IT-System-Elektroniker/-in
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- Alexander Becke
- vor 8 Jahren
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1 IT-System-Elektroniker/-in Schwerpunkte in der Praxis Planen und Installieren von IT-Systemen und Netzwerken einschließlich deren Stromversorgung Service und Support für interne und externe Kunden Anpassen von Hardware und Software an Kundenwünsche Störungsbeseitigung Ausbildungsschwerpunkte IT-Systemtechnik Installation und Inbetriebnahme von IT-Systemen Administration, Service und Support Instandsetzung Projektmanagement
2 Die Ausbildung in Kürze Schulische Voraussetzungen Fachoberschulreife Fachhochschulreife Allgemeine Hochschulreife Eignungstest Jeweils ca. 1 Jahr vorher Ausbildungsbeginn Jeweils zum 1. September eines Jahres Komponenten der Ausbildung Vermittlung der theoretischen Fachkenntnisse an der Berufsschule Regelmäßige innerbetriebliche Kenntnisvermittlung zur Ergänzung Praktische Fachausbildung in den Fachbereichen des Unternehmens Abschlüsse IHK-Prüfungszeugnis Persönliche Anforderungen begeisterungsfähig für neue Technologien kommunikations- und kontaktfreudig zielorientiertes, selbständiges Arbeiten Flexibilität und Mobilität Freude am Umgang mit Menschen Führerschein Klasse B (12 Monate nach Ausbildungsbeginn)
3 Ausbildungsberufsbild (gemäß 4 der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Der Ausbildungsbetrieb Stellung, Rechtsform und Struktur Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz 2. Geschäfts- und Leistungsprozesse Leistungsstellung und -verwertung Betriebliche Organisation Beschaffung Markt- und Kundenbeziehungen Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken Informieren und Kommunizieren Planen und Organisieren Teamarbeit 4.. Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte Einsatzfelder und Entwicklungstrends Systemarchitektur, Hardware, und Betriebssysteme Anwendungssoftware Netze, Dienste 5. Herstellen und Betreuen von Systemlösungen Ist-Analyse und Konzeption Programmiertechniken Installieren und Konfigurieren Datenschutz und Urheberrecht Systempflege
4 6. Systemtechnik Systemkomponenten Ergonomische Geräteaufstellung 7. Installation Montagetechnik Stromversorgung, Schutzmaßnahmen Datensicherheit, Hard- und Softwaretests Netzwerke 8. Serviceleistungen 9. Instandhaltung 10. Fachaufgaben im Einsatzgebiet Produkte, Prozesse und Verfahren Projektplanung Projektdurchführung und Auftragsbearbeitung Projektkontrolle, Qualitätssicherung Die Kenntnisse und Fertigkeiten von Punkt 10 sind in einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen: I. Computersysteme II. Festnetze III. Funknetze IV. Endgeräte V. Sicherheitssysteme Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Es können auch andere Einsatzgebiete zugrunde gelegt werden, wenn die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse in Breite und Tiefe gleichwertig sind.
5 Kernqualifikationen An den Berufskonzepten der IT-Berufe ist neu, dass für alle Berufe gemeinsame Kernqualifikationen vorgesehen sind, die durch spezifische Fachqualifikationen bei den einzelnen Berufen ergänzt werden. In allen IT-Berufen werden elektrotechnische, DV-technische, betriebswirtschaftliche und projektorientierte Qualifikationen vermittelt. Kernqualifikationen sind: Wissen über den Ausbildungsbetrieb Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation Wissen über die IT-Produkte des Betriebes Exemplarische Programmierung Konzeption von IT-Systemen Inbetriebnahme und Administration von IT-Systemen Service und Support von IT-Systemen
6 Abschlussprüfung In der Abschlussprüfung soll der Prüfling seine Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit nachweisen. Die Prüfung soll sich daher unter Berücksichtigung der berufstypischen Geschäftsprozesse an praxisgerechten Arbeitsaufgaben orientieren und die gesamte Breite der Kernqualifikationen und berufsspezifischen Qualifikationen abdecken. Um diesen Anforderungen zu genügen und gleichzeitig den Aufwand und die Kosten für die Durchführung der Prüfung zu begrenzen, sind für die neuen IT-Berufe folgende Prüfungselemente vorgesehen: Prüfungsteile und Gewichtung der Abschlussprüfung der IT-Berufe Teil A 1. Bereich 2. Bereich Betriebliche Projektarbeit Präsentation und und Projekt dokumentieren Fachgespräch max. 35 h Gewichtung: 50% max. 35 min Gewichtung: 50% Teil B 1. Bereich 2. Bereich 3. Bereich Ganzheitliche Aufgabe I Ganzheitliche Aufgabe II Wirtschafts- und Sozialkunde max. 90 Min Gewichtung: 40% max. 90 Min Gewichtung: 40% max. 60 Min Gewichtung: 20%
7 Prüfungsteil A Betriebliche Projektarbeit und -dokumentation (35 Stunden) Projektpräsentation und Fachgespräch (30 Minuten) In der Projektarbeit sollen aktuelle Themenstellungen aus dem Betriebsgeschehen des jeweiligen Einsatzgebietes oder Fachbereiches des Kandidaten aufgegriffen werden, die möglichst auch für den Betrieb verwendbar sein sollen. Dabei kann die Projektarbeit ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder ein abgeschlossenes Teilprojekt aus einem größeren Projektzusammenhang sein. Der Prüfling wählt eine Projektarbeit aus und legt dem Prüfungsausschuss das zu realisierende Konzept einschließlich der Arbeitsplanung zur Genehmigung vor. Innerhalb eines Zeitraumes von etwa 8 Wochen muss die Projektarbeit in einer Zeit von maximal 35 Stunden realisiert werden. Zusammen mit der Projektarbeit wird eine Projektdokumentation erstellt, die vom Prüfungsausschuss beurteilt wird. In maximal 30 Minuten soll der Prüfling diese Projektarbeit dem Prüfungsausschuss präsentieren und ein Fachgespräch darüber führen. Die Projektdokumentation sowie die Projektpräsentation und das Fachgespräch werden bei der Bildung der Note jeweils mit 50 % gewichtet. Prüfungsteil B Prüfungsbereich ganzheitliche Aufgabe I (90 Minuten) Prüfungsbereich ganzheitliche Aufgabe II (90 Minuten) Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten Die ganzheitlichen Aufgaben sollen sich auf praxisrelevante Fälle beziehen und geschäftsprozessorientiert sowie arbeitsauftragsbezogen sein. Durch den Begriff "ganzheitliche Aufgabe" soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich nicht um reine Wissensfragen sondern um komplexe Aufgabenstellungen handelt. Die Aufgaben werden schriftlich gelöst, können aber gegebenenfalls auch - je nach Vorgabe des Prüfungsausschusses - unter Einbezug von IT-Systemen gelöst werden. Die beiden ganzheitlichen Aufgaben haben gegenüber der Wirschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. Die beiden ganzheitlichen Aufgaben und der Prüfungsteil Wirtschafts- und Sozialkunde können durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, falls diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Wird ein Prüfungsbereich des Prüfungsteiles A oder B mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Quelle:
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