Häufig gestellte Fragen zur Förderrichtlinie des Landes
|
|
- Hella Bella Gerhardt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Voraussetzungen für Zuschüsse zu Neu- und Umbau von U3-Plätzen bzw. zur Umwandlung in U3-Plätze aus Mitteln des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsausbau in Kindertageseinrichtungen 1. Was wird nach der neuen Verwaltungsvorschrift gefördert? Gefördert werden können Investitionsvorhaben, die der Schaffung und Sicherung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten für Kinder unter drei Jahren diesen. Damit sind förderfähig der Neubau von Gruppen in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren, d.h. der Neubau von Einrichtungen bzw. Anbau von Gruppen (Krippengruppe, Kleine Altersgemischte oder Geöffnete Kindergartengruppe, Haus für Kinder-Gruppe) der Umbau von Gruppen für Kinder unter drei Jahren, d.h. Baumaßnahmen zur Umwandlung einer bestehenden Kindergartengruppe in eine der o. g U3-Gruppen die Umwandlung von Gruppen in Gruppen für Kinder unter drei Jahren, d.h. Ausstattungsinvestitionen zur Schaffung der Voraussetzungen für eine U3-Betreuung in bestehenden Räumlichkeiten. Für Gruppen die ausschließlich Kinder über drei Jahren betreuen, gelten die bisherigen Förderbedingungen, vgl. Abschnitt 2 der VV. 2. Wie hoch ist die Förderung für zusätzliche U3-Plätze nach dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsausbau? Die neue VV sieht die Förderung nach drei unterschiedlichen Pauschalen, höchstens jedoch bis zu 90 Prozent der nach dieser VV zuwendungsfähigen Kosten vor: Schaffung U3 mit Baumaßnahme Neubaupauschale für Gruppen Neu- und Umbaupauschale je neuem U3-Platz Schaffung U3 ohne Baumaßnahme Ausstattungspauschale je neuem U3-Platz wird immer dann gezahlt, wenn eine zusätzliche Gruppe mit mindestens 4 U3-Plätzen in einer bestehenden oder neuen Einrichtung gebaut wird wird je neuem U3-Platz gezahlt, wenn für seine Schaffung eine Baumaßnahme erforderlich ist; bei neuer Gruppe zusätzlich zur Gruppenpauschale, ansonsten je neuem Platz wird im vereinfachten Verfahren bei jeder BE- Änderung gezahlt, durch die neue U3-Plätze entstehen; dient der Deckung von Ausstattungskosten
2 3. Was bedeutet Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren? 4. Was bedeutet, dass die Baumaßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen erforderlich sein müssen? (vgl. Ziffer Sätze 1&2 der VV) Die zusätzlichen Plätze für Kinder unter drei Jahren müssen nach Abschluss der Maßnahme (vgl. Ziffer 1.2.2, Satz 3 der VV): in der Betriebserlaubnis der Einrichtung genehmigt sein (und die damit verbundenen Vorgaben für Personalausstattung und Gruppengröße sind einzuhalten), in den Bedarfsplan des Jugendamtes aufgenommen sein und in Betrieb genommen, d.h. genutzt werden. Wie bei der bisherigen Landesförderung sind Ersatzbauten nicht förderfähig. Zusätzlich muss gemessen werden an der Zahl der vor der Maßnahme in Betriebserlaubnis und Bedarfsplan an diesem Standort bereits vorhandenen Plätze und Gruppen. Wird z.b. eine Kindergartengruppe in eine Krippengruppe umgebaut, handelt es sich nicht um eine zusätzliche Gruppe am Standort (d.h. keine Neubaupauschale für Gruppen), wohl aber um 10 zusätzliche U3-Plätze am Standort (d.h. 10 x Umbaupauschale je neuem U3-Platz). Fördervoraussetzung ist, dass nach Abschluss der Maßnahme zusätzliche U3-Plätze eingerichtet, in den Bedarfsplan aufgenommen und in Betrieb gegangen sind. Die Maßnahmen, die unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hierfür erforderlich sind, sind förderfähig. Auf dem Antragsformular vorgesehen ist, dass der Bezug der Baumaßnahme zur Schaffung der U3-Plätze erläutert wird. Beim Bau bzw. Umbau der Gruppen- und Nebenräume, in denen die unter Dreijährigen betreut werden sollen, liegt der Bezug zur Schaffung der U3-Plätze auf der Hand. Wenn das Jugendamt Erforderlichkeit und U3-Bezug bestätigt, können auch Maßnahmen mit einem eher indirekten Bezug berücksichtigt werden. Beispiel: Der bisherige Lagerraum wird mit kleinen Baukosten zum Nestraum umgewandelt; weitere Kosten entstehen für die Herrichtung eines Ersatz-Lagerraums im Keller.
3 5. Warum unterscheidet das Antragsformular zwischen den Gesamtkosten und den zuwendungsfähigen Kosten? 6. Wo werden die Zuschüsse beantragt? 7. Wie erfolgt die Antragstellung? Wie bei der bisherigen Förderung ist es denkbar, dass in einer Maßnahme zuschussfähige Baumaßnahmen (d.h. die Schaffung von zusätzlichen Plätzen oder zusätzlichen Gruppen für die U3- Betreuung) und nicht zuschussfähige Maßnahmen (z.b. Sanierung oder Ersatzbau) enthalten sind. Die Aufteilung der Kosten in Kosten zuwendungsfähige Kosten mit U3-Bezug und nicht-zuwendungsfähige erfolgt wie bisher durch Bauherr oder Architekt und wird vom Jugendamt geprüft. Anträge auf Förderung von Bau- und Ausstattungskostenzuschüssen werden bei der zuständigen Zweigstelle des Landesjugendamtes beantragt. Im Fall von Baumaßnahmen muss der Antrag zur Prüfung über das zuständige örtliche Jugendamt geleitet werden. Es bestätigt, dass die Maßnahme der Bedarfsplanung entspricht und seitens der für die baurechtliche und baufachliche Prüfung zuständigen Stellen keine Einwände bestehen. Bei Umwandlungen ohne Baubedarf erfolgt die Antragstellung direkt bei der zuständigen Zweigstelle des Landesjugendamtes. Für Anträge zur Förderung der Schaffung neuer Plätze durch Baumaßnahmen sowie zur Umwandlung von Plätzen ohne Baumaßnahme gibt es Antragsformulare. Sie sind auf der Homepage des Landesjugendamtes unter Downloads Kindertagesstätten abrufbar. Wie in allen anderen Förderprogrammen ist die Förderung einer Maßnahme, die bereits begonnen, durchgeführt und eventuell sogar schon abgeschlossen ist, ausgeschlossen, wenn versäumt wurde, einen Vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen. Vor Baubeginn muss der Zuschuss beantragt, und die Bewilligung oder die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns müssen abgewartet werden.
4 8. Wie hoch muss der Finanzierungsanteil des Jugendamtes bei Baumaßnahmen sein? Die Grundregel hierfür enthält 15 Abs. 2 Satz 2 KitaG: Der Träger des Jugendamtes hat sich entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender und bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen. Die alte Förderrichtlinie (und auch die neue in Bezug auf Plätze für Kinder ab drei Jahren, also Regelkindergarten- und Hortgruppen, vgl. Ziffer 2.1, Satz 3 neue VV) setzt einen Zuschuss des Jugendamtes in Höhe von 40 Prozent der Kosten voraus. Für die neue Förderung von U3-Plätzen sieht die VV keine feste Quote des Jugendamts mehr vor. Eine solche lässt sich bei der nunmehr ebenfalls möglichen Umbauförderung nicht einheitlich angeben. Die neue VV eröffnet Spielräume für die Aushandlung vor Ort ohne allerdings die gesetzlich vorgegebene Mitfinanzierungspflicht des Jugendamtes aufzuheben. Beispielsweise ist bei günstigen Baumaßnahmen denkbar, dass der vom Land pauschal bewilligte Zuschuss mehr als 60 Prozent der Kosten ausmacht; hier auf einem 40 Prozent-Anteil des Jugendamtes zu bestehen, müsste zur Kürzung des Landeszuschusses führen, was nicht beabsichtigt ist. Umgekehrt dürften für den Neubau einer zusätzlichen Geöffneten Kindergartengruppe ähnlich hohe Kosten wie bisher für den Neubau einer Regelgruppe anfallen. Hier bietet die bisherige 40%-Regel einen Anhaltspunkt zur Beurteilung einer angemessenen Beteiligung. Abweichungen sind je nach der örtlichen Interessen- und Finanzlage gleichwohl vorstellbar. Es empfiehlt sich die Konkretisierung der Maßstäbe durch Anpassung der bisherigen Zuschussrichtlinien der Jugendämter. Bei Zuschüssen für Umwandlungen ohne Baumaßnahme, die der Träger direkt beim Landesjugendamt beantragt, ist wie bisher keine Beteiligung des Jugendamtes erforderlich.
5 9. Wonach richtet sich, ob eine Maßnahme als Baumaßnahme oder als Umwandlung gefördert werden kann? 10. Können auch Baumaßnahmen bezuschusst werden, die teilweise erst später in Betrieb gehen? Fall: Im Kindergarten sollen drei Gruppen in Geöffnete Kindergartengruppen umgewandelt werden. Aus Gründen der Bedarfsplanung soll aber nach Abschluss der Baumaßnahme zunächst nur eine Gruppe geöffnet werden; die beiden anderen erst im nächsten und übernächsten Kindergartenjahr. Für die Frage Was ist eine Baumaßnahme ist nicht möglich, vorab alle Einzelfälle und Zweifelsfälle durch Definition oder Auflistung zu klären. Hierzu wird sich jedoch rasch eine einheitliche Verwaltungspraxis herausbilden. Anhaltspunkt bieten die haushaltstechnischen Richtlinien; danach zählen als Baumaßnahmen: die Herstellung baulicher Anlagen, die mit dem Erdboden verbunden sind, also Gebäude (Rohbau, Ausbau), zentrale Betriebstechnik, betriebliche Einbauten (d.h. alle dauerhaften, fest mit dem Gebäude verbundenen Einbauten und Ausstattungen, die der besonderen Zweckbestimmung des Gebäudes dienen). In diesem Fall kann es wirtschaftlich sein, die erforderlichen Baumaßnahmen für alle drei Gruppen in einer Maßnahme durchzuführen. Wenn Plätze aber nicht nach der Fertigstellung in Betrieb gehen (hier: Einstellung von Mehrpersonal für die geöffnete Gruppe und Aufnahme der Zweijährigen) ist eine Fördervoraussetzung noch nicht erfüllt. Beantragung und Bewilligung kann gleichwohl für die ganze Maßnahme erfolgen, die Auszahlung aber erst nach in Betriebnahme der Plätze. Für diese Fälle ist bei der Beantragung der Zeitpunkt der beabsichtigten Inbetriebnahme anzugeben. Der Bewilligungsbescheid wird dann Verfahren und Fristen für eine nach der Inbetriebnahme der Plätze gestaffelte Auszahlung vorsehen. Zu beachten ist, dass zum Ende des Förderprogramms ( ) nicht abgerufene Bewilligungen verfallen.
6 11. Können auch Baumaßnahmen gefördert werden, die bei Inbetriebnahme der Plätze noch nicht abgeschlossen sind? Fall: Ein Träger beantragt die Änderung der Betriebserlaubnis zum 1.8.; gleichzeitig wird in der BE festgehalten, dass in der Einrichtung bauliche Anpassungen erforderlich sind, die erst durch Bauarbeiten im September vorgenommen werden. 12. Können Maßnahmen zur Schaffung von Plätzen nach der Geringfügigkeitsregelung bezuschusst werden? 13. Welche Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge sind bei den geförderten Investitionsmaßnahmen zu beachten? Mit der Erteilung der Betriebserlaubnis bereits im August würde bei isolierter Betrachtung durch die Baumaßnahme im September kein neuer Platz geschaffen. In den Fällen, in denen bei Änderung der BE die Erforderlichkeit von Baumaßnahmen erkennbar ist und die vorweg genehmigte U3-Betreuung auf Dauer nur mit Baumaßnahmen pädagogisch zu vertreten ist, wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen: Die Betriebserlaubnis wird mit der Auflage erteilt, dass die vor Ort besprochenen und schriftlich dargelegten baulichen Maßnahmen umgehend, spätestens jedoch bis zu einem gesetzten Termin durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichterfüllung der Auflage die Änderung der Betriebserlaubnis rückgängig zu machen ist. Nein. Die sog. Geringfügigkeitsregelung schafft keine dauerhaften U3-Plätze im Sinne der Bedarfsplanung. Dass sich der Träger die Option genehmigen lässt, im Einzelfall bis zu zwei Zweijährige in die Gruppe aufzunehmen, kann das Jugendamt nicht als verlässliche Größe in seine Bedarfsplanung einrechnen. Da die Aufnahme in die Bedarfsplanung Förderungsvoraussetzung ist, können solche Maßnahmen wie bisher nicht gefördert werden. Dies gilt auch für Zuschüsse aus der Nachbesserungstranche (s. u.) Durch die Neufassung der Förderrichtlinie ist mit Blick auf die vergaberechtlichen Bedingungen, die bei der Ausführung der Neu- und Umbaumaßnahmen zu beachten sind, keine neue Rechtslage entstanden. Wie bisher gelten die in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung für kommunale bzw. private Zuwendungsempfänger normierten Vorgaben. - Für kommunale Zuwendungsempfänger weist Ziffer 3.1. der ANBest-K auf die Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Kommune ist unabhängig von Zuwendungsbescheid des Landes bereits vergaberechtlich gebunden und muss wie ein öffentlicher Auftraggeber agieren. Nach 22 Gemeindehaushaltsverordnung und der VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 29. Juli 2004 (MinBl. 2004, S. 303) sind die
7 Vergabeordnungen für Leistungen (VOL) bzw. Bauleistungen (VOB) anzuwenden. - Für private Zuwendungsempfänger legt Ziffer 3.1 der ANBest-P eine Wertgrenze fest, ab der ein Privater sich wie ein öffentlicher Auftraggeber zu verhalten hat: Übersteigt die Zuwendung (oder bei der Finanzierung durch mehrere Stellen der Gesamtbetrag der Zuwendung) den Betrag von Euro sind bei der Vergabe von Bauaufträgen die VOB, bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen/Leistungen die VOL anzuwenden. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist grundsätzlich auszuschreiben, es sei denn, dass eine beschränkte Ausschreibung ( 3 Ziffer 3 von VOB/A bzw. VOL/A) oder die freihändige Vergabe erlaubt sind. Die Zulässigkeit der freihändigen Vergabe, die auch mit der Einholung von Vergleichsangeboten einhergehen soll, beschreiben 3 Ziffer 4 von VOB/A bzw. VOL/A abschließend. Die Wertgrenze für die freihändige Vergabe nach 3 Ziffer 4 p VOL/A beträgt Euro (vgl. Ziffer 4.1 der VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz). Bei Verstößen gegen vergaberechtliche Bestimmungen muss die Bewilligungsbehörde prüfen, ob der Bewilligungsbescheid ganz oder teilweise aufzuheben und die Zuwendung insofern zurückzufordern ist. 14. Was passiert, wenn der Träger der Kindertagesstätte nicht Eigentümer des Gebäudes bzw. nicht der Bauherr ist? Grundsätzlich sieht die VV wie bisher vor, dass der Träger der Kindertagesstätte den Antrag auf einen Baukostenzuschuss stellt. Ausnahmen hiervon hat es bereits bislang gegeben, wenn ein freier Träger das Eigentum an der Kindertagesstätte und/oder die Durchführung von Baumaßnahmen an die Kommune oder seinen Trägerverbund abgegeben hat. Hier wäre der Kindergartenträger der falsche Zuwendungsempfänger, da er nicht die Baumaßnahme durchführt, folglich auch nicht den Nachweis der Mittelverwendung führen kann und auch nicht unbedingt Eigentümer des errichteten Gebäudes wird. In diesen Fällen wird der bisherigen Verwaltungspraxis folgend und wenn es zur Erreichung des Förderzwecks erforderlich ist zugelassen, dass eine Kommune oder Trägerverband als Gebäudeeigentümer bzw. Träger der Baumaßnahme den Zuschussantrag stellt. Das neue Antragsformular stellt die daraus folgenden Verantwortlichkeiten klar: "Der Antragsteller ist Träger der Baumaßnahme. Er führt die Baumaßnahme für den Träger der im Antrag benannten Kindertageseinrichtung durch. Als Zuwendungsempfänger übernimmt er die Rechte und Pflichten, die
8 sich aus der Förderrichtlinie und dem Zuwendungsbescheid ergeben. Hierzu gehört insb. die Verantwortung für die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung und die Einhaltung der Zweckbindung. Um anzuzeigen, dass sich Träger der Kindertagesstätte und Träger der Baumaßnahme im Innenverhältnis über die Antragstellung und die Konsequenzen geeinigt haben, ist in diesen Fällen dem Antrag eine Erklärung des Trägers der Kindertagesstätte beizufügen, dass er die Kommune bzw. den Trägerverband mit der Antragstellung und Durchführung der Baumaßnahme beauftragt hat. Die Erklärung muss den Satz enthalten: Der Träger der Einrichtung bestätigt, dass die Baumaßnahme zur Schaffung der im Antrag näher aufgeführten Betreuungsplätze erfolgt und dass diese Plätze mindestens für die Dauer der Zweckbindung von ihm vorgehalten werden.
9 15. Was passiert mit dem Zuschuss, wenn am Standort keine U3-Plätze mehr benötigt und die Plätze geschlossen oder für Regelkinder genutzt werden? Die Förderung ist zweckgebunden für die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen. Die VV bestimmt unter Ziffer 1.3, dass die aus dem Förderprogramm beschafften oder hergestellten unbeweglichen Gegenstände 20 Jahre, alle beweglichen Gegenstände mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden sind. Wenn innerhalb dieses Zeitraums die geförderten Plätze nicht mehr für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren genutzt werden, sind die Fördermittel für die Zeit der nicht zweckentsprechenden Verwendung anteilig zurückzuzahlen. Kurzzeitige Schwankungen in der Alterszusammensetzung einer genehmigten und weiterhin betriebenen altersgemischten Gruppe sind hierbei unerheblich. Es kommt vielmehr auf die Streichung der U3-Plätze in Betriebserlaubnis und Bedarfsplan an. Diese Änderungen muss der Zuwendungsempfänger dem Landesjugendamt mitteilen. Das Landesjugendamt kann auf Antrag von der Rückforderung absehen, wenn das geförderte Gebäude weiterhin als Tageseinrichtung für Kinder ab drei Jahren genutzt wird und im Einzugsgebiet die bedarfsgerechte Versorgung mit U3-Plätzen nachgewiesen werden kann. Der Verzicht auf eine Rückforderung ist ebenfalls möglich, wenn die Zuwendung maximal Euro beträgt und eine Zweckbindungsfrist von mindestens 5 Jahren eingehalten wurde. In der Anwendung seines Rückforderungsermessens wird das Landesjugendamt einerseits unvermeidbare Schwankungen im Bedarfsplan akzeptieren; andererseits wird sich bei absehbar am Bedarf vorbei geplanten Maßnahmen eine Rückforderung kaum abwenden lassen. Ggf. könnte auch eine Karenzzeit eingeräumt werden, in der eine Nutzung der geförderten Gebäude ohne U3-Kinder geduldet wird, bis zu deren Ablauf wieder die zweckentsprechende Nutzung hergestellt sein muss.
10 16. Wie werden Plätze für Kinder ab 3 Jahren gefördert? Sofern die Plätze für Kinder ab drei Jahren in einer Gruppenform geplant sind, die nach der oben beschriebenen U3-Förderung bezuschusst werden kann, gibt es keine zusätzliche Förderung. Die Bedingungen z.b. der geöffneten Kindergartengruppe sind günstiger als die bisher gewährten Euro. Die Förderung von Regelkindergarten- und Hortgruppen wird zu den bisherigen Konditionen und im bisherigen Verfahren fortgeführt. Falls eine ab 2008 geförderte Regelkindergartengruppe in eine Geöffnete Kindergartengruppe umgewandelt wird, kann dies bis 2013 erneut zuschussfähig sein; allerdings werden die Zuschüsse dann nach Ziffer der VV so gekürzt, als wäre die Gruppe von vornherein als altersgemischtes Angebot geplant worden. Förderung von Ausstattungs- und Qualitätsverbesserungen bei bestehenden U3-Plätzen ( Nachbesserungs-Tranche ) 17. Wofür sollen diese Mittel verwendet werden? Die Mittel sind bestimmt für Ausstattungs- und Qualitätsverbesserung bei bereits bestehenden Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Bei den nur mit dem bisherigen Zuschuss des Landes geschaffenen Plätzen durch Umwandlung haben sich die Träger manchmal auch mit zweitbesten Lösungen zufrieden gegeben. Diesen Trägern soll die Nachbesserungstranche die Möglichkeit geben, zurückgestellte Ausstattungswünsche zu realisieren. Beispiel: Im Frühjahr 2006 wurde eine geöffnete Kindergartengruppe eingerichtet (und mit dem Zuschuss gefördert). Dabei verwendet die Einrichtung zum Wickeln nur eine Auflage oder eine von Eltern gespendete Kommode. Jetzt möchte sie einen "richtigen" Wickeltisch mit Waschgelegenheit anschaffen. wurden nur die Matratzen für den Ruheraum gekauft; für das zugehörige Bettchen fehlte dem Träger bislang das Geld. hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass ein neues Waschbecken (tiefer, größer, anders...) sinnvoll wäre, um den Bedürfnissen der Zweijährigen zu entsprechen.
11 18. Warum können die Jugendämter den vom Land zugewiesenen Bewilligungsrahmen nicht einfach zu gleichen Anteilen an die Träger ausschütten, die in der Vergangenheit bereits Plätze für unter Dreijährige geschaffen haben? 19. Können mit Mitteln der Nachbesserungstranche auf Verbesserungen von Plätzen nach der Geringfügigkeitsregelung finanziert werden? 20. Bekommt das Jugendamt den in der VV und im MBWJK- Schreiben vom 21. August avisierten Bewilligungsrahmen für beide Jahre? 21. Wer informiert die Träger über die Möglichkeit zur Förderung aus dieser Nachbesserungs- Tranche? Bei der Förderung handelt es sich nicht um die Ausschüttung einer Belohnung, sondern um Zuschüsse für die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Eine rückwirkende Förderung der bereits abgeschlossenen Maßnahmen zur Schaffung von U3-Plätzen ist haushaltsrechtlich ausgeschlossen; die Maßnahme wurde ohne (oder nur mit geringen Landeszuschüssen) abgeschlossen und ausfinanziert. Die Mittel sind bestimmt für Ausstattungsverbesserungen bei bestehenden Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Plätze nach der sog. Geringfügigkeitsregelung sind für die Jugendämter keine verlässliche Bedarfsplanungsgröße, sondern nur die Genehmigung für den Träger im Einzelfall bis zu zwei Kinder anderen Alters in der regulären Kindergartengruppe aufzunehmen. Nein, der zugewiesene Bewilligungsrahmen ist einmalig und kann bis zum 30. Juni 2009 verbraucht werden. Die Aufteilung des Gesamtbetrags auf die beiden Jahre ist egal. Folglich geht Jugendamt und Trägern, die in 2008 keine Mittel abrufen, auch nichts verloren. Die in der Bekanntmachung angegebene Frist im Oktober 2008 soll nur sicherstellen, dass Zahlungen, die das Jugendamt in 2008 abrufen möchte, auch noch in diesem Jahr fließen. Das MBWJK hat auch die Spitzenverbände der Träger über die Fördermöglichkeiten für Qualitätsverbesserungen bei bestehenden U3-Plätzen informiert. Auch enthält die neue VV alle Regelungen zu diesem Bestandteil der Förderung. Die Detailinformation in Verbindung mit Angaben zu den vor Ort festzulegenden Abläufen, Fristen und Kriterien bleibt den Jugendämtern überlassen.
12 22. Besteht eine Konkurrenz zwischen diesem Zuschuss und dem pauschalen Umwandlungszuschuss von 1.000,00 je Kind nach der neuen Förderrichtlinie? Ja, die beiden Fördermöglichkeiten sind alternativ zu sehen: Zuschüsse für Ausstattungsverbesserungen bei vorhandenen Plätze können nicht vergeben werden für die Schaffung neuer Plätze durch Umwandlung. Die Besonderheit der Förderung aus der Nachbesserungstranche besteht ja gerade darin, dass sie auch ohne Schaffung eines neuen Platzes für die Verbesserung des Bestands genutzt werden kann. Bei neuen Plätzen gilt die günstigere Umwandlungspauschale.
13 Prüfung und Auszahlung der Zuschüsse 23. Wann erfolgt die Auszahlung? Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der Baumaßnahme und in Betriebnahme der Plätze. Die volle Zuschusshöhe kann vom Landesjugendamt erst mit Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden. Teilzahlungen vorab sind möglich nach Baufortschritt. Hierfür muss das Jugendamt den erforderlichen Zwischennachweis prüfen und dem Landesamt vorlegen. Übergangsfragen 24. Was passiert mit den in 2008 beim Landesjugendamt bereits gestellten Förderanträgen? Die neue Förderrichtlinie tritt mit der Veröffentlichung rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Daher können die jetzt noch offenen Förderanträge des Jahres 2008 zu den Konditionen der neuen Förderung bezuschusst werden. Vorliegende Anträge auf Ausstattungspauschalen (1.2.2 b der VV Umwandlungen ohne Baumaßnahmen) werden nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie in der zuständigen Zweigstelle des Landesjugendamtes bearbeitet. Auch wenn die alten Antragsformulare für die kleinen Umwandlungspauschalen nach der alten Förderung (1.000 bzw je Gruppe) verwendet wurden, erfolgt die Bewilligung nach neuen Recht (d.h. bis zu je Platz). Wer in 2008 Anträge und Anfragen zu Baumaßnahmen beim Landesjugendamt gestellt hat, muss zunächst nichts unternehmen: Er erhält vom Landesjugendamt die neuen Antragsformulare zugeschickt und kann dort die erforderlichen Angaben eintragen. Stand 10/2008
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. vom 12. Dezember 2013 ( )
2163 Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014 sowie Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten Verwaltungsvorschrift
MehrZuwendungsbestimmungen
Richtlinie zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Umsetzung des Förderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (Landesinvestitionsprogramm
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020
2231-A Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales,
MehrRichtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie
MehrAbteilung 3 Stuttgart, den 16. Juli 2013 Az.: /98/1. Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Abteilung 3 Stuttgart, den 16. Juli 2013 Az.: 31-6930.160/98/1 Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung Das Ministerium für Kultus, Jugend
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Umsetzung des Kinderbetreuungsfördergesetzes (VwV KinderBFG)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Umsetzung des Kinderbetreuungsfördergesetzes (VwV KinderBFG) Vom 11. August 2015 - Az: 31-6930.1640/2 - INHALTSÜBERSICHT Erster
MehrR i c h t l i n i e n
R i c h t l i n i e n über die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau-, Ausstattungs- und Personalkosten der Kindertagesstätten im W e s t e r w a l d k r e i s (Beschluss des Kreistages vom 03. Juli 1992,
MehrZuwendungsbestimmungen
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung und Qualitätsverbesserung von Krippen- und Elementarplätzen in Kindertageseinrichtungen sowie zur Umsetzung
Mehr5. Zuwendungsfähige Kosten
Richtlinien über die Zuwendung des Landkreises Cochem-Zell zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten laut Kreistagsbeschluss vom 19.12.1994, geändert durch Satzung am 10.12.2001, 01.02.2010
MehrRichtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung
Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten A. Gegenstand der Förderung Die Region Hannover fördert im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel 1. die Schaffung neuer Plätze in Kindertagesstätten
MehrMinisterium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg. Az.: /1158
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Az.: 3894.0/1158 Sonderprogramm 2015/2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Umbau von Bushaltepunkten vom 22.05.2015 1. Allgemeines Das Land Baden-Württemberg
MehrRichtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung
Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten A. Gegenstand der Förderung Die Region Hannover fördert im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel 1. Die Schaffung neuer Plätze in Kindertagesstätten
Mehr2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
MehrVom 21. Februar Az.: /76 -
Präambel Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Umsetzung der Investitionsprogramme des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" (VwV Investitionen Kleinkindbetreuung) Vom
MehrAbteilung 3 Stuttgart, den 2. Februar 2018 Az.: /303/6. Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kinderbetreuung
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Abteilung 3 Stuttgart, den 2. Februar 2018 Az.: 31-6930.160/303/6 Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kinderbetreuung Das Ministerium für Kultus, Jugend
MehrBeauftragter der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz Herrn Kirchenrat Dr. Thomas Posern Grosse Bleiche Mainz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Postfach 2964 55019 Mainz Kreisverwaltungen, Verwaltungen der kreisfreien Städte und Verwaltungen der kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt im Land
MehrRichtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung
2231-A Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2014 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
MehrRichtlinie des Kreises Segeberg in Anlehnung an die Umsetzung des Förderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Schaffung von Betreuungsplätzen
Richtlinie des Kreises Segeberg in Anlehnung an die Umsetzung des Förderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie bis zum Schuleintritt
MehrInvestitionskostenförderung in der Kindertagesbetreuung
in der Kindertagesbetreuung LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 Neue Betreuungsplätze und Maßnahmen zum Erhalt von Plätzen für Kinder bis zum
Mehr(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung (LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums Vom
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1069 2014 Verkündet am 22. September 2014 Nr. 207 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
MehrAbteilung 3 Stuttgart, den 8. Mai 2018 Az.: /303/6. Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kinderbetreuung
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Abteilung 3 Stuttgart, den 8. Mai 2018 Az.: 31-6930.160/303/6 Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kinderbetreuung Das Ministerium für Kultus, Jugend und
MehrKriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,
MehrVORIS Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind. 3.1 Landkreise und Gemeinden,
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt Altlastensanierung - - RdErl. d. MU v. 11. 03. 2009-38-62827/1/1/8 - VORIS 28300 1. Zuwendungszweck,
MehrRichtlinie zur Förderung von Investitionen für barrierefreie Haltestellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Nordsachsen (Programm 1)
Richtlinie zur Förderung von Investitionen für barrierefreie Haltestellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Nordsachsen (Programm 1) Inhalt Grundlagen 1 Zuwendungszweck 2 Gegenstand der Förderung
MehrDaten des Pflegeverhältnisses: Pflegekind:
Daten des Pflegeverhältnisses: Pflegekind: Name, Vorname: Geburtstag, Ort: verwandt mit Pflegeperson ja nein Eltern: Name: Anschrift: Telefon/Mail: Pflegeperson: Name, Vorname: Geburtstag, Ort: Familienstand:
MehrVom 6. Oktober Az.: / Investitionsprogramm des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 (VwV Investitionen Kinderbetreuung) Vom 6. Oktober 2017 - Az.: 31-6930.160/303-1
Mehr1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
MehrNr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August
Nr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August 2012 539 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern
Mehr3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Generationen,
MehrAz.:... Ort/Datum. Zuwendungsbescheid Nr. (Projektförderung)
Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 49 vom 22. Dezember 2004 1279 (Bewilligungsbehörde) Anlage 5 zu 12 Az.:...... Ort/Datum (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/ des Zuwendungsempfängers)
MehrGem. Rd.Erl. d. MK u. MS v /3; /02 27/1 - VORIS
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung) Gem. Rd.Erl. d. MK u. MS v.
MehrInhalt. I. Grundlagen
Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (RL ÖPNV - Invest) vom 11. Dezember 2007 Der Kreistag des Landkreises
MehrBeschlussvorlage. Amt / Fachbereich. Amt für Familie, Bildung und Sport
Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Familie, Bildung und Sport 31.01.2014 Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ausschuss
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
MehrRichtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums
Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrFörderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015
Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,
MehrAmtsblatt des Saarlandes
G 1260 Preis 1,80 Amtsblatt des Saarlandes Herausgegeben vom Chef der Staatskanzlei Teil II 2014 Ausgegeben zu Saarbrücken, 4. Dezember 2014 Nr. 48 Hinweis Erster Erscheinungstermin des Amtsblattes Teil
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Die ANBest-GK enthalten Nebenstimmungen (Bedingungen
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium
MehrVom 11. März Az.:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 (VwV Investitionen Kleinkindbetreuung) Vom 11.
MehrRichtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege
Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 901 2016 Verkündet am 28. September 2016 Nr. 214 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
Mehr2.1 Gewährt werden Zuwendungen für Investitionen in bauliche Maßnahmen zur
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung kurzfristig geschaffener Betreuungsplätze sowie Qualitätsverbesserungen in Kindertageseinrichtungen (Kita-Sofortprogramm 2019) 1 Förderziel und Zuwendungszweck
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrRichtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen
Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises Nr. 76-25/13
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
Mehr- im Rahmen des Investitionsprogramms im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013,
216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Generationen,
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
MehrVerwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (VwV Kita-Investionen)
MehrMINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Richtlinie Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi _ 1. Zweck der Richtlinie und Rechtsgrundlagen (1) Mit Hilfe des Förderprogramms
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 18. Februar 2009 Az.:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 18. Februar 2009 Az.: 23-6930.19-5 1. Begriffsbestimmung und Ausgestaltung der Kindertagespflege
MehrBayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Information zur Förderung der Anfangsphase von Leistungserbringern der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe) ab 2015 Anlagen Formblatt Antrag
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erläuterungen.
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
MehrRichtlinien. Kindertagesstätten im Sinne dieser Richtlinien sind Kindergärten, Horte und andere Tageseinrichtungen
Richtlinien über die Gewährung von kommunalen Zuwendungen zu den Bau-, Sanierungsund Ausstattungskosten von Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis gemäß Beschluss des Kreisausschusses in der geänderten
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Abg. Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP.
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3598 23. 02. 2018 Antrag der Abg. Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Förderprogramme
MehrA. Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
8113.1-A Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie
MehrErgänzende Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung
Ergänzende Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2018-2020 1 Ziel der Förderung 1.1. Das Land Hessen gewährt im Jahr 2019 nach den
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom Seite 173 bis 192
Seite 1 von 7 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom 24.3.2016 Seite 173 bis 192 216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen
Mehr(Bewilligungsbehörde) Az.:... Ort/Datum Fernsprecher. Zuwendungsbescheid (Institutionelle Förderung)
Muster 2 b 1 zu Pos. 2.1.3 des Kinder- und Jugendförderplans (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Zuwendungsbescheid (Institutionelle
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Norm: 23 SGB 8 Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 50. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Kultusministerium Aktenzeichen: 21-51 802/2-2 Erlassdatum: 27.12.2017 Fassung vom: 27.12.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Gültig bis: 31.12.2022 Quelle: Gliederungs-Nr:
MehrRahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder in Kommunen (FEE-2-Projekt)
Rahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder in Kommunen (FEE-2-Projekt) [gültig ab 1. September 2006 i.d.f. der Änderung vom 27.04.2016] Das Bayerische Staatsministerium
MehrFlörsheimer Ortsrecht Die Stadt informiert
Die Stadt informiert Flörsheimer Ortsrecht - 34 Richtlinien der Stadt Flörsheim am Main über die finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Trinkwassereinsparung, Wasserrückhaltung (Zisternen) und dem Schutz
MehrFaktenblatt zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen
LVR-Fachbereich Kommunikation Presseinformation Faktenblatt zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen Die Schlagwörter U3-Ausbau und Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. 1.Erfassungsdaten Antragsteller : Anschrift : Telefon/Fax : Kreditinstitut : Kontonummer : Bankleitzahl : Ansprechpartner : Zahl der hauptamtlichen : Mitarbeiter Zahl
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
506 Seite 1 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an öffentliche und private Träger vom 24. Juni 2002 Der Landkreis Südwestpfalz gewährt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 12. Dezember 2013 Az.: 31-6930.181/14 1. Begriffsbestimmung und Ausgestaltung der Kindertagespflege
MehrInvestiver Ausbau der Kindertagesbetreuung. Fachinformationstage des LVR-Landesjugendamtes. 12. und 13. September 2017
Investiver Ausbau der Kindertagesbetreuung Fachinformationstage des LVR-Landesjugendamtes 12. und 13. September 2017 Renate Eschweiler/ LVR-Fachbereich Kinder und Familie Übersicht aktuelle Förderprogramme
MehrInvestitionen Teilhabe
Investitionen Teilhabe Überblick Allgemeine Informationen Wir unterstützen Sie beim Bau und Erhalt von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen benötigen
Mehr(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist.
Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen für Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII (außer Kindertageseinrichtungen)
MehrBetriebsnahe Kindertagesbetreuung
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Voraussetzungen, Erfahrungen, Fördermöglichkeiten JALTA Köln, 17.06.2010 Betriebsnahe Kindertagesbetreuung ein aktuelles kommunales Thema? Die Zahl der Anfragen im LJA
MehrFörderantrag Gutes Leben im Alter
Eingangsstempel Förderantrag Gutes Leben im Alter Fördermodul I Fördermodul II Partizipative Entwicklung lokaler Altenhilfekonzepte Verbindung von Ortskernbelebung und Altenhilfe Fördermodul III Kommunale
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI 1 Begriffe 1.1 Zuwendungen sind Geldmittel, die an Einrichtungen außerhalb
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe
MehrFörderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke
Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke 1 Zielsetzung Die Stadt Friedrichsdorf gewährt auf Antrag
MehrRichtlinien des Kreises Wesel zur Förderung von Großtagespflegestellen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfe
Richtlinien des Kreises Wesel zur Förderung von Großtagespflegestellen gemäß 22-24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfe vom 18.11.2014 Tagesbetreuung für Kinder Kindertagespflege 1. Rechtsgrundlagen
Mehr2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 14. März 2018, Az.
2231-A Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege und zur Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen
MehrOrtsgemeinde Lötzbeuren
Ortsgemeinde Lötzbeuren Förderprogramm zum Erhalt ortstypischer Bausubstanz in der Ortsgemeinde Lötzbeuren vom 16.06.2010 Förderprogramm zum Erhalt ortstypischer Bausubstanz in der Ortsgemeinde Lötzbeuren
MehrLandkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009
Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Jugendarbeit Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für investive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Spree-Neiße
MehrSie erfolgen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel.
Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. August 2003 Nr.
MehrAnlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)
Anlage Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft
MehrAbwicklung eines Förderprojektes vom Eingang des Antrags bis zum Verwendungsnachweis ab
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative Abwicklung eines Förderprojektes vom Eingang des Antrags bis
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW. (ANBest-P SW) Stand 07/2012 INHALT
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW (ANBest-P SW) Stand 07/2012 INHALT Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Anforderung
MehrAnlage 20: Planungen des Landes zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder
Anlage 20: Planungen des Landes zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder Walter Engelhardt Referat Politik für Kinder Baden-Württemberg Planungen des Landes zum Ausbau der Betreuungsangebote für
MehrEingliederungshilfe. Überblick. Allgemeine Informationen
Eingliederungshilfe Überblick Allgemeine Informationen Eine Neuantragstellung ist ab sofort über das Folgeprogramm Investitionen Teilhabe möglich. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen benötigen
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren
MehrLandes- Förderrichtlinie Klimaschutz/ Erneuerbare Energien- Sachsen- Anhalt Klima
Landes- Förderrichtlinie Klimaschutz/ Erneuerbare Energien- Sachsen- Anhalt Klima Mit dem Förderprogramm sollen Maßnahmen des Klimaschutzes, der erneuerbaren Energien zwecks Schonung der natürlichen Ressourcen
Mehr