Deutscher Turner-Bund e.v. Wettkampfordnung Trampolin Bundesliga -Stand: Allgemeines

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1 Deutscher Turner-Bund e.v. Wettkampfordnung Trampolin Bundesliga -Stand: Allgemeines 1.1 Die Bundesliga ist eine Wettkampfeinrichtung des Deutschen Turner-Bundes zur Ermittlung des Deutschen Vereinsmeisters im Trampolinturnen. 1.2 Die Bundesliga ist eine Wettkampfklasse auf nationaler Ebene. Vorrang genießen nur internationale Wettkämpfe mit offizieller Berufung durch den Deutschen Turner-Bund. 1.3 Träger der Bundesliga sind der Deutsche Turner-Bund und die startberechtigten Vereine. 1.4 Die Vertreter der Bundesliga Vereine und der Ligaausschuss sind zuständig für die Fassung und Änderung dieser Wettkampfordnung. Die Beschlüsse bedürfen der Bestätigung durch das Technische Komitee und der Genehmigung durch den Bereichsvorstand Sport. 1.5 Die Vertreter der Bundesliga Vereine wählen den Ligaausschuss für vier Jahre. Ein Vertreter des Ligaausschusses hat in Bundesligafragen im Technischen Komitee Trampolinturnen und in der DTB Bundestagung Anwesenheits- und Rederecht. 1.6 Der Ligaausschuss besteht aus: - Vorsitzende/r - Stellvertretende/r Vorsitzende/r - drei weiteren Mitgliedern 1.7 Die Verwaltungsarbeiten werden in der Bundesliga durch den Ligaausschuss erledigt, er legt zudem die Aufgabenverteilung fest. - Gesamtleitung - Startrechtkontrolle - Staffelleitung Bundesliga - Einsatzleitung Neutrale Kampfrichter - Pressearbeit / Marketing / Neue Medien 2. Zusammensetzung der Mannschaften und Startberechtigung 2.1 Die Bundesliga ist zweigleisig und besteht aus den regionalen Gruppen NORD und SÜD. 2.2 Die Bundesliga Gruppen bestehen aus je maximal neun (9) Vereinsmannschaften. -2-

2 Seite Vor dem Wettkampfjahr werden die interessierten Vereine für die Bundesliga aus den ranghöchsten Ligen der Landesturnverbände ermittelt. 2.4 Ein Verein kann in einer Liga nur mit einer Mannschaft starten. Die für jede Mannschaft vorgesehenen Teilnehmer sind zum festgelegten Meldetermin dem zuständigen Staffelleiter unter Vorlage der Startpässe schriftlich zu melden. Einzelne Nachmeldungen während der Saison sind möglich. Diese sind dem/der Staffelleiter/in und Startrechtbeauftragten mindestens 14 Tage vor dem ersten Wettkampf Einsatz mit Beigabe der Startpässe vorzulegen. Letzter möglicher Nachmeldetermin ist jeweils der dem letzten Wettkampftag der Ligarunde vorrausgehende Tag. 2.5 Eine Mannschaft besteht aus vier bis acht (4-8) TurnerInnen je Wettkampf ohne Altersbegrenzung. Je Durchgang - Pflicht, 1. und 2. Kür - dürfen sechs (6) TurnerInnen eingesetzt werden. Die Addition der besten vier (4) Wertungen pro Durchgang bilden das Mannschaftsergebnis. 2.6 Teilnehmen können nur Mitglieder des DTB. Das Startrecht richtet sich nach den Bestimmungen der DTB-Rahmenordnung und dieser Wettkampfordnung im Besonderen. Das Zweitstartrecht gilt ohne Einschränkung. Ausländische Vereinsmitglieder sind startberechtigt. 3. Durchführung der Wettkämpfe 3.1 Der Ligaausschuss setzt die Wettkampftermine fest. 3.2 Die Verletzung eines oder mehrerer Teilnehmer wird nicht als Grund einer Terminverlegung anerkannt. 3.3 Die Wettkampfbegegnungen finden in der Regel am Samstag statt. Vorverlegung auf Freitag Abend bzw. Verlegung auf Sonntag Nachmittag des gleichen Wochenendes ist nur mit Zustimmung der Wettkampfgegner möglich. Terminverlegungen auf einen späteren Zeitpunkt sind nicht zulässig. 3.4 Der Ausrichter informiert schriftlich die Wettkampfgegner und die von ihm zu stellenden sowie die neutralen Kampfrichter bis spätestens 14 Tage vor Wettkampfbeginn über Austragungsort, Wettkampfstätte, Wettkampfzeit sowie Art und Zustand des Wettkampfgerätes. 3.5 Bei den Begegnungen eröffnet immer der Gastgeber den Wettkampf. Beispiel einer Dreier Begegnung. Pflicht: Gastgeber, Gast eins, Gast zwei, Gastgeber usw. 1. Kür: Gast zwei, Gastgeber, Gast eins, Gast zwei usw. 2. Kür: Gast eins, Gast zwei, Gastgeber, Gast eins usw. -3-

3 Seite 3 Beispiel einer Zweier Begegnung. Pflicht: Gastgeber, Gast, Gastgeber usw. 1. Kür: Gast, Gastgeber, Gast usw. 2. Kür: Gastgeber, Gast, Gastgeber usw 3.6 Jeder gewonnene Wettkampf wird mit zwei Pluspunkten, jeder verlorene Wettkampf mit zwei Minuspunkten bewertet. Bei unentschiedenem Ausgang erhält jeder einen Plus- und Minuspunkt. Darüber hinaus zählen gewonnene, verlorene und unentschiedene Übungsdurchgänge (Pflicht, 1. Kür, 2. Kür) nach dem gleichen Punktsystem in einer gesonderten Tabelle. 3.7 Der Rücktritt einer Mannschaft von der nächsten Wettkampfrunde ist bis zum 31. Dezember ohne Folgen möglich. Meldeschluss für den Aufstieg ist der 30. September, der Aufstiegswettkampf muss vor dem 31. Dezember stattfinden. Ein nach dem 31.Dezember gemeldeter Rücktritt von der bevorstehenden Wettkampfrunde wird als Nichtantritt einer Mannschaft nach Punkt 9.8 der Wettkampfordnung gewertet. 4. Meistertitel, Auf- und Abstieg 4.1 Der Deutsche Vereinsmeister wird wie folgt ermittelt: Die drei nach dem Tabellen Stand erstplatzierten Mannschaften der Bundesliga Gruppen NORD und SÜD treten in einem gemeinsamen Finale zu einem Wettkampf gegeneinander an. Sollten in einer Gruppe weniger als Zweidrittel der möglichen neun (9) Vereine beteiligt sein, so sind bei den Endkämpfen nur die beiden erstplatzierten Mannschaften der Tabelle startberechtigt. Nach dem Vorkampf (Pflicht und 1. Kür) scheiden die beiden schwächeren Vereine, bei vier gestarteten Mannschaften der schwächste Verein aus und im abschließenden zweiten Kürdurchgang beginnen dann die verbleibenden vier bzw. drei Mannschaften mit null Punkten. Entscheidend sind die in der 2. Kür erreichten vier höchsten Punktzahlen in Addition. Im Endkampf kommt die Time of Flight (ToF) Regelung zur Anwendung, in den Saisonbegegnungen der Vorrunde nicht. 4.2 Die letztplatzierte Mannschaft jeder Bundesliga Gruppe steigt ab. 4.3 Die Endkämpfe der Bundesliga sind Bestandteil der jeweiligen Wettkampfrunde. Tritt ein qualifizierter Verein nicht an, wird nach Punkt 9.8 der WKO verfahren. Das Nachrücken einer anderen Mannschaft ist im Falle des Nichtantritts einer qualifizierten Mannschaft nicht statthaft. 4.4 Bei Punktgleichheit im Tabellen Endstand entscheidet in erster Linie die Zahl der gewonnenen Übungsdurchgänge, in zweiter Linie die Gesamtpunktzahl und erst in dritter Linie die Direktbegegnung. 4.5 Aus den ranghöchsten Ligen der zwanzig Landesturnverbände werden die Aufsteiger in die beiden Gruppen der Bundesliga per Qualifikationsturnen ermittelt. -4-

4 Seite Die Bundesliga ist nach regionalen Gesichtspunkten eingeteilt und gliedert sich wie folgt: NORD: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen. SÜD: Baden, Bayern, Hessen, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland, Saarland, Schwaben. Über notwendige Ausnahmen entscheidet der Ligaausschuss. 5. Kampfrichterbereich und -einsatz 5.1 Die Wettkämpfe werden nach den internationalen Wettkampfregeln, der DTB- Rahmenordnung und dieser Wettkampfordnung durchgeführt. Die ToF Regelung kommt nur im Endkampf zum Einsatz. 5.2 Der Kampfrichtereinsatz wird bei Wettkampfbegegnungen der Bundesliga wie folgt geregelt. Es dürfen Kampfrichter mit einer gültigen Internationalen- bzw. Bundes-Lizenz eingesetzt werden. Pro Verein darf zudem ein (1) Haltungs- Kampfrichter mit einer Landes-Lizenz werten. Der Gastgeber stellt zudem Personen für das Protokoll ab. Dreier Begegnungen Der Gastgeber stellt den Wettkampfleiter und den Kampfrichter Nr.1. Gast eins die Kampfrichter Nr. 3 und Nr. 6 und der Gast zwei die Kampfrichter Nr. 5 und Nr. 7. Die neutralen Kampfrichter werden als Nr. 2 und Nr. 4 eingesetzt. Zweier Begegnungen Der Gastgeber stellt den Wettkampfleiter, die Kampfrichter Nr. 2 und Nr. 5, sowie den Schwierigkeitskampfrichter Nr. 7. Der Gast die Kampfrichter Nr. 1 und Nr. 4 und die beiden neutralen Kampfrichter werden als Nr. 3 und Nr. 6 eingesetzt. 5.3 Beim Endkampf wird wie bei Deutschen Meisterschaften verfahren. Das Kampfgericht wird durch den DTB-Kampfrichterwart in Absprache mit dem Liga Ausschuss eingesetzt, wobei alle sechs beteiligten Vereine einen Kampfrichter mit B1 oder Int. Lizenz stellen müssen. Die weiteren werden als neutrale Kampfrichter durch den DTB eingeladen. Dazu wurde folgende Regelung beschlossen. Wettkampfleiter, Haltung II + IV jeweils Neutral Haltung I, III, V, Schwierigkeit Los Nr. 1, 2, 3 sowie Los Nr. 4, 5 Time of Flight Los Nr. 6 Protokoll Ausrichter Die Präsentation in der Halle muss gewährleistet sein. Sie ist im Vorfeld mit dem Liga Ausschuss abzustimmen. -5-

5 Seite 5 6. Ergebnisübermittlung 6.1 Nach jeder Veranstaltung haben die Ausrichter unverzüglich die Staffelleitung über das Gesamtergebnis plus Durchgangspunkte zu informieren. Möglichst zeitnah, jedoch noch am gleichen Tag, das gesamte Wettkampfprotokoll per e- mail oder sonstiger aktueller Übertragungsmöglichkeiten der Staffelleitung zukommen zu lassen. Durch die Staffelleitung wird daraufhin die neueste Tabelle erstellt. Anschließend erscheinen die Ergebnisse auf der Website und werden an die Presse Agenturen weiter geleitet Kosten 7.1 Die beteiligten Vereine tragen ihre Kosten, die durch die Ausrichtung (Ausrichter) und die Teilnahme an den Wettkämpfen entstehen. Der ausrichtende Verein ist nach Absprache verpflichtet, für die Unterkunft der Gastmannschaft, einschließlich zweier Gastkampfrichter und eines Trainers zu sorgen. Er ist nicht verpflichtet, die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen. Zudem übernimmt der Gastgeber die Kosten für ein gemeinsames Essen nach dem Wettkampf. 7.2 Für die Kosten der neutralen Kampfrichter tritt der ausrichtende Verein in Vorlage. Nach Prüfung durch den Kampfrichterbeauftragten werden die Kosten aus den zur Verfügung stehenden Mitteln erstattet. 8. Sicherheitsgarantie und Meldegeld 8.1 Jeder teilnehmende Verein der Bundesliga hat vor Beginn der Saison eine Sicherheitsleistung von 250,- zu zahlen zur Deckung der tatsächlichen Auslagen eines Ausrichters für den Fall des Nichtantretens zum vorgesehenen Termin. Wird dieser Betrag in Anspruch genommen, hat eine sofortige Aufstockung zu erfolgen. 8.2 Das Meldegeld beträgt 100,00 für die gesamte Saison der Trampolin Bundesliga. Die Meldung ist über das DTB Gymnet abzuwickeln, der DTB zieht das Meldegeld automatisch ein. 9. Maßnahmen bei Verstößen 9.1 Der Ligaausschuss verhängt die Bußgelder; zu 9.2 = 50,- zu 9.3 bis 9.7 = 25,- 9.2 Nicht rechtzeitige Vorlage der Startpässe 9.3 Nicht rechtzeitige Meldung der Sportler an den Staffelleiter -6-

6 Seite Bei Fehlverhalten auf Anzeige betreffend Punkt 5.2 und Bei Fehlverhalten auf Anzeige betreffend Punkt Bei nicht rechtzeitiger Übermittlung des Wettkampf Ergebnisses. 9.7 Bei nicht rechtzeitiger Zusendung des Wettkampf Protokolls. 9.8 Bei Nichtantritt einer Mannschaft ein Bußgeld von 250,00. Der benachteiligte Verein erhält 150,- ohne Kostennachweis. Mit den nachgewiesenen Mehrkosten wird der Kosten verursachende Verein belastet. Zugleich gilt der Wettkampf mit Null Punkten und Anrechnung von sechs Durchgangs Minuspunkten. 9.9 Nichtantritt gilt gleichfalls, wenn die Gast Mannschaft später als eine Stunde nach Wettkampfbeginn eintrifft. Ein verspätetes Eintreffen aus wichtigen Gründen (höhere Gewalt) ist hiervon ausgenommen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Verspätung nicht durch eigenes Verschulden (verspätete Abreise) entstanden ist. (Zugverspätungen, Verkehrsunfall, Motorschaden). Ein neuer Wettkampftermin ohne Folgerungen für die Gast Mannschaften ist in gegenseitigem Einverständnis zu vereinbaren. Nichtantritt einer, zwei oder aller drei Mannschaften zieht Folgen nach 9.8 der WKO nach sich Bei Einsatz von nicht startberechtigten Aktiven ein Bußgeld von 75,-. Weitere Folgerungen wie zu Punkt Im Übrigen wird auf die DTB Rahmenordnung (Turnordnung) verwiesen Verfahren und Rechtsmittel Die Maßnahmen nach Ziffer werden den Betroffenen durch Einschreiben mitgeteilt, die das Recht des Einspruchs und der Berufung haben. Einsprüche sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der Staffelleitung einzulegen. Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, ist innerhalb von weiteren 14 Tagen nach Erhalt des Ablehnungsbescheides Berufung an den Ligaausschuss zulässig. Einsprüche, die die laufende Ligasaison betreffen, sind bis zur Vereins-Vertreter Versammlung, die den Abschluss der Ligarunde bildet, einzulegen. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Einspruchsgebühr beträgt 100,- Berufung 200,- Beschlossen von der Vereins-Vertreter Versammlung im Oktober 2013 in Frankfurt. Bestätigt vom Technischen Komitee am Genehmigt durch den Bereichsvorstand Sportartentwicklung am Trampolin Bundesliga Ausschuss 2014 Vorsitzender Heinz-Peter Michels Michelshpffm@t-online.de Startrecht Susanne Kaupp Susanne.Kaupp@TV-Eberstadt.de Staffelleitung Angelika Lang Angelika.Lang1988@gmail.com Kampfrichter Robert Wagner HR.Wagner@arcor.de Webmaster Lars Weiland Lars@M-Weiland.de

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