Ordnung für die Verleihung von Auszeichnungen

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1 Verleihungsbestimmungen 2015 Ordnung für die Verleihung von Auszeichnungen 1 Grundsätzliche Bestimmungen 2 Allgemeine Bestimmungen 3 Tragweise 4 Beantragung und Überreichung 5 Verleihungsbestimmungen 6 Inkraftsetzung 1 Grundsätzliche Bestimmungen Auszeichnungen zur Würdigung der Verdienste, die sich Vereinsmitglieder oder seine Gremien (Vorstand, Präsidium) erworben haben, sowie zur Ehrung von Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind, sich aber um das sportliche Schützenwesen im Rahmen der Zielsetzung des Vereins verdient gemacht haben, werden verliehen: Das Jungschützenabzeichen 1.0. Ein schwarzer Stern: Jungschützenabzeichen 1. Klasse 1.1. Zwei schwarze Sterne: Jungschützenabzeichen 2. Klasse Schützenabzeichen 2.1. Ein schwarzer Balken: Schützenabzeichen 1. Klasse 2.2. Zwei schwarze Balken: Schützenabzeichen 2. Klasse 2.3. Ein silberner Balken: Schützenabzeichen 3. Klasse 2.4. Ein schwarzer & ein silberner Balken: Schützenabzeichen 4. Klasse 2.5. Zwei silberne Balken: Schützenabzeichen 5. Klasse Funktionsabzeichen für die Rechnungsprüfer/Schützenräte/Spartenleiter 3.1. Funktionsabzeichen Schwarz: Rechnungsprüfer 3.2. Funktionsabzeichen Silber: Schützenrat 3.3. Funktionsabzeichen Gold: Spartenleiter 3.4. Funktionsabzeichen Schwarz/Silber: Schützenrat bzw. Spartenleiter-Stellvertreter Präsidiumsabzeichen 4.1. Präsidiumsabzeichen Schwarz: Vizepräsidenten-Stellvertreter 4.2. Präsidiumsabzeichen Silber: Vizepräsident 4.3. Präsidiumsabzeichen Silber: Präsident

2 Auszeichnung für Mitglieder & Förderer 5.1. Ehrenabzeichen Silber U.S Ehrenabzeichen Gold U.S. Ehrenauszeichnung für alle Mitglieder 6.1. Ehrenabzeichen Gold auf einer runden Goldplatte U.S Ehrenabzeichen mit 1 Goldbalken 6.3. Ehrenabzeichen mit 2 Goldbalken Ehrenauszeichnung fürs Präsidium 7.1. Ehrenabzeichen Präsidium in Gold Auszeichnung für alle Mitglieder 8.1. Schützenmedaille in Bronze mit gelb/blauem Band 8.2. Schützenmedaille in Silber mit gelb/blauem Band 8.3. Schützenmedaille in Gold mit gelb/blauem Band 2 Allgemeine Bestimmungen In fast allen Schützenvereinen werden Auszeichnungen oder Ehrenzeichen vergeben, welche als Zeichen der wahren Schützen gelten. Auszeichnungen, Medaillen und Ehrenzeichen werden für langjährigen Einsatz und für Verdienste um den Schützenverein auf Antrag hin verliehen. Daneben können hervorragende Einzelleistungen im Sinne der Zielsetzung des Vereins durch die Verleihung von Auszeichnungen, Medaillen und Ehrenzeichen gewürdigt werden. Namhafte Erfolge, verdienstvolle Leistungen oder langjährige Zugehörigkeit bekommen damit eine würdevolle Gewichtung. Mit Vereinsabzeichen, Schützenmedaille und Ehrenabzeichen fördern wir den Zusammenhalt im Verein. Über jede Verleihung wird eine Urkunde ausgefertigt, die vom Präsidium unterzeichnet wird. Die Auszeichnungen, Medaillen und Ehrenzeichen sind an die Person des Beliehenen gebunden. Sie können nicht übertragen und weitergegeben werden. Es ist gestattet, die Dekorationen nach dem Tode des Beliehenen in der Familie oder im Verein als Andenken aufzubewahren. Erweist sich ein Beliehener im Nachhinein durch sein Verhalten der Auszeichnung als unwürdig, so kann ihm die Befugnis zum Tragen aberkannt werden. Urkunde und Auszeichnungen können zurückgefordert werden. Die Aberkennung erfolgt auf Antrag des Vorstands beim Präsidium nach einem entsprechenden Beschluss. 3 Tragweise 1. Das Jungschützenabzeichen 1. oder 2. Klasse wird als Steckorden in der Mitte der linken Brustseite getragen. Bei Verleihung des Jungschützenabzeichens 2. Klasse wird das 1. Klasse nicht mehr getragen.

3 2. Das Schützenabzeichen 1. bis 5. Klasse wird als Steckorden in der Mitte der linken Brustseite getragen. Bei Verleihung einer höheren Klasse wird die niedrigere nicht mehr getragen. 3. Die Funktionsabzeichen der Rechnungsprüfer, Schützenräte und Spartenleiter werden als Steckorden in der Mitte der linken Brustseite getragen. Nach der Funktion wird dem Mitglied das Schützenzeichen im Tausch des Funktionszeichens ausgehändigt, oder bekommt stattdessen ein Ehrenzeichen verliehen. 4. Die Funktionsabzeichen-Stellvertreter, der Schützenräte-Stellvertreter mit Funktion (wie z.b.: Jugend, Senioren, usw.) und der Spartenleiter-Stellvertreter werden als Steckorden auf der linken Brustseite neben den Schützenabzeichen getragen. Nach der Funktion wird das Funktionszeichen nicht mehr getragen. 5. Die Präsidiumsabzeichen der Vizepräsidenten-Stellvertreter, Vizepräsidenten und des Präsidenten werden als Steckorden in der Mitte der linken Brustseite getragen. Nach der Funktion wird dem Mitglied im Tausch des Präsidiumsabzeichens das Präsidiumsehrenzeichen in Gold verliehen. 6. Ehrenabzeichen für alle Mitglieder & Förderer U.S. in Silber oder Gold werden als Steckorden auf der linken Brustseite getragen. Bei Verleihung der Auszeichnung in Gold wird sie in Silber nicht mehr getragen. Das Ehrenabzeichen wird links neben den Jungschützenabzeichen, Schützenabzeichen, Funktionsabzeichen oder Präsidiumsabzeichen getragen. 7. Ehrenabzeichen für alle Mitglieder "U.S. in Gold auf einer runden Goldplatte" werden als Steckorden in der Mitte der linken Brustseite getragen. Weitere Steckauszeichnungen (U.S. in Silber oder Gold) werden dazu nicht getragen. Das Ehrenabzeichen wird links neben den Jungschützenabzeichen, Schützenabzeichen, Funktionsabzeichen, oder Präsidiumsabzeichen getragen. 8. Ehrenabzeichen für alle Mitglieder "1 oder 2 Goldbalken" werden als Steckorden in der Mitte der linken Brustseite getragen. Jugendschützenabzeichen, Schützenabzeichen 1. bis 5. Klasse und Funktionsabzeichen werden dazu nicht getragen. 9. Ehrenabzeichen fürs Präsidium "Goldenes Blatt" werden als Steckorden in der Mitte der linken Brustseite getragen. Weitere Steckauszeichnungen (Jugendschützenabzeichen, Schützenabzeichen 1. bis 5. Klasse, Funktionsabzeichen, Präsidiumsabzeichen) werden dazu nicht getragen. 10. Schützenmedaille in Gold, Silber oder Bronze werden auf der rechten Brustseite getragen oder als Hängemedaille mit gelb/blauem Band. Bei Verleihung einer höheren Schützenmedaille wird die niedrigere nicht mehr getragen. Das Tragen der Auszeichnung ist nur auf der Bekleidung des Schützenvereins (T-Shirt, Hemd, Weste, oder Jacke) erlaubt. Eine Dekoration jeglicher Freizeitbekleidung, die dem öffentlichen Auftreten des Schützenvereins nicht dienlich ist, ist nicht erlaubt. Bei Verleihung einer höheren Stufe einer Auszeichnung wird die niedrigere nicht mehr getragen. 4 Beantragung und Überreichung Anträge auf Verleihung eines Ehrenabzeichens oder einer Schützenmedaille mit gelb/blauem Band sind an das Präsidium der Schützenrunde United Shooters unter united.shooters@gmx.at zu senden. Die zu ehrenden Personen werden zur Mitgliederversammlung schriftlich eingeladen. Antragsberechtigt sind alle Vereinsmitglieder. Die Anträge sind durch die in der Übersicht aufgeführten Funktionsträger zu befürworten und zu unterschreiben. Das Präsidium kann von sich aus eine Verleihung beschließen. Ist das Präsidium ein Antragsteller, ist der Vorstand durch den Antragsteller hierüber zu informieren. Alle Anträge sind schriftlich an das Präsidium zu richten. Sie müssen die notwendigen Angaben zur Person des Auszuzeichnenden, Mitgliedschaft und Tätigkeit innerhalb des Vereins und Angaben über bereits

4 verliehene Auszeichnungen enthalten. Die Anträge müssen rechtzeitig mindestens einen Monat vor dem vorgesehenen Verleihungstermin beim Präsidium eingehen, damit eine reibungslose Bearbeitung erfolgen kann. Über die Annahme oder Ablehnung eines Antrages entscheidet das Präsidium oder im Zweifelsfall der Vorstand im Einvernehmen mit dem Präsidium. Bei allen Anträgen sollen die Verdienste des Auszuzeichnenden besonders beachtet werden. Die Auszeichnungen werden in der vorgegebenen Reihenfolge verliehen. Zwischen den einzelnen Verleihungsstufen soll ein angemessener Zeitraum liegen. Als angemessen gilt im Allgemeinen eine Frist von mindestens drei Jahren. Von einer Beantragung der Auszeichnungen im Drei-Jahres-Rhythmus ist abzusehen. In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit eine Stufe zu überspringen. In diesen Fällen entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit dem Präsidium. Kein Vereinsmitglied kann für sich selbst eine Auszeichnung beantragen. Für Auszeichnungen übernimmt der Verein die Verpflichtung der Zahlung der dafür erhobenen Kosten. Die Ehrenabzeichen gibt es bei Verlust nicht mehr ersetzt. Auszeichnung und Urkunde werden durch den Präsidenten oder einem von ihm benannten Vertreter, der zumindest dem gleichen Gremium (Präsidium) angehören sollte, überreicht. Bei Jungschützenabzeichen, Schützenabzeichen, Funktionsabzeichen, und Präsidiumsabzeichen werden keine Anträge gestellt. Die Jungschützenabzeichen, Schützenabzeichen, Funktionsabzeichen und die Präsidiumsabzeichen (bis auf das des Präsidenten) werden vom Präsidenten oder einem von ihm benannten Vertreter, der zumindest dem gleichen Gremium (Präsidium) angehören sollte, überreicht. Das Präsidentenabzeichen wird von einem Träger des Präsidiumsehrenabzeichens überreicht. Bei Verlust des Jungschützenabzeichens, Schützenabzeichens, Funktionsabzeichens und Präsidiumsabzeichens kann das Mitglied beim Präsidium ein neues Abzeichen beantragen. Diese Kosten sind aber vom Mitglied selbst zu bezahlen. 5 Verleihungsbestimmungen 1. Auszeichnungen Jungschützenabzeichen 1.1. Ein schwarzer Stern: Jungschützenabzeichen 1. Klasse 1.2. Zwei schwarze Sterne: Jungschützenabzeichen 2. Klasse Schützenabzeichen 2.1. Ein schwarzer Balken: Schützenabzeichen 1. Klasse 2.2. Zwei schwarze Balken: Schützenabzeichen 2. Klasse 2.3. Ein silberner Balken: Schützenabzeichen 3. Klasse 2.4. Ein schwarzer & ein silberner Balken: Schützenabzeichen 4. Klasse 2.5. Zwei silberne Balken: Schützenabzeichen 5. Klasse Funktionsabzeichen 3.1. Funktionsabzeichen Schwarz: Rechnungsprüfer 3.2. Funktionsabzeichen Silber: Schützenrat 3.3. Funktionsabzeichen Gold: Spartenleiter 3.4. Funktionsabzeichen Schwarz/Silber: Schützenrat bzw. Spartenleiter-Stellvertreter Präsidiumsabzeichen 4.1. Präsidiumsabzeichen Schwarz: Vizepräsidenten-Stellvertreter 4.2. Präsidiumsabzeichen Silber: Vizepräsident 4.3. Präsidiumsabzeichen Silber: Präsident Ehrenabzeichen für alle Mitglieder & Förderer 5.1. Ehrenabzeichen Silber U.S Ehrenabzeichen Gold U.S. Ehrenabzeichen für alle Mitglieder 6.1. Ehrenabzeichen Gold auf einer Runden Goldplatte U.S.

5 6.2. Ehrenabzeichen mit 1 Goldbalken 6.3. Ehrenabzeichen mit 2 Goldbalken Ehrenabzeichen fürs Präsidium 7.1. Ehrenabzeichen Präsidium in Gold Schützenmedaille 8.1. Schützenmedaille in Bronze mit gelb/blauem Band 8.2. Schützenmedaille in Silber mit gelb/blauem Band 8.3. Schützenmedaille in Gold mit gelb/blauem Band 1.1. Ein schwarzer Stern Jungschützenabzeichen 1. Klasse Der Schwarze Stern 1. Klasse kann an Jungschützen verliehen werden, die sich innerhalb des Vereins Verdienste erworben haben. Die Voraussetzung für ein Jungschützenabzeichen sind: 14 Jahre, mind. 2 Jahre aktiver Jungschütze im Verein, ein aktueller Vereinsausweis und aktive Teilnahme am Vereinsleben wie z.b. Anwesenheit bei Bewerben, Vereinsveranstaltungen, Versammlungen usw., und wenn möglich mind. 4 Bewerbe im Jahr schießen. (Bei der Zählung der Bewerbe sind alle Einzelbewerbe und Sonderbewerbe gültig.) Der Jungschütze muss bei der Verleihung persönlich anwesend sein. Die Verleihung erfolgt immer bei der Mitgliederversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium Zwei schwarze Sterne: Jungschützenabzeichen 2. Klasse Das Jungschützenabzeichen kann an Jungschützen verliehen werden, die sich innerhalb des Vereins Verdienste erworben haben. Die Voraussetzung für ein Jungschützenabzeichen sind: mind. 5 Jahre als aktiver Jungschütze im Verein, ein aktueller Vereinsausweis und aktive Teilnahme am Vereinsleben wie z.b. Anwesenheit bei Bewerben, Vereinsveranstaltungen, Versammlungen usw.), und wenn möglich mind. 6 Bewerbe im Jahr schießen. (Bei der Zählung der Bewerbe sind alle Einzelbewerbe und Sonderbewerbe gültig.) Der Jungschütze muss bei der Verleihung persönlich anwesend sein. Die Verleihung erfolgt immer bei der Mitgliederversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium. Ergänzende Bestimmungen Jungschützenabzeichen Die Auszeichnungen werden für beständigen Einsatz und für Verdienste um die Schützenjugend verliehen. Daneben können hervorragende Einzelleistungen für die Schützenjugend durch die Verleihung von Ehrenabzeichen gewürdigt werden. Über jede Verleihung wird eine Urkunde ausgefertigt, die vom Präsidenten oder seinem Vertreter unterzeichnet wird Ein schwarzer Balken: Schützenabzeichen 1. Klasse Die Voraussetzungrn für das Schützenabzeichen 1. Klasse sind: 21 Jahre, mind. 2 Jahre als aktives Vereinsmitglied, ein aktueller Vereinsausweis und aktive Teilnahme am Vereinsleben wie z.b. Anwesenheit bei Bewerben, Vereinsveranstaltungen, Versammlungen, Stammtisch usw., und wenn möglich mind. 6. Bewerbe im Jahr schießen. (Bei der Zählung der Bewerbe sind alle Einzelbewerbe und Sonderbewerbe gültig.) Das Mitglied muss bei der Verleihung persönlich anwesend sein. Die Verleihung erfolgt immer bei der Mitgliederversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium.

6 2.2. Zwei schwarze Balken: Schützenabzeichen 2. Klasse Die Voraussetzungen für das Schützenabzeichen 2. Klasse sind: mind. 5 Jahre als aktives Vereinsmitglied, ein aktueller Vereinsausweis und aktive Teilnahme am Vereinsleben wie z.b. Anwesenheit bei Bewerben, Vereinsveranstaltungen, Versammlungen, Stammtisch usw., und wenn möglich mind. 8 Bewerbe im Jahr schießen. (Bei der Zählung der Bewerbe sind alle Einzelbewerbslisten und Sonderbewerbe gültig.) Das Mitglied muss bei der Verleihung persönlich anwesend sein. Die Verleihung erfolgt immer bei der Mitgliederversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium Ein silberner Balken: Schützenabzeichen 3. Klasse Die Voraussetzungen für das Schützenabzeichen 3. Klasse sind: mind. 8 Jahre als aktives Vereinsmitglied, ein aktueller Vereinsausweis und aktive Teilnahme am Vereinsleben wie z.b. Anwesenheit bei Bewerben, Vereinsveranstaltungen, Versammlungen, Stammtisch usw., und wenn möglich mind. 8 Bewerbe im Jahr schießen. (Bei der Zählung der Bewerbe sind alle Einzelbewerbe und Sonderbewerbe gültig.) Das Mitglied muss bei der Verleihung persönlich anwesend sein. Die Verleihung erfolgt immer bei der Mitgliederversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium Ein schwarzer & ein silberner Balken: Schützenabzeichen 4. Klasse Die Voraussetzungen für das Schützenabzeichen 4. Klasse sind: mind. 12 Jahre als aktives Vereinsmitglied, ein aktueller Vereinsausweis und aktive Teilnahme am Vereinsleben wie z.b. Anwesenheit bei Bewerben, Vereinsveranstaltungen, Versammlungen, Stammtisch usw., und wenn möglich mind. 8 Bewerbe im Jahr schießen. (Bei der Zählung der Bewerbe sind alle Einzelbewerbe und Sonderbewerbe gültig.) Das Mitglied muss bei der Verleihung persönlich anwesend sein. Die Verleihung erfolgt immer bei der Mitgliederversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium Zwei silberne Balken: Schützenabzeichen 5. Klasse Die Voraussetzungen für das Schützenabzeichen 5. Klasse sind: mind. 16 Jahre als aktives Vereinsmitglied, ein aktueller Vereinsausweis und aktive Teilnahme am Vereinsleben wie z.b. Anwesenheit bei Bewerben, Vereinsveranstaltungen, Versammlungen, Stammtisch usw., und wenn möglich mind. 6 Bewerbe im Jahr schießen. (Bei der Zählung der Bewerbe sind alle Einzelbewerbe und Sonderbewerbe gültig.) Das Mitglied muss bei der Verleihung persönlich anwesend sein. Die Verleihung erfolgt immer bei der Mitgliederversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium. Ergänzende Bestimmungen Schützenabzeichen Die Auszeichnungen werden für beständigen Einsatz und für Verdienste um die Schützenrunde verliehen. Daneben können hervorragende Einzelleistungen für die Schützenrunde durch die Verleihung von Ehrenabzeichen gewürdigt werden. Über jede Verleihung wird eine Urkunde ausgefertigt, die vom Präsidenten oder seinem Vertreter unterzeichnet wird.

7 3.1. Funktionsabzeichen Schwarz: Rechnungsprüfer Das Rechnungsprüfer-Funktionsabzeichen wird Mitgliedern verliehen, die von der Generalversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt werden (2 Mitglieder). Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung nach Annahme der Funktion. Nach der Funktion wird dem Mitglied das Schützenzeichen ausgehändigt, oder das Mitglied bekommt stattdessen ein Ehrenzeichen verliehen. Es gibt auch die Kombination mit Schützenzeichen und Ehrenabzeichen. Das Funktionsabzeichen bleibt im Besitz des Trägers, darf aber nicht mehr getragen werden, wenn die Funktion nicht ausgeübt wird. Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung durch das Präsidium Funktionsabzeichen Silber: Schützenrat Das Schützenrat-Funktionsabzeichen wird Mitgliedern verliehen, die durch einen Vorschlag des Präsidiums (alle 4 Jahre) zum Schützenrat ernannt werden (max. 3 Mitglieder). Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung nach Annahme der Funktion. Nach der Funktion wird dem Mitglied das Schützenzeichen ausgehändigt, oder das Mitglied bekommt stattdessen ein Ehrenzeichen verliehen. Es gibt auch die Kombination mit Schützenzeichen und Ehrenabzeichen. Das Funktionsabzeichen bleibt im Besitz des Trägers, darf aber nicht mehr getragen werden, wenn die Funktion nicht mehr ausgeübt wird. Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung durch das Präsidium Funktionsabzeichen Gold: Spartenleiter Das Spartenleiter-Funktionsabzeichen wird Mitgliedern verliehen, die durch einen Vorschlag des Präsidiums (alle 4 Jahre) zum Spartenleiter ernannt werden (immer 2 Mitglieder). Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung nach Annahme der Funktion. Nach der Funktion wird dem Mitglied das Schützenzeichen ausgehändigt, oder das Mitglied bekommt stattdessen ein Ehrenzeichen verliehen. Es gibt auch die Kombination mit Schützenzeichen und Ehrenabzeichen. Das Funktionsabzeichen bleibt im Besitz des Trägers, darf aber nicht mehr getragen werden, wenn die Funktion nicht mehr ausgeübt wird. Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung durch das Präsidium Funktionsabzeichen Schwarz/Silber: Schützenrat bzw. Spartenleiter-Stellvertreter Das Funktionsabzeichen-Stellvertreter wird Mitgliedern verliehen, die durch einen Vorschlag des Präsidiums, eines Schützenrat mit Funktion (wie z.b.: Jugend, Senioren, usw.) oder eines Spartenleiter zur Unterstützung Ihrer Tätigkeit benötigt werden. Die Verleihung erfolgt immer bei einem Sonderbewerb oder der Generalversammlung nach Annahme der Funktion. Bei Beendigung der Funktion kann dem Mitglied ein Ehrenzeichen verliehen werden. Das Funktionsabzeichen bleibt im Besitz des Trägers, darf aber nicht mehr getragen werden, wenn die Funktion nicht mehr ausgeübt wird.

8 4.1. Präsidiumsabzeichen Schwarz: Vizepräsidenten-Stellvertreter Das Vizepräsidenten-Stellvertreter-Präsidiumsabzeichen wird Mitgliedern verliehen, die von der Generalversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt werden. Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung nach Annahme der Funktion. Nach der Funktion wird dem Mitglied das Präsidiumsehrenabzeichen verliehen. Das Funktionsabzeichen bleibt im Besitz des Trägers, darf aber nicht mehr getragen werden, wenn die Funktion nicht ausgeübt wird. Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung durch das Präsidium Präsidiumsabzeichen Silber: Vizepräsident Das Vizepräsidenten-Präsidiumsabzeichen wird Mitgliedern verliehen, die von der Generalversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt werden. Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung nach Annahme der Funktion. Nach der Funktion wird dem Mitglied das Präsidiumsehrenabzeichen verliehen. Das Funktionsabzeichen bleibt im Besitz des Trägers, darf aber nicht mehr getragen werden, wenn die Funktion nicht ausgeübt wird. Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung durch das Präsidium Präsidiumsabzeichen Silber Präsident Das Präsidenten-Präsidiumsabzeichen wird Mitgliedern verliehen, die von der Generalversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt werden. Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung nach Annahme der Funktion. Nach der Funktion wird dem Mitglied das Präsidiumsehrenabzeichen verliehen. Das Funktionsabzeichen bleibt im Besitz des Trägers, darf aber nicht mehr getragen werden, wenn die Funktion nicht ausgeübt wird. Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung durch das Präsidium oder eines Trägers des Präsidiumsehrenabzeichens Ehrenabzeichen Silber U.S. U.S. Ehrenabzeichen für alle Mitglieder & Förderer für besondere Leistungen gegenüber dem Verein. Die Verleihung wird vom Präsidium beschlossen. Sie erfolgt immer bei der Jahreshauptversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium Ehrenabzeichen Gold U.S. U.S. Ehrenabzeichen für alle Mitglieder & Förderer für besondere Leistungen gegenüber dem Verein. Das U.S. in Gold kann an Vereinsmitglieder & Förderer verliehen werden, die im Besitz des Ehrenabzeichens U.S. in Silber sind und sich in hervorragender Weise über einen längeren Zeitraum um das Vereinswesen und Schützenwesen verdient gemacht haben. Die Verleihung wird vom Präsidium beschlossen. Sie erfolgt immer bei der Mitgliederversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium.

9 6.1. Ehrenabzeichen Gold auf einer runden Goldplatte U.S. Ehrenabzeichen für alle Vereinsmitglieder für besondere Leistungen für den Verein UNITED SHOOTERS in Gold. Die Verleihung wird vom Vorstand mit einem 2/3-Beschluss beschlossen. Sie erfolgt immer bei der Mitgliederversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium Ehrenabzeichen mit 1 Goldbalken Ehrenabzeichen, das nach Ausscheiden als Spartenleiter, Rechnungsprüfer oder Schützenrat nach mind. 8 Jahren, oder mind. 20 Jahre Angehöriger des Vereins ist, verliehen wird. Die Verleihung erfolgt immer bei der Mitgliederversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium Ehrenabzeichen mit 2 Goldbalken Ehrenabzeichen, das nach mind. 25-jähriger Mitgliedschaft im Verein, verliehen wird. Die Verleihung erfolgt immer bei der Mitgliederversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium Ehrenabzeichen Präsidium in Gold Ehrenabzeichen, das nach Ausscheiden aus dem Präsidium nach mind. 4 Jahren verliehen wird. Die Verleihung erfolgt immer bei der Generalversammlung durch das Präsidium Schützenmedaille in Bronze mit gelb/blauem Band Die Schützenmedaille in Bronze kann an Vereinsmitglieder verliehen werden, die sich um den Verein und seine Organisation besonders verdient gemacht haben. Die Verleihung erfolgt immer bei der Jahreshauptversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium Schützenmedaille in Silber mit gelb/blauem Band Die Schützenmedaille in Silber kann an Vereinsmitglieder verliehen werden, die im Besitz der Schützenmedaille in Bronze sind und sich in hervorragender Weise über einen längeren Zeitraum um das Vereinswesen und Schützenwesen verdient gemacht haben. Die Verleihung erfolgt immer bei der Jahreshauptversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium Schützenmedaille in Gold mit gelb/blauem Band Die Schützenmedaille in Gold kann an Vereinsmitglieder verliehen werden, die im Besitz der Schützenmedaille in Silber sind und sich in hervorragender Weise über einen längeren Zeitraum um das Vereinswesen und Schützenwesen verdient gemacht haben. Über die Verleihung entscheidet das Präsidium in schriftlicher Abstimmung mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Verleihung erfolgt immer bei der Jahreshauptversammlung oder der Generalversammlung durch das Präsidium.

10 6 Inkraftsetzung 1. Diese Ordnung ist mit dem Tage der Verabschiedung durch das Präsidium am in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt verlieren alle früheren Ordnungen und Vorschriften über die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen ihre Gültigkeit. 2. Die Verleihungsordnung wird allen Mitgliedern des Vereins über die Homepage zugänglich gemacht und ist darüber hinaus auf Anfrage über das Präsidium erhältlich. Muster Antrag auf Verleihung: Schützenrunde United Shooters Anträge auf Verleihung eines Ehrenabzeichens oder einer Schützenmedaille mit gelb/blauem Band sind an das Präsidium der Schützenrunde United Shooters unter, zu senden. Die zu ehrenden Personen werden zur Mitgliederversammlung schriftlich eingeladen. Antrag auf Verleihung eines Ehrenabzeichens oder einer Schützenmedaille (Zutreffendes bitte ankreuzen) Verleihung eines Ehrenabzeichens U.S. in Silber für alle Mitglieder & Förderer für besondere Leistungen gegenüber des Vereins. Verleihung eines Ehrenabzeichens U.S. in Gold für alle Mitglieder & Förderer für besondere Leistungen gegenüber des Vereins. Verleihung einer Schützenmedaille in Bronze mit gelb/blauem Band für Verdienste um den Bestand und der Förderung des Schützensports. Verleihung einer Schützenmedaille in Silber mit gelb/blauem Band für Verdienste um den Bestand und der Förderung des Schützensports. Verleihung einer Schützenmedaille in Gold mit gelb/blauem Band für Verdienste um den Bestand und der Förderung des Schützensports. Verleihung eines Ehrenabzeichens für alle Vereinsmitglieder für besondere Leistungen für den Verein U.S. in Gold auf einer Runden Goldplatte. Verleihung eines Ehrenabzeichens Schützenzeichen: mind. 20 Jahre Angehöriger des Vereins (1x Gold) Verleihung eines Ehrenabzeichens Schützenzeichen: mind. 25 Jahre Angehöriger des Vereins (2x Gold) Daten der/die zu ehrenden Person: Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: *Vereinsstatus: Staatsbürgerschaft: Anschrift: (PLZ, Ort, Str., Nr.) Datum, Name und Unterschrift,, des antragstellenden Vereinsmitgliedes *Vereinsstatus (Ordentliches Vereinsmitglied, Außerordentliche Vereinsmitglieder, Förderer des Vereins):

Handbuch. Ehrenordnung. Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien. Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48

Handbuch. Ehrenordnung. Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien. Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48 Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48 E -Mail: office@oejv.com Homepage : www.oejv.com Inhaltsverzeichnis I. Ehrenpräsidentschaft II. Ehrenmitgliedschaft

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