Landes- Förderrichtlinie Klimaschutz/ Erneuerbare Energien- Sachsen- Anhalt Klima

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1 Landes- Förderrichtlinie Klimaschutz/ Erneuerbare Energien- Sachsen- Anhalt Klima Mit dem Förderprogramm sollen Maßnahmen des Klimaschutzes, der erneuerbaren Energien zwecks Schonung der natürlichen Ressourcen und der Emissionsminderung von Klimaschadgasen gefördert werden. - gefördert werden Gebietskörperschaften einschließlich Eigenbetriebe und Unternehmen, die Waren und/oder Dienstleistungen auf einem Markt anbieten unabhängig von ihrer Rechtsform - bei der Förderung von Unternehmen sind die Fördergrenzen der De- minimis- Verordnung (V=(EG) Nr. 1998/2006) zu beachten - für Gebietskörperschaften und kommunalen Eigenbetrieben greift die Obergrenze für De- minimis- Beihilfen nicht - die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses - die Höhe der Zuwendung ist den Besonderen Bestimmungen und ergänzenden Regelungen zur Richtlinie zu entnehmen - Änderung zum Mindestbetrag der Zuwendung: Reduzierung von 30TEUR auf 10TEUR

2 Wie und wo stelle ich einen Antrag? Wo wird der Antrag gestellt? - Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank Sachsen- Anhalt - IB prüft die förderrechtlichen Voraussetzungen und erteilt die Zuwendungsbescheide an den Zuwendungsempfänger - Für die fachliche Prüfung sowie die Projektbegleitung werden die zuständigen Fachbehörden durch die IB einbezogen o dazu erfolgt die fachliche Prüfung durch das Landesamt für Umweltschutz des LSA IB schickt eine Kopie des Antrages u. der gem. Checkliste in zweifacher Ausfertigung einzureichenden Unterlagen an das LAU LAU prüft und bewertet aus fachlicher Sicht Bei Förderfähigkeit gilt das Windhundprinzip, es gibt kein Auswahlverfahren o Prüfung der Erfüllung von Anzeige- u. Genehmigungspflichten durch das LAU (für investive Maßnahmen) im Merkblatt wird der Antragsteller auf die Anzeige- und Genehmigungspflichten beim Landesamt für Geologie und Bergwesen bzw. bei der Wasserbehörde hingewiesen (umfassende Informationen findet man dazu im Geothermieportal des Landes Sachsen- Anhalt ) der Zuwendungsempfänger erhält mit dem Bescheid ein Formblatt zur Vorlage beim LAU, auf dem er sich die Erfüllung der Anzeige- und Genehmigungspflichten bestätigen lässt und reicht dieses mit der ersten Mittelabforderung bei der IB ein

3 Wie erfolgt die Antragstellung? - Anträge sind formgebunden einzureichen - entsprechende Formulare können im Internetauftritt der IB heruntergeladen werden und stehen als speicherbare pdf- Datei zur Verfügung (gleichzeitige Demonstration direkt im Internet, wie man auf die Seiten und zu den Antragsformularen gelangt (Firmenkunden und öffentliche Kunden)) ( öffentliche Kunden/investieren und ausgleichen/sachsen- Anhalt Klima oder Firmenkunden/investieren/Sachsen-Anhalt Klima) - es gibt eine Unterscheidung der Antragsunterlagen o neu ist die Förderung für die Einführung des European Energy Award nach 2.1. der RiLi -> hierfür gibt es ein gesondertes Antragsformular o gesonderte Rubrik im Internet mit eigenem Downloadbereich (gilt ausschließlich für Gebietskörperschaften und ist im Internet nur über öffentliche Kunden zu finden) - im Downloadbereich befinden sich sämtliche Formulare, RiLi, besondere Bestimmungen, Merkblätter und Checklisten, die für die Antragstellung wichtig sind (Bereich wird direkt im Internet aufgemacht) - Förderfähig sind alle Ausgaben, die unmittelbar erst durch das Projekt ausgelöst werden u. dem Zuwendungsempfänger ohne dieses Projekt nicht entstehen würden dazu zählen: Investitionen Sachausgaben Personalkosten Dienstleistungen Dritter Planungsleistungen

4 - ausgeschlossen von der Förderung sind: Sollzinsen erstattungsfähige Mehrwertsteuer Erwerb von Grundstücken für einen Betrag, der 10% der ff. Ausgaben übersteigt - eine Kumulierung der Zuschüsse mit Zuschüssen aus anderen landes- und Bundesprogrammen ist möglich - wenn Zuwendungen für mehrere Fördergegenstände beantragt werden sollen, dann ist für jeden Fördergegenstand ein separater Antrag einzureichen - die Obergrenze der Förderung gem. den Besonderen Bestimmungen gilt gem. Entscheidung des MLU je Antrag - Qualität der Anträge hat Einfluss auf die Bearbeitungszeit - Da sich die Strukturfondperiode dem Ende nähert und die RiLi mit Ablauf des außer Kraft sein wird, sollten die Anträge bis spätestens im Haus der IB vorliegen, da sonst eine Bewilligung bis zum nicht gewährleistet werden kann

5 Besondere Hinweise, die bei der Beantragung der Fördermittel zu beachten sind: 1. Beginn der Maßnahmen - Gem. Ziffer 5.2 der Richtlinie darf mit dem Vorhaben nicht vor Antragstellung (Datum des Antragseingangs bei der Bewilligungsbehörde: IB) begonnen werden. - Dies bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass mit der Antragstellung bei der IB vor Erteilung des Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme begonnen werden darf. Erst mit dem Zugang des Zuwendungs-bescheides darf mit der Maßnahme begonnen werden. - Ein Vorhabensbeginn vor Bewilligung erfolgt auf eigenes Risiko des Antragstellers und würde ohne Genehmigung zum Förderausschluss führen. - Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. - Für die Erteilung einer Ausnahme vom vorzeitigen Maßnahmebeginn müssen nach den Bestimmungen folgende Voraussetzungen vorliegen: der Antrag muss nach den Angaben des Antragstellers schlüssig sein und einer Förderung darf kein Anhaltspunkt entgegen stehen;

6 die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein; für Kommunen gilt: die zustimmende Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde einschl. Folgekostenbetrachtung zum beantragten Projekt liegt vor;

7 2. Vergabe Mit dem Antrag ist durch den Antragsteller zu erklären, dass die einschlägigen Vorschriften über die Vergabe von Aufträgen beachtet werden. Die Einhaltung der Vergabevorschriften wird zu einer Auflage des Zuwendungsbescheides. Die Einhaltung der Vergabevorschriften, wie das Einholen von drei Angeboten bei freihändiger Vergabe (VOB, VOL, VOF), auch die Vorschriften zur Dokumentation der Vergabeverfahren wird seitens der IB im Rahmen der Mittelabrufe, bei den Vor-Ort-Kontrollen und im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung kontrolliert. Ein Verstoß gegen die Auflage kann im Rahmen des Ermessens zu einer Sanktion führen (Kürzung der förderfähigen Ausgaben). Insbesondere sei auf die Pflicht der Durchführung EU-weiter Verfahren bei Überschreitung der geltenden Schwellenwerte hingewiesen. Da die Nichteinhaltung einen schweren Verstoß darstellt, der bis zu einem Voll-Widerruf des betroffenen Auftrages führen kann.

8 Zu meiner Person: Mein Name ist Gabriele Trumpf Als Gruppenleiterin leite ich die Gruppe öffentliche Kunden 2. Ich bin seit dem in der Investitionsbank LSA, vormals Landesförderinstitut tätig. Angefangen habe ich in der Wohnungsbauförderung. Seit 2009 beschäftige ich mich mit der Kommunalfinanzierung angefangen mit dem Konjunkturpaket II. Derzeit betreuten wir folgende Förderprogramme: - Zuschuss Entsorgungswirtschaft - Sachsen- Anhalt Klima - Stark II Teilentschuldungsprogramm für Kommunen - Stark III energet. Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten und IKT- Förderung - Multimedia- Richtlinie IT- Ausstattung für Schulen

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