Das australische Temporary Work (Skilled) Visa (Subclass 457) Programm

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1 Das australische Temporary Work (Skilled) Visa (Subclass 457) Programm Dieser Artikel gibt eine Kurzdarstellung des australischen Temporary Work (Skilled) Visa (Subclass 457) Programms, welches australischen und ausländischen Unternehmen ermöglicht ausländische Fachkräfte für ein Arbeitsvisum in Australien zu sponsern. Die folgenden drei Schritte sind erforderlich, um ein 457 Visa zu erhalten: 1. der Arbeitgeber muss einen Antrag auf Genehmigung als Sponsor stellen (Sponsorshipantrag), 2. der Arbeitgeber muss die zu besetzende Arbeitsstelle benennen (Nominierungsantrag) und 3. der angehende Arbeitnehmer muss ein Subclass 457 Visum beantragen (Visumsantrag). 1. Sponsorshipantrag Die wesentlichen Punkte hinsichtlich Sponsorshipanträge sind: 1.1. Gültigkeit und unbeschränkte Nominierungsplätze Der Gültigkeitszeitraum einer Sponsorshipgenehmigung ist fünf Jahre. Ein Sponsorship erlaubt eine unbegrenzte Anzahl an Nominierungsanträgen Förderung australischer Angestellter Arbeitgeber müssen belegen, dass sie die Ausbildung und Beschäftigung australischer Staatsbürger und/oder Personen mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (permanent residents) in Australien fördern. Unternehmen müssen dies beweisen, indem sie einen der folgenden Trainingsrichtwerte der australischen Einwanderungsbehörde erfüllen: Trainingsrichtwert A Branchentrainingsfonds: Ausgaben in den letzten 12 Monaten in Höhe von mindestens 2% der Lohn- und Gehaltssumme des Unternehmens durch Zahlungen an eine Ausbildungsstätte, die australischen Staatsangehörigen und/oder permanent residents Training, in der für das Unternehmen zutreffende Branche, anbietet oder Seite 1

2 Trainingsrichtwert B Arbeitnehmer-Training: Ausgaben in den letzten 12 Monaten in Höhe von mindestens 1% der Lohn- und Gehaltssumme des Unternehmens für Training von Arbeitnehmern des Unternehmens, die australische Staatsangehörige oder permanent residents sind. Eine weitere Voraussetzung für die Einhaltung der Trainingsrichtwerte ist, dass sich das Unternehmen verpflichtet in der Zukunft in jedem Geschäftsjahr, in dem das Unternehmen als Sponsor auftritt, Trainingsausgaben in Höhe von Trainingsrichtwert A oder Trainingsrichtwert B einzugehen Verpflichtungen Arbeitgeber, die als Sponsor auftreten, sind gemäß den folgenden Sponsorshipverpflichtungen verpflichtet: mit dem Department of Immigration and Border Protection (DIBP) zu kooperieren, sicherzustellen, dass die Anstellungsbedingungen, die einem ausländischen Arbeitnehmer angeboten werden, nicht weniger günstig sind als die, die das Unternehmen australischen Staatsbürgern oder Personen mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für eine entsprechende Arbeitsstelle an dem gleichen Standort anbietet oder anbieten würde. Diese Verpflichtung umfasst die Obliegenheit, ein für den australischen Markt übliches Gehalt an ausländische Arbeitnehmer zu bezahlen, angemessene und erforderliche Reisekosten zu übernehmen, um es den ausländischen Arbeitnehmer zu ermöglichen, Australien zu verlassen. Dies gilt nur dann, wenn die Kosten von DIBP oder der geförderten Person schriftlich angefordert werden und diese nicht bereits von dem Sponsor geleistet wurden, diejenigen Kosten zu übernehmen, die dem Commonwealth anfallen, um die geförderte Person zu finden und/oder aus Australien abzuschieben, wenn diese Person sich widerrechtlich in Australien aufhält und DIBP die Kosten schriftlich anfordert, eine Dokumentation über die Einhaltung der Sponsorshipverpflichtungen zu führen, Unterlagen und Informationen, die die Erfüllung der Sponsorshipverpflichtung betreffen, an DIBP herauszugeben, innerhalb von 28 Tagen DIBP zu informieren, sobald eine geförderte Person nicht länger von dem Unternehmen beschäftigt wird, eine Veränderung in der Geschäftsführung des Sponsors eintritt oder eine Seite 2

3 Veränderung der Verhältnisse des Sponsors, welche Auswirkungen auf das Vermögen des Unternehmens hat, eintritt, sicherzustellen, dass die geförderte Person nicht in einer anderen Arbeitsposition arbeitet als derjenigen, die in der Nominierung genehmigt wurde, und von der geförderten Person keine Erstattung derjenigen Kosten zu verlangen, die mit der Anwerbung der geförderten Person zusammenhängen (einschließlich der Kosten eines Einwanderungsberaters) oder für das Unternehmen für die Erlangung oder das Unterhalten der Sponsorship erforderlich waren. Die Sponsorshipverpflichtungen bleiben grundsätzlich in Kraft bis der Inhaber des Visums Australien verlassen hat, von einem anderen Arbeitgeber gefördert wird oder ein anderes gültiges Visum erhalten hat. Allerdings bleiben einige Verpflichtungen bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Sponsorship bestehen Kontrolle des Sponsors DIBP kann Sponsoren kontrollieren, um sicherzustellen, dass diese ihren Verpflichtungen nachkommen. DIBP nimmt die Kontrolle durch folgende Maßnahmen wahr: Informationsaustausch mit anderen Commonwealth- sowie Staatsund Territorialbehörden, einschließlich dem Department of Employment, dem Fair Work Ombudsman und der australischen Steuerbehörde, schriftliche Informationsanfragen an den Sponsor sowie Ortsbesichtigungen mit oder ohne vorherige Benachrichtigung Sanktionen DIBP kann weiter verwaltungs- und privatrechtliche Schritte gegen solche Sponsoren vornehmen, die ihre Sponsorshipverpflichtungen nicht erfüllen. Folgende verwaltungsrechtliche Sanktionen können erteilt werden: einen Sponsor für eine bestimmte Zeitspanne von der Förderung von Personen unter einem oder mehreren bestehenden Sponsorships bezüglich verschiedener Visa auszuschließen, einen Sponsor für eine bestimmte Zeitspanne von der Möglichkeit, weitere Sponsorshipsanträge zu stellen, auszuschließen, und/oder eine oder alle bestehenden Sponsorships des Sponsors für ungültig erklären, Seite 3

4 die Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Sponsors nachzuweisen, dass das Versäumnis berichtigt wurde, ein Bußgeld bis zu $10.200,00 für Unternehmen und bis zu $2.040,00 für Einzelpersonen für jeden Verstoß zu verhängen, und/oder bei Gericht eine Geldstraße bis zu $51.000,00 für Unternehmen und bis zu $10.200,00 für Einzelpersonen für jeden Verstoß beantragen. 2. Nominierungsantrag Die wesentlichen Punkte hinsichtlich Nominierungsanträge sind: 2.1. Dauer der Anstellung Die Dauer der Anstellung eines ausländischen Arbeitnehmers kann zwischen einem Tag und bis zu vier Jahren betragen Zugelassene Arbeitsstelle Die Arbeitsstelle, in der der ausländische Arbeitnehmer beschäftigt wird, muss eine zugelassene Beschäftigung sein. Zugelassenen Beschäftigungen sind in der Consolidated Sponsored Occupation List (CSOL) aufgelistet Marktübliches Gehalt Da Sponsoren verpflichtet sind ausländische Arbeitnehmer unter den gleichen Bedingungen zu beschäftigen, die australischen Staatsbürgern und/oder permanent residents gewährt werden, muss die Stelle mit einem mindestens marktüblichen Gehalt entlohnt werden. Sofern das Unternehmen auch australische Staatsbürger oder permanent resident in einer gleichen Tätigkeit und am gleichen Arbeitsort beschäftigt, so muss der ausländische Arbeitnehmer mindestens einen Lohn in gleicher Höhe erhalten. Sofern das Unternehmen keinen australischen Staatsbürger oder permanent resident in einer gleichen Tätigkeit am gleichen Arbeitsort beschäftigt, so muss das Unternehmen gegenüber DIBP nachweisen, dass die Bedingungen, nach denen der ausländische Arbeitnehmer angestellt wird, denjenigen entsprechen, die einem australischen Staatsbürger und/oder einem permanent resident angeboten würden. DIBP erkennt Nachweise in der Form von Bezugnahmen auf angemessene Tarifverträge, Bezugnahme auf oder Kopien von statistischen Erhebungen über Gehälter, Werbeanzeigen für gleiche Beschäftigungen, schriftliche Empfehlungen von Arbeitgebervereinen und Gewerkschaften, Bezugnahmen auf ABS Employee Earnings and Hours Survey (Arbeitnehmer Gehalts- und Arbeitsstundenstudie des Australian Bureau of Statistics) und/oder passende Bezugnahmen auf das Job Outlook Service der australischen Regierung an. Seite 4

5 Darüber hinaus muss das marktübliche australische Gehalt für die Position mindestens der Einkommensgrenze für qualifizierte, befristete Migranten (Temporary Skilled Migration Income Threshold (TSMIT)) entsprechen, welche in einer Amtsblattbekanntmachung bestimmt wird (gegenwärtig AUD53.900,00 pro Jahr), damit die Nominierung genehmigt werden kann. Die Verpflichtung zur Leistung eines marktüblichen Gehalts findet keine Anwendung auf geförderte Personen, die über der Bemessungsgrenze entlohnt werden (gegenwärtig AUD ,00 pro Jahr) Qualifikationsgrenze Die Mindestqualifikation, die für die Tätigkeit erforderlich ist, ist diejenige die für diese Beschäftigung zur Zeit der Beantragung der Nominierung von dem DIBP amtlich bekannt gemacht worden ist. Einige geförderte Personen für bestimmte Tätigkeiten müssen sich einer Qualifikationsbeurteilung unterziehen Überprüfung des Arbeitsmarktes 3. Visumsantrag Für einige Arbeitsstellen schreibt DIBP vor, dass der Arbeitgeber den australischen Arbeitsmarkt innerhalb der letzten 12 Monate getestet hat, bevor ein ausländischer Arbeitsnehmer nominiert werden kann. Hierfür muss der Arbeitgeber nachweisen, dass es keinen australischen Staatsbürger oder permanent resident gibt, welcher für die Position geeignet ist und zur Verfügung steht. Bestimmte Positionen insbesondere in höheren Positionen oder Arbeitnehmer bestimmter Nationalitäten sind von der vorherigen Überprüfung des Arbeitsmarktes befreit. Die wesentlichen Voraussetzungen, die Visumsantragsteller für ein 457 Visa erfüllen müssen, sind: 3.1. Qualifikationen und Arbeitserfahrung Antragsteller für ein 457 Visum müssen ihre Qualifikationen sowie Zeugnisse über ihre Arbeitserfahrung vorlegen, um zu beweisen, dass sie die für den nominierten Arbeitsplatz erforderlichen Fachkenntnisse besitzen Sprachfähigkeiten Jeder Antragsteller für ein 457 Visum muss über Sprachfähigkeiten im Englischen verfügen. DIBP erlaubt verschiedene Sprachtests, welche mit der jeweiligen Mindestpunktzahl in den vier Testbereichen Sprechen, Lesen, Schreiben und Hörverstehen bestanden werden müssen, soweit keine Befreiung vorliegt. Folgende Personen sind von dem Erfordernis eines Sprachtests befreit: Seite 5

6 Januar 2016 Das australische Temporary Work (Skilled) Visa (Subclass 457) Programm Personen, die kanadische, neuseeländische, irische, britische oder amerikanische Staatsangehörige sind, oder Personen, die die mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre an einer weiterführenden Schule oder einer Universität studiert haben, in welcher der Unterricht auf Englisch erfolgte, oder Personen, die ein Jahresgrundgehalt von mindestens AUD96.400,00 für durchschnittlich 38 Stunden pro Woche erhalten, soweit deren Anstellung im Interesse Australiens liegt. Soweit der Visumsantragsteller für die benannte Tätigkeit einer Genehmigung oder Registrierung bedarf und die Genehmigung und/oder Registrierung erfordert Sprachfähigkeiten, die über dem jeweiligen Mindestniveau des Sprachtests liegen, so muss der Antragssteller das für die Genehmigung und/oder Registrierung erforderliche Sprachniveau besitzen Erfordernis des Bestehens und Fortbestehens einer Krankenversicherung Jeder neue Antragsteller für ein 457 Visum muss für die Dauer des Visums eine Krankenversicherung haben und beibehalten. Diese Krankenversicherung muss bestimmten von DIBP festgesetzten Mindestanforderungen entsprechen. Der Visumsantrag muss den Nachweis enthalten, dass der Antragsteller Versicherungsschutz für sich und ihn begleitende Familienmitglieder hat. Einige Antragsteller aus bestimmten Ländern haben Zugang zu dem australischen Gesundheitssystem. Allerdings greift ein solcher nicht stets automatisch, vielmehr kann es sein, dass dieser erst nach der Einreise nach Australien beantragt werden kann Gesundheits- und Charakternachweis Haftungsausschluss Je nach Nationalität des Antragsstellers und welche Länder der Antragsteller für mehr als drei Monate in den letzten fünf Jahren besucht hat, kann es erforderlich sein, dass der Antragsteller von einem von DIBP geprüften Arzt untersucht wird sowie polizeiliche Führungszeugnisse vorlegt. Dieser Artikel enthält ausschließlich allgemeine Aussagen und wird nur zu Informationszwecken angeboten. Auch gibt dieser Artikel allein den Rechtszustand zum Zeitpunkt seines Entstehens wieder und lässt möglicherweise jüngste oder nachfolgende Rechtsentwicklungen außer Betracht. Der Artikel zielt weder darauf ab, sich auf diesen zu verlassen oder danach zu handeln, noch kann er eine einzelfallbezogene professionelle Beratung ersetzen. Seitens Schweizer Kobras, Rechtsanwälte und Notare, oder des Autors bzw. der Autoren kann keine Verantwortung für Schäden jedweder Art übernommen werden, die daraus resultieren, dass eine Person in irgendeiner Weise nach dem Inhalt dieses Artikels handelt. Seite 6

7 Weitere Informationen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Michael Kobras Partner Schweizer Kobras Rechtsanwälte und Notare Level 5, O Connell Street Sydney NSW 2000 Telefon: +61 (0) Telefax: +61 (0) mail@schweizer.com.au Webseite: Seite 7

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