Mediadaten2010. Menschen. Medien. Märkte.

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1 Mediadaten2010 GÜLTIG AB Stadt Spiegel Krefeld Stadt Spiegel Kempen Stadt Spiegel Mönchengladbach Stadt Spiegel Viersen Willicher Nachrichten Meerbuscher Nachrichten Menschen. Medien. Märkte.

2 Verlagsanschriften Termine Stadt Spiegel Krefeld Stadt Spiegel Kempen City blatt Krefeld GmbH Krefeld, Ostwall 161 Fon: / Fax: / kontakt@stadt-spiegel-krefeld.de Bankverbindung: Deutsche Bank AG Krefeld BLZ , Konto Sparkasse Krefeld BLZ , Konto Stadt Spiegel Mönchengladbach City blatt Mönchengladbach GmbH Mönchengladbach, Mühlenstraße 129 (Haus des Handels) Fon: / Fax: / kontakt@stadt-spiegel-moenchengladbach.de Bankverbindung: Deutsche Bank AG Mönchengladbach BLZ , Konto Stadtsparkasse Mönchengladbach BLZ , Konto Stadt Spiegel Viersen City blatt Viersen GmbH Viersen, Rathausgasse 3 Fon: / Fax: / kontakt@stadt-spiegel-viersen.de Bankverbindung: Deutsche Bank AG Viersen, BLZ , Konto Sparkasse Krefeld BLZ , Konto Willicher Nachrichten Meerbuscher Nachrichten LW Lokale Wochenblatt GmbH Willich, Bahnstraße 22 Fon: / Fax: / kontakt@willicher-nachrichten.de Bankverbindung: Deutsche Bank AG Willich, BLZ , Konto Die Verlage gehören zur Panorama-Gruppe und sind der blatt- Kombi Rheingold angeschlossen. ERSCHEINUNGSTERMIN Mittwoch, bei Feiertagen auf Anfrage ANZEIGENSCHLUSS (gleichzeitig Ablauf des Rücktrittsrechts) Stadt Spiegel Krefeld/Kempen: Dienstag 16 Uhr Stadt Spiegel Mönchengladbach/Viersen: Dienstag 14 Uhr Willicher - / Meerbuscher Nachrichten: Montag 18 Uhr DRUCKUNTERLAGENSCHLUSS (bei absolut fertigen Druckunterlagen, die 1:1 übernommen werden können) Stadt Spiegel Krefeld/Kempen: Dienstag 18 Uhr Stadt Spiegel Mönchengladbach/Viersen: Dienstag 16 Uhr Willicher - / Meerbuscher Nachrichten: Dienstag 12 Uhr Die Verlage unterziehen sich als Mitglieder im Bundesverband Deutscher blätter e.v. der Auflagenkontrolle durch Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BDZV und BVDA. Die zuletzt testierten Trägerauflagen und Druckauflagen entnehmen Sie den aktuellen Impressen. 2

3 GENERELLE INFORMATIONEN Preisliste: gültig ab 1. Januar 2010 veröffentlicht am 1. Oktober 2009 Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (bei Feiertagen auf Anfrage) Verlagsdaten: Anschriften / Bankverbindungen / schluss-termine finden Sie auf Seite 2 Preise: sind den jeweiligen Preistabellen der Titel zu entnehmen. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Kombinationsrabatte: werden nur für ohne Satz- und Formatänderung am gleichen Erscheinungstag gewährt. Chiffregebühr: Euro bei Abholung und 5 Euro bei Zusendung je Veröffentlichung netto. Die Chiffregebühr fällt als Verwaltungspauschale auch dann an, wenn keine Zuschriften eingehen. Rechnungsstellung: mit einem Auftragswert von im Einzelfall weniger als 25 Euro werden im Einzugsverfahren (Banklastschrift) oder per Vorkasse abgewickelt. Eine Rechnung wird nicht versandt, da alle relevanten Daten der Banklastschrift bzw. Quittung entnommen werden können. Geschäftsbedingungen: - und Beilagenaufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften sowie den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages durchgeführt. Zahlungsbedingungen: innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt netto Kasse; bei Vorauszahlung auf Gesamtbeträge von mehr als 100 Euro 2 % Skonto, bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren 3 % Skonto, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder ihm unbekannten Kunden behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der /Beilagen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abhängig zu machen. Vermittlungsprovision: 15 % auf die jeweiligen Grundpreise für anerkannte Werbemittler. ANZEIGENINFORMATIONEN Kombinationsnachlass für verlagsübergreifende schaltungen: 10,0 % bei 2 Verlagen 12,5 % bei 3 Verlagen Nachlässe bei -Jahresabschlüssen: Malstaffel: Wiederholungsrabatt je Belegungseinheit 6 x 5 %, 12 x 10 %, 24 x 15 %, 48 x 20 % Mengenstaffel für bei Millimeterabschlüssen von je Belegungseinheit mindestens: mm 3 % mm 5 % mm 10 % mm 15 % mm 20 % Mengenbonus: errechnet sich vom endgültigen Netto und ist wenn im Voraus ein Jahresabschluss getätigt wurde vom 1. mm an am Ende eines Abschlussjahres je Belegungseinheit fällig: ab mm 1 % mm 2 % mm 3 % mm 4 % mm 5 % ab mm nach Vereinbarung Konzernrabatt oder Konzernbonus: wird eingeräumt, wenn die entsprechenden Tochterfirmen zu mindestens 51 % zum Konzern zugehörig sind. Hierüber muss dem Verlag eine schriftliche Bestätigung vorliegen. SONDERFORMEN ANZEIGEN Titelseiten-: sind nur in bestimmten Größen und in beschränktem Umfang möglich (auf Anfrage). PR-: werden deutlich als Anzeige gekennzeichnet und sind ab 600 mm möglich. Es gelten die Gestaltungsrichtlinien des Verlages. Satzarbeiten und/oder Fotos werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt oder sind vom Inserenten im Layout des Verlages anzuliefern. auf Verlags-Sonderseiten: können wenn sie zu einem ermäßigten mm-preis abgerechnet werden nicht weiter rabattiert werden. Panorama-: Aufträge müssen aus technischen Gründen fünf Arbeitstage vor Erscheinen im Verlag sein. Der Bunddurchdruck wird als zusätzliche Spalte berechnet. Das Mindestabrechnungsformat für Panorama- beträgt 15-spaltig 150 mm. Prospekt-: 4 oder 8 Seiten 4c. Berechnung nach Auflage. Siehe Seite 19. strecken: ab aufeinanderfolgend mindestens 3 Seiten 45 %, ab 5 Seiten 50 % und ab 7 Seiten 55 % Nachlass auf den Basis-Millimeterpreis. mit einer Abdruckhöhe von über 440 mm werden blatthoch abgerechnet. Print und Internet: Die Titel haben eigene Internetauftritte und nehmen teil am blattpool (zusätzlich zur Zeitung erscheinen hier rubrizierte in einer der größten datenbanken dieser Art in Deutschland auch gestaltete werden über die in die Suchmaske eingegebenen Textinhalte gefunden). Darüber hinaus sind weitere cross-mediale Angebote möglich. Bitte fragen Sie uns! Die aktuellen Online-Preise für Banner, Texteinträge oder Kooperationen können Sie unseren Online- Mediadaten entnehmen. FARBINFORMATIONEN Zusatzfarben: Sonderfarben (z.b. Hausfarbe des Inserenten) müssen mindestens 6 Werktage vor Erscheinen mit verbindlicher Farbvorlage im Verlag sein. Der Verlag kann die bestellte Sonderfarbe auch aus dem CMYK-Farbmodell aufbauen (4c-Druck). Ein Muster der druckbaren HKS-Farbtöne aus der EURO-Skala stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen. 4c-: (möglichst im Unbunt-Aufbau) müssen mindestens 6 Werktage vor Erscheinen mit zeitungsgerechten Andrucken (mit Zeitungsoffsetrotationsfarbe auf Original-Zeitungspapier) im Verlag sein. Platzierung bestmöglich, je nach Lage der Farbseiten. Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen. Farbberechnung: je Zusatzfarbe 15 %, bei 4c 40 % auf den jeweiligen Basis-Millimeterpreis, Berechnungsgröße jeweils mindestens 300 mm. TECHNISCHE INFORMATIONEN Format: Rheinisches Format Satzspiegel: 480 x 325 mm (Panorama- 480 x 675 mm) Höhe x Breite Spaltenzahl: Text/: 7 Spalten à 44 mm Kleinanzeigenteil: 8 Spalten à 39 mm Spaltenbreiten: Text/teil 1 Spalte = 44 mm 2 Spalten = 91 mm 3 Spalten = 138 mm 4 Spalten = 185 mm 5 Spalten = 232 mm 6 Spalten = 279 mm 7 Spalten = 325 mm Spaltenbreiten: Kleinanzeigenteil 1 Spalte = 39 mm 2 Spalten = 80 mm 3 Spalten = 121 mm 4 Spalten = 162 mm 5 Spalten = 203 mm 6 Spalten = 244 mm 7 Spalten = 285 mm 8 Spalten = 325 mm Druckverfahren: Rollen-Offsetdruck Druckunterlagen: Aus Qualitätsgründen bitten wir Sie, auf analoge Vorlagen (Film oder Papier) zu verzichten. Sollten trotzdem analoge Vorlagen angeliefert werden (sw- und mit Zusatzfarben: mattes Fotopapier; 4c-: seitenrichtiger Positiv- Film), können Qualitätsverluste nicht ausgeschlossen werden. Raster: 40 Linien/cm; Tonwertumfang: Licht 0 %, Tiefe 90 %; max. Farbdeckung 240 %; Strichstärken: positiv min. 0,06 mm, negativ min. 0,10 mm). Datenübermittlung: per (nur EPS- oder PDF- Dateien mit eingebundenen Schriften und Bildern, keine JPEG-Komprimierung). Alle gleichen Farbtöne müssen in der selben Separation sein und alle Farben müssen im HKS-Raum angelegt sein. Dateinamen und Ordner müssen auf die Anzeige / Kunden, den gebuchten Titel und die Kalenderwoche bezogen sein: z.b. Mustermarkt_StSpViersen_Kw27. Zusätzlich zur Übertragung der digitalen Daten in den zulässigen Formaten ist eine schriftliche Auftragserteilung mit anliegendem Ausdruck der Datei sowie allen für die Abwicklung notwendigen Angaben erforderlich. Besonders wichtig: Ansprechpartner/Erreichbarkeit bei Rückfragen. Sollte die Datei zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht vorliegen, ist ein Musterausdruck per Fax mit Angabe aller für die Abwicklung notwendigen Details parallel zur Dateiübermittlung an die den Auftrag führende Verlagsanschrift zu senden. Die digitale Übermittlung der muss spätestens zu den angegebenen schlusszeiten erfolgt sein. Datenübermittlung: Stadt Spiegel Krefeld/Kempen stadtspiegel@type-office.de Willicher- / Meerbuscher Nachrichten nachrichten@type-office.de Type Office Landwehrs & Wolters GbR Telefon: / Ansprechpartner: -19, Herr Wolters jr. Stadt Spiegel Mönchengladbach und Viersen dateneingang@satztechnikkoeln.de sk Satztechnik Köln GmbH & Co. KG Telefon: /

4 Verbreitungsgebiet Verteilte Auflage: Stadt Spiegel Krefeld/Kempen Stadt Spiegel Mönchengladbach Stadt Spiegel Viersen Willicher- /Meerbuscher Nachr Gesamt Druckauflage: Stadt Spiegel Krefeld/Kempen Stadt Spiegel Mönchengladbach Stadt Spiegel Viersen Willicher- /Meerbuscher Nachr Gesamt Beilagenauflage (inkl. Zuschuss): Stadt Spiegel Krefeld/Kempen Stadt Spiegel Mönchengladbach Stadt Spiegel Viersen Willicher- /Meerbuscher Nachr Gesamt

5 preisliste 2010 MILLIMETER- UND BEILAGENPREISE IN EURO Gültig ab 1. Januar 2010, veröffentlicht am 1. Oktober 2009 Kombinationsnachlass für verlagsübergreifende schaltung: bei 2 Verlagen: 10 % bei 3 Verlagen: 12,5 % DIREKTPREISE Basis- preis Titelseiten- zwischen Text gewerbliche* Fließanzeigen** Stadt Spiegel Krefeld 2,08 5,20 2,78 2,08 2,47 2,08 2, ,80 46,50 1,03 Stadt Spiegel Kempen 1,00 1,42 1,00 1,21 1,00 1, ,00 46,50 1,03 Gesamt Krefeld/Kempen 2,62 6,55 3,57 2,62 3,13 2,62 2, ,20 46,50 1,03 Stadt Spiegel Mönchengladbach 2,98 7,45 4,41 2,98 2,98 2,98 2, ,80 46,50 1,03 Stadt Spiegel Viersen 1,41 3,53 1,92 1,41 1,41 1,41 1, ,60 46,50 1,03 Gesamt M.Gladbach/Viersen 4,10 10,25 6,08 4,10 4,10 4,10 4, ,00 46,50 1,03 Willicher Nachrichten 0,80 2,00 1, ,00 46,50 1,03 Meerbuscher Nachrichten 0,81 2,03 1, ,60 46,50 1,03 Gesamt Willich/Meerbusch 1,30 3,43 2,32 1,30 1,30 1,30 1, ,00 46,50 1,03 GRUNDPREISE Stadt Spiegel Krefeld 2,40 6,00 3,21 2,40 2,86 2,40 2, ,00 53,10 1,15 Stadt Spiegel Kempen 1,16 2,90 1,64 1,16 1,40 1,16 1, ,60 53,10 1,15 Gesamt Krefeld/Kempen 3,03 7,57 4,12 3,03 3,62 3,03 3, ,80 53,10 1,15 Stadt Spiegel Mönchengladbach 3,43 8,58 5,08 3,43 3,43 3,43 3, ,80 53,10 1,15 Stadt Spiegel Viersen 1,62 4,05 2,21 1,62 1,62 1,62 1, ,20 53,10 1,15 Gesamt M.Gladbach/Viersen 4,72 11,80 7,01 4,72 4,72 4,72 4, ,20 53,10 1,15 Willicher Nachrichten 0,92 2,30 1, ,20 53,10 1,15 Meerbuscher Nachrichten 0,94 2,35 1, ,40 53,10 1,15 Gesamt Willich/Meerbusch 1,52 3,95 2,68 1,52 1,52 1,52 1, ,20 53,10 1,15 Farbzuschläge: je Zusatzfarbe 15 % auf den Basis-preis, 4c- 40 % auf den Basis-preis, Berechnungsgröße mindestens 300 mm. im Fließteil Stellen- ** Immobilien- ** Seitenpreise in Euro * unter 3 Zeilen Beleg durch Bankauszug, bei Abbuchung 3 % Skonto. ** Ihre Anzeige wird 14 Tage im Internet im bundesweiten blattpool anonza.de und damit auch in den jeweiligen lokalen Auftritten veröffentlicht. Aufpreis EUR 0,50 zzgl. MwSt. für Fließanzeigen, EUR zzgl. MwSt. für gestaltete rubrizierte. Beilagenpreis bis 10 g Preise pro Stück jedes weitere g Selektive Beilagenbelegung Zielgruppenorientierte Belegung nach mehreren Kriterien unter Nutzung moderner Geomarketing-Daten. Preis auf Anfrage 5

6 Stadt Spiegel Krefeld Stadt Spiegel Kempen DRUCKAUFLAGE Stadt Spiegel Krefeld Stadt Spiegel Kempen Gesamt Grenze der Teilausgaben BEILAGENAUFLAGE (inkl. Zuschuss) Stadt Spiegel Krefeld Stadt Spiegel Kempen Gesamt VERTEILTE AUFLAGE Stadt Spiegel Krefeld: 201 Hüls Inrath Stadtmitte (Nord) Benrad Forstwald Fischeln Stadtmitte (Süd) Oppum Bockum, Kliedbruch Linn, Gellep-Stratum Traar, Verberg Gartenstadt Uerdingen Stadtmitte (West) Stadt Spiegel Kempen: 101 Kempen Grefrath Teilausgabe Kempen/Grefrath Vorst St. Tönis Teilausgabe Tönisvorst Gesamt

7 preisliste 2010 MILLIMETER- UND BEILAGENPREISE IN EURO Gültig ab 1. Januar 2010, veröffentlicht am 1. Oktober 2009 DIREKTPREISE Basis- preis Titelseiten- zwischen Text gewerbliche* Fließanzeigen** Stadt Spiegel Krefeld 2,08 5,20 2,78 2,08 2,47 2,08 2, ,80 46,50 1,03 Stadt Spiegel Kempen 1,00 1,42 1,00 1,21 1,00 1, ,00 46,50 1,03 Teilausgabe Kempen/Grefrath 0, ,40 46,50 1,03 Teilausgabe Tönisvorst 0, ,20 46,50 1,03 Gesamtausgabe Krefeld/Kempen 2,62 6,55 3,57 2,62 3,13 2,62 2, ,20 46,50 1,03 GRUNDPREISE Stadt Spiegel Krefeld 2,40 6,00 3,21 2,40 2,86 2,40 2, ,00 53,10 1,15 Stadt Spiegel Kempen 1,16 2,90 1,64 1,16 1,40 1,16 1, ,60 53,10 1,15 Teilausgabe Kempen/Grefrath 0, ,20 53,10 1,15 Teilausgabe Tönisvorst 0, ,80 53,10 1,15 Gesamtausgabe Krefeld/Kempen 3,03 7,57 4,12 3,03 3,62 3,03 3, ,80 53,10 1,15 im Fließteil Stellen- ** Immobilien- ** Seitenpreise in Euro Beilagenpreis bis 10 g Preise pro Stück jedes weitere g Selektive Beilagenbelegung Zielgruppenorientierte Belegung nach mehreren Kriterien unter Nutzung moderner Geomarketing-Daten. Preis auf Anfrage Farbzuschläge: je Zusatzfarbe 15 % auf den Basis-preis, 4c- 40 % auf den Basis-preis, Berechnungsgröße mindestens 300 mm. * unter 3 Zeilen Beleg durch Bankauszug, bei Abbuchung 3 % Skonto. ** Ihre Anzeige wird 14 Tage im Internet im bundesweiten blattpool anonza.de und damit auch in den jeweiligen lokalen Auftritten veröffentlicht. Aufpreis EUR 0,50 zzgl. MwSt. für Fließanzeigen, EUR zzgl. MwSt. für gestaltete rubrizierte. 7

8 Stadt Spiegel Krefeld Stadt Spiegel Kempen Teilausgaben VERTEILTE AUFLAGE Stadt Spiegel Krefeld: Stadt Spiegel Kempen: Teilausgabe Kempen/Gefrath Teilausgabe Tönisvorst KR1 KR2 KR3 11 Hüls Inrath Kempener Feld Baackeshof Stadtmitte Nord Krefeld Split 1 (KR1) Baackeshof Benrad Forstwald Dießem/Lehmheide Oppum Süd Fischeln Stadtmitte Süd Krefeld Split 2 (KR2) St.Hubert Kempen Grefrath Oedt Mülhausen Tönisberg Teilausgabe Kempen/Grefrath Vorst St.Tönis Teilausgabe Tönisvorst Kliedbruch Oppum Bockum Linn Traar Verberg Elfrath Gartenstadt Uerdingen Stadtmitte West Gellep-Stratum Krefeld Split 3 (KR3)

9 preisliste 2010 MILLIMETER- UND BEILAGENPREISE IN EURO Kombinationsnachlass Bei Kombination von 2 Split-/Teilausgaben: 5% 3 Split-/Teilausgaben: 10% DIREKTPREISE Stadt Spiegel Krefeld 2,08 5,20 2,78 2,08 2,47 2,08 2, ,80 46,50 1,03 Splitausgabe 1 0, ,40 46,50 1,03 Splitausgabe 2 0, ,40 46,50 1,03 Splitausgabe 3 0, ,40 46,50 1,03 Stadt Spiegel Kempen 1,00 1,42 1,00 1,21 1,00 1, ,00 46,50 1,03 Teilausgabe Kempen/Grefrath 0, ,40 46,50 1,03 Teilausgabe Tönisvorst 0, ,20 46,50 1,03 GRUNDPREISE Basis- preis Gültig ab 1. Januar 2010, veröffentlicht am 1. Oktober 2009 Stadt Spiegel Krefeld 2,40 6,00 3,21 2,40 2,86 2,40 2, ,00 53,10 1,15 Splitausgabe 1 0, ,20 53,10 1,15 Splitausgabe 2 0, ,80 53,10 1,15 Splitausgabe 3 0, ,80 53,10 1,15 Stadt Spiegel Kempen 1,16 2,90 1,64 1,16 1,40 1,16 1, ,60 53,10 1,15 Teilausgabe Kempen/Grefrath 0, ,20 Teilausgabe Tönisvorst 0, ,80 53,10 1,15 Farbzuschläge: je Zusatzfarbe 15 % auf den Basis-preis, 4c- 40 % auf den Basis-preis, Berechnungsgröße mindestens 300 mm. Titelseiten- zwischen Text gewerbliche* Fließanzeigen** im Fließteil Stellen- ** Immobilien- ** Seitenpreise in Euro * unter 3 Zeilen Beleg durch Bankauszug, bei Abbuchung 3 % Skonto. ** Ihre Anzeige wird 14 Tage im Internet im bundesweiten blattpool anonza.de und damit auch in den jeweiligen lokalen Auftritten veröffentlicht. Aufpreis EUR 0,50 zzgl. MwSt. für Fließanzeigen, EUR zzgl. MwSt. für gestaltete rubrizierte. Beilagenpreis bis 10 g Preise pro Stück jedes weitere g Selektive Beilagenbelegung Zielgruppenorientierte Belegung nach mehreren Kriterien unter Nutzung moderner Geomarketing-Daten. Preis auf Anfrage 9

10 Stadt Spiegel Mönchengladbach Stadt Spiegel Viersen VERTEILTE AUFLAGE Stadt Spiegel Mönchengladbach: 601 Mönchengladbach-Zentrum, Eicken Bunter Garten, Windberg, Venn, Beltinghoven Waldhausen, Ohler, Dahl Hardterbroich, Pesch, Lürrip Üdding, Neuwerk, Bettrath, Neersbroich Korschenbroich, Kleinenbroich, Glehn, Liedberg Hardt, Hehn, Rheindahlen Günhoven Teilausgabe Mönchengladbach I Rheydt-Zentrum, Geneicken, Bonnenbroich Schrievers, Morr, Pongs, Hockstein Wickrath, Beckrath, Herrath, Buchholz Wegberg Erkelenz, Erkelenz-Land Giesenkirchen Odenkirchen, Sasserath DRUCKAUFLAGE Stadt Spiegel Mönchengladbach Stadt Spiegel Viersen Gesamt BEILAGENAUFLAGE (inkl. Zuschuss) Stadt Spiegel Mönchengladbach Stadt Spiegel Viersen Gesamt Teilausgabe Mönchengladbach II Stadt Spiegel Viersen: 501 Viersen Dülken, Boisheim Süchteln Lobberich, Hinsbeck, Breyell, Schaag Kaldenkirchen, Leuth Bracht, Brüggen Waldniel, Amern, Dilkrath Nieder-, Oberkrüchten, Elmpt, Overhetfeld Gesamt

11 preisliste 2010 MILLIMETER- UND BEILAGENPREISE IN EURO Gültig ab 1. Januar 2010, veröffentlicht am 1. Oktober 2009 DIREKTPREISE GRUNDPREISE Basis- preis Titelseiten- zwischen Text gewerbliche* Fließanzeigen** Stadt Spiegel Mönchengladbach 2,98 7,45 4,41 2,98 2,98 2,98 2, ,80 46,50 1,03 Teilausgabe Mönchengladbach I 1,81 4,53 2, ,60 46,50 1,03 Teilausgabe Mönchengladbach II 1,79 4,48 2, ,40 46,50 1,03 Stadt Spiegel Viersen 1,41 3,53 1,92 1,41 1,41 1,41 1, ,60 46,50 1,03 Kombination MG I + Viersen 2,89 7,23 4, ,40 46,50 1,03 Gesamtausgabe Mönchengladbach/Viersen 4,10 10,25 6,08 4,10 4,10 4,10 4, ,00 46,50 1,03 Stadt Spiegel Mönchengladbach 3,43 8,58 5,08 3,43 3,43 3,43 3, ,80 53,10 1,15 Teilausgabe Mönchengladbach I 2,09 5,23 3, ,40 53,10 1,15 Teilausgabe Mönchengladbach II 2,06 5,15 3, ,60 53,10 1,15 Stadt Spiegel Viersen 1,62 4,05 2,21 1,62 1,62 1,62 1, ,20 53,10 1,15 Kombination MG I + Viersen 3,34 8,35 4, ,40 53,10 1,15 Gesamtausgabe Mönchengladbach/Viersen 4,72 11,80 7,01 4,72 4,72 4,72 4, ,20 53,10 1,15 im Fließteil Stellen- ** Immobilien- ** Seitenpreise in Euro Beilagenpreis bis 10 g Preise pro Stück jedes weitere g Selektive Beilagenbelegung Zielgruppenorientierte Belegung nach mehreren Kriterien unter Nutzung moderner Geomarketing-Daten. Preis auf Anfrage Farbzuschläge: je Zusatzfarbe 15 % auf den Basis-preis, 4c- 40 % auf den Basis-preis, Berechnungsgröße mindestens 300 mm. * unter 3 Zeilen Beleg durch Bankauszug, bei Abbuchung 3 % Skonto. ** Ihre Anzeige wird 14 Tage im Internet im bundesweiten blattpool anonza.de und damit auch in den jeweiligen lokalen Auftritten veröffentlicht. Aufpreis EUR 0,50 zzgl. MwSt. für Fließanzeigen, EUR zzgl. MwSt. für gestaltete rubrizierte. 11

12 Stadt Spiegel Mönchengladbach Teilausgaben Teilausgabe Mönchengladbach I VERTEILTE AUFLAGE Stadt Spiegel Mönchengladbach I: 11 Mönchengladbach-Zentrum, Eicken Bunter Garten, Windberg, Venn, Beltinghoven Waldhausen, Ohler, Dahl Teilausgabe Mönchengladbach I, Split Hardterbroich, Pesch, Lürrip Üdding, Neuwerk, Bettrath, Neersbroich Korschenbroich, Kleinenbroich, Glehn, Liedberg Teilausgabe Mönchengladbach I, Split Hardt, Hehn, Rheindahlen, Günhoven Teilausgabe Mönchengladbach I, Split Teilausgabe Mönchengladbach II Stadt Spiegel Mönchengladbach II: 61 Rheydt-Zentrum, Geneicken, Bonnenbroich Schrievers, Morr, Pongs, Hockstein Teilausgabe Mönchengladbach II, Split Wickrath, Beckrath, Herrath, Buchholz Wegberg Erkelenz, Erkelenz-Land Teilausgabe Mönchengladbach II, Split Giesenkirchen Odenkirchen, Sasserath Teilausgabe Mönchengladbach II, Split

13 preisliste 2010 MILLIMETER- UND BEILAGENPREISE IN EURO Kombinationsnachlass Bei Kombination von 2 Splitausgaben: 5% 3 Splitausgaben: 10% 4 Splitausgaben: 15% 5 Splitausgaben: 20% DIREKTPREISE Splitausgabe 1 1,01 2, ,60 46,50 1,03 Splitausgabe 2 1,01 2, ,60 46,50 1,03 Splitausgabe 3 0,49 1, ,40 46,50 1,03 Splitausgabe 4 0,95 2, ,00 46,50 1,03 Splitausgabe 5 0,69 1, ,40 46,50 1,03 Splitausgabe 6 0,75 1, ,00 46,50 1,03 GRUNDPREISE Basis- preis Titelseiten- zwischen Text gewerbliche* Fließanzeigen** Gültig ab 1. Januar 2010, veröffentlicht am 1. Oktober 2009 Splitausgabe 1 1,18 2, ,80 53,10 1,15 Splitausgabe 2 1,18 2, ,80 53,10 1,15 Splitausgabe 3 0,57 1, ,20 53,10 1,15 Splitausgabe 4 1,11 2, ,60 53,10 1,15 Splitausgabe 5 0,81 2, ,60 53,10 1,15 Splitausgabe 6 0,88 2, ,80 53,10 1,15 im Fließteil Stellen- ** Immobilien- ** Seitenpreise in Euro Beilagenpreis bis 10 g Preise pro Stück jedes weitere g Selektive Beilagenbelegung Zielgruppenorientierte Belegung nach mehreren Kriterien unter Nutzung moderner Geomarketing-Daten. Preis auf Anfrage Farbzuschläge: je Zusatzfarbe 15 % auf den Basis-preis, 4c- 40 % auf den Basis-preis, Berechnungsgröße mindestens 300 mm. * unter 3 Zeilen Beleg durch Bankauszug, bei Abbuchung 3 % Skonto. ** Ihre Anzeige wird 14 Tage im Internet im bundesweiten blattpool anonza.de und damit auch in den jeweiligen lokalen Auftritten veröffentlicht. Aufpreis EUR 0,50 zzgl. MwSt. für Fließanzeigen, EUR zzgl. MwSt. für gestaltete rubrizierte. 13

14 Stadt Spiegel Viersen - Grenzland VERTEILTE AUFLAGE Stadt Spiegel Viersen: Viersen Split I Split III Dülken, Boisheim Süchteln Split II Split IV Split II Split I Nettetal (Lobberich, Hinsbeck, Breyell, Schaag) Kaldenkirchen, Leuth Split III Schwalmtal (Bracht, Brüggen) Waldniel, Amern, Dilkrath Nieder-Oberkrüchten, Elmpt, Overhetfeld Split IV

15 preisliste 2010 MILLIMETER- UND BEILAGENPREISE IN EURO Kombinationsnachlass Bei Kombination von 2 Splitausgaben: 5% 3 Splitausgaben: 10% DIREKTPREISE Stadt Spiegel Viersen 1,41 3,53 1,92 1,41 1,41 1,41 1, ,60 46,50 1,03 Splitausgabe I 0, ,60 46,50 1,03 Splitausgabe II 0, ,00 46,50 1,03 Splitausgabe III 0, ,00 46,50 1,03 Splitausgabe IV 0, ,60 46,50 1,03 GRUNDPREISE Basis- preis Titelseiten- zwischen Text gewerbliche* Fließanzeigen** Gültig ab 1. Januar 2010, veröffentlicht am 1. Oktober 2009 Stadt Spiegel Viersen 1,62 4,05 2,21 1,62 1,62 1,62 1, ,20 53,10 1,15 Splitausgabe I 0, ,00 53,10 1,15 Splitausgabe II 0, ,40 53,10 1,15 Splitausgabe III 0, ,40 53,10 1,15 Splitausgabe IV 0, ,00 53,10 1,15 im Fließteil Stellen- ** Immobilien- ** Seitenpreise in Euro Beilagenpreis bis 10 g Preise pro Stück jedes weitere g Selektive Beilagenbelegung Zielgruppenorientierte Belegung nach mehreren Kriterien unter Nutzung moderner Geomarketing-Daten. Preis auf Anfrage Farbzuschläge: je Zusatzfarbe 15 % auf den Basis-preis, 4c- 40 % auf den Basis-preis, Berechnungsgröße mindestens 300 mm. * unter 3 Zeilen Beleg durch Bankauszug, bei Abbuchung 3 % Skonto. ** Ihre Anzeige wird 14 Tage im Internet im bundesweiten blattpool anonza.de und damit auch in den jeweiligen lokalen Auftritten veröffentlicht. Aufpreis EUR 0,50 zzgl. MwSt. für Fließanzeigen, EUR zzgl. MwSt. für gestaltete rubrizierte. 15

16 Willicher Nachrichten Meerbuscher Nachrichten VERTEILTE AUFLAGE Willicher Nachrichten: 301 Willich Schiefbahn Neersen Anrath Meerbuscher Nachrichten: 401 Büderich Osterath Bösinghoven Lank-Latum Nierst, Kierst, Langst, Ilverich Strümp Gesamt DRUCKAUFLAGE Willicher Nachrichten Meerbuscher Nachrichten Gesamt BEILAGENAUFLAGE (inkl. Zuschuss) Willicher Nachrichten Meerbuscher Nachrichten Gesamt

17 preisliste 2010 MILLIMETER- UND BEILAGENPREISE IN EURO Gültig ab 1. Januar 2010, veröffentlicht am 1. Oktober 2009 DIREKTPREISE Basis- preis Titelseiten- zwischen Text gewerbliche* Fließanzeigen** Willicher Nachrichten 0,80 2,00 1, ,00 46,50 1,03 Meerbuscher Nachrichten 0,81 2,03 1, ,60 46,50 1,03 Gesamtausgabe Willich/Meerbusch 1,30 3,43 2,32 1,30 1,30 1,30 1, ,00 46,50 1,03 GRUNDPREISE Willicher Nachrichten 0,92 2,30 1, ,20 53,10 1,15 Meerbuscher Nachrichten 0,94 2,35 1, ,40 53,10 1,15 Gesamtausgabe Willich/Meerbusch 1,52 3,95 2,68 1,52 1,52 1,52 1, ,20 53,10 1,15 im Fließteil Stellen- ** Immobilien- ** Seitenpreise in Euro Beilagenpreis bis 10 g Preise pro Stück jedes weitere g Selektive Beilagenbelegung Zielgruppenorientierte Belegung nach mehreren Kriterien unter Nutzung moderner Geomarketing-Daten. Preis auf Anfrage Farbzuschläge: je Zusatzfarbe 15 % auf den Basis-preis, 4c- 40 % auf den Basis-preis, Berechnungsgröße mindestens 300 mm. * unter 3 Zeilen Beleg durch Bankauszug, bei Abbuchung 3 % Skonto. ** Ihre Anzeige wird 14 Tage im Internet im bundesweiten blattpool anonza.de und damit auch in den jeweiligen lokalen Auftritten veröffentlicht. Aufpreis EUR 0,50 zzgl. MwSt. für Fließanzeigen, EUR zzgl. MwSt. für gestaltete rubrizierte. 17

18 BEILAGENINFORMATIONEN Mindestgewicht: 10 g Höchstgewicht: auf Anfrage Mindestformat: Breite 105 mm, Höhe 148 mm Mindest-Flächengewicht hierbei 170g/m 2, größere Einzelblätter mindestens 120g/m 2 Höchstfomat: Breite 250 mm, Höhe 340 mm Beilagen im möglichen Höchstformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang ist ein Flächengewicht von mind. 120 g/m 2 erforderlich, oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. Größere Formate: können nur verarbeitet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt werden. Evtl. Falzen aus technischer Notwendigkeit wird gesondert berechnet (Falzen ist in unserem Druckhaus nicht möglich, deshalb ist der zusätzliche Zeitaufwand zu berücksichtigen). Beilagenstückzahlen: analog der Struktur unserer Vertriebsgebiete, mindestens jedoch Stück. Beilagenberechnung: lt. den entsprechenden Preistabellen ohne weitere Nachlässe je eintausend Stück für jeweils das Basisgewicht und jede weiter angefangene Gewichtsstufe bei Belegung der kompletten Ausgabe. Teilbelegungen: sind innerhalb der jeweiligen Vertriebsbezirks- Strukturen möglich. Sie bedingen wegen des logistischen Aufwands einen Zuschlag von Euro je tausend Stück. Trotz aller Sorgfalt kann bei Teilbelegungen keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und vollständig erfasst wird. Beilagenausführung: Mehrteilige Beilagen müssen geheftet oder geleimt sein, andernfalls wird jeder lose Teil als eigene Beilage berechnet. Das Einlegen von Prospekten mit Leporello-Falzung (Ziehharmonika), Altarfalz (von rechts und links zur Mitte hin gefalzt), Kreis- oder Ovalformate sowie mit außen aufgeklebten Karten ist nicht möglich. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (105 x 148 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben. Auftragsannahme: Auch bei bestätigten Terminen für Beilagen ist der Auftrag erst dann endgültig angenommen, wenn der Verlag wenigstens 4 Werktage vor Beilegung ein Muster prüfen konnte. Beilagen, die durch ihre Beschaffenheit (Format, Papier, Ausführung) den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht weiterverarbeitet. Als Alternative bietet sich in unseren Titeln die Möglichkeit einer strecke oder eines Flyers (Beilagen-Insetting) an. Fragen Sie bitte die leitung des Verlags. Beilagenbonus: ab 5 Mio. Stück auf Anfrage (Zusammenfassung aller Titel der Panorama-Gruppe bei Mengenermittlung am Ende eines Kalenderjahres möglich). Beilagentermin: Erscheinungstermin (wöchentlich am Mittwoch, bei Feiertagen auf Anfrage) Rücktrittstermin: bei Rücktritt bis 14 Tage vor Erscheinen kostenlos, bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Erscheinen berechnet der Verlag eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der niedrigsten Gewichtsstufe. Anlieferungstermin: spätester Anlieferungstermin 4 Werktage vor Erscheinen, frühester Anlieferungstermin 10 Tage vor Erscheinen. Anliefermenge: technisch bedingt der Einsteckvorgang Verluste. Es wird deshalb ein Überschuss zur Druckauflage benötigt. Die jeweiligen Beilagenauflagen sind bei den Titelinformationen ausgewiesen. Anlieferung: palettiert frei Druckhaus Sonstige Angaben: Der Verlag behält sich die Ablehnung bzw. Höherberechnung eines Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Geschäfte werben. Ein kostenloser Beilagenhinweis erfolgt ab 50%iger Belegung einer Ausgabe, kann aber nicht verbindlich zugesichert werden. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften oder beigefügt werden, wenn Beilagen während des Produktionsvorgangs oder bei der Zustellung herausfallen oder dabei deren Sauberkeit leidet. Konkurrenz- und Produktausschluss kann nicht gewährt werden. Liegen für einen Erscheinungstag mehr Beilagenaufträge vor als maschinell einsteckbar sind, können die Prospekte ineinandergesteckt der Zeitung beigelegt werden. VERSANDINFORMATIONEN Versandanschrift: Pressehaus Düsseldorf, Beilagenannahme Zülpicher Straße Düsseldorf-Heerdt Anlieferzeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis Uhr Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Schlecht geklammerte Beilagen, Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht zu verarbeiten. Bei geklammerten Beilagen muss das Produkt stärker sein als die Klammer. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung muss in Paketen zu mindestens 50er-Lagen, möglichst jedoch 100er-Lagen erfolgen. Pakete ohne Verschnürung. Für nicht maschinengerecht (Ferag) angelieferte Beilagen werden die anfallenden Mehrkosten in Rechnung gestellt. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten (keine Einweg-Paletten) gestapelt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Beilagen müssen gegen evtl. Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt werden. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten sollte: zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe, Erscheinungsdatum, Auftraggeber der Beilage, Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort (analog zum Auftrag), Anzahl der Paletten, Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen. Die Textgleichheit des Lieferscheins mit der Palettenkarte muss gegeben sein. HINWEIS So können wir Ihre Beilagen nicht verarbeiten: Altarfalz Mangelhafte Verarbeitung Falten, Eselsecken Leporellofalz Papier zu dünn Klammerung trägt auf Einlage nicht bündig eingeklebt Umschlag und Innenteil unterschiedlich groß Querformat Postkartenanbringung: bitte so wie hier gezeigt 18

19 Prospektanzeigen, vierfarbig Holen Sie jetzt mehr raus aus Ihrer Prospektwerbung Beilage 3 ist das Powerpaket von Mehr-Wert-Leistungen für die Prospektwerbung im Erfolgsmedium blatt. Mehr-Wert Nr. 1: Freianzeige durch Beilagen Für jeden Beilagendurchgang (Vollbelegung eines Titels) erhalten Sie 200 mm raum (s/w) in den belegten Ausgaben. Die Anzeige muss lediglich einen Bezug zur Beilage haben und am selben Tag erscheinen. Mehr-Wert Nr. 2: Extra-Bonus für Jahres- oder Zweijahres-Aufträge Mehr-Wert Nr. 3: ADA-geprüfte Auflage und Qualitäts-Zustellung mit Belieferung auch der Werbeverweigerer Einerseits wissen Sie die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen. Andererseits möchten Sie auf die Vorteile der werbung nicht verzichten. Dann ist die Prospektanzeige das richtige Angebot für Sie! Prospektanzeigen sind 4- oder 8-seitige, die ähnlich einer Beilage gestaltet werden können. Somit werden die Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der werbung gekoppelt. Wie und wo die neue Werbeform zum Einsatz kommt, bestimmen Sie. DIREKTPREISE GRUNDPREISE Auflage 4 Seiten 8 Seiten 4 Seiten 8 Seiten unter ,- 150,- 117,- 176, ,- 140,- 105,- 164, ,- 130,- 94,- 152, ,- 120,- 88,- 141,- über ,- 110,- 82,- 129,- BERECHNUNG PRO EXEMPLARE / PREISE IN EURO Bei der Belegung mehrerer Ausgaben wird jede Ausgabe einzeln berechnet. Bei Kombination werden die Hauptausgaben einzeln berechnet. Der Preis beinhaltet keine Satzarbeiten. Prospektanzeigen können vierfarbig oder schwarz-weiß sein und eine Panoramaseite beinhalten. Prospektanzeigen dürfen nur Angebote eines Kunden enthalten. 19

20 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. auftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte menge hinaus weitere abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in - Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor schluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil- sind, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere angrenzen., die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, aufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des textes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei nicht vollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden entgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschläge gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines abschlusses das Erscheinen weiterer ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen beleg. Je nach Art und Umfang des auftrages werden ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anlieferung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Die Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht- Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht- Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Neue Preislisten treten zum Gültigkeitsstichtag in Kraft. Dies gilt auch für laufende Abschluss-Aufträge. b) Bei Konkurs oder Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf Nachlass. c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für besondere Werbeformen oder Auftragsbedingungen sowie für in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise und Sonderformate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren. d) Der Verlag kann für, die in Themen-Kollektiven erscheinen, von der Preisliste abweichende Preise vereinbaren, die auch anteilige Kosten für thematisch unterstützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können. In einem solchen Fall werden die entsprechenden Beiträge oder die gesamte Veröffentlichung als Anzeige gekennzeichnet. e) Platzierungsvorschriften, wonach an einem bestimmten Platz erscheinen sollen, werden vom Verlag nur als Wunsch, nicht als Bedingung eines Auftrags entgegengenommen. f) Der Verlag behält sich vor, mit begrenzter Reichweite auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies zu einer technischen Vereinfachung führt. Gleiches gilt auch für die Veröffentlichung im Internet. g) Bei fernmündlich aufgegebenen bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei undeutlich geschriebenen Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. h) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Inserent die Möglichkeit hatte, vor Druckunterlagenschluss der nächstfolgenden Ausgabe auf den Fehler hinzuweisen. i) Abbestellungen müssen schriftlich oder unter Vorlage eines Ausweises erfolgen und bis zum Rücktrittsschluss, der u.u. auch vor schluss liegt, vorliegen. Bei Abbestellung von kann der Verlag die in der Druckvorstufe entstandenen Kosten berechnen. j) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen oder Rohstoffverknappung entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. k) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. Bei Auftragserteilung ohne Einschaltung von Werbungsmittlern erfolgen Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Direktpreisen. l) Ein Anspruch auf Kundenrabatte besteht nur bei Abschluss eines inserentenbezogenen Jahresauftrages. Für jede Ausgabe oder Kombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen, wobei Abschluss-Unter-/Teilausgaben ebenfalls rabattiert werden, aber zur Abschlusserfüllung nicht mitzählen. m) Bei einer Jahresauftragsmenge ab mm sind vertragliche Sondervereinbarungen möglich. n) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für rechtliche Zulässigkeit und sachgemäße Inhalte von und Beilagen sowie für die Abfassung von texten. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines auftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen tarifs. o) Der Verlag beansprucht für die von ihm gestalteten Urheberrecht. Anderweitige Veröffentlichungen bedürfen der Genehmigung des Verlages. p) Bei, die per ISDN übertragen werden, muss das gesendete motiv vor schluss an den Verlag gefaxt werden. q) Im Rahmen der Geschäftsbedingungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß 33, Absatz 1 und 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz). r) Alle Geschäftsbedingungen, die den Bereich Druckunterlagen oder Probeabzüge betreffen, gelten auch für per Fernübertragung übermittelte oder auf Datenträgern zur Verfügung gestellte digitale Datensätze. s) Bei Farbanzeigen, die ohne Farb-Proof geliefert werden sowie bei unerwünschten Druckresultaten, die auf eine Abweichung der Vorgaben des Verlages zur Übermittlung von digitalen Datensätzen beruhen, sind Preisminderungen ausgeschlossen. t) Mit Erteilung des auftrages bzw. Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. 20

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