Allgemeine Geschäftsbedingungen der OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH
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- Carin Stein
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH 1. Die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH, Kliffstrasse 17, Ostseebad Nienhagen nachstehend OFV oder Vermittler genannt, handelt ausschließlich im Auftrage des Vermieters des Mietobjektes, in welcher der Gast (Mieter genannt) befristet wohnt. Die OFV ist nicht Eigentümer dieses Mietobjektes. Die Abrechnung erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers. Vertragspartner des Mieters im Rahmen der Vermietung wird ausschließlich der jeweils genannte Eigentümer/Vermieter. 2. Eine Umbuchung Ihres Mietvertrages in eine andere Unterkunft oder zu einem anderen Zeitpunkt auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin kann erfolgen, aber nur soweit dies möglich ist und innerhalb eines Jahres. Wir erheben für diesen Mehraufwand eine Kostenpauschale von 20, Der Vermittler haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für eine ordentliche und vertragsgerechte Vermittlung des Mietobjektes. Der Vermittler haftet nicht für Mängel am Mietobjekt, Straßenbzw. Baumaßnahmen. Hierfür ist die Haftung gegenüber der OFV ausgeschlossen. Für Mängel der Vermittlung durch die OFV haftet die OFV beschränkt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Sollte trotz Vermittlung eine Gastwirtshaftung der OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH in Betracht kommen, haften diese dem Mieter für eingebrachte Sachen nur bis zum Hundertfachen des Mietzinses für einen Tag, höchstens jedoch bis 1.500,00 ; für Geld, bei Wertpapieren und Kostbarkeiten bis maximal 800, Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. 823 BGB. 5. Eine Aufrechnung des Gastes / Mieters mit einer anderweitigen Forderung gilt als ausgeschlossen, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dieses auch für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Gast/Mieter gegenüber der OFV. 6. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Mieter an Stelle eines Anspruchs auf Schadenersatz statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die OFV nicht Vertragspartner im Rahmen des Mietverhältnisses ist, sondern lediglich Vermittler. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bei Nichtantritt oder Nichtinanspruchnahme von Leistungen besteht Ihrerseits kein Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung des Mietpreises. 7. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben in Prospekten oder Internetdarstellungen sind durch uns bis zum Zeitpunkt Ihrer Reservierung jederzeit möglich. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. 8. Die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH, erhebt im Zuge der Abwicklung der Verträge für die jeweiligen Vermieter die Daten des Mieters. Ohne Einwilligung des Mieters wird die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH, Bestands- und Nutzungsdaten des Mieters nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Mieters wird die OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH, die Daten nicht für Zwecke Dritter bezüglich Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Sofern der Mieter einer Nutzung zu Werbezwecken und des Kundeninformationssystems nicht zustimmt, teilt der Mieter dies der OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH schriftlich mit. 9. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben in Prospekten, Internetdarstellungen oder sonstigen Veröffentlichungen sind bis zum Zeitpunkt der Reservierung jederzeit möglich. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten 10. Als Gerichtstand wird Rostock vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Rechtsgestaltende Erklärungen können nur von der Geschäftsführung der OFV abgeben werden, insbesondere nicht von Erfüllungsgehilfen und Angestellten des Unternehmens. Es gilt deutsches Recht. Ostseebad Nienhagen,
2 Aufnahmebedingungen für den Gast / Mieter bei Beherbergungsleistungen im Ferienidyll Seepferdchen Resort - WEG G1 und WEG G2 - im Ostseebad Nienhagen I. GELTUNGSBEREICH Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäuser/ Ferienwohnungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast / Mieter und den Eigentümern / Vermietern der Ferienhäuser / Ferienwohnungen der WEG G1 und WEG G2, vertreten durch die TEIMA Hausverwaltung GmbH, Kliffstraße 17, Ostseebad Nienhagen im Ferienidyll Seepferdchen Resort im Ostseebad Nienhagen. Die Ostsee Ferien Vermittlung GmbH tritt dabei ausschließlich als Vermittler der Ferienhäuser / Ferienwohnungen für die jeweiligen Eigentümer / Vermieter auf. Der Mietvertrag entsteht zwischen dem jeweiligen Eigentümer / Vermieter und Ihnen als Mieter, das heißt, die sich aus dem Mietvertrag ergebenen vertraglichen Bedingungen werden ausschließlich Inhalt und Gegenstand, des zwischen Ihnen und dem Eigentümer/ Vermieter, nachfolgend auch als EV bezeichnet, zustande kommenden Beherbergungs- / Mietvertrages. Lesen Sie die nachstehenden Bedingungen daher sorgfältig durch. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, diese wären ausdrücklich schriftlich in ihrer Geltung anerkannt. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. II. VERTRAGSABSCHLUSS 1. Mit der Reservierungsanfrage bieten Sie als Gast / Mieter dem jeweiligen Eigentümer / Vermieter, unverbindlich an, einen zeitlich befristeten Beherbergungs- / Mietvertrag über ein Ferienhaus / eine Ferienwohnung abzuschließen. Die Reservierungsanfrage kann sowohl mündlich (persönlich oder telefonisch) als auch schriftlich in Textform (Brief, Fax, E- Mail, Internet) erfolgen. 2. Auf der Grundlage der Reservierungsanfrage erhalten Sie als Gast / Mieter ein auf der Grundlage Ihrer Reservierungsanfrage erstelltes Angebot des Eigentümers / Vermieters, vermittelt durch die OFV, für den Mietvertrag. Dieses erfolgt schriftlich, in Textform, postalisch, per , Fax oder fernmündlich. 3. Die Vertragsannahme durch Sie als Gast / Mieter erfolgt schriftlich in Textform, per oder Fax, oder fernmündlich per Telefon und wird durch die OFV in Textform (Vertragsbestätigung) per oder postalisch bestätigt. Eine Vertragsannahme in Textform ist nicht erforderlich, wenn der Zeitraum zwischen Reservierung und Mietbeginn weniger als 7 Tage beträgt und deshalb in Textform aus zeitlichen Gründen nicht mehr sinnvoll oder zeitlich möglich ist. In diesem Fall gilt eine mündliche Bestätigung. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Vereinbarung der Aufnahmebedingungen schriftlich zu bestätigen. 4. Der in der Vertragsbestätigung genannte Gast / Mieter haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Pflichten und Ansprüche gegenüber dem EV. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienhäuser / Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als zu Ferienwohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen EV. III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 1. Der Vermieter, ist verpflichtet, das vom Mieter reservierte Ferienhaus / Ferienwohnung nach rechtsverbindlicher Vertragsbestätigung gemäß Absatz II.2. bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Diese und die Preise ergeben sich ausschließlich aus dem in der Reservierungsbestätigung enthaltenen Leistungsumfang. 1.1 Flächenangaben im Prospekt, auf der Website, dem Angebot oder der Vertragsbestätigung sind unverbindlich und gelten als nicht vereinbart. Die Flächenangaben dienen nicht der Festlegung / Bestimmung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang des Mietgegenstandes ergibt sich aus der Zahl der angegebenen Räume. 2. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses / der Ferienwohnung vereinbarten Preisen zu zahlen. Die vereinbarten Preise sind Endpreise und schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer sowie alle Nebenkosten, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ein. Die Kurtaxe ist im vereinbarten Mietzins nicht enthalten und muss vor Ort gesondert bezahlt werden. Alle wahlweise vor Ort angebotenen möglichen Zusatzleistungen werden durch Dritte angeboten und nicht durch den EV und sind ggf. zusätzlich vor Ort zu entrichten. 3. Der jeweilige Vermieter, kann seine Zustimmung zu einer vom Mieter gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Ferienhäuser / Ferienwohnungen oder der Aufenthaltsdauer des Mieters davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Ferienhäuser / Ferienwohnungen erhöht.
3 4. Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Absendung (bei Schrift- oder Textform) oder Erhalt (fernmündlich) der Vertragsannahme (II.3) ist eine Vorauszahlung durch den Gast / Mieter in Höhe von 20 Prozent des Gesamtpreises zu zahlen, ausschließlich zahlbar auf das in der Vertragsbestätigung angegebene Konto des EV. Der genaue Betrag wird in der Reisebestätigung mitgeteilt. Der gesamte Restbetrag ist spätestens 30 Kalendertage vor dem vorgesehenen Mietbeginn fällig und zahlbar auf das ebenfalls in der Vertragsbestätigung angegebene Konto zu leisten. 5. Kommt der Gast / Mieter seiner Zahlungspflicht zur Leistung der Vorauszahlung in Höhe von 20 % nicht nach, kann der Vermieter / Eigentümer nach einmaliger Fristsetzung ohne weiteren Verzug den Mietvertrag kündigen und das reservierte Ferienhaus / die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Dieses befreit den Gast / Mieter nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Eigentümer / Vermieter. Anderweitige Einnahmen für das ursprünglich reservierte Ferienhaus / Ferienwohnung werden angerechnet. 6. Bei Reservierungen, die kürzer als vierzehn Tage vor Mietbeginn erfolgen, sind die Preise sofort in voller Höhe nach Vertragsabschluss oder bei Anreise zu entrichten. 7. Ohne vollständige Leistung der ggf. bei Anreise zu leistenden Zahlung hat der Gast / Mieter keinen Anspruch auf Inanspruchnahme des Mietgegenstandes oder sonstiger Leistungen des Vermieters / Eigentümers. 8. Eine Aufrechnung des Gastes / Mieters mit einer anderweitigen Forderung gilt als ausgeschlossen, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies auch für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Gast/Mieter. IV. RÜCKTRITT 1. Der Gast / Mieter hat im Rahmen des Mietvertrages kein gesetzliches allgemeines Kündigungs- und Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. 2. Im Fall der Absage des Aufenthalts bzw. vollständiger oder teilweiser Nichtinanspruchnahme der Mietsache bleibt der Anspruch des EV auf Bezahlung des Mietpreises gemäß III. 5 bestehen. 3. Ein Rücktritt des Mieters ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Eigentümers / Vermieters wirksam. Der Antrag auf Rücktritt ist aus abrechnungstechnischen Gründen ausschließlich an die OFV, nicht an den EV zu richten. Der jeweilige Vermieter pauschaliert den Schaden, bezogen auf den gesamten Mietpreis einschließlich aller Nebenleistungen bei den Ferienhäusern / Ferienwohnungen nach der von der Recht-sprechung anerkannten Prozentsätzen mit maximal 90 Prozent. Im Einzelfall gelten: Bis 60 Tage vor Mietbeginn 15 % des Gesamtbetrages, Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtbetrages, ab dem 29. Tag vor Mietbeginn 90 % des Gesamtbetrages. Ausgenommen davon sind Fremdenverkehrsabgabe und Kurtaxe. 4. Dem Gast / Mieter bleibt es vorbehalten, dem EV keinen oder einen geringeren Schaden, als in Höhe der Pauschale, nachzuweisen. In diesem Fall ist der Mieter nur verpflichtet, den geringeren Schaden zu zahlen oder auch keinen Schadenersatz zu zahlen, wenn nachweislich im letzteren Fall kein Schaden entstanden ist. 5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen. 6. Der jeweilige Eigentümer / Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls a. höhere Gewalt oder andere vom jeweiligen Vermieter bzw. Eigentümer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; b. Ferienhäuser/Ferienwohnungen unter irreführenden oder falschen Angaben zu wesentlicher Tatsachen, z.b. der Person des Mieters oder des Zwecks seines Aufenthaltes, reserviert werden; c. der jeweilige Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung des jeweiligen Eigentümers den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des jeweiligen Eigentümers / Vermieters, der OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH als Vermittler oder deren Vertragspartner in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des jeweiligen Eigentümers / Vermieters, der OFV Ostsee Ferien Vermittlung GmbH oder deren Vertragspartner zuzurechnen ist. 7. Bei berechtigtem Rücktritt des jeweiligen Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz. Die bereits geleisteten Zahlungen werden zurückgewährt. 8. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gast / Mieter kein Widerrufsrecht hat. Auf 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB wird verwiesen. V. BEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE 1. Das reservierte Ferienhaus / die reservierte Ferienwohnung steht dem Gast / Mieter ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages, sonntags ab Uhr zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei
4 denn es ist schriftlich oder mündlich etwas anderes mit dem Vermieter vereinbart. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf finanzielle Erstattung des Mietpreises. 2. Wenn ein Parkplatz oder mehrere Parkplätze Bestandteil des Mietvertrages sind, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr, Haftungen sind ausgeschlossen. Wenn das / die Fahrzeug(e) aufgrund deren Größen und Beschaffenheit nicht auf den Stellplatz passen, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Mietminderung. Das Abstellen von Motor- und oder Fahrrädern im Freien auch angeschlossen oder anderweitig gesichert, erfolgt auf eigen Gefahr. 3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienhaus / die Ferienwohnung dem jeweiligen Vermieter spätestens um 10:00 Uhr (gemäß VI.7.) geräumt zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es ist schriftlich oder mündlich etwas anderes mit dem jeweiligen Vermieter, vereinbart. Danach kann der jeweilige Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung des Ferienhauses / der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr 50% des vollen Mietpreises des Tages (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes/ Mieters werden hierdurch nicht begründet. Diesem steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 4. Der Gast / Mieter erhält bei seiner Anreise einen, auf Wunsch maximal zwei Schlüssel für das Ferienhaus, die Ferienwohnung. Dieser gewährt ebenfalls den Zutritt zum zentralen Waschhaus. Die Benutzung der dortigen Geräte ist kostenpflichtig. Bei Verlust eines Schlüssels werden Ersatzgebühren in Höhe von 250,00 durch den EV erhoben. Diese sind bei Abreise zu entrichten. 5. Es wird grundsätzlich der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. VI. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES GASTES, DES MIETERS 1. Die Pflichten des Gastes / Mieters ergeben sich aus diesen Vertragsbedingungen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt, deren Einrichtung, die Außenanlagen einschließlich Terrassenmöbel und Strandkorb (soweit vorhanden) pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Er haftet für alle Schäden während der Mietzeit gegenüber dem EV, nach seiner Anreise, auch für seine Erfüllungsgehilfen. 2. Mängel des Ferienhauses / der Ferienwohnung oder sonstiger vertraglicher Leistungen sind durch den Gast / Mieter unverzüglich, spätestens am ersten auf den Anreisetag folgenden Werktag oder wenn diese später auftreten, sofort den EV anzuzeigen. Mängelanzeigen sind ausschließlich gegenüber dem EV, nicht gegenüber der OFV zu erklären. 3. Dem EV muß die Möglichkeit gegeben werden, am Tag der Meldung (werktags) oder bei drohender Gefahr umgehend den Mangel oder Schaden zu beheben. Ist dieses nicht möglich, kann der Mieter für die Zeit des nicht vertragsgemäßen Zustandes des Mietobjektes eine angemessene Minderung des Mietpreises für diesen Zeitraum zu verlangen. Eine Minderung wird ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht unverzüglich gemäß Ziffer VI.2. angezeigt wird und es sich nicht um erhebliche Mängel handelt. 4. Der Gast / Mieter ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung eines eventuell auftretenden Mangels oder einer Störung beizutragen oder einen Schaden so gering wie möglich zu halten. 5. Eine Kündigung des Gastes / Mieters ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der EV nicht innerhalb einer vom Gast/ Mieter gesetzten angemessenen Frist zumutbare Abhilfe oder Beseitigung vorgenommen hat. 6. Das Ferienhaus / die Ferienwohnung darf nur in der mit dem EV vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung berechtigt den EV zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages oder einer angemessenen Mehrvergütung. 7. Die Mitnahme von Haustiere, welcher Art und Größe, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den EV, Sie ist zu vereinbaren und kostenpflichtig. Werden mehr Haustiere oder andere als vereinbart in das Ferienhaus / die Ferienwohnung mitgenommen, werden hierfür die doppelten Kosten berechnet. 8. Das Ferienhaus / die Ferienwohnung ist am Abreisetag besenrein, geräumt zu verlassen. Die Bettwäsche ist abzuziehen und mit den Hand- und Geschirrtücher gesammelt in der Garderobe abzulegen. Benutztes Geschirr ist abzuwaschen, die Geschirrspüler zu leeren. Die Mülleimer im Haus, Restmüll und sonstiger Abfall sind am gekennzeichneten Mülltonnenstellplatz geordnet zu entsorgen. 9. Der Gast / Mieter hat eine Liste mit Notrufnummern zur Verfügung. Die Nutzung dieser Notrufnummern ist erst zulässig nach Uhr in der Hauptsaison, außerhalb dieser nach Uhr und oder wenn ein akuter Notfall vorliegt. Nimmt der Gast / Mieter die Notrufnummern in Anspruch und / oder erteilt einen Auftrag vor bzw Uhr und / oder ohne dass ein akuter Notfall vorliegt, ist der Gast / Mieter zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet. Ein Ausgleich oder eine Übernahme durch den EV erfolgt in diesem Fall nicht. VI. HAFTUNG 1. Der Eigentümer / Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Mieter Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
5 einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 2. Sofern dem Vermieter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Mieter vertraut hat und auch vertrauen durfte. VII. Gerichtsstand 1. Sofern ein Vertragspartner, der juristische Person ist keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der des Vermieters / Belegenheit der Sache als vereinbart. 2. Es gilt deutsches Recht. Ostseebad Nienhagen, Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. 823 BGB. 5. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Mieter an Stelle eines Anspruchs auf Schadenersatz statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 6. Sollte trotz Mietvertrags eine Gastwirtshaftung des Eigentümers oder des Vermieters in Betracht kommen, haften diese dem Mieter für eingebrachte Sachen nur bis zum Hundertfachen des Mietzinses für einen Tag, höchstens jedoch bis 1.500,00 ; für Geld, bei Wertpapieren und Kostbarkeiten bis maximal 800, Soweit dem Mieter ein Stellplatz in der Ferienparkgarage oder auf einem Ferienparkparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf den Stell- und Parkplätzen auf dem Grundstück der Ferienpark Seepferdchen GmbH & Co. KG, abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der / die EV nicht. 8. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben in Prospekten, Internetdarstellungen oder sonstigen Veröffentlichungen sind bis zum Zeitpunkt der Reservierung jederzeit möglich. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
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