Merkblatt zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester zum Sommersemester 2018

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1 Merkblatt zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester zum Sommersemester 2018 Bitte lesen Sie dieses Merkblatt unbedingt vor Ihrer Bewerbung! INHALT 1. Grundlegende Informationen 4 2. Die Bewerbungsformulare Online-Bewerbung Schriftliche Bewerbung Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen 4 3. Besondere Hinweise für die einzelnen Bachelorstudiengänge Erziehungswissenschaft Informationsmanagement und Informationstechnologie Internationale Kommunikation und Übersetzen (IKÜ) Internationales Informationsmanagement (IIM) Philosophie Künste Medien (PKM) Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption (Bachelor of Arts bzw. Bachelor of Science) Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie Sozial- und Organisationspädagogik Wirtschaftsinformatik Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus Szenische Künste 6 4. Bewerbungsverfahren für konsekutive Masterstudiengänge Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache Inszenierung der Künste und der Medien Literarisches Schreiben und Lektorieren Medientext und Medienübersetzung Psychologie Sozial- und Organisationspädagogik 7

2 Liebe Studienbewerberin, lieber Studienbewerber, in diesem Merkblatt finden Sie ausschließlich Informationen zu den Studiengängen, für die zum Sommersemester 2018 eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich ist. Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn Sie bereits studiert haben. Dabei sind folgende Fälle denkbar: Hochschulwechsel wer bereits studiert und in seinem bisherigen Studiengang von einer anderen Hochschule an die Universität Hildesheim wechseln möchte und aufgrund anrechenbarer Studien- und Prüfungsleistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden kann; Studienunterbrechung wer für den gewählten Studiengang früher schon einmal an der Universität Hildesheim eingeschrieben war, das Studium nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen möchte und aufgrund anrechenbarer Studien- und Prüfungsleistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden kann; Quereinstieg wer für den neuen Studiengang bisher nicht eingeschrieben war, aber aufgrund anrechenbarer Studien- und Prüfungsleistungen (aus dem alten/bisherigen Studiengang) in ein höheres Fachsemester eingestuft werden kann. Bitte benutzen Sie für Ihre Bewerbung das Formular Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für das Sommersemester Denken Sie auch daran, dass Sie nur dann für ein höheres Fachsemester zugelassen werden können, wenn 1. Ihnen in hinreichendem Umfang Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderweitigen Hochschulstudium angerechnet werden können, sodass eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist und 2. ausreichend Studienplätze für das Semester, in das Sie eingestuft werden konnten, zur Verfügung stehen. Zum Sommersemester ist nur eine Zulassung in gerade höhere Fachsemester möglich (2., 4. oder 6.) Denken Sie also daran, rechtzeitig beim Prüfungsamt (nicht beim Immatrikulationsamt!) einen entsprechenden Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen. Für Ihren Antrag auf Anrechnung benutzen Sie bitte den hierfür vorgesehenen Vordruck, den Sie auf unseren Internetseiten finden: Bitte lesen Sie in Ihrem wie in unserem Interesse dieses Merkblatt vor dem Ausfüllen des Zulassungsantrages sorgfältig durch! Sie ersparen sich und uns damit unnötigen zeitlichen Aufwand bei der Klärung von Fragen, die bereits in diesem Merkblatt beantwortet werden. Bei Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich an unsere Infoline: Sie erreichen die Infoline montags - donnerstags von Uhr und freitags von Uhr unter: Telefon: +49(0) 51 21/ infoline@uni-hildesheim.de

3 Bei fachspezifischen Fragen zu den Studiengängen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachstudienberatung. Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der entsprechenden Studiengangsseite im Internet: Falls Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte eine an Sie selbst adressierte und ausreichend frankierte Postkarte bei. Telefonische Eingangsbestätigungen sowie Eingangsbestätigungen per oder Fax werden nicht erteilt. Von Fragen nach Ihren Chancen, zugelassen zu werden, bitten wir abzusehen, da diese vor Durchführung des Anrechnungs- und Auswahlverfahrens nicht beantwortet werden können. Mit besten Grüßen Markus Flohr (Sachgebietsleiter für Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten)

4 1. Grundlegende Informationen Sie können sich an der Universität Hildesheim nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Sollten mehrere Bewerbungen von Ihnen vorliegen, wird nur Ihre zuletzt eingegangene im Zulassungsverfahren berücksichtigt. Alle anderen Bewerbungen verlieren Ihre Gültigkeit. Die Studienplätze werden nach der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen (Hochschul-Vergabeverordnung) in der zurzeit geltenden Fassung vergeben. Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte den Angaben zu den einzelnen Studiengängen weiter unten in diesem Merkblatt. Die Bewerbungsfristen sind als Ausschlussfristen zu verstehen, d. h. Ihr Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis zum jeweiligen Termin in der Universität Hildesheim eingegangen sein. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist eine Teilnahme am Zulassungsverfahren nicht möglich! Bitte beachten Sie, dass das Eingangsdatum bei der Universität Hildesheim und nicht das Datum des Poststempels maßgeblich ist! Überdies weisen wir Sie darauf hin, dass eine Zulassung für ein höheres Fachsemester erst erfolgen kann, wenn dem Immatrikulationsamt der Anrechnungs- und Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsamtes vorliegt. Eine Zulassung kann, auch bei vorliegendem Anrechnungs- und Einstufungsbescheid, nur dann erfolgen, wenn ausreichend Studienplätze für das jeweilige Fachsemester, für das eine Einstufung vorgenommen wurde, zur Verfügung stehen. 2. Die Bewerbungsformulare 2.1 Online-Bewerbung Eine Online-Bewerbung wird zum Sommersemester 2018 für höhere Fachsemester nicht angeboten. 2.2 Schriftliche Bewerbung Die schriftliche Bewerbung besteht aus dem Antrag auf Zulassung und den entsprechenden Unterlagen und Nachweisen (tabellarischer Lebenslauf, amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abitur) etc.) sowie dem Anrechnungs- und Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsamtes. Das Formular Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für das Sommersemester 2018 finden Sie auf unseren Internetseiten: Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines Masterstudiengangs erfolgt formlos, also ohne ein gesondertes Formular. Bitte beachten Sie: Alle ausländischen und deutschen Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung bzw. bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang ohne deutschen Hochschulabschluss müssen sich über uni-assist bewerben: uni-assist e. V. D Berlin Nähere Informationen hierzu sowie das erforderliche Bewerbungsformular finden Sie auf den Internetseiten des International Office der Universität Hildesheim: Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen Bitte denken Sie daran, für die Zulassung in ein höheres Fachsemester den Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsamt zu stellen. Dem Antrag sind die entsprechenden Studienbescheinigungen, Kopien der erworbenen Leistungsnachweise (Scheine, Transcript of Records), ggf. Kopien über bereits abgelegte Vor- oder Abschlussprüfungen sowie ggf. Bescheinigungen über bereits abgelegte Praktika beizufügen.

5 Nach Abschluss der Anrechnungsprüfung erhalten Sie einen Anrechnungs- und Einstufungsbescheid, dem Sie entnehmen können, welche Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet werden konnten und ob damit eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist. Über die Zulassung in höhere Fachsemester entscheidet die Universität Hildesheim, sofern Studienplätze im entsprechenden Fachsemester frei sind. 3. Besondere Hinweise für die einzelnen Bachelorstudiengänge 3.1 Erziehungswissenschaft 3.2 Informationsmanagement und Informationstechnologie 3.3 Internationale Kommunikation und Übersetzen (IKÜ) 3.4 Internationales Informationsmanagement (IIM) 3.5 Philosophie Künste Medien (PKM) 3.6 Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption (Bachelor of Arts bzw. Bachelor of Science) Bitte beachten Sie: Da in den Studienfächern Deutsch und Englisch derzeit keine freien Kapazitäten in höheren Semestern vorhanden sind, ist eine Bewerbung für diese Fächer nicht möglich! Bitte beachten Sie weiterhin: Wenn Sie das Fach Kunst, Musik oder Sport wählen, müssen Sie als besondere Zugangsvoraussetzung neben der Hochschulzugangsberechtigung Ihre Eignung für das entsprechende Fach nachweisen. Dies geschieht durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung. Bitte reichen Sie daher eine einfache Kopie des Bescheides über das Bestehen der Eignungsprüfung an der Universität Hildesheim mit Ihren anderen Bewerbungsunterlagen ein. Wenn Sie die Anerkennung eines anderen Nachweises (z. B. bestandene Eignungsprüfung in dem jeweiligen Fach an einer anderen Hochschule) als Äquivalent zur Eignungsprüfung an der Universität Hildesheim beantragen möchten, so ist dieser formlose Antrag mit einem entsprechenden Nachweis in amtlich beglaubigter Kopie zusammen mit Ihren anderen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum (Ausschlussfrist!) einzureichen. Nähere Informationen zur Eignungsprüfung und zur Anerkennung anderer Nachweise entnehmen Sie bitte den entsprechenden Ordnungen: Kunst: Musik: Sport: Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie 3.8 Sozial- und Organisationspädagogik 3.9 Wirtschaftsinformatik Die Bewerbungsfrist für die Studiengänge endet am (Ausschlussfrist!) Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2018 endet am (Ausschlussfrist). Achtung: Die Vergabe der Studienplätze für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse einer künstlerischen Eignungsprüfung. Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist also nur dann möglich, wenn die entsprechende künstlerische Eignungsprüfung für diesen Bachelorstudiengang an der Universität Hildesheim bereits abgelegt wurde

6 und Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können, die die Einstufung in ein höheres Fachsemester ermöglichen. Nähere Informationen zum Studiengang finden Sie hier: An anderen Hochschulen abgelegte Eignungsprüfungen werden nicht anerkannt! 3.11 Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2018 endet am (Ausschlussfrist). Achtung: Die Vergabe der Studienplätze für den Bachelorstudiengang Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse einer künstlerischen Eignungsprüfung. Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist also nur dann möglich, wenn die entsprechende künstlerische Eignungsprüfung für diesen Bachelorstudiengang an der Universität Hildesheim bereits abgelegt wurde und Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können, die die Einstufung in ein höheres Fachsemester ermöglichen. Nähere Informationen zum Studiengang finden Sie hier: An anderen Hochschulen abgelegte Eignungsprüfungen werden nicht anerkannt Szenische Künste Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2018 endet am (Ausschlussfrist). Achtung: Die Vergabe der Studienplätze für den Bachelorstudiengang Szenische Künste erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse einer künstlerischen Eignungsprüfung. Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist also nur dann möglich, wenn die entsprechende künstlerische Eignungsprüfung für diesen Bachelorstudiengang an der Universität Hildesheim bereits abgelegt wurde und Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können, die die Einstufung in ein höheres Fachsemester ermöglichen. Nähere Informationen zum Studiengang finden Sie hier: An anderen Hochschulen abgelegte Eignungsprüfungen werden nicht anerkannt. 4. Bewerbungsverfahren für konsekutive Masterstudiengänge Für die konsekutiven Masterstudiengänge wird die Zulassung studiengangsbezogen in einer Zulassungsordnung geregelt, die Sie unter den unten angegebenen Internetadressen finden. Für die nachstehend aufgeführten Masterstudiengänge können Sie sich zum Sommersemester 2018 lediglich für ein höheres Fachsemester bewerben. Bitte nehmen Sie eine Bewerbung für diese Studiengänge formlos vor. 4.1 Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache Inszenierung der Künste und der Medien

7 4.3 Kulturvermittlung Literarisches Schreiben und Lektorieren Medientext und Medienübersetzung Psychologie Sozial- und Organisationspädagogik Die Bewerbungsfrist für die Studiengänge endet am (Ausschlussfrist!).

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