Wohnstättenleiterkonferenz Mülheim an der Ruhr

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1 Wohnstättenleiterkonferenz Mülheim an der Ruhr Tisch 9 Wohnqualität Herbert Frings, Thomas Bär 1

2 Wohn- und Teilhabegesetz (In Kraft getreten ) Teil 2, Kapitel 1 Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot 20 Anforderungen an die Wohnqualität 2

3 Wohn- und Teilhabegesetz (In Kraft getreten ) Teil 2, Kapitel 2 Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften) 27 Anforderung an die Wohnqualität Teil 4 Schlussvorschriften 47 Übergangsregelung 3

4 Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung-WTG DVO) Teil 2, Kapitel 1 Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot Abschnitt 1 Anforderungen an die Wohnqualität 6 Allgemeine Anforderungen 7 Individualbereich 8 Gemeinschaftsbereich 4

5 Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung-WTG DVO) Teil 2, Kapitel 2 Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften Abschnitt 1 Anforderungen an die Wohnqualität 25 Allgemeine Anforderungen 26 Individualbereich 27 Gemeinschaftsbereich 5

6 WTG Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot 20 Anforderungen an die Wohnqualität Orientierung an Bedürfnissen geistig behinderter Menschen, Recht auf Privatsphäre Nicht mehr als 80 Plätze Einzelzimmer ist auf Wunsch (Verfügbarkeit) zur Verfügung zu stellen 80 % Einzelzimmer innerhalb eines Gebäudes/Gebäudekomplexes In Neubauten nur Einzelzimmer Ausreichende Anzahl von Sanitärräumen als Einzel-oder Tandembad Zugang zu Sanitärräumen soll aus dem Zimmer möglich sein Zimmer für mehr als 2 Personen unzulässig Individuelle Gestaltung 6

7 WTG Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften 27 Anforderungen an die Wohnqualität Einzelzimmer/ Auf Wunsch Zusammenlegung zu einer Nutzungseinheit Größe /Anzahl nach Vorgaben anderer Rechtsnormen Recht auf Privatsphäre Individuelle Gestaltung der Räumlichkeiten 7

8 WTG Schlussvorschriften 47 Übergangsregelung, Absatz 3 Bestehende Einrichtungen (EuLa`s) müssen bis zum folgendes erfüllen: Einzelzimmer ist auf Wunsch (Verfügbarkeit) zur Verfügung zu stellen 80 % Einzelzimmer innerhalb eines Gebäudes/Gebäudekomplexes Ausreichende Anzahl von Sanitärräumen als Einzel-oder Tandembad (gilt nicht für Eingliederungseinrichtungen) Zugang zu Sanitärräumen soll aus dem Zimmer möglich sein (gilt nicht für Eingliederungseinrichtungen) 8

9 WTG Schlussvorschriften 47 Übergangsregelung, Absatz 4 Anforderungen für neue Einrichtungen Betriebsaufnahme ab dem Bei Neubau sind nur Einzelzimmer zulässig, die Zusammenlegung von 2 Zimmern zu einer Nutzungseinheit ist zu ermöglichen Zur Wahrung der Privatsphäre sind daher grundsätzlich auch nur Einzelbäder möglich 9

10 WTG Schlussvorschriften 47 Übergangsregelung, Absatz 5 Anforderungen für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften Nach 27 Abs. 1 Satz 1 sind nur Einzelzimmer zulässig- Zusammenlegung von zwei Zimmern zu einer Nutzungseinheit ist zu ermöglichen Bestehende anbieterverantwortete WG`s haben dies bis zum umzusetzen. Achtung: 80 % Einzelzimmer innerhalb eines Gebäudes/Gebäudekomplexes bis zum

11 WTG Schlussvorschriften 47 Übergangsregelung, Absatz 7 Wegfall des Bestandschutzes Aufgabe der Nutzung Wesentlicher Umbau Ersatzneubau 11

12 WTG DVO Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot 6 Allgemeine Anforderungen Überschaubare baulich-räumliche Struktur - Wohnbereiche mit nicht mehr als 36 Personen, unterteilt in Gruppen Nettogrundfläche von 45 qm je Nutzer/In Die Innentemperatur muss in den Individual- und Gemeinschaftsbereichen den klimatischen Verhältnissen angepasst sein 12

13 WTG DVO Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot 7 Individualbereich Grundsätzlich je Zimmer ein eigens Duschbad mit WC. Tandemlösungen sind ausnahmsweise zulässig Wohnfläche ohne Bad Einzelzimmer mindestens 14 qm, Doppelzimmer mindestens 24 qm Zugang zu den Zimmern muss direkt aus den Verkehrsflächen oder Gemeinschaftsräumen möglich sein-kein Durchgangszimmer Radio/TV/Telefon/Internetzugang Bei Bettlägerigkeit Blickbezüge zum Außenbereich Bei Bedarf oder auf Wunsch der Bewohner Rufanlage 13

14 WTG DVO Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot 8 Gemeinschaftsbereich Gemeinschaftsflächen sind mit 5 qm je Nutzer/In zu berücksichtigen Je nach Anzahl der pflegebedürftigen Nutzer sind Pflegebäder vorzuhalten Für je bis zu 30 NutzerInnen die in Doppelzimmern leben, muss ein Krisenzimmer vorgehalten werden Je Wohnbereich ist ein WC-für jeweils bis zu 40 NutzerInnen ist ein rollstuhlgerechtes Gäste-WC vorzuhalten Ein ausreichend großer, geschützter und von mobilen NutzerInnen selbständig nutzbarer Aussenbereich soll vorgehalten werden 14

15 WTG DVO Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften 25 Allgemeine Anforderungen Die Innentemperatur muss in den Individual- und Gemeinschaftsbereichen den klimatischen Verhältnissen angepasst sein WTG DVO 26 Individualbereich Für höchstens 4 NutzerInnen ein Duschbad mit WC. Bei WG`s in Neubauten mindestens Tandembäder Wohnfläche ohne Bad mindestens 14 qm Zugang zu den Zimmern muss direkt aus den Verkehrsflächen oder Gemeinschaftsräumen möglich sein-kein Durchgangszimmer Radio/TV/Telefon/Internetzugang Bei Bettlägerigkeit Blickbezüge zum Außenbereich Bei Bedarf oder auf Wunsch der Nutzer technische Vorraussetzungen zur Inbetriebnahme einer Notrufanlage 15

16 WTG DVO Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften 27 Gemeinschaftsbereich Mindestens ein Raum für gemeinschaftliche Nutzung-Fläche je Nutzer mindestens 3 qm Bei ständig anwesender Betreuung darf die Lebensgestaltung der Nutzer nicht eingeschränkt werden dies wäre durch Dienstzimmer gewährleistet Küche oder Wohnküche mit Küchenausstattung muss vorhanden sein 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17

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