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1 BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 1 von 9 Auszeichnungen des es, Gesetz 0 Langtitel Gesetz vom 25. November 1964 über die Auszeichnungen des es StF: Bl. Nr. 4/1965 Änderung idf: Bl. Nr. 91/ / /1991 LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz 1 I. Abschnitt Auszeichnungen für Verdienste um das 1 (1) Zur Würdigung von Verdiensten um das durch hervorragendes öffentliches oder privates Wirken sind bestimmt: a) Der Ring des es, b) das Ehrenzeichen des es, c) das Verdienstkreuz des es, d) die Verdienstmedaille des es. (2) Der Ring des es als ranghöchste Auszeichnung darf nur für besondere Verdienste außergewöhnlichen Ausmaßes verliehen werden. Der Rang der übrigen Auszeichnungen bestimmt sich nach der im Abs. 1 angeführten Reihenfolge, nach der Art und Größe der Verdienste zu würdigen sind.

2 BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 2 von 9 LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz 2 2 Der Ring des es ist aus Gold anzufertigen. Die Siegelplatte des Ringes hat einem dem Wappen des es nachgebildeten er Adler zu zeigen. Die Innenseite hat die Inschrift "Das - für besondere Verdienste" zu tragen. Mit dem Ring ist auf der linken Brustseite ein silberner Stern mit der Darstellung eines dem eswappen nachgebildeten er Adlers in Gold zu tragen. LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz 3 3 Das Ehrenzeichen des es hat in künstlerisch ausgeführter Prägung einen dem Wappen des es nachgebildeten silbervergoldeten er Adler, umgeben von einem ovalen patinierten Silberreifen, zu zeigen, auf dem über dem Haupt des Adlers eine Bandschleife mit der Inschrift "AQUILA TIROLIS DIGNITATE HONESTO" angebracht ist. Das Ehrenzeichen ist ferner so zu gestalten, daß es an einer silbervergoldeten Kette um den Hals getragen werden kann. LTI N L

3 BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 3 von 9 Auszeichnungen des es, Gesetz 4 4 Das Verdienstkreuz des es hat in künstlerisch ausgeführter Prägung einen silbervergoldeten er Adler auf einem Silberkreuz zu zeigen. Es ist ferner so zu gestalten, daß es an der linken Brustseite als Steckorden getragen werden kann. LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz 5 5 Die Verdienstmedaille des es, eine bronzevergoldete runde Medaille, hat auf der Vorderseite den er Adler und auf der Rückseite die Inschrift "Für Verdienste um das ", am Rande von einem Lorbeerkranz umgeben, zu zeigen. Sie ist ferner so zu gestalten, daß sie an einem weiß-roten Dreiecksband, das durch ein mit Ähren und Weinlaub verziertes Zwischenstück mit der Medaille verbunden wird, auf der linken Brustseite getragen werden kann. LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz

4 BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 4 von 9 6 II. Abschnitt Auszeichnungen für Lebensrettungen und Katastropheneinsatz 6 (1) Zur Würdigung eines besonderen Einsatzes zur Lebensrettung ist die er Lebensrettungsmedaille bestimmt. (2) Die er Lebensrettungsmedaille ist aus Silber zu prägen. Sie hat auf der Vorderseite einen er Adler zu zeigen und auf der Rückseite die Inschrift "Für Rettung aus Lebensgefahr - das " zu tragen. Sie ist ferner so auszugestalten, daß sie an einem Dreiecksband auf der linken Brustseite getragen werden kann. (3) Die er Lebensrettungsmedaille kann mehrmals verliehen werden. Die mehrmalige Verleihung ist auf dem Dreiecksband der Lebensrettungsmedaille durch eine aus demselben Material bestehende Spange mit der entsprechenden Zahl ersichtlich zu machen. LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz 7 7 (1) Zur Würdigung eines besonderen Einsatzes bei Katastrophen ist die er Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz bestimmt. (2) Die Medaille ist aus Silber zu prägen. Sie hat auf der Vorderseite einen er Adler zu zeigen und auf der Rückseite die Inschrift "Zum Dank für Katastropheneinsatz - das " zu tragen. Sie ist ferner so auszugestalten, daß sie an einem Dreiecksband auf der linken Brustseite getragen werden kann. (3) Die Bestimmung des 5 Abs. 3 gilt sinngemäß.

5 BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 5 von 9 LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz 8 III. Abschnitt Auszeichnungen für Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens 8 (1) Zur Würdigung besonderer Verdienste auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens ist a) die Medaille für 25jährige, b) die Medaille für 40jährige und c) die Medaille für 50jährige ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens bestimmt. (2) Die Medaille nach Abs. 1 lit. a ist aus Bronze zu prägen. Sie hat auf der Vorderseite einen er Adler zu zeigen und auf der Rückseite eine bildliche Darstellung des Hl. Florian, umgeben von der Inschrift "Für 25jährige freiwillige Dienste in der Feuerwehr und im Rettungswesen", zu tragen. (3) Die Medaille nach Abs. 1 lit. b hat in der Form der Medaille nach Abs. 2 zu entsprechen. Sie ist jedoch in Bronze versilbert auszuführen und hat auf der Rückseite die Inschrift "Für 40jährige freiwillige Dienste in der Feuerwehr und im Rettungswesen" zu tragen. (4) Die Medaille nach Abs. 1 lit. c hat in der Form der Medaille nach Abs. 2 zu entsprechen. Sie ist jedoch in Bronze vergoldet auszuführen und hat auf der Rückseite die Inschrift "Für 50jährige freiwillige Dienst in der Feuerwehr und im Rettungswesen" zu tragen. (5) Die Medaillen nach Abs. 1 lit. a, b und c sind so auszugestalten, daß sie an einem Dreiecksband auf der linken Brustseite getragen werden können. LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz

6 BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 6 von 9 9 IV. Abschnitt Auszeichnungen für Leistungen auf dem Gebiet des Sportes 9 (1) Zur Würdigung besonderer Leistungen auf dem Gebiet des Sportes sind bestimmt: a) die er Sportehrennadel in Gold mit Brillant, b) die er Sportehrennadel in Gold, c) das er Sportehrenzeichen. (2) Die er Sportehrennadel in Gold mit Brillant ist als Steckorden aus echtem Sterling Silber, massiv geprägt und vergoldet anzufertigen. Sie hat einen dem eswappen entsprechenden Adler zu zeigen, der von einem Lorbeerkranz und der Aufschrift "er Sportehrennadel" umgeben ist und in der Mitte einen Brillanten aufweist. (3) Die er Sportehrennadel in Gold ist als Steckorden aus echtem Sterling Silber, massiv geprägt und vergoldet anzufertigen. Sie hat einen dem eswappen entsprechenden Adler zu zeigen, der von einem Lorbeerkranz und der Aufschrift "er Sportehrennadel" umgeben ist. (4) Das er Sportehrenzeichen ist als Steckorden aus echtem Sterling Silber, massiv geprägt und vergoldet anzufertigen. Es hat einen dem eswappen entsprechenden Adler zu zeigen, der von einem Lorbeerkranz und der Aufschrift "er Sportehrenzeichen" umgeben ist. LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz 10 V. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen 10 (1) Die Verleihung des Ringes des es ( 1 Abs. 1 lit.

7 BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 7 von 9 a) bedarf eines esgesetzes. Die Zahl der Besitzer dieser Auszeichnung darf 15 nicht übersteigen. (2) Die Verleihung der übrigen im 1 Abs. 1 angeführten Auszeichnungen sowie der in den 6, 7, 8 und 9 vorgesehenen Auszeichnungen obliegt der esregierung. Hiebei dürfen je Kalenderjahr nicht mehr als zwölf Ehrenzeichen, 48 Verdienstkreuze und 192 Verdienstmedaillen verliehen werden. (3) Die Gemeinden und die sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechtes sind berechtigt, Vorschläge auf Verleihung von Auszeichnungen bei der esregierung zu stellen. Bei Auszeichnungen nach 9 steht dieses Recht auch dem essportrat ( 1 des essportgesetzes, Bl.Nr. 56/1950) zu. (4) Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer Auszeichnung besteht nicht. LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz (1) Über die Verleihung hat die esregierung eine Urkunde auszustellen und dem Ausgezeichneten auszuhändigen. (2) Die Auszeichnung und die Urkunde gehen in das Eigentum des Ausgezeichneten über. Sie dürfen vor dem Tod des Ausgezeichneten nicht in das Eigentum anderer Personen übertragen werden. Der Übergang des Eigentums gibt nicht die Berechtigung zum Tragen einer Auszeichnung. LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz 12

8 BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 8 von 9 12 (1) Der Präsident des er tages und der eshauptmann von sind mit dem Tag ihrer Wahl für Lebensdauer Inhaber des Ehrenzeichen des es. (2) Im übrigen hat die esregierung für jede der in den 1, 6, 7, 8 und 9 angeführten Auszeichnungen ein Statut zu erlassen, das nähere Bestimmungen über a) die Voraussetzungen der Verleihung, b) die genaue Form, c) die Art des Tragens und d) die Form der Verleihung und der Verleihungsurkunde zu enthalten hat. (3) In den Statuten können Kleinformen der Auszeichnungen vorgesehen werden, die als Stecknadeln auf der linken Brustseite getragen werden können. LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz Die nach der Geschäftseinteilung des Amtes der esregierung mit der Erledigung der Angelegenheiten der Verleihung von Auszeichnungen zuständige Abteilung des Amtes der esregierung hat eine Zweitschrift der Verleihungsurkunden aufzubewahren und über die verliehenen Auszeichnungen eine fortlaufend numerierte Liste zu führen. LTI N L Auszeichnungen des es, Gesetz 14

9 BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 9 von 9 14 (1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Dezember 1964 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: a) das Gesetz vom 23. Juli 1949 über den Ring des es, Bl.Nr. 48, b) das Gesetz vom 30. November 1955 über das Ehrenzeichen des es, Bl.Nr. 7/1956, c) das Gesetz vom 13. November 1951 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens, Bl.Nr. 2/1952, d) das Gesetz vom 13. Juli 1950 über das er essportabzeichen, Bl.Nr. 44. (2) Abweichend von der Bestimmung des 10 Abs. 2 zweiter Satz dürfen im Jahre 1985 anläßlich des Abschlusses des er Gedenkjahres Ehrenzeichen verliehen werden. LTI N L

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