rechts. Innerhalb des Faches Privatrecht wird der Teilbereich Handels- und Wertpapierrecht geringfügig stärker gewünscht als der Teilbereich Bürgerliches Recht. Die übrigen vier Fächer des Diplomstudiums Betriebswirtschaft, die insgesamt immerhin 37 Wochenstunden umfassen, lassen sich nicht zu Fachgebieten zusammenfassen. Für zwei dieser Fächer, Grundzüge der Mathematik und der Statistik sowie das freie Wahlfach, wünschen sich die Studierenden mehrheitlich keine umfangmäßigen Änderungen, wobei die Akzeptanz des freien Wahlfaches eindeutig geringer ist und diesbezüglich eine gewisse Tendenz in Richtung Reduktion zu erkennen ist. 26 Eine zentrale Tendenz in Richtung Reduktion gibt es hingegen bezüglich des Faches Grundzüge und Methoden der Soziologie, während sich mit genau 50% die Hälfte der Befragten für eine Ausweitung der Fremdsprache ausspricht. 27 Hinsichtlich der Fächer des zweiten Studienabschnittes wurde des weiteren untersucht, ob sich die Wünsche jener, die ein bestimmtes Fach bereits absolviert haben, von den Wünschen jener, bei denen dies nicht der Fall ist, signifikant unterscheiden. Da vielfach sogar empfohlen wird, einen etwaigen Studienplananpassungsbedarf ausschließlich anhand von Absolventenbefragungen festzustellen, da nur Absolventen 28 den dafür notwendigen Überblick haben 29, erschien diese Untersuchung empfehlenswert. Die in Tab 2 enthaltenen Ergebnisse lassen aber erkennen, dass im Hinblick auf die gegenständliche Untersuchung die Unterschiede zwischen den beiden Gruppen gar nicht so groß sind: nur in zwei von sechs Fällen, und zwar für die beiden Fächer Öffentliches Recht und Freies Wahlfach, gibt es diesbezüglich signifikante Differenzen. Die Absolventen des freien Wahlfaches wünschen sich dieses Fach in größerem Umfang als Studierende, die das Fach noch nicht absolviert haben, während beim Fach Öffentliches Recht eine umgekehrte Tendenz zu erkennen ist. 26 Immerhin mehr als 11% der Befragten wünschen sich eine gänzliche Streichung des freien Wahlfaches. 27 Zu den derzeit an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz angebotenen Fremdsprachen zählen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch und Japanisch. 28 Hier sind nicht nur Absolventen eines einzelnen Faches, sondern solche des gesamten Studiums gemeint; im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird davon ausgegangen, dass bezüglich eines einzelnen Faches die Absolventen dieses Faches den Absolventen des gesamten Studiums erfahrungsmäßig kaum nachstehen. 29 Vgl dazu etwa Mertens, Absolventenkritik als Hilfe zur Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Hochschulausbildung, ZfB-Ergänzungsheft 1/1982, 217 f oder auch Quarmby/Willett/Wood, Follow-up study of graduates 9

10 Fach Erwünschter Umfang (Mittelwert) Signifikanz Fach noch nicht absolviert Fach absolviert ABWL II 1,84 1,91 0,596 VWL II 1,29 1,35 0,664 Öffentliches Recht 1,89 1,40 0,009 BBWL I 2,22 2,42 0,112 BBWL II 2,18 2,40 0,330 Freies Wahlfach 1,41 1,85 0,048 Tab 2: StPl 2001 Detailergebnisse 2: Abhängigkeit von der Absolvierung Evaluierung Studienplan 2002 Wie bereits erwähnt, erfolgt die anschließende Evaluierung des StPl 2002 indirekt; es wird überprüft, in welchem Ausmaß dieser Studienplan den im Rahmen der Evaluierung des StPl 2001 geäußerten Wünschen entspricht. Da die Studienplanreform zu einer grundlegenden Umstrukturierung des Studiums der Betriebswirtschaft geführt hat, mit der auch eine weitreichende Änderung der Fächer einherging, ist eine inhaltliche Gegenüberstellung der beiden Studienpläne nicht ganz problemlos. Für die zentralen Fächer der Betriebswirtschaftslehre ist beispielsweise ein Vergleich überhaupt nur auf der aggregierten Ebene des gesamten Fachgebietes der Betriebswirtschaftslehre möglich. Tab 3 gibt einen Überblick über die Studieninhalte (Fächer) des StPl 2002 samt stundenmäßigem Umfang. Gleichzeitig wird dort auch eine Zuordnung der Fächer des StPl 2002 zu vergleichbaren Fächern des StPl 2001 vorgenommen sowie eine gemeinsame Kurzbezeichnung für jedes Fach bzw Fachgebiet eingeführt. Anhand von Tab 3 wird ersichtlich, dass sich lediglich 6 Stunden des Lehrangebotes laut StPl 2002 überhaupt keinem Fach bzw Fachgebiet laut StPl 2001 zuordnen lassen. Es sind dies einerseits jene 2 Stunden des Faches Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens, die dem Kommunikations- und Präsentationstraining 31 gewidmet sind, und andererseits die sonsfrom the MSc Information Management programme at the University of Sheffield, Journal of Information Science 1999, 147 ff. 30 Für diese Auswertung wurde die vierstufige ordinale Antwortskala des Fragebogens laut Abb 1 als Kardinalskala mit Werten von 0 (= gar nicht) bis 3 (= mehr) betrachtet. Dh ein Mittelwert von 1,84 bei ABWL II bedeutet etwa, dass sich die Befragten, die das Fach noch nicht absolviert haben, dieses in etwas geringerem Umfang wünschen (2 = gleich viel; 1 = weniger). Der Wunsch nach einem etwas geringerem Umfang liegt mit einem Mittelwert von 1,91 auch bei den Absolventen von ABWL II vor, allerdings in nochmals abgeschwächter Form. 31 Ein Kommunikations- und Präsentationstraining war laut StPl 2001 zwar nicht zwingend vorgesehen, Studierende hatten jedoch durchaus die Möglichkeit, ein solches im Rahmen des freien Wahlfaches zu absolvieren. 10

11 tigen gebundenen Wahlfächer 32 mit einem Umfang von 4 Semesterwochenstunden. Dieses als ergänzende Fächer bezeichnete Lehrangebot (vgl Tab 3) kann im Zuge der gewählten Vorgangsweise nicht evaluiert werden, da aufgrund des Fehlens im StPl 2001 keine Wünsche bezüglich des Umfanges dieses Angebotes vorliegen. Fächer des StPl 2002 h Fächer/Fachgebiete des StPl 2001 (Gemeinsame) Kurzbezeichnung Bakkalaureatsstudium Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 8 Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre BWL Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 16 Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre BWL Betriebswirtschaftslehre aus ganzheitlicher Perspektive 4 Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre BWL Grundzüge der Wirtschaftsmathematik und Statistik 8 Grundzüge der Mathematik und der Statistik Mathematik und Statistik Grundzüge der Volkswirtschaftslehre 12 Fachgebiet Volkswirtschaftslehre VWL Rechtliche Rahmenbedingungen 1: LV aus Privatrecht Rechtliche Rahmenbedingungen 2: LV aus öffentlichem Recht 4 Privatrecht Privatrecht 4 Grundzüge des öffentlichen Rechts Öffentliches Recht Gesellschaftliche Rahmenbedingungen 4 Grundzüge und Methoden der Soziologie Soziologie Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens 1: LV "Personal Computing" Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens 2: LV "Kommunikations- und Präsentationstraining" Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens 3: LV aus Fremdsprache 2 Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre BWL 2 nicht vorhanden Ergänzende Fächer 4 Eine Fremdsprache Fremdsprache Betriebswirtschaftliche Wahlfächer 12 Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre BWL Freie Wahlfächer 9 Freies Wahlfach Freies Wahlfach Magisterstudium Theorien, Modelle und Methoden 12 Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre BWL Fachinterne Interdisziplinarität 4 Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre BWL Betriebswirtschaftliche Wahlfächer 12 Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre BWL Sonstige gebundene Wahlfächer 4 nicht vorhanden Ergänzende Fächer Freie Wahlfächer 4 Freies Wahlfach Freies Wahlfach Tab 3: StPl 2002 Inhalt und Zuordnung von Fächern zu Fächern des StPl 2001 Zur vorgenommenen Zuordnung ist anzumerken, dass diese vor allem bezüglich des Fachgebietes der Betriebswirtschaftslehre relativ großzügig vorgenommen wurde. Sämtliche Fächer bzw Teile von Fächern 33 laut StPl 2002 wurden diesem Fachgebiet zugeordnet, die zumindest eine der folgenden drei Eigenschaften aufweisen: eine Bezeichnung, in der das Wort Betriebswirtschaft enthalten ist 34, einen Inhalt, der eindeutig in dieses Fachgebiet fällt Diese sonstigen gebundenen Wahlfächer werden im StPl 2002 unter der Bezeichnung Fachübergreifende Interdisziplinarität aufgezählt und umfassen Fächer wie zb Globale gesellschaftliche und ökonomische Herausforderungen, Vergleichende Unternehmenskultur und Wirtschaftsethik oder eine weitere (zweite) Fremdsprache. 33 Im Sinne von Teilbereichen bzw. Lehrveranstaltungen; vgl Fußnote Beispielsweise das Fach Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. 35 ZB das Fach Fachinterne Interdisziplinarität, das Seminare zu den Themen Financial and Industrial Management bzw Management and International Business umfasst. 11

12 oder eine Identität mit einem betriebswirtschaftlichen Fach(-teil) laut StPl Das Fach Grundzüge der Volkswirtschaftslehre laut StPl 2002 wurde dem gesamten Fachgebiet der Volkswirtschaftslehre und nicht nur dem Fach VWL I zugeordnet, da dieses Fach sowohl inhaltlich als auch stundenmäßig über VWL I hinausgeht. Während die im StPl 2002 gewählte Bezeichnung Rechtliche Rahmenbedingungen für Lehrveranstaltungen zum Privatrecht sowie zum öffentlichen Recht durchaus sinnvoll erscheint, wirkt die Bezeichnung Gesellschaftliche Rahmenbedingungen für Lehrveranstaltungen, die ausschließlich der Wirtschaftssoziologie gewidmet sind, zu abstrakt. Weniger gut erscheint weiters die Einordnung der Fremdsprache unter das Fach Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens. Fach/Fachbereich StPl 2001 Umfang in h Erwünschter Umfang StPl 2002 Umfang in h Wunsch erfüllt? BWL 60 gleich viel (+) 70 ( ) Ja VWL 18 weniger 12 ( ) Ja Freies Wahlfach 13 gleich viel (-) 13 ( ) Ja Mathematik und Statistik 10 gleich viel (-) 8 ( ) Ja Fremdsprache 8 mehr 4 ( ) Nein Privatrecht 6 gleich viel (-) 4 ( ) Ja Soziologie 6 weniger 4 ( ) Ja Öffentliches Recht 4 gleich viel (-) 4 ( ) Ja Ergänzende Fächer 0 nicht erhoben 6 ( ) nicht erhoben Tab 4: StPl 2002 Ergebnisse im Überblick 37 Tab 4 lässt erkennen, dass der StPl 2002 die im Rahmen der Evaluierung des StPl 2001 erhobenen Wünsche der Studierenden weitgehend erfüllt. Vollkommen wunschgemäß dürfte jedenfalls der um jeweils ein Drittel reduzierte Umfang der Fächer Volkswirtschaftslehre und Soziologie sein. Weitgehend wunschgemäß erscheint weiters der um beinahe 20% gesteigerte Umfang des Fachgebietes Betriebswirtschaftslehre sowie die (moderaten) Kürzungen bezüglich der Fächer Mathematik und Statistik und Privatrecht. Einigermaßen wunschgemäß sollte auch das unveränderte Ausmaß der beiden Fächer Freies Wahlfach und Öffentliches Recht sein, obschon die Wunschtendenz in Richtung Kürzung geht. Lediglich 36 Etwa Personal Computing, das laut StPl 2001 zum Fach Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre (ABWL I) gehört. 37 Anmerkungen zu Tab 4: Die in Spalte 1 der Tabelle enthaltenen Bezeichnungen entsprechen den Kurzbezeichnungen gemäß Tab 3. Das in Spalte 3 im Falle der Ausprägung gleich viel jeweils in Klammer gesetzte Plus- bzw Minuszeichen gibt an, ob die Tendenz (auf Basis des Mittelwertes: vgl dazu Fußnote 30) in Richtung mehr oder weniger geht. Die in Spalte 4 in Klammer vorgenommene Aufteilung des Stundenumfanges gibt an, wie viele Stunden jeweils auf das Bakkalaureats- bzw das Magisterstudium entfallen. 12

13 im Hinblick auf die Fremdsprache widerspricht der StPl 2002 vollkommen den Wünschen der Studierenden, die eindeutig eine Verstärkung dieses Faches nahe legen. Anstatt einer solchen Verstärkung wurde die Fremdsprache sogar noch um 50% gekürzt. Dies wird allerdings eventuell durch den Umstand relativiert, dass der StPl 2002 eine Forcierung von Englisch als Unterrichtssprache in den betriebswirtschaftlichen Fächern vorsieht. 38 Ob diese Empfehlung auch praktisch umgesetzt wird, bleibt fraglich. In Summe kann festgehalten werden, dass die für die Erstellung des StPl 2002 zuständige Studienkommission den Umfang der einzelnen Fächer mit Ausnahme der Fremdsprache im Sinne der Studierenden festgesetzt hat. Dies ist insofern erstaunlich, als diese Wünsche der Studierenden vor Erstellung des Studienplanes gar nicht explizit erhoben wurden. 39 Eine solche Vorgangsweise entspricht durchaus der (inter-)nationalen Praxis, nach der die Inhalte von Studien von den zuständigen Studienkommissionen weitgehend ohne vorbereitende bzw begleitende Studien vorgegeben werden. Bedarfsabklärungen bei den sogenannten Anspruchsgruppen, dies sind in erster Linie die Studierenden bzw die potentiellen Arbeitgeber der Absolventen, werden kaum durchgeführt. 40 Im Rahmen der Evaluierung von Studienplänen ist es hingegen durchaus üblich, dass die Evaluatoren die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen eruieren und anschließend prüfen, inwieweit die Studienpläne diesen Bedürfnissen gerecht werden. 41 Eine detailliertere Analyse der inhaltlichen Veränderungen bestätigt weitgehend den auf Basis der Ergebnisse im Überblick gewonnenen positiven Eindruck einer aus Sicht der Studierenden wunschgemäßen Studienplanreform. Innerhalb des Fachgebietes der Betriebswirtschaftslehre wurde etwa im Rahmen der Evaluierung des StPl 2001 festgestellt, dass sich die Studierenden eine Verstärkung der Besonderen Betriebswirtschaftslehren (mitunter zu Lasten des Faches ABWL II ) wünschen. Genau zu einer solchen Verstärkung ist es im Rahmen des StPl 2002 gekommen. Während der StPl 2001 die Besonderen Betriebswirtschaftslehren (BBWL) in einem Ausmaß von 28 Wochenstunden vorsieht 42, liegt der entsprechende Umfang gemäß StPl 2002 jedenfalls bei 40 Wochenstunden Gemäß Seite 8, Punkt 6 des StPl Es ist allerdings anzunehmen, dass die Wünsche der Studierenden bei Erstellung des Studienplanes insofern Beachtung fanden, als der Studienkommission auch Vertreter der Studierenden angehören. 40 Vgl Zwyssig, Die inhaltliche Neugestaltung betriebswirtschaftlicher Studiengänge, HSW 2001, Vgl Kieser et al, Probleme der externen Evaluation wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge, ZfB- Ergänzungsheft 1/1996, BBWL I und II im Ausmaß von jeweils 14 Semesterwochenstunden; vgl Abb Wie bereits erwähnt, ist eine eindeutige Zuordnung schwierig, weshalb im Rahmen der Ergebnisse im Überblick die Zuordnung auch nur zum gesamten Fachgebiet der Betriebswirtschaftslehre erfolgte. Folgende Fächer gemäß StPl 2002 sollten aber jedenfalls den Besonderen Betriebswirtschaftslehren gemäß StPl 2001 zugeordnet werden können: Betriebswirtschaftliche Wahlfächer im Rahmen des Bakkalaureatsstudiums im Ausmaß von 12 Stunden sowie alle betriebswirtschaftlichen Fächer des Magisterstudiums im Ausmaß von 28 Stunden. 13

14 Teilbereich/ Lehrveranstaltung StPl 2001 Umfang in h Erwünschter Umfang StPl 2002 Umfang in h Wunsch erfüllt? Personal Computing 4 mehr 2 Nein Makrotheorie 2 gleich viel (-) 2 Ja Mikrotheorie 4 gleich viel (-) 4 Ja Bürgerliches Recht 3 gleich viel (-) 2 Ja Handels- und Wertpapierrecht 3 gleich viel (+/-) 2 Nein Tab 5: StPl 2002 Detailergebnisse 44 Eine noch detailliertere Gegenüberstellung der beiden Studienpläne auf Basis ausgewählter Teilbereiche bzw Lehrveranstaltungen 45 legt dann doch zwei weitere keinesfalls wunschgemäße Veränderungen offen (vgl Tab 5). So kam es im Zuge der Studienplanreform zu einer Reduktion der Teilbereiche Personal Computing und Handels- und Wertpapierrecht 46 um jeweils 50%, obwohl sich die Studierenden im ersten Fall sogar noch eine Erhöhung des Umfanges gewünscht hätten, im zweiten jedenfalls keine Verringerung. Dafür wurden die Umfänge von Makrotheorie und Mikrotheorie trotz der generellen Zurückdrängung von Volkswirtschaftslehre im StPl 2002 wunschgemäß nicht vermindert. Ebenso wunschgemäß erscheint die Reduktion beim Bürgerlichen Recht 47. IV. Resümee Insgesamt lässt sich sagen, dass die im Jahre 2002 an der Universität Graz durchgeführte Studienplanreform für die Studienrichtung Betriebswirtschaft inhaltlich weitgehend den Wünschen der Studierenden entspricht. Ein Großteil der von Studierenden nach dem StPl 2001 im Rahmen einer Evaluierung dieses Studienplanes geäußerten Änderungswünsche wurde umgesetzt. So wurden vor allem die betriebswirtschaftlichen Fächer zulasten der übrigen Fächer aufgewertet. Offen bleibt allerdings, ob der StPl 2002 auch aus Sicht von Studienabsolventen, potentiellen Arbeitgebern sowie von Universitätslehrern, die nicht der zuständigen Studienkommission angehören, einen derartigen Erfolg darstellt. Dieser Fragestellung sollte jedenfalls im Rahmen von weiteren Untersuchungen nachgegangen werden. Weiters stellt sich die Frage, ob der StPl 2002 im Falle einer direkten Evaluierung ebenso gut ab- 44 Das in Spalte 3 im Falle der Ausprägung gleich viel jeweils in Klammer gesetzte Plus- bzw. Minuszeichen gibt an, ob die Tendenz (auf Basis des Mittelwertes: vgl dazu Fußnote 30) in Richtung mehr oder weniger geht. 45 Vgl Fußnote Im StPl 2002 unter der Bezeichnung Unternehmensrecht zu finden. 47 Im StPl 2002 unter der Bezeichnung Vertragsrecht zu finden. 14

15 schneidet. Eine solche direkte Evaluierung anhand einer Befragung von Studierenden nach dem StPl 2002 erscheint allerdings erst dann sinnvoll, wenn die Befragten zumindest die Hälfte des Studiums absolviert haben, was frühestens in einem Jahr der Fall sein wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine direkte Evaluierung des StPl 2002 lediglich auf Basis einer Befragung von sogenannten Umsteigern vom StPl 2001 auf den StPl 2002 möglich; allerdings mit der Einschränkung, dass diese Gruppe weder die Inhalte des StPl 2001 noch jene des StPl 2002 vollständig aus eigener Erfahrung kennt. Dafür sind Umsteiger die optimalen Auskunftspersonen für unmittelbare Vergleiche zwischen den beiden Studienplänen. 15

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