EHRUNGEN BEIM SELBSTVERWALTUNGSKONGRESS MIT HAUPTVERSAMMLUNG DES STÄDTETAGS BADEN-WÜRTTEMBERG AM 22. UND 23. OKTOBER 2010 IN ULM AN DER DONAU

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1 EHRUNGEN BEIM SELBSTVERWALTUNGSKONGRESS MIT HAUPTVERSAMMLUNG DES STÄDTETAGS BADEN-WÜRTTEMBERG AM 22. UND 23. OKTOBER 2010 IN ULM AN DER DONAU

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 GRUSSWORTE 1.1 OB Ivo Gönner, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg 1.2 Dr. Peter Huber, Münzleiter Staatliche Münzen Baden-Württemberg Seite 3 Seite 4 2 EHRUNGSGRUNDLAGEN 2.1 Ehrungsvoraussetzungen 2.2 Ehrungsutensilien Verdienstmedaillen Verdienstabzeichen Urkunden Seite 5 Seite 6 Seite 6 Seite 7 Seite 7 3 VORSTELLUNG DER GEEHRTEN 3.1 Stadtoberhäupter 3.2 Ehrenamtliche Ratsmitglieder Seite 8 Seite SPONSOR Seite IMPRESSUM UND BILDNACHWEISE Seite 13 ANLAGE Ehrungsordnung des Städtetags Baden-Württemberg Seite Inhaltsverzeichnis

3 1 GRUSSWORTE Die Hauptversammlung 2010 des Städtetags Baden-Württemberg steht ganz im Zeichen der Kommunalen Selbstverwaltung. Sie ist deshalb in einen zweitägigen Kon gress des Verbands in Ulm an der Donau eingebettet, der sich besonders wichtiger Aspekte dieser Selbstver wal tung widmet. Kommu nale Amtsträger und Kommunalexperten werden gemein sam mit hoch ran gigen Gästen des Verbands erörtern, wie sich die kommu nale Demokratie weiterent wickeln muss, um jugendgerechter zu werden, welche Leitlinien die Stadtentwicklung der nächsten zehn Jahre prägen und welche lokalen Bildungslandschaften Städte schaffen müssen, um ihren Einwohnerinnen und Einwohnern eine gute Zukunft zu sichern. Auch künftig brauchen die Städte aber Frauen und Männer an ihrer Spitze, die bereit und dank ihrer besonderen Fähigkeiten in der Lage sind, über einen längeren Zeit raum hinweg große Verantwortung für das örtliche Gemeinwesen zu übernehmen. Diese Menschen sorgen für Kontinuität und Identität und damit für zwei unverzichtbare Erfolgsfaktoren der Kommunal politik. Der Städtetag Baden-Württemberg beehrt sich, vier Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie 17 ehrenamtliche Ratsmitglieder zu würdigen, die durch ihr langjähriges und heraus ragendes Engage ment an der Verwaltungsspitze und in Gremien maßgeblich dazu beige tragen haben, ihre Städte in eine gute Gegenwart zu führen. Ich gratuliere diesen Männern ganz herzlich zu ihrer außerordentlich beeindruckenden Lebensleistung im Dienste der Allgemeinheit und freue mich darauf, sie hierfür namens des Städtetages Baden-Württem berg beim Selbstverwaltungskongress auszuzeichnen. Ivo Gönner Oberbürgermeister Präsident des Städtetags Baden-Württemberg Was Bestand haben will, muss sich permanent weiterentwickeln und damit ändern. Dies spüren die Menschen in unseren unruhigen Tagen an ihren Arbeitsplätzen ebenso wie in ihrer Freizeit. Und diese Erkenntnis macht auch nicht vor der Kommunalen Selbstverwaltung halt. Die Rollen und Aufgaben der Stadtoberhäupter und der Gemeinderäte befinden sich im Wandel. Die wachsende Zahl an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ist neben vielen anderen ein augen fälliger Indikator hierfür. Diesen Wandel für die Städte fruchtbar zu gestalten ist eine Herausforderung und zugleich eine große Chance. Grußworte 3

4 Unser Haus ist dem Städtetag Baden- Württemberg mit allen seinen Mitgliedern seit vielen Jahren eng verbunden. Stolz sind wir besonders darauf, dass wir für den Städtetag der exklusive Partner und Lieferant für Medaillen und Anstecknadeln sind. Allen in diesem Jahr vom Städtetag geehrten Persönlichkeiten gratuliere ich herzlich zu Ihren großen persönlichen Leistungen und den damit verbundenen ehrenvollen Auszeichnungen. Unser Landesbetrieb Staatliche Münzen Baden-Württemberg ist mit seinen beiden Münzstätten in Stuttgart und Karlsruhe das größte Prägeunternehmen der Bundesrepublik Deutschland. Seine Kernkompetenzen sind die Herstellung und der Vertrieb von Umlaufmünzen, hochwertigen Sammlerund Gedenkmünzen sowie Medaillen für staatliche und für private Auftraggeber im In- und Ausland. Unsere Mitarbeiter arbeiten mit großem Engagement daran, das seit Jahren bewährte Zahlungsmittel Münze noch attraktiver und sicherer zu machen. Der diesjährigen Hauptversammlung wünsche ich einen interessanten Verlauf und den gewünschten Erfolg. Dr. Peter Huber Münzleiter Staatliche Münzen Baden-Württemberg In den Staatlichen Münzen Baden-Württemberg wird neben Investitionen materieller Natur in hohem Maß auch in Mitarbeiter und ihr Können und Wissen investiert. Damit setzen wir konsequent auf die Kraft neuer Ideen, um auch in Zukunft mit unseren Produkten und Leistungen zu begeistern. Medaillen, hergestellt aus den unterschiedlichsten Materialien, sind verbreitet als Zeugen der Geschichte, als kulturelle Botschafter und als Auszeichnungen für hervorragende Leistungen. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Turbulenzen gewinnen Medaillen aus Gold und Silber besonders auch als Anlageprodukte an Bedeutung. 4 Grußworte

5 2 EHRUNGSGRUNDLAGEN 2.1 Ehrungsvoraussetzungen Der Vorstand des Städtetags Baden-Württemberg hat die Ehrungsordnung des Verbands am 19. Juni 2006 neu gefasst. Deren vollständiger Wortlaut ist als Anlage beigefügt. Der Ver band ehrt auf dieser Grundlage Stadtoberhäupter sowie ehren amtliche Mitglieder der Gemein deräte, Ortschaftsräte und Bezirksbeiräte seiner Mitglied städte für deren langjährige und verdienstvolle Tätigkeit wie folgt: Oberbürgermeister und Bürgermeister Oberbürgermeister und Bürgermeister werden auf Antrag des jeweiligen Verbandsmitglieds für a) 20-jährige Tätigkeit als Stadt- bzw. Gemeindeoberhaupt mit der Verdienstmedaille des Städtetags Baden-Württemberg in Silber und einer Urkunde, b) 30-jährige Tätigkeit als Stadt- bzw. Gemeindeoberhaupt mit der Verdienstmedaille des Städtetags Baden-Württemberg in Gold und einer Urkunde, c) 40-jährige Tätigkeit als Stadt- bzw. Gemeindeoberhaupt mit der Verdienstmedaille des Städtetags Baden-Württemberg in Gold mit Lorbeerkranz und einer Urkunde geehrt. Diese Ehrungen erfolgen in einer Hauptversammlung des Verbands. Die Verdienstmedaillen für diese Ehrungen werden am Bande verliehen. Sie enthalten das Logo des Städtetags Baden-Württemberg sowie die Schriftzüge Städtetag Baden-Würt temberg und In Würdigung der herausragenden kommunalen Verdienste. In jede Ver dienstmedaille wird ferner individuell der Name der geehrten Person und ihrer Heimatstadt sowie das Datum der Verleihung eingeprägt. Näheres zu den Verdienstmedaillen siehe Abschnitt Ratsmitglieder Ratsmitglieder werden auf Antrag des jeweiligen Verbandsmitglieds für a) 20-jährige Gremienmitgliedschaft mit dem Verdienstabzeichen des Städtetags Baden- Württemberg in Silber und einer Urkunde, b) 30-jährige Gremienmitgliedschaft mit dem Verdienstabzeichen des Städtetags Baden- Württemberg in Gold und einer Urkunde, c) 40-jährige Gremienmitgliedschaft mit dem Verdienstabzeichen des Städtetags Baden- Württemberg in Gold mit Lorbeerkranz und einer Urkunde geehrt. Ehrungen gemäß a) und b) erfolgen in den jeweiligen Mitgliedstädten, Ehrungen gemäß c) erfolgen in einer Hauptversammlung des Verbands. Alle Verdienstabzeichen enthalten das Logo des Städtetags Baden-Württemberg. Näheres zu diesen Abzeichen siehe Abschnitt Ehrungsgrundlagen / Ehrungsvoraussetzungen 5

6 2.2 Ehrungsutensilien Verdienstmedaillen Folgende Verdien stmedaillen werden bei Vorliegen aller Ehrungsvoraussetzungen gemäß Ehrungsordnung (Abschnitt 2.1) an Stadtoberhäupter der Mitgliedstädte verliehen: Verdienstmedaille in Gold mit Lorbeerkranz für 40-jährige Tätigkeit Vorderseite Rückseite Verdienstmedaille in Gold für 30-jährige Tätigkeit Vorderseite Rückseite Verdienstmedaille in Silber für 20-jährige Tätigkeit Vorderseite Rückseite Alle Verdienstmedaillen werden an einem in Städtetagsblau gehaltenen Band verliehen 6 Ehrungsgrundlagen / Ehrungsutensilien

7 2.2.2 Verdienstabzeichen Folgende Verdienstabzeichen werden bei Vorliegen aller Ehrungsvoraussetzungen gemäß Ehrungsordnung (Abschnitt 2.1) an ehrenamtliche Ratsmitglieder der Mitgliedstädte verliehen: Verdienstabzeichen in Gold mit Lorbeerkranz für 40-jährige Gremientätigkeit Verdienstabzeichen in Gold für 30-jährige Gremientätigkeit Verdienstabzeichen in Silber für 20-jährige Gremientätigkeit Urkunden Begleitend zur Verleihung der Verdienstmedaillen und Verdienstabzeichen erhalten alle vom Verband Geehrten Urkunden, mit denen der Städtetag Baden-Württemberg deren Verdienste doku men tiert und würdigt. Diese Urkunden werden auf beson derem Urkundenpapier des Verbands mit eingeprägtem Städtetagslogo gefertigt. Ehrungsgrundlagen / Ehrungsutensilien 7

8 3 VORSTELLUNG DER GEEHRTEN 3.1 Stadtoberhäupter Folgende Personen werden für ihr langjähriges und verdienstvolles Wirken als vom Volk gewählte Oberbürgermeister oder Bürgermeister geehrt: Verdienstmedaille in Silber BM Hans-Martin Moll Zell am Harmersbach für 27-jährige Tätigkeit Verdienstmedaille in Gold BM Jürgen Guse Bräunlingen für 34-jährige Tätigkeit OB a. D. Alexander Vogelgsang Böblingen für 24-jährige Tätigkeit BM a. D. Matthias Baumann Blumberg für 20-jährige Tätigkeit 8 Vorstellung der Geehrten / Stadtoberhäupter

9 3.2 Ehrenamtliche Ratsmitglieder Folgende Personen werden für ihre langjährige und verdienstvolle Gremienarbeit geehrt: Josef Ringwald Hausach für 42-jährige Tätigkeit Verdienstabzeichen in Gold mit Lorbeerkranz Hans Wittlinger Geislingen an der Steige für 45-jährige Tätigkeit Peter Ruge Baden-Baden für 42-jährige Tätigkeit Eckart Wössner Trossingen für 43-jährige Tätigkeit Herbert Dörfler Ulm an der Donau für 41-jährige Tätigkeit Rolf Effinger Villingen-Schwenningen für 42-jährige Tätigkeit Max Fuchs Schwäbisch Gmünd für 41-jährige Tätigkeit Heinz Pfeiffer Villingen-Schwenningen für 42-jährige Tätigkeit Manfred Götz Kenzingen für 41-jährige Tätigkeit Vorstellung der Geehrten / Ratsmitglieder 9

10 Manfred Hoffmann Hockenheim für 41-jährige Tätigkeit Dieter Geiger Bietigheim-Bissingen für 40-jährige Tätigkeit Josef Klemm Weinheim für 41-jährige Tätigkeit Walter Gramlich Walldürn für 40-jährige Tätigkeit Helmut Nauendorf Nürtingen für 41-jährige Tätigkeit Otto Kalt Lahr für 40-jährige Tätigkeit Prof. Dr. Kurt Schellenberg Rottweil für 41-jährige Tätigkeit Dieter Arndt Balingen für 40-jährige Tätigkeit 10 Vorstellung der Geehrten / Ratsmitglieder

11 4 SPONSOR Staatliche Münzen Baden-Württemberg Die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg sind seit über 600 Jahren ein erfolgreiches Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Münzen und Medaillen. Als einer der ältesten noch existenten Prägebetriebe nehmen wir mit unseren beiden Münzstätten in Stuttgart und Karlsruhe eine besondere Stellung in Deutschland ein. Bereits 1374 hat Kaiser Karl IV. dem Grafen Eberhard II. von Württemberg das Recht zugesprochen, Münzen zu schlagen. Die Einweihung der Karlsruher Münzstätte folgte Die jahrhundertealte Tradition der Münz- und Medaillenherstellung verpflichtet uns, das Augenmerk auf höchste künstlerische und handwerkliche Qualität zu richten sowie unsere Produkte mit den besten Fertigungsmethoden herzustellen. Lernen Sie unsere Münzstätten persönlich kennen und erfahren Sie mehr über den Prägebetrieb. Nutzen Sie die Gelegenheit, an einer Führung durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg in Stuttgart oder Karlsruhe teilzunehmen. Seit 1998 arbeiten die beiden Münzprägestätten zusammen und tragen gemeinsam den Namen Staatliche Münzen Baden-Württemberg. Damit sind wir das größte Münzprägeunternehmen der Bundesrepublik Deutschland. Sponsor 11

12 Informationen & Bestellungen: Staatliche Münzen Baden-Württemberg Münzstätte Stuttgart Reichenhaller Straße Stuttgart Die weiteren Kontaktdaten sind: Herr Nico Leithoff, Marketing Telefon: Herr Ralph Widmann, Vertrieb Telefon: Fax: Sponsor Staatliche Münzen Baden-Württemberg Münzstätte Karlsruhe Stephanienstraße 28a Karlsruhe

13 5 IMPRESSUM UND BILDNACHWEISE Herausgeber Städtetag Baden-Württemberg Postanschrift Postfach Stuttgart Hausanschrift Königstraße Stuttgart Telefon Telefax post@staedtetag-bw.de Redaktion Norbert Brugger, Städtetag Baden-Württemberg Nicole Schäfer, Städtetag Baden-Württemberg Gestaltung die BOX Medienagentur GmbH, Stuttgart Bildnachweise Hausarchiv Staatliche Münzen Baden-Württemberg, Nico Leithoff Mitgliedstädte des Städtetags Baden-Württemberg Druck Druckerei Raisch, Reutlingen Mit freundlicher Unterstützung Impressum und Bildnachweise 13

14 ANLAGE Ehrungsordnung des Städtetags Baden-Württemberg vom 19. Juni 2006 Aufgrund der Beschlussfassungen des Vorstandes am 03. Dezember 2001, 11. März 2002, 12. Dezember 2005 und 19. Juni 2006 wird folgende Ehrungsordnung erlassen: 1. Gegenstand der Ehrungen Der Städtetag Baden-Württemberg ehrt die Oberbürgermeister sowie die vom Volk gewählten Bürgermeister und ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Bezirksbeiräte, ferner die von den Gemeinderäten nach 65 Abs. 1 GemO bestellten Mitglieder der Bezirksbeiräte seiner Verbandsmitglieder für deren langjährige, verdienstvolle Tätigkeit in diesen Funktionen. 2. Ehrungsvoraussetzungen und Ehrungsformen (1) Oberbürgermeister und Bürgermeister werden auf Antrag des jeweiligen Verbandsmitglieds für a) 20-jährige Tätigkeit als Stadt- bzw. Gemeindeoberhaupt mit der Verdienstmedaille des Städtetags Baden-Württemberg in Silber und einer Ehrenurkunde, b) 30-jährige Tätigkeit als Stadt- bzw. Gemeindeoberhaupt mit der Verdienstmedaille des Städtetags Baden-Württemberg in Gold und einer Ehrenurkunde, c) 40-jährige Tätigkeit als Stadt- bzw. Gemeindeoberhaupt mit der Verdienstmedaille des Städtetags Baden-Württemberg in Gold mit Lorbeerkranz und einer Ehrenurkunde geehrt. Ehrungen gemäß Satz 1 erfolgen in einer Hauptversammlung des Verbands. (2) Ratsmitglieder werden auf Antrag des jeweiligen Verbandsmitgliedes für a) 20-jährige Gremienmitgliedschaft mit dem Verdienstabzeichen des Städtetags Baden-Württemberg in Silber und einer Ehrenurkunde, b) 30-jährige Gremienmitgliedschaft mit dem Verdienstabzeichen des Städtetags Baden-Württemberg in Gold und einer Ehrenurkunde, c) 40-jährige Gremienmitgliedschaft mit dem Verdienstabzeichen des Städtetags Baden-Württemberg in Gold mit Lorbeerkranz und einer Ehrenurkunde geehrt. Ehrungen gemäß Satz 1 a) und b) erfolgen in den jeweiligen Mitgliedstädten, Ehrungen gemäß Satz 1 c) erfolgen in einer Hauptversammlung des Verbands. (3) Bei der Berechnung der Tätigkeitsdauer werden angefangene Amtsjahre auf ganze Amtsjahre aufgerundet, sofern Oberbürgermeister, Bürgermeister und Ratsmitglieder nur deshalb nicht ganze Jahre amtiert haben, weil eine oder mehrere Wahlperioden kraft Gesetzes vorzeitig endeten. Vierjährige Wahlperioden werden als fünfjährige Amtszeiten gerechnet, sofern die Ratsmitglieder während der ganzen Periode amtiert haben. 14 Anlage

15 (4) Der Städtetag Baden-Württemberg kann Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Ratsmitgliedern trotz Erreichen der erforderlichen Tätigkeitsdauer die Ehrung verwehren, sofern diese sich als nicht ehrungswürdig erwiesen haben. bzw. Bürgermeister überreicht werden. Bei Ortschaftsräten und Bezirksbeiräten können die jeweiligen Gremienvorsitzenden die Überreichung anstelle der Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister vornehmen. 3. Verdienstmedaillen und Verdienstabzeichen 5. Übergangsregelungen (1) Die Verdienstmedaillen werden am Bande verliehen. Sie enthalten das Logo des Städtetags Baden-Württemberg sowie die Schriftzüge Städtetag Baden-Württemberg und In Würdigung der herausragenden kommunalen Verdienste. In jede Verdienstmedaille wird ferner individuell der Name der geehrten Person und ihrer Heimatstadt sowie das Datum der Verleihung eingeprägt. (2) Die Verdienstabzeichen enthalten das Logo des Städtetags Baden-Württemberg sowie den Schriftzug Städtetag Baden-Württemberg. Nur Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ehrungsordnung oder danach das Oberbür germeister- oder Bürgermeisteramt ausüben bzw. einem Ratsgremium mitglied schaftlich angehören, werden geehrt. Abweichend von Satz 1 werden in der Hauptversamm lung 2006 auch Oberbürgermeister und Bürgermeister geehrt, die seit dem 01. Januar 1990 aus ihrem Amt geschieden sind. Der Präsident 4. Verfahren (1) In den Ehrungsanträgen sind Name, Vorname, Adresse und Dauer der Amtszeit als Oberbürgermeister/Bürgermeister bzw. der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes in Gremien anzugeben. Ferner haben die Antragsteller zu versichern, dass ihnen keine Gründe bekannt sind, die gegen eine Ehrung sprechen. Die Städtetagsgeschäftsstelle stellt den Verbands mitgliedern Formulare für die Antragstellung zur Verfügung. Ivo Gönner Oberbürgermeister (2) Die Städtetagsgeschäftsstelle stimmt die Ehrung von Oberbürgermeistern, Bürger meistern und Ratsmitgliedern in Hauptversammlungen gemäß Ziffer 2 Abs. 1 und Abs. 2 c) mit den jeweiligen Verbandsmitgliedern ab. (3) Die Städtetagsgeschäftsstelle sendet den Verbandsmitgliedern die für die Durchführung der Ehrungen gemäß Ziffer 2 Abs. 2 a) und b) erforderliche Anzahl an Verdienstabzeichen und Urkunden zu. Die Verdienstabzeichen und Urkunden sollen den Ratsmitgliedern im Rahmen einer öffentlichen Ratssitzung oder in einer anderen öffentlichen Veranstaltung vom Oberbürgermeister Anlage 15

16 DIE BOX MEDIENAGENTUR GMBH STÄDTETAG BADEN-WÜRTTEMBERG POSTFACH STUTTGART TELEFON TELEFAX

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