BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT ÄNDERUNGEN MIT DEM INKRAFTTRETEN DES NEUEN STUDIENPLANS MIT 1. OKTOBER 2011
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- Rudolf Hermann
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1 BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT ÄNDERUNGEN MIT DEM INKRAFTTRETEN DES NEUEN STUDIENPLANS MIT 1. OKTOBER 2011 Mit WS 2011/12 tritt ein neuer Bachelorstudienplan (Version 2011) in Kraft, welchem ALLE Studierenden ab 1. Okt (also mit Beginn des WS 2011/12) unterstellt werden: Die Teilprüfungsfächer des Bachelorstudiums Recht und Wirtschaft nach StPl 11 sind: (zu näheren Informationen zum Aufbau des Studiums nach StPL 11 siehe auch auf dieser homepage die Grafik "Aufbau des Bachelorstudiums" sowie den neuen Studienplan 11). Studieneingangsphase: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Studieneingangsphase: Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Allgemeine Betriebswirtschaftslehre II Spezielle Betriebswirtschaftslehre Einführung in die Volkswirtschaftslehre Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Spezielle Volkswirtschaftslehre Grundlagen und Methoden des Öffentlichen Rechts Materielles Europarecht Bürgerliches Recht Unternehmensrecht Arbeitsrecht und Sozialrecht Zivilverfahrensrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht Finanzrecht Internationales Recht Wirtschaftsstrafrecht Wissenschaftliche Arbeitstechnik Statistik Gebundene Wahlfächer Englisch Interdisziplinäres Seminar UNVERÄNDERT nach StPl 11 bleiben davon die folgenden Teilprüfungen: Materielles Europarecht Unternehmensrecht Arbeitsrecht und Sozialrecht Finanzrecht (Klausurdauer wurde auf 120 min. abgeändert) Internationales Recht Wirtschaftsstrafrecht sowie Englisch. In diesen Fächern bisher abgelegte Prüfungen gelten unverändert - es ist keine Prüfungsanerkennung erforderlich! Änderungen: Erst die positive Absolvierung der gesamten Studieneingangsphase (also die VO Einführung in die BWL und der Grundkurs Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts) berechtigt zur Fortsetzung des Bachelorstudiums Recht und
2 Wirtschaft (zu Prüfungsanerkennungsmöglichkeiten siehe in Tabelle unten). Neu sind neben der Studieneingangsphase auch der KU "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" (Fach Wissenschaftliche Arbeitstechnik) und der Grundkurs "Einführung in die Statistische Datenanalyse" (Fach Statistik). Diese beiden (prüfungsimmanenten) Lehrveranstaltungen müssen zukünftig von allen Studierenden absolviert werden. Allerdings bestehen zu beiden Lehrveranstaltungen Übergangsbestimmungen bzw. Anrechnungsmöglichkeiten, siehe in Tabelle unten. Auch das Gebundene Wahlfach "Einführung in das Rechnungswesen (Buchhaltung und Kostenrechnung)" ist neu (dieses Fach wurde bisher unter "Vorbereitungslehrveranstaltungen" angeboten). Wie bisher wird jenen Studierenden, welche noch keine Kenntnisse im Fach Rechnungswesen haben, dringend empfohlen dieses Wahlfach zu absolvieren. Bisher mussten aus den Gebundenen Wahlfächern zwei gewählt und aus diesen jeweils 6 ECTS-Punkte absolviert werden. Zukünftig müssen insgesamt 8 ECTS- Punkte aus mindestens zwei (d.h. auch mehrere sind möglich) Gebundenen Wahlfächern absolviert werden. In den Wahlfächern bisher nach altem StPl 08 abgelegte Prüfungen gelten unverändert, es ist keine Prüfungsanerkennung erforderlich. In der Speziellen BWL steht nun eine dritte Auswahlmöglichkeit mit "Finanzdienstmärkte und Finanzdienstleistungen" zur Verfügung, ansonsten bleibt das Fach (außer einer geringfügigen Abänderung der ECTS-Punkte) unverändert. Das Fach Öffentliches Recht (öffentliches Wirtschaftsrecht) II wird umbenannt in "Öffentliches Wirtschaftsrecht", statt einer bisher mündlich abzulegenden Fachprüfung ist zukünftig eine schriftliche Fachprüfung zu absolvieren (Dauer 150 min.). Es ist für die Zulassung zur schriftlichen Fachprüfung nur mehr die Übung Öffentliches Wirtschaftsrecht zu absolvieren, nicht wie bisher auch die AG "Probleme des öffentl. Wirtschaftsrechts". Eine bereits positiv absolvierte Fachprüfung im Fach ÖR (öffentliches Wirtschaftsrecht) II nach StPl 08 gilt als Fachprüfung Öffentliches Wirtschaftsrecht, es ist keine Anrechnung erforderlich. Es ist nur mehr 1 interdisziplinäres Seminar (Bachelorarbeit) zu absolvieren statt bisher zwei.sollte bereits ein zweites interdisziplinäres Seminar absolviert worden sein, bestehen Anrechnungsmöglichkeiten s. Tabelle unten. Weitere Änderungen IM DETAIL bzw. erforderliche Prüfungsanerkennungen aus dem alten StPl 08 in den neuen StPl 11: Prüfungen im ALTen StPl 08 PS Investition und Finanzierung (Bei Fehlen des PS Investition und Finanzierung kann das PS Betriebliche Leistungsfunktion für die Anerkennung herangezogen werden) Fachprüfung Grundzüge der = Prüfungen im NEUen StPl 11 = VO Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (Studieneingangsphase) Fachprüfung Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I
3 Betriebswirtschaftslehre UND Fachprüfung Betriebliches Rechnungswesen (schriftliche Fachprüfung, Dauer 150 Minuten) SOWIE alle Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem Fach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre II: Grundkurs Marketing #) Grundkurs Kostenrechnung #) Grundkurs Bilanzanalyse/Bilanzpolitik ACHTUNG ÜBERGANGSBESTIMMUNG: Die Fachprüfungen "Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre" und "Betriebliches Rechnungswesen" nach StPl 08 müssen infolge der Übergangsbestimmung nach 13 Abs 1 StPl 11 weiterhin als solche bis 30. April 2012 (bis zu den s.g."aprilklausuren") abgelegt werden. Erst danach (also ab den "Juniklausuren" 2012) kann die Fachprüfung Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I abgelegt werden. Als Zulassungsvoraussetzungen für diese beiden Fachprüfungen ist der Nachweis der folgenden Proseminare (Grundkurse) erforderlich: Fachprüfung Grundzüge der BWL: PS Organisation, Personal und Management sowie Grundkurs Marketing (das bisher erforderliche PS Betriebliche Leistungsfunktion wird für diesen Grundkurs angerechnet! Keine Antragstellung erforderlich) Fachprüfung Betriebliches Rechnungswesen: PS Bilanzierung und Bilanzpolitik PS Investition und Finanzierung Grundkurs Kostenrechnung (das bisher erforderliche PS Kostenrechnung wird für den
4 Fachprüfung Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre Fachprüfung Betriebliches Rechnungswesen Grundkurs Kostenrechnung angerechnet! Keine Antragstellung erforderlich) = Grundkurs Marketing#) (Fach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre II) nach Ablauf der obigen Übergangsfrist (s. BWL und betriebl. RW) im Mai 2012 in = Fachprüfung Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I erforderliche Ergänzungsprüfung: LV- Prüfung über das PS Organisation, Personal und Management SOWIE Grundkurs Kostenrechnung #) (Fach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre II): PS Betriebliche Leistungsfunktion nach Ablauf der obigen Übergangsfrist (s. BWL und betriebl. RW) im Mai 2012 in = Grundkurs Marketing#) (Fach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre II) nach Ablauf der obigen Übergangsfrist (s. BWL und betriebl. RW) im Mai 2012 in PS Kostenrechnung = Grundkurs Kostenrechnung#) (Fach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre II) nach Ablauf der obigen Übergangsfrist (s. BWL und betriebl. RW) im Mai 2012 in
5 Grundzüge der Volkswirtschaftslehre = Alle Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem Fach Grundzüge der Volkswirtschaftslehre: Grundkurs Mikroökonomik und Grundkurs Makroökonomik sowie Grundkurs Einführung in die Statistische Datenanalyse PS Volkswirtschaftslehre ACHTUNG ÜBERGANGSBESTIMMUNG: Die Fachprüfung "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" nach altem Studienplan 08 KANN infolge der Übergangsbestimmung nach 13 Abs 2 StPl 11 noch bis 30. April 2012 abgelegt werden! Als Zulassungsvoraussetzung ist das bisherige PS Volkswirtschaftslehre nachzuweisen. Wenn dieses nicht vorliegt, ist stattdessen die VO "Einführung in die Volkswirtschaftslehre" positiv zu absolvieren (s.u.). = VO Einführung in die Volkswirtschaftslehre VO Wirtschaftspolitik (Fach spezielle VWL) = VU Wirtschaftspolitik ( Fach Spezielle VWL)
6 VO Finanzpolitik (Fach spezielle VWL) Beachte: Nach StPl 11 ist die Auswahl der Speziellen Volkswirtschaftslehre nicht mehr an die gewählte Spezielle Betriebswirtschaftslehre gebunden, es kann frei zwischen "Wirtschaftspolitik" und "Finanzwissenschaften" gewählt werden! = VU Finanzwissenschaft (Fach Spezielle VWL) Fachprüfung Privatrecht I (Bei Fehlen der Fachprüfung kann auch die Übung "Schuldrecht Allgemeiner Teil" für die Anerkennung herangezogen werden) Fachprüfung Privatrecht II Beachte: Nach StPl 11 ist die Auswahl der Speziellen Volkswirtschaftslehre nicht mehr an die gewählte Spezielle Betriebswirtschaftslehre gebunden, es kann frei zwischen "Wirtschaftspolitik" und "Finanzwissenschaften" gewählt werden! = Studieneingangsphase (STEP): Grundkurs: Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts = Fachprüfung Bürgerliches Recht
7 (Beachte: Die Fachprüfung Bürgerliches Recht nach StPl 11 ist schriftlich abzulegen (Dauer 150 Minuten), es ist zuvor die PFLICHTÜBUNG "BÜRGERLICHES RECHT" positiv zu absolvieren). ACHTUNG ÜBERGANGSBESTIMMUNG: Die Fachprüfung "PRIVATRECHT II" muss infolge der Übergangsbestimmung nach 13 Abs 4 StPl 11 noch bis 29. Februar 2012 nach dem Modus des altes Studienplan 08 (mündlich) abgelegt werden. Zugeteilte Prüferinnen und Prüfer verbleiben! Fachprüfung Öffentliches Recht I (Bei Fehlen der Fachprüfung kann auch die Übung "Öffentliches Recht I" für die Anerkennung herangezogen werden) Erstes Interdisziplinäres Seminar Erst danach (ab den "Aprilklausuren" 2012) kann die Fachprüfung Bürgerliches Recht (Voraussetzung Pflichtübung, schriftlicher Prüfungsmodus) abgelegt werden! = Grundkurs: Grundlagen und Methoden des Öffentlichen Rechts Interdisziplinäres Seminar sowie KU Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (ACHTUNG: Infolge der Übergangsbestimmung nach 13 Abs 3 StPl 11 kann bis 30. Juni 2012 das interdisziplinäre Seminar noch ohne den danach als Zulassungsvoraussetzung erforderlichen KU "Wissenschaftliches Arbeiten" absolviert werden!) Der Antrag auf Anerkennung des KU "Einführung in das wiss. Arbeiten" ausgehend von einem ISE (!)ist bei
8 Frau Prof. AUGENEDER, Curricularkommission (s. Leitfaden der Curricularkommission auf der hp des Prüfungsreferates unter weiter in der Navigation rechts unter "Prüfungsanerkennungen") einzubringen. Die Prüfungsanerkennung des KU "Einführung in das wiss. Arbeiten" ausgehend von dem SE aus der spez. BWL (siehe unten) (!) erfolgt automatisch ab Mitte September 2012 Zweites Interdisziplinäres Seminar = SE aus Spezieller BWL sowie KU Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (Anmerkung: Infolge der Übergangsbestimmung nach 13 Abs 3 StPl 11 kann bis 30. Juni 2012 das SE aus der Spez. BWL noch ohne den danach als Zulassungsvoraussetzung erforderlichen KU "Wissenschaftliches Arbeiten" absolviert werden!) Nachtrag/Korrektur vom 27. Juni 2011: SE aus Spezieller BWL Beachte: Nach StPl 11 ist nur mehr ein interdisziplinäres Seminar nachzuweisen. Sollte bereits ein zweites interdisziplinäres Seminar absolviert worden sein, kann eine Anerkennung für das SE aus der speziellen BWL erfolgen. Dieser Antrag auf Anerkennung ist bei Frau Prof. AUGENEDER, Curricularkommission (s. Leitfaden der Curricularkommission auf der hp des Prüfungsreferates unter weiter in der Navigation rechts unter "Prüfungsanerkennungen") einzubringen. = SE aus Spezieller BWL (keine Anerkennung erforderlich) sowie KU Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Der Antrag auf Anerkennung ist bei Frau Prof. AUGENEDER, Curricularkommission (s. Leitfaden der Curricularkommission auf der hp des Prüfungsreferates unter weiter in der Navigation rechts unter "Prüfungsanerkennungen") einzubringen.
9 #) Für die Anrechnung des Grundkurses Marketing sowie des Grundkurses Kostenrechnung sind primär die beiden Fachprüfungen Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre UND Betriebliches Rechnungswesen heranzuziehen. Bei Fehlen einer dieser Fachprüfungen kann der Grundkurs Kostenrechnung mit der Fachprüfung aus Betrieblichem Rechnungswesen bzw. der Grundkurs Marketing mit der Fachprüfung Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre angerechnet werden. Nur dann, wenn keine dieser zuvor genannten Fachprüfung absolviert wurde, kann der Grundkurs Marketing mit dem PS Betriebliche Leistungsfunktion und der Grundkurs Kostenrechnung mit dem PS Kostenrechnung angerechnet werden. hirnsperger RW-Pruefungsreferat
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