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1 BEWERBERINFO Bachelor International Stand: November 2016 Diese Broschüre gibt Ihnen Informationen darüber, wie Sie sich mit ausländischen Bildungsnachweisen für eine Vorstudieneinrichtung (Studienkolleg / Propädeutikum) und für grundständige Studiengänge mit den Abschlusszielen Bachelor und Staatsexamen an der TU Berlin bewerben. Ihre Bewerbung Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, bewerben Sie sich als Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen für die TU Berlin immer über uni-assist e.v., auch dann, wenn Sie bereits eine Zeugnisanerkennung von einer deutschen Kultusbehörde erhalten haben. Sie bereits eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland erfolgreich abgelegt haben. Sie bereits Studentin bzw. Student der TU Berlin sind und Ihren Studiengang wechseln möchten. Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) interessieren. Eine Einschreibung ohne vorherige Bewerbung und Zulassung ist nicht möglich! Vorprüfung durch uni-assist e.v. Bei uni-assist e.v. erfolgt eine Vorprüfung Ihrer Bewerbung nach den Vorgaben der TU Berlin. Uni-assist e.v. prüft: das Vorliegen der Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) in elektronischer Form, das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den beantragten Studiengang für das jeweilige Bewerbungssemester und berechnet die Durchschnittsnote, die eingereichten Sprachnachweise, die Form der eingereichten Unterlagen: insbesondere Übersetzungen und amtliche Beglaubigungen, ob die Bewerbung fristgerecht eingegangen ist. Bearbeitungsergebnis Nach abgeschlossener Vorprüfung werden Sie durch uni-assist e.v. über das Bearbeitungsergebnis informiert. Aufgrund der Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen kann es sein, dass Sie das Bearbeitungsergebnis erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten! Im Anschluss an die Vorprüfung leitet uni-assist e.v. die Bewerbungen elektronisch an die TU Berlin weiter. Hier erfolgt die abschließende Prüfung Ihrer gesamten Bewerbungsunterlagen, insbesondere von Sonderanträgen oder hochschuleigenen Formularen (z.b. Antrag auf Anerkennung), bevor endgültig über die Teilnahme am Vergabeverfahren oder eine Zulassung entschieden werden kann. Beachten Sie, dass die TU Berlin nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen in Einzelfällen auch zu einem anderen Bearbeitungsergebnis als uni-assist e.v. kommen kann! Ihre Verantwortung Sie allein sind dafür verantwortlich, sich über die Bewerbungsanforderungen der TU Berlin zu informieren und eine frist- und formgerechte Bewerbung einzureichen. Beachten Sie: Es besteht kein Anspruch auf Benachrichtigung über eine fehlerhafte oder unvollständige Bewerbung durch uni-assist e.v. Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist nicht möglich. Zu spät oder unvollständig eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Beigefügte Nachweise oder ein Lebenslauf ersetzen nicht die Angaben in der Online-Bewerbung! Fehlende oder unvollständige Angaben (insbesondere zur Schulausbildung, Hochschulausbildung, zu Sprachkenntnissen) können zur Ablehnung führen! Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie unter den angegebenen Kontaktdaten (Postanschrift und -Adresse) während des gesamten Verfahrens erreichbar sind! Bitte geben Sie immer Ihre vollständige Anschrift an. Vergessen Sie nicht Ihre Appartementoder Wohnheimnummer oder den Namen derjenigen Person, bei der Sie eventuell wohnen (c/o). Für Fehler oder Fristversäumnisse, die durch unkorrekte Angaben entstehen, sind Sie selbst verantwortlich. Bearbeitungskosten Für die Vorprüfung durch uni-assist e.v. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.v. Beachten Sie, dass Ihre Bewerbung auch dann unvollständig ist und abgelehnt werden muss, wenn der Nachweis über die gezahlten Bearbeitungskosten nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingegangen ist. Nähere Informationen finden Sie unter: BEWERBERINFO Bachelor International Für das Ausfüllen der Anträge sowie für die Form und den Umfang der einzureichenden Unterlagen gelten ausschließlich die Informationen aus dem jeweils aktuellen BEWERBERINFO Bachelor International und nicht eventuell abweichende Informationen anderer Stellen. CHECKLISTE Bachelor International Am Ende des BEWERBERINFOs Bachelor International können Sie sich anhand der CHECKLISTE Bachelor International orientieren, ob Ihre Bewerbung vollständig ist. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Ihr Servicebereich IA 2 Bachelor International TU Berlin / IA 2 Bachelor International November / 20

2 Inhaltsverzeichnis Titelseite: Ihre Bewerbung - Ihre Verantwortung... 1 Kontakt... 2 Bewerbungsfristen (Bewerbungszeiträume) & Verzeichnis der wichtigsten Internetadressen... 3 Bewerbergruppen - Übersicht... 4 Abschnitt I Zugangsvoraussetzungen... 5 Hochschulzugangsberechtigung (HZB)... 5 Sprachkenntnisse... 7 Übersetzung und Amtliche Beglaubigung... 8 Abschnitt II Bewerbung für eine Vorstudieneinrichtung... 9 A1 Studienkolleg / Feststellungsprüfung... 9 B1 Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums A1 & B1 Wie bewerbe ich mich? Abschnitt III Fachstudium: Bewerbung zum 1. Fachsemester Erststudium E1 Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens Wie bewerbe ich mich? C1 Staatsangehörige des Übrigen Auslands (außerhalb der Europäischen Union) & Staatenlose Wie bewerbe ich mich? Zweitstudium G1 Zweitstudium Wie bewerbe ich mich? G3 Teilnahme am Clearingverfahren Abschnitt IV Fachstudium: Bewerbung zum 2. oder höheren Fachsemester D1 Hochschulwechsel Wie bewerbe ich mich? D1 Quereinstieg Wie bewerbe ich mich? G3 Teilnahme am Losverfahren FAQ CHECKLISTE Bachelor International Kontakt postalisch: persönlich: telefonisch: Technische Universität Berlin Studierendensekretariat IA 2 Bachelor International Straße des 17. Juni 135 D Berlin Sprechzeiten im Campus Center der TU Berlin (Hauptgebäude, Raum H 30) Mo, Di, Do: Uhr Fr: Uhr Telefonservice der TU Berlin: 49 (030) Mo - Do: Uhr Fr: Uhr Bewerbungsanschrift: im Internet: per Technische Universität Berlin c/o uni-assist e.v. D Berlin Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte unseren Internetseiten. telefonservice@tu-berlin.de Bei Rückfragen geben Sie bitte Ihre Bewerbernummer von uni-assist e.v. an. TU Berlin / IA 2 Bachelor International November / 20

3 Bewerbungsfristen (Bewerbungszeiträume) Vorstudieneinrichtung Für die Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung und für die Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums am Studienkolleg: ab 01. Februar bis 30. Juni für das folgende Wintersemester ab 01. September bis 30. November für das folgende Sommersemester Für die externe Feststellungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg) und für die Ergänzungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg): Fachstudium ab 01. Februar bis 15. März für die Ablegung der externen Feststellungsprüfung bzw. Ergänzungsprüfung im Sommersemester ab 01. August bis 15. September für die Ablegung der externen Feststellungsprüfung bzw. Ergänzungsprüfung im Wintersemester Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC): ab 01. Juni bis 15. Juli* für das folgende Wintersemester ab 01. Dezember bis 15. Januar* für das folgende Sommersemester Für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) Neue Bewerbungsfristen! ab 01. Juni bis 31. August für das folgende Wintersemester ab 01. Dezember bis 28. Februar für das folgende Sommersemester Studieninteressierte, die sich gemäß 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) als Beruflich Qualifizierte bewerben Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) und zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC): ab 01. Juni bis 15. Juli für das folgende Wintersemester ab 01. Dezember bis 15. Januar für das folgende Sommersemester *) Ausschlussfristen: Unterlagen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden, werden für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt! Zur Wahrung der Bewerbungsfristen gilt nicht der Poststempel, sondern das Datum des Eingangs bei uni-assist e.v. bzw. der TU Berlin! Verzeichnis der wichtigsten Internetadressen für Ihre Bewerbung BEWERBERINFO Bachelor International und Direktzugang: Studienangebot der TU Berlin und Direktzugang: Studienkolleg der TU Berlin und Direktzugang: 6822 uni-assist e.v. Anabin: HZB und Länderinformationen Auswärtiges Amt: Visa Bestimmungen Impressum Herausgeber: Technische Universität Berlin (TU Berlin) - Der Präsident - I A Redaktion: Servicebereich IA 2 Bachelor International, November 2016 Wir haben in diesem BEWERBERINFO Bachelor International Links zu Seiten im Internet gelegt, deren Inhalt und Aktualisierung nicht dem Einflussbereich der TU Berlin unterliegen. Die TU Berlin hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten und distanziert sich daher von allen fremden Inhalten. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiberinnen und Betreiber verantwortlich. TU Berlin / IA 2 Bachelor International November / 20

4 Bewerbergruppen - Übersicht Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie mitbringen, werden Sie einer bestimmten Bewerbergruppe zugeordnet: Bewerbergruppe Voraussetzungen Bewerbung für eine Vorstudieneinrichtung A1 B1 Ihre ausländischen Bildungsnachweise werden als indirekte HZB bewertet Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 Ihr Studienwunsch bezieht sich auf einen technischen, mathematischen und naturwissenschaftlichen (T) oder wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen (W) oder medizinischen und biologischen (M) Studiengang bei einem Studienwunsch für einen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen (W) Studiengang benötigen Sie zusätzlich englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 Ihre ausländischen Bildungsnachweise werden als direkte HZB bewertet Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 Ihr Studienwunsch bezieht sich auf einen technischen, mathematischen und naturwissenschaftlichen oder wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studiengang Fachstudium: Bewerbung zum 1. Fachsemester E1 C1 G1 G3 Ihre ausländischen Bildungsnachweise werden als direkte HZB bewertet Sie haben eine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 Ihre ausländischen Bildungsnachweise werden als direkte HZB bewertet Sie haben eine Staatsangehörigkeit des Übrigen Auslandes (außerhalb der Europäischen Union) oder Sie sind staatenlos Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 Sie haben bereits an einer Hochschule in der Europäischen Union (ohne Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen ein Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister) erfolgreich abgeschlossen Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren Studienplätze im 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) frei, werden diese verlost. Ihre ausländischen Bildungsnachweise werden als direkte HZB bewertet Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 Fachstudium: Bewerbung zum 2. oder höheren Fachsemester D1 G3 Ihre ausländischen Bildungsnachweise werden als direkte HZB bewertet Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 Sie waren bereits an einer Hochschule im gleichen Studiengang immatrikuliert und müssen sich für das Fachsemester bewerben, welches dem letzten Fachsemester folgt Hochschulwechsel oder Sie möchten sich unter Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für ein 2. oder höheres Fachsemester in einem anderen Studiengang bewerben Quereinstieg Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren Studienplätze in höheren Fachsemestern in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) frei, werden diese verlost. Ihre ausländischen Bildungsnachweise werden als direkte HZB bewertet Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum höheren Fachsemester Bewerbung Sie bewerben sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit für das Studienkolleg zur Ablegung der Feststellungsprüfung in den Schwerpunktkursen T, W oder M. Sie bewerben sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit für den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums. Sie bewerben sich zum 1. Fachsemester für ein Erststudium. Sie bewerben sich zum 1. Fachsemester für ein Erststudium. Sie bewerben sich zum 1. Fachsemester für ein Zweitstudium. Sie können sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit für die Teilnahme am Clearingverfahren bewerben. Sie bewerben sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit zum 2. oder höheren Fachsemester. Sie können sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit für die Teilnahme am Losverfahren bewerben. TU Berlin / IA 2 Bachelor International November / 20

5 Abschnitt I Zugangsvoraussetzungen Allgemeines Grundvorrausetzung für die Aufnahme in eine Vorstudieneinrichtung oder für die Aufnahme eines Fachstudiums in einem grundständigen Studiengang an der TU Berlin sind eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den beantragten Studiengang sowie Sprachkenntnisse auf dem von der TU Berlin geforderten Niveau. Wurden Nachweise auf unterschiedliche Namen ausgestellt, ist ein offizieller Nachweis über die Namensänderung beizufügen! Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Definition Anabin Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen Wenn Sie an der TU Berlin studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Vorbildung / ausländischen Bildungsnachweise dazu berechtigt sind = Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise erfolgt nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) für den beantragten Studiengang und für das jeweilige Bewerbungssemester. Bei jedem Studiengangwechsel ist eine erneute Bewerbung und Prüfung erforderlich! Die Bewertungsvorschläge der ZAB können Sie der folgenden Internetseite Anabin entnehmen: Hier finden Sie wesentliche Informationen zur Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland. Beachten Sie, dass verbindliche Aussagen über die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen erst nach Vorliegen einer Bewerbung bei uni-assist e.v. erfolgen können. Die TU Berlin prüft nicht vorab! Falls keine eindeutige Beurteilung möglich ist, können Sie sich für die Entscheidung über die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise, einschließlich der Fachbindung und der Klärung von Zweifelsfällen, an die Zeugnisanerkennungsstelle der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wenden: Deutsches Abitur Deutsche Bildungsnachweise Deutsche HZB Keine deutschen Bildungsnachweise: Ein deutsches Abitur erkennen Sie daran, dass es ausdrücklich in einem Schulgesetz eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland benannt ist. Gleichzeitig enthält ein deutsches Abitur eine Durchschnittsnote gemäß des deutschen Notensystems sowie einen Beschluss der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland (KMK-Beschluss) mit der Feststellung, ob eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife für Deutschland erworben wurde. Haben Sie für Ihren Bildungsnachweis eine Zeugnisanerkennung durch eine deutsche Kultusbehörde erhalten, handelt es sich eindeutig nicht um ein deutsches Abitur, denn ein deutsches Abitur bedarf keiner Zeugnisanerkennung von einer deutschen Kultusbehörde. Bei einem dem deutschen Abitur gleichwertigen Bildungsnachweis handelt es sich nicht um ein deutsches Abitur: Sie haben lediglich die Berechtigung erworben, an Hochschulen in Deutschland zu studieren. Folgende Bildungsnachweise sind keine deutschen Bildungsnachweise, zum Beispiel: IB Diploma, Europäisches Abitur / Zeugnis über die Europäische Reifeprüfung, Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter: und Direktzugang: Arten der HZB Direkte HZB Indirekte HZB Allgemeine HZB Fachgebundene HZB Bewertung bei Anabin: direkter Zugang Sie können sich direkt für die Aufnahme eines Fachstudiums bewerben. Bewertung bei Anabin: Feststellungsprüfung/Studienkolleg Sie können sich für das Studienkolleg zur Ablegung der Feststellungsprüfung bewerben. Eine Bewerbung zur Aufnahme eines Fachstudiums ist erst nach erfolgreichem Ablegen der Feststellungsprüfung möglich. Bewertung bei Anabin: für alle Fächer Sie können sich für alle grundständigen Studiengänge (Fachstudium) bzw. für alle Schwerpunktkurse zur Ablegung der Feststellungsprüfung am Studienkolleg bewerben. Bewertung bei Anabin: fachorientiert Sie können sich nur für grundständige Studiengänge bestimmter Fachrichtungen bzw. nur für bestimmte Schwerpunktkurse zur Ablegung der Feststellungsprüfung am Studienkolleg bewerben. Ob Ihre Fachbindung zum gewünschten Studiengang bzw. Schwerpunktkurs am Studienkolleg passt, können Sie hier herausfinden: und Direktzugang: TU Berlin / IA 2 Bachelor International November / 20

6 Länderspezifisches und spezielle Abschlüsse Studieninteressierte aus der Mongolei, Vietnam und der Volksrepublik China Gruppen-APS High School Diploma IB Diploma Wenn Sie Ihre Bildungsnachweise in der Mongolei, Vietnam oder der Volksrepublik China erworben haben, müssen Sie diese bei der Akademischen Prüfstelle (APS) überprüfen lassen. Die APS überprüft die Echtheit der ausländischen Bildungsnachweise und kann feststellen, ob eine HZB für deutsche Hochschulen nach den Bewertungsvorschlägen der Zentraleinrichtung für ausländisches Bildungswesen (ZAB / Anabin) vorliegt. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat bzw. eine Bescheinigung ausgestellt, das bzw. die bei einer Bewerbung an der TU Berlin im Original eingereicht werden muss. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft. Wenn Sie in der Vergangenheit von einer deutschen Hochschule im Rahmen einer Hochschulkooperation zugelassen wurden, haben Sie Ihre ausländischen Bildungsnachweise für diese deutsche Hochschule und diese Kooperation von der APS eventuell schon in einem so genannten P-Verfahren für Programmstudierende überprüfen lassen, aber kein individuelles APS-Zertifikat erhalten. Denn das Ergebnis dieser Überprüfung wurde der betreffenden deutschen Hochschule in Form einer Liste übermittelt. Dieses Prüfergebnis nennen wir "Gruppen-APS", da alle Personen, die an der Hochschulkooperation teilnehmen, benannt werden. Die TU Berlin akzeptiert für eine Bewerbung grundsätzlich keine Gruppen-APS. Einzige Ausnahme: Wenn Sie im Rahmen des oben genannten Verfahrens die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland erfolgreich abgelegt haben, müssen Sie für eine Bewerbung für ein Fachstudium nicht noch einmal am Prüfverfahren der APS teilnehmen. In diesen Fällen akzeptiert die TU Berlin bei Erfüllen der übrigen Bewerbungsvoraussetzungen auch den Nachweis über die Gruppen-APS. Das High School Diploma kann für die Bewertung als indirekte oder direkte Hochschulzugangsberechtigung nur dann berücksichtigt werden, wenn Ihre High School von einer Akkreditierungsbehörde der USA akkreditiert ist. Neben dem High School Diploma sind zusätzlich die Zeugnisse der 9. bis 12. Klasse mit Fächer- und Notenübersicht sowie der Angabe Ihres Notendurchschnitts (GPA) nachzuweisen. Beachten Sie bitte unbedingt auch die auf Anabin unter Weitere Bedingungen genannten Voraussetzungen. Für die Bewertung eines IB Diplomas als indirekte oder direkte Hochschulzugangsberechtigung sind neben der Diploma-Urkunde auch die Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre mit Fächer- und Notenübersicht zwecks Prüfung der durchgängigen Fächerbelegung nachzuweisen. Land des Erwerbs der HZB ist die "Schweiz", unabhängig davon, in welchem Land Sie das IB Diploma erworben haben. Wenn Ihre Diploma-Urkunde im Bewerbungssemester erst im August ausgestellt wird, können Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist provisorisch als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung den Internetausdruck über die Ergebnisse mit dem Endresultat Diploma awarded einschließlich der Fächerübersicht und der Gesamtpunktzahl einreichen. Zusätzlich müssen Sie in der Bewerbung die Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) für die Registrierung auf der IBO-Website für die Verifizierung bereitstellen. Nach einer eventuellen Zulassung müssen Sie dann zur Immatrikulation die endgültige Diploma-Urkunde einreichen! Beachten Sie, dass für die Bewertung des IB Diplomas als direkte Hochschulzugangsberechtigung die Voraussetzungen der Vereinbarung über die Anerkennung des IB Diplomas für das jeweilige Bewerbungssemester erfüllt sein müssen (aktuellster KMK-Beschluss), sehen Sie dazu: Dokumente Hochschulzugang IB-Diploma Einzureichende Unterlagen für die Bewertung der HZB Einzureichende Unterlagen Für die Bewertung einer HZB sowie für die Ermittlung einer Durchschnittsnote müssen Sie alle notwendigen ausländischen Bildungsnachweise vollständig, form- und fristgerecht einreichen. Welche Bildungsnachweise einzureichen sind, können Sie, unter anderem, den Bewertungsvorschlägen auf Anabin entnehmen. Unvollständig vorliegende Bildungsnachweise können nicht berücksichtigt werden und führen zur Ablehnung Ihrer Bewerbung! Beachten Sie, dass der zuletzt erworbene Bildungsnachweis das Datum der HZB festlegt. Grundsätzlich ist einzureichen: Sekundarschulabschlusszeugnis, inklusive Fächer- und Notenübersicht und / oder Nachweis über ein abgeschlossenes Studium, inklusive Fächer- und Notenübersicht sowie einer von der Hochschule errechneten Durchschnittsnote Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise für die Bewerbergruppe G1 (Zweitstudium)! Zusätzlich ist eventuell einzureichen: Halbjahres- oder Jahreszeugnisse der letzten 2-4 Schuljahre, inklusive Fächer- und Notenübersicht Nachweis über eine abgelegte Hochschulaufnahmeprüfung (HAP) / Pre-University Course Nachweis über erfolgreiche Studienjahre an Hochschulen in Form von Fächer- und Notenübersichten Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf der nächsten Seite! TU Berlin / IA 2 Bachelor International November / 20

7 Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland Wenn Sie eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland abgelegt haben, müssen Sie neben dem Feststellungsprüfungszeugnis auch alle ausländischen Bildungsnachweise, die zum indirekten Hochschulzugang geführt haben, einreichen. Grundsätzlich werden die Feststellungsprüfungszeugnisse anderer Studienkollegs in Deutschland unter folgenden Voraussetzungen von der TU Berlin anerkannt: 1. Ihre ausländischen Bildungsnachweise müssen zum indirekten Hochschulzugang für den im Feststellungsprüfungszeugnis angegebenen Schwerpunktkurs berechtigen! Andernfalls wird das Feststellungsprüfungszeugnis für die Aufnahme eines Fachstudiums an der TU Berlin nicht anerkannt. 2. Das Feststellungsprüfungszeugnis muss zur Aufnahme eines Fachstudiums an Universitäten berechtigen (nicht nur Fachhochschulen). 3. Eine Bewerbung ist nur für Studiengänge möglich, die dem im Feststellungsprüfungszeugnis angegebenen Schwerpunktkurs zugeordnet sind. Ob Ihr Schwerpunktkurs zum gewünschten Studiengang passt, können Sie hier herausfinden: und Direktzugang: Hinweis: Eine Bewerbung für Studiengänge der TU Berlin, die Ihrem im Feststellungsprüfungszeugnis angegebenen Schwerpunktkurs nicht zugeordnet sind, ist nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass der gewünschte Studiengang in dem Bundesland, in dem Sie die Feststellungsprüfung abgelegt haben, dem Schwerpunktkurs in Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis zugeordnet ist. Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland wird keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die direkte fachgebundene Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren. Sie bewerben sich für die TU Berlin weiterhin über uni-assist e.v.! Studieren ohne Abitur: Hochschulzugang für Beruflich Qualifizierte Wenn Sie keine schulische Hochschulzugangsberechtigung erworben haben (z.b. Abitur), können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen gemäß 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) bewerben, sofern Sie bestimmte berufliche Qualifikationen vorweisen können. Mehr Informationen finden Sie unter: und Direktzugang: Sprachkenntnisse Allgemeines Für die Bewerbung benötigen Sie immer deutsche und manchmal auch englische Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau. Alle erforderlichen Sprachnachweise müssen in amtlich beglaubigten Kopien bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Eine Teilnahmebescheinigung ist als Nachweis grundsätzlich nicht ausreichend; erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Prüfungsterminen für die jeweilige Sprachprüfung. Berücksichtigt werden grundsätzlich nur Nachweise von anerkannten Sprachschulen. Erforderliche Sprachkenntnisse Bewerbergruppe A1: Für die Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ο zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs W mindestens auf dem Niveau A2 gemäß GER Für die Ablegung der externen Feststellungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg): Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 gemäß GER ο zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs W mindestens auf dem Niveau B1 gemäß GER Für die Ablegung der Ergänzungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg): Nachweis über die im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland erfolgreich abgelegte Einzelfachprüfung Deutsch (mit mindestens der Note 4) ο zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs W mindestens auf dem Niveau B1 gemäß GER Bewerbergruppe B1: Für die Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 gemäß GER Bewerbergruppen E1, C1, G1, D1: Für die Aufnahme eines Fachstudiums in einem grundständigen Studiengang: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, zum Beispiel: DSH-2, TestDaF , DSD-II, ÖSD-Prüfung C2 Wirtschaftssprache Deutsch Alle anerkannten Sprachnachweise finden Sie unter: und Direktzugang: TU Berlin / IA 2 Bachelor International November / 20

8 Übersetzung und Amtliche Beglaubigung Allgemeines Übersetzung Alle für die Bewerbung erforderlichen Nachweise (insbesondere die ausländischen Bildungsnachweise und der Nachweis über die Sprachkenntnisse) sind, soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, in amtlich beglaubigten Kopien einzureichen. Wurden die für die Bewerbung erforderlichen Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, ist zusätzlich eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen - im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie. Zeugnisse müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in englischer oder deutscher Übersetzung eingereicht werden. Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, zum Beispiel durch die hierzu befugte Abteilung der ausstellenden Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer. Übersetzungen durch deutsche Übersetzungsbüros, die diesen Status nicht erfüllen, werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Im Ausland gefertigte Übersetzungen müssen von einer Institution stammen, die in diesem Land zu einer vereidigten Übersetzung (oder einem Äquivalent dazu) befugt ist. Werden Zeugnisse in einem nicht-englischsprachigen Herkunftsland neben der Originalsprache auch in englischsprachiger Version ausgestellt, gilt diese englischsprachige Ausfertigung als originalsprachiges Zeugnis (Ausnahmen finden Sie in den Ländertipps unter folgendem Link: Gleiches gilt für Zeugnisversionen in deutscher Sprache. Zeugnisse in französischer Sprache werden nicht akzeptiert, diese müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt werden. Sofern Übersetzungen nicht im Original eingereicht werden, müssen diese amtlich beglaubigt werden. Nur wenn sich auf der eingereichten Übersetzung der Originalstempel des Übersetzers befindet, ist eine zusätzliche amtliche Beglaubigung nicht erforderlich. Amtliche Beglaubigung Eine amtliche Beglaubigung enthält immer ein Dienstsiegel im Original, einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk) und eine Originalunterschrift des Beglaubigenden. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Beglaubigungen, die nur einen Schriftstempel haben, werden nicht akzeptiert. Amtliche Beglaubigungen sind in der Regel kostenpflichtig. Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (zum Beispiel schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Bei einer notariellen Beglaubigung (mit Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie oder Abschrift. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahingehend erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung / Urkunde befindet. Diese Institutionen dürfen Ihre Dokumente beglaubigen: die ausstellenden Schulen, Hochschulen und das zuständige Erziehungsministerium im Heimatland, die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt, die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare (landesübliche Beglaubigung). ο In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt, zum Beispiel: Bürgerämter, Rathäuser, Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Landkreise, Ortsbürgermeister, Gerichte und Notare. Diese Institutionen dürfen Ihre Dokumente nicht beglaubigen: Zum Beispiel: Wohlfahrtsverbände, Übersetzerinnen und Übersetzer, Banken, Vereine, AStA, DAAD. Beachten Sie unbedingt: Übersetzerinnen und Übersetzer dürfen grundsätzlich keine originalsprachigen Dokumente beglaubigen, sondern nur die von ihnen selbst erstellten Übersetzungen! Kostenlose Bestätigung Ihrer Dokumente durch die TU Berlin Die TU Berlin bietet Ihnen als besonderen Service die Möglichkeit, kostenlos Kopien von Originalzeugnissen und Nachweisen mit folgendem Stempelaufdruck versehen zu lassen: Original hat vorgelegen. Die Übereinstimmung der vorstehenden/umseitigen Kopie mit dem Original wird bestätigt. Kopien, die diesen Stempelaufdruck tragen, müssen für eine Bewerbung an der TU Berlin nicht weiter amtlich beglaubigt werden. Diesen Service erhalten Sie im Campus Center der TU Berlin: und Direktzugang: Bitte schicken Sie uns keine Originalzeugnisse und keinen Original-Pass zu! Nur im Zweifelsfall behält sich die TU Berlin vor, auf die Vorlage von Originalen zu bestehen! Eine nicht ordnungsgemäße Übersetzung und / oder amtliche Beglaubigung führt zur Ablehnung Ihrer Bewerbung! TU Berlin / IA 2 Bachelor International November / 20

9 Abschnitt II Bewerbung für eine Vorstudieneinrichtung A1 & B1 Vorstudieneinrichtung Sie können sich für eine Vorstudieneinrichtung bewerben, wenn die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland ergeben und Sie vor Aufnahme eines Fachstudiums eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland ablegen müssen oder die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise eine direkte Hochschulzugangsberechtigung für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland ergeben, Ihre deutschen Sprachkenntnisse aber nicht dem für die Aufnahme eines Fachstudiums an der TU Berlin erforderlichen Niveau entsprechen. Die TU Berlin unterscheidet 4 Vorstudieneinrichtungen: Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung (2-4 Semester) Ablegung der externen Feststellungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg) Ablegung der Ergänzungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg) Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums am Studienkolleg (1 Semester) Aufnahmetest Vorbehaltlich einer frist- und formgerechten Bewerbung werden Sie vom Studienkolleg zu einem Aufnahmetest eingeladen. Erst, wenn Sie den Aufnahmetest bestehen und ausreichend Plätze am Studienkolleg / Propädeutikum vorhanden sind, kann eine Zulassung erfolgen. Kontakt Studienkolleg der TU Berlin: und Direktzugang: 6822 A1 Studienkolleg / Feststellungsprüfung Studienkolleg Wahl des Schwerpunktkurses Schwerpunktkurse an der TU Berlin Externe Feststellungsprüfung Ergänzungsprüfung Sie können sich für das Studienkolleg zur Ablegung der Feststellungsprüfung bewerben, wenn Sie ausländische Bildungsnachweise erworben haben, die als indirekte Hochschulzugangsberechtigung für technische, mathematische und naturwissenschaftliche (T) oder wirtschafts- und sozialwissenschaftliche (W) oder medizinische und biologische (M) Studiengänge in Deutschland bewertet werden und deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 besitzen. Für den Schwerpunktkurs W sind zusätzlich englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 erforderlich. Die Feststellungsprüfung kann intern (nach dem Besuch des Studienkollegs) oder extern (ohne Aufnahme in das Studienkolleg) abgelegt werden. Eine Bewerbung zur Aufnahme eines Fachstudiums ist erst nach erfolgreichem Ablegen der Feststellungsprüfung möglich. Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland wird keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die direkte fachgebundene Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren. Sie bewerben sich für die TU Berlin weiterhin über uni-assist e.v.! Die Wahl des Schwerpunktkurses ist abhängig von Ihren ausländischen Bildungsnachweisen, das heißt, Ihre bisherige Schulbildung bzw. Hochschulbildung bestimmt die Fachbindung und damit den Schwerpunktkurs. Ob Ihre Fachbindung zum gewünschten Studiengang bzw. Schwerpunktkurs am Studienkolleg der TU Berlin passt, können Sie hier herausfinden: und Direktzugang: Das Studienkolleg der TU Berlin bietet folgende Schwerpunktkurse an: T: zur Vorbereitung auf technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge W: zur Vorbereitung auf wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge M: zur Vorbereitung auf medizinische und biologische Studiengänge (Dieser Kurs ist kostenpflichtig, sehen Sie dazu: und Direktzugang: ) Schwerpunktkurse bzw. die Feststellungsprüfung für geisteswissenschaftliche, künstlerische, oder sprachliche Studiengänge werden in Berlin am Studienkolleg der Freien Universität Berlin angeboten. Die Feststellungsprüfung können Sie auch extern, also ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs ablegen. Wenn Sie bereits eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben und nun ein Studium in einem Studiengang aufnehmen möchten, zu dem aber der bereits besuchte Schwerpunktkurs nicht berechtigt, können Sie sich für eine Ergänzungsprüfung bewerben (ohne Aufnahme in das Studienkolleg). Voraussetzung ist, dass die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung auch für den neuen Schwerpunktkurs ergeben. Sie bewerben sich für das Semester, in dem die externe Feststellungprüfung bzw. Ergänzungsprüfung stattfindet. Haben Sie die Prüfung bestanden, wird Ihre Bewerbung automatisch für das folgende Semester und für das Fachstudium umgewidmet. Eine erneute Bewerbung ist grundsätzlich nicht erforderlich. TU Berlin / IA 2 Bachelor International November / 20

10 B1 Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums Propädeutikum Studienwunsch mit dem Abschlussziel Master Sie können sich für den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums bewerben, wenn Sie ausländische Bildungsnachweise erworben haben, die als direkte Hochschulzugangsberechtigung für technische, mathematische und naturwissenschaftliche (T) oder wirtschafts- und sozialwissenschaftliche (W) Studiengänge in Deutschland bewertet werden und deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 besitzen. Auch wenn Sie im Anschluss an den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums die Aufnahme eines Studiums mit dem Abschlussziel Master beabsichtigen, müssen Sie für die Bewerbung zum Propädeutikum in der Online-Bewerbung immer einen technischen, mathematischen, naturwissenschaftlichen, wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) aus dem Studienangebot der TU Berlin angeben. A1 & B1 Wie bewerbe ich mich? Registrierung bei hochschulstart.de? Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens, die in der Online-Bewerbung das 1. Fachsemester für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) auswählen, werden automatisch nach einer Hochschulstart BID und Hochschulstart BAN gefragt. Das bedeutet: Bevor Sie mit der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.v. starten, gehen Sie bitte auf das Bewerbungsportal von und legen Sie dort ein Benutzerkonto an. Klicken Sie dafür auf Registrierung. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Bewerber-ID (BID) und eine BAN vergeben. Diese beiden Zahlen sind in der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal bei uni-assist e.v. einzutragen. BID und BAN sind erforderlich, weil die Studienplätze für das 1. Fachsemester in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben werden. Legen Sie bei hochschulstart.de KEINE Bewerbung an! Schritt 1 Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.v. an und nutzen Sie die Online-Bewerbung: Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) und geben Sie das 1. Fachsemester an. Falls der von Ihnen ausgewählte Studiengang nur im Wintersemester startet, wählen Sie bei einer Bewerbung zum Sommersemester das 2. Fachsemester aus. In den Fragen zur Hochschule in der Online-Bewerbung geben Sie dann an, ob Sie die Aufnahme in das Studienkolleg zur Ablegung der Feststellungsprüfung oder in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums beantragen, Sie die Feststellungsprüfung extern ablegen oder an der Ergänzungsprüfung teilnehmen möchten. Zulässig ist maximal 1 Bewerbung. Wurden mehr Studienwünsche angelegt als zulässig, werden die überzähligen Studienwünsche nicht berücksichtigt. Die Online-Bewerbung müssen Sie vollständig ausfüllen und elektronisch abschicken. Beigefügte Nachweise oder ein Lebenslauf ersetzen nicht die Angaben in der Online-Bewerbung! Fehlende oder unvollständige Angaben (insbesondere zur Schulausbildung, Hochschulausbildung, zu Sprachkenntnissen) können zur Ablehnung führen! Schritt 2 Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.v. Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen: Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 Für den Schwerpunktkurs W zusätzlich Nachweis über englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 Einfache Kopie vom Pass Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite! Für die Vorprüfung durch uni-assist e.v. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.v. Nähere Informationen finden Sie unter: Schritt 3 Einreichen Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.v. einzureichen. Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung. TU Berlin / IA 2 Bachelor International November / 20

11 Abschnitt III Fachstudium: Bewerbung zum 1. Fachsemester E1 & C1 & G1 Erststudium E1 & C1 Was ist ein Erststudium? Bewerbergruppe E1 Bewerbergruppe C1 Studieninteressierte mit mehreren Staatsangehörigkeiten Sie bewerben sich für ein Erststudium, wenn Sie noch kein Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister) an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben. Sie ausschließlich an einer Hochschule im Übrigen Ausland (außerhalb der Europäischen Union) studiert oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Sie an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen ausschließlich ein Masterstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Sie bereits an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen ein Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister) erfolgreich abgeschlossen haben und sich für einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) bewerben möchten. Sie werden der Bewerbergruppe E1 zugeordnet, wenn Ihre ausländischen Bildungsnachweise als direkte Hochschulzugangsberechtigung bewertet werden Sie deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen können Sie eine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens haben Sie sich zum 1. Fachsemester für ein Erststudium bewerben möchten. Sie werden der Bewerbergruppe C1 zugeordnet, wenn Ihre ausländischen Bildungsnachweise als direkte Hochschulzugangsberechtigung bewertet werden Sie deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 nachweisen können Sie eine Staatsangehörigkeit des Übrigen Auslandes (außerhalb der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens) haben oder staatenlos sind Sie sich zum 1. Fachsemester für ein Erststudium bewerben möchten. Doppelstaatler und Doppelstaatlerinnen : Studieninteressierte, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, werden laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28. Mai 1965 bei der Bewerbung und eventuellen Zulassung zum Studium wie deutsche Staatsangehörige behandelt. Das bedeutet: Sie müssen sich als deutsche Staatsangehörige bewerben. E1 Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens Auswahl im 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) Besondere Voraussetzungen und Sonderanträge Von der Gesamtzahl der Studienplätze werden zunächst Plätze für Bewerberinnen und Bewerber abgezogen, die in einem früheren Auswahlverfahren während oder zu Beginn eines Dienstes (zum Beispiel: Wehrdienst) zugelassen wurden und auf Grund der Ableistung des Dienstes das Studium nicht aufnehmen konnten (= sogenannte Bevorzugt Zuzulassende ). Von den restlichen Studienplätzen werden anschließend die für die Vorabquoten vorgesehenen Studienplätze abgezogen. Die nunmehr verbliebenen Studienplätze werden zu 50% nach Qualifikation (= Durchschnittsnote) und zu 50% nach Wartezeit vergeben. Alle Semester nach dem Erwerb der HZB, die Sie nicht an Hochschulen in der Europäischen Union (inklusive Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen eingeschrieben sind oder waren, sind Wartesemester. Alle Staatsangehörigen der Europäischen Union (inklusive Deutschland), Islands, Liechtensteins und Norwegens sowie alle Studieninteressierten mit deutschen Bildungsnachweisen werden auf einer gemeinsamen Rangliste berücksichtigt. Die Auswahlgrenzen der vergangenen Semester werden hier veröffentlicht: und Direktzugang: Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Sie die im Folgenden aufgeführten Besonderen Voraussetzungen geltend machen und / oder Sonderanträge stellen. Diese sind nur zulässig, wenn Sie zusammen mit einer frist- und formgerechten Bewerbung bei uni-assist e.v. eingereicht werden. Besondere Voraussetzungen sind: Bevorzugte Zulassung, Bewerbung 55 Es gibt folgende Sonderanträge: Nachteilsausgleich, Härtefallantrag, Minderjährige, Sportprofilquote Weitere Informationen finden Sie unter: und Direktzugang: TU Berlin / IA 2 Bachelor International November / 20

12 E1 Wie bewerbe ich mich? Registrierung bei hochschulstart.de? Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens, die in der Online-Bewerbung das 1. Fachsemester für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) auswählen, werden automatisch nach einer Hochschulstart BID und Hochschulstart BAN gefragt. Das bedeutet: Bevor Sie mit der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.v. starten, gehen Sie bitte auf das Bewerbungsportal von und legen Sie dort ein Benutzerkonto an. Klicken Sie dafür auf Registrierung. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Bewerber-ID (BID) und eine BAN vergeben. Diese beiden Zahlen sind in der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal bei uni-assist e.v. einzutragen. BID und BAN sind erforderlich, weil die Studienplätze für das 1. Fachsemester in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben werden. Legen Sie bei hochschulstart.de KEINE Bewerbung an! Wenn Sie für das Studienkolleg / Propädeutikum an der TU Berlin immatrikuliert sind oder waren, dann beachten Sie bitte das INFOBLATT Absolventen des Studienkollegs der TU Berlin unter: und Direktzugang: Schritt 1 Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.v. an und nutzen Sie die Online-Bewerbung: Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) und geben Sie das 1. Fachsemester an. Zulässig sind maximal 5 Bewerbungen: für bis zu 3 zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) im 1. Fachsemester für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 2. oder höheren Fachsemester für 1 zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) im 1. Fachsemester oder im 2. oder höheren Fachsemester Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung anzulegen. Ihre Studienwünsche werden in der Reihenfolge berücksichtigt, wie sie auf dem Online-Antrag erscheinen (1. Wahl, 2. Wahl, 3. Wahl, 4. Wahl, 5. Wahl) und für die Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Wurden mehr Studienwünsche angelegt als zulässig, werden die überzähligen Studienwünsche nicht berücksichtigt. Die Online-Bewerbung müssen Sie vollständig ausfüllen und elektronisch abschicken. Beigefügte Nachweise oder ein Lebenslauf ersetzen nicht die Angaben in der Online-Bewerbung! Fehlende oder unvollständige Angaben (insbesondere zur Schulausbildung, Hochschulausbildung, zu Sprachkenntnissen) können zur Ablehnung führen! Schritt 2 Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.v. Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen: Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 Einfache Kopie vom Pass Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite! Für die Vorprüfung durch uni-assist e.v. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.v. Nähere Informationen finden Sie unter: Schritt 3 Einreichen Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.v. einzureichen. Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung. Für das 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) erhalten Sie den Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid der TU Berlin über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Unterlagen für die Bewertung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und Nachweise über die erforderlichen Sprachkenntnisse, die Sie bereits bei Ihrer Bewerbung frist- und formgerecht bei uni-assist e.v. eingereicht haben, müssen im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation nicht noch einmal eingereicht werden! Die Zulassungsverfahren für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) beginnen circa Mitte Februar für das folgende Sommersemester bzw. Mitte August für das folgende Wintersemester. Sie erhalten nach frist- und formgerechter Bewerbung den Zulassungsbescheid direkt von der TU Berlin. TU Berlin / IA 2 Bachelor International November / 20

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