Ehrungen und Auszeichnungen

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1 Ehrungen und Auszeichnungen

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3 Wohnungsgenossenschaften, deren Mitglieder und mit dem Genossenschaftswesen eng verbundene Personen können für ihre Verdienste um das Genossenschaftswesen geehrt werden. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. verleiht: an Wohnungsgenossenschaften, die 50, 75, 100 oder 125 Jahre bestehen: das Jubiläumsschild (mit Verleihungsurkunde) und an Persönlichkeiten: die Ehrenmedaille Victor-Aimé-Huber, die Ehrenmedaille in Gold. Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. verleiht: die Ehrennadel in Gold, die Ehrennadel in Silber, die Ehrenamtsmedaille in Meissener Porzellan. 1

4 Ehrungen durch den GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. Gemäß 14 Abs. 3 der Satzung gibt sich der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen e.v. folgendes Ehrenstatut: Artikel 1 Zweck des Ehrenstatuts Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. ist den Wohnungsunternehmen, die durch Jahrzehnte Pionierarbeit für ihre Ziele geleistet und den Persönlichkeiten, die diese Ziele gesteckt und durch ihre Arbeit gefördert haben, besonders verpflichtet; deshalb sollen Wohnungsunternehmen für langjährige erfolgreiche Arbeit und Persönlichkeiten, die sich um die Wohnungswirtschaft besonders verdient gemacht haben, geehrt werden. Wohnungsunternehmen, die 50 Jahre, 75 Jahre, 100 Jahre, 125 Jahre oder 150 Jahre bestehen, werden durch ein Jubiläumsschild ausgezeichnet. Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um die Wohnungswirtschaft erworben haben, werden durch die Ehrenmedaille Victor-Aimé-Huber oder die Ehrenmedaille in Gold des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. geehrt. Jubiläumsschild, Ehrenmedaille Victor-Aimé-Huber und die Ehrenmedaille in Gold werden nach den Bestimmungen dieses Statuts verliehen. Artikel 2 Jubiläumsschild 1. Das Jubiläumsschild wird aus Anlass des 50-jährigen, 75-jährigen, 100-jährigen, 125- jährigen oder 150-jährigen Bestehens eines Wohnungsunternehmens, das den ordentlichen Mitgliedern des GdW angehört, auf Wunsch dieses Unternehmens verliehen. Das Wohnungsunternehmen erhält mit dem Jubiläumsschild eine Verleihungsurkunde. 2. Das Wohnungsunternehmen, dem ein Jubiläumsschild verliehen worden ist, kann auf seine Kosten weitere Stücke des Schildes beim GdW erhalten. 3. Über die Kosten des Jubiläumsschildes treffen der GdW und der jeweils betroffene Mitgliedsverband Vereinbarungen. 2

5 Muster des Jubiläumsschildes 125 Jahre Musterheim Baugenossenschaft e.g gut und sicher wohnen GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen e.v. ABC Musterverband der Wohnungsunternehmen e.v. Artikel 3 Ehrenmedaille Victor-Aimé-Huber 1. Die Ehrenmedaille Victor-Aimé-Huber wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich außerordentliche Verdienste um die Wohnungswirtschaft erworben haben. 2. Auf der Medaille sind der Name und Vorname des Geehrten sowie die Jahreszahl der Verleihung einzugravieren; ebenfalls die Inschrift mit dem Namen: Victor-Aimé-Huber

6 Verleihungsgrundsätze: 1. Die Ehrenmedaille Victor-Aimé-Huber soll in jedem Jahr höchstens drei Persönlichkeiten verliehen werden. Mit der Festlegung einer jährlichen Höchstzahl von bis zu drei Persönlichkeiten ist nicht beabsichtigt, diese Zahl auch jährlich auszuschöpfen. 2. In der Begründung durch den Antragsteller müssen die außerordentlichen Verdienste um die Wohnungswirtschaft unter Beifügung entsprechender Materialien eingehend nachgewiesen werden. 3. Lebensalter oder Dauer der Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder einer Organisation sind allein kein besonderer Verdienst für die Begründung eines Antrages. 4. Über die Verleihung entscheidet der Vorstand des GdW. 5. Die Verleihung wird auf dem folgenden GdW-Verbandstag bekannt gegeben. Darüber hinaus wird sie in den Wohnungspolitischen Informationen veröffentlicht. 6. Über die Verleihung der Ehrenmedaille Victor-Aimé-Huber erhält der Geehrte eine Urkunde, die vom Präsidenten des GdW anzufertigen ist. 7. Über die Verleihung wird beim GdW eine Rolle geführt, die den Namen des Geehrten, das Datum der Verleihung, die Gründe für die Verleihung sowie den Tag der Übergabe der Ehrenmedaille Victor-Aimé-Huber enthält. Muster der Ehrenmedaille Victor-Aimé-Huber 4

7 Artikel 4 Ehrenmedaille in Gold 1. Der GdW oder eines seiner Mitglieder kann den Antrag auf Verleihung einer Ehrenmedaille in Gold stellen. 2. Vor Antragstellung soll Einvernehmen zwischen dem GdW und seinen Mitgliedsverbänden hergestellt werden. Die Vorschläge für das laufende Kalenderjahr sollen beim GdW bis zum 31. Januar des betreffenden Jahres eingegangen sein. Von diesem Verfahren kann nur aus besonderen Gründen abgewichen werden. 3. In der Begründung durch den Antragsteller müssen die besonderen Verdienste um die Wohnungswirtschaft dargelegt werden. Der jeweilige Antragsteller trägt die Kosten der Ehrenmedaille in Gold. 4. Über die Verleihung beschließt gemäß 14 Abs. 3 der Satzung der Vorstand des GdW. 5. Die Verleihung wird bekannt gegeben. Hierzu dienen insbesondere die Wohnungspolitischen Informationen. Verleihungsgrundsätze: 1. Die Ehrenmedaille in Gold wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich hervorragende Verdienste um die Wohnungswirtschaft in Deutschland, Europa oder in internationalen Organisationen erworben haben. 2. Lebensalter oder Dauer der Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder einer Organisation allein reichen für eine Begründung des Antrages nicht aus. 3. Die Anzahl der jährlich vergebenen Ehrenmedaillen in Gold sollte 10 (zehn) nicht überschreiten. Mit der Festlegung einer jährlichen Höchstzahl von bis zu 10 Ehrungen ist nicht beabsichtigt, diese Zahl auch auszuschöpfen. 5

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9 Ehrungen durch den Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. verleiht an Mitglieder der (Wohnungs-)Genossenschaften und dem Genossenschaftswesen eng verbundene Personen: die Ehrennadel des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. in Gold, die Ehrennadel des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. in Silber, die Ehrenamtsmedaille des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. in Meissener Porzellan 1 Verleihungsgrundsätze für Ehrennadeln 1.1 Der Antrag auf Verleihung kann vom Vorstand oder Aufsichtsrat jedes Verbandsmitglieds gestellt werden. 1.2 Der Antragsteller gibt an, welche Ehrung er wünscht. 7

10 1.3 Der Antrag ist entsprechend zu begründen. Lebensalter, Dauer der Tätigkeit in einer Wohnungsgenossenschaft oder die Mitgliedschaft in einem Gremium der Wohnungswirtschaft können eine ausreichende Begründung darstellen. Zusätzlich sollte erläutet werden, dass ein besonderes Engagement in der Tätigkeit des Auszuzeichnenden vorlag, welches der Genossenschaft, ihren Mitgliedern oder der Wohnungswirtschaft allgemein in besonderer Weise zugute kommt bzw. kam. 1.4 Über die Verleihung entscheidet der Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. 1.5 Die Ehrung nimmt ein Vertreter des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. in würdiger Form vor. 1.6 Die Ehrung sollte zwei Monate vor dem vorgesehenen Verleihungstag beantragt werden. 2 Verleihungsgrundsätze der Ehrenamtsmedaille 2.1 Der Antrag auf Verleihung kann vom Vorstand oder Aufsichtsrat jedes Verbandsmitglieds gestellt werden. 2.2 Die Medaille dient der Würdigung des Engagements von ehrenamtlich Tätigen in der Genossenschaft und/oder mit dieser verbundenen Einrichtungen und Unternehmen. 2.3 Der Antrag ist unter Angabe des Namens des Auszuzeichnenden und einer kurzen Beschreibung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit beim Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. einzureichen. 2.4 Über die Ausreichung entscheidet der Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. 2.5 Die Ehrung wird durch einen Vertreter des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. oder eigenverantwortlich durch die Genossenschaft vorgenommen. 2.6 Die Ehrung sollte zwei Monate vor dem vorgesehenen Verleihungstag beantragt werden. 3 Kosten der Auszeichnungen Die Kosten der Auszeichnungen trägt der jeweilige Antragsteller. Die Höhe der Kosten ist in der Beitrags- und Gebührenordnung des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. geregelt. 8

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12 Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. Gesetzlicher Prüfungsverband Antonstraße Dresden Telefon: Telefax: Internet:

Handbuch. Ehrenordnung. Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien. Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48

Handbuch. Ehrenordnung. Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien. Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48 Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48 E -Mail: office@oejv.com Homepage : www.oejv.com Inhaltsverzeichnis I. Ehrenpräsidentschaft II. Ehrenmitgliedschaft

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